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Mallorcas Traumimmobilien - Minkner & Partner

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MALLORCAS <strong>Traumimmobilien</strong><br />

EXPERTENTIPPS<br />

www.minkner.com<br />

Sicherung des Käufers beim „Kauf auf Raten“<br />

von Antonio Bragato, <strong>Minkner</strong> & <strong>Partner</strong><br />

Bisweilen liest man in der Presse von Immobilienträumen, die wie Seifenblasen zerplatzt<br />

sind. Das kommt gelegentlich dann vor, wenn ein Interessent eine noch nicht<br />

fertig gestellte Immobilie in der Planungs- und Bauphase kauft, Abschlagzahlungen<br />

auf den Kaufpreis leistet und der Promotor dann Konkurs geht und das Bauvorhaben<br />

nicht mehr zum guten Ende bringt. Die schlimme Folge: Der Käufer verliert seine<br />

Anzahlung und kann sich mangels Sicherheiten auch nirgendwo schadlos halten.<br />

Derartige Baupleiten sind heute eher selten. Der spanische Gesetzgeber hat nämlich 1968<br />

das „Gesetz zur Regelung des Empfanges von Abschlagzahlungen beim Bau und dem<br />

Verkauf von Wohnungen“ in Kraft gesetzt, in dem die Sicherung von Abschlagzahlungen<br />

vorgeschrieben ist: Abschlagzahlungen dürfen nur auf Sonderkonten des Bauträgers eingezahlt<br />

werden, deren Bestand von anderen Mitteln des Bauträgers getrennt zu führen ist und<br />

über die ausschließlich zu Zwecken des Wohnungsbaus verfügt werden darf. Die Banken<br />

und Sparkassen dürfen diese Sonderkonten nur einrichten, wenn der Bauträger eine<br />

Bankausfallbürgschaft oder Versicherungen nachweist, die die Rückzahlung der gezahlten<br />

Beträge zuzüglich 6 vom Hundert jährlicher Zinsen garantieren.<br />

Der Vertrag zwischen Bauträger und Käufer muss die Verpflichtung des Bauträgers enthalten,<br />

Vorauszahlungsbeträge an den Käufer zuzüglich 6% jährlicher Zinsen zurückzuzahlen<br />

für den Fall, dass der Bau nicht begonnen oder nicht innerhalb der vertraglich vereinbarten<br />

Fristen fertig gestellt oder die Bewohnbarkeitsbescheinigung nicht beigebracht wird.<br />

Darüberhinaus muss in dem Vertrag auf die Ausfallbürgschaft oder den<br />

Versicherungsvertrag hingewiesen und dem Käufer die Urkunde über die<br />

Sicherheitsleistung übergeben werden.<br />

PR-Beilage von <strong>Minkner</strong> & <strong>Partner</strong> S.L.<br />

Nach Ablauf der Frist zum Baubeginn oder zur Übergabe der Wohnung, ohne dass eines von<br />

beiden stattgefunden hat, kann der Käufer wählen zwischen der Auflösung des Vertrages<br />

einschließlich der Rückzahlung der vorausgezahlten Beträge, vermehrt um 6% jährliche<br />

Zinsen, oder der Gewährung einer Verlängerung gegenüber dem Verkäufer, die in einer<br />

zusätzlichen Klausel niederzulegen ist.<br />

Mein Tipp: Verlangt ein Bauträger Abschlagzahlungen, ohne die gesetzlich vorgeschriebenen<br />

Sicherheiten anzubieten, ist er nicht der richtige Vertragspartner.<br />

Antonio Bragato<br />

sales manager<br />

minkner & partner s.l.<br />

C./ Des Saluet, 1 • ES-07157 Pto. Andratx<br />

Tel.: 0034 / 971 671 250 • Fax: 0034 / 971 671 830<br />

antonio.bragato@minkner.com • www.minkner.com

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