Mallorcas Traumimmobilien - Minkner & Partner
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MALLORCAS <strong>Traumimmobilien</strong><br />
EXPERTENTIPPS<br />
www.minkner.com<br />
Sicherung des Käufers beim „Kauf auf Raten“<br />
von Antonio Bragato, <strong>Minkner</strong> & <strong>Partner</strong><br />
Bisweilen liest man in der Presse von Immobilienträumen, die wie Seifenblasen zerplatzt<br />
sind. Das kommt gelegentlich dann vor, wenn ein Interessent eine noch nicht<br />
fertig gestellte Immobilie in der Planungs- und Bauphase kauft, Abschlagzahlungen<br />
auf den Kaufpreis leistet und der Promotor dann Konkurs geht und das Bauvorhaben<br />
nicht mehr zum guten Ende bringt. Die schlimme Folge: Der Käufer verliert seine<br />
Anzahlung und kann sich mangels Sicherheiten auch nirgendwo schadlos halten.<br />
Derartige Baupleiten sind heute eher selten. Der spanische Gesetzgeber hat nämlich 1968<br />
das „Gesetz zur Regelung des Empfanges von Abschlagzahlungen beim Bau und dem<br />
Verkauf von Wohnungen“ in Kraft gesetzt, in dem die Sicherung von Abschlagzahlungen<br />
vorgeschrieben ist: Abschlagzahlungen dürfen nur auf Sonderkonten des Bauträgers eingezahlt<br />
werden, deren Bestand von anderen Mitteln des Bauträgers getrennt zu führen ist und<br />
über die ausschließlich zu Zwecken des Wohnungsbaus verfügt werden darf. Die Banken<br />
und Sparkassen dürfen diese Sonderkonten nur einrichten, wenn der Bauträger eine<br />
Bankausfallbürgschaft oder Versicherungen nachweist, die die Rückzahlung der gezahlten<br />
Beträge zuzüglich 6 vom Hundert jährlicher Zinsen garantieren.<br />
Der Vertrag zwischen Bauträger und Käufer muss die Verpflichtung des Bauträgers enthalten,<br />
Vorauszahlungsbeträge an den Käufer zuzüglich 6% jährlicher Zinsen zurückzuzahlen<br />
für den Fall, dass der Bau nicht begonnen oder nicht innerhalb der vertraglich vereinbarten<br />
Fristen fertig gestellt oder die Bewohnbarkeitsbescheinigung nicht beigebracht wird.<br />
Darüberhinaus muss in dem Vertrag auf die Ausfallbürgschaft oder den<br />
Versicherungsvertrag hingewiesen und dem Käufer die Urkunde über die<br />
Sicherheitsleistung übergeben werden.<br />
PR-Beilage von <strong>Minkner</strong> & <strong>Partner</strong> S.L.<br />
Nach Ablauf der Frist zum Baubeginn oder zur Übergabe der Wohnung, ohne dass eines von<br />
beiden stattgefunden hat, kann der Käufer wählen zwischen der Auflösung des Vertrages<br />
einschließlich der Rückzahlung der vorausgezahlten Beträge, vermehrt um 6% jährliche<br />
Zinsen, oder der Gewährung einer Verlängerung gegenüber dem Verkäufer, die in einer<br />
zusätzlichen Klausel niederzulegen ist.<br />
Mein Tipp: Verlangt ein Bauträger Abschlagzahlungen, ohne die gesetzlich vorgeschriebenen<br />
Sicherheiten anzubieten, ist er nicht der richtige Vertragspartner.<br />
Antonio Bragato<br />
sales manager<br />
minkner & partner s.l.<br />
C./ Des Saluet, 1 • ES-07157 Pto. Andratx<br />
Tel.: 0034 / 971 671 250 • Fax: 0034 / 971 671 830<br />
antonio.bragato@minkner.com • www.minkner.com