Mallorcas Traumimmobilien - Minkner & Partner
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MALLORCAS <strong>Traumimmobilien</strong><br />
EXPERTENTIPPS<br />
www.minkner.com<br />
Die wiederbelebte Vermögensteuer sorgt für Verwirrung: Wer muss<br />
Vermögensteuer zahlen, ab wann ist sie zu zahlen, wie unterscheiden sich die<br />
Regelungen für Residente und Nichtresidente, welche Freibeträge gibt es?<br />
Die spanische Vermögensteuer wurde zum 1.1.2008 „ausgesetzt“, indem der Steuersatz<br />
auf O reduziert wurde. Sie wurde dann im September 2011 für die Jahre 2011 und 2012<br />
reaktiviert und schließlich die Erklärungsverpflichtung auch auf das Jahr 2013 verlängert.<br />
Die autonomen Regierungen erhielten zudem das Recht, anderweitige Regelungen zu<br />
treffen. Die Balearen beschlossen die Wiederbelebung der Vermögensteuer im Dezember<br />
2012 rückwirkend ab 2012. Mit anderen Worten: Während Residente auf dem Festland<br />
schon ab 2011 Vermögensteuer zu zahlen haben, besteht diese Verpflichtung für<br />
Residente der Balearen erst ab 2012.<br />
PR-Beilage von <strong>Minkner</strong> & <strong>Partner</strong> S.L.<br />
Vermögensteuer auf den Balearen:<br />
unterschiedliche Behandlung von Residenten und Nichtresidenten<br />
von Kinga Veréb, <strong>Minkner</strong> & <strong>Partner</strong><br />
Der Freibetrag der Vermögensteuer beträgt 700.000 € (bei Ehegatten für jeden der<br />
Ehegatten). Für Residente gibt es einen zusätzlichen Freibetrag von 300.000 €. Bei einem<br />
um den Freibetrag bereinigten Vermögen von 167.129,45 € beträgt der Steuersatz 0,2 %.<br />
Bei einem Vermögen von 10.695.996,06 € und darüber hinaus beträgt sie 2,5 %.<br />
Vermögensteuertabelle:<br />
Zu beachten ist allerdings, dass nach dem entsprechenden Steuergesetz der Balearen die<br />
Regelungen nur für solche Personen gelten, die ständig auf den Balearen wohnen, also für<br />
Residente. Nichtresidente werden nach dem allgemeinen spanischen<br />
Vermögensteuergesetz behandelt, d.h. Nichtresidente der Balearen haben ab 2011<br />
Vermögensteuer zu zahlen.<br />
Steuerpflichtig sind alle natürlichen Personen, deren Vermögen nach Abzug aller<br />
Verbindlichkeiten mehr als 700.000 € beträgt. Beträgt das Gesamtvermögen mehr als<br />
2.000.000 € ist in jedem Falle eine Vermögensteuererklärung abzugeben, selbst wenn sich<br />
nach Abzug aller Belastungen und des Freibetrages keine Pflicht zur Steuerzahlung ergibt.<br />
Wird eine Immobilie über eine S.L. gehalten, unterliegt diese nicht der Verpflichtung zur<br />
Zahlung von Vermögensteuer. Streitig ist zur Zeit noch die Frage, ob der Gesellschafter<br />
einer S.L. auf seinen Geschäftsanteil Vermögensteuer zahlen muss. Überwiegend wird dies<br />
für den Fall bejaht, dass die Gesellschaft nicht gewerblich tätig ist (z.B. eine<br />
Immobilienbesitz-S.L.).<br />
Nichtresidente mit größerem Immobilienbesitz auf Mallorca wird dringend empfohlen,<br />
dieses Thema mit ihrem Steuerberater zu besprechen. <strong>Minkner</strong> & <strong>Partner</strong> stellt gern den<br />
Kontakt zu entsprechenden Spezialisten her.<br />
Kinga Veréb<br />
contract manager<br />
minkner & partner s.l.<br />
Avenida Rey Jaime I, 109 • E-07180 Santa Ponsa<br />
Tel.: 0034 / 971 695 255 • Fax: 0034 / 971 695 695<br />
kinga.vereb@minkner.com • www.minkner.com