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Mallorcas Traumimmobilien - Minkner & Partner

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MALLORCAS <strong>Traumimmobilien</strong><br />

EXPERTENTIPPS<br />

www.minkner.com<br />

Die wiederbelebte Vermögensteuer sorgt für Verwirrung: Wer muss<br />

Vermögensteuer zahlen, ab wann ist sie zu zahlen, wie unterscheiden sich die<br />

Regelungen für Residente und Nichtresidente, welche Freibeträge gibt es?<br />

Die spanische Vermögensteuer wurde zum 1.1.2008 „ausgesetzt“, indem der Steuersatz<br />

auf O reduziert wurde. Sie wurde dann im September 2011 für die Jahre 2011 und 2012<br />

reaktiviert und schließlich die Erklärungsverpflichtung auch auf das Jahr 2013 verlängert.<br />

Die autonomen Regierungen erhielten zudem das Recht, anderweitige Regelungen zu<br />

treffen. Die Balearen beschlossen die Wiederbelebung der Vermögensteuer im Dezember<br />

2012 rückwirkend ab 2012. Mit anderen Worten: Während Residente auf dem Festland<br />

schon ab 2011 Vermögensteuer zu zahlen haben, besteht diese Verpflichtung für<br />

Residente der Balearen erst ab 2012.<br />

PR-Beilage von <strong>Minkner</strong> & <strong>Partner</strong> S.L.<br />

Vermögensteuer auf den Balearen:<br />

unterschiedliche Behandlung von Residenten und Nichtresidenten<br />

von Kinga Veréb, <strong>Minkner</strong> & <strong>Partner</strong><br />

Der Freibetrag der Vermögensteuer beträgt 700.000 € (bei Ehegatten für jeden der<br />

Ehegatten). Für Residente gibt es einen zusätzlichen Freibetrag von 300.000 €. Bei einem<br />

um den Freibetrag bereinigten Vermögen von 167.129,45 € beträgt der Steuersatz 0,2 %.<br />

Bei einem Vermögen von 10.695.996,06 € und darüber hinaus beträgt sie 2,5 %.<br />

Vermögensteuertabelle:<br />

Zu beachten ist allerdings, dass nach dem entsprechenden Steuergesetz der Balearen die<br />

Regelungen nur für solche Personen gelten, die ständig auf den Balearen wohnen, also für<br />

Residente. Nichtresidente werden nach dem allgemeinen spanischen<br />

Vermögensteuergesetz behandelt, d.h. Nichtresidente der Balearen haben ab 2011<br />

Vermögensteuer zu zahlen.<br />

Steuerpflichtig sind alle natürlichen Personen, deren Vermögen nach Abzug aller<br />

Verbindlichkeiten mehr als 700.000 € beträgt. Beträgt das Gesamtvermögen mehr als<br />

2.000.000 € ist in jedem Falle eine Vermögensteuererklärung abzugeben, selbst wenn sich<br />

nach Abzug aller Belastungen und des Freibetrages keine Pflicht zur Steuerzahlung ergibt.<br />

Wird eine Immobilie über eine S.L. gehalten, unterliegt diese nicht der Verpflichtung zur<br />

Zahlung von Vermögensteuer. Streitig ist zur Zeit noch die Frage, ob der Gesellschafter<br />

einer S.L. auf seinen Geschäftsanteil Vermögensteuer zahlen muss. Überwiegend wird dies<br />

für den Fall bejaht, dass die Gesellschaft nicht gewerblich tätig ist (z.B. eine<br />

Immobilienbesitz-S.L.).<br />

Nichtresidente mit größerem Immobilienbesitz auf Mallorca wird dringend empfohlen,<br />

dieses Thema mit ihrem Steuerberater zu besprechen. <strong>Minkner</strong> & <strong>Partner</strong> stellt gern den<br />

Kontakt zu entsprechenden Spezialisten her.<br />

Kinga Veréb<br />

contract manager<br />

minkner & partner s.l.<br />

Avenida Rey Jaime I, 109 • E-07180 Santa Ponsa<br />

Tel.: 0034 / 971 695 255 • Fax: 0034 / 971 695 695<br />

kinga.vereb@minkner.com • www.minkner.com

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