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Reha aktuell

Reha aktuell_Vol13_KW40_2014 Magazin für Patientinnen und Patienten der Reha Kitzbühel

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Seite 12<br />

Lebensmittelvorgaben<br />

- warum können die denn nicht?<br />

Das <strong>Reha</strong>zentrum Kitzbühel ist eine (Sonder-) Krankenanstalt. Und genau<br />

diese Organisationsform unterscheidet uns in den gesetzlichen Vorgaben<br />

zu Heim- und Kuranstalten, insbesondere zu den Tourismusbetrieben.<br />

Als für uns verpflichtende Gesetze ist daher das Lebensmittelsicherheitsund<br />

Verbraucherschutzgesetz, die europäische Verordnung (EG) Nr. 852 /<br />

2004 des europäischen Parlaments und Rates und die Hygieneleitlinie für<br />

Österreich für Großküchen, Küchen des Gesundheitswesens und<br />

vergleichbare Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung, einzuhalten.<br />

HACCP (Hazard – Analysis – Critical – Control – Point),<br />

als wichtigste Forderung der genannten Gesetze, entsprechend dem<br />

CODEX – ALIMENTARIUS, gestaltet nach der Umsetzungssystematik in<br />

den 18 Phasen nach Fellner und Riedl, muss Rechnung getragen werden.<br />

HACCP – betrifft nur das Lebensmittel selbst. Es fragt nach der Herkunft<br />

und nach der Zusammensetzung eines bestimmten Produktes. Anhand<br />

dieser Daten schätzt es dann ab, mit welchen Gefahren und mit welchem<br />

Risiko für den Konsumenten im speziellen Fall zu rechnen ist, und wo im<br />

Produktionsprozess diese Gefahren unter Kontrolle gebracht werden<br />

können.

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