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Ausbildung zur Religionslehrkraft in der EKBO

Ausbildungs- und Prüfungsordnungen zur Erlangung der endgültigen Lehrbefähigung für das Fach Evangelische Religionslehre in Berlin und Brandenburg. (3. Auflage 2014).

Ausbildungs- und Prüfungsordnungen zur Erlangung der endgültigen Lehrbefähigung für das Fach Evangelische Religionslehre in Berlin und Brandenburg. (3. Auflage 2014).

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soll dabei gehört werden. Die Beurteilung schließt mit e<strong>in</strong>er Note. Die Beurteilung ist<br />

<strong>der</strong> Lehramtsanwärter<strong>in</strong> o<strong>der</strong> dem Lehramtsanwärter, im Anschluss <strong>der</strong> Leitung des<br />

Schulpraktischen Sem<strong>in</strong>ars und dem Konsistorium <strong>zur</strong> Kenntnis zu geben.<br />

§ 9<br />

Notenskala<br />

(1) Für die Beurteilung gemäß § 8 s<strong>in</strong>d folgende Noten zu verwenden:<br />

sehr gut<br />

gut<br />

befriedigend<br />

ausreichend<br />

mangelhaft<br />

ungenügend<br />

1 = e<strong>in</strong>e Leistung, die den Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>in</strong> beson<strong>der</strong>em Maße<br />

entspricht,<br />

2 = e<strong>in</strong>e Leistung, die den Anfor<strong>der</strong>ungen voll entspricht,<br />

3 = e<strong>in</strong>e Leistung, die den Anfor<strong>der</strong>ungen im Allgeme<strong>in</strong>en entspricht,<br />

4 = e<strong>in</strong>e Leistung, die zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den<br />

Anfor<strong>der</strong>ungen noch entspricht,<br />

5 = e<strong>in</strong>e Leistung, die den Anfor<strong>der</strong>ungen nicht entspricht, die<br />

jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse<br />

vorhanden s<strong>in</strong>d und die Mängel <strong>in</strong> absehbarer Zeit behoben<br />

werden können und<br />

6 = e<strong>in</strong>e Leistung, die den Anfor<strong>der</strong>ungen nicht entspricht und bei<br />

<strong>der</strong> selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft s<strong>in</strong>d, dass die<br />

Mängel <strong>in</strong> absehbarer Zeit nicht behoben werden können.<br />

Zur differenzierten Bewertung werden im Bereich <strong>der</strong> Noten 1 bis 4 Zwischenwerte<br />

durch Erniedrigen o<strong>der</strong> Erhöhen <strong>der</strong> e<strong>in</strong>zelnen Note um 0,3 gebildet; die Noten 0,7 und<br />

4,3 s<strong>in</strong>d dabei ausgeschlossen.<br />

(2) Soweit E<strong>in</strong>zelbewertungen rechnerisch zu Gesamtbewertungen zusammengefasst<br />

werden, entsprechen den Ergebnissen folgende Noten:<br />

von<br />

1,50<br />

von<br />

2,50<br />

von<br />

3,50<br />

von<br />

4,01<br />

bis<br />

1,49 sehr gut<br />

bis<br />

2,49 gut<br />

bis<br />

3,49 befriedigend<br />

bis<br />

4,0 ausreichend<br />

bis<br />

5,0 mangelhaft<br />

ab<br />

5,01 ungenügend.<br />

Bei diesen Ergebnissen werden nur die ersten zwei Dezimalstellen berücksichtigt. Alle<br />

weiteren Stellen werden ohne Rundung gestrichen.<br />

9

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