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Ausbildung zur Religionslehrkraft in der EKBO

Ausbildungs- und Prüfungsordnungen zur Erlangung der endgültigen Lehrbefähigung für das Fach Evangelische Religionslehre in Berlin und Brandenburg. (3. Auflage 2014).

Ausbildungs- und Prüfungsordnungen zur Erlangung der endgültigen Lehrbefähigung für das Fach Evangelische Religionslehre in Berlin und Brandenburg. (3. Auflage 2014).

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Vorwort<br />

Die Evangelische Landeskirche Berl<strong>in</strong>-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (<strong>EKBO</strong>) bietet<br />

die Möglichkeit, auf unterschiedlichen Wegen die endgültige Lehrbefähigung für das Fach<br />

Ev. Religionslehre zu erlangen. Aufgrund landesrechtlicher Regelungen <strong>in</strong> Berl<strong>in</strong> und<br />

Brandenburg liegt die <strong>Ausbildung</strong> von Religionslehrkräften <strong>in</strong> <strong>der</strong> Verantwortung <strong>der</strong> Kirchen<br />

bzw. Religionsgeme<strong>in</strong>schaften. Die Abschlüsse s<strong>in</strong>d staatlich anerkannt und können auf e<strong>in</strong><br />

Staatsexamen angerechnet werden, wenn die übrigen Voraussetzungen erfüllt s<strong>in</strong>d.<br />

Die <strong>EKBO</strong> bietet drei Abschlüsse <strong>zur</strong> Erlangung <strong>der</strong> endgültigen Lehrbefähigung nach:<br />

an.<br />

1. Abschließen<strong>der</strong> Kirchlicher Prüfung für Lehrkräfte mit abgeschlossenem<br />

universitärem lehramtsbezogenen Studium im Rahmen <strong>der</strong> zweiten<br />

<strong>Ausbildung</strong>sphase (staatlich anerkannt);<br />

2. Abschließen<strong>der</strong> Kirchlicher Prüfung für Lehrkräfte mit abgeschlossener (Fach-)<br />

Hochschulausbildung im Rahmen e<strong>in</strong>er berufsbegleitenden <strong>Ausbildung</strong> (staatliche<br />

Anerkennung nach E<strong>in</strong>zelfallprüfung, Studium e<strong>in</strong>es zweiten Faches vorausgesetzt)<br />

o<strong>der</strong> nach<br />

3. Ergänzen<strong>der</strong> Kirchlicher Prüfung für Lehrkräfte im Staatsdienst mit abgeschlossener<br />

Staatsprüfung im Rahmen e<strong>in</strong>es Weiterbildungsstudiums (staatlich anerkannt)<br />

Der Abschluss nach 1. ist im Rahmen des Referendariats grundsätzlich staatlich anerkannt.<br />

Während <strong>der</strong> kirchlichen Prüfung wird die endgültige Lehrbefähigung festgestellt. Die<br />

erworbene Note wird <strong>in</strong> das Staatsexamen e<strong>in</strong>gerechnet. Die Zulassung zum Referendariat<br />

erfolgt über die staatlichen Stellen.<br />

Der Abschluss nach 2. besche<strong>in</strong>igt die endgültige Lehrbefähigung für das Fach Evangelische<br />

Religionslehre <strong>in</strong> den Jahrgangsstufen 1-10. Durch e<strong>in</strong> lehramtsbezogenes universitäres<br />

Studium e<strong>in</strong>es weiteren Faches kann die Zulassung unter Anerkennung des bereits<br />

abgeschlossenen Faches <strong>in</strong> den Vorbereitungsdienst <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> erfolgen. Näheres regeln<br />

landesrechtliche Bestimmungen.<br />

Der Abschluss nach 3. ist nach berufsbegleitendem Weiterbildungsstudium <strong>der</strong> Ev.<br />

Theologie und Religionspädagogik staatlich anerkannt und wird auf e<strong>in</strong> bereits erworbenes<br />

Staatsexamen angerechnet.<br />

Diese Broschüre will e<strong>in</strong>en Überblick über die verschiedenen <strong>Ausbildung</strong>s- und<br />

Prüfungsordnungen, sowie über die zu absolvierenden Module <strong>in</strong> den jeweiligen<br />

Fachsem<strong>in</strong>aren verschaffen.<br />

Im Auftrag<br />

Michael Lunberg<br />

Oberkonsistorialrat<br />

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