30.09.2014 Aufrufe

Ausbildung zur Religionslehrkraft in der EKBO

Ausbildungs- und Prüfungsordnungen zur Erlangung der endgültigen Lehrbefähigung für das Fach Evangelische Religionslehre in Berlin und Brandenburg. (3. Auflage 2014).

Ausbildungs- und Prüfungsordnungen zur Erlangung der endgültigen Lehrbefähigung für das Fach Evangelische Religionslehre in Berlin und Brandenburg. (3. Auflage 2014).

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

§ 10<br />

Übergangsregelung<br />

Für Lehramtsanwärter<strong>in</strong>nen und Lehramtsanwärter, die sich am 30. Juni 2012 <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />

schulpraktischen <strong>Ausbildung</strong> befunden haben, gilt die Ordnung über die<br />

schulpraktische <strong>Ausbildung</strong> im Anschluss an die Erste Staatsprüfung für<br />

Lehramtsanwärter im Fach Evangelische Religionslehre (AusbO/Ev.RL) <strong>in</strong> <strong>der</strong> Fassung<br />

vom 31. Oktober 1990 (KABl. EKiBB S. 117).<br />

§11<br />

In-Kraft-Treten<br />

(1) Diese Rechtsverordnung tritt am 1. Juli 2012 <strong>in</strong> Kraft.<br />

(2) Mit dem In-Kraft-Treten dieser Rechtsverordnung tritt die Ordnung über die<br />

schulpraktische <strong>Ausbildung</strong> im Anschluss an die Erste Staatsprüfung für<br />

Lehramtsanwärter im Fach Evangelische Religionslehre (AusbO/Ev.RL) <strong>in</strong> <strong>der</strong> Fassung<br />

vom 31. Oktober 1990 (KABl. EKiBB S. 117) außer Kraft.<br />

10

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!