PDF Download - Kreisbau Künzelsau eG
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ANHANG DES JAHRESABSCHLUSSES 2011<br />
_________________________________________________________________________<br />
Geringwertige Vermögensgegenstände<br />
bis 150,00 €<br />
Geringwertige Vermögensgegenstände<br />
150,01 € - 1.000 €<br />
sofortige Abschreibung in voller Höhe<br />
Abschreibung als Sammelposten zu gleichen<br />
Teilen auf 5 Jahre<br />
Neben Fremdkosten wurden auch eigene Architekten- und Bauleiterkosten aktiviert.<br />
Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bewertet.<br />
3. Bewertungsmethoden Umlaufvermögen und Rechnungsabgrenzungsposten<br />
Das Umlaufvermögen wurde zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder zu dem<br />
niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Neben Fremdkosten wurden auch eigene<br />
Architekten- und Bauleiterkosten aktiviert.<br />
Flüssige Mittel sind zu Nominalwerten bilanziert.<br />
Die aktivierten Geldbeschaffungskosten wurden über die jeweilige Laufzeit der<br />
Zinsbindung abgeschrieben.<br />
4. Bewertungsmethoden Rückstellungen<br />
Passivierungspflichtige Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer<br />
Beurteilung in der Höhe des voraussichtlichen Erfüllungsbetrags angesetzt.<br />
Pensionsrückstellungen wurden nach einem versicherungsmathematischen Gutachten<br />
in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages gebildet.<br />
Bewertungsverfahren:<br />
Biologische Rechnungsgrundlagen:<br />
Ratierlich degressives Anwartschaftsbarwertverfahren<br />
(PUC-Methode) bei aktiven Berechtigten,<br />
Barwertverfahren bei Rentenbeziehern und mit<br />
unverfallbarem Anspruch Ausgeschiedene<br />
Richttafeln 2005 G von Klaus Heubeck<br />
Rechnungszinssatz: 5,14 % p. a. (Vorjahr: 5,15 %)<br />
Künftige Einkommenssteigerung: 1,50 % p. a. (Vorjahr: 1,50 %)<br />
Künftige Rentensteigerung: 1,50 % p. a. (Vorjahr: 1,50 %)<br />
Künftige Fluktuation: 0,00 % p. a. (Vorjahr: 0,00 %)<br />
Für die Rückstellungen für Bauinstandhaltung gemäß § 249 Abs. 2 HGB a. F. wird<br />
zum 01.01.2010 vom Beibehaltungswahlrecht der vorhandenen Rückstellungsbeträge<br />
gemäß Art. 67 Abs. 3 S. 1 EGHGB Gebrauch gemacht. Im Geschäftsjahr 2011 wurden<br />
hiervon € 153.948,46 verwendet und € 5.505,34 aufgelöst.<br />
Die Bildung der ‚Sonstigen Rückstellungen’ erfolgte in Höhe des voraussichtlich<br />
notwendigen Erfüllungsbetrages. Die erwarteten künftigen Preis- und Kostensteigerungen<br />
wurden bei der Bewertung berücksichtigt. Sonstige Rückstellungen mit<br />
einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen nicht.<br />
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