Gemeinderatsprotokoll 15. Mai 2013 - Tulln an der Donau
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36/II/<strong>2013</strong><br />
GR Mayrhofer bringt folgenden Antrag gemäß § 46 Abs.3 NÖ Gemeindeordnung ein:<br />
29) LB 14 - Verkehrsentlastung<br />
Die Anrainerinitiative LB 14, vertreten von GR Mayrhofer, hat folgende, von 689 Personen unterzeichnete<br />
Auffor<strong>der</strong>ung übergeben.<br />
Die gepl<strong>an</strong>te Umfahrung Königstetten bringt nicht nur eine Verkehrsentlastung für Königstetten,<br />
son<strong>der</strong>n auch für Zeiselmauer, Muckendorf und L<strong>an</strong>genlebarn. Eine Gruppe von Gegnern dieser<br />
Umfahrung erhebt For<strong>der</strong>ungen nach einer 30er Beschränkung und einer LKW-<br />
Durchfahrtsbeschränkung durch Königstetten. Die Realisierung dieser For<strong>der</strong>ungen würde eine<br />
Zunahme von ca. 2500 Fahrzeugen pro Tag auf <strong>der</strong> bereits durch 8500 PKW und 550 LKW/Tag<br />
schwer belasteten LB 14 durch L<strong>an</strong>genlebarn bringen.<br />
Nicht nur die unmittelbaren Anrainer <strong>der</strong> LB 14, son<strong>der</strong>n auch die gesamte Umgebung würden<br />
mit einem Schlag einer deutlich höheren Lärmbelastung ausgesetzt und durch Abgase und<br />
Staub in ihrer Lebensqualität noch mehr beeinträchtigt. Darüber hinaus gefährdet <strong>der</strong> zunehmende<br />
Verkehr nicht nur Fußgänger und Radfahrer, son<strong>der</strong>n auch unsere Kin<strong>der</strong> und Jugendliche,<br />
die Kin<strong>der</strong>garten, Volksschule, Fußballplatz, Tennisplatz usw. aufsuchen. Wir wollen nicht<br />
die gesamte Verkehrslast zwischen Klosterneuburg und <strong>Tulln</strong> tragen!<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at wird aufgefor<strong>der</strong>t, alles zu tun, um dieser drohenden zusätzlichen Verkehrsbelastung<br />
entgegenzuwirken!<br />
Antrag:<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at nimmt die Sorge <strong>der</strong> Anrainer <strong>der</strong> LB 14 sehr ernst, was dadurch dokumentiert<br />
ist, dass im Vor<strong>an</strong>schlag <strong>2013</strong> Euro 250.000,- vorgesehen sind. Es ergeht die Auffor<strong>der</strong>ung<br />
<strong>an</strong> alle betroffenen Beteiligten, alle notwendigen Schritte die zur Umsetzung des Zieles <strong>der</strong> betroffenen<br />
Orte – insbeson<strong>der</strong>e L<strong>an</strong>genlebarn, Muckendorf und Königstetten – vom Durchzugsverkehr<br />
zu entlasten, möglichst rasch umzusetzen.<br />
Begründung: Die Dringlichkeit ist gegeben, damit die gepl<strong>an</strong>ten Grundstückeinlösen vom L<strong>an</strong>d<br />
weiter betrieben werden können.<br />
Kosten rd. € 250.000,--; Jährliche Folgekosten: keine; Bedeckung: VA <strong>2013</strong><br />
Der Punkt wird einstimmig in die Tagesordnung aufgenommen.<br />
GR Mayrhofer bringt folgenden Antrag gemäß § 46 Abs.3 NÖ Gemeindeordnung ein:<br />
30) Geschwindigkeitsmessung L<strong>an</strong>genlebarn, LB 14, <strong>Tulln</strong>er Straße<br />
Die Bezirkshauptm<strong>an</strong>nschaft als zuständige Verkehrsbehörde und die Polizeiinspektion <strong>Tulln</strong><br />
werden dringend ersucht im Bereich <strong>der</strong> LB 14 (<strong>Tulln</strong>er Straße) zwischen Km 25,0 und 26,0<br />
verstärkt Radarüberwachung und Verkehrskontrollen durchzuführen.<br />
Begründung:<br />
Die Dringlichkeit ist gegeben, um die sehr hohen Geschwindigkeiten (siehe Geschwindigkeitsmessungen<br />
vom 23.4. bis 30.4. <strong>2013</strong>) rasch zu reduzieren, um die Sicherheit wie<strong>der</strong> zu gewährleisten.<br />
Die neuesten Verkehrsmessungen <strong>an</strong> <strong>der</strong> LB 14 in L<strong>an</strong>genlebarn, die vom 23. – 30. April <strong>2013</strong><br />
bei Km 25,8 durchgeführt wurden, haben ein alarmierendes Ergebnis gebracht. Einerseits ist<br />
es die Anzahl <strong>der</strong> Fahrzeuge (8500 PKW und 550 LKW/Tag), <strong>an</strong><strong>der</strong>erseits die Geschwindigkeiten<br />
mit denen durch das Ortsgebiet von L<strong>an</strong>genlebarn gefahren wird. Nur ca. 52 % <strong>der</strong> Fahrzeuglenker<br />
bewegen sich im Toler<strong>an</strong>zbereich, ca. 48 % überschreiten das Geschwindigkeitslimit<br />
von 50 km/h zum Teil sehr deutlich. Die Spitzengeschwindigkeit für einspurige Fahrzeuge