Wir bauen Schritt für Schritt - Effizienzhauslotse
<p>Geht es um Bau- oder Sanierungsvorhaben, stehen Bauherren vor vielen offenen Fragen. Vom ersten Schritt der Energieberatung über die Finanzierung und Angebotseinholung bis zur Organisation der Baustelle – der Bauprozess ist kompliziert und für viele ein unbekanntes Terrain. </p> Alle Publikationen zum herunterladen oder bestellen unter <a href="http://www.dena.de/publikationen">www.dena.de/publikationen</a>
<p>Geht es um Bau- oder Sanierungsvorhaben, stehen Bauherren vor vielen offenen Fragen. Vom ersten Schritt der Energieberatung über die Finanzierung und Angebotseinholung bis zur Organisation der Baustelle – der Bauprozess ist kompliziert und für viele ein unbekanntes Terrain. </p>
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Phase 3: Planung<br />
<strong>Schritt</strong> 14<br />
Der Vertrag mit dem Handwerker.<br />
Leistungen, die nicht im Angebot oder Leistungsverzeichnis stehen, kosten<br />
extra.<br />
Für die Handwerkerverträge sind Planer und Bauleiter Ihre wichtigsten Ansprechpartner. Die<br />
vom Handwerker zu erbringende Leistung ist im Leistungsverzeichnis beschrieben. Dabei ist<br />
zunächst unerheblich, wie groß der Zeitaufwand hier<strong>für</strong> ist. Wichtig ist, dass das Leistungsverzeichnis<br />
Bestandteil des Vertrags ist und die geforderten Leistungen umfänglich beschreibt.<br />
Kommt es im Bauablauf dennoch zu unvorhergesehenen Arbeiten und sind diese nicht vom<br />
Handwerker verschuldet, müssen sie natürlich abgegolten werden. Daher ist es wichtig, das<br />
Leistungsverzeichnis so ausführlich wie möglich aufzustellen und außerdem im Vorhinein<br />
einen Stundensatz <strong>für</strong> zusätzliche Leistungen zu vereinbaren.<br />
Haftung.<br />
Zwischenabnahmen können Ärger vermeiden.<br />
Wenn auf der Baustelle etwas schiefgeht, stellt sich schnell die Frage nach der Haftung.<br />
Der Planer haftet <strong>für</strong> eine Falschplanung, die Handwerksbetriebe sind <strong>für</strong> eine fehlerhafte<br />
Ausführung haftbar. Dabei ist der Nachweis, wer fehlerhaft gearbeitet hat, insbesondere im<br />
Nachhinein häufig schwer zu führen. Bewährt haben sich in diesem Zusammenhang Zwischenabnahmen<br />
(siehe <strong>Schritt</strong> 20 „Meilensteine und Zwischenabnahmen“). Insbesondere<br />
wenn bestimmte, energetisch relevante Bauteile wie Dämmung oder luftdichte Ebene nach<br />
Fertigstelllung nicht mehr zugänglich sind, sollten zu einem geeigneten Zeitpunkt die Arbeiten<br />
gemeinsam mit Ihrem Baubegleiter überprüft und abgenommen werden.<br />
Gewährleistung.<br />
So kommen Sie auch nach dem Bau zu Ihrem Recht.<br />
Ein wesentlicher Unterschied zwischen BGB und VOB besteht in der Dauer der Gewährleistung.<br />
Gelten nach BGB fünf Jahre Gewährleistung, sind es nach VOB nur vier Jahre, sofern<br />
keine anderen Fristen vereinbart worden sind.<br />
Um Gewährleistungsansprüche auch praktisch durchsetzen zu können, hat sich in der Praxis<br />
das Zurückhalten von Sicherheiten (meistens 5 bis 10 Prozent der Auftragssumme der vom<br />
Handwerker ausgeführten Arbeiten) bewährt. Diese werden erst nach Ausbesserung der Mängel<br />
gezahlt.<br />
Wichtig ist eine gute Dokumentation, auch des Ist-Zustands. Machen Sie ausreichend Fotos.<br />
dena-Effizienzhaus-Lotse.<br />
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