16.10.2014 Aufrufe

Wir bauen Schritt für Schritt - Effizienzhauslotse

<p>Geht es um Bau- oder Sanierungsvorhaben, stehen Bauherren vor vielen offenen Fragen. Vom ersten Schritt der Energieberatung über die Finanzierung und Angebotseinholung bis zur Organisation der Baustelle – der Bauprozess ist kompliziert und für viele ein unbekanntes Terrain. </p> Alle Publikationen zum herunterladen oder bestellen unter <a href="http://www.dena.de/publikationen">www.dena.de/publikationen</a>

<p>Geht es um Bau- oder Sanierungsvorhaben, stehen Bauherren vor vielen offenen Fragen. Vom ersten Schritt der Energieberatung über die Finanzierung und Angebotseinholung bis zur Organisation der Baustelle – der Bauprozess ist kompliziert und für viele ein unbekanntes Terrain. </p>
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Phase 3: Planung<br />

<strong>Schritt</strong> 14<br />

Der Vertrag mit dem Handwerker.<br />

Leistungen, die nicht im Angebot oder Leistungsverzeichnis stehen, kosten<br />

extra.<br />

Für die Handwerkerverträge sind Planer und Bauleiter Ihre wichtigsten Ansprechpartner. Die<br />

vom Handwerker zu erbringende Leistung ist im Leistungsverzeichnis beschrieben. Dabei ist<br />

zunächst unerheblich, wie groß der Zeitaufwand hier<strong>für</strong> ist. Wichtig ist, dass das Leistungsverzeichnis<br />

Bestandteil des Vertrags ist und die geforderten Leistungen umfänglich beschreibt.<br />

Kommt es im Bauablauf dennoch zu unvorhergesehenen Arbeiten und sind diese nicht vom<br />

Handwerker verschuldet, müssen sie natürlich abgegolten werden. Daher ist es wichtig, das<br />

Leistungsverzeichnis so ausführlich wie möglich aufzustellen und außerdem im Vorhinein<br />

einen Stundensatz <strong>für</strong> zusätzliche Leistungen zu vereinbaren.<br />

Haftung.<br />

Zwischenabnahmen können Ärger vermeiden.<br />

Wenn auf der Baustelle etwas schiefgeht, stellt sich schnell die Frage nach der Haftung.<br />

Der Planer haftet <strong>für</strong> eine Falschplanung, die Handwerksbetriebe sind <strong>für</strong> eine fehlerhafte<br />

Ausführung haftbar. Dabei ist der Nachweis, wer fehlerhaft gearbeitet hat, insbesondere im<br />

Nachhinein häufig schwer zu führen. Bewährt haben sich in diesem Zusammenhang Zwischenabnahmen<br />

(siehe <strong>Schritt</strong> 20 „Meilensteine und Zwischenabnahmen“). Insbesondere<br />

wenn bestimmte, energetisch relevante Bauteile wie Dämmung oder luftdichte Ebene nach<br />

Fertigstelllung nicht mehr zugänglich sind, sollten zu einem geeigneten Zeitpunkt die Arbeiten<br />

gemeinsam mit Ihrem Baubegleiter überprüft und abgenommen werden.<br />

Gewährleistung.<br />

So kommen Sie auch nach dem Bau zu Ihrem Recht.<br />

Ein wesentlicher Unterschied zwischen BGB und VOB besteht in der Dauer der Gewährleistung.<br />

Gelten nach BGB fünf Jahre Gewährleistung, sind es nach VOB nur vier Jahre, sofern<br />

keine anderen Fristen vereinbart worden sind.<br />

Um Gewährleistungsansprüche auch praktisch durchsetzen zu können, hat sich in der Praxis<br />

das Zurückhalten von Sicherheiten (meistens 5 bis 10 Prozent der Auftragssumme der vom<br />

Handwerker ausgeführten Arbeiten) bewährt. Diese werden erst nach Ausbesserung der Mängel<br />

gezahlt.<br />

Wichtig ist eine gute Dokumentation, auch des Ist-Zustands. Machen Sie ausreichend Fotos.<br />

dena-Effizienzhaus-Lotse.<br />

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