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Wir bauen Schritt für Schritt - Effizienzhauslotse

<p>Geht es um Bau- oder Sanierungsvorhaben, stehen Bauherren vor vielen offenen Fragen. Vom ersten Schritt der Energieberatung über die Finanzierung und Angebotseinholung bis zur Organisation der Baustelle – der Bauprozess ist kompliziert und für viele ein unbekanntes Terrain. </p> Alle Publikationen zum herunterladen oder bestellen unter <a href="http://www.dena.de/publikationen">www.dena.de/publikationen</a>

<p>Geht es um Bau- oder Sanierungsvorhaben, stehen Bauherren vor vielen offenen Fragen. Vom ersten Schritt der Energieberatung über die Finanzierung und Angebotseinholung bis zur Organisation der Baustelle – der Bauprozess ist kompliziert und für viele ein unbekanntes Terrain. </p>
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Phase 5: Abschluss<br />

<strong>Schritt</strong> 24<br />

24 Mängel und Gewährleistung.<br />

Fristen und Pflichten.<br />

Sollten Sie trotz professioneller Begleitung zum Beispiel durch einen Energieberater und<br />

regelmäßiger Kontrolle der Bau- oder Sanierungsetappen Mängel feststellen, haben Sie wie<br />

im vorangegangenen Kapitel beschrieben vor der endgültigen Abnahme der Leistung die<br />

Gelegenheit, diese festzustellen und durch den Handwerker beheben zu lassen. Treten jedoch<br />

nach der Schlussabnahme Mängel auf, greift die Gewährleistungspflicht.<br />

Sie wird als Verjährungsfrist <strong>für</strong> werkverträgliche Mängelansprüche bezeichnet. Mängel, die<br />

bei Abnahme nicht ersichtlich sind und sich erst später offenbaren, müssen bei Verschulden<br />

eines Auftragnehmers durch diesen innerhalb der Gewährleistungsfrist behoben werden. Der<br />

Bauherr muss allerdings beweisen, dass der Auftragnehmer die Schuld an dem Mangel trägt.<br />

Die Gewährleistungsfrist beträgt bei Handwerkern zwischen zwei und fünf und bei Planern<br />

fünf Jahre (in Einzelfällen auch mehr).<br />

Gewährleistungsfristen.<br />

Das sollten Sie beachten.<br />

Erstellen Sie eine übersichtliche Auflistung der Gewährleistungsfristen aller Gewerke (inklusive<br />

Abnahmedatum). Beachten Sie bitte auch die Ausführungen des Punktes Gewährleistung<br />

in <strong>Schritt</strong> 14. Nach Ablauf der Gewährleistung sind den Handwerksbetrieben die zurückbehaltenen<br />

Sicherheiten zu überweisen. Kurz vor Ablauf der Gewährleistungsfrist sollten Sie deshalb<br />

die jeweilige Bauleistung genau anschauen. Sollten Sie dabei Funktionsfehler, erste Risse,<br />

Feuchtigkeit oder Ähnliches entdecken, müssen Sie den eingetretenen Mangel als solchen<br />

rechtzeitig anzeigen.<br />

www<br />

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dena-Effizienzhaus-Lotse. 73

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