Wir bauen Schritt für Schritt - Effizienzhauslotse
<p>Geht es um Bau- oder Sanierungsvorhaben, stehen Bauherren vor vielen offenen Fragen. Vom ersten Schritt der Energieberatung über die Finanzierung und Angebotseinholung bis zur Organisation der Baustelle – der Bauprozess ist kompliziert und für viele ein unbekanntes Terrain. </p> Alle Publikationen zum herunterladen oder bestellen unter <a href="http://www.dena.de/publikationen">www.dena.de/publikationen</a>
<p>Geht es um Bau- oder Sanierungsvorhaben, stehen Bauherren vor vielen offenen Fragen. Vom ersten Schritt der Energieberatung über die Finanzierung und Angebotseinholung bis zur Organisation der Baustelle – der Bauprozess ist kompliziert und für viele ein unbekanntes Terrain. </p>
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Phase 5: Abschluss<br />
<strong>Schritt</strong> 24<br />
24 Mängel und Gewährleistung.<br />
Fristen und Pflichten.<br />
Sollten Sie trotz professioneller Begleitung zum Beispiel durch einen Energieberater und<br />
regelmäßiger Kontrolle der Bau- oder Sanierungsetappen Mängel feststellen, haben Sie wie<br />
im vorangegangenen Kapitel beschrieben vor der endgültigen Abnahme der Leistung die<br />
Gelegenheit, diese festzustellen und durch den Handwerker beheben zu lassen. Treten jedoch<br />
nach der Schlussabnahme Mängel auf, greift die Gewährleistungspflicht.<br />
Sie wird als Verjährungsfrist <strong>für</strong> werkverträgliche Mängelansprüche bezeichnet. Mängel, die<br />
bei Abnahme nicht ersichtlich sind und sich erst später offenbaren, müssen bei Verschulden<br />
eines Auftragnehmers durch diesen innerhalb der Gewährleistungsfrist behoben werden. Der<br />
Bauherr muss allerdings beweisen, dass der Auftragnehmer die Schuld an dem Mangel trägt.<br />
Die Gewährleistungsfrist beträgt bei Handwerkern zwischen zwei und fünf und bei Planern<br />
fünf Jahre (in Einzelfällen auch mehr).<br />
Gewährleistungsfristen.<br />
Das sollten Sie beachten.<br />
Erstellen Sie eine übersichtliche Auflistung der Gewährleistungsfristen aller Gewerke (inklusive<br />
Abnahmedatum). Beachten Sie bitte auch die Ausführungen des Punktes Gewährleistung<br />
in <strong>Schritt</strong> 14. Nach Ablauf der Gewährleistung sind den Handwerksbetrieben die zurückbehaltenen<br />
Sicherheiten zu überweisen. Kurz vor Ablauf der Gewährleistungsfrist sollten Sie deshalb<br />
die jeweilige Bauleistung genau anschauen. Sollten Sie dabei Funktionsfehler, erste Risse,<br />
Feuchtigkeit oder Ähnliches entdecken, müssen Sie den eingetretenen Mangel als solchen<br />
rechtzeitig anzeigen.<br />
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dena-Effizienzhaus-Lotse. 73