Zur Broschüre - ver.di Gute Arbeit
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■ Prinzip »Mach mal«: Die Kolleg/<br />
innen regeln <strong>di</strong>e Besetzung auf unterster<br />
Ebene unter sich: »Ich spring dann<br />
mal ein.« Das entlastet den <strong>Arbeit</strong>geber<br />
von seinen organisatorischen Verpflichtungen<br />
und führt oft zur Selbstausbeutung.<br />
Eine betriebliche Interessen<strong>ver</strong>tretung<br />
sollte so etwas nur bei ausreichender<br />
Personalbesetzung zulassen.<br />
■ Überstundenanordnungen sollten<br />
sich Beschäftigte immer schriftlich<br />
geben lassen. Hier übernimmt der <strong>Arbeit</strong>geber<br />
wenigstens <strong>di</strong>e organisatorische<br />
Verantwortung, er nimmt aber <strong>di</strong>e<br />
persönliche Überlastung der Betroffenen<br />
in Kauf. Wird bei Überstundenanordnung<br />
gegen das <strong>Arbeit</strong>szeitgesetz <strong>ver</strong>stoßen,<br />
wie das häufig zu beobachten<br />
ist, muss <strong>di</strong>e betriebliche Interessen<strong>ver</strong>tretung<br />
einschreiten.<br />
■ Extrawachen: Meistens werden Beschäftigte<br />
in Elternzeit, Sonderurlaub,<br />
auf geringfügiger Beschäftigungsbasis<br />
(z.B. 10-Stunden-Vertrag) eingesetzt.<br />
Diese haben ebenso wie <strong>di</strong>e anderen<br />
Beschäftigten Anspruch auf einen festen<br />
Dienstplan. Extrawachen sind nicht<br />
immer kurzfristig <strong>ver</strong>fügbar.<br />
■ Extrawachen im Rufbereitschafts<strong>di</strong>enst<br />
können deutlich entlasten, weil<br />
sie kurzfristig <strong>ver</strong>fügbar sind und in <strong>di</strong>e<br />
Ausfallplanung fest eingebunden werden<br />
können. Nachteile: Sie sind nicht in<br />
allen Fachabteilungen möglich, sind<br />
nicht attraktiv und oft werden gar nicht<br />
so viele Kräfte für Extrawachen gefunden,<br />
wie gebraucht werden.<br />
■ Ein Springerpool ist eher geeignet<br />
bei längerfristigen Ausfällen, da <strong>di</strong>e<br />
Betroffenen Anspruch auf <strong>ver</strong>lässliche<br />
Dienstplanung haben. Nachteil: Er führt<br />
häufig zu Stellenplankürzungen auf den<br />
Stationen.<br />
■ Vorübergehende <strong>Arbeit</strong>szeiterhöhung<br />
bei Teilzeitkräften ist für<br />
viele Teilzeitkräfte nicht attraktiv und<br />
zudem bürokratisch. Sie kommt eher für<br />
mittelfristige und langfristige Ausfälle in<br />
Frage.<br />
■ <strong>Arbeit</strong>szeitkonten haben den Nachteil,<br />
dass der <strong>Arbeit</strong>geber sie im Sinne<br />
von kapazitätsorientierten <strong>Arbeit</strong>seinsätzen<br />
nutzen möchte, damit gibt es nur<br />
eine geringe Dienstplansicherheit.<br />
■ Standortübergreifende Personaleinsätze<br />
in Klinik<strong>ver</strong>bünden bergen<br />
für den <strong>Arbeit</strong>geber bürokratische<br />
Hürden. Vorteile für <strong>di</strong>e <strong>Arbeit</strong>nehmer/<br />
innen sind fraglich. Bei entsprechenden<br />
FREESTYLE<br />
VOLKER ZINTGRAF / PIXELIO.DE<br />
Regelungen sollte <strong>di</strong>e Interessen<strong>ver</strong>tretung<br />
einen Nachteilsausgleich <strong>ver</strong>handeln<br />
und <strong>ver</strong>einbaren.<br />
■ Der Einsatz von Leiharbeitnehmer/innen<br />
ist immer häufiger das<br />
Mittel der Wahl. Die Interessen<strong>ver</strong>tretungen<br />
stehen vor der Qual der Wahl,<br />
entweder <strong>di</strong>e Kolleg/innen vor Ort<br />
alleine zu lassen, wenn alle anderen<br />
Regelungen nicht gegriffen haben, oder<br />
dem Einsatz zuzustimmen.<br />
Tipp: Die Einsatzdauer von vornherein<br />
begrenzen und nur bei Ausfällen, für<br />
<strong>di</strong>e kein Ersatz geschaffen worden ist,<br />
zulassen.<br />
■ Stations-/Abteilungsschließungen<br />
und <strong>di</strong>e Reduzierung der Leistungen bedeutet<br />
zwar Entlastung, produziert aber<br />
Erlöseinbrüche.<br />
■ Festgelegte geplante Stationsschließungen<br />
bzw. Stationserweiterungen<br />
in belegungsarmen Zeiten oder<br />
Zeiten erhöhten Infektionsrisikos könnten<br />
ein Weg sein, doch es ist fraglich,<br />
ob Belegungskapazitäten wirklich planbar<br />
sind.<br />
Ziele für <strong>di</strong>e Interessen<strong>ver</strong>tretungen<br />
müssen eine sichere Dienstplanung und<br />
<strong>ver</strong>lässliche <strong>Arbeit</strong>sbe<strong>di</strong>ngungen für <strong>di</strong>e<br />
Beschäftigten sein. Ein ausreichender<br />
Personalbestand ist unab<strong>di</strong>ngbare Voraussetzung<br />
für eine gute Versorgung im<br />
Krankenhaus und nicht krankmachende<br />
<strong>Arbeit</strong>sbe<strong>di</strong>ngungen.<br />
Die Einhaltung der Tarif<strong>ver</strong>träge, des<br />
<strong>Arbeit</strong>szeitgesetzes und der <strong>Arbeit</strong>sschutzbestimmungen<br />
sollten hier Richtschnur<br />
sein (z.B. §§ 242, 618 BGB sowie<br />
§§ 15, 16 <strong>Arbeit</strong>sschutzgesetz).<br />
Bei einer funktionierenden Ausfallplanung<br />
sind Überstunden echte Ausnahmen,<br />
das »Holen aus dem Frei« ist<br />
nicht nötig und Fortbildungsangebote<br />
können wahrgenommen werden.<br />
Die betriebliche Interessen<strong>ver</strong>tretung<br />
sollte passgenaue Regelungen für <strong>di</strong>e<br />
unterschiedlichen Be<strong>di</strong>ngungen in der<br />
Regelpflege, im Funktionsbereich, Intensivbereich,<br />
im ärztlichen Bereich, me<strong>di</strong>zin-technischem<br />
Dienst und in patientenfernen<br />
Bereichen anstreben.<br />
Der erste Schritt ist <strong>di</strong>e Festlegung<br />
einer ausreichenden Personalbesetzung<br />
in den <strong>ver</strong>schiedenen Schichten. Sinnvoll<br />
ist es sodann, zwischen kurzfristigen,<br />
mittelfristigen und längerfristigen Maßnahmen<br />
zu unterscheiden.<br />
Ziel muss <strong>di</strong>e Festlegung <strong>ver</strong>bindlicher<br />
Handlungsanweisungen in Betriebs- und<br />
Dienst<strong>ver</strong>einbarungen sein. ■<br />
Weiterführende Hinweise<br />
■ <strong>ver</strong>.<strong>di</strong>-Mitgliedernetz<br />
■ 6<br />
Ausfallpläne<br />
Ausfallpläne<br />
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