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Mitglieder-Information 1 / 2013 laden - Wohnungsbau ...

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<strong>Wohnungsbau</strong>-Genossenschaft „Treptow Nord“ eG 1/<strong>2013</strong><br />

haben vor Gericht Widerspruch eingelegt. Sollte das Gericht der Auffassung der Wasserbetriebe folgen,<br />

muss die ausgewiesene Gutschrift wieder zurückerstattet werden.<br />

Die Gutschrift der Berliner Wasserbetriebe haben wir vorbehaltlich einer Rückforderung in die Betriebskostenabrechnung<br />

2012 eingestellt. Diese Gutschrift ist separat ausgewiesen worden, so dass jeder Nutzer<br />

das Guthaben für die Wirtschaftseinheit sowie den eigenen Anteil bequem erkennen kann. Sollten die<br />

Wasserkosten nach Verbrauch abgerechnet werden, so finden Sie den Rückzahlungsbetrag in Ihrer Wasserkostenabrechnung<br />

der Techem Energy Services GmbH oder Ista Deutschland GmbH. Wenn die Wasserkosten<br />

nach Wohnfläche abgerechnet werden, ist die Gutschrift direkt aus der Abrechnung zu entnehmen,<br />

wie nachstehendes Beispiel verdeutlicht.<br />

Mit dem folgenden Musterbeispiel für gängige Haushaltsgrößen und genutzte Wassermengen wird gezeigt,<br />

wie sich die Gutschrift berechnet.<br />

Wichtiger Hinweis: Dies sind nur Beispiele. Die Höhe der Gutschrift hängt von der Zählergröße des<br />

Hauptwasserzählers und der genutzten Trinkwassermenge ab.<br />

Quelle: Berliner Wasserbetriebe<br />

Die Trink- und Abwassertarife der Berliner Wasserbetriebe bleiben auch <strong>2013</strong> unverändert.<br />

Energiepreise<br />

Gas<br />

Die Gaspreisentwicklung kannte in den letzten Jahren nur eine Tendenz, nämlich aufwärts. Deshalb hatten<br />

wir bereits 2010 begonnen, den Markt zu beobachten und Angebote zu vergleichen. Die Schwierigkeit<br />

für den Verbraucher ist die Auswahl des günstigsten Gasanbieters. Die Kalkulation der Anbieter ist selten<br />

transparent. Oft kann nicht nachvollzogen werden, wie sich die Preise zusammensetzen.<br />

Der Gaspreis setzt sich aus dem Festpreis, der Erdgassteuer, dem Netzentgelt und der Regelenergieumlage<br />

zusammen. Dazu kommt die Umsatzsteuer, zurzeit von 19 %. Die „Abgaben“ Erdgassteuer, Netzentgelt<br />

und Regelenergieumlage werden dem Anbieter vorgegeben und zu dem bei Angebotslegung bekannten<br />

Preisstand vereinbart. Viele Anbieter berechnen noch eine Grundgebühr.<br />

In der <strong>Mitglieder</strong>zeitung vom Frühjahr 2011 hatten wir mitgeteilt, dass wir den Gasanbieter zum 01.01.2011<br />

gewechselt hatten. Dieser Vertrag endet zum 31.12.2014. Wir werden weiterhin die Entwicklung am Markt<br />

beobachten und für Sie die günstigsten Konditionen aushandeln.<br />

Dies gilt nur für Objekte, die mit einer Gassammelheizung ausgestattet sind. Verträge für die Gasbelieferung<br />

in die Wohnung, für den Gasherd und die Gasetagenheizung muss jeder Nutzer mit dem Anbieter<br />

selber abschließen.<br />

Fernwärme<br />

Für die Versorgung mit Fernwärme ist kein Anbieterwechsel wie bei Gas und Strom möglich. Durch energetische<br />

Maßnahmen können die Heizleistung und damit die Kosten für die Fernwärme reduziert werden.<br />

Wir haben in Zusammenarbeit mit der Ingenieurgesellschaft BBP Bauconsulting mhH den Leistungsbedarf<br />

der Heizstationen geprüft.<br />

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