Mitglieder-Information 1 / 2013 laden - Wohnungsbau ...
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<strong>Wohnungsbau</strong>-Genossenschaft „Treptow Nord“ eG 1/<strong>2013</strong><br />
haben vor Gericht Widerspruch eingelegt. Sollte das Gericht der Auffassung der Wasserbetriebe folgen,<br />
muss die ausgewiesene Gutschrift wieder zurückerstattet werden.<br />
Die Gutschrift der Berliner Wasserbetriebe haben wir vorbehaltlich einer Rückforderung in die Betriebskostenabrechnung<br />
2012 eingestellt. Diese Gutschrift ist separat ausgewiesen worden, so dass jeder Nutzer<br />
das Guthaben für die Wirtschaftseinheit sowie den eigenen Anteil bequem erkennen kann. Sollten die<br />
Wasserkosten nach Verbrauch abgerechnet werden, so finden Sie den Rückzahlungsbetrag in Ihrer Wasserkostenabrechnung<br />
der Techem Energy Services GmbH oder Ista Deutschland GmbH. Wenn die Wasserkosten<br />
nach Wohnfläche abgerechnet werden, ist die Gutschrift direkt aus der Abrechnung zu entnehmen,<br />
wie nachstehendes Beispiel verdeutlicht.<br />
Mit dem folgenden Musterbeispiel für gängige Haushaltsgrößen und genutzte Wassermengen wird gezeigt,<br />
wie sich die Gutschrift berechnet.<br />
Wichtiger Hinweis: Dies sind nur Beispiele. Die Höhe der Gutschrift hängt von der Zählergröße des<br />
Hauptwasserzählers und der genutzten Trinkwassermenge ab.<br />
Quelle: Berliner Wasserbetriebe<br />
Die Trink- und Abwassertarife der Berliner Wasserbetriebe bleiben auch <strong>2013</strong> unverändert.<br />
Energiepreise<br />
Gas<br />
Die Gaspreisentwicklung kannte in den letzten Jahren nur eine Tendenz, nämlich aufwärts. Deshalb hatten<br />
wir bereits 2010 begonnen, den Markt zu beobachten und Angebote zu vergleichen. Die Schwierigkeit<br />
für den Verbraucher ist die Auswahl des günstigsten Gasanbieters. Die Kalkulation der Anbieter ist selten<br />
transparent. Oft kann nicht nachvollzogen werden, wie sich die Preise zusammensetzen.<br />
Der Gaspreis setzt sich aus dem Festpreis, der Erdgassteuer, dem Netzentgelt und der Regelenergieumlage<br />
zusammen. Dazu kommt die Umsatzsteuer, zurzeit von 19 %. Die „Abgaben“ Erdgassteuer, Netzentgelt<br />
und Regelenergieumlage werden dem Anbieter vorgegeben und zu dem bei Angebotslegung bekannten<br />
Preisstand vereinbart. Viele Anbieter berechnen noch eine Grundgebühr.<br />
In der <strong>Mitglieder</strong>zeitung vom Frühjahr 2011 hatten wir mitgeteilt, dass wir den Gasanbieter zum 01.01.2011<br />
gewechselt hatten. Dieser Vertrag endet zum 31.12.2014. Wir werden weiterhin die Entwicklung am Markt<br />
beobachten und für Sie die günstigsten Konditionen aushandeln.<br />
Dies gilt nur für Objekte, die mit einer Gassammelheizung ausgestattet sind. Verträge für die Gasbelieferung<br />
in die Wohnung, für den Gasherd und die Gasetagenheizung muss jeder Nutzer mit dem Anbieter<br />
selber abschließen.<br />
Fernwärme<br />
Für die Versorgung mit Fernwärme ist kein Anbieterwechsel wie bei Gas und Strom möglich. Durch energetische<br />
Maßnahmen können die Heizleistung und damit die Kosten für die Fernwärme reduziert werden.<br />
Wir haben in Zusammenarbeit mit der Ingenieurgesellschaft BBP Bauconsulting mhH den Leistungsbedarf<br />
der Heizstationen geprüft.<br />
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