Beitrag Subjektfinanzierung lesen (PDF 48 KB) - Agile
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1. Terminologie<br />
Unter <strong>Subjektfinanzierung</strong> verstehen wir die Ausrichtung von finanziellen Mitteln<br />
direkt an die behinderte Person. Gemeint sind die Mittel zur Finanzierung<br />
behinderungsbedingter Mehrkosten in allen Lebensbereichen. Diese Mittel sollen<br />
nicht mehr länger an die leistungserbringende Institution (z.B. an ein Wohnheim)<br />
ausgerichtet werden, sondern direkt an die Leistungsbezüger und -bezügerinnen.<br />
Diese kaufen ihre benötigten Leistungen (z.B. Pflege und Betreuung) selber ein und<br />
bestimmen so deren Preis, Umfang und Qualität, aber auch den Leistungserbringer<br />
und den Zeitpunkt, wann eine Leistung erbracht werden soll. Im Vordergrund steht<br />
die Forderung nach einem selbstbestimmten Leben, welches die Wahlfreiheit<br />
zwischen verschiedenen Anbietern von Leistungen einschliesst. <strong>Subjektfinanzierung</strong><br />
ist somit nicht ein Ziel, sondern eine Massnahme auf das Ziel des selbstbestimmten<br />
Lebens hin.<br />
Mit Rücksicht auf die unterschiedlichen Realitäten der verschiedenen Leistungsträger<br />
(in der Regel handelt es sich um die Sozialversicherungen IV, KV, UV und EL) muss<br />
hier unter dem Titel "Selbstbestimmung" unterschieden werden zwischen einer<br />
echten und einer unechten <strong>Subjektfinanzierung</strong>:<br />
Echte <strong>Subjektfinanzierung</strong><br />
Von einer echten <strong>Subjektfinanzierung</strong> reden wir, wenn die nachstehenden Kriterien<br />
zutreffen:<br />
• Die <strong>Subjektfinanzierung</strong> führt zu einem grösstmöglichen Mass an<br />
Selbstbestimmung der Leistungsbezüger und -bezügerinnen<br />
• Sie gewährleistet eine echte Wahlfreiheit der Leistungsbezüger und -<br />
bezügerinnen in Bezug auf:<br />
• Die Leistung selbst<br />
• Den Leistungserbringer<br />
• Den Preis und die Qualität der Leistung<br />
• Den Zeitpunkt der erbrachten Leistung<br />
• Die <strong>Subjektfinanzierung</strong> setzt eine individuelle Abklärung der Bedürfnisse voraus<br />
• Sie wird ursachenunabhängig ausgerichtet (z.B. unabhängig von der<br />
Behinderungsart oder von der Entstehung der Behinderung)<br />
Der finanzielle Bedarf für behinderungsbedingte Mehrkosten wird hier von der<br />
Versicherung nach bestimmten Kriterien zum voraus bemessen und gestützt auf<br />
diese individuelle Abklärung individuell in Form einer Pauschale (pro Monat oder<br />
Tag) ausgerichtet. Für diese Verfahrensart geeignet sind die Finanzierung von<br />
Leistungen der IV und die Beiträge weiterer Kostenträger wie Kantone und<br />
Gemeinden an behindertenspezifische Einrichtungen (Wohnheime, Sonderschulen,<br />
usw.) Die Bezüger und Bezügerinnen sind frei in der Verwendung dieses Betrages.<br />
Unechte <strong>Subjektfinanzierung</strong><br />
Neben der IV beteiligen sich andere Sozialversicherungen an den Kosten für<br />
behinderungsbedingte Mehrkosten. Es sind dies vorwiegend die Unfallversicherung<br />
und die Krankenkasse. Zwar werden deren Beiträge für gesetzlich normierte<br />
Leistungen von gesetzlich zugelassenen Leistungserbringern direkt an die<br />
betroffenen Patienten und Patientinnen ausgerichtet, aber erst nach erfolgter