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Beitrag Subjektfinanzierung lesen (PDF 48 KB) - Agile

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2<br />

1. Terminologie<br />

Unter <strong>Subjektfinanzierung</strong> verstehen wir die Ausrichtung von finanziellen Mitteln<br />

direkt an die behinderte Person. Gemeint sind die Mittel zur Finanzierung<br />

behinderungsbedingter Mehrkosten in allen Lebensbereichen. Diese Mittel sollen<br />

nicht mehr länger an die leistungserbringende Institution (z.B. an ein Wohnheim)<br />

ausgerichtet werden, sondern direkt an die Leistungsbezüger und -bezügerinnen.<br />

Diese kaufen ihre benötigten Leistungen (z.B. Pflege und Betreuung) selber ein und<br />

bestimmen so deren Preis, Umfang und Qualität, aber auch den Leistungserbringer<br />

und den Zeitpunkt, wann eine Leistung erbracht werden soll. Im Vordergrund steht<br />

die Forderung nach einem selbstbestimmten Leben, welches die Wahlfreiheit<br />

zwischen verschiedenen Anbietern von Leistungen einschliesst. <strong>Subjektfinanzierung</strong><br />

ist somit nicht ein Ziel, sondern eine Massnahme auf das Ziel des selbstbestimmten<br />

Lebens hin.<br />

Mit Rücksicht auf die unterschiedlichen Realitäten der verschiedenen Leistungsträger<br />

(in der Regel handelt es sich um die Sozialversicherungen IV, KV, UV und EL) muss<br />

hier unter dem Titel "Selbstbestimmung" unterschieden werden zwischen einer<br />

echten und einer unechten <strong>Subjektfinanzierung</strong>:<br />

Echte <strong>Subjektfinanzierung</strong><br />

Von einer echten <strong>Subjektfinanzierung</strong> reden wir, wenn die nachstehenden Kriterien<br />

zutreffen:<br />

• Die <strong>Subjektfinanzierung</strong> führt zu einem grösstmöglichen Mass an<br />

Selbstbestimmung der Leistungsbezüger und -bezügerinnen<br />

• Sie gewährleistet eine echte Wahlfreiheit der Leistungsbezüger und -<br />

bezügerinnen in Bezug auf:<br />

• Die Leistung selbst<br />

• Den Leistungserbringer<br />

• Den Preis und die Qualität der Leistung<br />

• Den Zeitpunkt der erbrachten Leistung<br />

• Die <strong>Subjektfinanzierung</strong> setzt eine individuelle Abklärung der Bedürfnisse voraus<br />

• Sie wird ursachenunabhängig ausgerichtet (z.B. unabhängig von der<br />

Behinderungsart oder von der Entstehung der Behinderung)<br />

Der finanzielle Bedarf für behinderungsbedingte Mehrkosten wird hier von der<br />

Versicherung nach bestimmten Kriterien zum voraus bemessen und gestützt auf<br />

diese individuelle Abklärung individuell in Form einer Pauschale (pro Monat oder<br />

Tag) ausgerichtet. Für diese Verfahrensart geeignet sind die Finanzierung von<br />

Leistungen der IV und die Beiträge weiterer Kostenträger wie Kantone und<br />

Gemeinden an behindertenspezifische Einrichtungen (Wohnheime, Sonderschulen,<br />

usw.) Die Bezüger und Bezügerinnen sind frei in der Verwendung dieses Betrages.<br />

Unechte <strong>Subjektfinanzierung</strong><br />

Neben der IV beteiligen sich andere Sozialversicherungen an den Kosten für<br />

behinderungsbedingte Mehrkosten. Es sind dies vorwiegend die Unfallversicherung<br />

und die Krankenkasse. Zwar werden deren Beiträge für gesetzlich normierte<br />

Leistungen von gesetzlich zugelassenen Leistungserbringern direkt an die<br />

betroffenen Patienten und Patientinnen ausgerichtet, aber erst nach erfolgter

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