Beitrag Subjektfinanzierung lesen (PDF 48 KB) - Agile
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Leistung. Bei diesen Leistungen handelt es sich weder um eine echte<br />
<strong>Subjektfinanzierung</strong>, welche selbstbestimmtes Leben und echte Wahlfreiheit<br />
ermöglichen würde (höchstens im Rahmen der gesetzlich zugelassenen<br />
Leistungserbringer), noch um eine Objektfinanzierung im eigentlichen Sinne. Wir<br />
bezeichnen die Finanzierung dieser Leistungen darum als unechte<br />
<strong>Subjektfinanzierung</strong>, die wir in der Folge nicht weiter zu berücksichtigen haben.<br />
3<br />
2. <strong>Subjektfinanzierung</strong> - unkritischer Kniefall vor dem<br />
Neoliberalismus?<br />
<strong>Subjektfinanzierung</strong> bedeutet demnach, die Gelegenheit zu haben, die gewünschte<br />
Leistung selber kaufen zu können, nach Möglichkeit sogar zwischen verschiedenen<br />
Anbietern wählen zu können. Das wiederum setzt voraus, dass überhaupt Angebote<br />
existieren, bzw. entstehen, nämlich dort, wo es sie heute naturgemäss noch gar nicht<br />
gibt. Es könnte jetzt der Verdacht aufkommen, die Forderung nach<br />
subjektfinanzierten Leistungen würden sich unkritisch an einem neoliberalen Konzept<br />
orientieren, das besagt, dass sich überall und von selber ein Markt auftut, wenn eine<br />
Nachfrage besteht. Aber auch hier gilt: die Ziele Selbstbestimmung und Wahlfreiheit<br />
gehen einem wie auch immer verstandenen ökonomischen Ansatz vor. Wir werden<br />
weiter unten zeigen, dass sich längst nicht alle Leistungsbereiche gleichermassen<br />
oder überhaupt dazu eignen, subjektfinanziert zu werden. Wir betonen nochmals: es<br />
geht nicht um <strong>Subjektfinanzierung</strong> um jeden Preis, sondern wir betrachten die<br />
<strong>Subjektfinanzierung</strong> von behinderungsbedingten Mehrkosten in einigen<br />
Leistungsbereichen als geeignete Massnahme, den Betroffenen möglichst viel<br />
Selbstbestimmung in Form von Wahlfreiheiten zu gewähren.<br />
3. Erwartungen an eine <strong>Subjektfinanzierung</strong><br />
Ganz allgemein stellen wir fest, dass eine Versachlichung der Diskussion<br />
stattgefunden hat, weil nicht mehr Begriffe wie "Subjekt" und "Objekt" in den<br />
Vordergrund gestellt werden, sondern vielmehr das Postulat nach selbstbestimmtem<br />
Leben und nach echter Wahlfreiheit. Und solche Ziele sind mit der<br />
<strong>Subjektfinanzierung</strong> als Massnahme besser zu erreichen als mit Beiträgen an<br />
Institutionen.<br />
Wahrung der Menschenrechte<br />
Eng mit der <strong>Subjektfinanzierung</strong> verbunden ist der Aspekt der Menschenrechte: jeder<br />
Mensch hat das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben und ist durch ein<br />
Diskriminierungsverbot geschützt. Unter diesem Blickwinkel stellt die<br />
Fremdbestimmung durch die Objektfinanzierung eine Verletzung der<br />
Menschenrechte dar, weil die freie Wahl zur Gestaltung des eigenen Lebens wegfällt<br />
- eine Ungleichbehandlung von behinderten Menschen auf Grund ihrer Behinderung.<br />
Erhöhung der Selbstbestimmung<br />
Die <strong>Subjektfinanzierung</strong> erhöht massgeblich den Grad der Selbstbestimmung, eines<br />
zentralen Anliegens der Selbsthilfe. Wer auf Grund der finanziellen Mittel und eines<br />
existierenden Angebotes selber entscheiden kann, welche Dienstleistungen er oder<br />
sie zur Bewältigung und Ausgestaltung des Lebens in Anspruch nehmen will, verfügt<br />
eindeutig über mehr freien Spielraum, als wenn nur ein staatlich verordnetes Angebot