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Beitrag Subjektfinanzierung lesen (PDF 48 KB) - Agile

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Leistung. Bei diesen Leistungen handelt es sich weder um eine echte<br />

<strong>Subjektfinanzierung</strong>, welche selbstbestimmtes Leben und echte Wahlfreiheit<br />

ermöglichen würde (höchstens im Rahmen der gesetzlich zugelassenen<br />

Leistungserbringer), noch um eine Objektfinanzierung im eigentlichen Sinne. Wir<br />

bezeichnen die Finanzierung dieser Leistungen darum als unechte<br />

<strong>Subjektfinanzierung</strong>, die wir in der Folge nicht weiter zu berücksichtigen haben.<br />

3<br />

2. <strong>Subjektfinanzierung</strong> - unkritischer Kniefall vor dem<br />

Neoliberalismus?<br />

<strong>Subjektfinanzierung</strong> bedeutet demnach, die Gelegenheit zu haben, die gewünschte<br />

Leistung selber kaufen zu können, nach Möglichkeit sogar zwischen verschiedenen<br />

Anbietern wählen zu können. Das wiederum setzt voraus, dass überhaupt Angebote<br />

existieren, bzw. entstehen, nämlich dort, wo es sie heute naturgemäss noch gar nicht<br />

gibt. Es könnte jetzt der Verdacht aufkommen, die Forderung nach<br />

subjektfinanzierten Leistungen würden sich unkritisch an einem neoliberalen Konzept<br />

orientieren, das besagt, dass sich überall und von selber ein Markt auftut, wenn eine<br />

Nachfrage besteht. Aber auch hier gilt: die Ziele Selbstbestimmung und Wahlfreiheit<br />

gehen einem wie auch immer verstandenen ökonomischen Ansatz vor. Wir werden<br />

weiter unten zeigen, dass sich längst nicht alle Leistungsbereiche gleichermassen<br />

oder überhaupt dazu eignen, subjektfinanziert zu werden. Wir betonen nochmals: es<br />

geht nicht um <strong>Subjektfinanzierung</strong> um jeden Preis, sondern wir betrachten die<br />

<strong>Subjektfinanzierung</strong> von behinderungsbedingten Mehrkosten in einigen<br />

Leistungsbereichen als geeignete Massnahme, den Betroffenen möglichst viel<br />

Selbstbestimmung in Form von Wahlfreiheiten zu gewähren.<br />

3. Erwartungen an eine <strong>Subjektfinanzierung</strong><br />

Ganz allgemein stellen wir fest, dass eine Versachlichung der Diskussion<br />

stattgefunden hat, weil nicht mehr Begriffe wie "Subjekt" und "Objekt" in den<br />

Vordergrund gestellt werden, sondern vielmehr das Postulat nach selbstbestimmtem<br />

Leben und nach echter Wahlfreiheit. Und solche Ziele sind mit der<br />

<strong>Subjektfinanzierung</strong> als Massnahme besser zu erreichen als mit Beiträgen an<br />

Institutionen.<br />

Wahrung der Menschenrechte<br />

Eng mit der <strong>Subjektfinanzierung</strong> verbunden ist der Aspekt der Menschenrechte: jeder<br />

Mensch hat das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben und ist durch ein<br />

Diskriminierungsverbot geschützt. Unter diesem Blickwinkel stellt die<br />

Fremdbestimmung durch die Objektfinanzierung eine Verletzung der<br />

Menschenrechte dar, weil die freie Wahl zur Gestaltung des eigenen Lebens wegfällt<br />

- eine Ungleichbehandlung von behinderten Menschen auf Grund ihrer Behinderung.<br />

Erhöhung der Selbstbestimmung<br />

Die <strong>Subjektfinanzierung</strong> erhöht massgeblich den Grad der Selbstbestimmung, eines<br />

zentralen Anliegens der Selbsthilfe. Wer auf Grund der finanziellen Mittel und eines<br />

existierenden Angebotes selber entscheiden kann, welche Dienstleistungen er oder<br />

sie zur Bewältigung und Ausgestaltung des Lebens in Anspruch nehmen will, verfügt<br />

eindeutig über mehr freien Spielraum, als wenn nur ein staatlich verordnetes Angebot

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