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(6,85 MB) - .PDF - Zell am Pettenfirst

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5.) Nachbesetsung Personalbeirat<br />

Bürgermeister Dollberger berichtet, dass nach dem Ausscheiden von Frau Martina Gruber aus dem Gemeindedienst ihre<br />

Funktion als Mitglied des Personalbeirates als Dienstnehmervertreter neu zu besetzen ist.<br />

Seitens der Bediensteten wurde als Nachfolgerin<br />

dieser Funktion Frau Helga Schön vorgeschlagen.<br />

Antrag:<br />

Der Gemeinderat möge die Anderung in der Zus<strong>am</strong>mensetsung des Personalbeirates zur Kenntnis nehmen.<br />

Einstimmige Annahme des Antrages.<br />

6.) Baulandsicherungsvertrag Meiringer<br />

Bürgermeister Dollberger erteilt Vzbgm. Stockinger das Wort. Dieser berichtet, dass hinsichtlich der Baulanderweiterung<br />

<strong>Zell</strong>lNord mit den Ehegatten Meiringer, wie in der Gemeinderatssitzung vom 15.6.2010 bereits besprochen, ein<br />

Baulandsicherungsvertrag abgeschlossen wurde.<br />

Der Baulandsicherungsvertrag enthält folgende Bauverpflichtung, welche im lWL-Ausschuss beraten wurde:<br />

Zur Sicherung des Siedlungszweckes - nämlich zur Widmung von Gründstücken zur Enichtung von Wohnhäusem -<br />

behält sich die Gemeinde <strong>Zell</strong>lPettenfinst ein Wiederkaufsrecht (Preis € 15,-/m2lindexgesichert) vor. Das<br />

Wiederkaufsrecht kann nur geltend gemacht werden, wenn nicht längstens binnen 5 Jahre ab Rechtswirks<strong>am</strong>keit der<br />

beantragten Umwidmung mit dem Bau eines Wohnhauses begonnen wurde. Die Gemeinde hat sich im Falle der<br />

Nichtausübung des Wiederkaufsrechtes die Option der Rückwidmung in Grünland vorbehalten.<br />

GV Mag. Brand regt an, dass der Baulandsicherungsvertrag im Gemeindevonstand hätte besprochen werden sollen und<br />

möchte für die Zukunft eine andere Vorgangsweise. Bgm. Dollberger stellt fest, dass der Vertrag nur im |WL-Ausschuss<br />

besprochen wurde, da die Käufer noc heuer zu bauen beginnen wollen. GR Dl Sattleder findet es positiv, dass das erste<br />

Mal ein Baulandsicherungsvertrag abgeschlossen wurde, um eine Bebauung sicher zu stellen. GV Mag. Ecker fragt nach,<br />

ob auch Ehegatten Meiringer an die Bebauungsverpflichtung gebunden sind. Vbgm. Stockinger verweist auf Punkt V im<br />

Vertrag, in dem auch diese Verpflichtung geregelt ist. GR Mag. Gugleregt an, dass Richtlinien für die Umsetzung von<br />

Umwidmungen und Baulandsicherungsverträgen erstellt werden sollen. Bgm, Dollberger weist darauf hin, das solche<br />

Richtlinien bereits bestehen.<br />

Antrag:<br />

Der Gemeinderat möge den Baulandslcherungsvertrag vom 23. Juli 2010 zwischen der Gemeinde <strong>Zell</strong> <strong>am</strong><br />

<strong>Pettenfirst</strong> und den Ehegatten August und Monika Meiringer genehmigen.<br />

Einstimmige Annahme.<br />

7.) Verkauf alte Volksschule<br />

Bgm. Dollberger übergibt das Wort an GR Krautgasser. Dieser berichtet, dass die F<strong>am</strong>ilie Hermann Pohn und Gabriele<br />

Pohn-Mairinger <strong>am</strong> 8. März 2010 einen Antrag eingebracht hat, mit dem Wunsch, die alte Volksschule geme kaufen zu<br />

wolfen, um auf dem Grundstück ein Wohn- u. Bürogebäude zu errichten. Als Kaufpreis wurd ein Betrag uon € 27 .269,-<br />

bekanntgegeben.<br />

Das Amt der OO Landesregierung hat im Auftrag der Gemeinde <strong>Zell</strong>lPettenfirct ein Wertermittlungsgutachten erstellt und<br />

die Bewertung ergab einen Verkehrswert in der Höhe von € 76.000,-.<br />

Der IWL-Ausschuss hat über den Verkauf der alten Volksschule beraten und ihn nicht befürwortet, da es sich bei diesem<br />

Grundstück um ein strategisch sehr Wertvolles handelt und als möglicher Standort für ein neues Amtshaus gesehen wird.<br />

Die Interessen der F<strong>am</strong>ilie Pohn sind grundsätzlich positiv zu bewerten, aber die Gemeinde <strong>Zell</strong> <strong>am</strong> <strong>Pettenfirst</strong> lehnt einen<br />

Verkauf des Grundstückes aus oben genanntem Grund ab. GR Mag. Gugler stellt fest, dass zu wenige Informationen<br />

vorliegen, um eine Entscheidung zu treffen. GR Mag. Purer stimmt diesem zu und erklärt, dass auch er das Kaufangebot<br />

für zu niedrig hält. Es sollen aber dennoch weitere Verhandlungen geführt werden, So weit ihm bekannt ist, besteht das<br />

Angebot an die Gemeinde, sich mit dem Gemeinde<strong>am</strong>t dort einzumieten. GR Dl Sattleder lehnt einen Verkauf<br />

grundsäElich ab, da es sich dort um eine strategisch wichtiges Grundstück handelt. GV Mag. Brand wirft die Frage in den<br />

Raum, ob man sich als Gemeinde vorstellen kann, sich in das Gebäude einzumieten. Er schlägt eine Beratung im<br />

zuständigen Ausschuss vor. GR Rudinger teilt mit, dass es in den Beratungen im |WL-Ausschuss, um die Grundsatzfrage<br />

Verkauf oder Nichtverkauf ging. Er erachtet es als sinnvoll, sich noch näher d<strong>am</strong>it zu beschäftigen. Er hält fest, dass Hr.<br />

Pohn mit einem Baulandsicherungsvertrag einverstanden wäre und es Hr. Pohn nicht um eine Erweiterung seines<br />

Gartens geht. Hr. Pohn würde das Erdgeschoß der Gemeinde zur Verfügung stellen.

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