(6,85 MB) - .PDF - Zell am Pettenfirst
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Antrag:<br />
Der Gemeinderat möge die Gründung des Standes<strong>am</strong>ts- u. Staatsbürgerschaftsverband Ungenach per 1.1.2011<br />
beschlleßen.<br />
Mehrheitliche Annahme des Antrages.<br />
Gegenstimme: GR Wagner<br />
Enthalten: GR Rudinger, GV Mag. Brand, GR Königseder, GR Gradinger, GR Arnitz, GR Mag. Gugler, GR Dl<br />
Sattleder<br />
10.) Wohnungsvergabe Betreubares Wohnen<br />
Bürgermeister Dollberger erteilt zu diesem Tagesordnungspunkt GR Thalh<strong>am</strong>mer das Wort. GR Thalh<strong>am</strong>mer berichtet<br />
dazu, dass nach Rücksprache mit den Fraktionsobleuten die freie Wohnung Nr. 7 Betreubares Wohnen an Frau<br />
Hildegard Elfriede Meisinger, dezeit wohnhaft in 4905 Thomasroith, Holzleithen 33 per 1, Oktober 2010 zugesagt wurde.<br />
GR Purer ersucht um Auskunft, ob kein <strong>Zell</strong>er Bürger auf der Anmeldungsliste war. Bgm. Dollberger antwortet, dass zu<br />
diesem Zeipunkt kein <strong>Zell</strong>er vorgemerkt war.<br />
Daraufhin stellt GR Thalh<strong>am</strong>mer folgenden Antrag:<br />
Der Gemeinderat möge der Wohnungsvergabe an Frau Hildegard Elfriede Meislnger, dezeit wohnhaft in 4905<br />
Thomasroith, Holzleithen 33 per 1. Oktober 2010 zustimmen.<br />
Einstimmige Annahme des Antrages<br />
11,) Bebauungsplan Kreuth<br />
Bgm. Dollberger..übergibt GR Rudinger das Wort. GR Rudinger berichtet: lm Gemeinderat wurde die Einleitung des<br />
Verfahrens zur Uberarbeitung des Bebauungsplanes Kreuth beschlossen, um für die Bürger eine Verbesserung bei<br />
Bauvorhaben wie zB bei Gartenhütten und Carporb zu eneichen. In Rahmen dieses Verfahrens wurde eine<br />
Rechtsauskunft vom OÖ Gemeindebund Mag. FloEinger eingeholt. Diese besagt, dass lt. Bebauungsplan Kreuth im<br />
Rahmen der Baufluchtlinien bzw. daniber hinaus im Rahmen des $ 6 OO. BaUTG ein_e Bebauung (Carports_,<br />
Gartenhütten) zulässig ist. lm jeweiligen Bauvorhaben wird die Übereinstimmung mit.der OÖ Bauordnung, des OÖ<br />
BautechnikgeseEes bzw. sonstige gesetzliche Vorschriften zu überprüfen sein. Mit der Anderung des Bebauungsplanes<br />
wollte man genau dieses Ziel eneichen und somit kann von einer Überarbeitung des Bebauungsplanes afuesehen<br />
werden.<br />
GR AmiE erklärt sich für den Punkt 12 als befangen und will deshalb gleich dazu Stellung nehmen. lhm ist bewusst, dass<br />
mit dem Bebauungsplan eine optimale Nutzung des vorhandenen PlaEes eneicht werden sollte, versteht aber nicht, dass<br />
erst jeEt über die Auslegung des Bebauungsplanes eine Rechtsauskunft eingeholt wurde und durch die bisherige<br />
Auslegung durch die Gemeinde die Bürger 20 Jahre lang benachteiligt wurden.<br />
GR Dl Sattleder stimmt GR AmiE zu und findet es auch tnurig, dass nicht früher eine Rechtsauskunft eingeholt wurde.<br />
GV Mag, Brand findet die neue Auskunft über die Auslegung des Bebauungsplanes besser und begründet dies, dass<br />
durch eine Uberarbeitung des Bebauungsplanes womöglich zu einer Venschlechterung für die dortigen Eigentümer<br />
kommen könnte.<br />
GR AmiE weist darauf hin, dass sich die FPÖ Fraktion bereits in einem Berufungsverfahren gegen eine Untenagung der<br />
Enichtung eines Carports im Gemeinderat ausgesprochen haben.<br />
Bgm. Dollberger weist darauf hin, dass er in der Sache nicht schneller handeln konnte, da er der Beurteilung des<br />
zuständigen Ausschusses nicht vorgreifen wollte.<br />
GR Mag. Gugler vensteht die Verärgerung der Betroffenen.<br />
Antrag:<br />
Der Gemeinderat möge das Verfahren zur überarbeitung des Bebauungsplanes Kreuth einstellen.<br />
Einstimmige Annahme des Antrages.<br />
12.)Berufung Arnitz<br />
Bgm. Dollberger übergibt das Wort wegen Befangenheit<br />
Vbgm. Stockinger. GR Arnitz erklärt sich auch befangen.