30.10.2014 Aufrufe

(6,85 MB) - .PDF - Zell am Pettenfirst

(6,85 MB) - .PDF - Zell am Pettenfirst

(6,85 MB) - .PDF - Zell am Pettenfirst

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Antrag:<br />

Der Gemeinderat möge die Gründung des Standes<strong>am</strong>ts- u. Staatsbürgerschaftsverband Ungenach per 1.1.2011<br />

beschlleßen.<br />

Mehrheitliche Annahme des Antrages.<br />

Gegenstimme: GR Wagner<br />

Enthalten: GR Rudinger, GV Mag. Brand, GR Königseder, GR Gradinger, GR Arnitz, GR Mag. Gugler, GR Dl<br />

Sattleder<br />

10.) Wohnungsvergabe Betreubares Wohnen<br />

Bürgermeister Dollberger erteilt zu diesem Tagesordnungspunkt GR Thalh<strong>am</strong>mer das Wort. GR Thalh<strong>am</strong>mer berichtet<br />

dazu, dass nach Rücksprache mit den Fraktionsobleuten die freie Wohnung Nr. 7 Betreubares Wohnen an Frau<br />

Hildegard Elfriede Meisinger, dezeit wohnhaft in 4905 Thomasroith, Holzleithen 33 per 1, Oktober 2010 zugesagt wurde.<br />

GR Purer ersucht um Auskunft, ob kein <strong>Zell</strong>er Bürger auf der Anmeldungsliste war. Bgm. Dollberger antwortet, dass zu<br />

diesem Zeipunkt kein <strong>Zell</strong>er vorgemerkt war.<br />

Daraufhin stellt GR Thalh<strong>am</strong>mer folgenden Antrag:<br />

Der Gemeinderat möge der Wohnungsvergabe an Frau Hildegard Elfriede Meislnger, dezeit wohnhaft in 4905<br />

Thomasroith, Holzleithen 33 per 1. Oktober 2010 zustimmen.<br />

Einstimmige Annahme des Antrages<br />

11,) Bebauungsplan Kreuth<br />

Bgm. Dollberger..übergibt GR Rudinger das Wort. GR Rudinger berichtet: lm Gemeinderat wurde die Einleitung des<br />

Verfahrens zur Uberarbeitung des Bebauungsplanes Kreuth beschlossen, um für die Bürger eine Verbesserung bei<br />

Bauvorhaben wie zB bei Gartenhütten und Carporb zu eneichen. In Rahmen dieses Verfahrens wurde eine<br />

Rechtsauskunft vom OÖ Gemeindebund Mag. FloEinger eingeholt. Diese besagt, dass lt. Bebauungsplan Kreuth im<br />

Rahmen der Baufluchtlinien bzw. daniber hinaus im Rahmen des $ 6 OO. BaUTG ein_e Bebauung (Carports_,<br />

Gartenhütten) zulässig ist. lm jeweiligen Bauvorhaben wird die Übereinstimmung mit.der OÖ Bauordnung, des OÖ<br />

BautechnikgeseEes bzw. sonstige gesetzliche Vorschriften zu überprüfen sein. Mit der Anderung des Bebauungsplanes<br />

wollte man genau dieses Ziel eneichen und somit kann von einer Überarbeitung des Bebauungsplanes afuesehen<br />

werden.<br />

GR AmiE erklärt sich für den Punkt 12 als befangen und will deshalb gleich dazu Stellung nehmen. lhm ist bewusst, dass<br />

mit dem Bebauungsplan eine optimale Nutzung des vorhandenen PlaEes eneicht werden sollte, versteht aber nicht, dass<br />

erst jeEt über die Auslegung des Bebauungsplanes eine Rechtsauskunft eingeholt wurde und durch die bisherige<br />

Auslegung durch die Gemeinde die Bürger 20 Jahre lang benachteiligt wurden.<br />

GR Dl Sattleder stimmt GR AmiE zu und findet es auch tnurig, dass nicht früher eine Rechtsauskunft eingeholt wurde.<br />

GV Mag, Brand findet die neue Auskunft über die Auslegung des Bebauungsplanes besser und begründet dies, dass<br />

durch eine Uberarbeitung des Bebauungsplanes womöglich zu einer Venschlechterung für die dortigen Eigentümer<br />

kommen könnte.<br />

GR AmiE weist darauf hin, dass sich die FPÖ Fraktion bereits in einem Berufungsverfahren gegen eine Untenagung der<br />

Enichtung eines Carports im Gemeinderat ausgesprochen haben.<br />

Bgm. Dollberger weist darauf hin, dass er in der Sache nicht schneller handeln konnte, da er der Beurteilung des<br />

zuständigen Ausschusses nicht vorgreifen wollte.<br />

GR Mag. Gugler vensteht die Verärgerung der Betroffenen.<br />

Antrag:<br />

Der Gemeinderat möge das Verfahren zur überarbeitung des Bebauungsplanes Kreuth einstellen.<br />

Einstimmige Annahme des Antrages.<br />

12.)Berufung Arnitz<br />

Bgm. Dollberger übergibt das Wort wegen Befangenheit<br />

Vbgm. Stockinger. GR Arnitz erklärt sich auch befangen.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!