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(6,85 MB) - .PDF - Zell am Pettenfirst

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Antrag:<br />

Der Gemeinderat möge dem Verkauf der alten Volksschule lt. Antrag der F<strong>am</strong>ilie Hermann Pohn und Gabriele<br />

Pohn-Malringer nicht zustimmen, aber es können weitere Gespräche geführt werden.<br />

Mehrheitliche Annahme. Stimmenthaltung: GR Rudinger, GR Mag. Gugler, GR Wagner<br />

8.) Umwidmung Haidinger<br />

Bürgermeister Dollberger erteilt dazu GR Krautgasser das Wort. Dieser berichtet Folgendes: Zu gegenständlicher<br />

Umwidmung Haidinger in <strong>Pettenfirst</strong> wurde bereits das Verfahren <strong>am</strong> 09.03.2010 eingeleitet. lm Zuge des<br />

Stellungnahmeverfahrens wurden keine negative Stellungnahmen vorgebracht. Öffentliche Interessen oder Rechte Dritte<br />

werdenicht benihrt.<br />

Antrag:<br />

Die gegenständliche Anderung des Flächenwidmungsplanes zu genehmigen.<br />

Einstimmige Annahme des Antrages.<br />

9.) Standes<strong>am</strong>tsverband<br />

Bürgermeister Dollberger erteilt dazu GR Mag. Purer das Wort. Dieser erläutert den Tagesordnungspunkt wie folgt: Nach<br />

dem Abgang von Hr. Schneeberger u. Fr. Gruber steht in <strong>Zell</strong> <strong>am</strong> Pettenfinst dezeit kein Standesbe<strong>am</strong>ter zur Verfügung.<br />

Als kostenlose Ubergangsregelung wurde vereinbart, dass Fr. Gruber die anfallenden Arbeiten im Bereich Standes- u.<br />

Staatsbürgerschaftswesen fürdie Gemeinde bis Ende 2010 erledigt.<br />

Der Gemeinderat hat <strong>am</strong> L Mäz 2010 den GrundsaEbeschluss zut Gründung eines Standes<strong>am</strong>ts- u.<br />

Staatsbürgerschaftsverbandes mit Ungenach gefasst. Ein derartiger Verband kann immer nur per 1.1. eines Jahres<br />

gegründet werden und musspätestens 6 Wochen vorher dem Land OÖ angezeigt werden. Eine Auflösung ist jeweils<br />

2um31.12. eines Jahres mittels übereinstimmenden Beschluss derverbandsangehörigen Gemeinden möglich.<br />

Die Versorgung der Gemeinde wäre durch die Gnindung des Standes- u. Staatsbürgerschaftsverbandes gesichert. Es<br />

stehen dem Verband mit Sitz in Ungenach drei ausgebildete Standesbe<strong>am</strong>ten zur Verfügung. Die tatsächlichen<br />

anfallenden Kosten werdenach der Zahl der Einwohner auf die beiden verbandsangehörigen Gemeinden aufgeteilt.<br />

Durch die Gründung des Verbandes enspart sich die Gemeinde <strong>Zell</strong>lP. Ausbildungskosten für einen bzw. zwei<br />

Standesbe<strong>am</strong>ten. Durch den Wegfall der Arbeiten könnte zB die Gemeinde die Serviceleistung<br />

"Postpartnef<br />

anbieten.<br />

Auf die Frage von GR AmiE, ob es Erfahrungswerte bezüglich der Kosten gibt, antwortet GR Mag. Purer, dass mit ca, 4<br />

bis 5 Euro pro Einwohner zu rechnen ist. GR AmiE äußert sich grundsätzlich positiv, wenn Gemeinden untereinander<br />

zus<strong>am</strong>menarbeiten, merkt aber an, ob es aufgrund der Kosten langfristig nicht günstiger ist, jemanden auszubilden und<br />

die anfallenden Arbeiten selbst zu erledigen. GR Mag. Purer hält zu den Kosten fest, dass diese auch im gleichen<br />

Ausmaß anfallen, wenn die Arbeit in <strong>Zell</strong> <strong>am</strong> <strong>Pettenfirst</strong> erledigt wird. GV Mag. Ecker möchte wissen, ob sich weitere<br />

Gemeinden<br />

Verband anschließen können. Bgm. Dollberger sagt, dass diese Möglichkeit grundsätzlich besteht, GR<br />

Dl Sattleder befünrortet ebenfalls die Zus<strong>am</strong>menarbeit von Gemeinden, möchte aber, dass durch die freiwerdenden<br />

Personalkapazitäten die ldee mit dem "Postpartne/'<br />

vorangetrieben wird. Bgm. Dollberger weist auf die dezeitige<br />

Situation aufgrund des Personalwechsels hin.<br />

GV Mag. Brand stellt fest, dass beim GrundsaEbeschluss im Mäz 2010 noch nichts von den Kosten bekannt war und<br />

auch noch keine Vereinbarung bezüglich des Standes<strong>am</strong>tsveöandes vorliegt. Bgm. Dollberger weist auf die<br />

Beschwerden bezüglich hoher Ausbildungskosten hin. Vbgm. Stockinger meint, dass die Kosten für die Arbeit des<br />

Verbandes eher niedriger sein werden und weist auf die Notwendigkeit einer Lösung hin, da dezeit kein ausgebildeter<br />

Standesbe<strong>am</strong>te zur Verfügung steht. GR Mag. Gugler findet es befremdlich, dass die Vereinbarung nur einvemehmlich<br />

gelöst werden kann. AL Rendl erläutert die Gründung und Organisation von Verbänden und stellt fest, dass diese in der<br />

Gemeindeordnung und<br />

der dazu erlassenen Verordnung des Landes OÖ. geregelt ist. Die Kosten des Verbandes<br />

werden in einer eigenen Buchhaltung ermittelt. GR Rudinger äußert, dass es momentan keine andere Lösung gibt und<br />

spricht sich für ein Probejahr aus. GR Amitz ist nicht d<strong>am</strong>it einverstanden, dass keineinseitige Auflösungsmöglichkeit<br />

gibt. GR Mag. Purer merkt an, dass die Gemeinde Ungenach bis Ende 2010 die Arbeiten für das Standes<strong>am</strong>t kostenlos<br />

übemommen hat. GR Königseder spricht sich für eine Verlängerung der Übergangslösung und die Ausbildung von<br />

eigenen Standesbe<strong>am</strong>ten aus.

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