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Leistungsnachweise und Hausaufgabenkonzept - Adam-Kraft ...

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<strong>Adam</strong>-<strong>Kraft</strong>-Gymnasium<br />

Gr<strong>und</strong>sätze zur Erhebung von <strong>Leistungsnachweise</strong>n<br />

für das Schuljahr 2013/14 (§ 53 GSO)<br />

Von der Lehrerkonferenz wurden folgende, die GSO ergänzenden Gr<strong>und</strong>sätze im Bereich der <strong>Leistungsnachweise</strong><br />

festgelegt.<br />

1. Zahl der Schulaufgaben (ggf. Ersatz durch andere <strong>Leistungsnachweise</strong>) in den Jahrgangsstufen<br />

5 mit 10<br />

Fach D E<br />

M F oder L<br />

Jgst.<br />

(1.FS)<br />

(2.FS)<br />

5 3 + 2 LT 4 4 -<br />

6 3 + 2 LT 3 + 2 LT 4 4<br />

7 3 + 2 LT 3 4 4 (F: davon 1<br />

mündlich)<br />

Fach D E<br />

Jgst.<br />

(1.FS)<br />

8 SG 3 + 2 LT 3 (davon 1<br />

mündlich)<br />

8 NTG 3 + 2 LT 3 (davon 1<br />

mündlich)<br />

9 SG 3 + 1<br />

mündl.<br />

9 NTG 3 + 1<br />

mündl.<br />

3 (davon 1<br />

mündlich)<br />

3 (davon 1<br />

mündlich)<br />

M<br />

F oder L<br />

(2.FS)<br />

3 4 (F: davon 1<br />

mündlich)<br />

3 4 (F: davon 1<br />

mündlich)<br />

It<br />

(3.FS)<br />

4 3 4 (davon 1<br />

mündlich)<br />

4 3 (F: davon 1<br />

mündlich)<br />

10 SG 3 2 + 2 LT 3 3 (F: davon 1<br />

mündlich)<br />

10 NTG 3 2 + 2 LT 3 3 (F: davon 1<br />

mündlich)<br />

Ph<br />

4 2 -<br />

C<br />

- 2 2<br />

2 -<br />

- 2 2<br />

4 (davon 1<br />

mündlich)<br />

2 -<br />

- 2 2<br />

LT: fachlicher Leistungstest (zentral bzw. intern)<br />

SG: Sprachliches Gymnasium; NTG: Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium<br />

2. Zahl <strong>und</strong> Art der kleinen <strong>Leistungsnachweise</strong><br />

Kleine <strong>Leistungsnachweise</strong> sind Kurzarbeiten, Stegreifaufgaben, Praktikumsberichte, schriftliche Leistungen<br />

im Rahmen von Projekten sowie mündliche <strong>und</strong> praktische Leistungen. Mündliche <strong>Leistungsnachweise</strong><br />

sind insbesondere Rechenschaftsablagen, Unterrichtsbeiträge <strong>und</strong> Referate. (vgl. §53, §55<br />

GSO)<br />

Jahrgangsstufen 5 mit 10:<br />

In jedem Schulhalbjahr werden mindestens zwei kleine <strong>Leistungsnachweise</strong> gefordert. In allen Vorrückungsfächern<br />

wird mindestens ein mündlicher Leistungsnachweis pro Schulhalbjahr gefordert. In Vorrückungsfächern,<br />

in denen keine Schulaufgaben gehalten werden, ist mindestens ein kleiner Leistungsnachweis<br />

im Schuljahr in schriftlicher Form abzuhalten. In Kunst können ersatzweise praktische Leistungen<br />

gefordert werden.<br />

Jahrgangsstufen 11 <strong>und</strong> 12<br />

In jedem Ausbildungsabschnitt werden in allen Fächern mindestens zwei kleine <strong>Leistungsnachweise</strong>,<br />

darunter wenigstens ein mündlicher, gefordert. Schriftliche kleine <strong>Leistungsnachweise</strong> werden gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

angesagt.<br />

Regelungen für einzelne Fächer:<br />

In der Jahrgangsstufe 7 werden im Fach Natur <strong>und</strong> Technik (Schwerpunkt Physik) zwei Kurzarbeiten<br />

gehalten.<br />

In den Jahrgangsstufen 9 <strong>und</strong> 10 des Sprachlichen Gymnasiums werden im Fach Chemie jeweils zwei<br />

Kurzarbeiten gehalten.<br />

In den Jahrgangsstufen 9 <strong>und</strong> 10 werden im Fach Geschichte jeweils zwei Kurzarbeiten gehalten.<br />

In der Jahrgangsstufe 10 werden in den Fächern evangelische Religion, Informatik, katholische Religion<br />

<strong>und</strong> Ethik jeweils zwei Kurzarbeiten gehalten.<br />

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06.09.2013 Stö


3. Am Beginn des Schuljahres müssen den Schülerinnen <strong>und</strong> Schülern die Richtlinien der Notenbildung<br />

für den eigenen Unterricht bekannt gemacht werden.<br />

4. Regelung an Tagen mit Schulaufgabe, Kurzarbeit oder fachlichem Leistungstest:<br />

An Tagen, an denen eine Klasse eine Schulaufgabe, eine Kurzarbeit oder einen fachlichen Leistungstest<br />

schreibt, sind schriftliche kleine <strong>Leistungsnachweise</strong> (z. B. eine Stegreifaufgabe) nicht zulässig.<br />

Dies gilt gegebenenfalls auch für einzelne Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler.<br />

5. Regelung für Stegreifaufgaben (§55)<br />

Stegreifaufgaben beziehen sich auf höchstens zwei unmittelbar vorangegangene Unterrichtsst<strong>und</strong>en.<br />

Hat ein Schüler in der letzten vorangegangenen Unterrichtsst<strong>und</strong>e gefehlt, so wird eine Stegreifaufgabe<br />

nicht von ihm gefordert. War der Schüler nur in der vorletzten St<strong>und</strong>e nicht anwesend, so muss er die<br />

Stegreifaufgabe mitschreiben.<br />

6. Prüfungsfreie Zeiten<br />

Zu folgenden Zeiten werden keine Schulaufgaben, Kurzarbeiten oder kleine <strong>Leistungsnachweise</strong> abgehalten:<br />

a) für alle Schüler an den letzten drei Schultagen vor Beginn der Weihnachtsferien,<br />

b) für die betroffenen Schüler am Tag sowie am darauffolgenden Tag von großen Schulveranstaltungen<br />

(Konzerte/Theater) <strong>und</strong> während des Schüleraustauschs. (Listen der betroffenen Schüler werden im<br />

Lehrerzimmer ausgehängt.)<br />

<strong>Adam</strong>-<strong>Kraft</strong>-Gymnasium <strong>Hausaufgabenkonzept</strong> (GSO § 52, SJ 2012/13)<br />

___________________________________________________________________________________________________________<br />

Hausaufgaben haben eine Bildungs- <strong>und</strong> Erziehungsfunktion. Sie dienen der Wiederholung<br />

<strong>und</strong> Übung sowie der Vorbereitung. Sie sind fester Bestandteil des Unterrichts.<br />

Gr<strong>und</strong>lage<br />

Art. 56 (4) EUG:<br />

„Alle Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler haben sich so zu verhalten, dass die Aufgabe der Schule erfüllt <strong>und</strong> das Bildungsziel<br />

erreicht werden kann...“<br />

§ 52 GSO:<br />

„Um den Lehrstoff einzuüben <strong>und</strong> die Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler zu eigener Tätigkeit anzuregen, werden<br />

Hausaufgaben gestellt, die von Schülerinnen <strong>und</strong> Schülern mit durchschnittlichem Leistungsvermögen in angemessener<br />

Zeit erledigt werden können...“<br />

1. In den Klassen 5 bis 9 ist ein Hausaufgabenheft zu führen, das eine Terminplanung ermöglicht. In der 5.<br />

Klasse wird der korrekte Umgang mit dem Hausaufgabenheft eingeübt.<br />

2. In allen Fächern sind mündliche <strong>und</strong> schriftliche Hausaufgaben zur Nach- <strong>und</strong> Vorbereitung möglich. Ihre<br />

Anfertigung ist verpflichtend<br />

3. Die Fachlehrer sind angehalten, Hausaufgaben mit Zeitangabe ins Klassenbuch einzutragen.<br />

4. Beim Umfang der Hausaufgaben achten die Fachlehrer auf eine angemessene Arbeitsbelastung<br />

der Schüler.<br />

5. An den Tagen, an denen Nachmittagsunterricht stattfindet, sind Hausaufgaben auf ein unerlässliches<br />

Maß zu beschränken. Der Klassenleiter achtet auf die Einhaltung.<br />

6. Sonntage, Feiertage <strong>und</strong> Ferien sind von Hausaufgaben freizuhalten.<br />

7. In der 10. Klasse, als Anteil der Qualifizierungsphase Oberstufe, wird den Schülerinnen <strong>und</strong> Schülern<br />

zunehmend mehr Selbständigkeit <strong>und</strong> Eigenverantwortung bei den Hausaufgaben übertragen. Schüler<br />

der 10. Klasse haben kein Hausaufgabenheft mehr zu führen.<br />

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06.09.2013 Stö

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