Leistungsnachweise und Hausaufgabenkonzept - Adam-Kraft ...
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<strong>Adam</strong>-<strong>Kraft</strong>-Gymnasium<br />
Gr<strong>und</strong>sätze zur Erhebung von <strong>Leistungsnachweise</strong>n<br />
für das Schuljahr 2013/14 (§ 53 GSO)<br />
Von der Lehrerkonferenz wurden folgende, die GSO ergänzenden Gr<strong>und</strong>sätze im Bereich der <strong>Leistungsnachweise</strong><br />
festgelegt.<br />
1. Zahl der Schulaufgaben (ggf. Ersatz durch andere <strong>Leistungsnachweise</strong>) in den Jahrgangsstufen<br />
5 mit 10<br />
Fach D E<br />
M F oder L<br />
Jgst.<br />
(1.FS)<br />
(2.FS)<br />
5 3 + 2 LT 4 4 -<br />
6 3 + 2 LT 3 + 2 LT 4 4<br />
7 3 + 2 LT 3 4 4 (F: davon 1<br />
mündlich)<br />
Fach D E<br />
Jgst.<br />
(1.FS)<br />
8 SG 3 + 2 LT 3 (davon 1<br />
mündlich)<br />
8 NTG 3 + 2 LT 3 (davon 1<br />
mündlich)<br />
9 SG 3 + 1<br />
mündl.<br />
9 NTG 3 + 1<br />
mündl.<br />
3 (davon 1<br />
mündlich)<br />
3 (davon 1<br />
mündlich)<br />
M<br />
F oder L<br />
(2.FS)<br />
3 4 (F: davon 1<br />
mündlich)<br />
3 4 (F: davon 1<br />
mündlich)<br />
It<br />
(3.FS)<br />
4 3 4 (davon 1<br />
mündlich)<br />
4 3 (F: davon 1<br />
mündlich)<br />
10 SG 3 2 + 2 LT 3 3 (F: davon 1<br />
mündlich)<br />
10 NTG 3 2 + 2 LT 3 3 (F: davon 1<br />
mündlich)<br />
Ph<br />
4 2 -<br />
C<br />
- 2 2<br />
2 -<br />
- 2 2<br />
4 (davon 1<br />
mündlich)<br />
2 -<br />
- 2 2<br />
LT: fachlicher Leistungstest (zentral bzw. intern)<br />
SG: Sprachliches Gymnasium; NTG: Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium<br />
2. Zahl <strong>und</strong> Art der kleinen <strong>Leistungsnachweise</strong><br />
Kleine <strong>Leistungsnachweise</strong> sind Kurzarbeiten, Stegreifaufgaben, Praktikumsberichte, schriftliche Leistungen<br />
im Rahmen von Projekten sowie mündliche <strong>und</strong> praktische Leistungen. Mündliche <strong>Leistungsnachweise</strong><br />
sind insbesondere Rechenschaftsablagen, Unterrichtsbeiträge <strong>und</strong> Referate. (vgl. §53, §55<br />
GSO)<br />
Jahrgangsstufen 5 mit 10:<br />
In jedem Schulhalbjahr werden mindestens zwei kleine <strong>Leistungsnachweise</strong> gefordert. In allen Vorrückungsfächern<br />
wird mindestens ein mündlicher Leistungsnachweis pro Schulhalbjahr gefordert. In Vorrückungsfächern,<br />
in denen keine Schulaufgaben gehalten werden, ist mindestens ein kleiner Leistungsnachweis<br />
im Schuljahr in schriftlicher Form abzuhalten. In Kunst können ersatzweise praktische Leistungen<br />
gefordert werden.<br />
Jahrgangsstufen 11 <strong>und</strong> 12<br />
In jedem Ausbildungsabschnitt werden in allen Fächern mindestens zwei kleine <strong>Leistungsnachweise</strong>,<br />
darunter wenigstens ein mündlicher, gefordert. Schriftliche kleine <strong>Leistungsnachweise</strong> werden gr<strong>und</strong>sätzlich<br />
angesagt.<br />
Regelungen für einzelne Fächer:<br />
In der Jahrgangsstufe 7 werden im Fach Natur <strong>und</strong> Technik (Schwerpunkt Physik) zwei Kurzarbeiten<br />
gehalten.<br />
In den Jahrgangsstufen 9 <strong>und</strong> 10 des Sprachlichen Gymnasiums werden im Fach Chemie jeweils zwei<br />
Kurzarbeiten gehalten.<br />
In den Jahrgangsstufen 9 <strong>und</strong> 10 werden im Fach Geschichte jeweils zwei Kurzarbeiten gehalten.<br />
In der Jahrgangsstufe 10 werden in den Fächern evangelische Religion, Informatik, katholische Religion<br />
<strong>und</strong> Ethik jeweils zwei Kurzarbeiten gehalten.<br />
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06.09.2013 Stö
3. Am Beginn des Schuljahres müssen den Schülerinnen <strong>und</strong> Schülern die Richtlinien der Notenbildung<br />
für den eigenen Unterricht bekannt gemacht werden.<br />
4. Regelung an Tagen mit Schulaufgabe, Kurzarbeit oder fachlichem Leistungstest:<br />
An Tagen, an denen eine Klasse eine Schulaufgabe, eine Kurzarbeit oder einen fachlichen Leistungstest<br />
schreibt, sind schriftliche kleine <strong>Leistungsnachweise</strong> (z. B. eine Stegreifaufgabe) nicht zulässig.<br />
Dies gilt gegebenenfalls auch für einzelne Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler.<br />
5. Regelung für Stegreifaufgaben (§55)<br />
Stegreifaufgaben beziehen sich auf höchstens zwei unmittelbar vorangegangene Unterrichtsst<strong>und</strong>en.<br />
Hat ein Schüler in der letzten vorangegangenen Unterrichtsst<strong>und</strong>e gefehlt, so wird eine Stegreifaufgabe<br />
nicht von ihm gefordert. War der Schüler nur in der vorletzten St<strong>und</strong>e nicht anwesend, so muss er die<br />
Stegreifaufgabe mitschreiben.<br />
6. Prüfungsfreie Zeiten<br />
Zu folgenden Zeiten werden keine Schulaufgaben, Kurzarbeiten oder kleine <strong>Leistungsnachweise</strong> abgehalten:<br />
a) für alle Schüler an den letzten drei Schultagen vor Beginn der Weihnachtsferien,<br />
b) für die betroffenen Schüler am Tag sowie am darauffolgenden Tag von großen Schulveranstaltungen<br />
(Konzerte/Theater) <strong>und</strong> während des Schüleraustauschs. (Listen der betroffenen Schüler werden im<br />
Lehrerzimmer ausgehängt.)<br />
<strong>Adam</strong>-<strong>Kraft</strong>-Gymnasium <strong>Hausaufgabenkonzept</strong> (GSO § 52, SJ 2012/13)<br />
___________________________________________________________________________________________________________<br />
Hausaufgaben haben eine Bildungs- <strong>und</strong> Erziehungsfunktion. Sie dienen der Wiederholung<br />
<strong>und</strong> Übung sowie der Vorbereitung. Sie sind fester Bestandteil des Unterrichts.<br />
Gr<strong>und</strong>lage<br />
Art. 56 (4) EUG:<br />
„Alle Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler haben sich so zu verhalten, dass die Aufgabe der Schule erfüllt <strong>und</strong> das Bildungsziel<br />
erreicht werden kann...“<br />
§ 52 GSO:<br />
„Um den Lehrstoff einzuüben <strong>und</strong> die Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler zu eigener Tätigkeit anzuregen, werden<br />
Hausaufgaben gestellt, die von Schülerinnen <strong>und</strong> Schülern mit durchschnittlichem Leistungsvermögen in angemessener<br />
Zeit erledigt werden können...“<br />
1. In den Klassen 5 bis 9 ist ein Hausaufgabenheft zu führen, das eine Terminplanung ermöglicht. In der 5.<br />
Klasse wird der korrekte Umgang mit dem Hausaufgabenheft eingeübt.<br />
2. In allen Fächern sind mündliche <strong>und</strong> schriftliche Hausaufgaben zur Nach- <strong>und</strong> Vorbereitung möglich. Ihre<br />
Anfertigung ist verpflichtend<br />
3. Die Fachlehrer sind angehalten, Hausaufgaben mit Zeitangabe ins Klassenbuch einzutragen.<br />
4. Beim Umfang der Hausaufgaben achten die Fachlehrer auf eine angemessene Arbeitsbelastung<br />
der Schüler.<br />
5. An den Tagen, an denen Nachmittagsunterricht stattfindet, sind Hausaufgaben auf ein unerlässliches<br />
Maß zu beschränken. Der Klassenleiter achtet auf die Einhaltung.<br />
6. Sonntage, Feiertage <strong>und</strong> Ferien sind von Hausaufgaben freizuhalten.<br />
7. In der 10. Klasse, als Anteil der Qualifizierungsphase Oberstufe, wird den Schülerinnen <strong>und</strong> Schülern<br />
zunehmend mehr Selbständigkeit <strong>und</strong> Eigenverantwortung bei den Hausaufgaben übertragen. Schüler<br />
der 10. Klasse haben kein Hausaufgabenheft mehr zu führen.<br />
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06.09.2013 Stö