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Bürgerinformation – Einführung der gesplitteten Abwassergebühr

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Eingeschränkte<br />

Straßennutzung<br />

Im Rahmen des Chilbi-Festes am kommenden<br />

Wochenende veranstaltet <strong>der</strong><br />

För<strong>der</strong>kreis Heimatmuseum am<br />

Sonntag, 09. Oktober 2011<br />

zwischen 18.30 und 19.00 Uhr<br />

den traditionellen Umzug.<br />

Der Umzug beginnt beim Rathaus und<br />

führt durch die Rheinstraße, Bahnhofstraße<br />

und Legatenbuck wie<strong>der</strong> zurück<br />

zum Rathaus. Er wird vom Musikverein<br />

begleitet. In <strong>der</strong> genannten Zeit kann es<br />

zu verkehrsrechtlichen Einschränkungen<br />

in den betroffenen Straßen kommen. Wir<br />

bitten um Verständnis und Rücksichtnahme.<br />

Bürgermeisteramt<br />

Verkehrssicherung entlang<br />

<strong>der</strong> Rheinstraße<br />

Entlang <strong>der</strong> Rheinstraße müssen zur<br />

Herstellung <strong>der</strong> Verkehrssicherheit mehrere<br />

Bäume, darunter auch größere Exemplare,<br />

gefällt werden. Dies geschieht<br />

voraussichtlich noch im Oktober 2011.<br />

Dazu muss die Rheinstraße zwischen <strong>der</strong><br />

Einmündung Von-Andlaw-Straße bis zur<br />

Abzweigung nach Bamlach gesperrt werden.<br />

Im Anschluss wird dieser Teilbereich<br />

mit einer neuen Straßendecke versehen.<br />

In einer zweiten Maßnahme wird die<br />

Rheinstraße von <strong>der</strong> Kreuzung Badstraße<br />

in Richtung Norden gesperrt, um dort<br />

Baumfällungen zur Verkehrssicherung vorzunehmen.<br />

Diese Maßnahme findet voraussichtlich<br />

im Februar 2012 statt.<br />

Wir bitten um Verständnis und für Rückfragen<br />

steht Ihnen Herr Hauptamtsleiter<br />

Hubert Maier unter Tel. 07635 / 811930<br />

zur Verfügung.<br />

Amtsgericht Lörrach<br />

• Zwangsversteigerung<br />

1K 147/10:<br />

Bad Bellingen-Rheinweiler: voll unterkellertes<br />

2 geschossiges Mehrfamilienwohnhaus<br />

mit ausgebautem Dachgeschoss<br />

nebst Doppelgarage mit einer<br />

Gesamtwohnfläche von ca. 211 m2 im<br />

Ortsteil Rheinweiler (Huxmattenweg<br />

3/3). Je Geschossebene ist eine Wohnung<br />

vorhanden. Letzte Sanierungsund<br />

Renovierungsarbeiten haben in<br />

den 1960er / 1970er Jahren stattgefunden.<br />

Baujahr: Anfang 20. Jahrhun<strong>der</strong>t;<br />

Verkehrswert: 190.000,00 EUR<br />

(Unverbindliche Beschreibung laut Gutachten)<br />

Dieser Grundbesitz soll zum Zwecke <strong>der</strong><br />

Zwangsvollstreckung versteigert werden<br />

und wird nachfolgend rechtlich verbindlich<br />

beschrieben:<br />

Amtsblatt <strong>der</strong> Gemeinde Bad Bellingen 3<br />

eingetragen im Grundbuch von Rheinweiler<br />

Nr. 390<br />

Flurstück 168/1<br />

Gebäude- und Freifläche 5,9 Ar<br />

Huxmattenweg 3/3<br />

Amtliche Mitteilungen Redaktioneller Teil<br />

Termin: Donnerstag, 17. November 2011,<br />

14.00 Uhr<br />

Lörrach, Amtsgericht, Gebäude Bahnhofstraße<br />

4a, 2. Obergeschoss, Sitzungssaal<br />

5, Zimmer 2.21.<br />

Das Verkehrswertgutachten kann auf <strong>der</strong><br />

Geschäftsstelle des Amtsgerichts Lörrach,<br />

Zimmer 1,23, o<strong>der</strong> im Internet auf <strong>der</strong><br />

Homepage des Amtsgerichts eingesehen<br />

werden. Der Verkehrswert ist gemäß §<br />

74 a Abs. 5 ZVG festgesetzt worden auf:<br />

190.000,00 €.<br />

Es gelten die allgemeinen Hinweise am<br />

Ende dieser Veröffentlichung.<br />

Tennemann, Rechtspflegerin<br />

Ausgefertigt Rieger, Justizangestellte<br />

Allgemeine Hinweise:<br />

Gemäß §§ 67 bis 70 ZVG kann im Versteigerungstermin<br />

für ein Gebot Sicherheitsleistung<br />

verlangt werden; die Sicherheit<br />

ist in <strong>der</strong> Regel in Höhe von 10 % des<br />

Verkehrswerts zu leisten. Sie wird zweckmäßig<br />

durch Bankbürgschaft erbracht.<br />

Hinweis: Sicherheitsleistung durch Übergabe<br />

von Bargeld im Termin ist nicht<br />

mehr zulässig! Wer für einen an<strong>der</strong>en<br />

bietet, benötigt eine öffentlich beglaubigte<br />

Bietvollmacht.<br />

Ist ein Recht im Grundbuch nicht o<strong>der</strong><br />

erst nach dem Versteigerungsvermerk<br />

eingetragen, muss <strong>der</strong> Berechtigte es anmelden,<br />

bevor das Gericht im Versteigerungstermin<br />

zum bieten auffor<strong>der</strong>t; er hat<br />

das Recht glaubhaft zu machen, wenn<br />

<strong>der</strong> Gläubiger bzw. <strong>der</strong> Antragsteller <strong>der</strong><br />

Anmeldung wi<strong>der</strong>spricht. An<strong>der</strong>enfalls<br />

wird das Recht im geringsten Gebot nicht<br />

berücksichtigt und bei <strong>der</strong> Verteilung des<br />

Versteigerungserlöses erst nach dem Anspruch<br />

des Gläubigers bzw. des Antragstellers<br />

und den übrigen Rechten befriedigt.<br />

Es ist zweckmäßig, zwei Wochen vor<br />

dem Termin eine Berechnung <strong>der</strong> Ansprüche<br />

<strong>–</strong> getrennt nach Hauptbetrag,<br />

Zinsen und Kosten <strong>–</strong> einzureichen und<br />

den beanspruchten Rang mitzuteilen. Der<br />

Berechtigte kann dies auch zur Nie<strong>der</strong>schrift<br />

<strong>der</strong> Geschäftsstelle erklären. Wer<br />

ein Recht hat, das <strong>der</strong> Versteigerung des<br />

Grundbesitzes o<strong>der</strong> des nach § 55 ZVG<br />

mithaftenden Zubehörs entgegensteht,<br />

muss das Verfahren aufheben o<strong>der</strong> einstweilen<br />

einstellen lassen, bevor das<br />

Gericht den Zuschlag erteilt. An<strong>der</strong>enfalls<br />

tritt für das Recht <strong>der</strong> Versteigerungserlös<br />

an die Stelle des versteigerten Gegenstandes.<br />

Naturschutz und Tourismus<br />

Am Leinpfad am Rhein werden durch die<br />

Gemeinde Bad Bellingen in Zusammenarbeit<br />

mit <strong>der</strong> Landesforstverwaltung Teile<br />

<strong>der</strong> sogenannten Natorampe zurückgebaut.<br />

Die Rampe ist ein Relikt des kalten<br />

Krieges.<br />

Nachdem die Pflastersteine ausgebaut<br />

sind und <strong>der</strong> Kiesuntergrund entfernt<br />

wurde, wird nun humoser Oberboden aufgefüllt.<br />

Anschließend erfolgt eine Pflanzung<br />

mit heimischen Bäumen und Sträuchern.<br />

Die Maßnahme dient nicht nur dem<br />

Naturschutz und <strong>der</strong> Umwelt, sie ist auch<br />

eine Verbesserung für alle Spaziergänger<br />

und Radfahrer, denn durch den neuen<br />

Waldstreifen wird die Autobahn optisch<br />

und akustisch abgeschirmt.<br />

Mit <strong>der</strong> Maßnahme erhält die Gemeinde<br />

auch Ökopunkte auf ihrem neu eingerichteten<br />

Konto. Die Punkte können später<br />

als Ausgleich für Flächeninanspruchnahme<br />

an<strong>der</strong>norts eingesetzt werden. Der<br />

Rückbau wird durch das Verteidigungsministerium<br />

mitfinanziert. Eine Maßnahme,<br />

bei <strong>der</strong> es nur Gewinner gibt!<br />

Das Bild zeigt den jetzigen Bauzustand.<br />

Lebensspuren <strong>–</strong><br />

Kleindenkmale im Landkreis Lörrach<br />

Unter diesem Titel hat <strong>der</strong> Landkreis<br />

Lörrach ein Buch herausgegeben als<br />

erste Bilanz <strong>der</strong> Erfassung und Dokumentation<br />

<strong>der</strong> Kleindenkmale im Landkreis<br />

Lörrach.<br />

Dank <strong>der</strong> intensiven Erfassungarbeiten<br />

durch Kurt Weckerlin sind in dem Buch<br />

aus jedem unserer 4 Ortsteile einige<br />

Kleindenkmale in Text und Bild enthalten.<br />

Dieses Buch kann nun auch in <strong>der</strong> einheimischen<br />

Kurbuchhandlung Escher gekauft<br />

werden, Kaufpreis 5,<strong>–</strong> €.

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