1. Persönliche Angaben - MASTER:ONLINE Logistikmanagement ...
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<strong>1.</strong> Die Einschreibung<br />
Die Einschreibung - auch Immatrikulation genannt - stellt die Aufnahme an der Universität als<br />
ordentliche/r Studierende/r dar. Bitte füllen Sie den „Antrag auf Einschreibung“ gut leserlich,<br />
sorgfältig und vollständig aus.<br />
Bitte beachten Sie, dass wir bei minderjährigen Studienbewerber/innen die schriftliche<br />
Einverständniserklärung des/der Erziehungsberechtigten benötigen.<br />
Die Einschreibung kann auch eine von Ihnen bestimmte Person für Sie vornehmen. Dafür<br />
genügt eine einfache, formlose schriftliche Vollmacht.<br />
Sobald Ihr Antrag mit den erforderlichen Unterlagen (siehe unter Kap. 2.6) vorliegt, werden<br />
Sie eingeschrieben und erhalten Ihren Studentenausweis und Ihre Studienpapiere.<br />
<strong>1.</strong>1 Einschreibungsverfahren<br />
Die Einschreibung erfolgt in der Regel nach der Zulassung. Studierende, die bereits an der<br />
Universität eingeschrieben sind, beachten bitte Abschnitt <strong>1.</strong><strong>1.</strong>2<br />
<strong>1.</strong><strong>1.</strong>1 Einschreibung<br />
Die Einschreibung nach erfolgter Zulassung ist als schriftliches Verfahren konzipiert. Mit<br />
Ausnahme von ausländischen Staatsangehörigen ist ein persönliches Erscheinen nicht erforderlich.<br />
Bitte senden Sie den „Antrag auf Einschreibung“ mit den dort genannten<br />
Unterlagen innerhalb der festgesetzten Fristen an das Studiensekretariat.<br />
<strong>1.</strong><strong>1.</strong>2 Bereits an der Universität Stuttgart Studierende<br />
Wenn Sie an der Universität Stuttgart bereits eingeschrieben sind (Studienfachwechsel) oder<br />
wenn Sie bereits in einem anderen Zulassungsverfahren (z.B. Hauptverfahren der Universität<br />
Stuttgart) einen Zulassungsbescheid für einen anderen Studiengang an der Universität<br />
Stuttgart erhalten und den Antrag auf Einschreibung hier eingereicht haben, so reichen Sie<br />
uns bitte keinen zweiten Antrag auf Einschreibung ein. Teilen Sie uns in diesem Fall bitte<br />
eindeutig schriftlich mit, welchen Studiengang bzw. welche Studiengangkombination, für<br />
den/die Sie zugelassen wurden, Sie endgültig studieren wollen. Geben Sie uns dazu bitte<br />
immer Ihre Matrikelnummer an. Sollten Sie Fragen zur „Umschreibung“ haben, können Sie<br />
sich an die Sachbearbeiter/innen im Studiensekretariat wenden.<br />
<strong>1.</strong>2 Termine und Fristen<br />
Die Frist für die Einschreibung beginnt ab Anfang August 2011 und endet bei<br />
zulassungsbeschränkten Studiengängen mit dem im Zulassungsbescheid<br />
ausgedruckten Datum.<br />
Senden Sie uns innerhalb dieser Frist den Antrag auf Einschreibung zusammen mit den<br />
unten genannten Unterlagen zu.<br />
<strong>1.</strong>2.1 In zulassungsbeschränkten Studiengängen<br />
muss der Einschreibungsantrag innerhalb der dort genannten Frist bei der Universität eingegangen<br />
sein (es gilt das Eingangsdatum bei der Universität und nicht das Datum des<br />
Poststempels!). Geht der Einschreibungsantrag nicht innerhalb der genannten Frist ein, wird<br />
der Zulassungsbescheid unwirksam und der Studienplatz an eine/n nachrangige/n Bewerber/in<br />
vergeben. Können Sie aus wichtigem Grund die Frist nicht einhalten, informieren Sie