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1. Persönliche Angaben - MASTER:ONLINE Logistikmanagement ...

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<strong>1.</strong> Die Einschreibung<br />

Die Einschreibung - auch Immatrikulation genannt - stellt die Aufnahme an der Universität als<br />

ordentliche/r Studierende/r dar. Bitte füllen Sie den „Antrag auf Einschreibung“ gut leserlich,<br />

sorgfältig und vollständig aus.<br />

Bitte beachten Sie, dass wir bei minderjährigen Studienbewerber/innen die schriftliche<br />

Einverständniserklärung des/der Erziehungsberechtigten benötigen.<br />

Die Einschreibung kann auch eine von Ihnen bestimmte Person für Sie vornehmen. Dafür<br />

genügt eine einfache, formlose schriftliche Vollmacht.<br />

Sobald Ihr Antrag mit den erforderlichen Unterlagen (siehe unter Kap. 2.6) vorliegt, werden<br />

Sie eingeschrieben und erhalten Ihren Studentenausweis und Ihre Studienpapiere.<br />

<strong>1.</strong>1 Einschreibungsverfahren<br />

Die Einschreibung erfolgt in der Regel nach der Zulassung. Studierende, die bereits an der<br />

Universität eingeschrieben sind, beachten bitte Abschnitt <strong>1.</strong><strong>1.</strong>2<br />

<strong>1.</strong><strong>1.</strong>1 Einschreibung<br />

Die Einschreibung nach erfolgter Zulassung ist als schriftliches Verfahren konzipiert. Mit<br />

Ausnahme von ausländischen Staatsangehörigen ist ein persönliches Erscheinen nicht erforderlich.<br />

Bitte senden Sie den „Antrag auf Einschreibung“ mit den dort genannten<br />

Unterlagen innerhalb der festgesetzten Fristen an das Studiensekretariat.<br />

<strong>1.</strong><strong>1.</strong>2 Bereits an der Universität Stuttgart Studierende<br />

Wenn Sie an der Universität Stuttgart bereits eingeschrieben sind (Studienfachwechsel) oder<br />

wenn Sie bereits in einem anderen Zulassungsverfahren (z.B. Hauptverfahren der Universität<br />

Stuttgart) einen Zulassungsbescheid für einen anderen Studiengang an der Universität<br />

Stuttgart erhalten und den Antrag auf Einschreibung hier eingereicht haben, so reichen Sie<br />

uns bitte keinen zweiten Antrag auf Einschreibung ein. Teilen Sie uns in diesem Fall bitte<br />

eindeutig schriftlich mit, welchen Studiengang bzw. welche Studiengangkombination, für<br />

den/die Sie zugelassen wurden, Sie endgültig studieren wollen. Geben Sie uns dazu bitte<br />

immer Ihre Matrikelnummer an. Sollten Sie Fragen zur „Umschreibung“ haben, können Sie<br />

sich an die Sachbearbeiter/innen im Studiensekretariat wenden.<br />

<strong>1.</strong>2 Termine und Fristen<br />

Die Frist für die Einschreibung beginnt ab Anfang August 2011 und endet bei<br />

zulassungsbeschränkten Studiengängen mit dem im Zulassungsbescheid<br />

ausgedruckten Datum.<br />

Senden Sie uns innerhalb dieser Frist den Antrag auf Einschreibung zusammen mit den<br />

unten genannten Unterlagen zu.<br />

<strong>1.</strong>2.1 In zulassungsbeschränkten Studiengängen<br />

muss der Einschreibungsantrag innerhalb der dort genannten Frist bei der Universität eingegangen<br />

sein (es gilt das Eingangsdatum bei der Universität und nicht das Datum des<br />

Poststempels!). Geht der Einschreibungsantrag nicht innerhalb der genannten Frist ein, wird<br />

der Zulassungsbescheid unwirksam und der Studienplatz an eine/n nachrangige/n Bewerber/in<br />

vergeben. Können Sie aus wichtigem Grund die Frist nicht einhalten, informieren Sie

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