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1. Persönliche Angaben - MASTER:ONLINE Logistikmanagement ...

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3.4 Studi-Ticket<br />

- 11 -<br />

Das Studi-Ticket des Verkehrsverbundes Stuttgart (VVS) und des Studentenwerks Stuttgart<br />

besteht aus zwei Komponenten:<br />

• dem Sockel- oder Solidarbeitrag und<br />

• dem Beförderungs- oder Tarifbeitrag.<br />

3.4.1 Der Sockel- oder Solidarbeitrag<br />

Dieser Betrag in Höhe von Euro 39,65 je Semester ist von allen Studierenden zu bezahlen<br />

und wird als Teil des Beitrags zum Studentenwerk erhoben.<br />

Für diesen Beitrag können Busse und Bahnen im gesamten Verbund des VVS (Stadt Stuttgart,<br />

Landkreise Böblingen, Esslingen, Ludwigsburg und Rems-Murr) sechs Monate lang (im<br />

Wintersemester vom <strong>1.</strong>10. bis zum 3<strong>1.</strong>3. des Folgejahres; im Sommersemester vom <strong>1.</strong>4. bis<br />

zum 30.9.) ohne Zonenbegrenzung täglich ab 18.00 Uhr bis zum Betriebsschluss (einschl.<br />

Nachtbussen) sowie an Wochenenden und Feiertagen ganztägig genutzt werden. Als<br />

Fahrtausweis gilt der gültige Studienausweis mit entsprechendem VVS-Aufdruck.<br />

Studierende, die aufgrund einer Schwerbehinderung zur kostenlosen Nutzung des Personennahverkehrs<br />

berechtigt sind, können gegenüber dem Studiensekretariat bei der Einschreibung<br />

oder anlässlich einer Rückmeldung ihre Schwerbehinderung nachweisen (grünorange-farbiger<br />

Schwerbehindertenausweis mit Markierung "G" oder "aG" mit Gültigkeitsmarke).<br />

Dieser Tatbestand wird im Studierendenstammsatz gespeichert und Sie brauchen<br />

den Sockelbeitrag von Euro 39,65 künftig nicht mehr zu bezahlen.<br />

3.4.2 Der Beförderungsbetrag<br />

Dieser Betrag ist optional zu zahlen, wenn das VVS-Netz werktags auch vor 18.00 Uhr<br />

genutzt werden soll. Er beträgt derzeit Euro 179,40 je Semester und gilt volle sechs Monate<br />

lang (im Wintersemester vom <strong>1.</strong>10. bis zum 3<strong>1.</strong>03. des Folgejahres; im Sommersemester<br />

vom <strong>1.</strong>04. bis zum 30.09.) ohne Zonenbegrenzung für das gesamte VVS-Netz.<br />

Dieses sog. Semester-Ticket kann bei allen DB-Fahrkartenausgaben im VVS, bei den betriebseigenen<br />

SSB-Verkaufsstellen sowie bei regionalen, dem VVS angeschlossenen, Verkehrsunternehmen<br />

erworben werden. Für die Ausstellung des VVS-Ausweises sowie für den<br />

Kauf des Semestertickets benötigen Sie einen gültigen Studentenausweis mit<br />

Semestermarke.<br />

4. Besondere Hinweise<br />

4.1 Hinweise für Dienstleistende<br />

Studienbewerber/innen, die zu einem Studiengang zugelassen worden sind, das Studium<br />

aber nicht beginnen können, weil sie<br />

• zum Wehr- oder Zivildienst einberufen wurden (bzw. bei EU-Angehörigen und<br />

Bildungsinländern, die einen vergleichbaren Dienst in ihrem Heimatland ableisten<br />

müssen), oder einen an die Stelle des Wehr- oder Zivildienstes getretenen Dienst<br />

ableisten<br />

• einen höchstens dreijährigen Dienst bei der Bundeswehr oder der Bundespolizei leisten,<br />

• ein Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr leisten,<br />

• einen „Europäischer Freiwilligendienst“ oder einen „anderen Dienst“ (wenn dieser durch<br />

das zuständige Bundesministerium anerkannt wurde) leisten<br />

• einen mindestens zweijährigen anerkannten Entwicklungsdienst leisten oder<br />

• ein Kind unter 18 Jahren oder einen pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen bis zur<br />

Dauer von 3 Jahren betreuen oder pflegen,<br />

brauchen derzeit nichts weiter zu unternehmen. Der Einschreibungsantrag braucht also nicht<br />

abgegeben zu werden. Bitte bewahren Sie aber den Zulassungsbescheid gut auf.

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