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1. Persönliche Angaben - MASTER:ONLINE Logistikmanagement ...

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WS 2011/12<br />

Eingang:<br />

Feld wird vom Studiensekretariat ausgefüllt!<br />

Studiensekretariat<br />

Postfach 10 60 37<br />

70049 Stuttgart<br />

Zeugnis KV Bild Quitt. Umsch.<br />

Exmat. Pass Praxis SpEP Sprachn.<br />

Zulassung gepr.<br />

Erfasst:<br />

Ausgegeben:<br />

MTKNR<br />

Bitte Fächer mit Abschluss eintragen:<br />

<strong>1.</strong> Fachsemester Höheres Fachsemester<br />

Abschluss:<br />

<strong>1.</strong> Fach:<br />

2. Fach:<br />

3. Fach:<br />

Antrag auf …<br />

Einschreibung nach Zulassung<br />

Bewerbernummer:<br />

siehe Zulassungsbescheid<br />

zum Winter- Sommer- Semester 20.…<br />

<strong>1.</strong> Persönliche <strong>Angaben</strong><br />

Familienname:<br />

Geburtsname:<br />

(nur ausfüllen, wenn Abweichung vom Familienname)<br />

Vor-/Rufname:<br />

Weitere Vornamen:<br />

(vollständige Vornamen, wie in Pass/Personalausweis aufgeführt)<br />

Namenszusätze:<br />

(z.B. von)<br />

Bitte beachten Sie die Hinweise in den „Informationen zum Einschreibeantrag“.<br />

Titel (vorgestellt):<br />

(vorgestellter Titel z.B. Dr.-Ing.)<br />

Titel (nachgestellt):<br />

(nachgestellter Titel z.B. M.A.)<br />

Geburtsdatum: 1 9 Geschlecht: weiblich männlich<br />

Tag Monat Jahr<br />

Geburtsort:<br />

Staatsangehörigkeit: Deutsch Andere, welche:<br />

2.Staatsangehörigkeit:<br />

Welche:<br />

(sofern zwei Staatsangehörigkeiten)<br />

in Worten<br />

in Worten<br />

<strong>1.</strong> Anschrift - Korrespondenzanschrift unter der Sie derzeit zu erreichen sind<br />

Zusatz (c/o, bei)<br />

Straße, Hausnummer:<br />

Postleitzahl, Ort:<br />

ggf. Land (wenn Ausland)<br />

PLZ<br />

Internat. KFZ-Kennzeichen<br />

Ort<br />

Land


Seite 2<br />

Name, Vorname:......................................................<br />

Geburtsdatum: .........................................................<br />

Heimatanschrift – Anschrift unter der Sie dauerhaft zu erreichen sind, nur wenn abweichend von <strong>1.</strong> Anschrift<br />

Zusatz (c/o, bei)<br />

Straße, Hausnummer:<br />

Postleitzahl, Ort:<br />

PLZ<br />

Ort<br />

ggf. Land (wenn Ausland)<br />

Internat. KFZ-Kennzeichen<br />

Land<br />

Erreichbarkeit – freiwillige Angabe!<br />

Telefon (mit Vorwahl)<br />

Handy<br />

E-Mail:<br />

2. <strong>Angaben</strong> zum Studiengang / zur Studiengangkombination<br />

(Zutreffendes bitte ankreuzen/ausfüllen) - Schlüssel lt. Schlüsselverzeichnis<br />

Ich beantrage die Einschreibung als<br />

Hörerstatus:<br />

lt. Schlüssel Nr. 2<br />

Form des<br />

Studiums:<br />

lt. Schlüssel Nr. 3<br />

Angestrebter Abschluss:<br />

lt. Schlüssel Nr. 4<br />

Abschluss Lehramt an<br />

Gymn. GymPO:<br />

lt. Schlüssel Nr. 4<br />

Abschluss Lehramt an<br />

Gymn. WPO (nur f. Wechsler!):<br />

lt. Schlüssel Nr. 4<br />

in den Studiengang bzw. in die Studiengangkombination<br />

Studienfach:<br />

in Worten<br />

Studienfach<br />

lt.<br />

Schlüssel 6<br />

Fachgewicht<br />

Schlüssel 5<br />

Fachsemester<br />

*<br />

Anr.<br />

Sem.<br />

<strong>1.</strong> Studienfach:<br />

2. Studienfach: **<br />

3. Studienfach: ***<br />

* Fachsemester: Anzahl der Fachsemester einschl. Anrechnungssemester lt. Zulassungsbescheid; als Studienanfänger/innen: 01<br />

** Nur bei Kombinationsstudiengängen - Bachelor of Arts und Lehramt - möglich.<br />

*** Drei Fächer nur bei Lehramt und nur als Fach mit Erweiterungsprüfung möglich.<br />

Anmerkung: Sie sind berechtigt, an den Wahlen zu den Universitätsgremien insbesondere zu den Fakultätsräten teilzunehmen. Die Fakultätszuordnung<br />

wird in den Kombinationsstudiengängen aufgrund der Angabe des <strong>1.</strong> Hauptfaches und in Studiengang Maschinenbau (Fak. 4 oder Fak. 7) per Los<br />

vorgenommen. Falls Sie in Ihrem Lehramtsstudiengang oder in Maschinenbau einer anderen Fakultät angehören wollen, bitten wir Sie, dies dem Studiensekretariat<br />

formlos mitzuteilen.<br />

3. Hochschulzugangsberechtigung<br />

(Zutreffendes bitte ankreuzen/ausfüllen) - Schlüssel lt. Schlüsselverzeichnis<br />

Aktuelle (ggf. einzige) und für die Zulassung vorgelegte Hochschulzugangsberechtigung:<br />

Art der HZB:<br />

Datum des Erwerbs:<br />

lt. Schlüssel Nr. 1 Tag Monat Jahr<br />

Ort des Erwerbs A Ausland:<br />

I<br />

Deutschland:<br />

Internat. KFZ-Kennzeichen<br />

KFZ-Kennzeichen<br />

Staat in Worten<br />

Stadt/Landkreis in Worten<br />

Bitte legen Sie eine beglaubigte Kopie Ihrer Hochschulzugangsberechtigung bei, sofern diese nicht vorliegt!<br />

Stand: 30.06.2011


Fortsetzung 3. HZB<br />

Seite 3<br />

Name, Vorname:......................................................<br />

Geburtsdatum: .........................................................<br />

Haben Sie eine zweite/frühere Hochschulzugangsberechtigung erworben (insb. FH-Reife) Nein Ja<br />

Wenn ja, welche<br />

Art<br />

Ort des Erwerbs<br />

Bitte legen Sie eine (einfache) Kopie Ihrer zweiten Hochschulzugangsberechtigung bei.<br />

3. <strong>Angaben</strong> zur Krankenversicherung<br />

(Zutreffendes bitte ankreuzen)<br />

Ich bin …<br />

a) versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder nicht versicherungspflichtig D<br />

Bitte legen Sie eine Bescheinigung einer gesetzlichen Krankenkasse über die „Befreiung von der Versicherungspflicht“<br />

bei; bitte keine Mitgliedsbescheinigung einer privaten Krankenkasse!<br />

b) bei einer gesetzlichen Krankenkasse (AOK, Ersatz-, Innungs- oder Betriebskrankenkasse) versichert. P<br />

Bitte legen Sie eine Bescheinigung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse [„zur Einschreibung bei der Hochschule“] bei!<br />

4. Berufspraktische Tätigkeiten vor Aufnahme des Studiums<br />

(Zutreffendes bitte ankreuzen/ausfüllen)<br />

a) Haben Sie eine Berufsausbildung abgeschlossen?<br />

Berufsausbildung: Nein Ja – Wenn ja, Jahr des Abschlusses Dauer in Monaten<br />

b) Haben Sie ein auf den Studiengang bezogenes Praktikum abgeleistet?<br />

Praktikum: Nein Ja – Wenn ja, Dauer in Monaten<br />

c) Haben Sie eine sonstige berufspraktische Tätigkeit ausgeübt?<br />

Praktikum: Nein Ja – Wenn ja, Dauer in Monaten<br />

d) Dauer der angegebenen Tätigkeiten insgesamt: Dauer in Monaten<br />

5. Doppelimmatrikulation<br />

(Absatz 5 bitte nur ausfüllen, wenn eine Doppelimmatrikulation geplant ist)<br />

Ich beantrage die Genehmigung zur gleichzeitige Einschreibung an einer anderen Hochschule: Nein Ja<br />

Wenn ja, seit wann sind Sie an der anderen Hochschule eingeschrieben?<br />

eingeschrieben seit:<br />

Tag Monat Jahr<br />

Doppelimmatrikulation erst beantragt<br />

An welcher Hochschule sind Sie eingeschrieben bzw. haben die Einschreibung beantragt?<br />

Hochschule:<br />

Art, Name und Ort der Hochschule<br />

als:<br />

Form des Studiums:<br />

lt. Schlüssel Nr. 3<br />

Angestrebter Abschluss :<br />

lt. Schlüssel Nr. 4<br />

Stand: 30.06.2011


Fortsetzung 5. Doppelimmatrikulation<br />

im Studiengang/in der Studiengangkombination<br />

<strong>1.</strong> Studienfach:<br />

2. Studienfach:<br />

Studienfach:<br />

in Worten<br />

Seite 4<br />

Name, Vorname:......................................................<br />

Geburtsdatum: .........................................................<br />

Studienfach:lt.<br />

Schlüssel 6<br />

Bitte legen Sie Ihre Immatrikulationsbescheinigung (ersatzweise die Zulassung) sowie die Genehmigung für die<br />

Doppelimmatrikulation der anderen Hochschule bei! Die Genehmigung zur Doppelimmatrikulation ist für das Studium<br />

„Künstlerisches Lehramt“ an der Musikhochschule und der Kunstakademie in Stuttgart sowie des Lehramtsfachs Biologie<br />

an der Universität Hohenheim nicht nötig.<br />

Wenn Sie bisher an keiner in- oder ausländischen Hochschule eingeschrieben waren,<br />

können Sie direkt zu Ziffer 10 (S. 6) gehen.<br />

6.1 <strong>Angaben</strong> zur ersten besuchten deutschen Hochschule<br />

Wann und an welcher Hochschule in Deutschland sind Sie erstmals eingeschrieben worden?<br />

Semester/Jahr: Wintersemester Sommersemester im Jahr<br />

Hochschule:<br />

Art (Uni, FH, etc.) Name und Ort Kfz-Kennz. Ort<br />

6.2 Studium im vorangegangenen Semester<br />

(<strong>Angaben</strong> nur erforderlich, wenn Sie im vorangegangen Semester an einer Hochschule eingeschrieben waren.)<br />

An welcher Hochschule waren Sie im vorangegangenen Semester eingeschrieben?<br />

Hochschule:<br />

Art (Uni, FH, etc.)<br />

Name und Ort<br />

Ort der Hochschule A Ausland:<br />

(Bitte ankreuzen und ausfüllen) Länderkennzeichen Staat in Worten<br />

I Deutschland:<br />

KFZ-Kennzeichen<br />

der Stadt/des Kreises<br />

Ort in Worten<br />

6.3 Semesteranzahl an einer deutschen Hochschule/Akademie<br />

Wie viele Semester waren Sie an einer deutschen Hochschule bzw. Akademie - einschließlich klinischen Semestern,<br />

Urlaubs- und Praxissemester aber ohne Studienkolleg- und DDR-Semester - eingeschrieben?<br />

Hochschulsemester an deutschen Hochschulen (Uni, FH, Kunst-/Musikhochschulen):<br />

Semester an einer Akademie (z.B. Filmakademie) und/oder Berufsakademie/Dualen Hochschule in<br />

Baden-Württemberg, Berlin, Sachsen und Schleswig-Holstein<br />

Davon waren:<br />

- Urlaubssemester<br />

- Praxissemester<br />

- klinische Semester<br />

Wie viele Semester …<br />

… haben Sie an einem Studienkolleg studiert?<br />

… waren Sie in der ehem. DDR bis 30.09.1990 eingeschrieben?<br />

Stand: 30.06.2011


Fortsetzung 6.3 Semesteranzahl<br />

Seite 5<br />

Name, Vorname:......................................................<br />

Geburtsdatum: .........................................................<br />

Unterbrechungssemester:<br />

Falls Sie sich für denselben Studiengang einschreiben, geben Sie bitte an, wie viele Semester Sie nach<br />

einer erstmaligen Einschreibung nicht mehr an einer deutschen Hochschule immatrikuliert waren?<br />

Bitte legen Sie die Exmatrikulationsbescheinigung der letzten deutschen Hochschule als beglaubigte Kopie bei!<br />

7.1 Letzte abgelegte Abschlussprüfung im In- oder Ausland<br />

(<strong>Angaben</strong> nur erforderlich, wenn Sie an einer Hochschule ein Studium abgeschlossen haben.)<br />

Haben Sie bereits ein Hochschulstudium abgeschlossen? Nein Ja<br />

Wenn ja, geben Sie bitte den letzten erreichten Hochschulabschluss an:<br />

Datum der Prüfung:<br />

Abschluss:<br />

Ergebnis/Note:<br />

Tag Monat Jahr Hochschule (Name und Ort)<br />

Fach:<br />

Akad. Grad in Worten Fach/Fächerkombination in Worten<br />

Schl. Nr. 4<br />

z.B. 2 1 3 für 2,13<br />

Bitte legen Sie eine (einfache) Kopie Ihres Abschlusszeugnisses bei, sofern diese nicht vorliegt!<br />

7.2 Vor- bzw. Zwischenprüfungen an deutschen Hochschulen<br />

Haben Sie in an einer deutschen Hochschule in einem oder mehreren Fächern, für die Sie<br />

sich einschreiben wollen, eine Vor- oder Zwischenprüfung abgelegt? Nein Ja<br />

Wenn ja, geben Sie bitte die Prüfungen in zeitlicher Reihenfolge an:<br />

Datum:<br />

Fach<br />

in Worten<br />

Fach-<br />

Schlüssel<br />

Schlüssel 6<br />

Abschluss<br />

Schlüssel 4<br />

Bitte legen Sie das Vor-/Zwischenprüfungszeugnis als beglaubigte Kopie bei, sofern diese nicht vorliegt!<br />

7.3 Prüfungsanspruch<br />

Haben Sie den Prüfungsanspruch in einem Studiengang in Deutschland verloren? Nein Ja<br />

Wenn ja, worin<br />

Abschlussziel/Fach<br />

8) Studium im Ausland<br />

(<strong>Angaben</strong> nur erforderlich, wenn Sie an einer ausländischen Hochschule eingeschrieben waren.)<br />

Bitte geben Sie Dauer und Ort des Studienaufenthalts im Ausland an.<br />

<strong>1.</strong> Aufenthalt<br />

2. Aufenthalt<br />

Dauer in Monaten Internat. KFZ-Kennzeichen Land in Worten<br />

max. 99<br />

Dauer in Monaten Internat. KFZ-Kennzeichen Land in Worten<br />

max. 99<br />

Stand: 30.06.2011


Seite 6<br />

Name, Vorname:......................................................<br />

Geburtsdatum: .........................................................<br />

9) Zentrale Einrichtungen<br />

Mit den Studienunterlagen erhalten Sie eine Benutzungsberechtigung für die Universitätsbibliothek (UB) und eine Nutzungsberechtigung<br />

für die studentischen Dienste des Rechenzentrums (RUS). Mit der Berechtigung erkennen Sie auch<br />

die Nutzungsbedingungen der UB und des RUS an. Falls Sie den Nutzerberechtigungen der UB und/oder des RUS widersprechen<br />

- den Widerspruch ankreuzen - kann Ihnen kein entsprechendes Nutzerkonto angelegt werden und Sie<br />

können die Dienst der UB bzw. des RUS auch nicht nutzen.<br />

9.1 Bibliotheksnutzung<br />

Mit dem Bibliotheksausweis können Sie alle Dienste der Universitätsbibliothek (UB) für Studierende nutzen<br />

(Bücher ausleihen, elektronische Zeitschriften und Bücher lesen, Datenbanken recherchieren, Bücher und Artikel,<br />

die am Ort nicht vorhanden sind, aus anderen Bibliotheken per Fernleihe bestellen etc.). Sehen Sie einfach<br />

nach, welche Dienstleistungen die Bibliothek noch anbietet: www.ub.uni-stuttgart.de<br />

Ich habe davon Kenntnis genommen, dass sich die gegenseitigen Rechte und Pflichten nach der Benutzungsordnung<br />

der Universitätsbibliothek richten. Die Benutzungsordnung mit Ihrem vollständigen Text können Sie an<br />

beiden Standorten der Universitätsbibliothek einsehen. Zudem ist sie im Internet zu finden unter:<br />

www.ub.uni-stuttgart.de/wirueberuns/abc/index.php?Thema=benutzungsordnung<br />

Ich weiß,<br />

• dass ich Bücher und Medien der Bibliothek sorgfältig behandle,<br />

• dass ich für verlorene oder beschädigte Bücher Ersatz leisten muss,<br />

• dass ich entliehene Bücher spätestens an dem Tag zurückgeben muss, an dem die Leihfrist abläuft. Auslandsaufenthalte,<br />

Krankheit o.ä. sind keine Gründe für Ausnahmen. In diesen Fällen muss eine Vertretungsperson<br />

mit der Abgabe oder der Verlängerung (s.u.) beauftragt werden,<br />

• dass ich die Leihfrist nur über das Internet, persönlich in der UB oder schriftlich verlängern kann. Eine Verlängerung<br />

ist bis zu dreimal möglich, sofern kein anderer Benutzer das Buch vorgemerkt hat,<br />

• dass Mahngebühren erhoben werden, wenn die Bücher nicht rechtzeitig abgegeben werden. Die Gebühren<br />

sind auch dann fällig, wenn die entsprechende Benachrichtigung per Postkarte oder E-Mail noch nicht bei<br />

mir eingetroffen ist,<br />

• dass ich jede Namens- und Anschriftenänderung beim Studiensekretariat melden muss. Die Änderungen<br />

gelten dann auch für die Bibliothek und<br />

• dass Mappen, Taschen, Rucksäcke bzw. Jacken und Mäntel etc. nicht mit in die Lesesäle genommen werden<br />

dürfen.<br />

Ich widerspreche der Einrichtung eines Nutzerkontos bei der Universitätsbibliothek (UB): <br />

9.2 Nutzung des Rechenzentrums<br />

Für die Nutzung elektronischer Dienste gibt es Regelungen, die alle Angehörigen der Universität beachten müssen.<br />

Wir haben für Sie die wichtigsten zusammengestellt und bitten Sie, diese zur Kenntnis zu nehmen und<br />

dies durch Ihre Unterschrift zu bestätigen.<br />

Ich weiß,<br />

• dass sich die gegenseitigen Rechte und Pflichten aus der RUS-Verwaltungsordnung, der Benutzungsordnung für die<br />

digitale Informationsverarbeitung und Kommunikationstechnik (IuK) und der Netzbetriebsordnung ergeben<br />

(www.rus.uni-stuttgart.de/formales/ordnungen/) und ich diese mit meiner Unterschrift akzeptiere,<br />

• dass ich verpflichtet bin, meine Zugangsdaten zu schützen. Insbesondere bin ich verpflichtet<br />

- das Passwort geheim zu halten,<br />

- das Passwort nach Erhalt unverzüglich zu ändern,<br />

- meinen Zugang sperren zu lassen, wenn das Passwort öffentlich geworden ist oder der Verdacht besteht.<br />

• dass ich die von der Universität für mein Studium bereitgestellten Ressourcen auch zur Vermeidung von<br />

straf- und haftungsrechtlichen Folgen nicht zu privaten Zwecken nutzen darf,<br />

• dass peer-to-peer Verkehr ein erhebliches Risiko von Urheberrechtsverletzungen in sich birgt.<br />

• dass ich mich strafbar mache, wenn ich ohne Einwilligung des Berechtigten urheberrechtlich geschützte<br />

Werke (z.B. Musik, Filme, Software) öffentlich zugänglich mache und<br />

• dass ich, um die Sicherheit des Netzes der Universität Stuttgart nicht zu gefährden, immer aktuelle Software<br />

und vor allem auch einen Virenscanner auf meinem Rechner installieren muss.<br />

Bitte wenden Sie sich mit Ihren Fragen an die Benutzerberatung des RUS (www.rus.uni-stuttgart.de/beratung)<br />

in der Stadtmitte und in Vaihingen. Dort werden Sie bei EDV-Problemen unterstützt.<br />

Ich widerspreche der Einrichtung eines Nutzerkontos beim Rechenzentrum (RUS): <br />

Stand: 30.06.2011


Seite 7<br />

Name, Vorname:......................................................<br />

Geburtsdatum: .........................................................<br />

10) Studiengebühren<br />

In Baden-Württemberg werden - neben Studentenwerks- und Verwaltungskostenbeitrag - allgemeine Studiengebühren<br />

erhoben. Alle Studierende an einer staatlichen Hochschule, die ein grundständiges Studium oder ein konsekutives Master-Studium<br />

absolvieren, müssen pro Semester Euro 500 Studiengebühren zahlen. Ausführliche Informationen zu den<br />

Gebühren, Fristen und Befreiungsmöglichkeiten finden Sie in Kapitel 3 der Informationen zum Einschreibeantrag.<br />

Die genannten Anträge finden Sie unter: www.uni-stuttgart.de/studieren/service/admin/studiengebuehren/<br />

Studiengebührendarlehen<br />

Ich möchte das Studiengebührendarlehen der L-Bank nutzen und habe den Darlehnsantrag<br />

der L-Bank und den Antrag auf Erlass eines Feststellungsbescheid beigefügt. Nein Ja<br />

Sie müssen nur den Studentenwerks- und Verwaltungskostenbeitrag (Euro 116,85) überweisen.<br />

Diese Möglichkeit besteht nur für Deutsche und andere EU-Bürger/innen.<br />

Studiengebührenbefreiung<br />

Ich beantrage die Studiengebührenbefreiung und habe den Antrag auf<br />

Studiengebührenbefreiung sowie die entsprechenden Nachweise beigelegt. Nein Ja<br />

Sie müssen nur den Studentenwerks- und Verwaltungskostenbeitrag (Euro 116,85) überweisen.<br />

11) Einzugsermächtigung<br />

Eine Einzugsermächtigung habe ich beigefügt (Formular siehe Anlage): Nein Ja<br />

12) Arbeits-/Dienstverhältnis<br />

Ich stehe in einem Dienst-, Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis: Nein Ja<br />

Wenn Ja: Habe ich Nachweise beigelegt, dass ich mich dem Studium widmen kann? Nein Ja<br />

Falls Sie in einem Dienst-, Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis stehen müssen Sie geeignete Unterlagen beilegen,<br />

aus denen hervorgeht, dass Sie hinreichend Zeit für das Studium, insbesondere zum regelmäßigen Besuch der<br />

Lehrveranstaltungen, haben (z.B. Bescheinigung des Arbeitgebers über den Umfang der Tätigkeit).<br />

Die Tätigkeit als studentische oder wissenschaftliche Hilfskraft sowie als Tutor/-in an der Hochschule gilt nicht als<br />

Arbeitsverhältnis.<br />

Ich versichere,<br />

dass meine <strong>Angaben</strong> wahr und vollständig sind. Ich weiß, dass unwahre <strong>Angaben</strong> zur Verweigerung, ggf. zur Aufhebung<br />

der Einschreibung führen können (§§ 48 und 49 Verwaltungsverfahrensgesetz).<br />

Ich erkläre,<br />

• dass ich in dem Studiengang, für den ich die Einschreibung beantrage, entweder von der Universität Stuttgart<br />

zugelassen wurde oder mich direkt einschreiben möchte (§ 60, 1 LHG).<br />

• dass ich in dem Studiengang, für den ich die Einschreibung beantrage, noch keine (Teil-)Prüfung endgültig nicht<br />

bestanden oder aus anderen Gründen den Prüfungsanspruch nicht verloren habe (§ 60, 2 Zif. 2 LHG).<br />

• dass ich die Benutzerordnung der Universitätsbibliothek und des Rechenzentrums unter Ziffer 10 gelesen habe.<br />

Ich weiß,<br />

• dass die Verweigerung der <strong>Angaben</strong>, die nach Hochschuldatenschutzverordnung erhoben werden, zur Verweigerung<br />

der Einschreibung führen kann (§ 12 LHG i.V.m. HochschuldatenschutzVO)<br />

• dass die Einschreibung verweigert werden muss, wenn<br />

- bei einem Wechsel des Studiengangs im 3. oder höheren Hochschulsemester der schriftliche Nachweis der studienfachlichen<br />

Beratung des neu angestrebten Studienganges fehlt (§ 60, 2 Zif. 5 LHG)<br />

- der Krankenversicherungsschutz im Sinne des Gesetzes über die Krankenversicherung der Studenten oder die<br />

Befreiung von der Krankenversicherung nicht nachgewiesen ist (Krankenkassenmeldeverordnung)<br />

- der Nachweis über die Bezahlung der fälligen Beiträge und Gebühren nicht erbracht ist (§ 60, 5 Zif. 2 LHG)<br />

Die geforderten Unterlagen liegen der Universität Stuttgart bereits vor oder liegen diesem Antrag auf Einschreibung bei<br />

(vgl. Information zur Einschreibung).<br />

_________________________________<br />

Ort, Datum<br />

___________________________________<br />

Unterschrift<br />

Stand: 30.06.2011


Seite 8<br />

Einzugsermächtigung für WS 2011/12 der Studiengebühren und -beiträge<br />

Durch die Teilnahme am Einzugsverfahren ermöglichen Sie eine schnelle Einschreibung. Die Berechnung der konkreten<br />

Gebühren und Beiträge (Studentenwerk etc.) übernimmt die Universität Stuttgart.<br />

Falls Sie keine Einzugsermächtigung wünschen, müssen Sie eine Überweisung samt Bestätigung durch die Bank (mit<br />

Unterschrift und Stempel) veranlassen. Eine Kopie Ihres Kontoauszuges ist als Bankbestätigung nicht ausreichend. (Vgl.<br />

Punkt 3 der Einschreibeinformationen)<br />

Studierendendaten:<br />

Nachname:<br />

Vorname:<br />

Bewerbernummer oder Matrikelnummer<br />

Ich ermächtige die Universität Stuttgart, Studiensekretariat, Keplerstr. 7, 70174 Stuttgart hiermit widerruflich, die von mir<br />

für das Semester der Einschreibung zu entrichtenden Zahlungen zu Lasten meines angegebenen Kontos mit Lastschrift<br />

einzuziehen. Mein Konto weist für die einzuziehenden Beträge die erforderliche Deckung auf; andernfalls besteht seitens<br />

des kontoführenden Geldinstituts keine Verpflichtung zur Einlösung der Lastschrift. Eventuell anfällige Rücklastschriftgebühren<br />

sind von mir zu tragen.<br />

Einzugsermächtigung erteilt durch den Kontoinhaber:<br />

Nachname:<br />

Vorname:<br />

Straße und Hausnummer:<br />

PLZ:<br />

Ort:<br />

Meine Kontoverbindung lautet:<br />

Bank:<br />

Bankleitzahl:<br />

Kontonummer:<br />

_________________________________<br />

Ort, Datum<br />

___________________________________<br />

Unterschrift des Kontoinhabers<br />

Stand: 23.08.2011


Hinweis nach § 14 Landesdatenschutzgesetz<br />

Seite 9<br />

Die vorstehend anzugebenden Daten sind für die Verarbeitung Ihres Antrages auf Einschreibung erforderlich. Ohne diese <strong>Angaben</strong> ist die Einschreibung<br />

nicht möglich und Sie können nicht als Studierender der Universität Stuttgart geführt werden. Rechtsgrundlage für die Datenerhebung ist § 1 und §<br />

2 der Hochschuldatenschutzverordnung vom 28. August 1992 (Gbl. S. 667 ff), geändert durch VO vom 27. September 1999 (Gbl. S. 396 ff).<br />

Sie werden gemäß § 14 Landesdatenschutzgesetz Baden-Württemberg darauf hingewiesen, dass die in Ihrem Antrag gemachten <strong>Angaben</strong> (personenbezogene<br />

Daten) in die Studierendendatei übernommen werden. In anonymisierter Form werden die Daten entsprechend den Vorschriften des Hochschulstatistikgesetzes<br />

an das Statistische Landesamt weitergegeben. Die Tatsache der Einschreibung bzw. Exmatrikulation wird entsprechend den<br />

Vorschriften der Meldeverordnung zur studentischen Krankenversicherung an die von Ihnen angegebene Krankenversicherung gemeldet, soweit Sie<br />

gesetzlich versichert sind.<br />

Auf schriftliche Anforderung beim Studiensekretariat erhalten Sie einen vollständigen Auszug der über Sie gespeicherten Daten. Sie haben das Recht<br />

auf Berichtigung fehlerhafter Daten (§ 22 LDSG). Weitere Informationen zum Landesdatenschutzgesetz erhalten Sie bei der Zentralen Datenschutzstelle<br />

der baden-württembergischen Universitäten: www.zendas.de<br />

Stand: 30.06.2011


Deckblatt – Verwendung freigestellt<br />

Name......................................................<br />

Straße, Nr.......................................................<br />

PLZ, Ort......................................................<br />

An die<br />

Universität Stuttgart<br />

Studiensekretariat<br />

Postfach 10 60 37<br />

70049 Stuttgart<br />

Anlagen zum Einschreibungsantrag<br />

Ich habe folgende Unterlagen zur Einschreibung beigefügt:<br />

Antrag auf Einschreibung<br />

adressierten und frankierten (Euro 1,45) Rückumschlag im Format DIN C4 (für DIN A4)<br />

2 frankierte Antwort-Postkarten<br />

amtlich beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung<br />

(sofern nicht bereits dem Zulassungsantrag beigefügt; bei Master-Studiengang nicht erforderlich)<br />

amtlich beglaubigte Kopie des Zeugnisses über Hochschulabschluss<br />

(sofern nicht bereits dem Zulassungsantrag beigefügt; bei Master-Studiengang nicht erforderlich)<br />

Nachweis über Deutschkenntnisse als Kopie<br />

(sofern keine deutsche Hochschulzugangsberechtigung und nicht bereits dem Zulassungsantrag beigefügt)<br />

Nachweis über Sporteingangsprüfung als Kopie<br />

(sofern Einschreibung im Fach Sportwissenschaft und nicht bereits dem Zulassungsantrag beigefügt)<br />

<br />

Nachweis der studienfachlichen Beratung<br />

(sofern Studienfachwechsel im 3. oder höheren Semester und nicht bereits dem Zulassungsantrag beigefügt)<br />

Nachweis(e) über bisheriges Studium (Studienbescheinigung, etc.) als Kopie<br />

(sofern nicht bereits dem Zulassungsantrag beigefügt; bei Master-Studiengang nicht erforderlich)<br />

Exmatrikulationsbescheinigung der zu letztbesuchten Hochschule als Kopie<br />

(sofern nicht bereits dem Zulassungsantrag beigefügt)<br />

amtlich beglaubigte Kopie über bestandene Prüfungsleistungen (Vor-/Zwischenprüfung)<br />

(sofern nicht bereits dem Zulassungsantrag beigefügt)<br />

Lichtbild aus neuerer Zeit (ca. 45 x 35 mm); bitte auf ausgefüllten Formular aufkleben<br />

Kopie Ihres Reisepasses mit Aufenthaltsberechtigung<br />

(nur bei Staatsbürgern aus Nicht-EU-Staaten)<br />

Krankenversicherungsbescheinigung der AOK/Ersatzkasse bzw. Nachweis der Befreiung von der gesetzlichen<br />

Versicherungspflicht (durch AOK/Ersatzkasse); keine Mitgliedsbescheinigung<br />

Einzugsermächtigung (ausgefüllt und unterschrieben)<br />

Bankbestätigung über Zahlung des Semester- und Verwaltungskostenbeitrages sowie Studiengebühren<br />

(Euro 616,85) oder<br />

Bankbestätigung über Zahlung des Semester- und Verwaltungskostenbeitrag (Euro 116,85) sowie<br />

Darlehensantrag L-Bank mit Antrag Feststellungsbescheid oder Antrag Studiengebührenbefreiung<br />

<br />

...............................................................................................................................................


<strong>1.</strong> Antwort-<br />

Postkarte<br />

(Nicht identisch mit 2. Postkarte!)<br />

Diese Postkarte sollten Sie<br />

dem Antrag auf<br />

Einschreibung beilegen.<br />

Sobald Ihr Antrag auf<br />

Einschreibung eingegangen<br />

ist, wird Ihnen die Postkarte<br />

als Bestätigung zugesandt.<br />

Eingangsbestätigung<br />

Universität Stuttgart<br />

Studiensekretariat<br />

Postfach 10 60 37<br />

70049 Stuttgart<br />

Ihr Antrag auf Einschreibung<br />

zum Wintersemester 2011/12<br />

ist hier am<br />

POSTKARTE<br />

Eigene Adresse:<br />

Inland<br />

€ 0,45<br />

Bitte den Vordruck auf Pappe<br />

aufkleben. Nicht aufgeklebte,<br />

lediglich papierstarke<br />

Vordrucke befördert die<br />

Deutsche Post nicht.<br />

Nur eine korrekt frankierte<br />

und mit Anschrift versehene<br />

Postkarte wird zurückgesandt!<br />

eingegangen und wird bearbeitet. Von<br />

Rückfragen bitten wir derzeit abzusehen.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Studiensekretariat Universität Stuttgart


Vorderseite<br />

2. Antwort-<br />

Postkarte:<br />

fehlende<br />

Unterlagen<br />

Diese Postkarte muss mit<br />

dem Antrag auf Einschreibung<br />

an die Universität<br />

Stuttgart geschickt werden.<br />

Universität Stuttgart<br />

Studiensekretariat<br />

Postfach 10 60 37<br />

70049 Stuttgart<br />

Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,<br />

Ihr Antrag auf Einschreibung ist eingegangen<br />

und wurde bearbeitet.<br />

Ihre zukünftige Matrikelnummer lautet:<br />

(Bei Schriftverkehr mit dem Studiensekretariat bitte angeben)<br />

POSTKARTE<br />

Eigene Adresse:<br />

Inland<br />

€ 0,45<br />

Sobald Ihr Antrag auf Einschreibung<br />

bei der Universität<br />

Stuttgart bearbeitet wurde,<br />

wird Ihnen die Postkarte als<br />

Bestätigung zugesandt. Falls<br />

Unterlagen nachzureichen<br />

sind wird Ihnen dies mit<br />

dieser Postkarte angezeigt.<br />

Bitte den Vordruck ausschneiden,<br />

einmal falten<br />

und beidseitig (Vorder- und<br />

Rückseite) auf Pappe/<br />

Postkarte aufkleben.<br />

Nicht aufgeklebte, lediglich<br />

papierstarke Vordrucke befördert<br />

die Deutsche Post<br />

nicht.<br />

Nur eine korrekt frankierte<br />

und mit Anschrift versehene<br />

Postkarte wird zurückgesandt!<br />

<br />

Ihre Unterlagen sind vollständig. Die<br />

Studienpapiere gehen Ihnen so rasch<br />

wie möglich zu<br />

Leider fehlen uns zur Bearbeitung noch<br />

Unterlagen. Bitte beachten Sie die<br />

Hinweise auf der Rückseite.<br />

Mit freundlichen Grüßen, Ihr<br />

Studiensekretariat Universität Stuttgart<br />

falten<br />

Rückseite<br />

Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,<br />

leider konnten wir Sie nicht einschreiben, da uns noch folgende Unterlagen fehlen:<br />

amtlich beglaubigte Hochschulzugangsberechtigung<br />

adressierter und frankierter Rückumschlag<br />

Nachweis der studienfachlichen Beratung<br />

Lichtbild (ca. 45x35 mm) mit Namen und Geburtsdatum<br />

Einzugsermächtigung (ausgefüllt und unterschrieben)<br />

Bankbestätigung über Zahlung des Semester- und Verwaltungskostenbeitrages sowie Studiengebühren<br />

(Euro 616,85) oder<br />

Bankbestätigung über Zahlung des Semester- und Verwaltungskostenbeitrag (Euro 116,85) sowie<br />

Darlehensantrag L-Bank mit Antrag Feststellungsbescheid oder Antrag Studiengebührenbefreiung<br />

Exmatrikulationsbescheinigung der letzten Hochschule<br />

Krankenversicherungsbescheinigung der AOK/Ersatzkasse bzw. Befreiung von der gesetzlichen<br />

Versicherungspflicht (durch die AOK/Ersatzkasse); keine Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse<br />

Sonstiges: _____________________________________________________________________<br />

<br />

Bitte reichen Sie die Unterlagen bis spätestens zum ____________________ein.<br />

Mit freundlichen Grüßen,<br />

Ihr Studiensekretariat Universität Stuttgart


Formblatt für Passfoto<br />

Bitte kleben Sie Ihr Passfoto (ca. 45 x 35 mm)<br />

für den Studienausweis<br />

möglichst zentriert in den inneren Rahmen auf:<br />

Bewerbernummer:...............................................................<br />

(sofern bekannt)<br />

Name: .................................................................<br />

Vorname: .................................................................<br />

Geburtsdatum: .................................................................


Schlüsselverzeichnis zum Antrag auf Einschreibung<br />

Bei einigen Feldern werden im „Antrag auf Einschreibung“ Schlüssel verwendet, die Sie dem nachstehenden Schlüsselverzeichnis<br />

entnehmen können.<br />

Schlüssel 1: Art der Hochschulzugangsberechtigung*<br />

A) Erwerb in Deutschland<br />

<strong>1.</strong> Allgemeine Hochschulreife 2. Fachgebundene Hochschulreife<br />

(Allg.) Gymnasium / Aufbaugymnasium 03 Integrierte Gesamtschule 06 Begabtenprüfung 52<br />

Abendgymnasium 27 Kooperative Gesamtschule 03 Berufliches Gymnasium/ Fachgymn 43<br />

Abschluss an einer Fachhochschule 35 Kolleg(schule) 29 Berufsoberschule, Techn. Oberschule 44<br />

Begabtenprüfung 33 Kollegschule in Nordrhein Westfalen 12 Beruflich Qualifizierte (Fachgeb. HZB) 53<br />

Berufliches Gymnasium / Fachgymn. 18 freie Waldorfschule 06<br />

Berufsoberschule, Techn. Oberschule 21 Berufl. Qualifizierte (allg. HZB) 34<br />

Externenprüfung 37 Sonstige allg. Studienberechtigung 94 Sonstige fachgeb. Studienberechtigung 55<br />

B) Ausländischer Schulabschluss<br />

Allgemeine Hochschulreife 39 Fachgebundene Hochschulreife 59 Studienkolleg (Fachgeb. HSR) 51<br />

* Sollte nicht der richtige Schlüssel für Ihre Hochschulzugangsberechtigung vorkommen, tragen Sie die Sonstige Studienberechtigung (94/55) ein.<br />

Schlüssel 2: Hörerstatus<br />

Ordentlich Studierende/r (Haupthörer) H Zweitimmatrikulierte/r Z<br />

Doktorand/in D nur bei gleichzeitiger Einschreibung an einer<br />

Programmstudierende/r (nur ausländische Studierende) P zweiten Hochschule als „Haupthörer"<br />

Schlüssel 3: Form des Studiums<br />

Erststudium 1 Erweiterungsstudium (Lehramt nach <strong>1.</strong> Staatsexamen) 4<br />

Konsektives Masterstudium 7 Promotionsstudium (Doktorand/in) 5<br />

Aufbau-/ Nicht-Konsekutives Masterstudium 3 Kein Abschluss/Zeitstudium (nur ausländische Studierende) 9<br />

COMMAS, Bauphysik, Infrastructure Planning, Logistikmgm.,<br />

GeoEngine, Praxisorientierte Kulturphilosophie und WASTE<br />

Zweitstudium<br />

nach erstem Abschluss in anderen, grundständigen Studium<br />

2<br />

Schlüssel 4: Abschlussprüfungen*<br />

Abschlussprüfungen an der Universität Stuttgart<br />

Bachelor of Arts (Ein-Fach) 80 Lehramtsprüfungen MBE (Online-Studium Logistikmgm.) 99<br />

Bachelor of Arts (Kombinations-BA) 82 - Lehramt an Gymnasien (WPO) 25 Eignungsverfahren (Promotion) 93<br />

Bachelor of Science 81 - Lehramt an Gymnasien (GymPO) 26 Promotion 06<br />

Staatsexamen (ohne Lehramt) 08 - Künstlerisches Lehramt 29 Zeitstudium (nur Ausländer/innen) 97<br />

Master of Arts (Ein-Fach) 91 - Erweiterungsprüfung 34 Diplom (Uni)** 11<br />

Master of Science 95 MBP (Online-Studium Bauphysik) 98 Dipl.-Gewerbelehrer/- in** 18<br />

Abschlussprüfungen anderer Hochschulen*<br />

Diplom (FH) 51 Lehramt - Staatliche Laufbahn (VerwFW) 56<br />

Bachelor (FH) 84 - Grund- und Hauptschulen 20<br />

Master (FH) 90 - Realschulen 23 Sonstiger Abschluss in Deutschland 95<br />

Lehramt an berufl./gewerbl. Schulen 27 - Sonderschulen Abschluss außerhalb BRD 96<br />

* Sollte nicht der richtige Schlüssel für Ihre Abschlussprüfung vorkommen, tragen Sie die Abschlussprüfung in nur Klartext ein.<br />

** Keine Zulassung in ein erstes Fachsemester mehr möglich.<br />

Schlüssel 5: Fachgewicht<br />

Ein-Fach-Studiengang Kombinationsbachelor Abschluss Lehramt<br />

Bachelor of Art/Science, 1 Abschluss Bachelor of Arts Hauptfach 1<br />

Diplom* 1 Hauptfach 1 Erweiterungsfach (Hauptfach) 8<br />

Nebenfach 2 Erweiterungsfach (Beifach) 9<br />

Wiss. Fach im KLA (Haupt-/Beifach) 7<br />

* Keine Zulassung in ein erstes Fachsemester mehr möglich.


Seite 2<br />

Fortsetzung Schlüsselverzeichnis<br />

Schlüssel 6: Studienfach<br />

Grundständige Studiengänge an der Universität Stuttgart<br />

Anglistik 008 Kunstgeschichte 092 Romanistik 137<br />

Architektur und Stadtplanung 953 Lebensmittelchemie 096 Simulation Technology 972<br />

Bauingenieurwesen 017 Linguistik 152 Softwaretechnik 909<br />

Berufs-/Technikpädagogik (13) 270 Luft- und Raumfahrttechnik 057 Sozialwissenschaften 931<br />

Betriebswirtschaftslehre (nur Nebenfach) 910 Maschinelle Sprachverarbeitung 946 Sozialwissenschaften (dt.-frz.) 916<br />

Chemie 032 Maschinenbau 943 Soziologie 149<br />

Deutsch 036 Materialwissenschaft 942 Sportwissenschaft 098<br />

Elektrotechnik u. Informationstechnik 048 Mathematik 105 Technikpädagogik 970<br />

Englisch 049 Mechatronik 944 Technisch orientierte Betriebswirtschaftslehre<br />

021<br />

Erneuerbare Energien 947 Medizintechnik Technische Biologie 905<br />

Fahrzeug- u. Motorentechnik 915 Naturwissenschaft u. Technik 949 Technische Kybernetik 206<br />

Französisch 059 Pädagogik (Erziehungswissenschaft) 052 Technologiemanagement 920<br />

Geodäsie u. Geoinformatik 171 Pädagogik / Berufspädagogik 930 Umweltschutztechnik 457<br />

Germanistik 067 Philosophie 127 Verfahrenstechnik 033<br />

Geschichte 068 Philosophie / Ethik 928 Volkswirtschaftslehre (nur Nebenfach) 175<br />

Geschichte der Naturwiss. u. Technik 902 Physik 128 Wirtschaftsinformatik 925<br />

Immobilientechnik u. Immobilienwirtschaft<br />

922 Politikwissenschaft 129<br />

Informatik 079 Politik- u. Wirtschaftswissenschaften 959<br />

Masterstudiengänge an der Universität Stuttgart<br />

Anglistik (Literaturwissenschaft) 919 Integrierte Gerontologie (Master:Online) Sportwissenschaft: Gesundheitsförderung<br />

945<br />

Bauphysik (Master:Online) 937 Kunstgeschichte 092 Sprachtheorie und Sprachvergleich 952<br />

COMMAS 921 Literaturwissenschaft: Germanistik 901 Technikpädagogik (Typ B/C) 970<br />

Elektrotechnik und Informationstechnik 048 <strong>Logistikmanagement</strong> (Master:Online) 074 Verfahrenstechnik 033<br />

Empirische Politik- und Sozialforschung 148 Nano- und Optoelektronik & Leistungselektronik<br />

WASTE 926<br />

(Master:Online)<br />

Empirische Politik- und Sozialforschung 940 Philosophie 127 WAREM 913<br />

(dt.-frz)<br />

GEOENGINE 936 Physics 918 Wirtschaftsinformatik 925<br />

Geschichte - Quellen und Deutungen 068 Physik Wissenskulturen<br />

INFOTECH 917 Praxisorientierte Kulturphilosophie (dt.-frz.) 933<br />

Infrastructure Planning 903 Romanistik 941<br />

auslaufende (Diplom-)Fächer an der Universität Stuttgart**<br />

Architektur (Diplom) ** 013 Maschinenwesen (Diplom)** 104 Technikpädagogik (Diplom ) mit<br />

Automatisierungstechnik i.d.P. (Dipl.)** 912 Werkstoffwissenschaft (Diplom)** 177 - Hauptfach Bautechnik ** 906<br />

Computerlinguistik (Diplom)** 152 - Hauptfach Elektrotechnik ** 907<br />

- Hauptfach Informatik ** 927<br />

Fächer an anderer Hochschulen (mit Kooperationsvereinbarung) *<br />

- Hauptfach Maschinenbau ** 908<br />

Biologie - Lehramt an der Musikerziehung - Künstlerisches Kunsterziehung - Künstlerisches<br />

Universität Hohenheim 026 Lehramt an der Musikhochschule 091 Lehramt an der Kunstakademie 113<br />

* Sollte nicht der richtige Schlüssel für Ihr Studienfach vorkommen, tragen Sie das Studienfach nur in Klartext ein.<br />

** Keine Zulassung in ein erstes Fachsemester mehr möglich.<br />

Stand: 30.06.2011


Informationen zur<br />

Einschreibung<br />

Wintersemester 2011/12<br />

Herausgegeben von der Universität Stuttgart, Zentrale Verwaltung,<br />

Dezernat Studium und Promotion, Keplerstraße 7, 70174 Stuttgart<br />

Stand: 29.06.2011


- 2 -<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

Inhaltsverzeichnis ..................................................................................................................2<br />

<strong>1.</strong> Die Einschreibung..............................................................................................................3<br />

<strong>1.</strong>1 Einschreibungsverfahren ................................................................................................3<br />

<strong>1.</strong>2 Termine und Fristen........................................................................................................3<br />

2. Hinweise zum Antrag auf Einschreibung.........................................................................4<br />

2.1 Ausfüllhinweise ...............................................................................................................4<br />

2.2 Krankenversicherung (Ziffer 3 im Antrag).......................................................................4<br />

2.3 Doppelimmatrikulation (Ziffer 5 im Antrag) .....................................................................5<br />

2.4 Bibliotheks- und Rechenzentrumsbenutzung (Ziffer 9 im Antrag) ..................................6<br />

2.5 Studiengebühren (Ziffer 10 im Antrag) ...........................................................................6<br />

2.6 Erforderliche Unterlagen für die Einschreibung ..............................................................6<br />

2.7 Anlagen zum Antrag auf Einschreibung .........................................................................7<br />

2.8 Versand der Studienpapiere ...........................................................................................7<br />

3. Gebühren und Beiträge .....................................................................................................8<br />

3.1 Studiengebühr ................................................................................................................8<br />

3.2 Verwaltungskostenbeitrag ............................................................................................10<br />

3.3 Studentenwerksbeitrag .................................................................................................10<br />

3.4 Studi-Ticket...................................................................................................................11<br />

4. Besondere Hinweise ........................................................................................................11<br />

4.1 Hinweise für Dienstleistende ........................................................................................11<br />

4.2 Hinweise zum nachträglichen Verzicht auf den Studienplatz .......................................12<br />

5. Hinweise zum Studienbeginn und Adressen.................................................................12<br />

5.1 Studiensekretariat.........................................................................................................12<br />

5.2 Zentrale Studienberatung .............................................................................................13


- 3 -<br />

<strong>1.</strong> Die Einschreibung<br />

Die Einschreibung - auch Immatrikulation genannt - stellt die Aufnahme an der Universität als<br />

ordentliche/r Studierende/r dar. Bitte füllen Sie den „Antrag auf Einschreibung“ gut leserlich,<br />

sorgfältig und vollständig aus.<br />

Bitte beachten Sie, dass wir bei minderjährigen Studienbewerber/innen die schriftliche<br />

Einverständniserklärung des/der Erziehungsberechtigten benötigen.<br />

Die Einschreibung kann auch eine von Ihnen bestimmte Person für Sie vornehmen. Dafür<br />

genügt eine einfache, formlose schriftliche Vollmacht.<br />

Sobald Ihr Antrag mit den erforderlichen Unterlagen (siehe unter Kap. 2.6) vorliegt, werden<br />

Sie eingeschrieben und erhalten Ihren Studentenausweis und Ihre Studienpapiere.<br />

<strong>1.</strong>1 Einschreibungsverfahren<br />

Die Einschreibung erfolgt in der Regel nach der Zulassung. Studierende, die bereits an der<br />

Universität eingeschrieben sind, beachten bitte Abschnitt <strong>1.</strong><strong>1.</strong>2<br />

<strong>1.</strong><strong>1.</strong>1 Einschreibung<br />

Die Einschreibung nach erfolgter Zulassung ist als schriftliches Verfahren konzipiert. Mit<br />

Ausnahme von ausländischen Staatsangehörigen ist ein persönliches Erscheinen nicht erforderlich.<br />

Bitte senden Sie den „Antrag auf Einschreibung“ mit den dort genannten<br />

Unterlagen innerhalb der festgesetzten Fristen an das Studiensekretariat.<br />

<strong>1.</strong><strong>1.</strong>2 Bereits an der Universität Stuttgart Studierende<br />

Wenn Sie an der Universität Stuttgart bereits eingeschrieben sind (Studienfachwechsel) oder<br />

wenn Sie bereits in einem anderen Zulassungsverfahren (z.B. Hauptverfahren der Universität<br />

Stuttgart) einen Zulassungsbescheid für einen anderen Studiengang an der Universität<br />

Stuttgart erhalten und den Antrag auf Einschreibung hier eingereicht haben, so reichen Sie<br />

uns bitte keinen zweiten Antrag auf Einschreibung ein. Teilen Sie uns in diesem Fall bitte<br />

eindeutig schriftlich mit, welchen Studiengang bzw. welche Studiengangkombination, für<br />

den/die Sie zugelassen wurden, Sie endgültig studieren wollen. Geben Sie uns dazu bitte<br />

immer Ihre Matrikelnummer an. Sollten Sie Fragen zur „Umschreibung“ haben, können Sie<br />

sich an die Sachbearbeiter/innen im Studiensekretariat wenden.<br />

<strong>1.</strong>2 Termine und Fristen<br />

Die Frist für die Einschreibung beginnt ab Anfang August 2011 und endet bei<br />

zulassungsbeschränkten Studiengängen mit dem im Zulassungsbescheid<br />

ausgedruckten Datum.<br />

Senden Sie uns innerhalb dieser Frist den Antrag auf Einschreibung zusammen mit den<br />

unten genannten Unterlagen zu.<br />

<strong>1.</strong>2.1 In zulassungsbeschränkten Studiengängen<br />

muss der Einschreibungsantrag innerhalb der dort genannten Frist bei der Universität eingegangen<br />

sein (es gilt das Eingangsdatum bei der Universität und nicht das Datum des<br />

Poststempels!). Geht der Einschreibungsantrag nicht innerhalb der genannten Frist ein, wird<br />

der Zulassungsbescheid unwirksam und der Studienplatz an eine/n nachrangige/n Bewerber/in<br />

vergeben. Können Sie aus wichtigem Grund die Frist nicht einhalten, informieren Sie


- 4 -<br />

bitte das Studiensekretariat schriftlich, das Ihnen Nachtermine einräumen kann - allerdings<br />

nicht über den Vorlesungsbeginn hinaus.<br />

Die Einschreibung kann auch mit schriftlicher Vollmacht durch eine von Ihnen beauftragte<br />

Person durchgeführt werden.<br />

<strong>1.</strong>2.2 In zulassungsfreien Studiengängen<br />

müssen Sie sich innerhalb der im Zulassungsbescheid genannten Fristen einschreiben.<br />

<strong>1.</strong>2.3 In Masterstudiengängen<br />

werden Sie bei Vorlage des Zulassungsbescheides und des Bachelorzeugnisses<br />

eingeschrieben.<br />

Wenn Sie eine Zulassung unter Vorbehalt erhalten haben, können Sie auch ohne<br />

Bachelorzeugnis eingeschrieben werden. Sie müssen dann aber das Bachelorzeugnis bis zu<br />

dem in der Zulassungsordnung genannten Zeitpunkt nachreichen.<br />

2. Hinweise zum Antrag auf Einschreibung<br />

Im folgenden Kapitel erhalten Sie Hinweise und Erläuterungen zum Ausfüllen des Antrags<br />

auf Einschreibung. Unvollständig, unlesbar oder unplausibel ausgefüllte Anträge verzögern<br />

die Einschreibung; Sie erhalten Ihren Studienausweis später und können möglicherweise die<br />

Vorteile (z.B. Studi-Ticket) nicht rechtzeitig in Anspruch nehmen.<br />

Wenn Sie bereits den Antrag auf Zulassung/Online-Bewerbung gestellt haben, liegen bereits<br />

einige Daten vor, die im Antrag auf Zulassung nochmals abgefragt werden. Wir bitten Sie<br />

dennoch den Antrag vollständig auszufüllen.<br />

2.1 Ausfüllhinweise<br />

Der Einschreibeantrag kann am Computer ausgefüllt und ausgedruckt werden. Sie<br />

erleichtern damit eine fehlerfreie Erfassung.<br />

Bitte vergessen Sie nicht, im Kasten oben rechts auf der ersten Seite des Antrags auf<br />

Einschreibung Ihr gewünschtes Studienfach bzw. Ihre gewünschten Studienfächer<br />

einzutragen.<br />

Auf den folgenden Seiten des Antrags auf Einschreibung bitten wir Sie rechts oben Ihren<br />

Namen und Geburtstag einzutragen.<br />

Bei einigen Feldern werden im „Antrag auf Einschreibung“ Schlüssel verwendet, die Sie dem<br />

Schlüsselverzeichnis entnehmen können. Das Schlüsselverzeichnis finden Sie im Anhang<br />

des Antrags auf Einschreibung.<br />

Bei Ortsangaben wird in der Regel das KFZ-Kennzeichen erfragt. Bei Ortsangaben in<br />

Deutschland ist damit der Land-/Stadtkreis gemeint; bei Ortsangaben im Ausland der Staat;<br />

s.a. www.kfz-auskunft.de/autokennzeichen/autokennzeichen.html<br />

2.2 Krankenversicherung (Ziffer 3 im Antrag)<br />

Studenten, die an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland<br />

eingeschrieben sind, unterliegen der Versicherungspflicht.<br />

Falls Sie selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkassen (AOK oder Ersatzkassen)<br />

sind, legen Sie uns bitte eine entsprechende „Bescheinigung zur Einschreibung bei der<br />

Hochschule“ vor. (Ein Muster der Bescheinigung finden Sie unter:<br />

http://www.uni-stuttgart.de/studieren/beginn/einschreibung/kv_muster.pdf).<br />

Wer durch die Einschreibung als Student versicherungspflichtig wird, kann sich bei den gesetzlichen<br />

Krankenkassen (AOK oder Ersatzkassen) auf Antrag von der Versicherungspflicht


- 5 -<br />

befreien lassen. Auch nicht versicherungspflichtige oder befreite Studierende müssen<br />

eine entsprechende Bescheinigung einer gesetzlichen Krankenkasse (AOK oder Ersatzkassen)<br />

vorlegen! Die Mitteilung der Beihilfestelle und/oder eines privaten Versicherungsunternehmens<br />

über einen dort bestehenden Krankenversicherungsschutz dürfen wir nach den<br />

gesetzlichen Vorschriften nicht anerkennen.<br />

Nähere Informationen finden Sie unter<br />

http://www.hochschulstart.de/fileadmin/downloads/Merkblaetter/M12.pdf oder bekommen Sie<br />

bei ihrer Krankenkasse.<br />

2.2.1 Versicherungsschutz durch Familienversicherung<br />

Studenten, die in der gesetzlichen Krankenversicherung ihrer Eltern oder Ehegatten familienversichert<br />

sind, sind nicht versicherungspflichtig. Für die Einschreibung benötigen wir allerdings<br />

die Bescheinigung einer gesetzlichen Krankenkasse (AOK oder Ersatzkassen) über<br />

die Befreiung.<br />

2.2.2 Versicherungsschutz durch Privatversicherung<br />

Studierende, die Mitglied bei einer privaten Krankenversicherung sind, können sich bei der<br />

AOK oder den Ersatzkassen von der Versicherungspflicht befreien lassen. Dies kann allerdings<br />

nur während der ersten drei Monate nach Studienbeginn beantragt werden. Die Befreiung<br />

gilt für die Dauer des Studiums und ist unwiderruflich, so dass während des Studiums<br />

ein Wechsel in eine gesetzliche Krankenversicherung nicht möglich ist.<br />

Ob es im Einzelfall günstiger ist, die Privatversicherung - bei gleichzeitiger Befreiung von der<br />

gesetzlichen Versicherungspflicht - in Anspruch zu nehmen oder aber in die gesetzliche Studentische<br />

Krankenversicherung bei einer AOK oder Ersatzkasse einzutreten, muss jeder für<br />

sich selbst entscheiden. Empfehlenswert ist daher die Beratung durch die bisherige Krankenkasse.<br />

2.2.3 Hinweise für Studierende mit Eltern im öffentlichen Dienst<br />

Studierende, die selbst oder über ihre Eltern beihilfeberechtigt/-berücksichtigungsfähig sind,<br />

müssen in der gesetzlichen Studentischen Krankenversicherung versichert sein oder aber<br />

von dieser befreit werden. Folglich benötigen wir auch von Personen, die beihilfeberechtigt<br />

oder bei der Beihilfe berücksichtigungsfähig sind, eine Bescheinigung einer gesetzlichen<br />

Krankenkasse (AOK/Ersatzkassen) darüber, dass sie entweder in der gesetzlichen Studentischen<br />

Krankenversicherung versichert oder von dieser befreit sind.<br />

Für Studierende, die beihilfeberechtigt/-berücksichtigungsfähig sind, gilt hinsichtlich der Befreiung<br />

und Konsequenzen das gleiche wie für privat versicherte Studierende (s. Kap. 2.2.2).<br />

Nach Ende nach Beendigung der Beihilfeberechtigung muss sich der Einzelne vollständig<br />

privat versichern.<br />

2.3 Doppelimmatrikulation (Ziffer 5 im Antrag)<br />

Die gleichzeitige Einschreibung an mehreren Hochschulen ist nur in Ausnahmefällen aufgrund<br />

von Kooperationsvereinbarungen möglich (z.B. beim Lehramt). Die Doppeleinschreibung<br />

muss daher gesondert beantragt und genehmigt werden. Bitte legen Sie die Genehmigung<br />

sowie die Immatrikulationsbescheinigung der anderen Hochschule vor. Ausnahme: Für<br />

ein Studium „Künstlerisches Lehramt“ an der Musikhochschule und Kunstakademie in Stuttgart<br />

sowie des Lehramtsfachs Biologie an der Universität Hohenheim wird keine extra Genehmigung<br />

zur Doppelimmatrikulation benötigt.<br />

Der Semesterbeitrag (Studentenwerksbeitrag und Verwaltungskostenbeitrag) und die Studiengebühr<br />

sind grundsätzlich an der Hochschule mit der längeren Studiendauer,<br />

ersatzweise mit größerem Studienanteil zu entrichten.<br />

Beim „Künstlerischen Lehramt“ ist dies die Kunst- bzw. Musikhochschule; beim Lehramtsstudium<br />

Biologie in Hohenheim ist dies derzeit die Universität Stuttgart. Zu Semesterbeginn<br />

sind entweder die Gebühren/Beiträge zu den von der Universität Stuttgart festgelegten Fris-


- 6 -<br />

ten zu entrichten oder der Nachweis über die erfolgte Einschreibung/ Rückmeldung an der<br />

anderen Hochschule vorzulegen.<br />

2.4 Bibliotheks- und Rechenzentrumsbenutzung (Ziffer 9 im Antrag)<br />

Mit den Einschreibeunterlagen erhalten Sie gleichzeitig eine Benutzungsberechtigung bei der<br />

Universitätsbibliothek (UB) sowie eine Nutzungsberechtigung für die studentischen Dienste<br />

des Rechenzentrums (RUS). Dieser automatischen Vergabe von Benutzungsrechten können<br />

Sie ganz oder einzeln bei der Einschreibung widersprechen oder Ihre Einwilligung jederzeit<br />

auch später durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Studiensekretariat widerrufen.<br />

Beachten Sie dazu bitte die Hinweise im „Antrag auf Einschreibung“.<br />

Mit den Studienunterlagen bekommen Sie dann Ihre Benutzerdaten (wie Kennung oder<br />

Passwort) sowie entsprechende Informationsblätter zugesandt.<br />

Informationen zum Dienstleistungsangebot der Universitätsbibliothek finden Sie unter:<br />

www.ub.uni-stuttgart.de<br />

Das Dienstleistungsangebot des RUS für Studierende finden Sie unter:<br />

www.rus.uni-stuttgart.de/studium/<br />

2.5 Studiengebühren (Ziffer 10 im Antrag)<br />

Ausführliche Informationen zu den Gebühren und Beiträgen sowie zur Zahlungsweise finden<br />

Sie in Kapitel 3<br />

2.6 Erforderliche Unterlagen für die Einschreibung<br />

Dem Antrag auf Einschreibung sind folgende Unterlagen, soweit sie der Universität nicht<br />

bereits (aufgrund der Zulassung) vorliegen, beizufügen:<br />

• ein mit Ihrer Adresse versehener und ausreichend frankierter (Euro 1,45) Umschlag der<br />

Größe DIN C4 (für Unterlagen im Format DIN A4)<br />

• <strong>1.</strong> Antwortpostkarte: „Eingangsbestätigung“ mit Ihrer Adresse versehen und ausreichend<br />

frankiert (Euro 0,45)<br />

• 2. Antwortpostkarte: „Rückmeldung bei fehlenden Unterlagen“ mit Ihrer Adresse<br />

versehen und ausreichend frankiert (Euro 0,45)<br />

• ein Passbild aus neuerer Zeit (ca. 45 x 35 mm) für den Studienausweis (bitte auf der entsprechenden<br />

Seite fest aufkleben),<br />

• die Bescheinigung eines gesetzlichen Krankenversicherungsunternehmens (AOK oder<br />

Ersatzkasse) über das Bestehen des Krankenversicherungsschutzes für Studenten oder<br />

über die Befreiung davon (diese Bescheinigung erhalten Sie bei den Allgemeinen Ortskrankenkassen<br />

und den Ersatzkassen) (siehe Abschnitt 2.2)<br />

• ausgefülltes Formular „Einzugsermächtigung für Studiengebühren und –beiträge“ (siehe<br />

Anlage). Die Einzugsermächtigung ermöglicht eine schnelle und fehlerfreie<br />

Einschreibung, Sie erhalten Ihre Studienpapiere innerhalb kürzester Zeit.<br />

• Wenn Sie die Einzugsermächtigung nicht in Anspruch nehmen möchten,<br />

die Bankbestätigung (unterschrieben und mit Bankstempel versehen) über die erfolgte<br />

Überweisung des Beitrags zum Studentenwerk, des Verwaltungskostenbeitrages und<br />

der Studiengebühr in Höhe von Euro 616,85. Eine Kopie des Kontoauszugs oder die<br />

Durchschrift des Überweisungsbeleges wird nicht als Nachweis anerkannt !)<br />

Falls Sie die Befreiung von den Studiengebühren oder das Studiengebührendarlehen in<br />

Anspruch nehmen, müssen Sie nur den Semesterbeitrag in Höhe von Euro 116,85<br />

überweisen. Anstelle der Zahlung der Studiengebühren ist der Darlehensantrag<br />

zusammen mit dem Antrag auf einen Feststellungsbescheid bzw. der Antrag auf


- 7 -<br />

Studiengebührenbefreiung mit entsprechenden Nachweisen einzureichen (siehe Kapitel<br />

3),<br />

• beglaubigte Abschrift oder beglaubigte Fotokopie des Reifezeugnisses oder der sonstigen<br />

Hochschulzugangsberechtigung,<br />

• beglaubigte Abschrift oder beglaubigte Fotokopie des <strong>1.</strong> Hochschulabschlusses und<br />

Ihren Zulassungsbescheid (nur für Bewerbungen zum Masterstudiengang oder für<br />

Zweitstudienbeweber/innen)<br />

• von Hochschulortwechsler/inne/n: Nachweise über das bisherige Studium (Immatrikulationsbescheinigungen,<br />

Studienbuch etc.), beglaubigte Fotokopien evtl. bestandener Vor-,<br />

Zwischen- oder Abschlussprüfungszeugnisse sowie die Exmatrikulationsbescheinigung<br />

bzw. den Exmatrikulationsvermerk der zuletzt besuchten deutschen Hochschule, aus denen<br />

die bisherigen Studienzeiten hervorgehen,<br />

• von Studiengangwechsler/inne/n im 3. oder höheren Hochschulsemester: Nachweis der<br />

Studienfachberatung für den gewünschten Studiengang. Nähere Informationen hierzu<br />

finden Sie unter: http://www.uni-stuttgart.de/studieren/bewerbung/wechsel/<br />

• von Studienbewerber/inne/n in das Studienfach Sport: eine beglaubigte Fotokopie der<br />

Bescheinigung über die bestandene Sporteingangsprüfung bzw. über die Befreiung davon,<br />

• von ausländischen Studienbewerber/innen ohne deutsches Abitur: der Nachweis ausreichender<br />

deutscher Sprachkenntnisse - Test Deutsch als Fremdsprache.<br />

Weitere Informationen zu den Sprachnachweisen oder zur Befreiung finden Sie unter:<br />

http://www.uni-stuttgart.de/studieren/bewerbung/international/deutsch/<br />

• von ausländischen Studienbewerber/innen aus Nicht-EU-Staaten: Kopie des Reisepasses<br />

mit Aufenthaltsgenehmigung<br />

2.7 Anlagen zum Antrag auf Einschreibung<br />

Mit dem Antrag auf Einschreibung sind die folgenden Anlagen verbunden:<br />

• dieses Infoheft<br />

• Vordruck Einzugsermächtigung<br />

• Muster für die Krankenkassenbescheinigung<br />

• Schlüsselverzeichnis<br />

• zwei Postkartenvordrucke (bitte beim Zurücksenden auf Pappe kleben)<br />

• Formblatt für Passbild<br />

• Check-Liste der benötigten Unterlagen auch als Deckblatt für Fensterkuverts nutzbar<br />

Den Gebührenbescheid für die Studiengebühren haben Sie zusammen mit dem<br />

Zulassungsbescheid erhalten.<br />

2.8 Versand der Studienpapiere<br />

Bitte vergessen Sie nicht, die beigefügten Postkarten auf Pappe aufzukleben, korrekt zu<br />

frankieren und mit Ihrer Anschrift zu versehen. Nur so vorbereitet, können wir Ihnen die <strong>1.</strong><br />

Postkarte direkt nach dem Posteingang als Eingangsbestätigung und die 2. Postkarte nach<br />

Bearbeitung Ihres Antrags als Mitteilung für fehlende Nachweise zuschicken. Sobald alle<br />

benötigten Unterlagen geprüft sind und die zu zahlenden Gebühren und Beiträge bei uns<br />

verbucht sind, werden Ihnen die gesamten Studienpapiere in dem von Ihnen bereitgestellten<br />

Umschlag mit der Post übersandt.


- 8 -<br />

3. Gebühren und Beiträge<br />

Bei der Einschreibung und für jedes Semester wird an der Universität Stuttgart derzeit ein<br />

Betrag in Höhe von Euro 616,85 (Semestergebühren) erhoben. Der Betrag setzt sich aus<br />

mehreren Komponenten zusammen:<br />

• den allgemeinen Studiengebühren in Höhe von Euro 500,00<br />

• dem Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von Euro 40,00<br />

• dem Beitrag zum Studentenwerk Stuttgart in Höhe von Euro 76,85<br />

Die Einschreibung ist erst nach Eingang der fälligen Gebühren und Beiträge möglich.<br />

.<br />

Falls Sie das Darlehen der L-Bank nicht in Anspruch nehmen oder nicht von den Studiengebühren<br />

befreit werden können (s.u.) müssen Sie der Universität Stuttgart eine<br />

Einzugsermächtigung erteilen oder Euro 616,85 innerhalb der Einschreibefrist überweisen.<br />

Zur Erleichterung der Abwicklung bitten wir Sie um Erteilung einer Einzugsermächtigung<br />

(siehe Anlage). Sie ermöglichen damit eine schnelle Einschreibung, die Berechnung der<br />

konkreten Gebühren und Beiträge übernimmt die Universität Stuttgart. Die weiteren Hinweise<br />

unter 3.1 – 3.4.2 dienen dann nur noch Ihrer Information.<br />

Sollten Sie die Beträge jedoch überweisen wollen, muss dem Einschreibeantrag eine<br />

Bankbestätigung (mit Stempel und Unterschrift) beigelegt werden. Beachten Sie bitte, dass<br />

eine Kopie des Kontoauszuges als Nachweis nicht ausreicht. Bei Wahl des<br />

Überweisungsweges ist mit einer längeren Bearbeitungszeit zu rechnen.<br />

Bei Nichterteilen einer Einzugsermächtigung tragen Sie auf dem Überweisungsträger den<br />

Überweisungsbetrag von Euro 616,85 ein. Der Betrag muss auf das Konto der<br />

Universitätskasse Stuttgart Nr. 7871521656 bei der Baden-Württembergischen Bank (BLZ<br />

600 501 01) überwiesen werden. Bitte geben Sie im Feld Verwendungszweck in der<br />

folgenden Reihenfolge an: Name, Vorname, Bewerbernummer<br />

Dies dient der eindeutigen Zuordnung. Die Einschreibung kann erst erfolgen wenn Ihre<br />

Zahlung verbucht wurde.<br />

3.1 Studiengebühr<br />

Seit Sommersemester 2007 werden in Baden-Württemberg allgemeine Studiengebühren<br />

erhoben. Die Abschaffung ist zum SS 2012 geplant aber aktuell noch nicht beschlossen.<br />

Zum WS 2011/12 sind die Studiengebühren noch zu bezahlen. Alle Studierende an einer<br />

staatlichen Hochschule, die ein grundständiges Studium oder ein konsekutives Master-<br />

Studium absolvieren, müssen pro Semester Euro 500,- Studiengebühren zahlen. Für nichtkonsekutive<br />

Master-Studiengänge können davon abweichend auch höhere Gebühren<br />

verlangt werden (§§ 2-11 LHGebG).<br />

Weitere Informationen zum Thema „Allgemeine Studiengebühren“, sowie die Anträge für ein<br />

Darlehen oder die Befreiung von der allgemeinen Studiengebühr finden Sie auch im Internet<br />

unter: http://www.uni-stuttgart.de/studieren/service/admin/studiengebuehren/<br />

3.<strong>1.</strong>1 Befreiung von der Studiengebühr<br />

Folgende Personen sind nicht gebührenpflichtig oder werden von Amts wegen befreit:<br />

• Studierende, die beurlaubt sind, sofern der Beurlaubungsantrag vor Beginn der<br />

Vorlesungszeit gestellt wird,<br />

• Doktorandinnen bzw. Doktoranden<br />

• ausländische Studierende, die keinen Anspruch auf Darlehensgewährung haben und bei<br />

denen die Hochschule ein besonderes Interesse an der Bildungszusammenarbeit mit<br />

dem Herkunftsland hat.<br />

Es muss daher kein gesonderter Antrag gestellt werden.<br />

Auf Antrag werden von der Gebührenpflicht befreit Studierende, die:


- 9 -<br />

• zwei oder mehr Geschwister haben, von denen zwei keine Befreiung nach der<br />

Geschwisterregelung in Anspruch nehmen (Geschwister sind leibliche Geschwister,<br />

Halbgeschwister, Stiefgeschwister und Adoptivgeschwister),<br />

• ein Kind (bis Vollendung des 14. Lebensjahres) erziehen und pflegen,<br />

• eine erheblich studienerschwerende Behinderung haben,<br />

• gleichzeitig an einer anderen Hochschule studieren und dort Studiengebühren entrichten,<br />

• im Praxissemester sind (insbesondere Lehramtstudierende) sowie<br />

• Ausländische Studierende, die im Rahmen von Vereinbarungen auf Landes-, Bundesoder<br />

internationaler Ebene oder von Hochschulvereinbarungen, die Abgabenfreiheit garantieren,<br />

immatrikuliert sind.<br />

Sollte einer dieser Befreiungstatbestände auf Sie zutreffen, schicken Sie<br />

• den Antrag auf Befreiung von den Studiengebühren<br />

www.uni-stuttgart.de/studieren/service/admin/studiengebuehren/#befreiung<br />

• mit den entsprechenden Nachweisen (z.B. Geburtsurkunden, s.a. Antrag)<br />

zusammen mit dem Antrag auf Einschreibung an das Studiensekretariat.<br />

Die Anträge auf Befreiung von der Studiengebühr müssen vor Vorlesungsbeginn bei<br />

der Universität Stuttgart eingegangen sein.<br />

Daneben müssen Sie innerhalb der Einschreibefrist<br />

• das ausgefüllte und unterschriebene Formular „Einzugsermächtigung“ einreichen<br />

• oder den Studentenwerks- und den Verwaltungskostenbeitrag (derzeit Euro 116,85)<br />

an die Universitätskasse Stuttgart bezahlen<br />

Die Studiengebühren müssen nicht bezahlt werden, wenn dem Antrag auf Einschreibung<br />

gleichzeitig ein Antrag auf Gebührenbefreiung mit den erforderlichen Nachweisen eingereicht<br />

wird.<br />

Gemäß § 6 Abs. 3 LHGebG kann die Universität Studierende, die eine weit überdurchschnittliche<br />

Begabung aufweisen oder im Studium herausragende Leistungen erbringen, von<br />

den Allgemeinen Studiengebühren befreien. Die Universität hat entschieden, von dieser Regelung<br />

Gebrauch zu machen, um besondere Leistungen qualifizierter Studierender zu honorieren.<br />

Die Kriterien, nach welchen Befreiungen ausgesprochen werden, finden Sie unter<br />

www.uni-stuttgart.de/studieren/service/admin/Studiengebuehren/hochbegabtenbefreiung<br />

Ausführliche Informationen zur Befreiung von den Studiengebühren sowie entsprechende<br />

Anträge finden Sie unter: www.uni-stuttgart.de/studieren/service/admin/studiengebuehren/<br />

Falls Sie Fragen zu den Studiengebühren sowie zur Studiengebührenbefreiung haben<br />

wenden Sie sich bitte an:<br />

Frau Tanja Möhle<br />

Abt. Allgemeine Studienangelegenheiten<br />

Geschwister-Scholl-Str. 24 C (Zimmer <strong>1.</strong>124), 70174 Stuttgart (-Mitte)<br />

Sprechzeiten: Mo, Di, Do, Fr: 9.00 - 12.00 Uhr sowie Mi: 13.30 - 15.30 Uhr<br />

Telefon: 0711 / 685-84634<br />

E-Mail: tanja.moehle@verwaltung.uni-stuttgart.de<br />

Internet: www.uni-stuttgart.de/studieren/service/admin/studiengebuehren/<br />

3.<strong>1.</strong>2 Studiengebührendarlehen<br />

Zur Finanzierung der Studiengebühren haben Studierende, die bestimmte Voraussetzungen<br />

erfüllen, einen Anspruch auf ein Studiengebührendarlehen der L-Bank. Das verzinste<br />

Studiengebührendarlehen ist frühestens zwei Jahre nach Abschluss des Studiums<br />

zurückzuzahlen, sofern dann eine bestimmte Einkommensgrenze überschritten wird.<br />

Der Anspruch hierauf besteht allerdings längstens für die Dauer der Regelstudienzeit - bei<br />

konsekutiven Studiengängen auch für den Masterstudiengang - plus vier weiterer Hochschulsemester.<br />

Kein Anspruch auf ein Darlehen haben in der Regel Ausländer/innen, sofern<br />

Sie nicht aus einem EU-Land kommen, oder ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht in<br />

Deutschland erworben haben (Bildungsinländer/innen).<br />

Falls Sie das Studiengebührendarlehen der L-Bank in Anspruch nehmen möchten,<br />

müssen Sie innerhalb der Einschreibefrist


- 10 -<br />

• den Antrag auf Erlass eines Feststellungsbescheids sowie<br />

• den Darlehensantrag der L-Bank:<br />

(beides unter www.uni-stuttgart.de/studieren/service/admin/studiengebuehren/#darlehen)<br />

zusammen mit dem Antrag auf Einschreibung an das Studiensekretariat schicken. Daneben<br />

müssen Sie innerhalb der Einschreibefrist<br />

• den Studentenwerks- und den Verwaltungskostenbeitrag (derzeit Euro 116,85)<br />

an die Universitätskasse Stuttgart zahlen; bei Vorliegen der Einzugsermächtigung wird<br />

eingezogen.<br />

Der Darlehensantrag und der Feststellungsbescheid werden von der Universität Stuttgart an<br />

die L-Bank weitergeleitet, welche nach Abschluss des Darlehensvertrages die Studiengebühr<br />

für das jeweilige Semester direkt an die Hochschule zahlt, solange Sie darlehensberechtigt<br />

sind. Vertragspartner der L-Bank ist der Student. Änderungen im Studentenstatus (insbes.<br />

Beurlaubung, Exmatrikulation) müssen unverzüglich der L-Bank gemeldet werden.<br />

Solange Sie Anspruch auf Darlehensgewährung haben und das Darlehen nicht kündigen,<br />

müssen Sie in den folgenden Semestern für die Rückmeldung nur den<br />

Studentenwerksbeitrag und den Verwaltungskostenbeitrag an die Universität bezahlen.<br />

Eine Übersicht über die Darlehnsberechtigung finden Sie im Festellungsbescheid, der Ihnen<br />

als Kopie zugeschickt wird.<br />

Ausführliche Informationen zum Studiengebührendarlehen der L-Bank finden Sie unter:<br />

www.uni-stuttgart.de/studieren/service/admin/studiengebuehren/<br />

Falls Sie Darlehensangebote eines anderen Kreditinstitutes (als der L-Bank) in Anspruch<br />

nehmen, müssen Sie die Studiengebühren an die Universität Stuttgart bezahlen.<br />

3.2 Verwaltungskostenbeitrag<br />

Für Verwaltungsdienstleistungen der Hochschule ist ein Verwaltungskostenbeitrag in Höhe<br />

von Euro 40,- pro Semester zu zahlen (§ 12 Abs.1 und 2 Landeshochschulgebührengesetz<br />

LHGebG). Die Beitragspflicht für den Verwaltungskostenbeitrag entsteht mit dem<br />

Immatrikulationsantrag oder mit dem letzten Tag des Rückmeldezeitraums, ohne dass es<br />

eines Gebührenbescheides bedarf (§ 12 Abs.2 LHGebG).<br />

Nach § 12 Abs. 3 LHGebG sind von der Zahlung des Verwaltungskostenbeitrags befreit:<br />

• Zweitimmatrikulierte, die den Verwaltungskostenbeitrag an der Ersthochschule<br />

(insbesondere an der Kunstakademie oder der Musikhochschule) bezahlt haben. Dies<br />

muss durch die Vorlage einer Immatrikulationsbescheinigung der Ersthochschule<br />

nachgewiesen werden. Erst dann kann die Einschreibung an der Universität Stuttgart<br />

durchgeführt werden.<br />

• Ausländische Studierende, die im Rahmen von Austauschbeziehungen an der Universität<br />

Stuttgart studieren und deren Heimathochschulen im Gegenzug deutschen Studierenden<br />

Gebührenfreiheit garantieren - evtl. müssen Sie sich eine Bescheinigung bei der<br />

Stabstelle für Internationale Angelegenheiten beschaffen, in der dies bestätigt wird.<br />

Bitte geben Sie bei der Einschreibung schriftlich an, wenn einer dieser Gründe auf Sie zutrifft<br />

und fügen Sie die notwendigen Belege bei.<br />

3.3 Studentenwerksbeitrag<br />

Die Studentenwerke übernehmen einen Teil der sozialen Betreuung für Studierende wie<br />

Studierendenwohnheime oder Verpflegung. Die Kosten werden teilweise durch Pflichtbeiträge<br />

der Studierenden gedeckt. Der Verwaltungsrat des Studentenwerks Stuttgart hat<br />

gemäß Beitragsordnung den Betrag auf Euro 76,85 pro Semester (mit Solidarbeitrag<br />

StudiTicket) festgesetzt. Der Beitrag ist vor der Einschreibung bzw. vor der Rückmeldung in<br />

das jeweilige Semester fällig.<br />

Beitragsordnung:<br />

Amtliche Bekanntmachungen der Universität Stuttgart Nr. 2/2009 vom 28. April 2009.


3.4 Studi-Ticket<br />

- 11 -<br />

Das Studi-Ticket des Verkehrsverbundes Stuttgart (VVS) und des Studentenwerks Stuttgart<br />

besteht aus zwei Komponenten:<br />

• dem Sockel- oder Solidarbeitrag und<br />

• dem Beförderungs- oder Tarifbeitrag.<br />

3.4.1 Der Sockel- oder Solidarbeitrag<br />

Dieser Betrag in Höhe von Euro 39,65 je Semester ist von allen Studierenden zu bezahlen<br />

und wird als Teil des Beitrags zum Studentenwerk erhoben.<br />

Für diesen Beitrag können Busse und Bahnen im gesamten Verbund des VVS (Stadt Stuttgart,<br />

Landkreise Böblingen, Esslingen, Ludwigsburg und Rems-Murr) sechs Monate lang (im<br />

Wintersemester vom <strong>1.</strong>10. bis zum 3<strong>1.</strong>3. des Folgejahres; im Sommersemester vom <strong>1.</strong>4. bis<br />

zum 30.9.) ohne Zonenbegrenzung täglich ab 18.00 Uhr bis zum Betriebsschluss (einschl.<br />

Nachtbussen) sowie an Wochenenden und Feiertagen ganztägig genutzt werden. Als<br />

Fahrtausweis gilt der gültige Studienausweis mit entsprechendem VVS-Aufdruck.<br />

Studierende, die aufgrund einer Schwerbehinderung zur kostenlosen Nutzung des Personennahverkehrs<br />

berechtigt sind, können gegenüber dem Studiensekretariat bei der Einschreibung<br />

oder anlässlich einer Rückmeldung ihre Schwerbehinderung nachweisen (grünorange-farbiger<br />

Schwerbehindertenausweis mit Markierung "G" oder "aG" mit Gültigkeitsmarke).<br />

Dieser Tatbestand wird im Studierendenstammsatz gespeichert und Sie brauchen<br />

den Sockelbeitrag von Euro 39,65 künftig nicht mehr zu bezahlen.<br />

3.4.2 Der Beförderungsbetrag<br />

Dieser Betrag ist optional zu zahlen, wenn das VVS-Netz werktags auch vor 18.00 Uhr<br />

genutzt werden soll. Er beträgt derzeit Euro 179,40 je Semester und gilt volle sechs Monate<br />

lang (im Wintersemester vom <strong>1.</strong>10. bis zum 3<strong>1.</strong>03. des Folgejahres; im Sommersemester<br />

vom <strong>1.</strong>04. bis zum 30.09.) ohne Zonenbegrenzung für das gesamte VVS-Netz.<br />

Dieses sog. Semester-Ticket kann bei allen DB-Fahrkartenausgaben im VVS, bei den betriebseigenen<br />

SSB-Verkaufsstellen sowie bei regionalen, dem VVS angeschlossenen, Verkehrsunternehmen<br />

erworben werden. Für die Ausstellung des VVS-Ausweises sowie für den<br />

Kauf des Semestertickets benötigen Sie einen gültigen Studentenausweis mit<br />

Semestermarke.<br />

4. Besondere Hinweise<br />

4.1 Hinweise für Dienstleistende<br />

Studienbewerber/innen, die zu einem Studiengang zugelassen worden sind, das Studium<br />

aber nicht beginnen können, weil sie<br />

• zum Wehr- oder Zivildienst einberufen wurden (bzw. bei EU-Angehörigen und<br />

Bildungsinländern, die einen vergleichbaren Dienst in ihrem Heimatland ableisten<br />

müssen), oder einen an die Stelle des Wehr- oder Zivildienstes getretenen Dienst<br />

ableisten<br />

• einen höchstens dreijährigen Dienst bei der Bundeswehr oder der Bundespolizei leisten,<br />

• ein Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr leisten,<br />

• einen „Europäischer Freiwilligendienst“ oder einen „anderen Dienst“ (wenn dieser durch<br />

das zuständige Bundesministerium anerkannt wurde) leisten<br />

• einen mindestens zweijährigen anerkannten Entwicklungsdienst leisten oder<br />

• ein Kind unter 18 Jahren oder einen pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen bis zur<br />

Dauer von 3 Jahren betreuen oder pflegen,<br />

brauchen derzeit nichts weiter zu unternehmen. Der Einschreibungsantrag braucht also nicht<br />

abgegeben zu werden. Bitte bewahren Sie aber den Zulassungsbescheid gut auf.


- 12 -<br />

Nach Ableistung des Dienstes bewerben Sie sich für den von Ihnen gewünschten Studiengang<br />

erneut bei der Universität Stuttgart. Für die Wieder-Bewerbung benötigen Sie den Zulassungsbescheid<br />

sowie einen Nachweis über die Ableistung Ihres Dienstes nach Art. 12 a<br />

GG (s.o.).<br />

Wenn Sie sich für denselben Studiengang an der Universität Stuttgart wiederbewerben,<br />

haben Sie für die nächsten zwei auf die Entlassung aus dem Dienst folgenden Bewerbungstermine<br />

einen Anspruch auf die Zulassung vor allen anderen Bewerbern/innen und<br />

ohne Rücksicht auf Ihre Abiturnote oder Wartezeit (Vorwegauswahl).<br />

s.a. www.uni-stuttgart.de/studieren/bewerbung/1fs/vorweg/<br />

4.2 Hinweise zum nachträglichen Verzicht auf den Studienplatz<br />

Wollen Sie Ihre Einschreibung rückgängig machen, müssen Sie dies dem Studiensekretariat<br />

schriftlich mitteilen und die Ihnen übersandten Studienpapiere (Studienausweis und<br />

Studienbescheinigungen) vollständig bis spätestens 30. September dieses Jahres<br />

zurückschicken. In diesem Fall löschen wir Ihre Einschreibung und Sie gelten für das<br />

gesamte Semester als nicht immatrikuliert. Bereits entrichtete Gebühren können Ihnen erstattet<br />

werden.<br />

Antrag: www.uni-stuttgart.de/studieren/service/admin/erstattung/antrag_erstattung.pdf<br />

Schicken Sie die Studienpapiere nicht fristgerecht oder nur unvollständig zurück, sind Sie für<br />

das gesamte Semester immatrikuliert. Bei einer eventuellen späteren Bewerbung zählt dieses<br />

Semester dann nicht als Wartesemester. Möglicherweise können Sie sich aber mit sofortiger<br />

Wirkung exmatrikulieren: www.uni-stuttgart.de/studieren/service/admin/exma/<br />

5. Hinweise zum Studienbeginn und Adressen<br />

Mit den Studienpapieren (Studienausweis etc.) bekommen Sie den "Wegweiser für<br />

Studienanfänger/innen" mit vielen Hinweisen zum Studium. Ausführliche Hinweise zum<br />

Studium und zum Studienbeginn erhalten Sie auch im Internet unter:<br />

www.uni-stuttgart.de/studieren/beginn<br />

Die Universität Stuttgart will Ihnen zu Studienbeginn helfen, sich schnell in der neuen Umgebung<br />

zu orientieren und bietet dazu eine Reihe von Einführungsveranstaltungen und Materialien<br />

an. Die Informationen finden Sie unter<br />

www.uni-stuttgart.de/studieren/beginn/einfuehrungen/<br />

Der Erstsemesterabend „Avete academici“ findet am 17. Oktober 2011 statt. Sie<br />

erhalten für diese Veranstaltung eine gesonderte Einladung.<br />

Falls Sie dennoch Fragen haben, wenden Sie sich an eine der folgenden Stellen:<br />

5.1 Studiensekretariat<br />

für Fragen zur Einschreibung<br />

Studiensekretariat für Deutsche und Bildungsinländer/innen<br />

Besucheradresse: Keplerstraße 7 (Zimmer 0/5), 70174 Stuttgart (-Mitte)<br />

Öffnungszeiten: Mo, Di, Do, Fr: 9.00 - 12.00 Uhr sowie Mi: 13.30 - 15.30 Uhr<br />

Telefonische Anfragen unter Tel : Mo - Do: 9.00 - 15.30 Uhr sowie Fr: 09.00 - 12.00 Uhr<br />

unter Telefonnummer: 0711 / 685- 83644<br />

E-Mail: studiensekretariat@uni-stuttgart.de<br />

Internet: www.uni-stuttgart.de/studieren/service/sekretariat/deutsch/


- 13 -<br />

Studiensekretariat für Ausländer/innen und EU-Bürger/innen ohne deutsches Abitur<br />

Geschwister-Scholl-Str. 24 B (Erdgeschoss), 70174 Stuttgart (-Mitte)<br />

Öffnungszeiten: Mo, Di, Do, Fr: 9.00 - 12.00 Uhr sowie Mi: 13.30 - 15.30 Uhr<br />

Telefonische Anfragen: Mo, Di, Do, 13.30 - 15.30 Uhr sowie Mi: 1<strong>1.</strong>00 - 12.00 Uhr<br />

Internet: www.uni-stuttgart.de/studieren/service/sekretariat/ausland/<br />

Ansprechpartner/innen nach Regionen:<br />

• Afrika, Australien, Balkan (mit Albanien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Kroatien,<br />

Mazedonien, Rumänien, Serbien, Montenegro, Slowenien), Ungarn, Polen, Tschechien,<br />

Slowakei, Dänemark, Finnland, Norwegen, Schweden, Spanien und Portugal<br />

Helga Reinhardt, Tel.: 0711/685-82280<br />

E-Mail: helga.reinhardt@verwaltung.uni-stuttgart.de<br />

• Baltikum (mit Estland, Lettland, Litauen) Osteuropa und Mongolei, Nord- und Südamerika<br />

sowie Programmstudierende:<br />

Andreas Koops und Gulnara Häckel, Tel.:0711/685-83607<br />

E-Mail: andreas.koops@verwaltung.uni-stuttgart.de,<br />

gulnara.haeckel@verwaltung.uni-stuttgart.de<br />

• Ferner Osten (insbesondere China, Korea, Japan Thailand und Vietnam):<br />

Thomas Heisch, Tel.: 0711/685-82281<br />

E-Mail: thomas.heisch@verwaltung.uni-stuttgart.de<br />

• Naher und Mittlerer Osten (mit Indien, Pakistan, Irak, Iran, Israel, Jordanien, Libanon,<br />

Palästina, Syrien) sowie Teile Europas (mit Belgien, Frankreich, Griechenland,<br />

Großbritannien, Irland, Island, Italien, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich,<br />

Schweiz, Türkei, Zypern):<br />

Stefan Schittenhelm, Tel.: 0711/685-83606<br />

E-Mail: stefan.schittenhelm@verwaltung.uni-stuttgart.de<br />

5.2 Zentrale Studienberatung<br />

für Beratung und Information zu den einzelnen Studiengängen und rund ums Studium<br />

Zentrale Studienberatung<br />

Besucheradresse: Geschwister-Scholl-Str. 24 C (EG), 70174 Stuttgart (-Mitte)<br />

Öffnungszeiten: Mo, Di, Do, Fr: 9.00 - 12.00 Uhr sowie Mi: 13.30 - 17.00 Uhr<br />

(abweichende Sprechzeiten von Ende Juli bis Mitte September)<br />

Telefonische Anfragen: Di, Do: 13.30 - 15.30 Uhr unter Tel.: 0711 / 685-8 2133<br />

E-Mail: studienberatung@uni-stuttgart.de<br />

Internet: www.uni-stuttgart.de/zsb/

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