1. Persönliche Angaben - MASTER:ONLINE Logistikmanagement ...
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WS 2011/12<br />
Eingang:<br />
Feld wird vom Studiensekretariat ausgefüllt!<br />
Studiensekretariat<br />
Postfach 10 60 37<br />
70049 Stuttgart<br />
Zeugnis KV Bild Quitt. Umsch.<br />
Exmat. Pass Praxis SpEP Sprachn.<br />
Zulassung gepr.<br />
Erfasst:<br />
Ausgegeben:<br />
MTKNR<br />
Bitte Fächer mit Abschluss eintragen:<br />
<strong>1.</strong> Fachsemester Höheres Fachsemester<br />
Abschluss:<br />
<strong>1.</strong> Fach:<br />
2. Fach:<br />
3. Fach:<br />
Antrag auf …<br />
Einschreibung nach Zulassung<br />
Bewerbernummer:<br />
siehe Zulassungsbescheid<br />
zum Winter- Sommer- Semester 20.…<br />
<strong>1.</strong> Persönliche <strong>Angaben</strong><br />
Familienname:<br />
Geburtsname:<br />
(nur ausfüllen, wenn Abweichung vom Familienname)<br />
Vor-/Rufname:<br />
Weitere Vornamen:<br />
(vollständige Vornamen, wie in Pass/Personalausweis aufgeführt)<br />
Namenszusätze:<br />
(z.B. von)<br />
Bitte beachten Sie die Hinweise in den „Informationen zum Einschreibeantrag“.<br />
Titel (vorgestellt):<br />
(vorgestellter Titel z.B. Dr.-Ing.)<br />
Titel (nachgestellt):<br />
(nachgestellter Titel z.B. M.A.)<br />
Geburtsdatum: 1 9 Geschlecht: weiblich männlich<br />
Tag Monat Jahr<br />
Geburtsort:<br />
Staatsangehörigkeit: Deutsch Andere, welche:<br />
2.Staatsangehörigkeit:<br />
Welche:<br />
(sofern zwei Staatsangehörigkeiten)<br />
in Worten<br />
in Worten<br />
<strong>1.</strong> Anschrift - Korrespondenzanschrift unter der Sie derzeit zu erreichen sind<br />
Zusatz (c/o, bei)<br />
Straße, Hausnummer:<br />
Postleitzahl, Ort:<br />
ggf. Land (wenn Ausland)<br />
PLZ<br />
Internat. KFZ-Kennzeichen<br />
Ort<br />
Land
Seite 2<br />
Name, Vorname:......................................................<br />
Geburtsdatum: .........................................................<br />
Heimatanschrift – Anschrift unter der Sie dauerhaft zu erreichen sind, nur wenn abweichend von <strong>1.</strong> Anschrift<br />
Zusatz (c/o, bei)<br />
Straße, Hausnummer:<br />
Postleitzahl, Ort:<br />
PLZ<br />
Ort<br />
ggf. Land (wenn Ausland)<br />
Internat. KFZ-Kennzeichen<br />
Land<br />
Erreichbarkeit – freiwillige Angabe!<br />
Telefon (mit Vorwahl)<br />
Handy<br />
E-Mail:<br />
2. <strong>Angaben</strong> zum Studiengang / zur Studiengangkombination<br />
(Zutreffendes bitte ankreuzen/ausfüllen) - Schlüssel lt. Schlüsselverzeichnis<br />
Ich beantrage die Einschreibung als<br />
Hörerstatus:<br />
lt. Schlüssel Nr. 2<br />
Form des<br />
Studiums:<br />
lt. Schlüssel Nr. 3<br />
Angestrebter Abschluss:<br />
lt. Schlüssel Nr. 4<br />
Abschluss Lehramt an<br />
Gymn. GymPO:<br />
lt. Schlüssel Nr. 4<br />
Abschluss Lehramt an<br />
Gymn. WPO (nur f. Wechsler!):<br />
lt. Schlüssel Nr. 4<br />
in den Studiengang bzw. in die Studiengangkombination<br />
Studienfach:<br />
in Worten<br />
Studienfach<br />
lt.<br />
Schlüssel 6<br />
Fachgewicht<br />
Schlüssel 5<br />
Fachsemester<br />
*<br />
Anr.<br />
Sem.<br />
<strong>1.</strong> Studienfach:<br />
2. Studienfach: **<br />
3. Studienfach: ***<br />
* Fachsemester: Anzahl der Fachsemester einschl. Anrechnungssemester lt. Zulassungsbescheid; als Studienanfänger/innen: 01<br />
** Nur bei Kombinationsstudiengängen - Bachelor of Arts und Lehramt - möglich.<br />
*** Drei Fächer nur bei Lehramt und nur als Fach mit Erweiterungsprüfung möglich.<br />
Anmerkung: Sie sind berechtigt, an den Wahlen zu den Universitätsgremien insbesondere zu den Fakultätsräten teilzunehmen. Die Fakultätszuordnung<br />
wird in den Kombinationsstudiengängen aufgrund der Angabe des <strong>1.</strong> Hauptfaches und in Studiengang Maschinenbau (Fak. 4 oder Fak. 7) per Los<br />
vorgenommen. Falls Sie in Ihrem Lehramtsstudiengang oder in Maschinenbau einer anderen Fakultät angehören wollen, bitten wir Sie, dies dem Studiensekretariat<br />
formlos mitzuteilen.<br />
3. Hochschulzugangsberechtigung<br />
(Zutreffendes bitte ankreuzen/ausfüllen) - Schlüssel lt. Schlüsselverzeichnis<br />
Aktuelle (ggf. einzige) und für die Zulassung vorgelegte Hochschulzugangsberechtigung:<br />
Art der HZB:<br />
Datum des Erwerbs:<br />
lt. Schlüssel Nr. 1 Tag Monat Jahr<br />
Ort des Erwerbs A Ausland:<br />
I<br />
Deutschland:<br />
Internat. KFZ-Kennzeichen<br />
KFZ-Kennzeichen<br />
Staat in Worten<br />
Stadt/Landkreis in Worten<br />
Bitte legen Sie eine beglaubigte Kopie Ihrer Hochschulzugangsberechtigung bei, sofern diese nicht vorliegt!<br />
Stand: 30.06.2011
Fortsetzung 3. HZB<br />
Seite 3<br />
Name, Vorname:......................................................<br />
Geburtsdatum: .........................................................<br />
Haben Sie eine zweite/frühere Hochschulzugangsberechtigung erworben (insb. FH-Reife) Nein Ja<br />
Wenn ja, welche<br />
Art<br />
Ort des Erwerbs<br />
Bitte legen Sie eine (einfache) Kopie Ihrer zweiten Hochschulzugangsberechtigung bei.<br />
3. <strong>Angaben</strong> zur Krankenversicherung<br />
(Zutreffendes bitte ankreuzen)<br />
Ich bin …<br />
a) versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder nicht versicherungspflichtig D<br />
Bitte legen Sie eine Bescheinigung einer gesetzlichen Krankenkasse über die „Befreiung von der Versicherungspflicht“<br />
bei; bitte keine Mitgliedsbescheinigung einer privaten Krankenkasse!<br />
b) bei einer gesetzlichen Krankenkasse (AOK, Ersatz-, Innungs- oder Betriebskrankenkasse) versichert. P<br />
Bitte legen Sie eine Bescheinigung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse [„zur Einschreibung bei der Hochschule“] bei!<br />
4. Berufspraktische Tätigkeiten vor Aufnahme des Studiums<br />
(Zutreffendes bitte ankreuzen/ausfüllen)<br />
a) Haben Sie eine Berufsausbildung abgeschlossen?<br />
Berufsausbildung: Nein Ja – Wenn ja, Jahr des Abschlusses Dauer in Monaten<br />
b) Haben Sie ein auf den Studiengang bezogenes Praktikum abgeleistet?<br />
Praktikum: Nein Ja – Wenn ja, Dauer in Monaten<br />
c) Haben Sie eine sonstige berufspraktische Tätigkeit ausgeübt?<br />
Praktikum: Nein Ja – Wenn ja, Dauer in Monaten<br />
d) Dauer der angegebenen Tätigkeiten insgesamt: Dauer in Monaten<br />
5. Doppelimmatrikulation<br />
(Absatz 5 bitte nur ausfüllen, wenn eine Doppelimmatrikulation geplant ist)<br />
Ich beantrage die Genehmigung zur gleichzeitige Einschreibung an einer anderen Hochschule: Nein Ja<br />
Wenn ja, seit wann sind Sie an der anderen Hochschule eingeschrieben?<br />
eingeschrieben seit:<br />
Tag Monat Jahr<br />
Doppelimmatrikulation erst beantragt<br />
An welcher Hochschule sind Sie eingeschrieben bzw. haben die Einschreibung beantragt?<br />
Hochschule:<br />
Art, Name und Ort der Hochschule<br />
als:<br />
Form des Studiums:<br />
lt. Schlüssel Nr. 3<br />
Angestrebter Abschluss :<br />
lt. Schlüssel Nr. 4<br />
Stand: 30.06.2011
Fortsetzung 5. Doppelimmatrikulation<br />
im Studiengang/in der Studiengangkombination<br />
<strong>1.</strong> Studienfach:<br />
2. Studienfach:<br />
Studienfach:<br />
in Worten<br />
Seite 4<br />
Name, Vorname:......................................................<br />
Geburtsdatum: .........................................................<br />
Studienfach:lt.<br />
Schlüssel 6<br />
Bitte legen Sie Ihre Immatrikulationsbescheinigung (ersatzweise die Zulassung) sowie die Genehmigung für die<br />
Doppelimmatrikulation der anderen Hochschule bei! Die Genehmigung zur Doppelimmatrikulation ist für das Studium<br />
„Künstlerisches Lehramt“ an der Musikhochschule und der Kunstakademie in Stuttgart sowie des Lehramtsfachs Biologie<br />
an der Universität Hohenheim nicht nötig.<br />
Wenn Sie bisher an keiner in- oder ausländischen Hochschule eingeschrieben waren,<br />
können Sie direkt zu Ziffer 10 (S. 6) gehen.<br />
6.1 <strong>Angaben</strong> zur ersten besuchten deutschen Hochschule<br />
Wann und an welcher Hochschule in Deutschland sind Sie erstmals eingeschrieben worden?<br />
Semester/Jahr: Wintersemester Sommersemester im Jahr<br />
Hochschule:<br />
Art (Uni, FH, etc.) Name und Ort Kfz-Kennz. Ort<br />
6.2 Studium im vorangegangenen Semester<br />
(<strong>Angaben</strong> nur erforderlich, wenn Sie im vorangegangen Semester an einer Hochschule eingeschrieben waren.)<br />
An welcher Hochschule waren Sie im vorangegangenen Semester eingeschrieben?<br />
Hochschule:<br />
Art (Uni, FH, etc.)<br />
Name und Ort<br />
Ort der Hochschule A Ausland:<br />
(Bitte ankreuzen und ausfüllen) Länderkennzeichen Staat in Worten<br />
I Deutschland:<br />
KFZ-Kennzeichen<br />
der Stadt/des Kreises<br />
Ort in Worten<br />
6.3 Semesteranzahl an einer deutschen Hochschule/Akademie<br />
Wie viele Semester waren Sie an einer deutschen Hochschule bzw. Akademie - einschließlich klinischen Semestern,<br />
Urlaubs- und Praxissemester aber ohne Studienkolleg- und DDR-Semester - eingeschrieben?<br />
Hochschulsemester an deutschen Hochschulen (Uni, FH, Kunst-/Musikhochschulen):<br />
Semester an einer Akademie (z.B. Filmakademie) und/oder Berufsakademie/Dualen Hochschule in<br />
Baden-Württemberg, Berlin, Sachsen und Schleswig-Holstein<br />
Davon waren:<br />
- Urlaubssemester<br />
- Praxissemester<br />
- klinische Semester<br />
Wie viele Semester …<br />
… haben Sie an einem Studienkolleg studiert?<br />
… waren Sie in der ehem. DDR bis 30.09.1990 eingeschrieben?<br />
Stand: 30.06.2011
Fortsetzung 6.3 Semesteranzahl<br />
Seite 5<br />
Name, Vorname:......................................................<br />
Geburtsdatum: .........................................................<br />
Unterbrechungssemester:<br />
Falls Sie sich für denselben Studiengang einschreiben, geben Sie bitte an, wie viele Semester Sie nach<br />
einer erstmaligen Einschreibung nicht mehr an einer deutschen Hochschule immatrikuliert waren?<br />
Bitte legen Sie die Exmatrikulationsbescheinigung der letzten deutschen Hochschule als beglaubigte Kopie bei!<br />
7.1 Letzte abgelegte Abschlussprüfung im In- oder Ausland<br />
(<strong>Angaben</strong> nur erforderlich, wenn Sie an einer Hochschule ein Studium abgeschlossen haben.)<br />
Haben Sie bereits ein Hochschulstudium abgeschlossen? Nein Ja<br />
Wenn ja, geben Sie bitte den letzten erreichten Hochschulabschluss an:<br />
Datum der Prüfung:<br />
Abschluss:<br />
Ergebnis/Note:<br />
Tag Monat Jahr Hochschule (Name und Ort)<br />
Fach:<br />
Akad. Grad in Worten Fach/Fächerkombination in Worten<br />
Schl. Nr. 4<br />
z.B. 2 1 3 für 2,13<br />
Bitte legen Sie eine (einfache) Kopie Ihres Abschlusszeugnisses bei, sofern diese nicht vorliegt!<br />
7.2 Vor- bzw. Zwischenprüfungen an deutschen Hochschulen<br />
Haben Sie in an einer deutschen Hochschule in einem oder mehreren Fächern, für die Sie<br />
sich einschreiben wollen, eine Vor- oder Zwischenprüfung abgelegt? Nein Ja<br />
Wenn ja, geben Sie bitte die Prüfungen in zeitlicher Reihenfolge an:<br />
Datum:<br />
Fach<br />
in Worten<br />
Fach-<br />
Schlüssel<br />
Schlüssel 6<br />
Abschluss<br />
Schlüssel 4<br />
Bitte legen Sie das Vor-/Zwischenprüfungszeugnis als beglaubigte Kopie bei, sofern diese nicht vorliegt!<br />
7.3 Prüfungsanspruch<br />
Haben Sie den Prüfungsanspruch in einem Studiengang in Deutschland verloren? Nein Ja<br />
Wenn ja, worin<br />
Abschlussziel/Fach<br />
8) Studium im Ausland<br />
(<strong>Angaben</strong> nur erforderlich, wenn Sie an einer ausländischen Hochschule eingeschrieben waren.)<br />
Bitte geben Sie Dauer und Ort des Studienaufenthalts im Ausland an.<br />
<strong>1.</strong> Aufenthalt<br />
2. Aufenthalt<br />
Dauer in Monaten Internat. KFZ-Kennzeichen Land in Worten<br />
max. 99<br />
Dauer in Monaten Internat. KFZ-Kennzeichen Land in Worten<br />
max. 99<br />
Stand: 30.06.2011
Seite 6<br />
Name, Vorname:......................................................<br />
Geburtsdatum: .........................................................<br />
9) Zentrale Einrichtungen<br />
Mit den Studienunterlagen erhalten Sie eine Benutzungsberechtigung für die Universitätsbibliothek (UB) und eine Nutzungsberechtigung<br />
für die studentischen Dienste des Rechenzentrums (RUS). Mit der Berechtigung erkennen Sie auch<br />
die Nutzungsbedingungen der UB und des RUS an. Falls Sie den Nutzerberechtigungen der UB und/oder des RUS widersprechen<br />
- den Widerspruch ankreuzen - kann Ihnen kein entsprechendes Nutzerkonto angelegt werden und Sie<br />
können die Dienst der UB bzw. des RUS auch nicht nutzen.<br />
9.1 Bibliotheksnutzung<br />
Mit dem Bibliotheksausweis können Sie alle Dienste der Universitätsbibliothek (UB) für Studierende nutzen<br />
(Bücher ausleihen, elektronische Zeitschriften und Bücher lesen, Datenbanken recherchieren, Bücher und Artikel,<br />
die am Ort nicht vorhanden sind, aus anderen Bibliotheken per Fernleihe bestellen etc.). Sehen Sie einfach<br />
nach, welche Dienstleistungen die Bibliothek noch anbietet: www.ub.uni-stuttgart.de<br />
Ich habe davon Kenntnis genommen, dass sich die gegenseitigen Rechte und Pflichten nach der Benutzungsordnung<br />
der Universitätsbibliothek richten. Die Benutzungsordnung mit Ihrem vollständigen Text können Sie an<br />
beiden Standorten der Universitätsbibliothek einsehen. Zudem ist sie im Internet zu finden unter:<br />
www.ub.uni-stuttgart.de/wirueberuns/abc/index.php?Thema=benutzungsordnung<br />
Ich weiß,<br />
• dass ich Bücher und Medien der Bibliothek sorgfältig behandle,<br />
• dass ich für verlorene oder beschädigte Bücher Ersatz leisten muss,<br />
• dass ich entliehene Bücher spätestens an dem Tag zurückgeben muss, an dem die Leihfrist abläuft. Auslandsaufenthalte,<br />
Krankheit o.ä. sind keine Gründe für Ausnahmen. In diesen Fällen muss eine Vertretungsperson<br />
mit der Abgabe oder der Verlängerung (s.u.) beauftragt werden,<br />
• dass ich die Leihfrist nur über das Internet, persönlich in der UB oder schriftlich verlängern kann. Eine Verlängerung<br />
ist bis zu dreimal möglich, sofern kein anderer Benutzer das Buch vorgemerkt hat,<br />
• dass Mahngebühren erhoben werden, wenn die Bücher nicht rechtzeitig abgegeben werden. Die Gebühren<br />
sind auch dann fällig, wenn die entsprechende Benachrichtigung per Postkarte oder E-Mail noch nicht bei<br />
mir eingetroffen ist,<br />
• dass ich jede Namens- und Anschriftenänderung beim Studiensekretariat melden muss. Die Änderungen<br />
gelten dann auch für die Bibliothek und<br />
• dass Mappen, Taschen, Rucksäcke bzw. Jacken und Mäntel etc. nicht mit in die Lesesäle genommen werden<br />
dürfen.<br />
Ich widerspreche der Einrichtung eines Nutzerkontos bei der Universitätsbibliothek (UB): <br />
9.2 Nutzung des Rechenzentrums<br />
Für die Nutzung elektronischer Dienste gibt es Regelungen, die alle Angehörigen der Universität beachten müssen.<br />
Wir haben für Sie die wichtigsten zusammengestellt und bitten Sie, diese zur Kenntnis zu nehmen und<br />
dies durch Ihre Unterschrift zu bestätigen.<br />
Ich weiß,<br />
• dass sich die gegenseitigen Rechte und Pflichten aus der RUS-Verwaltungsordnung, der Benutzungsordnung für die<br />
digitale Informationsverarbeitung und Kommunikationstechnik (IuK) und der Netzbetriebsordnung ergeben<br />
(www.rus.uni-stuttgart.de/formales/ordnungen/) und ich diese mit meiner Unterschrift akzeptiere,<br />
• dass ich verpflichtet bin, meine Zugangsdaten zu schützen. Insbesondere bin ich verpflichtet<br />
- das Passwort geheim zu halten,<br />
- das Passwort nach Erhalt unverzüglich zu ändern,<br />
- meinen Zugang sperren zu lassen, wenn das Passwort öffentlich geworden ist oder der Verdacht besteht.<br />
• dass ich die von der Universität für mein Studium bereitgestellten Ressourcen auch zur Vermeidung von<br />
straf- und haftungsrechtlichen Folgen nicht zu privaten Zwecken nutzen darf,<br />
• dass peer-to-peer Verkehr ein erhebliches Risiko von Urheberrechtsverletzungen in sich birgt.<br />
• dass ich mich strafbar mache, wenn ich ohne Einwilligung des Berechtigten urheberrechtlich geschützte<br />
Werke (z.B. Musik, Filme, Software) öffentlich zugänglich mache und<br />
• dass ich, um die Sicherheit des Netzes der Universität Stuttgart nicht zu gefährden, immer aktuelle Software<br />
und vor allem auch einen Virenscanner auf meinem Rechner installieren muss.<br />
Bitte wenden Sie sich mit Ihren Fragen an die Benutzerberatung des RUS (www.rus.uni-stuttgart.de/beratung)<br />
in der Stadtmitte und in Vaihingen. Dort werden Sie bei EDV-Problemen unterstützt.<br />
Ich widerspreche der Einrichtung eines Nutzerkontos beim Rechenzentrum (RUS): <br />
Stand: 30.06.2011
Seite 7<br />
Name, Vorname:......................................................<br />
Geburtsdatum: .........................................................<br />
10) Studiengebühren<br />
In Baden-Württemberg werden - neben Studentenwerks- und Verwaltungskostenbeitrag - allgemeine Studiengebühren<br />
erhoben. Alle Studierende an einer staatlichen Hochschule, die ein grundständiges Studium oder ein konsekutives Master-Studium<br />
absolvieren, müssen pro Semester Euro 500 Studiengebühren zahlen. Ausführliche Informationen zu den<br />
Gebühren, Fristen und Befreiungsmöglichkeiten finden Sie in Kapitel 3 der Informationen zum Einschreibeantrag.<br />
Die genannten Anträge finden Sie unter: www.uni-stuttgart.de/studieren/service/admin/studiengebuehren/<br />
Studiengebührendarlehen<br />
Ich möchte das Studiengebührendarlehen der L-Bank nutzen und habe den Darlehnsantrag<br />
der L-Bank und den Antrag auf Erlass eines Feststellungsbescheid beigefügt. Nein Ja<br />
Sie müssen nur den Studentenwerks- und Verwaltungskostenbeitrag (Euro 116,85) überweisen.<br />
Diese Möglichkeit besteht nur für Deutsche und andere EU-Bürger/innen.<br />
Studiengebührenbefreiung<br />
Ich beantrage die Studiengebührenbefreiung und habe den Antrag auf<br />
Studiengebührenbefreiung sowie die entsprechenden Nachweise beigelegt. Nein Ja<br />
Sie müssen nur den Studentenwerks- und Verwaltungskostenbeitrag (Euro 116,85) überweisen.<br />
11) Einzugsermächtigung<br />
Eine Einzugsermächtigung habe ich beigefügt (Formular siehe Anlage): Nein Ja<br />
12) Arbeits-/Dienstverhältnis<br />
Ich stehe in einem Dienst-, Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis: Nein Ja<br />
Wenn Ja: Habe ich Nachweise beigelegt, dass ich mich dem Studium widmen kann? Nein Ja<br />
Falls Sie in einem Dienst-, Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis stehen müssen Sie geeignete Unterlagen beilegen,<br />
aus denen hervorgeht, dass Sie hinreichend Zeit für das Studium, insbesondere zum regelmäßigen Besuch der<br />
Lehrveranstaltungen, haben (z.B. Bescheinigung des Arbeitgebers über den Umfang der Tätigkeit).<br />
Die Tätigkeit als studentische oder wissenschaftliche Hilfskraft sowie als Tutor/-in an der Hochschule gilt nicht als<br />
Arbeitsverhältnis.<br />
Ich versichere,<br />
dass meine <strong>Angaben</strong> wahr und vollständig sind. Ich weiß, dass unwahre <strong>Angaben</strong> zur Verweigerung, ggf. zur Aufhebung<br />
der Einschreibung führen können (§§ 48 und 49 Verwaltungsverfahrensgesetz).<br />
Ich erkläre,<br />
• dass ich in dem Studiengang, für den ich die Einschreibung beantrage, entweder von der Universität Stuttgart<br />
zugelassen wurde oder mich direkt einschreiben möchte (§ 60, 1 LHG).<br />
• dass ich in dem Studiengang, für den ich die Einschreibung beantrage, noch keine (Teil-)Prüfung endgültig nicht<br />
bestanden oder aus anderen Gründen den Prüfungsanspruch nicht verloren habe (§ 60, 2 Zif. 2 LHG).<br />
• dass ich die Benutzerordnung der Universitätsbibliothek und des Rechenzentrums unter Ziffer 10 gelesen habe.<br />
Ich weiß,<br />
• dass die Verweigerung der <strong>Angaben</strong>, die nach Hochschuldatenschutzverordnung erhoben werden, zur Verweigerung<br />
der Einschreibung führen kann (§ 12 LHG i.V.m. HochschuldatenschutzVO)<br />
• dass die Einschreibung verweigert werden muss, wenn<br />
- bei einem Wechsel des Studiengangs im 3. oder höheren Hochschulsemester der schriftliche Nachweis der studienfachlichen<br />
Beratung des neu angestrebten Studienganges fehlt (§ 60, 2 Zif. 5 LHG)<br />
- der Krankenversicherungsschutz im Sinne des Gesetzes über die Krankenversicherung der Studenten oder die<br />
Befreiung von der Krankenversicherung nicht nachgewiesen ist (Krankenkassenmeldeverordnung)<br />
- der Nachweis über die Bezahlung der fälligen Beiträge und Gebühren nicht erbracht ist (§ 60, 5 Zif. 2 LHG)<br />
Die geforderten Unterlagen liegen der Universität Stuttgart bereits vor oder liegen diesem Antrag auf Einschreibung bei<br />
(vgl. Information zur Einschreibung).<br />
_________________________________<br />
Ort, Datum<br />
___________________________________<br />
Unterschrift<br />
Stand: 30.06.2011
Seite 8<br />
Einzugsermächtigung für WS 2011/12 der Studiengebühren und -beiträge<br />
Durch die Teilnahme am Einzugsverfahren ermöglichen Sie eine schnelle Einschreibung. Die Berechnung der konkreten<br />
Gebühren und Beiträge (Studentenwerk etc.) übernimmt die Universität Stuttgart.<br />
Falls Sie keine Einzugsermächtigung wünschen, müssen Sie eine Überweisung samt Bestätigung durch die Bank (mit<br />
Unterschrift und Stempel) veranlassen. Eine Kopie Ihres Kontoauszuges ist als Bankbestätigung nicht ausreichend. (Vgl.<br />
Punkt 3 der Einschreibeinformationen)<br />
Studierendendaten:<br />
Nachname:<br />
Vorname:<br />
Bewerbernummer oder Matrikelnummer<br />
Ich ermächtige die Universität Stuttgart, Studiensekretariat, Keplerstr. 7, 70174 Stuttgart hiermit widerruflich, die von mir<br />
für das Semester der Einschreibung zu entrichtenden Zahlungen zu Lasten meines angegebenen Kontos mit Lastschrift<br />
einzuziehen. Mein Konto weist für die einzuziehenden Beträge die erforderliche Deckung auf; andernfalls besteht seitens<br />
des kontoführenden Geldinstituts keine Verpflichtung zur Einlösung der Lastschrift. Eventuell anfällige Rücklastschriftgebühren<br />
sind von mir zu tragen.<br />
Einzugsermächtigung erteilt durch den Kontoinhaber:<br />
Nachname:<br />
Vorname:<br />
Straße und Hausnummer:<br />
PLZ:<br />
Ort:<br />
Meine Kontoverbindung lautet:<br />
Bank:<br />
Bankleitzahl:<br />
Kontonummer:<br />
_________________________________<br />
Ort, Datum<br />
___________________________________<br />
Unterschrift des Kontoinhabers<br />
Stand: 23.08.2011
Hinweis nach § 14 Landesdatenschutzgesetz<br />
Seite 9<br />
Die vorstehend anzugebenden Daten sind für die Verarbeitung Ihres Antrages auf Einschreibung erforderlich. Ohne diese <strong>Angaben</strong> ist die Einschreibung<br />
nicht möglich und Sie können nicht als Studierender der Universität Stuttgart geführt werden. Rechtsgrundlage für die Datenerhebung ist § 1 und §<br />
2 der Hochschuldatenschutzverordnung vom 28. August 1992 (Gbl. S. 667 ff), geändert durch VO vom 27. September 1999 (Gbl. S. 396 ff).<br />
Sie werden gemäß § 14 Landesdatenschutzgesetz Baden-Württemberg darauf hingewiesen, dass die in Ihrem Antrag gemachten <strong>Angaben</strong> (personenbezogene<br />
Daten) in die Studierendendatei übernommen werden. In anonymisierter Form werden die Daten entsprechend den Vorschriften des Hochschulstatistikgesetzes<br />
an das Statistische Landesamt weitergegeben. Die Tatsache der Einschreibung bzw. Exmatrikulation wird entsprechend den<br />
Vorschriften der Meldeverordnung zur studentischen Krankenversicherung an die von Ihnen angegebene Krankenversicherung gemeldet, soweit Sie<br />
gesetzlich versichert sind.<br />
Auf schriftliche Anforderung beim Studiensekretariat erhalten Sie einen vollständigen Auszug der über Sie gespeicherten Daten. Sie haben das Recht<br />
auf Berichtigung fehlerhafter Daten (§ 22 LDSG). Weitere Informationen zum Landesdatenschutzgesetz erhalten Sie bei der Zentralen Datenschutzstelle<br />
der baden-württembergischen Universitäten: www.zendas.de<br />
Stand: 30.06.2011
Deckblatt – Verwendung freigestellt<br />
Name......................................................<br />
Straße, Nr.......................................................<br />
PLZ, Ort......................................................<br />
An die<br />
Universität Stuttgart<br />
Studiensekretariat<br />
Postfach 10 60 37<br />
70049 Stuttgart<br />
Anlagen zum Einschreibungsantrag<br />
Ich habe folgende Unterlagen zur Einschreibung beigefügt:<br />
Antrag auf Einschreibung<br />
adressierten und frankierten (Euro 1,45) Rückumschlag im Format DIN C4 (für DIN A4)<br />
2 frankierte Antwort-Postkarten<br />
amtlich beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung<br />
(sofern nicht bereits dem Zulassungsantrag beigefügt; bei Master-Studiengang nicht erforderlich)<br />
amtlich beglaubigte Kopie des Zeugnisses über Hochschulabschluss<br />
(sofern nicht bereits dem Zulassungsantrag beigefügt; bei Master-Studiengang nicht erforderlich)<br />
Nachweis über Deutschkenntnisse als Kopie<br />
(sofern keine deutsche Hochschulzugangsberechtigung und nicht bereits dem Zulassungsantrag beigefügt)<br />
Nachweis über Sporteingangsprüfung als Kopie<br />
(sofern Einschreibung im Fach Sportwissenschaft und nicht bereits dem Zulassungsantrag beigefügt)<br />
<br />
Nachweis der studienfachlichen Beratung<br />
(sofern Studienfachwechsel im 3. oder höheren Semester und nicht bereits dem Zulassungsantrag beigefügt)<br />
Nachweis(e) über bisheriges Studium (Studienbescheinigung, etc.) als Kopie<br />
(sofern nicht bereits dem Zulassungsantrag beigefügt; bei Master-Studiengang nicht erforderlich)<br />
Exmatrikulationsbescheinigung der zu letztbesuchten Hochschule als Kopie<br />
(sofern nicht bereits dem Zulassungsantrag beigefügt)<br />
amtlich beglaubigte Kopie über bestandene Prüfungsleistungen (Vor-/Zwischenprüfung)<br />
(sofern nicht bereits dem Zulassungsantrag beigefügt)<br />
Lichtbild aus neuerer Zeit (ca. 45 x 35 mm); bitte auf ausgefüllten Formular aufkleben<br />
Kopie Ihres Reisepasses mit Aufenthaltsberechtigung<br />
(nur bei Staatsbürgern aus Nicht-EU-Staaten)<br />
Krankenversicherungsbescheinigung der AOK/Ersatzkasse bzw. Nachweis der Befreiung von der gesetzlichen<br />
Versicherungspflicht (durch AOK/Ersatzkasse); keine Mitgliedsbescheinigung<br />
Einzugsermächtigung (ausgefüllt und unterschrieben)<br />
Bankbestätigung über Zahlung des Semester- und Verwaltungskostenbeitrages sowie Studiengebühren<br />
(Euro 616,85) oder<br />
Bankbestätigung über Zahlung des Semester- und Verwaltungskostenbeitrag (Euro 116,85) sowie<br />
Darlehensantrag L-Bank mit Antrag Feststellungsbescheid oder Antrag Studiengebührenbefreiung<br />
<br />
...............................................................................................................................................
<strong>1.</strong> Antwort-<br />
Postkarte<br />
(Nicht identisch mit 2. Postkarte!)<br />
Diese Postkarte sollten Sie<br />
dem Antrag auf<br />
Einschreibung beilegen.<br />
Sobald Ihr Antrag auf<br />
Einschreibung eingegangen<br />
ist, wird Ihnen die Postkarte<br />
als Bestätigung zugesandt.<br />
Eingangsbestätigung<br />
Universität Stuttgart<br />
Studiensekretariat<br />
Postfach 10 60 37<br />
70049 Stuttgart<br />
Ihr Antrag auf Einschreibung<br />
zum Wintersemester 2011/12<br />
ist hier am<br />
POSTKARTE<br />
Eigene Adresse:<br />
Inland<br />
€ 0,45<br />
Bitte den Vordruck auf Pappe<br />
aufkleben. Nicht aufgeklebte,<br />
lediglich papierstarke<br />
Vordrucke befördert die<br />
Deutsche Post nicht.<br />
Nur eine korrekt frankierte<br />
und mit Anschrift versehene<br />
Postkarte wird zurückgesandt!<br />
eingegangen und wird bearbeitet. Von<br />
Rückfragen bitten wir derzeit abzusehen.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Studiensekretariat Universität Stuttgart
Vorderseite<br />
2. Antwort-<br />
Postkarte:<br />
fehlende<br />
Unterlagen<br />
Diese Postkarte muss mit<br />
dem Antrag auf Einschreibung<br />
an die Universität<br />
Stuttgart geschickt werden.<br />
Universität Stuttgart<br />
Studiensekretariat<br />
Postfach 10 60 37<br />
70049 Stuttgart<br />
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,<br />
Ihr Antrag auf Einschreibung ist eingegangen<br />
und wurde bearbeitet.<br />
Ihre zukünftige Matrikelnummer lautet:<br />
(Bei Schriftverkehr mit dem Studiensekretariat bitte angeben)<br />
POSTKARTE<br />
Eigene Adresse:<br />
Inland<br />
€ 0,45<br />
Sobald Ihr Antrag auf Einschreibung<br />
bei der Universität<br />
Stuttgart bearbeitet wurde,<br />
wird Ihnen die Postkarte als<br />
Bestätigung zugesandt. Falls<br />
Unterlagen nachzureichen<br />
sind wird Ihnen dies mit<br />
dieser Postkarte angezeigt.<br />
Bitte den Vordruck ausschneiden,<br />
einmal falten<br />
und beidseitig (Vorder- und<br />
Rückseite) auf Pappe/<br />
Postkarte aufkleben.<br />
Nicht aufgeklebte, lediglich<br />
papierstarke Vordrucke befördert<br />
die Deutsche Post<br />
nicht.<br />
Nur eine korrekt frankierte<br />
und mit Anschrift versehene<br />
Postkarte wird zurückgesandt!<br />
<br />
Ihre Unterlagen sind vollständig. Die<br />
Studienpapiere gehen Ihnen so rasch<br />
wie möglich zu<br />
Leider fehlen uns zur Bearbeitung noch<br />
Unterlagen. Bitte beachten Sie die<br />
Hinweise auf der Rückseite.<br />
Mit freundlichen Grüßen, Ihr<br />
Studiensekretariat Universität Stuttgart<br />
falten<br />
Rückseite<br />
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,<br />
leider konnten wir Sie nicht einschreiben, da uns noch folgende Unterlagen fehlen:<br />
amtlich beglaubigte Hochschulzugangsberechtigung<br />
adressierter und frankierter Rückumschlag<br />
Nachweis der studienfachlichen Beratung<br />
Lichtbild (ca. 45x35 mm) mit Namen und Geburtsdatum<br />
Einzugsermächtigung (ausgefüllt und unterschrieben)<br />
Bankbestätigung über Zahlung des Semester- und Verwaltungskostenbeitrages sowie Studiengebühren<br />
(Euro 616,85) oder<br />
Bankbestätigung über Zahlung des Semester- und Verwaltungskostenbeitrag (Euro 116,85) sowie<br />
Darlehensantrag L-Bank mit Antrag Feststellungsbescheid oder Antrag Studiengebührenbefreiung<br />
Exmatrikulationsbescheinigung der letzten Hochschule<br />
Krankenversicherungsbescheinigung der AOK/Ersatzkasse bzw. Befreiung von der gesetzlichen<br />
Versicherungspflicht (durch die AOK/Ersatzkasse); keine Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse<br />
Sonstiges: _____________________________________________________________________<br />
<br />
Bitte reichen Sie die Unterlagen bis spätestens zum ____________________ein.<br />
Mit freundlichen Grüßen,<br />
Ihr Studiensekretariat Universität Stuttgart
Formblatt für Passfoto<br />
Bitte kleben Sie Ihr Passfoto (ca. 45 x 35 mm)<br />
für den Studienausweis<br />
möglichst zentriert in den inneren Rahmen auf:<br />
Bewerbernummer:...............................................................<br />
(sofern bekannt)<br />
Name: .................................................................<br />
Vorname: .................................................................<br />
Geburtsdatum: .................................................................
Schlüsselverzeichnis zum Antrag auf Einschreibung<br />
Bei einigen Feldern werden im „Antrag auf Einschreibung“ Schlüssel verwendet, die Sie dem nachstehenden Schlüsselverzeichnis<br />
entnehmen können.<br />
Schlüssel 1: Art der Hochschulzugangsberechtigung*<br />
A) Erwerb in Deutschland<br />
<strong>1.</strong> Allgemeine Hochschulreife 2. Fachgebundene Hochschulreife<br />
(Allg.) Gymnasium / Aufbaugymnasium 03 Integrierte Gesamtschule 06 Begabtenprüfung 52<br />
Abendgymnasium 27 Kooperative Gesamtschule 03 Berufliches Gymnasium/ Fachgymn 43<br />
Abschluss an einer Fachhochschule 35 Kolleg(schule) 29 Berufsoberschule, Techn. Oberschule 44<br />
Begabtenprüfung 33 Kollegschule in Nordrhein Westfalen 12 Beruflich Qualifizierte (Fachgeb. HZB) 53<br />
Berufliches Gymnasium / Fachgymn. 18 freie Waldorfschule 06<br />
Berufsoberschule, Techn. Oberschule 21 Berufl. Qualifizierte (allg. HZB) 34<br />
Externenprüfung 37 Sonstige allg. Studienberechtigung 94 Sonstige fachgeb. Studienberechtigung 55<br />
B) Ausländischer Schulabschluss<br />
Allgemeine Hochschulreife 39 Fachgebundene Hochschulreife 59 Studienkolleg (Fachgeb. HSR) 51<br />
* Sollte nicht der richtige Schlüssel für Ihre Hochschulzugangsberechtigung vorkommen, tragen Sie die Sonstige Studienberechtigung (94/55) ein.<br />
Schlüssel 2: Hörerstatus<br />
Ordentlich Studierende/r (Haupthörer) H Zweitimmatrikulierte/r Z<br />
Doktorand/in D nur bei gleichzeitiger Einschreibung an einer<br />
Programmstudierende/r (nur ausländische Studierende) P zweiten Hochschule als „Haupthörer"<br />
Schlüssel 3: Form des Studiums<br />
Erststudium 1 Erweiterungsstudium (Lehramt nach <strong>1.</strong> Staatsexamen) 4<br />
Konsektives Masterstudium 7 Promotionsstudium (Doktorand/in) 5<br />
Aufbau-/ Nicht-Konsekutives Masterstudium 3 Kein Abschluss/Zeitstudium (nur ausländische Studierende) 9<br />
COMMAS, Bauphysik, Infrastructure Planning, Logistikmgm.,<br />
GeoEngine, Praxisorientierte Kulturphilosophie und WASTE<br />
Zweitstudium<br />
nach erstem Abschluss in anderen, grundständigen Studium<br />
2<br />
Schlüssel 4: Abschlussprüfungen*<br />
Abschlussprüfungen an der Universität Stuttgart<br />
Bachelor of Arts (Ein-Fach) 80 Lehramtsprüfungen MBE (Online-Studium Logistikmgm.) 99<br />
Bachelor of Arts (Kombinations-BA) 82 - Lehramt an Gymnasien (WPO) 25 Eignungsverfahren (Promotion) 93<br />
Bachelor of Science 81 - Lehramt an Gymnasien (GymPO) 26 Promotion 06<br />
Staatsexamen (ohne Lehramt) 08 - Künstlerisches Lehramt 29 Zeitstudium (nur Ausländer/innen) 97<br />
Master of Arts (Ein-Fach) 91 - Erweiterungsprüfung 34 Diplom (Uni)** 11<br />
Master of Science 95 MBP (Online-Studium Bauphysik) 98 Dipl.-Gewerbelehrer/- in** 18<br />
Abschlussprüfungen anderer Hochschulen*<br />
Diplom (FH) 51 Lehramt - Staatliche Laufbahn (VerwFW) 56<br />
Bachelor (FH) 84 - Grund- und Hauptschulen 20<br />
Master (FH) 90 - Realschulen 23 Sonstiger Abschluss in Deutschland 95<br />
Lehramt an berufl./gewerbl. Schulen 27 - Sonderschulen Abschluss außerhalb BRD 96<br />
* Sollte nicht der richtige Schlüssel für Ihre Abschlussprüfung vorkommen, tragen Sie die Abschlussprüfung in nur Klartext ein.<br />
** Keine Zulassung in ein erstes Fachsemester mehr möglich.<br />
Schlüssel 5: Fachgewicht<br />
Ein-Fach-Studiengang Kombinationsbachelor Abschluss Lehramt<br />
Bachelor of Art/Science, 1 Abschluss Bachelor of Arts Hauptfach 1<br />
Diplom* 1 Hauptfach 1 Erweiterungsfach (Hauptfach) 8<br />
Nebenfach 2 Erweiterungsfach (Beifach) 9<br />
Wiss. Fach im KLA (Haupt-/Beifach) 7<br />
* Keine Zulassung in ein erstes Fachsemester mehr möglich.
Seite 2<br />
Fortsetzung Schlüsselverzeichnis<br />
Schlüssel 6: Studienfach<br />
Grundständige Studiengänge an der Universität Stuttgart<br />
Anglistik 008 Kunstgeschichte 092 Romanistik 137<br />
Architektur und Stadtplanung 953 Lebensmittelchemie 096 Simulation Technology 972<br />
Bauingenieurwesen 017 Linguistik 152 Softwaretechnik 909<br />
Berufs-/Technikpädagogik (13) 270 Luft- und Raumfahrttechnik 057 Sozialwissenschaften 931<br />
Betriebswirtschaftslehre (nur Nebenfach) 910 Maschinelle Sprachverarbeitung 946 Sozialwissenschaften (dt.-frz.) 916<br />
Chemie 032 Maschinenbau 943 Soziologie 149<br />
Deutsch 036 Materialwissenschaft 942 Sportwissenschaft 098<br />
Elektrotechnik u. Informationstechnik 048 Mathematik 105 Technikpädagogik 970<br />
Englisch 049 Mechatronik 944 Technisch orientierte Betriebswirtschaftslehre<br />
021<br />
Erneuerbare Energien 947 Medizintechnik Technische Biologie 905<br />
Fahrzeug- u. Motorentechnik 915 Naturwissenschaft u. Technik 949 Technische Kybernetik 206<br />
Französisch 059 Pädagogik (Erziehungswissenschaft) 052 Technologiemanagement 920<br />
Geodäsie u. Geoinformatik 171 Pädagogik / Berufspädagogik 930 Umweltschutztechnik 457<br />
Germanistik 067 Philosophie 127 Verfahrenstechnik 033<br />
Geschichte 068 Philosophie / Ethik 928 Volkswirtschaftslehre (nur Nebenfach) 175<br />
Geschichte der Naturwiss. u. Technik 902 Physik 128 Wirtschaftsinformatik 925<br />
Immobilientechnik u. Immobilienwirtschaft<br />
922 Politikwissenschaft 129<br />
Informatik 079 Politik- u. Wirtschaftswissenschaften 959<br />
Masterstudiengänge an der Universität Stuttgart<br />
Anglistik (Literaturwissenschaft) 919 Integrierte Gerontologie (Master:Online) Sportwissenschaft: Gesundheitsförderung<br />
945<br />
Bauphysik (Master:Online) 937 Kunstgeschichte 092 Sprachtheorie und Sprachvergleich 952<br />
COMMAS 921 Literaturwissenschaft: Germanistik 901 Technikpädagogik (Typ B/C) 970<br />
Elektrotechnik und Informationstechnik 048 <strong>Logistikmanagement</strong> (Master:Online) 074 Verfahrenstechnik 033<br />
Empirische Politik- und Sozialforschung 148 Nano- und Optoelektronik & Leistungselektronik<br />
WASTE 926<br />
(Master:Online)<br />
Empirische Politik- und Sozialforschung 940 Philosophie 127 WAREM 913<br />
(dt.-frz)<br />
GEOENGINE 936 Physics 918 Wirtschaftsinformatik 925<br />
Geschichte - Quellen und Deutungen 068 Physik Wissenskulturen<br />
INFOTECH 917 Praxisorientierte Kulturphilosophie (dt.-frz.) 933<br />
Infrastructure Planning 903 Romanistik 941<br />
auslaufende (Diplom-)Fächer an der Universität Stuttgart**<br />
Architektur (Diplom) ** 013 Maschinenwesen (Diplom)** 104 Technikpädagogik (Diplom ) mit<br />
Automatisierungstechnik i.d.P. (Dipl.)** 912 Werkstoffwissenschaft (Diplom)** 177 - Hauptfach Bautechnik ** 906<br />
Computerlinguistik (Diplom)** 152 - Hauptfach Elektrotechnik ** 907<br />
- Hauptfach Informatik ** 927<br />
Fächer an anderer Hochschulen (mit Kooperationsvereinbarung) *<br />
- Hauptfach Maschinenbau ** 908<br />
Biologie - Lehramt an der Musikerziehung - Künstlerisches Kunsterziehung - Künstlerisches<br />
Universität Hohenheim 026 Lehramt an der Musikhochschule 091 Lehramt an der Kunstakademie 113<br />
* Sollte nicht der richtige Schlüssel für Ihr Studienfach vorkommen, tragen Sie das Studienfach nur in Klartext ein.<br />
** Keine Zulassung in ein erstes Fachsemester mehr möglich.<br />
Stand: 30.06.2011
Informationen zur<br />
Einschreibung<br />
Wintersemester 2011/12<br />
Herausgegeben von der Universität Stuttgart, Zentrale Verwaltung,<br />
Dezernat Studium und Promotion, Keplerstraße 7, 70174 Stuttgart<br />
Stand: 29.06.2011
- 2 -<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
Inhaltsverzeichnis ..................................................................................................................2<br />
<strong>1.</strong> Die Einschreibung..............................................................................................................3<br />
<strong>1.</strong>1 Einschreibungsverfahren ................................................................................................3<br />
<strong>1.</strong>2 Termine und Fristen........................................................................................................3<br />
2. Hinweise zum Antrag auf Einschreibung.........................................................................4<br />
2.1 Ausfüllhinweise ...............................................................................................................4<br />
2.2 Krankenversicherung (Ziffer 3 im Antrag).......................................................................4<br />
2.3 Doppelimmatrikulation (Ziffer 5 im Antrag) .....................................................................5<br />
2.4 Bibliotheks- und Rechenzentrumsbenutzung (Ziffer 9 im Antrag) ..................................6<br />
2.5 Studiengebühren (Ziffer 10 im Antrag) ...........................................................................6<br />
2.6 Erforderliche Unterlagen für die Einschreibung ..............................................................6<br />
2.7 Anlagen zum Antrag auf Einschreibung .........................................................................7<br />
2.8 Versand der Studienpapiere ...........................................................................................7<br />
3. Gebühren und Beiträge .....................................................................................................8<br />
3.1 Studiengebühr ................................................................................................................8<br />
3.2 Verwaltungskostenbeitrag ............................................................................................10<br />
3.3 Studentenwerksbeitrag .................................................................................................10<br />
3.4 Studi-Ticket...................................................................................................................11<br />
4. Besondere Hinweise ........................................................................................................11<br />
4.1 Hinweise für Dienstleistende ........................................................................................11<br />
4.2 Hinweise zum nachträglichen Verzicht auf den Studienplatz .......................................12<br />
5. Hinweise zum Studienbeginn und Adressen.................................................................12<br />
5.1 Studiensekretariat.........................................................................................................12<br />
5.2 Zentrale Studienberatung .............................................................................................13
- 3 -<br />
<strong>1.</strong> Die Einschreibung<br />
Die Einschreibung - auch Immatrikulation genannt - stellt die Aufnahme an der Universität als<br />
ordentliche/r Studierende/r dar. Bitte füllen Sie den „Antrag auf Einschreibung“ gut leserlich,<br />
sorgfältig und vollständig aus.<br />
Bitte beachten Sie, dass wir bei minderjährigen Studienbewerber/innen die schriftliche<br />
Einverständniserklärung des/der Erziehungsberechtigten benötigen.<br />
Die Einschreibung kann auch eine von Ihnen bestimmte Person für Sie vornehmen. Dafür<br />
genügt eine einfache, formlose schriftliche Vollmacht.<br />
Sobald Ihr Antrag mit den erforderlichen Unterlagen (siehe unter Kap. 2.6) vorliegt, werden<br />
Sie eingeschrieben und erhalten Ihren Studentenausweis und Ihre Studienpapiere.<br />
<strong>1.</strong>1 Einschreibungsverfahren<br />
Die Einschreibung erfolgt in der Regel nach der Zulassung. Studierende, die bereits an der<br />
Universität eingeschrieben sind, beachten bitte Abschnitt <strong>1.</strong><strong>1.</strong>2<br />
<strong>1.</strong><strong>1.</strong>1 Einschreibung<br />
Die Einschreibung nach erfolgter Zulassung ist als schriftliches Verfahren konzipiert. Mit<br />
Ausnahme von ausländischen Staatsangehörigen ist ein persönliches Erscheinen nicht erforderlich.<br />
Bitte senden Sie den „Antrag auf Einschreibung“ mit den dort genannten<br />
Unterlagen innerhalb der festgesetzten Fristen an das Studiensekretariat.<br />
<strong>1.</strong><strong>1.</strong>2 Bereits an der Universität Stuttgart Studierende<br />
Wenn Sie an der Universität Stuttgart bereits eingeschrieben sind (Studienfachwechsel) oder<br />
wenn Sie bereits in einem anderen Zulassungsverfahren (z.B. Hauptverfahren der Universität<br />
Stuttgart) einen Zulassungsbescheid für einen anderen Studiengang an der Universität<br />
Stuttgart erhalten und den Antrag auf Einschreibung hier eingereicht haben, so reichen Sie<br />
uns bitte keinen zweiten Antrag auf Einschreibung ein. Teilen Sie uns in diesem Fall bitte<br />
eindeutig schriftlich mit, welchen Studiengang bzw. welche Studiengangkombination, für<br />
den/die Sie zugelassen wurden, Sie endgültig studieren wollen. Geben Sie uns dazu bitte<br />
immer Ihre Matrikelnummer an. Sollten Sie Fragen zur „Umschreibung“ haben, können Sie<br />
sich an die Sachbearbeiter/innen im Studiensekretariat wenden.<br />
<strong>1.</strong>2 Termine und Fristen<br />
Die Frist für die Einschreibung beginnt ab Anfang August 2011 und endet bei<br />
zulassungsbeschränkten Studiengängen mit dem im Zulassungsbescheid<br />
ausgedruckten Datum.<br />
Senden Sie uns innerhalb dieser Frist den Antrag auf Einschreibung zusammen mit den<br />
unten genannten Unterlagen zu.<br />
<strong>1.</strong>2.1 In zulassungsbeschränkten Studiengängen<br />
muss der Einschreibungsantrag innerhalb der dort genannten Frist bei der Universität eingegangen<br />
sein (es gilt das Eingangsdatum bei der Universität und nicht das Datum des<br />
Poststempels!). Geht der Einschreibungsantrag nicht innerhalb der genannten Frist ein, wird<br />
der Zulassungsbescheid unwirksam und der Studienplatz an eine/n nachrangige/n Bewerber/in<br />
vergeben. Können Sie aus wichtigem Grund die Frist nicht einhalten, informieren Sie
- 4 -<br />
bitte das Studiensekretariat schriftlich, das Ihnen Nachtermine einräumen kann - allerdings<br />
nicht über den Vorlesungsbeginn hinaus.<br />
Die Einschreibung kann auch mit schriftlicher Vollmacht durch eine von Ihnen beauftragte<br />
Person durchgeführt werden.<br />
<strong>1.</strong>2.2 In zulassungsfreien Studiengängen<br />
müssen Sie sich innerhalb der im Zulassungsbescheid genannten Fristen einschreiben.<br />
<strong>1.</strong>2.3 In Masterstudiengängen<br />
werden Sie bei Vorlage des Zulassungsbescheides und des Bachelorzeugnisses<br />
eingeschrieben.<br />
Wenn Sie eine Zulassung unter Vorbehalt erhalten haben, können Sie auch ohne<br />
Bachelorzeugnis eingeschrieben werden. Sie müssen dann aber das Bachelorzeugnis bis zu<br />
dem in der Zulassungsordnung genannten Zeitpunkt nachreichen.<br />
2. Hinweise zum Antrag auf Einschreibung<br />
Im folgenden Kapitel erhalten Sie Hinweise und Erläuterungen zum Ausfüllen des Antrags<br />
auf Einschreibung. Unvollständig, unlesbar oder unplausibel ausgefüllte Anträge verzögern<br />
die Einschreibung; Sie erhalten Ihren Studienausweis später und können möglicherweise die<br />
Vorteile (z.B. Studi-Ticket) nicht rechtzeitig in Anspruch nehmen.<br />
Wenn Sie bereits den Antrag auf Zulassung/Online-Bewerbung gestellt haben, liegen bereits<br />
einige Daten vor, die im Antrag auf Zulassung nochmals abgefragt werden. Wir bitten Sie<br />
dennoch den Antrag vollständig auszufüllen.<br />
2.1 Ausfüllhinweise<br />
Der Einschreibeantrag kann am Computer ausgefüllt und ausgedruckt werden. Sie<br />
erleichtern damit eine fehlerfreie Erfassung.<br />
Bitte vergessen Sie nicht, im Kasten oben rechts auf der ersten Seite des Antrags auf<br />
Einschreibung Ihr gewünschtes Studienfach bzw. Ihre gewünschten Studienfächer<br />
einzutragen.<br />
Auf den folgenden Seiten des Antrags auf Einschreibung bitten wir Sie rechts oben Ihren<br />
Namen und Geburtstag einzutragen.<br />
Bei einigen Feldern werden im „Antrag auf Einschreibung“ Schlüssel verwendet, die Sie dem<br />
Schlüsselverzeichnis entnehmen können. Das Schlüsselverzeichnis finden Sie im Anhang<br />
des Antrags auf Einschreibung.<br />
Bei Ortsangaben wird in der Regel das KFZ-Kennzeichen erfragt. Bei Ortsangaben in<br />
Deutschland ist damit der Land-/Stadtkreis gemeint; bei Ortsangaben im Ausland der Staat;<br />
s.a. www.kfz-auskunft.de/autokennzeichen/autokennzeichen.html<br />
2.2 Krankenversicherung (Ziffer 3 im Antrag)<br />
Studenten, die an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland<br />
eingeschrieben sind, unterliegen der Versicherungspflicht.<br />
Falls Sie selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkassen (AOK oder Ersatzkassen)<br />
sind, legen Sie uns bitte eine entsprechende „Bescheinigung zur Einschreibung bei der<br />
Hochschule“ vor. (Ein Muster der Bescheinigung finden Sie unter:<br />
http://www.uni-stuttgart.de/studieren/beginn/einschreibung/kv_muster.pdf).<br />
Wer durch die Einschreibung als Student versicherungspflichtig wird, kann sich bei den gesetzlichen<br />
Krankenkassen (AOK oder Ersatzkassen) auf Antrag von der Versicherungspflicht
- 5 -<br />
befreien lassen. Auch nicht versicherungspflichtige oder befreite Studierende müssen<br />
eine entsprechende Bescheinigung einer gesetzlichen Krankenkasse (AOK oder Ersatzkassen)<br />
vorlegen! Die Mitteilung der Beihilfestelle und/oder eines privaten Versicherungsunternehmens<br />
über einen dort bestehenden Krankenversicherungsschutz dürfen wir nach den<br />
gesetzlichen Vorschriften nicht anerkennen.<br />
Nähere Informationen finden Sie unter<br />
http://www.hochschulstart.de/fileadmin/downloads/Merkblaetter/M12.pdf oder bekommen Sie<br />
bei ihrer Krankenkasse.<br />
2.2.1 Versicherungsschutz durch Familienversicherung<br />
Studenten, die in der gesetzlichen Krankenversicherung ihrer Eltern oder Ehegatten familienversichert<br />
sind, sind nicht versicherungspflichtig. Für die Einschreibung benötigen wir allerdings<br />
die Bescheinigung einer gesetzlichen Krankenkasse (AOK oder Ersatzkassen) über<br />
die Befreiung.<br />
2.2.2 Versicherungsschutz durch Privatversicherung<br />
Studierende, die Mitglied bei einer privaten Krankenversicherung sind, können sich bei der<br />
AOK oder den Ersatzkassen von der Versicherungspflicht befreien lassen. Dies kann allerdings<br />
nur während der ersten drei Monate nach Studienbeginn beantragt werden. Die Befreiung<br />
gilt für die Dauer des Studiums und ist unwiderruflich, so dass während des Studiums<br />
ein Wechsel in eine gesetzliche Krankenversicherung nicht möglich ist.<br />
Ob es im Einzelfall günstiger ist, die Privatversicherung - bei gleichzeitiger Befreiung von der<br />
gesetzlichen Versicherungspflicht - in Anspruch zu nehmen oder aber in die gesetzliche Studentische<br />
Krankenversicherung bei einer AOK oder Ersatzkasse einzutreten, muss jeder für<br />
sich selbst entscheiden. Empfehlenswert ist daher die Beratung durch die bisherige Krankenkasse.<br />
2.2.3 Hinweise für Studierende mit Eltern im öffentlichen Dienst<br />
Studierende, die selbst oder über ihre Eltern beihilfeberechtigt/-berücksichtigungsfähig sind,<br />
müssen in der gesetzlichen Studentischen Krankenversicherung versichert sein oder aber<br />
von dieser befreit werden. Folglich benötigen wir auch von Personen, die beihilfeberechtigt<br />
oder bei der Beihilfe berücksichtigungsfähig sind, eine Bescheinigung einer gesetzlichen<br />
Krankenkasse (AOK/Ersatzkassen) darüber, dass sie entweder in der gesetzlichen Studentischen<br />
Krankenversicherung versichert oder von dieser befreit sind.<br />
Für Studierende, die beihilfeberechtigt/-berücksichtigungsfähig sind, gilt hinsichtlich der Befreiung<br />
und Konsequenzen das gleiche wie für privat versicherte Studierende (s. Kap. 2.2.2).<br />
Nach Ende nach Beendigung der Beihilfeberechtigung muss sich der Einzelne vollständig<br />
privat versichern.<br />
2.3 Doppelimmatrikulation (Ziffer 5 im Antrag)<br />
Die gleichzeitige Einschreibung an mehreren Hochschulen ist nur in Ausnahmefällen aufgrund<br />
von Kooperationsvereinbarungen möglich (z.B. beim Lehramt). Die Doppeleinschreibung<br />
muss daher gesondert beantragt und genehmigt werden. Bitte legen Sie die Genehmigung<br />
sowie die Immatrikulationsbescheinigung der anderen Hochschule vor. Ausnahme: Für<br />
ein Studium „Künstlerisches Lehramt“ an der Musikhochschule und Kunstakademie in Stuttgart<br />
sowie des Lehramtsfachs Biologie an der Universität Hohenheim wird keine extra Genehmigung<br />
zur Doppelimmatrikulation benötigt.<br />
Der Semesterbeitrag (Studentenwerksbeitrag und Verwaltungskostenbeitrag) und die Studiengebühr<br />
sind grundsätzlich an der Hochschule mit der längeren Studiendauer,<br />
ersatzweise mit größerem Studienanteil zu entrichten.<br />
Beim „Künstlerischen Lehramt“ ist dies die Kunst- bzw. Musikhochschule; beim Lehramtsstudium<br />
Biologie in Hohenheim ist dies derzeit die Universität Stuttgart. Zu Semesterbeginn<br />
sind entweder die Gebühren/Beiträge zu den von der Universität Stuttgart festgelegten Fris-
- 6 -<br />
ten zu entrichten oder der Nachweis über die erfolgte Einschreibung/ Rückmeldung an der<br />
anderen Hochschule vorzulegen.<br />
2.4 Bibliotheks- und Rechenzentrumsbenutzung (Ziffer 9 im Antrag)<br />
Mit den Einschreibeunterlagen erhalten Sie gleichzeitig eine Benutzungsberechtigung bei der<br />
Universitätsbibliothek (UB) sowie eine Nutzungsberechtigung für die studentischen Dienste<br />
des Rechenzentrums (RUS). Dieser automatischen Vergabe von Benutzungsrechten können<br />
Sie ganz oder einzeln bei der Einschreibung widersprechen oder Ihre Einwilligung jederzeit<br />
auch später durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Studiensekretariat widerrufen.<br />
Beachten Sie dazu bitte die Hinweise im „Antrag auf Einschreibung“.<br />
Mit den Studienunterlagen bekommen Sie dann Ihre Benutzerdaten (wie Kennung oder<br />
Passwort) sowie entsprechende Informationsblätter zugesandt.<br />
Informationen zum Dienstleistungsangebot der Universitätsbibliothek finden Sie unter:<br />
www.ub.uni-stuttgart.de<br />
Das Dienstleistungsangebot des RUS für Studierende finden Sie unter:<br />
www.rus.uni-stuttgart.de/studium/<br />
2.5 Studiengebühren (Ziffer 10 im Antrag)<br />
Ausführliche Informationen zu den Gebühren und Beiträgen sowie zur Zahlungsweise finden<br />
Sie in Kapitel 3<br />
2.6 Erforderliche Unterlagen für die Einschreibung<br />
Dem Antrag auf Einschreibung sind folgende Unterlagen, soweit sie der Universität nicht<br />
bereits (aufgrund der Zulassung) vorliegen, beizufügen:<br />
• ein mit Ihrer Adresse versehener und ausreichend frankierter (Euro 1,45) Umschlag der<br />
Größe DIN C4 (für Unterlagen im Format DIN A4)<br />
• <strong>1.</strong> Antwortpostkarte: „Eingangsbestätigung“ mit Ihrer Adresse versehen und ausreichend<br />
frankiert (Euro 0,45)<br />
• 2. Antwortpostkarte: „Rückmeldung bei fehlenden Unterlagen“ mit Ihrer Adresse<br />
versehen und ausreichend frankiert (Euro 0,45)<br />
• ein Passbild aus neuerer Zeit (ca. 45 x 35 mm) für den Studienausweis (bitte auf der entsprechenden<br />
Seite fest aufkleben),<br />
• die Bescheinigung eines gesetzlichen Krankenversicherungsunternehmens (AOK oder<br />
Ersatzkasse) über das Bestehen des Krankenversicherungsschutzes für Studenten oder<br />
über die Befreiung davon (diese Bescheinigung erhalten Sie bei den Allgemeinen Ortskrankenkassen<br />
und den Ersatzkassen) (siehe Abschnitt 2.2)<br />
• ausgefülltes Formular „Einzugsermächtigung für Studiengebühren und –beiträge“ (siehe<br />
Anlage). Die Einzugsermächtigung ermöglicht eine schnelle und fehlerfreie<br />
Einschreibung, Sie erhalten Ihre Studienpapiere innerhalb kürzester Zeit.<br />
• Wenn Sie die Einzugsermächtigung nicht in Anspruch nehmen möchten,<br />
die Bankbestätigung (unterschrieben und mit Bankstempel versehen) über die erfolgte<br />
Überweisung des Beitrags zum Studentenwerk, des Verwaltungskostenbeitrages und<br />
der Studiengebühr in Höhe von Euro 616,85. Eine Kopie des Kontoauszugs oder die<br />
Durchschrift des Überweisungsbeleges wird nicht als Nachweis anerkannt !)<br />
Falls Sie die Befreiung von den Studiengebühren oder das Studiengebührendarlehen in<br />
Anspruch nehmen, müssen Sie nur den Semesterbeitrag in Höhe von Euro 116,85<br />
überweisen. Anstelle der Zahlung der Studiengebühren ist der Darlehensantrag<br />
zusammen mit dem Antrag auf einen Feststellungsbescheid bzw. der Antrag auf
- 7 -<br />
Studiengebührenbefreiung mit entsprechenden Nachweisen einzureichen (siehe Kapitel<br />
3),<br />
• beglaubigte Abschrift oder beglaubigte Fotokopie des Reifezeugnisses oder der sonstigen<br />
Hochschulzugangsberechtigung,<br />
• beglaubigte Abschrift oder beglaubigte Fotokopie des <strong>1.</strong> Hochschulabschlusses und<br />
Ihren Zulassungsbescheid (nur für Bewerbungen zum Masterstudiengang oder für<br />
Zweitstudienbeweber/innen)<br />
• von Hochschulortwechsler/inne/n: Nachweise über das bisherige Studium (Immatrikulationsbescheinigungen,<br />
Studienbuch etc.), beglaubigte Fotokopien evtl. bestandener Vor-,<br />
Zwischen- oder Abschlussprüfungszeugnisse sowie die Exmatrikulationsbescheinigung<br />
bzw. den Exmatrikulationsvermerk der zuletzt besuchten deutschen Hochschule, aus denen<br />
die bisherigen Studienzeiten hervorgehen,<br />
• von Studiengangwechsler/inne/n im 3. oder höheren Hochschulsemester: Nachweis der<br />
Studienfachberatung für den gewünschten Studiengang. Nähere Informationen hierzu<br />
finden Sie unter: http://www.uni-stuttgart.de/studieren/bewerbung/wechsel/<br />
• von Studienbewerber/inne/n in das Studienfach Sport: eine beglaubigte Fotokopie der<br />
Bescheinigung über die bestandene Sporteingangsprüfung bzw. über die Befreiung davon,<br />
• von ausländischen Studienbewerber/innen ohne deutsches Abitur: der Nachweis ausreichender<br />
deutscher Sprachkenntnisse - Test Deutsch als Fremdsprache.<br />
Weitere Informationen zu den Sprachnachweisen oder zur Befreiung finden Sie unter:<br />
http://www.uni-stuttgart.de/studieren/bewerbung/international/deutsch/<br />
• von ausländischen Studienbewerber/innen aus Nicht-EU-Staaten: Kopie des Reisepasses<br />
mit Aufenthaltsgenehmigung<br />
2.7 Anlagen zum Antrag auf Einschreibung<br />
Mit dem Antrag auf Einschreibung sind die folgenden Anlagen verbunden:<br />
• dieses Infoheft<br />
• Vordruck Einzugsermächtigung<br />
• Muster für die Krankenkassenbescheinigung<br />
• Schlüsselverzeichnis<br />
• zwei Postkartenvordrucke (bitte beim Zurücksenden auf Pappe kleben)<br />
• Formblatt für Passbild<br />
• Check-Liste der benötigten Unterlagen auch als Deckblatt für Fensterkuverts nutzbar<br />
Den Gebührenbescheid für die Studiengebühren haben Sie zusammen mit dem<br />
Zulassungsbescheid erhalten.<br />
2.8 Versand der Studienpapiere<br />
Bitte vergessen Sie nicht, die beigefügten Postkarten auf Pappe aufzukleben, korrekt zu<br />
frankieren und mit Ihrer Anschrift zu versehen. Nur so vorbereitet, können wir Ihnen die <strong>1.</strong><br />
Postkarte direkt nach dem Posteingang als Eingangsbestätigung und die 2. Postkarte nach<br />
Bearbeitung Ihres Antrags als Mitteilung für fehlende Nachweise zuschicken. Sobald alle<br />
benötigten Unterlagen geprüft sind und die zu zahlenden Gebühren und Beiträge bei uns<br />
verbucht sind, werden Ihnen die gesamten Studienpapiere in dem von Ihnen bereitgestellten<br />
Umschlag mit der Post übersandt.
- 8 -<br />
3. Gebühren und Beiträge<br />
Bei der Einschreibung und für jedes Semester wird an der Universität Stuttgart derzeit ein<br />
Betrag in Höhe von Euro 616,85 (Semestergebühren) erhoben. Der Betrag setzt sich aus<br />
mehreren Komponenten zusammen:<br />
• den allgemeinen Studiengebühren in Höhe von Euro 500,00<br />
• dem Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von Euro 40,00<br />
• dem Beitrag zum Studentenwerk Stuttgart in Höhe von Euro 76,85<br />
Die Einschreibung ist erst nach Eingang der fälligen Gebühren und Beiträge möglich.<br />
.<br />
Falls Sie das Darlehen der L-Bank nicht in Anspruch nehmen oder nicht von den Studiengebühren<br />
befreit werden können (s.u.) müssen Sie der Universität Stuttgart eine<br />
Einzugsermächtigung erteilen oder Euro 616,85 innerhalb der Einschreibefrist überweisen.<br />
Zur Erleichterung der Abwicklung bitten wir Sie um Erteilung einer Einzugsermächtigung<br />
(siehe Anlage). Sie ermöglichen damit eine schnelle Einschreibung, die Berechnung der<br />
konkreten Gebühren und Beiträge übernimmt die Universität Stuttgart. Die weiteren Hinweise<br />
unter 3.1 – 3.4.2 dienen dann nur noch Ihrer Information.<br />
Sollten Sie die Beträge jedoch überweisen wollen, muss dem Einschreibeantrag eine<br />
Bankbestätigung (mit Stempel und Unterschrift) beigelegt werden. Beachten Sie bitte, dass<br />
eine Kopie des Kontoauszuges als Nachweis nicht ausreicht. Bei Wahl des<br />
Überweisungsweges ist mit einer längeren Bearbeitungszeit zu rechnen.<br />
Bei Nichterteilen einer Einzugsermächtigung tragen Sie auf dem Überweisungsträger den<br />
Überweisungsbetrag von Euro 616,85 ein. Der Betrag muss auf das Konto der<br />
Universitätskasse Stuttgart Nr. 7871521656 bei der Baden-Württembergischen Bank (BLZ<br />
600 501 01) überwiesen werden. Bitte geben Sie im Feld Verwendungszweck in der<br />
folgenden Reihenfolge an: Name, Vorname, Bewerbernummer<br />
Dies dient der eindeutigen Zuordnung. Die Einschreibung kann erst erfolgen wenn Ihre<br />
Zahlung verbucht wurde.<br />
3.1 Studiengebühr<br />
Seit Sommersemester 2007 werden in Baden-Württemberg allgemeine Studiengebühren<br />
erhoben. Die Abschaffung ist zum SS 2012 geplant aber aktuell noch nicht beschlossen.<br />
Zum WS 2011/12 sind die Studiengebühren noch zu bezahlen. Alle Studierende an einer<br />
staatlichen Hochschule, die ein grundständiges Studium oder ein konsekutives Master-<br />
Studium absolvieren, müssen pro Semester Euro 500,- Studiengebühren zahlen. Für nichtkonsekutive<br />
Master-Studiengänge können davon abweichend auch höhere Gebühren<br />
verlangt werden (§§ 2-11 LHGebG).<br />
Weitere Informationen zum Thema „Allgemeine Studiengebühren“, sowie die Anträge für ein<br />
Darlehen oder die Befreiung von der allgemeinen Studiengebühr finden Sie auch im Internet<br />
unter: http://www.uni-stuttgart.de/studieren/service/admin/studiengebuehren/<br />
3.<strong>1.</strong>1 Befreiung von der Studiengebühr<br />
Folgende Personen sind nicht gebührenpflichtig oder werden von Amts wegen befreit:<br />
• Studierende, die beurlaubt sind, sofern der Beurlaubungsantrag vor Beginn der<br />
Vorlesungszeit gestellt wird,<br />
• Doktorandinnen bzw. Doktoranden<br />
• ausländische Studierende, die keinen Anspruch auf Darlehensgewährung haben und bei<br />
denen die Hochschule ein besonderes Interesse an der Bildungszusammenarbeit mit<br />
dem Herkunftsland hat.<br />
Es muss daher kein gesonderter Antrag gestellt werden.<br />
Auf Antrag werden von der Gebührenpflicht befreit Studierende, die:
- 9 -<br />
• zwei oder mehr Geschwister haben, von denen zwei keine Befreiung nach der<br />
Geschwisterregelung in Anspruch nehmen (Geschwister sind leibliche Geschwister,<br />
Halbgeschwister, Stiefgeschwister und Adoptivgeschwister),<br />
• ein Kind (bis Vollendung des 14. Lebensjahres) erziehen und pflegen,<br />
• eine erheblich studienerschwerende Behinderung haben,<br />
• gleichzeitig an einer anderen Hochschule studieren und dort Studiengebühren entrichten,<br />
• im Praxissemester sind (insbesondere Lehramtstudierende) sowie<br />
• Ausländische Studierende, die im Rahmen von Vereinbarungen auf Landes-, Bundesoder<br />
internationaler Ebene oder von Hochschulvereinbarungen, die Abgabenfreiheit garantieren,<br />
immatrikuliert sind.<br />
Sollte einer dieser Befreiungstatbestände auf Sie zutreffen, schicken Sie<br />
• den Antrag auf Befreiung von den Studiengebühren<br />
www.uni-stuttgart.de/studieren/service/admin/studiengebuehren/#befreiung<br />
• mit den entsprechenden Nachweisen (z.B. Geburtsurkunden, s.a. Antrag)<br />
zusammen mit dem Antrag auf Einschreibung an das Studiensekretariat.<br />
Die Anträge auf Befreiung von der Studiengebühr müssen vor Vorlesungsbeginn bei<br />
der Universität Stuttgart eingegangen sein.<br />
Daneben müssen Sie innerhalb der Einschreibefrist<br />
• das ausgefüllte und unterschriebene Formular „Einzugsermächtigung“ einreichen<br />
• oder den Studentenwerks- und den Verwaltungskostenbeitrag (derzeit Euro 116,85)<br />
an die Universitätskasse Stuttgart bezahlen<br />
Die Studiengebühren müssen nicht bezahlt werden, wenn dem Antrag auf Einschreibung<br />
gleichzeitig ein Antrag auf Gebührenbefreiung mit den erforderlichen Nachweisen eingereicht<br />
wird.<br />
Gemäß § 6 Abs. 3 LHGebG kann die Universität Studierende, die eine weit überdurchschnittliche<br />
Begabung aufweisen oder im Studium herausragende Leistungen erbringen, von<br />
den Allgemeinen Studiengebühren befreien. Die Universität hat entschieden, von dieser Regelung<br />
Gebrauch zu machen, um besondere Leistungen qualifizierter Studierender zu honorieren.<br />
Die Kriterien, nach welchen Befreiungen ausgesprochen werden, finden Sie unter<br />
www.uni-stuttgart.de/studieren/service/admin/Studiengebuehren/hochbegabtenbefreiung<br />
Ausführliche Informationen zur Befreiung von den Studiengebühren sowie entsprechende<br />
Anträge finden Sie unter: www.uni-stuttgart.de/studieren/service/admin/studiengebuehren/<br />
Falls Sie Fragen zu den Studiengebühren sowie zur Studiengebührenbefreiung haben<br />
wenden Sie sich bitte an:<br />
Frau Tanja Möhle<br />
Abt. Allgemeine Studienangelegenheiten<br />
Geschwister-Scholl-Str. 24 C (Zimmer <strong>1.</strong>124), 70174 Stuttgart (-Mitte)<br />
Sprechzeiten: Mo, Di, Do, Fr: 9.00 - 12.00 Uhr sowie Mi: 13.30 - 15.30 Uhr<br />
Telefon: 0711 / 685-84634<br />
E-Mail: tanja.moehle@verwaltung.uni-stuttgart.de<br />
Internet: www.uni-stuttgart.de/studieren/service/admin/studiengebuehren/<br />
3.<strong>1.</strong>2 Studiengebührendarlehen<br />
Zur Finanzierung der Studiengebühren haben Studierende, die bestimmte Voraussetzungen<br />
erfüllen, einen Anspruch auf ein Studiengebührendarlehen der L-Bank. Das verzinste<br />
Studiengebührendarlehen ist frühestens zwei Jahre nach Abschluss des Studiums<br />
zurückzuzahlen, sofern dann eine bestimmte Einkommensgrenze überschritten wird.<br />
Der Anspruch hierauf besteht allerdings längstens für die Dauer der Regelstudienzeit - bei<br />
konsekutiven Studiengängen auch für den Masterstudiengang - plus vier weiterer Hochschulsemester.<br />
Kein Anspruch auf ein Darlehen haben in der Regel Ausländer/innen, sofern<br />
Sie nicht aus einem EU-Land kommen, oder ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht in<br />
Deutschland erworben haben (Bildungsinländer/innen).<br />
Falls Sie das Studiengebührendarlehen der L-Bank in Anspruch nehmen möchten,<br />
müssen Sie innerhalb der Einschreibefrist
- 10 -<br />
• den Antrag auf Erlass eines Feststellungsbescheids sowie<br />
• den Darlehensantrag der L-Bank:<br />
(beides unter www.uni-stuttgart.de/studieren/service/admin/studiengebuehren/#darlehen)<br />
zusammen mit dem Antrag auf Einschreibung an das Studiensekretariat schicken. Daneben<br />
müssen Sie innerhalb der Einschreibefrist<br />
• den Studentenwerks- und den Verwaltungskostenbeitrag (derzeit Euro 116,85)<br />
an die Universitätskasse Stuttgart zahlen; bei Vorliegen der Einzugsermächtigung wird<br />
eingezogen.<br />
Der Darlehensantrag und der Feststellungsbescheid werden von der Universität Stuttgart an<br />
die L-Bank weitergeleitet, welche nach Abschluss des Darlehensvertrages die Studiengebühr<br />
für das jeweilige Semester direkt an die Hochschule zahlt, solange Sie darlehensberechtigt<br />
sind. Vertragspartner der L-Bank ist der Student. Änderungen im Studentenstatus (insbes.<br />
Beurlaubung, Exmatrikulation) müssen unverzüglich der L-Bank gemeldet werden.<br />
Solange Sie Anspruch auf Darlehensgewährung haben und das Darlehen nicht kündigen,<br />
müssen Sie in den folgenden Semestern für die Rückmeldung nur den<br />
Studentenwerksbeitrag und den Verwaltungskostenbeitrag an die Universität bezahlen.<br />
Eine Übersicht über die Darlehnsberechtigung finden Sie im Festellungsbescheid, der Ihnen<br />
als Kopie zugeschickt wird.<br />
Ausführliche Informationen zum Studiengebührendarlehen der L-Bank finden Sie unter:<br />
www.uni-stuttgart.de/studieren/service/admin/studiengebuehren/<br />
Falls Sie Darlehensangebote eines anderen Kreditinstitutes (als der L-Bank) in Anspruch<br />
nehmen, müssen Sie die Studiengebühren an die Universität Stuttgart bezahlen.<br />
3.2 Verwaltungskostenbeitrag<br />
Für Verwaltungsdienstleistungen der Hochschule ist ein Verwaltungskostenbeitrag in Höhe<br />
von Euro 40,- pro Semester zu zahlen (§ 12 Abs.1 und 2 Landeshochschulgebührengesetz<br />
LHGebG). Die Beitragspflicht für den Verwaltungskostenbeitrag entsteht mit dem<br />
Immatrikulationsantrag oder mit dem letzten Tag des Rückmeldezeitraums, ohne dass es<br />
eines Gebührenbescheides bedarf (§ 12 Abs.2 LHGebG).<br />
Nach § 12 Abs. 3 LHGebG sind von der Zahlung des Verwaltungskostenbeitrags befreit:<br />
• Zweitimmatrikulierte, die den Verwaltungskostenbeitrag an der Ersthochschule<br />
(insbesondere an der Kunstakademie oder der Musikhochschule) bezahlt haben. Dies<br />
muss durch die Vorlage einer Immatrikulationsbescheinigung der Ersthochschule<br />
nachgewiesen werden. Erst dann kann die Einschreibung an der Universität Stuttgart<br />
durchgeführt werden.<br />
• Ausländische Studierende, die im Rahmen von Austauschbeziehungen an der Universität<br />
Stuttgart studieren und deren Heimathochschulen im Gegenzug deutschen Studierenden<br />
Gebührenfreiheit garantieren - evtl. müssen Sie sich eine Bescheinigung bei der<br />
Stabstelle für Internationale Angelegenheiten beschaffen, in der dies bestätigt wird.<br />
Bitte geben Sie bei der Einschreibung schriftlich an, wenn einer dieser Gründe auf Sie zutrifft<br />
und fügen Sie die notwendigen Belege bei.<br />
3.3 Studentenwerksbeitrag<br />
Die Studentenwerke übernehmen einen Teil der sozialen Betreuung für Studierende wie<br />
Studierendenwohnheime oder Verpflegung. Die Kosten werden teilweise durch Pflichtbeiträge<br />
der Studierenden gedeckt. Der Verwaltungsrat des Studentenwerks Stuttgart hat<br />
gemäß Beitragsordnung den Betrag auf Euro 76,85 pro Semester (mit Solidarbeitrag<br />
StudiTicket) festgesetzt. Der Beitrag ist vor der Einschreibung bzw. vor der Rückmeldung in<br />
das jeweilige Semester fällig.<br />
Beitragsordnung:<br />
Amtliche Bekanntmachungen der Universität Stuttgart Nr. 2/2009 vom 28. April 2009.
3.4 Studi-Ticket<br />
- 11 -<br />
Das Studi-Ticket des Verkehrsverbundes Stuttgart (VVS) und des Studentenwerks Stuttgart<br />
besteht aus zwei Komponenten:<br />
• dem Sockel- oder Solidarbeitrag und<br />
• dem Beförderungs- oder Tarifbeitrag.<br />
3.4.1 Der Sockel- oder Solidarbeitrag<br />
Dieser Betrag in Höhe von Euro 39,65 je Semester ist von allen Studierenden zu bezahlen<br />
und wird als Teil des Beitrags zum Studentenwerk erhoben.<br />
Für diesen Beitrag können Busse und Bahnen im gesamten Verbund des VVS (Stadt Stuttgart,<br />
Landkreise Böblingen, Esslingen, Ludwigsburg und Rems-Murr) sechs Monate lang (im<br />
Wintersemester vom <strong>1.</strong>10. bis zum 3<strong>1.</strong>3. des Folgejahres; im Sommersemester vom <strong>1.</strong>4. bis<br />
zum 30.9.) ohne Zonenbegrenzung täglich ab 18.00 Uhr bis zum Betriebsschluss (einschl.<br />
Nachtbussen) sowie an Wochenenden und Feiertagen ganztägig genutzt werden. Als<br />
Fahrtausweis gilt der gültige Studienausweis mit entsprechendem VVS-Aufdruck.<br />
Studierende, die aufgrund einer Schwerbehinderung zur kostenlosen Nutzung des Personennahverkehrs<br />
berechtigt sind, können gegenüber dem Studiensekretariat bei der Einschreibung<br />
oder anlässlich einer Rückmeldung ihre Schwerbehinderung nachweisen (grünorange-farbiger<br />
Schwerbehindertenausweis mit Markierung "G" oder "aG" mit Gültigkeitsmarke).<br />
Dieser Tatbestand wird im Studierendenstammsatz gespeichert und Sie brauchen<br />
den Sockelbeitrag von Euro 39,65 künftig nicht mehr zu bezahlen.<br />
3.4.2 Der Beförderungsbetrag<br />
Dieser Betrag ist optional zu zahlen, wenn das VVS-Netz werktags auch vor 18.00 Uhr<br />
genutzt werden soll. Er beträgt derzeit Euro 179,40 je Semester und gilt volle sechs Monate<br />
lang (im Wintersemester vom <strong>1.</strong>10. bis zum 3<strong>1.</strong>03. des Folgejahres; im Sommersemester<br />
vom <strong>1.</strong>04. bis zum 30.09.) ohne Zonenbegrenzung für das gesamte VVS-Netz.<br />
Dieses sog. Semester-Ticket kann bei allen DB-Fahrkartenausgaben im VVS, bei den betriebseigenen<br />
SSB-Verkaufsstellen sowie bei regionalen, dem VVS angeschlossenen, Verkehrsunternehmen<br />
erworben werden. Für die Ausstellung des VVS-Ausweises sowie für den<br />
Kauf des Semestertickets benötigen Sie einen gültigen Studentenausweis mit<br />
Semestermarke.<br />
4. Besondere Hinweise<br />
4.1 Hinweise für Dienstleistende<br />
Studienbewerber/innen, die zu einem Studiengang zugelassen worden sind, das Studium<br />
aber nicht beginnen können, weil sie<br />
• zum Wehr- oder Zivildienst einberufen wurden (bzw. bei EU-Angehörigen und<br />
Bildungsinländern, die einen vergleichbaren Dienst in ihrem Heimatland ableisten<br />
müssen), oder einen an die Stelle des Wehr- oder Zivildienstes getretenen Dienst<br />
ableisten<br />
• einen höchstens dreijährigen Dienst bei der Bundeswehr oder der Bundespolizei leisten,<br />
• ein Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr leisten,<br />
• einen „Europäischer Freiwilligendienst“ oder einen „anderen Dienst“ (wenn dieser durch<br />
das zuständige Bundesministerium anerkannt wurde) leisten<br />
• einen mindestens zweijährigen anerkannten Entwicklungsdienst leisten oder<br />
• ein Kind unter 18 Jahren oder einen pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen bis zur<br />
Dauer von 3 Jahren betreuen oder pflegen,<br />
brauchen derzeit nichts weiter zu unternehmen. Der Einschreibungsantrag braucht also nicht<br />
abgegeben zu werden. Bitte bewahren Sie aber den Zulassungsbescheid gut auf.
- 12 -<br />
Nach Ableistung des Dienstes bewerben Sie sich für den von Ihnen gewünschten Studiengang<br />
erneut bei der Universität Stuttgart. Für die Wieder-Bewerbung benötigen Sie den Zulassungsbescheid<br />
sowie einen Nachweis über die Ableistung Ihres Dienstes nach Art. 12 a<br />
GG (s.o.).<br />
Wenn Sie sich für denselben Studiengang an der Universität Stuttgart wiederbewerben,<br />
haben Sie für die nächsten zwei auf die Entlassung aus dem Dienst folgenden Bewerbungstermine<br />
einen Anspruch auf die Zulassung vor allen anderen Bewerbern/innen und<br />
ohne Rücksicht auf Ihre Abiturnote oder Wartezeit (Vorwegauswahl).<br />
s.a. www.uni-stuttgart.de/studieren/bewerbung/1fs/vorweg/<br />
4.2 Hinweise zum nachträglichen Verzicht auf den Studienplatz<br />
Wollen Sie Ihre Einschreibung rückgängig machen, müssen Sie dies dem Studiensekretariat<br />
schriftlich mitteilen und die Ihnen übersandten Studienpapiere (Studienausweis und<br />
Studienbescheinigungen) vollständig bis spätestens 30. September dieses Jahres<br />
zurückschicken. In diesem Fall löschen wir Ihre Einschreibung und Sie gelten für das<br />
gesamte Semester als nicht immatrikuliert. Bereits entrichtete Gebühren können Ihnen erstattet<br />
werden.<br />
Antrag: www.uni-stuttgart.de/studieren/service/admin/erstattung/antrag_erstattung.pdf<br />
Schicken Sie die Studienpapiere nicht fristgerecht oder nur unvollständig zurück, sind Sie für<br />
das gesamte Semester immatrikuliert. Bei einer eventuellen späteren Bewerbung zählt dieses<br />
Semester dann nicht als Wartesemester. Möglicherweise können Sie sich aber mit sofortiger<br />
Wirkung exmatrikulieren: www.uni-stuttgart.de/studieren/service/admin/exma/<br />
5. Hinweise zum Studienbeginn und Adressen<br />
Mit den Studienpapieren (Studienausweis etc.) bekommen Sie den "Wegweiser für<br />
Studienanfänger/innen" mit vielen Hinweisen zum Studium. Ausführliche Hinweise zum<br />
Studium und zum Studienbeginn erhalten Sie auch im Internet unter:<br />
www.uni-stuttgart.de/studieren/beginn<br />
Die Universität Stuttgart will Ihnen zu Studienbeginn helfen, sich schnell in der neuen Umgebung<br />
zu orientieren und bietet dazu eine Reihe von Einführungsveranstaltungen und Materialien<br />
an. Die Informationen finden Sie unter<br />
www.uni-stuttgart.de/studieren/beginn/einfuehrungen/<br />
Der Erstsemesterabend „Avete academici“ findet am 17. Oktober 2011 statt. Sie<br />
erhalten für diese Veranstaltung eine gesonderte Einladung.<br />
Falls Sie dennoch Fragen haben, wenden Sie sich an eine der folgenden Stellen:<br />
5.1 Studiensekretariat<br />
für Fragen zur Einschreibung<br />
Studiensekretariat für Deutsche und Bildungsinländer/innen<br />
Besucheradresse: Keplerstraße 7 (Zimmer 0/5), 70174 Stuttgart (-Mitte)<br />
Öffnungszeiten: Mo, Di, Do, Fr: 9.00 - 12.00 Uhr sowie Mi: 13.30 - 15.30 Uhr<br />
Telefonische Anfragen unter Tel : Mo - Do: 9.00 - 15.30 Uhr sowie Fr: 09.00 - 12.00 Uhr<br />
unter Telefonnummer: 0711 / 685- 83644<br />
E-Mail: studiensekretariat@uni-stuttgart.de<br />
Internet: www.uni-stuttgart.de/studieren/service/sekretariat/deutsch/
- 13 -<br />
Studiensekretariat für Ausländer/innen und EU-Bürger/innen ohne deutsches Abitur<br />
Geschwister-Scholl-Str. 24 B (Erdgeschoss), 70174 Stuttgart (-Mitte)<br />
Öffnungszeiten: Mo, Di, Do, Fr: 9.00 - 12.00 Uhr sowie Mi: 13.30 - 15.30 Uhr<br />
Telefonische Anfragen: Mo, Di, Do, 13.30 - 15.30 Uhr sowie Mi: 1<strong>1.</strong>00 - 12.00 Uhr<br />
Internet: www.uni-stuttgart.de/studieren/service/sekretariat/ausland/<br />
Ansprechpartner/innen nach Regionen:<br />
• Afrika, Australien, Balkan (mit Albanien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Kroatien,<br />
Mazedonien, Rumänien, Serbien, Montenegro, Slowenien), Ungarn, Polen, Tschechien,<br />
Slowakei, Dänemark, Finnland, Norwegen, Schweden, Spanien und Portugal<br />
Helga Reinhardt, Tel.: 0711/685-82280<br />
E-Mail: helga.reinhardt@verwaltung.uni-stuttgart.de<br />
• Baltikum (mit Estland, Lettland, Litauen) Osteuropa und Mongolei, Nord- und Südamerika<br />
sowie Programmstudierende:<br />
Andreas Koops und Gulnara Häckel, Tel.:0711/685-83607<br />
E-Mail: andreas.koops@verwaltung.uni-stuttgart.de,<br />
gulnara.haeckel@verwaltung.uni-stuttgart.de<br />
• Ferner Osten (insbesondere China, Korea, Japan Thailand und Vietnam):<br />
Thomas Heisch, Tel.: 0711/685-82281<br />
E-Mail: thomas.heisch@verwaltung.uni-stuttgart.de<br />
• Naher und Mittlerer Osten (mit Indien, Pakistan, Irak, Iran, Israel, Jordanien, Libanon,<br />
Palästina, Syrien) sowie Teile Europas (mit Belgien, Frankreich, Griechenland,<br />
Großbritannien, Irland, Island, Italien, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich,<br />
Schweiz, Türkei, Zypern):<br />
Stefan Schittenhelm, Tel.: 0711/685-83606<br />
E-Mail: stefan.schittenhelm@verwaltung.uni-stuttgart.de<br />
5.2 Zentrale Studienberatung<br />
für Beratung und Information zu den einzelnen Studiengängen und rund ums Studium<br />
Zentrale Studienberatung<br />
Besucheradresse: Geschwister-Scholl-Str. 24 C (EG), 70174 Stuttgart (-Mitte)<br />
Öffnungszeiten: Mo, Di, Do, Fr: 9.00 - 12.00 Uhr sowie Mi: 13.30 - 17.00 Uhr<br />
(abweichende Sprechzeiten von Ende Juli bis Mitte September)<br />
Telefonische Anfragen: Di, Do: 13.30 - 15.30 Uhr unter Tel.: 0711 / 685-8 2133<br />
E-Mail: studienberatung@uni-stuttgart.de<br />
Internet: www.uni-stuttgart.de/zsb/