01.11.2014 Aufrufe

1. Persönliche Angaben - MASTER:ONLINE Logistikmanagement ...

1. Persönliche Angaben - MASTER:ONLINE Logistikmanagement ...

1. Persönliche Angaben - MASTER:ONLINE Logistikmanagement ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

- 5 -<br />

befreien lassen. Auch nicht versicherungspflichtige oder befreite Studierende müssen<br />

eine entsprechende Bescheinigung einer gesetzlichen Krankenkasse (AOK oder Ersatzkassen)<br />

vorlegen! Die Mitteilung der Beihilfestelle und/oder eines privaten Versicherungsunternehmens<br />

über einen dort bestehenden Krankenversicherungsschutz dürfen wir nach den<br />

gesetzlichen Vorschriften nicht anerkennen.<br />

Nähere Informationen finden Sie unter<br />

http://www.hochschulstart.de/fileadmin/downloads/Merkblaetter/M12.pdf oder bekommen Sie<br />

bei ihrer Krankenkasse.<br />

2.2.1 Versicherungsschutz durch Familienversicherung<br />

Studenten, die in der gesetzlichen Krankenversicherung ihrer Eltern oder Ehegatten familienversichert<br />

sind, sind nicht versicherungspflichtig. Für die Einschreibung benötigen wir allerdings<br />

die Bescheinigung einer gesetzlichen Krankenkasse (AOK oder Ersatzkassen) über<br />

die Befreiung.<br />

2.2.2 Versicherungsschutz durch Privatversicherung<br />

Studierende, die Mitglied bei einer privaten Krankenversicherung sind, können sich bei der<br />

AOK oder den Ersatzkassen von der Versicherungspflicht befreien lassen. Dies kann allerdings<br />

nur während der ersten drei Monate nach Studienbeginn beantragt werden. Die Befreiung<br />

gilt für die Dauer des Studiums und ist unwiderruflich, so dass während des Studiums<br />

ein Wechsel in eine gesetzliche Krankenversicherung nicht möglich ist.<br />

Ob es im Einzelfall günstiger ist, die Privatversicherung - bei gleichzeitiger Befreiung von der<br />

gesetzlichen Versicherungspflicht - in Anspruch zu nehmen oder aber in die gesetzliche Studentische<br />

Krankenversicherung bei einer AOK oder Ersatzkasse einzutreten, muss jeder für<br />

sich selbst entscheiden. Empfehlenswert ist daher die Beratung durch die bisherige Krankenkasse.<br />

2.2.3 Hinweise für Studierende mit Eltern im öffentlichen Dienst<br />

Studierende, die selbst oder über ihre Eltern beihilfeberechtigt/-berücksichtigungsfähig sind,<br />

müssen in der gesetzlichen Studentischen Krankenversicherung versichert sein oder aber<br />

von dieser befreit werden. Folglich benötigen wir auch von Personen, die beihilfeberechtigt<br />

oder bei der Beihilfe berücksichtigungsfähig sind, eine Bescheinigung einer gesetzlichen<br />

Krankenkasse (AOK/Ersatzkassen) darüber, dass sie entweder in der gesetzlichen Studentischen<br />

Krankenversicherung versichert oder von dieser befreit sind.<br />

Für Studierende, die beihilfeberechtigt/-berücksichtigungsfähig sind, gilt hinsichtlich der Befreiung<br />

und Konsequenzen das gleiche wie für privat versicherte Studierende (s. Kap. 2.2.2).<br />

Nach Ende nach Beendigung der Beihilfeberechtigung muss sich der Einzelne vollständig<br />

privat versichern.<br />

2.3 Doppelimmatrikulation (Ziffer 5 im Antrag)<br />

Die gleichzeitige Einschreibung an mehreren Hochschulen ist nur in Ausnahmefällen aufgrund<br />

von Kooperationsvereinbarungen möglich (z.B. beim Lehramt). Die Doppeleinschreibung<br />

muss daher gesondert beantragt und genehmigt werden. Bitte legen Sie die Genehmigung<br />

sowie die Immatrikulationsbescheinigung der anderen Hochschule vor. Ausnahme: Für<br />

ein Studium „Künstlerisches Lehramt“ an der Musikhochschule und Kunstakademie in Stuttgart<br />

sowie des Lehramtsfachs Biologie an der Universität Hohenheim wird keine extra Genehmigung<br />

zur Doppelimmatrikulation benötigt.<br />

Der Semesterbeitrag (Studentenwerksbeitrag und Verwaltungskostenbeitrag) und die Studiengebühr<br />

sind grundsätzlich an der Hochschule mit der längeren Studiendauer,<br />

ersatzweise mit größerem Studienanteil zu entrichten.<br />

Beim „Künstlerischen Lehramt“ ist dies die Kunst- bzw. Musikhochschule; beim Lehramtsstudium<br />

Biologie in Hohenheim ist dies derzeit die Universität Stuttgart. Zu Semesterbeginn<br />

sind entweder die Gebühren/Beiträge zu den von der Universität Stuttgart festgelegten Fris-

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!