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Geschäftsbericht 2010 Herne. 2010. - Herner Sparkasse

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52<br />

Anhang zur Bilanz<br />

Derivative Finanzinstrumente<br />

Die von der <strong>Sparkasse</strong> eingesetzten derivativen<br />

Finanzinstrumente (Swaps) sind als schwebende<br />

Geschäfte in der Bilanz nicht auszuweisen. Sie<br />

werden bei Abschluss entsprechend ihrer Zweckbestimmung<br />

dem Handels- oder Anlagebuch<br />

zugeordnet.<br />

Die zur Absicherung von Zinsänderungs- oder<br />

sonstigen Marktpreisrisiken abgeschlossenen<br />

derivativen Geschäfte werden in die Gesamtbetrachtung<br />

der jeweiligen Risikoart einbezogen<br />

und sind somit nicht gesondert zu bewerten.<br />

Bewertungseinheiten<br />

Ein Schuldscheindarlehen (nom. 1.000 TEUR) bildet<br />

mit einem zugeordneten Zinssicherungsgeschäft<br />

(Zinsswap) eine Bewertungseinheit (Mikro-<br />

Hedge).<br />

Das durch den Mikro-Hedge abgesicherte Zinsänderungsrisiko(Zahlungsstromänderungsrisiko)<br />

des Schuldscheindarlehens gleicht sich aufgrund<br />

der Übereinstimmung der wesentlichen<br />

risikobestimmenden Parameter am Abschlussstichtag<br />

und voraussichtlich künftig weitestgehend<br />

aus. Grund- und Sicherungsgeschäft haben<br />

jeweils identische Fälligkeiten. Zur Ermittlung<br />

sowohl der prospektiven als auch der retrospektiven<br />

Effektivität wird die Critical-Term-Match-<br />

Methode verwandt.<br />

Die Wirksamkeit der von uns gebildeten Bewertungseinheiten<br />

war gegeben, da die Grund- und<br />

Sicherungsgeschäfte jeweils vergleichbaren<br />

Risiken unterliegen.<br />

Wir bewerten die Grund- und Sicherungsgeschäfte<br />

der Bewertungseinheiten – soweit sich<br />

die aus dem abgesicherten Risiko ergebenden<br />

Wertentwicklungen ausgleichen – kompensatorisch.<br />

Die bilanzielle Abbildung erfolgt mittels der<br />

Einfrierungsmethode.<br />

Die zur Steuerung der allgemeinen Zinsänderungsrisiken<br />

abgeschlossenen Zinsswapgeschäfte<br />

wurden in die Gesamtbetrachtung des Zinsänderungsrisikos<br />

einbezogen (Zinsbuchsteuerung)<br />

und werden nicht gesondert bewertet.<br />

Währungsumrechnung<br />

Die Währungsumrechnung erfolgt nach § 256a<br />

HGB bzw. § 3 0h HGB. Eine besondere Deckung<br />

gemäß § 3 0h HGB sehen wir als gegeben an,<br />

soweit eine Identität von Währung und Betrag<br />

der gegenläufigen Geschäfte vorliegt. Nennenswerte<br />

Beträge ohne besondere Deckung beschränken<br />

sich auf den Sortenbestand.<br />

Bilanzposten und Posten der Gewinn- und Verlustrechnung,<br />

die auf fremde Währung lauten,<br />

werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag<br />

umgerechnet.<br />

Der Gesamtbetrag der auf fremde Währung lautenden<br />

Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten<br />

beträgt 850 TEUR bzw. 79 TEUR.

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