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genauen Angaben zu Arbeitsbeginn und -umfang gemacht werden. Der Einsatz erfolgt kurzfristig<br />

und nach Bedarf. Die Vergütung erfolgt dementsprechend nach TVöD.<br />

Schwerbehinderte Bewerber/innen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.<br />

Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet. Eine<br />

Rücksendung der Bewerbungsunterlagen erfolgt nur bei Vorliegen eines frankierten Rückumschlags.<br />

Bewerbungen werden bis zum 31.10.2012 schriftlich an die Amtsverwaltung Schrevenborn,<br />

Fachbereich I, Fachdienst 10, Dorfplatz 2, 24226 Heikendorf, oder per E-Mail an<br />

martina.meyer@amt-schrevenborn.de erbeten. Telefonische Auskünfte erteilt Frau Meyer unter<br />

der Telefonnummer 0431 2409 110.<br />

Der Seniorenbeirat lädt ein.<br />

Der Seniorenbeirat und die Sozialstation Heikendorf gestalten gemeinsam mit dem<br />

„Haus der Hilfe“ Kiel eine Veranstaltung zu dem Thema:<br />

„Hilfsmittel im Alltag – Informationen – Beratung – Beschaffung„<br />

im Ratssaal des Heikendorfer Rathauses am Donnerstag, den 25.10.2012 um 15.00 Uhr.<br />

Der Eintritt ist frei.<br />

Gleichzeitig weist der Seniorenbeirat darauf hin, dass in den Gemeindebüros noch<br />

Seniorenpässe zum kostenlosen oder stark vergünstigten Besuch vieler Einrichtungen<br />

mit einer Gültigkeitsdauer bis zum 14.05. 2013 zu erwerben sind.<br />

Gartenabfälle verbrennen?<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Ulrich Steingräber, 1. Vors.<br />

Wenn Sie trotz der abfallwirtschaftlichen und ökologischen Nachteile sowie gesundheitlicher<br />

Bedenken pflanzliche Gartenabfälle verbrennen möchten, sind folgende Regeln zu beachten:<br />

�Es dürfen nur die pflanzlichen Abfälle vom eigenen Grundstück verbrannt werden, sofern<br />

diese nicht im Rahmen der gärtnerischen Bewirtschaftung entsorgt werden können, z.B. Gehölze<br />

mit Pilzbefall o.ä.<br />

�Holzfeuer dürfen nur gelegentlich abgebrannt werden, da diese eine Belästigung der Nachbarschaft<br />

darstellen.<br />

�Die Rauchentwicklung ist gering zu halten; somit dürfen nur trockene und naturbelassene<br />

Hölzer verbrannt werden.<br />

�Demzufolge darf Nachstehendes nicht verbrannt werden: Frischer Rasen- und Baum-<br />

/Strauchschnitt, Holzabfälle aus lackiertem, gestrichenem oder mit Holzschutzmitteln behandelten<br />

Holz, mit Teer oder Dachpappe verunreinigtes Abbruchholz, Sperrholz, Spanplatten,<br />

Faserplatten, Möbel, usw. (starke Rauchentwicklung und giftige Verbrennungsgase).<br />

�Zum Schutz der Kleinlebewesen ist das Brennmaterial erst am Tag des Verbrennens aufzusetzen<br />

oder vor dem Abbrennen dementsprechend umzusetzen.<br />

�Als Hilfe zum Abbrennen können kleine Mengen Papier oder Pappe verwendet werden;<br />

dagegen sind brandbeschleunigende Stoffe, wie zum Beispiel Benzin, nicht zugelassen.<br />

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