WTT Nord GmbH
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genauen Angaben zu Arbeitsbeginn und -umfang gemacht werden. Der Einsatz erfolgt kurzfristig<br />
und nach Bedarf. Die Vergütung erfolgt dementsprechend nach TVöD.<br />
Schwerbehinderte Bewerber/innen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.<br />
Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet. Eine<br />
Rücksendung der Bewerbungsunterlagen erfolgt nur bei Vorliegen eines frankierten Rückumschlags.<br />
Bewerbungen werden bis zum 31.10.2012 schriftlich an die Amtsverwaltung Schrevenborn,<br />
Fachbereich I, Fachdienst 10, Dorfplatz 2, 24226 Heikendorf, oder per E-Mail an<br />
martina.meyer@amt-schrevenborn.de erbeten. Telefonische Auskünfte erteilt Frau Meyer unter<br />
der Telefonnummer 0431 2409 110.<br />
Der Seniorenbeirat lädt ein.<br />
Der Seniorenbeirat und die Sozialstation Heikendorf gestalten gemeinsam mit dem<br />
„Haus der Hilfe“ Kiel eine Veranstaltung zu dem Thema:<br />
„Hilfsmittel im Alltag – Informationen – Beratung – Beschaffung„<br />
im Ratssaal des Heikendorfer Rathauses am Donnerstag, den 25.10.2012 um 15.00 Uhr.<br />
Der Eintritt ist frei.<br />
Gleichzeitig weist der Seniorenbeirat darauf hin, dass in den Gemeindebüros noch<br />
Seniorenpässe zum kostenlosen oder stark vergünstigten Besuch vieler Einrichtungen<br />
mit einer Gültigkeitsdauer bis zum 14.05. 2013 zu erwerben sind.<br />
Gartenabfälle verbrennen?<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Ulrich Steingräber, 1. Vors.<br />
Wenn Sie trotz der abfallwirtschaftlichen und ökologischen Nachteile sowie gesundheitlicher<br />
Bedenken pflanzliche Gartenabfälle verbrennen möchten, sind folgende Regeln zu beachten:<br />
�Es dürfen nur die pflanzlichen Abfälle vom eigenen Grundstück verbrannt werden, sofern<br />
diese nicht im Rahmen der gärtnerischen Bewirtschaftung entsorgt werden können, z.B. Gehölze<br />
mit Pilzbefall o.ä.<br />
�Holzfeuer dürfen nur gelegentlich abgebrannt werden, da diese eine Belästigung der Nachbarschaft<br />
darstellen.<br />
�Die Rauchentwicklung ist gering zu halten; somit dürfen nur trockene und naturbelassene<br />
Hölzer verbrannt werden.<br />
�Demzufolge darf Nachstehendes nicht verbrannt werden: Frischer Rasen- und Baum-<br />
/Strauchschnitt, Holzabfälle aus lackiertem, gestrichenem oder mit Holzschutzmitteln behandelten<br />
Holz, mit Teer oder Dachpappe verunreinigtes Abbruchholz, Sperrholz, Spanplatten,<br />
Faserplatten, Möbel, usw. (starke Rauchentwicklung und giftige Verbrennungsgase).<br />
�Zum Schutz der Kleinlebewesen ist das Brennmaterial erst am Tag des Verbrennens aufzusetzen<br />
oder vor dem Abbrennen dementsprechend umzusetzen.<br />
�Als Hilfe zum Abbrennen können kleine Mengen Papier oder Pappe verwendet werden;<br />
dagegen sind brandbeschleunigende Stoffe, wie zum Beispiel Benzin, nicht zugelassen.<br />
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