Informationen zum Studienalltag am Fachbereich - Beuth ...
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Zur weiteren Differenzierung der Beurteilung sind um 0,3 verminderte oder erhöhte Noten zu<br />
verwenden. Die Notenskala lautet: 1,0; 1,3; 1,7; 2,0; 2,3; 2,7; 3,0; 3,3; 3,7; 4,0; 5,0.<br />
Wird eine Veranstaltung nicht differenziert mit einer Note bewertet, so wird die Veranstaltung mit "Mit<br />
Erfolg" oder "Ohne Erfolg" bewertet.<br />
4. Gremien der <strong>Beuth</strong> Hochschule für Technik Berlin<br />
Mitgestalten macht Spaß und erweitert den Horizont. Das wird jede/r Studierende bestätigen, die/der<br />
sich in den Gremien der <strong>Beuth</strong> Hochschule engagiert (hat). Wer das Studium nur auf das Erbringen<br />
der Leistungsnachweise beschränkt, könnte also etwas Wichtiges verpassen! Hier eine Übersicht über<br />
Möglichkeiten für Studierende, sich zu engagieren:<br />
Laut Berliner Hochschulgesetz (BerlHG) § 2 haben Hochschulen das Recht der Selbstverwaltung. Die<br />
Studierenden sind Teil dieser Selbstverwaltung. So ist die Studierendenschaft eine rechtsfähige<br />
Teilkörperschaft der Hochschule (§ 18). Als solche verwaltet sie ihre Angelegenheiten selbst (siehe<br />
„4.2 Organe der Studierendenschaft“). Außerdem wirken studentische Vertreter/innen in den<br />
wesentlichen Gremien der <strong>Beuth</strong> Hochschule mit (siehe 4.1).<br />
Die wörtlichen Zitate dieses Abschnitts entst<strong>am</strong>men alle den <strong>Informationen</strong> des AStA der <strong>Beuth</strong><br />
Hochschule (http://public.beuth-hochschule.de/~asta/, Stand: Sept. 09)<br />
4.1 <strong>Fachbereich</strong>srat, Akademischer Senat, Akademische Vers<strong>am</strong>mlung<br />
Wichtige Gremien der <strong>Beuth</strong> Hochschule, in denen studentische Vertreter/innen mitwirken, sind die<br />
<strong>Fachbereich</strong>sräte, der Akademische Senat und die Akademische Vers<strong>am</strong>mlung.<br />
Der <strong>Fachbereich</strong> „trägt dafür Sorge, dass die in seinem Gebiet tätigen Personen und Einrichtungen<br />
ihre Aufgaben erfüllen können. Daraus resultieren folgende Aufgaben des <strong>Fachbereich</strong>srates: ...<br />
geordnete Durchführung der Lehre und der Prüfungen ..., Verteilung von ... Stellen und von Mitteln für<br />
nichtplanmäßige Dienstkräfte sowie von Sachmitteln ..., Wahl des Dekans/ der Dekanin und des<br />
Prodekans bzw. der Prodekanin, aus der Gruppe der Professor/innen im <strong>Fachbereich</strong>srat. ... Die<br />
Sitzungen finden zunächst öffentlich statt, bei Personalangelegenheiten nichtöffentlich. ... der FBR<br />
(ist) das wichtigste Gremium im <strong>Fachbereich</strong>, was das Studium angeht, und mit einigermaßen<br />
geschickt formulierten Argumenten kann man als studentischer Vertreter schon einiges bewegen bzw.<br />
verhindern.“<br />
Der Akademische Senat trifft Grundsatzentscheidungen, die für die Hochschule insges<strong>am</strong>t von<br />
Bedeutung sind. Dazu zählen u. a. die Aufstellung von Grundsätzen für Lehre, Studium und<br />
Prüfungen, die Einrichtung und Aufhebung von Studiengängen, die Regelungen über die Benutzung<br />
der Hochschuleinrichtungen sowie die Beschlussfassung über den Vorschlag zur Wahl des<br />
Präsidenten oder der Präsidentin der Hochschule sowie der Vizepräsidenten oder Vizepräsidentinnen.<br />
Die Akademische Vers<strong>am</strong>mlung „wählt alle vier Jahre den Präsidenten und die Vizepräsidenten der<br />
Hochschule. ... Die Akademische Vers<strong>am</strong>mlung kann ein Mitglied des Präsidiums durch ein<br />
konstruktives Misstrauensvotum (Abwahl bei gleichzeitiger Neuwahl eines Kandidaten) abwählen. ...<br />
Die Akademische Vers<strong>am</strong>mlung entwirft und beschließt die Grundordnung der Hochschule, die die<br />
höchste Ordnung innerhalb der Hochschule darstellt. Zusätzlich dazu kann die Akademische<br />
Vers<strong>am</strong>mlung Stellungnahmen zu Angelegenheiten abgeben, die die Hochschule als Ganzes<br />
betreffen.“<br />
Version vom 22.09.2009 Seite 8