Niederschrift - Stadt Kaiserslautern
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Ratsmitglied Hartmeyer stellt folgenden Änderungsantrag (als Anlage beigefügt):<br />
„Der <strong>Stadt</strong>rat nimmt die von der Verwaltung erstellte Prioritätenfestsetzung<br />
für die Ausgabenansätze und die Verpflichtungsermächtigungen des Vermögenshaushaltes<br />
2008 zur Kenntnis.“<br />
Ratsmitglied Rahm regt an, die Prioritätenliste fortzuschreiben und quartalsweise<br />
im Hinblick auf ihre Umsetzung zu überprüfen und Ratsmitglied Wollenweber<br />
erklärt, die FWG-Fraktion werde den Antrag der FDP-Fraktion unterstützen, im<br />
Falle einer Ablehnung desselben jedoch der Prioritätenliste zustimmen.<br />
In der weiteren Diskussion werden Zweifel über die Reihenfolge der Abstimmung<br />
über den vorliegenden Antrag der FDP-Fraktion und dem Verwaltungsvorschlag<br />
in der Beschlussvorlage vorgebracht und seitens des Sitzungsdienstes<br />
auf die Bestimmungen der Geschäftsordnung hingewiesen und festgestellt,<br />
dass nach § 26 Abs. 4 der Geschäftsordnung bei Meinungsverschiedenheiten<br />
über die Reihenfolge der Anträge der <strong>Stadt</strong>rat entscheidet.<br />
Ratsmitglied Prof. Dr. Rosenberger begründet nochmals die ablehnende Haltung<br />
der CDU-Fraktion zum Verwaltungsvorschlag.<br />
Nach eingehender Beratung fasst der <strong>Stadt</strong>rat folgende Beschlüsse:<br />
1. Als den weitergehenderen Antrag zwischen dem Verwaltungsvorschlag<br />
und dem Änderungsantrag der FDP-Fraktion ist der Beschlussvorschlag<br />
der Verwaltung, wie in der Beschlussvorlage Nr. 0105/2008 aufgeführt, zu<br />
betrachten.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Mit Stimmenmehrheit zugestimmt<br />
Dafür: 25<br />
Dagegen: 22<br />
Oberbürgermeister Dr. Weichel stellt fest, damit stehe der Beschlussvorschlag<br />
der Verwaltung zur Abstimmung.<br />
2. Gemäß Vertagung aus dem Haupt- und Finanzausschuss vom 18.02.2008<br />
werden die der Beschlussvorlage als Anlage beigefügten Prioritätenlisten<br />
(Finanzierungsübersichten) für die Ausgabenansätze und die Verpflichtungsermächtigungen<br />
des Vermögenshaushaltes 2008 beschlossen. Sie<br />
sind für die Verwaltung verbindlich. Evtl. unabweisbare Änderungen bedürfen<br />
gesonderter Beschlussfassung durch den <strong>Stadt</strong>rat bzw. Haupt- und Finanzausschuss.<br />
Zusätzlich in der Prioritätenliste aufzunehmen ist die Beschaffung<br />
von zwei Lärmmessstationen mit einem Haushaltsansatz von<br />
78.000 €.<br />
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