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Niederschrift - Stadt Kaiserslautern

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Ratsmitglied Hartmeyer stellt folgenden Änderungsantrag (als Anlage beigefügt):<br />

„Der <strong>Stadt</strong>rat nimmt die von der Verwaltung erstellte Prioritätenfestsetzung<br />

für die Ausgabenansätze und die Verpflichtungsermächtigungen des Vermögenshaushaltes<br />

2008 zur Kenntnis.“<br />

Ratsmitglied Rahm regt an, die Prioritätenliste fortzuschreiben und quartalsweise<br />

im Hinblick auf ihre Umsetzung zu überprüfen und Ratsmitglied Wollenweber<br />

erklärt, die FWG-Fraktion werde den Antrag der FDP-Fraktion unterstützen, im<br />

Falle einer Ablehnung desselben jedoch der Prioritätenliste zustimmen.<br />

In der weiteren Diskussion werden Zweifel über die Reihenfolge der Abstimmung<br />

über den vorliegenden Antrag der FDP-Fraktion und dem Verwaltungsvorschlag<br />

in der Beschlussvorlage vorgebracht und seitens des Sitzungsdienstes<br />

auf die Bestimmungen der Geschäftsordnung hingewiesen und festgestellt,<br />

dass nach § 26 Abs. 4 der Geschäftsordnung bei Meinungsverschiedenheiten<br />

über die Reihenfolge der Anträge der <strong>Stadt</strong>rat entscheidet.<br />

Ratsmitglied Prof. Dr. Rosenberger begründet nochmals die ablehnende Haltung<br />

der CDU-Fraktion zum Verwaltungsvorschlag.<br />

Nach eingehender Beratung fasst der <strong>Stadt</strong>rat folgende Beschlüsse:<br />

1. Als den weitergehenderen Antrag zwischen dem Verwaltungsvorschlag<br />

und dem Änderungsantrag der FDP-Fraktion ist der Beschlussvorschlag<br />

der Verwaltung, wie in der Beschlussvorlage Nr. 0105/2008 aufgeführt, zu<br />

betrachten.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Mit Stimmenmehrheit zugestimmt<br />

Dafür: 25<br />

Dagegen: 22<br />

Oberbürgermeister Dr. Weichel stellt fest, damit stehe der Beschlussvorschlag<br />

der Verwaltung zur Abstimmung.<br />

2. Gemäß Vertagung aus dem Haupt- und Finanzausschuss vom 18.02.2008<br />

werden die der Beschlussvorlage als Anlage beigefügten Prioritätenlisten<br />

(Finanzierungsübersichten) für die Ausgabenansätze und die Verpflichtungsermächtigungen<br />

des Vermögenshaushaltes 2008 beschlossen. Sie<br />

sind für die Verwaltung verbindlich. Evtl. unabweisbare Änderungen bedürfen<br />

gesonderter Beschlussfassung durch den <strong>Stadt</strong>rat bzw. Haupt- und Finanzausschuss.<br />

Zusätzlich in der Prioritätenliste aufzunehmen ist die Beschaffung<br />

von zwei Lärmmessstationen mit einem Haushaltsansatz von<br />

78.000 €.<br />

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