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PDF: 1,7 MB - EQUAL

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3 Umsetzung der GI-<strong>EQUAL</strong><br />

32<br />

3.1 Aktionen und Meilensteine<br />

<strong>EQUAL</strong> wird in drei Aktionen umgesetzt, denen eine<br />

jeweils unterschiedliche Aufgabenstellung zugeordnet<br />

ist. Die Projektlaufzeit beträgt bis zu drei Jahre. Der<br />

Bewilligungsbescheid wird zeitgleich für die Aktionen<br />

1, 2 und 3 erteilt. In der 2. Förderrunde werden im Projektverlauf<br />

Meilensteine festgelegt, die bei der Umsetzung<br />

des Arbeitsprogramms zu erreichen sind.<br />

Aktion 1<br />

Aktion 1 ist als erster Meilenstein definiert. Angesiedelt<br />

vor der eigentlichen Projektdurchführung gibt sie Raum<br />

für den Aufbau und die Konsolidierung der Entwicklungspartnerschaft<br />

und einer auf einen zusätzlichen Gewinn<br />

zielenden transnationalen Partnerschaft.<br />

Da es sich bei Entwicklungspartnerschaften um Netzwerke<br />

handelt, ist es besonders wichtig, die Entscheidungs-,<br />

Arbeits- und Kommunikationsstrukturen sowie die Managementfunktionen<br />

festzulegen (vgl. 4.4). Handlungsansätze,<br />

Arbeitshypothesen, Erfolgskriterien, der gemeinsame Arbeitsplan<br />

und der Kosten- und Finanzierungsplan werden<br />

erstellt. Ferner ist sowohl in der strukturellen Ausgestaltung<br />

der Entwicklungspartnerschaft als auch auf der<br />

Ebene der Teilprojekte die Umsetzung der Querschnittsthemen<br />

in angemessener Weise zu berücksichtigen.<br />

Jeder operative Partner ist gefordert, an einem Gender-<br />

Training teilzunehmen, in das auch die Einbeziehung der<br />

strategischen Partner empfohlen wird.<br />

Neben der nationalen Kooperation bauen die Entwicklungspartnerschaften<br />

in Aktion 1 die transnationale<br />

Zusammenarbeit auf. Sie verständigen sich mit den transnationalen<br />

Partnern auf gemeinsame Aktivitäten und<br />

einen gemeinsamen Arbeitsplan. Zur Suche nach geeigneten<br />

Partnern steht die Europäische Datenbank (ECDB)<br />

zur Verfügung, in die zum 01. Januar 2005 alle Daten der<br />

an Aktion 1 beteiligten Entwicklungspartnerschaften eingetragen<br />

werden. Die Partnerschaft kann auch zu vergleichbaren<br />

Projekten aus Nicht-Mitgliedstaaten aufgebaut<br />

werden, wenn diese im Rahmen der Programme<br />

PHARE, TACIS, MEDA oder CARDS zuschussfähig sind.<br />

Vereinbarung über die Entwicklungspartnerschaft<br />

Die Vereinbarung über die gemeinsame Strategie der<br />

Entwicklungspartnerschaft umschließt folgende Elemente:<br />

Bewertung der auf dem Arbeitsmarkt bestehenden Ausgrenzungen,<br />

Diskriminierungen und Ungleichheiten<br />

innerhalb des betreffenden Themenbereichs und<br />

Gebiets bzw. Sektors<br />

darauf bezogene Ziele und Handlungsschwerpunkte<br />

detaillierter Arbeitsplan<br />

detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan<br />

genaue Festlegung der Rolle der einzelnen Partner<br />

(operative und strategische Partner, nationale und<br />

transnationale Koordination, Zuwendungsempfänger,<br />

Mittelverwaltende Stelle und Evaluation)<br />

Regelungen für Leitung und Management<br />

Mechanismus und Methodik für die laufende Bewertung,<br />

einschließlich der Beschreibung nachprüfbarer<br />

Indikatoren, aus denen hervorgeht, wie Zielsetzungen,<br />

Outputs und Ergebnisse ermittelt und bewertet werden<br />

Erklärung der Bereitschaft zur Teilnahme an Aktion 3<br />

Strategie und Mechanismen zur Einbeziehung der<br />

Dimension der Chancengleichheit von Frauen und<br />

Männern<br />

Strategie gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit<br />

Aktive Einbeziehung der Zielgruppen (Empowerment)<br />

Ansatz zum „Diversity Management“<br />

Offenheit für neue Partner und Akteure

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