PDF: 1,7 MB - EQUAL
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4.5<br />
Vergaberecht<br />
Die <strong>EQUAL</strong> Entwicklungspartnerschaften werden aus EU-<br />
Geldern und damit öffentlichen Geldern gefördert. Daher<br />
unterliegen sie auch bei der Ausgabe der öffentlichen<br />
Mittel den Vorschriften für die Vergabe von öffentlichen<br />
Aufträgen (im Zuwendungsbescheid Verpflichtung auf<br />
die Verdingungsordnung für Leistungen VOL/A).<br />
In einer Entwicklungspartnerschaft arbeiten die Teilprojektträger<br />
auf der Grundlage eines Kooperationsvertrags<br />
zusammen. Es besteht jedoch in der Regel die<br />
Notwendigkeit, die Aufgaben der Mittelverwaltenden<br />
Stelle als Dienstleistung für den Zuwendungsempfänger<br />
auszuschreiben.<br />
Dem Zuwendungsempfänger steht es frei, auch die anderen<br />
Führungsaufgaben – wie Koordination, transnationale<br />
Kooperation und Evaluation – gänzlich oder teilweise als<br />
Auftrag zu vergeben.<br />
Entsprechend §30 Haushaltsgrundgesetz muss dem<br />
Abschluss eines Dienstleistungs- und Liefervertrags eine<br />
öffentliche Ausschreibung vorausgehen.<br />
Es werden folgende Vergabearten unterschieden:<br />
Öffentliche Ausschreibung<br />
Beschränkte Ausschreibung<br />
Freihändige Vergabe<br />
Für freihändige Vergaben bis zu einem Auftragshöchstwert<br />
von 7.500 Euro (ohne MwSt) hat das BMWA folgendes<br />
Verfahren festgelegt:<br />
Bis 150 EURO: Die Einholung mündlicher Angebote<br />
reicht aus. Dabei braucht die Preisermittlung nicht<br />
aktenkundig gemacht werden.<br />
Bis 500 EURO: In der Regel sind drei Angebote unterschiedlicher<br />
Anbieter schriftlich oder mündlich einzuholen.<br />
Die Preisermittlung ist immer aktenkundig zu<br />
machen.<br />
Bis 7.500 EURO: In der Regel sind drei schriftliche<br />
Angebote unterschiedlicher Anbieter einzuholen. Die<br />
Preisermittlung ist immer aktenkundig zu machen.<br />
Sowohl die öffentliche als auch die beschränkte<br />
Ausschreibung erfordern ein formelles Verfahren mit festgelegten<br />
Fristen. Diese Fristen sind bei einer Planung der<br />
Entwicklungspartnerschaft zu berücksichtigen.<br />
Für freiberufliche Leistungen ist die Verdingungsordnung<br />
für freiberufliche Leistungen (VOF) zu beachten.<br />
Ziel ist es in jedem Fall, einen ausgedehnten Wettbewerb<br />
zu erzeugen.<br />
Für die Anwendung eines der Vergabearten sind bestimmte<br />
Rahmenbedingungen zu beachten und gewissenhafte<br />
Verfahren einzuhalten.<br />
Bei der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen<br />
an Dritte ist grundsätzlich die VOL/A zu beachten. Die<br />
VOL/A geht in der Regel von einer öffentlichen Ausschreibung<br />
aus, die ab einem Grenzwert von 130.000 Euro<br />
europaweit erfolgen muss.<br />
Eine beschränkte Ausschreibung ist nur unter bestimmten<br />
(eingeschränkten) Voraussetzungen möglich. Näheres ist<br />
in der VOL/A, §3, nachzulesen.<br />
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