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BGH VII ZR 45/06 Schallschutz bei Doppelhaushälften

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Ausführung der Fuge, die möglicherweise nicht insgesamt 3 cm stark war, die<br />

Bodenplatte trotz fehlender Unterkellerung nicht trennte und mit einer Hartschaumplatte<br />

ausgefüllt war, den anerkannten Regeln der Technik entsprach.<br />

Da<strong>bei</strong> hätte es auch berücksichtigen müssen, dass <strong>bei</strong> gleichwertigen, anerkannten<br />

Bauweisen der Besteller angesichts der hohen Bedeutung des <strong>Schallschutz</strong>es<br />

im modernen Haus- und Wohnungsbau erwarten darf, dass der Unternehmer<br />

jedenfalls dann diejenige Bauweise wählt, die den besseren <strong>Schallschutz</strong><br />

erbringt, wenn sie ohne nennenswerten Mehraufwand möglich ist (vgl.<br />

dazu Locher-Weiß, Rechtliche Probleme des <strong>Schallschutz</strong>es, 4. Aufl., S. 30).<br />

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31<br />

d) Aus dem Vorhergehenden folgt, dass das Berufungsgericht zu Unrecht<br />

die DIN 4109 als anerkannte Regeln der Technik gewürdigt hat. Die auch<br />

insoweit fehlerhaften Ausführungen des Berufungsgerichts geben dem Senat<br />

Anlass, auf Folgendes hinzuweisen:<br />

aa) Wie bereits erwähnt, formuliert die DIN 4109 Anforderungen an den<br />

<strong>Schallschutz</strong> mit dem Ziel, Menschen in Aufenthaltsräumen vor unzumutbaren<br />

Belästigungen durch Schallübertragung zu schützen. Die <strong>Schallschutz</strong>anforderungen<br />

der DIN 4109 können deshalb hinsichtlich der Einhaltung der Schalldämm-Maße<br />

nur anerkannte Regeln der Technik darstellen, soweit es um die<br />

Abschirmung von unzumutbaren Belästigungen geht. Soweit weitergehende<br />

<strong>Schallschutz</strong>anforderungen an Bauwerke gestellt werden, wie z.B. die Einhaltung<br />

eines üblichen Komfortstandards oder eines Zustandes, in dem die Bewohner<br />

"im Allgemeinen Ruhe finden" (vgl. Locher-Weiß, BauR 2005, 17, 21,<br />

zur Formulierung in der Normvorlage zu DIN 4109-10 (2002) unter 4.2.2), sind<br />

die Schalldämm-Maße der DIN 4109 von vornherein nicht geeignet, als anerkannte<br />

Regeln der Technik zu gelten. Etwas anderes kann für die Schalldämm-<br />

Maße des Beiblatts 2 zu DIN 4109 oder der VDI-Richtlinie 4100 <strong>Schallschutz</strong>stufen<br />

II und III gelten.

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