BGH VII ZR 45/06 Schallschutz bei Doppelhaushälften
BGH VII ZR 45/06 Schallschutz bei Doppelhaushälften
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Ausführung der Fuge, die möglicherweise nicht insgesamt 3 cm stark war, die<br />
Bodenplatte trotz fehlender Unterkellerung nicht trennte und mit einer Hartschaumplatte<br />
ausgefüllt war, den anerkannten Regeln der Technik entsprach.<br />
Da<strong>bei</strong> hätte es auch berücksichtigen müssen, dass <strong>bei</strong> gleichwertigen, anerkannten<br />
Bauweisen der Besteller angesichts der hohen Bedeutung des <strong>Schallschutz</strong>es<br />
im modernen Haus- und Wohnungsbau erwarten darf, dass der Unternehmer<br />
jedenfalls dann diejenige Bauweise wählt, die den besseren <strong>Schallschutz</strong><br />
erbringt, wenn sie ohne nennenswerten Mehraufwand möglich ist (vgl.<br />
dazu Locher-Weiß, Rechtliche Probleme des <strong>Schallschutz</strong>es, 4. Aufl., S. 30).<br />
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d) Aus dem Vorhergehenden folgt, dass das Berufungsgericht zu Unrecht<br />
die DIN 4109 als anerkannte Regeln der Technik gewürdigt hat. Die auch<br />
insoweit fehlerhaften Ausführungen des Berufungsgerichts geben dem Senat<br />
Anlass, auf Folgendes hinzuweisen:<br />
aa) Wie bereits erwähnt, formuliert die DIN 4109 Anforderungen an den<br />
<strong>Schallschutz</strong> mit dem Ziel, Menschen in Aufenthaltsräumen vor unzumutbaren<br />
Belästigungen durch Schallübertragung zu schützen. Die <strong>Schallschutz</strong>anforderungen<br />
der DIN 4109 können deshalb hinsichtlich der Einhaltung der Schalldämm-Maße<br />
nur anerkannte Regeln der Technik darstellen, soweit es um die<br />
Abschirmung von unzumutbaren Belästigungen geht. Soweit weitergehende<br />
<strong>Schallschutz</strong>anforderungen an Bauwerke gestellt werden, wie z.B. die Einhaltung<br />
eines üblichen Komfortstandards oder eines Zustandes, in dem die Bewohner<br />
"im Allgemeinen Ruhe finden" (vgl. Locher-Weiß, BauR 2005, 17, 21,<br />
zur Formulierung in der Normvorlage zu DIN 4109-10 (2002) unter 4.2.2), sind<br />
die Schalldämm-Maße der DIN 4109 von vornherein nicht geeignet, als anerkannte<br />
Regeln der Technik zu gelten. Etwas anderes kann für die Schalldämm-<br />
Maße des Beiblatts 2 zu DIN 4109 oder der VDI-Richtlinie 4100 <strong>Schallschutz</strong>stufen<br />
II und III gelten.