BGH VII ZR 45/06 Schallschutz bei Doppelhaushälften
BGH VII ZR 45/06 Schallschutz bei Doppelhaushälften
BGH VII ZR 45/06 Schallschutz bei Doppelhaushälften
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
- 2 -<br />
Der <strong>VII</strong>. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mündliche Verhandlung<br />
vom 14. Juni 2007 durch den Vorsitzenden Richter Dr. Dressler, die Richter<br />
Dr. Wiebel, Prof. Dr. Kniffka, Bauner und Dr. Eick<br />
für Recht erkannt:<br />
Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des 26. Zivilsenats<br />
des Oberlandesgerichts Hamm vom 6. Januar 20<strong>06</strong> im Kostenpunkt<br />
und insoweit aufgehoben, als zu ihrem Nachteil erkannt worden<br />
ist.<br />
Die Sache wird in diesem Umfang zur neuen Verhandlung und<br />
Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an<br />
das Berufungsgericht zurückverwiesen.<br />
Von Rechts wegen<br />
Tatbestand:<br />
1<br />
2<br />
3<br />
Die Klägerin erwarb am 10. Oktober 1996 von der Beklagten eine noch<br />
zu errichtende Doppelhaushälfte.<br />
Die in dem Vertrag in Bezug genommene Baubeschreibung lautet unter<br />
dem Stichwort "Bauausführung":<br />
"Alle Bestimmungen im Hochbau in Bezug auf Wärme, Schall- und<br />
Brandschutz werden eingehalten. Die in den Verordnungen festgelegten Mindestwerte<br />
werden überschritten."