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Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes

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<strong>Beschluss</strong>vorlage<br />

für die Stadtverordnetenversammlung Werneuchen<br />

<strong>Beschluss</strong>vorlage Nr.: 10/16/10 Tagesordnungspunkt: 15<br />

Einreicher: Bürgermeister<br />

<br />

öffentlich<br />

nichtöffentlich<br />

Behandelt im:<br />

Ausschuss: A 4 am: 24.08.2010<br />

Hauptausschuss am: 09.09.2010 Datum der SVV: 23.09.2010<br />

Betreff: <strong>Beschluss</strong> <strong>zur</strong> <strong>Aufstellung</strong> <strong>des</strong> <strong>Bebauungsplanes</strong> „Wohngebiet westlich der Straße<br />

Am Rosenpark“, Stadt Werneuchen<br />

<strong>Beschluss</strong>:<br />

1) Die Stadtverordnetenversammlung beschließt hiermit nach §2 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB),<br />

einen Bebauungsplan für ein Allgemeines Wohngebiet an der Straße „Am Rosenpark“ mit einer<br />

Größe von ca. 0,75ha aufzustellen (nach § 13 a BauGB „Bebauungsplan der Innenentwicklung“).<br />

Das Plangebiet liegt in der Flur 5 der Gemarkung Werneuchen auf einer Teilfläche <strong>des</strong> Flurstücks<br />

455.<br />

Anlage: Schreiben Antragsteller mit Grobkonzept (Anl. 1 und 1a), Lageplan (Anl. 2), Auszug aus<br />

dem rechtskräftigen Flächennutzungsplan (Anl. 3)<br />

2) Planungsziel ist es, dieses Gebiet einer geordneten städtebaulichen Entwicklung zuzuführen.<br />

Vorgesehen ist die Festsetzung <strong>des</strong> Plangebietes als Allgemeines Wohngebiet im Sinne <strong>des</strong> § 4<br />

Baunutzungsverordnung (BauNVO). Vorgesehen ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen<br />

für die Errichtung von Einfamilienhäusern. Die Kostenübernahme durch den Antragsteller<br />

ist in einem städtebaulichen Vertrag zu vereinbaren.<br />

3) Die frühzeitige Beteiligung der Behörden nach §4 Abs.1 BauGB (Unterrichtung sowie Äußerung<br />

zum Umfang der Umweltverträglichkeitsprüfung) und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit<br />

nach §3 Abs.1 BauGB (Gelegenheit <strong>zur</strong> Äußerung und Erörterung) sind durchzuführen.<br />

4) Der <strong>Beschluss</strong> ist nach § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.<br />

Begründung:<br />

Es liegt der Antrag der Projektgesellschaft für Wohnungsbau Werneuchen-Rosenpark mbH vor.<br />

Das Unternehmen möchte die Fläche vom Land Brandenburg erwerben und entwickeln. Die zu beplanende<br />

Fläche westlich der Straße „Am Rosenpark“ ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan<br />

als eine Wohnbaufläche dargestellt, so dass der Bebauungsplan nach § 8 Abs.2 aus dem Flächennutzungsplan<br />

entwickelt werden kann.<br />

Der Antragsteller will in Kürze den Straßenendausbau der Straße „Am Rosenpark“ realisieren und<br />

im Falle der B-Planaufstellung auf der westlichen Seite der Straße „Am Rosenpark“ künftige Medienanschlüsse<br />

vorbereiten. Die Stadt wird diese Straße nach Fertigstellung in ihre Baulast übernehmen<br />

und nach Straßenrecht widmen (vgl. Erschließungsvertrag Rosenparksiedlung).<br />

Haushaltsrechtliche Auswirkungen:<br />

8.000 € Planungskosten<br />

(Kostenübernahme durch Antragsteller wird in einem<br />

städtebaulichen Vertrag gesichert)<br />

Bürgermeister<br />

Fachamt


Stellungnahme der Fachausschüsse:<br />

Ausschuss Datum Mitglieder Ja-Stimmen Nein-Stimmen Stimmenthaltungen<br />

A 4 24.08.2010 4 4 0 0<br />

A 1 09.09.2010 7(5) kein Votum<br />

<strong>Beschluss</strong> der Stadtverordnetenversammlung:<br />

<strong>Beschluss</strong>fähigkeit<br />

Abstimmung<br />

Gesetzliche Mitgliederzahl: 19 dafür: 16<br />

davon anwesend: 16 dagegen: 0<br />

Stimmenthaltung: 0<br />

Befangenheit wurde erklärt durch: ……………………………………………………………..<br />

Die Richtigkeit der Angaben über <strong>Beschluss</strong>fähigkeit und Abstimmung werden bescheinigt. Zur Sitzung unter Mitteilung<br />

der Tagesordnung ist rechtzeitig und ordnungsgemäß eingeladen worden. Die <strong>Beschluss</strong>fähigkeit der Stadtverordnetenversammlung<br />

ist gegeben.<br />

Werneuchen, 23.09.2010<br />

……………………………….<br />

Vorsitzende der SVV<br />

……………………………….<br />

Stadtverordnete/r

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