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Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger ...

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ANLAGE 3 Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Solarpark Werneuchen 1“<br />

Abwägungsvorschläge zu den Stellungnahmen im Rahmen <strong>der</strong> Behörden- <strong>und</strong> Trägerbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB<br />

<strong>Ergebnis</strong> <strong>der</strong> <strong>Beteiligung</strong> <strong>der</strong> Behörden <strong>und</strong> <strong>sonstigen</strong> Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch<br />

zum Vorentwurf des vorhabenbezogenen <strong>und</strong> zeitlich befristeten Bebauungsplanes „Solarpark Werneuchen<br />

1“, Gemarkung Seefeld<br />

Für das Bebauungsplanverfahren „Solarpark Werneuchen 1“ wurde die <strong>Beteiligung</strong> <strong>der</strong> Behörden <strong>und</strong> <strong>sonstigen</strong> Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1<br />

BauGB durchgeführt. Mit Schreiben vom 25.04.2012 wurden insgesamt 44 Behörden <strong>und</strong> Träger öffentlicher Belange (einschließlich Nachbargemeinden) um<br />

Stellungnahme zur Bebauungsplan-Vorentwurf gebeten. Den Beteiligten wurde eine Frist für die Rückäußerung bis zum 31.05.2012 eingeräumt.<br />

Insgesamt äußerten sich 28 Behörden <strong>und</strong> sonstige Träger öffentlicher Belange.<br />

Davon hatten keine Anregungen, Hinweise bzw. waren in ihren Belangen nicht betroffen:<br />

- B<strong>und</strong>esanstalt für Immobilienaufgaben, Schreiben vom 16.05.2012<br />

- BVVG Bodenverwertungs- <strong>und</strong> –verwaltungs GmbH, Schreiben vom 22.05.2012<br />

- BLB Brandenburgischer Landesbetrieb für Liegenschaften <strong>und</strong> Bauen, Schreiben vom 03.05.2012<br />

- Landesbetrieb Forst Brandenburg, Oberförsterei Eberswalde, Schreiben vom 21.05.2012<br />

- Industrie- <strong>und</strong> Handelskammer Ostbrandenburg, Schreiben vom 30.05.2012<br />

- Polizeipräsidium, Polizeidirektion Ost, Schreiben vom 16.05.2012<br />

- Wehrbereichsverwaltung Ost, Schreiben vom 09.05.2012<br />

- Landkreis Barnim, Untere Denkmalschutzbehörde, Schreiben vom 30.05.2012<br />

- Landkreis Barnim, Untere Abfallwirtschaftsbehörde, Schreiben vom 30.05.2012<br />

- Landkreis Barnim, Untere Bodenschutzbehörde, Schreiben vom 30.05.2012<br />

- Landkreis Barnim, SG öffentlich-rechtliche Entsorgung, Schreiben vom 30.05.2012<br />

- Landkreis Barnim, SG Gebäudeverwaltung <strong>und</strong> Liegenschaften, Schreiben vom 30.05.2012<br />

- GDMcom für ONTRAS-VNG Gastransport GmbH, Leipzig <strong>und</strong> VNG Gasspeicher GmbH, Schreiben vom 25.04.2012<br />

- Amt Biesenthal-Barnim, Schreiben vom 21.05.2012<br />

- Amt Barnim-O<strong>der</strong>bruch, Bau- <strong>und</strong> Ordnungsamt, Schreiben vom 30.05.2012<br />

- Stadt Bernau, Der Bürgermeister, Schreiben vom 08.05.2012<br />

- Stadt Altlandsberg, Schreiben vom 03.05.2012<br />

(Eingang außerhalb <strong>der</strong> Frist, Fristverlängerung beantragt)<br />

- Landesamt für Umwelt, Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong> Verbraucherschutz, Regionalabt. Ost, Ref. Wasserwirtschaft, Schreiben vom 04.06.2012<br />

Stand: 08.06.2012 1


ANLAGE 3 Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Solarpark Werneuchen 1“<br />

Abwägungsvorschläge zu den Stellungnahmen im Rahmen <strong>der</strong> Behörden- <strong>und</strong> Trägerbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB<br />

(Eingang außerhalb <strong>der</strong> Frist)<br />

- Handwerkskammer Frankfurt (O<strong>der</strong>), Schreiben vom 30.05.2012<br />

- E-Plus Service GmbH & Co.KG, Schreiben vom 25.04.2012<br />

- GDF SUEZ E&P Deutschland GmbH, Schreiben vom 04.06.2012<br />

Stellungnahmen mit Anregungen <strong>und</strong> Hinweisen gaben folgende Behörden <strong>und</strong> Träger öffentlicher Belange ab:<br />

(Die Stellungnahmen sind auf den folgenden Seiten wie<strong>der</strong>gegeben. Die Reihenfolge stellt keine Wertung <strong>der</strong> vorgebrachten Inhalte dar. Die Stellungnahmen<br />

wurden zum besseren Verständnis gekürzt.)<br />

Behörden <strong>und</strong> sonstige<br />

Träger öffentlicher Belange<br />

Regionale Planungsgemeinschaft<br />

Uckermark-Barnim<br />

Schreiben vom 25.05.2011<br />

Anregungen (Bedenken <strong>und</strong> Hinweise)<br />

Hinweise:<br />

Durch die Regionale Planungsstelle wurden in Zusammenarbeit<br />

mit den Fachämtern <strong>der</strong> LK Uckermark <strong>und</strong> Barnim Planungskriterien<br />

für PV-Anlagen erarbeitet.<br />

Die Fläche lässt sich nach <strong>der</strong>zeitigem Kenntnisstand wie folgt<br />

bewerten:<br />

Negativkriterium:<br />

Abwägungskriterien mit negativer<br />

Wirkung:<br />

Abwägungskriterien mit pos. /<br />

neg. Wirkung:<br />

Abwägungskriterium mit positiver<br />

Wirkung:<br />

Positivkriterien:<br />

Bodenwertzahl (BWZ) > 25<br />

hochwertiges Landschaftsbild<br />

<strong>und</strong> 500 m-Puffer zum Freiraumverb<strong>und</strong><br />

des LEP B-B<br />

keine<br />

500 m-Puffer zu GE-Gebieten<br />

<strong>und</strong> Elektrofreileitungen<br />

Randstreifen Schienenwege<br />

Vorschlag zur Abwägung<br />

Der Hinweis ist berücksichtigt.<br />

Eine Beurteilung <strong>der</strong> Flächeneignung für eine PV-Anlage erfolgte<br />

anhand <strong>der</strong> Planungskriterien.<br />

Die Planung wird nicht geän<strong>der</strong>t.<br />

Die Bewertung wird zur Kenntnis genommen.<br />

Als Abwägungskriterium mit positiver Wirkung wäre zusätzlich<br />

noch die Nähe zum geplanten Eignungsgebiet für die Windnutzung<br />

Nr. 34 Blumberg, gem. Festlegungskarte <strong>Beteiligung</strong>sverfahren,<br />

Stand: Entwurf 2011, zu nennen.<br />

Bezogen auf das Landschaftsbild wird eingeschätzt, dass die<br />

weitestgehend ausgeräumte <strong>und</strong> ackerbaulich genutzte Fläche<br />

des Plangebietes keine ausgeprägte Landschaftsbildqualität<br />

aufweist. Das Plangebiet wird zudem von drei oberirdisch geführten<br />

Hochspannungsleitungen überspannt. Das Landschaftsbild<br />

stellt daher hier, bezogen auf den konkreten Fall,<br />

kein Abwägungskriterium mit negativer Wirkung dar.<br />

Bezogen auf die Abwägungskriterien mit pos. / neg. Wirkung<br />

ist zu ergänzen, dass die Ortsrandlage, neben einem Gewerbepark,<br />

zwischen Verkehrsstrassen gelegen, hier durchaus für<br />

das Vorhaben spricht, da so die weitere Zersiedelung <strong>der</strong><br />

Landschaft vermieden werden kann. Das es sich um bislang<br />

Stand: 08.06.2012 2


ANLAGE 3 Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Solarpark Werneuchen 1“<br />

Abwägungsvorschläge zu den Stellungnahmen im Rahmen <strong>der</strong> Behörden- <strong>und</strong> Trägerbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Behörden <strong>und</strong> sonstige<br />

Träger öffentlicher Belange<br />

Anregungen (Bedenken <strong>und</strong> Hinweise)<br />

Die Nutzung <strong>der</strong> Flächen für PV-Anlagen wird aus regionalplanerischer<br />

Sicht nicht befürwortet. Der vorliegenden Planung<br />

steht insbeson<strong>der</strong>e das Negativkriterium einer vorherrschenden<br />

BWZ > 25 entgegen.<br />

Vorschlag zur Abwägung<br />

unversiegelte Fläche handelt, ist hier eher negativ zu werten.<br />

S. auch nächste Zeile <strong>und</strong> Checkliste im Anhang.<br />

Die Planung wird nicht geän<strong>der</strong>t.<br />

Der Hinweis wird nicht berücksichtigt.<br />

Die Einschätzung ist nicht nachvollziehbar, da die Bodenwertzahl<br />

ein Kriterium von insgesamt 23 möglichen Negativkriterien<br />

<strong>der</strong> Themenbereiche Landschaftsschutz, Natur- <strong>und</strong> Artenschutz,<br />

Schutz von Boden, Wasser, Klima, Luft, Kulturgüter,<br />

Gebiete mit Ausgleichsfunktion sowie Siedlungsflächen<br />

darstellt. Die Kriterien <strong>der</strong> Themenbereiche Landschaftsschutz<br />

<strong>und</strong> Siedlungsflächen sind durch das Vorhaben in keiner Weise<br />

betroffen. Als Negativkriterien aus den übrigen Themenbereichen,<br />

sind hier zu nennen:<br />

- Rast-, Nahrungs- <strong>und</strong> Fortpflanzungsgebiete geschützter<br />

Arten<br />

- ökologischer Korridor (Fläche liegt im Kleingewässerverb<strong>und</strong>)<br />

- Bodenwertzahl vorherrschend > 25<br />

20 Negativkriterien sind durch das Vorhaben nicht beeinträchtigt.<br />

Die Einstufung von Flächen mit einer Bodenwertzahl > 25 als<br />

ungeeignet erfolgte in Abstimmung mit den Landwirtschaftsämtern<br />

<strong>und</strong> den Bauernverbänden. Bezogen auf die landwirtschaftliche<br />

Nutzung ist zu berücksichtigen, dass Teile <strong>der</strong> Fläche<br />

stark vernässt sind, was die Bewirtschaftung stark beeinträchtigt.<br />

Hinzu kommt, dass es sich bei den geplanten Grünlandflächen<br />

um einen Unterfall landwirtschaftlich genutzter<br />

Flächen handelt.<br />

In <strong>der</strong> Gesamtschau, bei Zugr<strong>und</strong>elegung <strong>der</strong> Checkliste <strong>der</strong><br />

Regionalen Planungsgemeinschaft, wird eingeschätzt, dass<br />

die Kriterien, die für eine Eignung des Standortes sprechen,<br />

überwiegen:<br />

- Summe Positivkriterium: 1 von 3 Kriterien<br />

Stand: 08.06.2012 3


ANLAGE 3 Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Solarpark Werneuchen 1“<br />

Abwägungsvorschläge zu den Stellungnahmen im Rahmen <strong>der</strong> Behörden- <strong>und</strong> Trägerbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Behörden <strong>und</strong> sonstige<br />

Träger öffentlicher Belange<br />

Landesvermessung <strong>und</strong> Geobasisinformation<br />

Brandenburg<br />

Schreiben vom 08.05.2012<br />

Landesamt für Bauen <strong>und</strong><br />

Verkehr<br />

Schreiben vom 18.05.2012<br />

Landesbetrieb Straßenwesen<br />

Schreiben vom 11.05.2012<br />

Anregungen (Bedenken <strong>und</strong> Hinweise)<br />

Ein Teil <strong>der</strong> Abwägungskriterien wird auf regionalplanerischer<br />

Ebene nicht erfasst <strong>und</strong> kann nur durch die Kommune bewertet<br />

werden (z.B. Empfindlichkeit Ortsrandlage). Die erarbeiteten<br />

Planungskriterien stellen eine Empfehlung an die Kommune<br />

dar <strong>und</strong> beinhalten keine bau- <strong>und</strong> planungsrechtlichen<br />

Vorgaben.<br />

Hinweis:<br />

Es sind keine amtlichen Lage- <strong>und</strong> Höhenfestpunkte gefährdet.<br />

Hinweise:<br />

Die geplanten Abstände <strong>der</strong> Solaranlage zur B 158 <strong>und</strong> zur<br />

Bahnanlage werden mitgetragen.<br />

Für die Verkehrsbereiche übriger ÖPNV, Binnenwasserstraßenverkehr<br />

<strong>und</strong> Schienenverkehr liegen keine Informationen<br />

zu Planungen vor, die das Vorhaben beeinträchtigen könnten.<br />

Hinweise:<br />

Unter Pkt. 4.1.4 <strong>der</strong> Begründung wird auf den einzuhaltenden<br />

Abstand von 20 m zur B<strong>und</strong>esstraße hingewiesen. Als Grenze<br />

gilt hier die äußere befestigte Kante des gemeinsamen Geh<strong>und</strong><br />

Radweges.<br />

Vorschlag zur Abwägung<br />

- Summe Restriktionskriterien mit positiver Wirkung: 4, dav.<br />

(2) mit Einschränkung, von 5 Kriterien<br />

- Summe Abwägungskriterien mit pos. o<strong>der</strong> neg. Wirkung: 1<br />

mit pos. Wirkung, 1 mit negativer Wirkung von insgesamt 3<br />

- Summe Abwägungskriterien mit negativer Wirkung: 2 von<br />

12 Kriterien<br />

- Summe Negativkriterien: 3 von 23.<br />

Insgesamt wird daher eingeschätzt, dass die Fläche für die<br />

Errichtung einer PV-Freiflächenanlage geeignet ist.<br />

S. hierzu auch Checkliste im Anhang.<br />

Die Planung wird nicht geän<strong>der</strong>t.<br />

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.<br />

Die Planung wird nicht geän<strong>der</strong>t.<br />

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.<br />

Die Planung wird nicht geän<strong>der</strong>t.<br />

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.<br />

Die Planung wird nicht geän<strong>der</strong>t.<br />

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.<br />

Die Planung wird nicht geän<strong>der</strong>t.<br />

Der Hinweis ist berücksichtigt.<br />

Nach Vorlage <strong>der</strong> Vermesserdatei wird <strong>der</strong> Abstand an die<br />

tatsächlichen Gegebenheiten angepasst.<br />

Die Planung wird nicht geän<strong>der</strong>t.<br />

Stand: 08.06.2012 4


ANLAGE 3 Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Solarpark Werneuchen 1“<br />

Abwägungsvorschläge zu den Stellungnahmen im Rahmen <strong>der</strong> Behörden- <strong>und</strong> Trägerbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Behörden <strong>und</strong> sonstige<br />

Träger öffentlicher Belange<br />

Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde<br />

Berlin-Brandenburg<br />

Schreiben vom 10.05.2012<br />

Landesamt für Bergbau, Geologie<br />

<strong>und</strong> Rohstoffe<br />

Schreiben vom 11.05.2012<br />

Landesamt für Umwelt,<br />

Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong> Verbraucher-<br />

Anregungen (Bedenken <strong>und</strong> Hinweise)<br />

Die verkehrliche Erschließung ist über den signalisierten Knoten<br />

<strong>der</strong> B 158 / Kastanienstraße <strong>und</strong> weiterführend über Gewerbegebietsstraßen<br />

gesichert. Einer direkten Anbindung von<br />

<strong>der</strong> B 158 wird nicht zugestimmt.<br />

Hinweise:<br />

Es wird vorausgesetzt, dass die PV-Module mit einer max.<br />

Höhe von 4 m über Gelände blendfrei ausgelegt werden.<br />

Hinweise:<br />

Durch das Plangebiet verläuft die geplante Trasse <strong>der</strong> 380-kV-<br />

Freileitung Bertikow-Neuenhagen (sog. „Uckermarkleitung“).<br />

Beide Planungen schließen sich nicht von vornherein aus.<br />

Projektträger <strong>der</strong> Freileitung ist die 50Hertz Transmission<br />

GmbH, welche zwingend am Verfahren zu beteiligen ist.<br />

Es ist ein Übersichtsplan <strong>der</strong> Leitungstrasse beigelegt.<br />

Es wird auf die im Zusammenhang mit etwaigen Bohrungen<br />

o<strong>der</strong> geophysikalischen Untersuchungen bestehende Anzeige-<br />

, Mitteilungs- o<strong>der</strong> Auskunftspflicht gemäß §§ 3, 4 <strong>und</strong> 5 Abs. 2<br />

Satz 1 des Lagerstättengesetzes hingewiesen.<br />

Hinweise Immissionsschutz:<br />

Für die beiden Wohnhäuser, die sich an <strong>der</strong> B 158 östlich des<br />

nördlichen Teils <strong>der</strong> Photovoltaikanlage befinden <strong>und</strong> für das<br />

Vorschlag zur Abwägung<br />

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.<br />

Von <strong>der</strong> B 158 existiert eine Zufahrt zum Flurstück 371. Die<br />

Zufahrt wird bereits gegenwärtig durch Landwirtschaftsfahrzeuge<br />

<strong>und</strong> Fahrzeuge <strong>der</strong> Unternehmensträger genutzt. Eine<br />

weitere Anbindung von <strong>der</strong> B 158 ist nicht vorgesehen.<br />

Die Regelung <strong>der</strong> Zufahrt während <strong>der</strong> Bauphase ist Gegenstand<br />

des nachgeordneten Baugenehmigungsverfahrens.<br />

Die Planung wird nicht geän<strong>der</strong>t.<br />

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.<br />

Bei PV-Anlagen können Lichtreflexe, Spiegelungen durch<br />

Lichtreflexe als optische Effekte auftreten. Untersuchungen<br />

zeigen jedoch, dass Blendwirkungen tatsächlich kaum zu erwarten<br />

sind. Das reflektierte Sonnenlicht hat eine geringere<br />

Intensität als das direkte Sonnenlicht, da nie die volle Lichtenergie<br />

reflektiert wird. Die Blendwirkung durch reflektiertes<br />

Sonnenlicht ist wegen <strong>der</strong> verän<strong>der</strong>ten Sonnenposition zeitlich<br />

<strong>und</strong> örtlich sehr begrenzt, während die Blendung durch direktes<br />

Sonnenlicht über längere Zeit anhält.<br />

Die Planung wird nicht geän<strong>der</strong>t.<br />

Der Hinweis ist berücksichtigt.<br />

Die Transmission GmbH ist am Verfahren beteiligt.<br />

Die Planung wird nicht geän<strong>der</strong>t.<br />

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.<br />

Die Planung wird nicht geän<strong>der</strong>t.<br />

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.<br />

Stand: 08.06.2012 5


ANLAGE 3 Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Solarpark Werneuchen 1“<br />

Abwägungsvorschläge zu den Stellungnahmen im Rahmen <strong>der</strong> Behörden- <strong>und</strong> Trägerbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Behörden <strong>und</strong> sonstige<br />

Träger öffentlicher Belange<br />

schutz, Regionalabt. Ost<br />

Schreiben vom 04.06.2012<br />

Anregungen (Bedenken <strong>und</strong> Hinweise)<br />

vermutlich als Wohnhaus genutzte ehemalige Bahnwärterhäuschen,<br />

südöstlich <strong>der</strong> PVA gelegen, sind die Auswirkungen<br />

einer potentiellen Blendung durch reflektiertes Sonnenlicht<br />

darzustellen. Als Obergrenze sind Blendungen von 30 min. am<br />

Tag <strong>und</strong> 30 h im Jahr einzuhalten.<br />

Hinweise Naturschutz:<br />

Die Stadt muss sich im Rahmen <strong>der</strong> Aufstellung des Bebauungsplanes<br />

bereits nachvollziehbar damit auseinan<strong>der</strong>setzen<br />

<strong>und</strong> klären, ob artenschutzrechtliche Verbote Teilen <strong>der</strong> Planung<br />

entgegenstehen können. Zur Entscheidungsfindung sind<br />

Aussagen darüber erfor<strong>der</strong>lich, welche Bedeutung das Plangebiet<br />

<strong>und</strong> dessen Umfeld für die Existenz beson<strong>der</strong>s bzw.<br />

streng geschützter Arten besitzt <strong>und</strong> mit welchen Auswirkungen<br />

bei <strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong> Planung auf diese Arten zu rechnen<br />

ist.<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> Abwägung gem. § 1 Abs. 7 BauGB sind die<br />

Belange des Umweltschutzes, des Naturschutzes <strong>und</strong> <strong>der</strong><br />

Landschaftspflege laut § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB zu berücksichtigen<br />

(vgl. auch § 1a BauGB). Die umweltbezogenen Auswirkungen<br />

des Planvorhabens sind nach Ermittlung des Umfanges<br />

<strong>und</strong> Detaillierungsgrades nach § 4 Abs. 1 BauGB im Umweltbericht<br />

gemäß § 2a BauGB zu dokumentieren.<br />

Im Vorentwurf liegen aufgr<strong>und</strong> des saisonalen Zeitpunktes<br />

noch keine konkreten Erfassungsergebnisse vor (ASB, S. 7).<br />

Nach Vorlage <strong>der</strong> Untersuchungsergebnisse wird das LUGV,<br />

RO 7, abschließend Stellung nehmen.<br />

Im Gesetz <strong>und</strong> Verordnungsblatt für das Land Brandenburg,<br />

Teil II – Verordnungen vom 18.06.2009, Nr. 17 wurde die Verordnung<br />

zur Übertragung von Zuständigkeiten für beson<strong>der</strong>s<br />

geschützte Tierarten (Artenschutz-Zuständigkeitsverordnung –<br />

ArtSchZV) vom 26.05.2009 veröffentlicht.<br />

Für Arten gemäß dieser Verordnung wurde die Zuständigkeit<br />

gemäß § 1 ArtSchZV auf die unteren Naturschutzbehörden<br />

übertragen.<br />

Vorschlag zur Abwägung<br />

Blendwirkungen <strong>der</strong> Module sind aufgr<strong>und</strong> ihrer Ausrichtung<br />

<strong>und</strong> Positionierung nach Süden nicht zu erwarten, da sich<br />

keines <strong>der</strong> angesprochenen Wohnhäuser südlich <strong>der</strong> PV-<br />

Anlage befindet.<br />

Die Planung wird nicht geän<strong>der</strong>t.<br />

Der Hinweis wird berücksichtigt.<br />

Die Belange des beson<strong>der</strong>en Artenschutzes gemäß<br />

§ 44 BNatSchG werden zur förmlichen <strong>Beteiligung</strong> im Artenschutzbeitrag<br />

ausführlich behandelt <strong>und</strong> in Kap. 3.5 des Umweltberichts<br />

zusammenfassend dargestellt.<br />

Die Planung wird nicht geän<strong>der</strong>t.<br />

Der Hinweis wird berücksichtigt.<br />

Die Belange des Umweltschutzes, des Naturschutzes <strong>und</strong> <strong>der</strong><br />

Landschaftspflege werden im Umweltbericht dargestellt. Der<br />

Umweltbericht wird entsprechend den Hinweisen aus <strong>der</strong> frühzeitigen<br />

<strong>Beteiligung</strong> inhaltlich ergänzt <strong>und</strong> weiterentwickelt.<br />

Die Planung wird nicht geän<strong>der</strong>t.<br />

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.<br />

Die Planung wird nicht geän<strong>der</strong>t.<br />

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.<br />

Die Planung wird nicht geän<strong>der</strong>t.<br />

Stand: 08.06.2012 6


ANLAGE 3 Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Solarpark Werneuchen 1“<br />

Abwägungsvorschläge zu den Stellungnahmen im Rahmen <strong>der</strong> Behörden- <strong>und</strong> Trägerbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Behörden <strong>und</strong> sonstige<br />

Träger öffentlicher Belange<br />

Landesbüro anerkannter Naturschutzverbände<br />

GbR<br />

Schreiben vom 30.05.2012<br />

Zentraldienst <strong>der</strong> Polizei<br />

Schreiben vom 25.05.2012<br />

Anregungen (Bedenken <strong>und</strong> Hinweise)<br />

Hinweise:<br />

Der Umweltbericht <strong>und</strong> <strong>der</strong> Artenschutzbeitrag liefern <strong>der</strong>zeit<br />

erst vorläufige (vermutete) <strong>Ergebnis</strong>se. Die konkrete Erfassung<br />

<strong>der</strong> Biotoptypen <strong>und</strong> notwendige Kartierungen einzelner<br />

Tierarten stehen noch aus. Daher können nur erste Anmerkungen<br />

erfolgen.<br />

Beim Bau <strong>der</strong> Anlagen sind artenschutzrechtliche Bestimmungen<br />

einzuhalten <strong>und</strong> naturschutzfachliche Aspekte in <strong>der</strong> Planung<br />

zu berücksichtigen. Die Module sollten so errichtet <strong>und</strong><br />

gesichert werden, dass eine Beweidung mit Schafen möglich<br />

ist (Kabel sicher verlegen).<br />

Die Vereinbarung zwischen <strong>der</strong> Solarwirtschaft <strong>und</strong> dem NA-<br />

BU aus dem Jahr 2005 / 2010 ist zu beachten.<br />

Hinweise:<br />

Die Prüfung des Kampfmittelbeseitigungsdienstes hat zum<br />

gegenwärtigen Zeitpunkt keine Anhaltspunkte auf das Vorhandensein<br />

von Kampfmitteln auf <strong>der</strong> Fläche ergeben.<br />

Das Schreiben ersetzt ein Protokoll über die Absuche von<br />

Kampfmitteln als Bescheinigung <strong>der</strong> Kampfmittelfreiheit.<br />

Sollten dennoch Kampfmittel gef<strong>und</strong>en werden, wird auf Regelungen<br />

in <strong>der</strong> Kampfmittelverordnung für das Land Brandenburg<br />

– KampfmV hingewiesen.<br />

Vorschlag zur Abwägung<br />

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.<br />

Der NABU wird nach Fortschreibung <strong>der</strong> Pläne erneut am<br />

Verfahren beteiligt.<br />

Die Planung wird nicht geän<strong>der</strong>t.<br />

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.<br />

Der Hinweis ist Gegenstand nachgeordneter Verfahren. In den<br />

Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes<br />

wird eine Beweidung mit Schafen ausdrücklich gestattet.<br />

Die Planung wird nicht geän<strong>der</strong>t.<br />

Der Hinweis ist berücksichtigt.<br />

Die Kriterien für naturverträgliche PV-Freiflächenanlagen sind<br />

in Bezug auf die Standortwahl (außerhalb von Schutzgebieten),<br />

Ausgestaltung <strong>der</strong> Anlage (max. 5 % Versiegelung,<br />

Durchlässigkeit des Zauns für Kleinsauger <strong>und</strong> Amphibien),<br />

Betrieb (Schafbeweidung o<strong>der</strong> Mahd, kein Einsatz von Dünger-<br />

<strong>und</strong> Pflanzenschutzmitteln) <strong>und</strong> Öffentlichkeitsarbeit<br />

(frühzeitige <strong>Beteiligung</strong> <strong>der</strong> Naturschutzverbände <strong>und</strong> <strong>der</strong> Öffentlichkeit)<br />

berücksichtigt. Die Sicherung wesentlicher Kriterien<br />

erfolgt durch textliche Festsetzungen im vorhabenbezogenen<br />

Bebauungsplan.<br />

Die Planung wird nicht geän<strong>der</strong>t.<br />

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.<br />

Die Planung wird nicht geän<strong>der</strong>t.<br />

Stand: 08.06.2012 7


ANLAGE 3 Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Solarpark Werneuchen 1“<br />

Abwägungsvorschläge zu den Stellungnahmen im Rahmen <strong>der</strong> Behörden- <strong>und</strong> Trägerbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Behörden <strong>und</strong> sonstige<br />

Träger öffentlicher Belange<br />

Landkreis Barnim<br />

Schreiben vom 30.05.2012<br />

Strukturentwicklungsamt<br />

Anregungen (Bedenken <strong>und</strong> Hinweise)<br />

Hinweise:<br />

Die Angabe über die Lage <strong>der</strong> Trassen „rechte <strong>und</strong> linke Trasse“<br />

sollte in westlich bzw. östlich geän<strong>der</strong>t werden (S. 4, Pkt.<br />

2.2.6).<br />

Mit <strong>der</strong> vorliegenden Planung wird eine Fläche des Bebauungsplanes<br />

„Gewerbepark Seefeld“ (Fläche für Regenrückhaltebecken)<br />

überplant. Zwar bleibt das vorhandene Rückhaltebecken<br />

erhalten, wie aus <strong>der</strong> Planzeichnung ersichtlich ist,<br />

aber nur deshalb, weil es sich vor Ort nicht dort befindet, wo<br />

es mittels BP „Gewerbepark Seefeld“ festgesetzt ist. Aufgr<strong>und</strong><br />

dieser vorhandenen Unstimmigkeiten sind unbedingt weitere<br />

Aussagen, auch hinsichtlich <strong>der</strong> Eingriffsregelung, erfor<strong>der</strong>lich.<br />

(S. 10, Kap. 2.3.2)<br />

Anregung:<br />

Der Bebauungsplan „Gewerbepark Seefeld“ fehlt außerdem<br />

als nachrichtliche Übernahme in <strong>der</strong> Plandarstellung. Nach § 9<br />

Abs. 6 BauGB soll <strong>der</strong> Bebauungsplan fachplanerische Festsetzungen<br />

nachrichtlich übernehmen.<br />

Vorschlag zur Abwägung<br />

Der Hinweis wird berücksichtigt.<br />

Die Planung wird nicht geän<strong>der</strong>t.<br />

Der Hinweis ist berücksichtigt.<br />

Unabhängig von <strong>der</strong> Lage des Regenrückhaltebeckens bleibt<br />

dieses von dem geplanten Vorhaben unberührt, daher sind<br />

Eingriffe sicher auszuschließen.<br />

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan enthält eine Festsetzung,<br />

die klar stellt, dass alle bisherigen Festsetzungen <strong>und</strong><br />

baurechtlichen Vorschriften, die verbindliche Regelungen zur<br />

Art <strong>der</strong> Nutzung (hier: Regenrückhaltebecken) enthalten, außer<br />

Kraft treten. S. auch nächste Zeile.<br />

Die Planung wird nicht geän<strong>der</strong>t.<br />

Die Anregung wird nicht berücksichtigt.<br />

Es ist zum Zeitpunkt nicht mehr nachvollziehbar, wieso das<br />

Regenrückhaltebecken weiter westlich errichtet wurde. Das<br />

Regenrückhaltebecken ist im Bestand vorhanden, als Flurstück<br />

gr<strong>und</strong>buchlich gesichert <strong>und</strong> die vorhandene Fläche<br />

ausreichend. Erweiterungsflächen nach Osten, in <strong>der</strong> Abgrenzung,<br />

die <strong>der</strong> Festsetzung im B-Plan „Gewerbepark Seefeld“<br />

entsprechen würde, sind nicht erfor<strong>der</strong>lich. Die Festsetzungen<br />

des Bebauungsplans „Gewerbepark Seefeld“ sind an dieser<br />

Stelle überholt. Seitens <strong>der</strong> Stadtwerke Werneuchen wurde<br />

<strong>der</strong> Überplanung nicht wi<strong>der</strong>sprochen.<br />

Bei <strong>der</strong> planungsrechtlichen Beurteilung von Vorhaben muss<br />

gr<strong>und</strong>sätzlich auch die fortschreitende Beurteilung <strong>und</strong> Verän<strong>der</strong>ung<br />

von Nutzungsstrukturen <strong>und</strong> Nutzungsarten beachtet<br />

werden <strong>und</strong> auch dass die Festsetzungen von 1992 dabei<br />

nicht mehr den heutigen Gegebenheiten entsprechen müssen.<br />

Stand: 08.06.2012 8


ANLAGE 3 Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Solarpark Werneuchen 1“<br />

Abwägungsvorschläge zu den Stellungnahmen im Rahmen <strong>der</strong> Behörden- <strong>und</strong> Trägerbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Behörden <strong>und</strong> sonstige<br />

Träger öffentlicher Belange<br />

Untere Bauaufsicht<br />

Untere Naturschutzbehörde<br />

Anregungen (Bedenken <strong>und</strong> Hinweise)<br />

Hinweis:<br />

In <strong>der</strong> Verlängerung wird die Gewerbeparkstraße als Feldweg<br />

weitergeführt, <strong>der</strong> von Landwirtschaftsbetrieben genutzt <strong>und</strong><br />

benötigt wird. Die baulichen Anlagen sollten so angeordnet<br />

werden, dass die Befahrung des Feldweges durch Landmaschinen<br />

nicht behin<strong>der</strong>t wird.<br />

Hinweise:<br />

Da die vorliegenden Unterlagen noch unvollständig sind, ergehen<br />

folgende Hinweise für die Erarbeitung <strong>der</strong> noch fehlenden<br />

Unterlagen:<br />

Bei <strong>der</strong> Bewertung des Eingriffs in den Boden ist bei den Zuwegungen<br />

von einem höheren Versiegelungsgrad als 70 %<br />

auszugehen. Nach unseren Erfahrungswerten werden die<br />

Wege aufgr<strong>und</strong> des Schwerlastverkehrs (Trafostationen werden<br />

als ganze Module geliefert) massiv befestigt.<br />

Die Durchführung <strong>der</strong> Ausgleichs- <strong>und</strong> Kompensationsmaßnahmen<br />

sind über städtebauliche Verträge <strong>und</strong> <strong>der</strong>en dauerhafter<br />

Erhalt über Eintragung im Gr<strong>und</strong>buch zu sichern.<br />

Vorschlag zur Abwägung<br />

Die Planung wird nicht geän<strong>der</strong>t.<br />

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.<br />

Im weiteren Verfahren ist beabsichtigt, die verbleibenden<br />

landwirtschaftlich genutzten Flächen (Flurstücke 59, 368, 56)<br />

in den Geltungsbereich <strong>und</strong> das Vorhaben – Errichtung von<br />

PV-Freiflächenanlagen – einzubeziehen. Damit ist eine Befahrung<br />

des Geländes mit Landmaschinen nicht mehr erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Das Gelände befindet sich damit für einen begrenzten<br />

Zeitraum in <strong>der</strong> Hand eines Projektentwicklers. Im vorhabenbezogenen<br />

Bebauungsplan erfolgt die Festsetzung von Geh-,<br />

Fahr- <strong>und</strong> Leitungsrechten zugunsten <strong>der</strong> Nutzer des Flurstücks<br />

80/2 (Stadt Werneuchen) sowie <strong>der</strong> Leitungsträger.<br />

Die Flurstücke 61/2, 61/10 <strong>und</strong> 325 befinden sich im Besitz<br />

eines Eigentümers, so dass eine Anbindung an das öffentliche<br />

Straßenland sichergestellt ist.<br />

Die Planung wird nicht geän<strong>der</strong>t.<br />

Der Hinweis wird nicht berücksichtigt.<br />

Es wird insgesamt von maximal 5 % Versiegelung <strong>der</strong> Baufläche<br />

ausgegangen. Die temporär genutzten Baustelleneinrichtungsflächen<br />

werden nach Beendigung <strong>der</strong> Baumaßnahmen<br />

zurückgebaut <strong>und</strong> wie<strong>der</strong> in einem funktionsfähigen Zustand<br />

hergestellt.<br />

Die Planung wird nicht geän<strong>der</strong>t.<br />

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.<br />

Der Abschluss eines Durchführungsvertrages, <strong>der</strong> auch Regelungen<br />

zu den Ausgleichs- <strong>und</strong> Kompensationsmaßnahmen<br />

enthalten wird, ist zwingende Voraussetzung für den vorhabenbezogenen<br />

Bebauungsplans. In <strong>der</strong> Verwaltung wird ge-<br />

Stand: 08.06.2012 9


ANLAGE 3 Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Solarpark Werneuchen 1“<br />

Abwägungsvorschläge zu den Stellungnahmen im Rahmen <strong>der</strong> Behörden- <strong>und</strong> Trägerbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Behörden <strong>und</strong> sonstige<br />

Träger öffentlicher Belange<br />

Untere Wasserbehörde<br />

SG Bevölkerungsschutz<br />

Anregungen (Bedenken <strong>und</strong> Hinweise)<br />

Bei <strong>der</strong> Erfassung <strong>der</strong> Fauna ist beson<strong>der</strong>es Augenmerk auf<br />

die Amphibien zu richten. Es ist zu prüfen, ob es sich bei dem<br />

Regenrückhaltebecken um ein Laichgewässer o<strong>der</strong> einen<br />

Ganzjahreslebensraum handelt. Wichtig ist die Erfassung <strong>der</strong><br />

Wan<strong>der</strong>korridore bzw. Wan<strong>der</strong>beziehungen zu dem angrenzenden<br />

FFH-Gebiet.<br />

Aufgr<strong>und</strong> dieser unvollständigen Unterlagen kann aus <strong>der</strong><br />

Sicht <strong>der</strong> UNB noch keine Zustimmung zum geplanten Standort<br />

gegeben werden.<br />

Anregung:<br />

Es wird dringend empfohlen, die querende Leitung zur Regenwasserableitung<br />

nicht zu überbauen. Die Leitung sollte im<br />

Plan dargestellt werden.<br />

Hinweise:<br />

In den vorliegenden Unterlagen sind keine Aussagen zum<br />

Brandschutz enthalten.<br />

Zu beachtende gesetzliche Gr<strong>und</strong>lagen für Photovoltaikfreiflächenanlagen<br />

existieren nicht, somit ergeben sich aus den<br />

Gr<strong>und</strong>sätzen für den Einsatz von unter Spannung stehenden<br />

Anlagen abgeleitete Hinweise für den Betreiber einer solchen<br />

Anlage, wie z.B.<br />

1. GUV-I 8677 „Elektrische Gefahren an <strong>der</strong> Einsatzstelle“,<br />

2. VDE DIN 0132 „Brandbekämpfung an elektrischen Anlagen“.<br />

Vorschlag zur Abwägung<br />

prüft, ob ein Eintrag in das Gr<strong>und</strong>buch erfolgen soll.<br />

Die Planung wird nicht geän<strong>der</strong>t.<br />

Der Hinweis wird berücksichtigt.<br />

Aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> räumlichen Trennung des Geltungsbereichs vom<br />

FFH-Gebiet „Börnicke“ durch die B 158 sind Wan<strong>der</strong>beziehungen<br />

nur in eingeschränktem Maße zu erwarten.<br />

Die laufenden Amphibienerfassungen schließen das Regenrückhaltebecken<br />

mit ein. <strong>Ergebnis</strong>se dazu werden zur förmlichen<br />

<strong>Beteiligung</strong> vorliegen.<br />

Die Planung wird nicht geän<strong>der</strong>t.<br />

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.<br />

Die UNB wird nach Fortschreibung <strong>der</strong> Unterlagen erneut am<br />

Verfahren beteiligt.<br />

Die Planung wird nicht geän<strong>der</strong>t.<br />

Die Anregung wird berücksichtigt.<br />

Der Regenwasserkanal wird als unterirdische Leitung im Plan<br />

dargestellt. Die erfor<strong>der</strong>lichen Flächen für den Kanal <strong>und</strong> zur<br />

Wartung werden aus <strong>der</strong> überbaubaren Fläche herausgenommen.<br />

Die Planung wird geän<strong>der</strong>t.<br />

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.<br />

Anfor<strong>der</strong>ungen zum Brandschutz <strong>und</strong> ein Brandschutzkonzept<br />

werden im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Prüfung <strong>und</strong> Freigabe <strong>der</strong><br />

technischen Planung im Baugenehmigungsverfahren geprüft<br />

<strong>und</strong> geregelt. Da die Erfüllung <strong>der</strong> Brandschutzauflagen Voraussetzung<br />

für die Erteilung <strong>der</strong> Baugenehmigung ist, ist davon<br />

auszugehen, dass diese auch eingehalten werden.<br />

Weitergehende Regelungen im Bebauungsplan sind nicht<br />

erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Die Planung wird nicht geän<strong>der</strong>t.<br />

Stand: 08.06.2012 10


ANLAGE 3 Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Solarpark Werneuchen 1“<br />

Abwägungsvorschläge zu den Stellungnahmen im Rahmen <strong>der</strong> Behörden- <strong>und</strong> Trägerbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Behörden <strong>und</strong> sonstige<br />

Träger öffentlicher Belange<br />

Untere Straßenverkehrsbehörde<br />

Verbraucherschutz- <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsamt<br />

Anregungen (Bedenken <strong>und</strong> Hinweise)<br />

PV-Freiflächenanlagen werden als spannungsführende Anlagen<br />

betrachtet, bei denen entsprechende Schutzabstände<br />

einzuhalten sind. D.h., dass bei einem Bodenlauffeuer (Grasnarbenbrand,<br />

Wiesenbrand) bzw. bei einem Brand <strong>der</strong> Anlage<br />

selbst o<strong>der</strong> Anlagenteilen, die Feuerwehr den Brand erst löschen<br />

kann, wenn das Feuer den Anlagenbereich verlässt. Um<br />

jedoch einen möglichen Rettungseinsatz gefahrlos abzuarbeiten,<br />

ist es notwendig, dass die Zu- <strong>und</strong> Durchfahrten sowie die<br />

Umfahrung im Bereich <strong>der</strong> Baufel<strong>der</strong> den „Richtlinien über<br />

Flächen für die Feuerwehr“ vom 9. Juli 2007 (ABL S.1631)<br />

sowie <strong>der</strong> DIN 14090 “Flächen für die Feuerwehr auf Gr<strong>und</strong>stücken“<br />

entsprechen <strong>und</strong> eingehalten werden. Von Seiten des<br />

Bevölkerungsschutzes bestehen bei Einhaltung dieser Vorgaben<br />

keine Bedenken.<br />

Hinweise:<br />

Die verkehrliche Erschließung hat gr<strong>und</strong>sätzlich nur von den<br />

gegenwärtig vorhandenen Zufahrten zu erfolgen. Als Vorzugsvariante<br />

ist <strong>der</strong> Anschluss über die Kastanienstraße - Gewerbepark<br />

Seefeld vorzusehen. Eventuelle neue Zufahrten von<br />

<strong>der</strong> B 158 werden aus Verkehrssicherheitsgründen nicht befürwortet.<br />

Die zur Bebauung vorgesehene Fläche wurde bisher intensiv<br />

landwirtschaftlich genutzt. Es handelt sich um guten Ackerboden<br />

mit 40 Bodenpunkten. Die Größe <strong>der</strong> neu zu schaffenden<br />

Freiflächenanlage verschärft den schon erheblichen Nutzflächenentzug<br />

landwirtschaftlicher Fläche im Südkreis des Barnim.<br />

Die geplante Fläche entspricht nicht den Planungskriterien zur<br />

Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen <strong>der</strong> Regionalen<br />

Planungsgemeinschaft Uckermark-Barnim.<br />

Vorschlag zur Abwägung<br />

Der Hinweis ist berücksichtigt.<br />

Die Planung wird nicht geän<strong>der</strong>t.<br />

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.<br />

Die Bodenwertzahlen lt. BÜK 300 liegen überwiegend zwischen<br />

30-50 <strong>und</strong> verbreitet < 30. Hinzu kommt, dass größere<br />

Teilflächen <strong>der</strong> landwirtschaftlichen Fläche vernässt sind <strong>und</strong><br />

nicht in die Bewirtschaftung einbezogen werden können.<br />

Auf den Flächen unterhalb <strong>der</strong> Solarmodule soll extensiv bewirtschaftetes<br />

Grünland, was eine Son<strong>der</strong>form <strong>der</strong> landwirtschaftlichen<br />

Nutzung darstellt, entstehen.<br />

Die Planung wird nicht geän<strong>der</strong>t.<br />

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.<br />

Die Einschätzung wird nicht geteilt. In <strong>der</strong> Gesamtschau, bei<br />

Zugr<strong>und</strong>elegung <strong>der</strong> Checkliste <strong>der</strong> Regionalen Planungsgemeinschaft<br />

wird eingeschätzt, dass die Kriterien, die für eine<br />

Stand: 08.06.2012 11


ANLAGE 3 Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Solarpark Werneuchen 1“<br />

Abwägungsvorschläge zu den Stellungnahmen im Rahmen <strong>der</strong> Behörden- <strong>und</strong> Trägerbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Behörden <strong>und</strong> sonstige<br />

Träger öffentlicher Belange<br />

Überfachliche Betrachtung<br />

des Vorhabens<br />

Anregungen (Bedenken <strong>und</strong> Hinweise)<br />

Darüber hinaus werden durch Staubentwicklung bei angrenzenden<br />

Feldarbeiten <strong>und</strong> durch Pollenflug während <strong>der</strong> Blüte<br />

<strong>der</strong> angebauten Kulturen erhebliche Ablagerungen auf den<br />

Sonnenkollektoren entstehen, die nicht beeinflussbar sind.<br />

Diese Beeinträchtigungen sind unvermeidbar <strong>und</strong> somit bei<br />

<strong>der</strong> ökonomischen Vorausberechnung für die PV-Anlage als<br />

unumgänglich zu berücksichtigen.<br />

Da die vorliegenden Unterlagen aus <strong>der</strong> Sicht <strong>der</strong> Unteren<br />

Naturschutzbehörde noch nicht abschließend beurteilungsfähig<br />

sind, es sich aus <strong>der</strong> Sicht <strong>der</strong> Landwirtschaft um Ackerflächen<br />

mit guten Bodenwertzahlen handelt <strong>und</strong> <strong>der</strong> Standort den<br />

Planungskriterien für Solarfreiflächenanlagen <strong>der</strong> Regionalen<br />

Planungsstelle nur teilweise entspricht, kann aus <strong>der</strong> Sicht des<br />

LK Barnim die Ansiedlung des Vorhabens am geplanten<br />

Standort noch nicht endgültig beurteilt werden.<br />

Im Hinblick auf die gegenwärtig angespannte wirtschaftliche<br />

Situation, <strong>der</strong> die Unternehmen, die in <strong>der</strong> Solarbranche tätig<br />

sind, <strong>der</strong>zeitig ausgesetzt sind, wird empfohlen, auf die Absicherung<br />

rechtlicher <strong>und</strong> wirtschaftlicher Risiken für die Gemeinde<br />

in beson<strong>der</strong>em Maße zu achten.<br />

Vorschlag zur Abwägung<br />

Eignung des Standortes sprechen, überwiegen:<br />

- Summe Positivkriterium: 1 von 3 Kriterien<br />

- Summe Restriktionskriterien mit positiver Wirkung: 4, dav.<br />

(2) mit Einschränkung, von 5 Kriterien<br />

- Summe Abwägungskriterien mit pos. o<strong>der</strong> neg. Wirkung: 1<br />

mit pos. Wirkung, 1 mit negativer Wirkung von insgesamt 3<br />

- Summe Abwägungskriterien mit negativer Wirkung: 2 von<br />

12 Kriterien<br />

- Summe Negativkriterien: 3 von 23.<br />

S. hierzu auch Checkliste im Anhang <strong>und</strong> Abwägung regionale<br />

Planungsgemeinschaft.<br />

Die Planung wird nicht geän<strong>der</strong>t.<br />

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.<br />

Die Planung wird nicht geän<strong>der</strong>t.<br />

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.<br />

Der Landkreis Barnim wird nach Fortschreibung <strong>der</strong> Unterlagen<br />

erneut am Verfahren beteiligt. Bereits getätigte Anregungen<br />

<strong>und</strong> Hinweise werden in die Abwägung einbezogen.<br />

Die Planung wird nicht geän<strong>der</strong>t.<br />

Der Hinweis wird berücksichtigt.<br />

Der Abschluss eines Durchführungsvertrags ist zwingende<br />

Ergänzung des Vorhaben- <strong>und</strong> Erschließungsplans (§ 12 Abs.<br />

1 BauGB). Er muss mindestens die Durchführungsverpflichtung<br />

für das vereinbarte Vorhaben mit konkreter Fristsetzung<br />

sowie die Kostenübernahme (einschl. Rückbau) durch den<br />

Stand: 08.06.2012 12


ANLAGE 3 Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Solarpark Werneuchen 1“<br />

Abwägungsvorschläge zu den Stellungnahmen im Rahmen <strong>der</strong> Behörden- <strong>und</strong> Trägerbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Behörden <strong>und</strong> sonstige<br />

Träger öffentlicher Belange<br />

EWE Netz GmbH, Außenstelle<br />

Biesenthal<br />

Schreiben vom 15.05.2012<br />

50hertz Transmission GmbH<br />

Schreiben vom 29.05.2012<br />

Anregungen (Bedenken <strong>und</strong> Hinweise)<br />

Hinweise:<br />

Es sind keine Maßnahmen im Plangebiet vorgesehen.<br />

Der Stellungnahme wurden Pläne des aktuellen Leitungsbestandes<br />

im Umfeld beigelegt.<br />

Hinweise:<br />

Im Planungsgebiet befinden sich die<br />

- 220-kV-Freileitung Neuenhagen-Wustermark 293/294 von<br />

Mast-Nr. 28-30<br />

- 380-kV-Freileitung Lubmin-Neuenhagen 517/520 von Mast-<br />

Nr. 476-478<br />

- 220-kV-Freileitung Neuenhagen-Pasewalk-Bertikow-<br />

Vierraden 303/304 von Mast-Nr. 28-30 verläuft in ca. 40 m<br />

Entfernung östlich <strong>der</strong> Bebauungsplangrenze.<br />

Die Leitungsverläufe wurden in den eingereichten Unterlagen<br />

gekennzeichnet. Es wird darauf hingewiesen, dass die Kennzeichnung<br />

keine vermessungstechnische Eintragung ist.<br />

Es ist ein Freileitungsbereich von 50 m (Anhaltswert) beidseitig<br />

<strong>der</strong> Trassenachse zu beachten, für den Bau-, Nutzungs- <strong>und</strong><br />

Höhenbeschränkungen bestehen.<br />

Vorschlag zur Abwägung<br />

Vorhabenträger umfassen.<br />

Die Planung wird nicht geän<strong>der</strong>t.<br />

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.<br />

Die Leitungen verlaufen z.T. außerhalb des Plangebietes (öffentliche<br />

Verkehrsfläche <strong>der</strong> B 158) bzw. innerhalb des Plangebietes<br />

im Bereich des 20 m breiten, nicht überbaubaren<br />

Streifens parallel zur B 158 sowie im Bereich des Flurstücks<br />

56 (Flächen für die Landwirtschaft). Die Leitungstrassen befinden<br />

sich damit außerhalb <strong>der</strong> überbaubaren Flächen. Die Zugänglichkeit<br />

zu den Leitungstrassen für den Unternehmensträger<br />

ist über die landwirtschaftlichen Flächen gegeben.<br />

Die Planung wird dahingehend geän<strong>der</strong>t, dass die unterirdische<br />

Leitungstrasse im Bereich des Flurstücks 56 gekennzeichnet<br />

wird. Eine Kennzeichnung <strong>der</strong> Leitungstrasse innerhalb<br />

<strong>der</strong> Verkehrsfläche <strong>der</strong> B 158 bzw. parallel zu dieser ist<br />

nicht erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Die Hinweise werden berücksichtigt.<br />

Die Leitungsverläufe im Plangebiet sind in <strong>der</strong> Planzeichnung<br />

gekennzeichnet. Der Leitungsverlauf <strong>der</strong> 220-kV-Leitung Neuenhagen-Pasewalk<br />

303/304 (außerhalb des Plangebietes, im<br />

Bereich <strong>der</strong> Kastanienstraße) wird in <strong>der</strong> Planzeichnung ergänzt.<br />

Gegenwärtig erfolgt die Erstellung einer vermessenen Plangr<strong>und</strong>lage.<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> Vermessung werden auch die Leitungsverläufe<br />

erfasst.<br />

Die Planung wird dahingehend geän<strong>der</strong>t, dass <strong>der</strong> Leitungsverlauf<br />

außerhalb des Plangebietes gekennzeichnet wird.<br />

Die Hinweise werden berücksichtigt.<br />

Im Bereich <strong>der</strong> 220-kV-Freileitung Neuenhagen-Pasewalk<br />

303/304 (außerhalb des Plangebietes), <strong>der</strong> 380-kV-Freileitung<br />

Stand: 08.06.2012 13


ANLAGE 3 Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Solarpark Werneuchen 1“<br />

Abwägungsvorschläge zu den Stellungnahmen im Rahmen <strong>der</strong> Behörden- <strong>und</strong> Trägerbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Behörden <strong>und</strong> sonstige<br />

Träger öffentlicher Belange<br />

Anregungen (Bedenken <strong>und</strong> Hinweise)<br />

Innerhalb des Freileitungsbereiches befindet sich <strong>der</strong> Freileitungsschutzstreifen<br />

von ca. 30 m bzw. 35 m (beidseitig <strong>der</strong><br />

Trassenachse) bei 220-kV- bzw. bei 380- kV-Freileitungen, in<br />

dem gr<strong>und</strong>sätzlich Bauverbot besteht.<br />

Für den Freileitungsschutzstreifen <strong>der</strong> o.g. Freileitungen ist in<br />

den Gr<strong>und</strong>büchern eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit<br />

eingetragen.<br />

Dem Bebauungsplan wird daher nicht zugestimmt.<br />

Voraussetzung für die Zustimmung zur Errichtung von Anlagenteilen<br />

einer Photovoltaikanlage im Freileitungsschutzstreifen<br />

<strong>der</strong> o.g. Freileitungen ist <strong>der</strong> Abschluss einer schriftlichen<br />

Vereinbarung zwischen 50hertz Transmission <strong>und</strong> dem Eigentümer<br />

<strong>der</strong> PV-Anlage. Inhalte <strong>der</strong> Vereinbarung sind:<br />

- Kreuzungs- <strong>und</strong> Abstandsnachweis inklusive Prüfung nach<br />

<strong>der</strong> Betriebsvorschrift DIN 0105<br />

- Beeinflussungsgutachten<br />

- EMF-Expostionsermittlung<br />

- Ausweisung <strong>der</strong> technisch-technologischen Flächen für<br />

jeden<br />

- Anlagenbetreiber<br />

- Zugangsregelungen zum PV-Objekt für 50Hertz Transmission<br />

(Schlüsseltresor <strong>und</strong> Mehrfachschließanlage).<br />

In <strong>der</strong> Begründung wird von einer nicht Bebaubarkeit im Bereich<br />

von 5 m um die Freileitungsmaste ausgegangen (S. 4/5,<br />

Pkt. 2.2.6; S. 11, Pkt. 1.1). Das ist nicht richtig.<br />

Die Maststandorte sind im Umkreis von 25 m von Bebauung<br />

(oberirdisch) <strong>und</strong> von Bepflanzung freizuhalten. Die Zugäng-<br />

Vorschlag zur Abwägung<br />

Lubmin-Neuenhagen 517/520 erfolgt die Freihaltung eines<br />

Schutzstreifens von 70 m (35 m beidseitig <strong>der</strong> Trassenachse).<br />

Im Bereich <strong>der</strong> 220-kV-Freileitung Neuenhagen-Wustermark<br />

293/294 wird im Hinblick auf das Leitungsvorhaben 380-kV-<br />

Freileitung Nordring Berlin ein Schutzstreifen von 72 m (36 m<br />

beidseitig <strong>der</strong> Achse) von einer Bebauung freigehalten. Die<br />

Flächen <strong>der</strong> Schutzstreifen werden aus den überbaubaren<br />

Flächen heraus genommen.<br />

Die Planung wird geän<strong>der</strong>t.<br />

Der Hinweis wird berücksichtigt.<br />

Die Freihaltung <strong>der</strong> Schutzstreifen wird in <strong>der</strong> Überarbeitung<br />

berücksichtigt.<br />

Die Planung wird geän<strong>der</strong>t.<br />

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.<br />

Im vorhabenbezogenen Bebauungsplan werden die Flächen<br />

<strong>der</strong> Schutzstreifen aus <strong>der</strong> überbaubaren Fläche herausgenommen.<br />

Vereinbarungen zwischen dem Projektentwickler<br />

<strong>und</strong> dem Unternehmensträger, z.B. bei <strong>der</strong> Anlage von Wegen<br />

im Schutzstreifen ist Gegenstand nachgeordneter Planungen.<br />

Die Planung wird nicht geän<strong>der</strong>t.<br />

Der Hinweis wird berücksichtigt.<br />

Durch die Herausnahme <strong>der</strong> Schutzstreifen aus <strong>der</strong> überbaubaren<br />

Fläche ist gleichzeitig sicher gestellt, dass die Maststandorte<br />

im Umkreis von 25 m von einer Bebauung freigehalten<br />

werden. Im Umkreis von 25 m um die Maststandorte ist<br />

Stand: 08.06.2012 14


ANLAGE 3 Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Solarpark Werneuchen 1“<br />

Abwägungsvorschläge zu den Stellungnahmen im Rahmen <strong>der</strong> Behörden- <strong>und</strong> Trägerbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Behörden <strong>und</strong> sonstige<br />

Träger öffentlicher Belange<br />

Anregungen (Bedenken <strong>und</strong> Hinweise)<br />

lichkeit zu den Maststandorten muss je<strong>der</strong>zeit gewährleistet<br />

sein. Bei unterirdischer Bebauung (z.B. Verlegung von Kabeln)<br />

ist ein Abstand von 25 m von den Eckstielen <strong>der</strong> Maste einzuhalten.<br />

Diese Abstandsangaben sind in den B-Plan nachrichtlich<br />

zu übernehmen.<br />

In <strong>der</strong> Begründung wird erwogen die Flächen die mit Leitungsrechten<br />

gesichert sind aus <strong>der</strong> überbaubaren Fläche herauszunehmen<br />

(S. 14, Pkt. 3; S. 18, Pkt. 4.1.3. Da unsere Leitungen<br />

aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> Leitungs- <strong>und</strong> Anlagenbescheinigung des<br />

Landesamtes für Bergbau, Geologie <strong>und</strong> Rohstoffe Brandenburg<br />

gr<strong>und</strong>buchlich gesichert sind, können wir dem zustimmen.<br />

Leitungsrechte für die Freileitungen sind in dem B-Plan<br />

nachrichtlich zu übernehmen.<br />

Zu den Planungen <strong>der</strong> 50Hertz Transmission (50HzT)<br />

Das Leitungsbauvorhaben 380-kV-Leitung Neuenhagen-<br />

Wustermark-Hennigsdorf (Nordring Berlin), für welches im<br />

August 2011 das Raumordnungsverfahren (ROV) abgeschlossen<br />

wurde, verläuft innerhalb des Geltungsbereichs. Die neu<br />

zu errichtende 380-kV-Freileitung nutzt zu 90 % die Trasse <strong>der</strong><br />

vorhandenen 220-kV-Freileitung Neuenhagen-Wustermark-<br />

Hennigsdorf. Der Schutzstreifen <strong>der</strong> neu zu errichtenden 380-<br />

Vorschlag zur Abwägung<br />

vorgesehen, dass Ackerlandflächen in Grünlandflächen umgewandelt<br />

werden. Die Flächen sind mit einer Kräuter-<br />

Grasmischung aus einheimischen standortgerechten Arten<br />

anzusäen.<br />

Südlich <strong>der</strong> freizuhaltenden Fläche für den Regenwasserkanal<br />

(Breite 5 m) soll ein 6 m breiter Streifen, <strong>der</strong> mit einem Geh<strong>und</strong><br />

Fahrrecht zugunsten <strong>der</strong> zuständigen Unternehmensträger<br />

belastet werden soll, im vorhabenbezogenen Bebauungsplan<br />

festgesetzt. Von diesem Weg können die Schutzstreifen<br />

unterhalb <strong>der</strong> Trassen <strong>und</strong> die Maststandorte angefahren werden.<br />

Weitergehende Maßnahmen in den Schutzstreifen sind<br />

nicht erfor<strong>der</strong>lich, da im Gr<strong>und</strong>buch bereits beschränkt persönliche<br />

Dienstbarkeiten zugunsten des Leitungsträgers gesichert<br />

sind. Im Bereich <strong>der</strong> B 158 existiert eine Überfahrt über den<br />

Geh- <strong>und</strong> Radweg, die gegenwärtig durch landwirtschaftliche<br />

Fahrzeuge <strong>und</strong> die Versorgungsträger genutzt wird, <strong>und</strong> auch<br />

im weiteren den Versorgungsträgern zur Erschließung ihrer<br />

Anlagen dienen soll.<br />

Die Planung wird geän<strong>der</strong>t.<br />

Der Hinweis wird berücksichtigt.<br />

Die Schutzstreifen <strong>und</strong> Zufahrten zu den Leitungen werden<br />

aus <strong>der</strong> überbaubaren Fläche herausgenommen.<br />

Die Planung wird geän<strong>der</strong>t.<br />

Der Hinweis wird berücksichtigt.<br />

Ein Schutzstreifen mit einer Breite von 72 m wird aus <strong>der</strong> ü-<br />

berbaubaren Fläche herausgenommen.<br />

Die Planung wird geän<strong>der</strong>t.<br />

Stand: 08.06.2012 15


ANLAGE 3 Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Solarpark Werneuchen 1“<br />

Abwägungsvorschläge zu den Stellungnahmen im Rahmen <strong>der</strong> Behörden- <strong>und</strong> Trägerbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Behörden <strong>und</strong> sonstige<br />

Träger öffentlicher Belange<br />

Stadtwerke Werneuchen<br />

Abstimmungstermin am<br />

21.05.2012<br />

Anregungen (Bedenken <strong>und</strong> Hinweise)<br />

kV-Freileitung Neuenhagen-Wustermark-Hennigsdorf wird in<br />

diesem Bereich ca. 72 m betragen. Derzeit wird die Feintrassierung<br />

erarbeitet, welche im 3. Quartal 2012 fertig gestellt<br />

wird <strong>und</strong> wo genaue Angaben zu Schutzbereich <strong>und</strong> zu den<br />

neuen Maststandorten zu entnehmen sind. Das Planfeststellungsverfahren<br />

wird ca. im 1. Quartal 2013 eröffnet.<br />

Es wird angestrebt die Baustellenzufahrten, die bei <strong>der</strong> Errichtung<br />

<strong>der</strong> neuen Maststandorte erfor<strong>der</strong>lich sind, über das bestehende<br />

Wegenetz zu realisieren, allerdings kann zum heutigen<br />

Zeitpunkt eine zusätzliche Flächeninanspruchnahme für<br />

temporäre Baustraßen nicht ausgeschlossen werden. Im Bereich<br />

<strong>der</strong> neu zu errichtenden Maststandorte sind technologische<br />

Flächen erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Eine Beeinträchtigung des geplanten Trassenverlaufes <strong>der</strong><br />

380-kV-Leitung Neuenhagen-Wustermark-Hennigsdorf (Nordring<br />

Berlin) einschließlich des Schutzstreifens durch den geplanten<br />

Solarpark ist auszuschließen. Für Kreuzungen <strong>und</strong><br />

Parallelführungen mit den Höchstspannungsleitungen <strong>der</strong><br />

50HzT sind technische Detailabstimmungen mit 50HzT erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Im Bereich des Regenrückhaltebeckens ist die Rampe für die<br />

Feuerwehr zu berücksichtigen. Das Regenrückhaltebecken<br />

dient gleichzeitig als Feuerlöschteich.<br />

Von <strong>der</strong> Gewerbeparkstraße ist in Verlängerung eine Zufahrt<br />

zum Regenrückhaltebecken für den Leitungsträger <strong>und</strong> die<br />

Feuerwehr vorzusehen.<br />

Der Regenwasserkanal ist von einer Überbauung freizuhalten,<br />

gemessen von <strong>der</strong> Mitte <strong>der</strong> Einstiegsschächte 2,5 m nach<br />

je<strong>der</strong> Seite.<br />

Vorschlag zur Abwägung<br />

Die Hinweise werden berücksichtigt.<br />

Parallel zum Regenwasserkanal wird eine 6 m breite Fläche,<br />

die auch als Baustellenzufahrt genutzt werden kann, von Bebauung<br />

freigehalten <strong>und</strong> mit einem Leitungsrecht zugunsten<br />

des Unternehmensträgers belastet. Der nicht überbaubare<br />

Bereich <strong>der</strong> Schutzstreifen weist eine Breite von insgesamt rd.<br />

130 m auf, damit sollten ausreichend Flächen bei Errichtung<br />

<strong>der</strong> Maststandorte zur Verfügung stehen.<br />

Die Planung wird nicht geän<strong>der</strong>t.<br />

Der Hinweis wird berücksichtigt.<br />

Die überarbeiteten textlichen Festsetzungen berücksichtigen<br />

die vorab genannten For<strong>der</strong>ungen. Die 50hertz Transmission<br />

wird nach Fortschreibung <strong>der</strong> Planung erneut am Verfahren<br />

beteiligt.<br />

Die Planung wird entsprechend den o.g. Hinweisen geän<strong>der</strong>t.<br />

Der Hinweis wird berücksichtigt.<br />

Das Geh-, Fahr- <strong>und</strong> Leitungsrecht wird um die Fläche <strong>der</strong><br />

Feuerwehrzufahrt erweitert.<br />

Die Planung wird geän<strong>der</strong>t.<br />

Der Hinweis ist berücksichtigt.<br />

Die Planung wird nicht geän<strong>der</strong>t.<br />

Der Hinweis wird berücksichtigt.<br />

Der Regenwasserkanal wird mit einer Breite von 5 m aus <strong>der</strong><br />

überbaubaren Fläche herausgenommen.<br />

Stand: 08.06.2012 16


ANLAGE 3 Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Solarpark Werneuchen 1“<br />

Abwägungsvorschläge zu den Stellungnahmen im Rahmen <strong>der</strong> Behörden- <strong>und</strong> Trägerbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Behörden <strong>und</strong> sonstige<br />

Träger öffentlicher Belange<br />

Anregungen (Bedenken <strong>und</strong> Hinweise)<br />

Gegen den Vorschlag, parallel zum Regenwasserkanal eine<br />

Trasse als Zufahrt zu den Maststandorten vorzusehen, gibt es<br />

aus Sicht <strong>der</strong> Stadtwerke keine Bedenken.<br />

Vorschlag zur Abwägung<br />

Die Planung wird geän<strong>der</strong>t.<br />

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.<br />

Er ist im weiteren mit dem Leitungsträger 50hertz Transmission<br />

GmbH abzustimmen.<br />

Die Planung wird nicht geän<strong>der</strong>t.<br />

Abwägungsergebnis:<br />

Die eingegangenen Stellungnahmen hatten folgende Än<strong>der</strong>ungen im Bebauungsplan-Entwurf zur Folge:<br />

Aus <strong>der</strong> überbaubaren Fläche werden herausgenommen:<br />

- die Schutzstreifen im Trassenverlauf <strong>der</strong> 220-kV <strong>und</strong> 380-kV-Freileitungen mit einer Breite von 70 m bzw. 72 m (geplante Trasse 380-kV-Nordring Berlin)<br />

(zeichnerische <strong>und</strong> textliche Festsetzung)<br />

- die Fläche des Regenwasserkanals mit einer Breite von 5 m (zeichnerische <strong>und</strong> textliche Festsetzung)<br />

- an den Regenwasserkanal angrenzend eine 6 m breite Trasse als Zufahrtsweg zu den Maststandorten <strong>und</strong> Leitungstrassen bzw. als Baustraße für die Errichtung<br />

<strong>der</strong> geplanten Freileitung mit Anbindung an die B 158 (zeichnerische <strong>und</strong> textliche Festsetzung).<br />

- Erweiterung des bisherigen Geh-, Fahr- <strong>und</strong> Leitungsrechts Nr. 3 (neu 2) zur Sicherstellung <strong>der</strong> Feuerwehrzufahrt.<br />

- Festsetzung eines Geh-, Fahr- <strong>und</strong> Leitungsrechtes zum städtischen Flurstück 80/2 (zeichnerische <strong>und</strong> textliche Festsetzung).<br />

- Nachrichtliche Kennzeichnung des Regenwasserkanals als ‚unterirdische Versorgungsleitung’.<br />

Darüber hinaus erfolgten Än<strong>der</strong>ungen <strong>und</strong> Ergänzungen im Begründungstext, Umweltbericht <strong>und</strong> Artenschutzbeitrag.<br />

Stand: 08.06.2012 17

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