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Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger ...

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ANLAGE 3 Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Solarpark Werneuchen 1“<br />

Abwägungsvorschläge zu den Stellungnahmen im Rahmen <strong>der</strong> Behörden- <strong>und</strong> Trägerbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Behörden <strong>und</strong> sonstige<br />

Träger öffentlicher Belange<br />

Anregungen (Bedenken <strong>und</strong> Hinweise)<br />

Innerhalb des Freileitungsbereiches befindet sich <strong>der</strong> Freileitungsschutzstreifen<br />

von ca. 30 m bzw. 35 m (beidseitig <strong>der</strong><br />

Trassenachse) bei 220-kV- bzw. bei 380- kV-Freileitungen, in<br />

dem gr<strong>und</strong>sätzlich Bauverbot besteht.<br />

Für den Freileitungsschutzstreifen <strong>der</strong> o.g. Freileitungen ist in<br />

den Gr<strong>und</strong>büchern eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit<br />

eingetragen.<br />

Dem Bebauungsplan wird daher nicht zugestimmt.<br />

Voraussetzung für die Zustimmung zur Errichtung von Anlagenteilen<br />

einer Photovoltaikanlage im Freileitungsschutzstreifen<br />

<strong>der</strong> o.g. Freileitungen ist <strong>der</strong> Abschluss einer schriftlichen<br />

Vereinbarung zwischen 50hertz Transmission <strong>und</strong> dem Eigentümer<br />

<strong>der</strong> PV-Anlage. Inhalte <strong>der</strong> Vereinbarung sind:<br />

- Kreuzungs- <strong>und</strong> Abstandsnachweis inklusive Prüfung nach<br />

<strong>der</strong> Betriebsvorschrift DIN 0105<br />

- Beeinflussungsgutachten<br />

- EMF-Expostionsermittlung<br />

- Ausweisung <strong>der</strong> technisch-technologischen Flächen für<br />

jeden<br />

- Anlagenbetreiber<br />

- Zugangsregelungen zum PV-Objekt für 50Hertz Transmission<br />

(Schlüsseltresor <strong>und</strong> Mehrfachschließanlage).<br />

In <strong>der</strong> Begründung wird von einer nicht Bebaubarkeit im Bereich<br />

von 5 m um die Freileitungsmaste ausgegangen (S. 4/5,<br />

Pkt. 2.2.6; S. 11, Pkt. 1.1). Das ist nicht richtig.<br />

Die Maststandorte sind im Umkreis von 25 m von Bebauung<br />

(oberirdisch) <strong>und</strong> von Bepflanzung freizuhalten. Die Zugäng-<br />

Vorschlag zur Abwägung<br />

Lubmin-Neuenhagen 517/520 erfolgt die Freihaltung eines<br />

Schutzstreifens von 70 m (35 m beidseitig <strong>der</strong> Trassenachse).<br />

Im Bereich <strong>der</strong> 220-kV-Freileitung Neuenhagen-Wustermark<br />

293/294 wird im Hinblick auf das Leitungsvorhaben 380-kV-<br />

Freileitung Nordring Berlin ein Schutzstreifen von 72 m (36 m<br />

beidseitig <strong>der</strong> Achse) von einer Bebauung freigehalten. Die<br />

Flächen <strong>der</strong> Schutzstreifen werden aus den überbaubaren<br />

Flächen heraus genommen.<br />

Die Planung wird geän<strong>der</strong>t.<br />

Der Hinweis wird berücksichtigt.<br />

Die Freihaltung <strong>der</strong> Schutzstreifen wird in <strong>der</strong> Überarbeitung<br />

berücksichtigt.<br />

Die Planung wird geän<strong>der</strong>t.<br />

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.<br />

Im vorhabenbezogenen Bebauungsplan werden die Flächen<br />

<strong>der</strong> Schutzstreifen aus <strong>der</strong> überbaubaren Fläche herausgenommen.<br />

Vereinbarungen zwischen dem Projektentwickler<br />

<strong>und</strong> dem Unternehmensträger, z.B. bei <strong>der</strong> Anlage von Wegen<br />

im Schutzstreifen ist Gegenstand nachgeordneter Planungen.<br />

Die Planung wird nicht geän<strong>der</strong>t.<br />

Der Hinweis wird berücksichtigt.<br />

Durch die Herausnahme <strong>der</strong> Schutzstreifen aus <strong>der</strong> überbaubaren<br />

Fläche ist gleichzeitig sicher gestellt, dass die Maststandorte<br />

im Umkreis von 25 m von einer Bebauung freigehalten<br />

werden. Im Umkreis von 25 m um die Maststandorte ist<br />

Stand: 08.06.2012 14

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