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Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger ...

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ANLAGE 3 Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Solarpark Werneuchen 1“<br />

Abwägungsvorschläge zu den Stellungnahmen im Rahmen <strong>der</strong> Behörden- <strong>und</strong> Trägerbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB<br />

(Eingang außerhalb <strong>der</strong> Frist)<br />

- Handwerkskammer Frankfurt (O<strong>der</strong>), Schreiben vom 30.05.2012<br />

- E-Plus Service GmbH & Co.KG, Schreiben vom 25.04.2012<br />

- GDF SUEZ E&P Deutschland GmbH, Schreiben vom 04.06.2012<br />

Stellungnahmen mit Anregungen <strong>und</strong> Hinweisen gaben folgende Behörden <strong>und</strong> Träger öffentlicher Belange ab:<br />

(Die Stellungnahmen sind auf den folgenden Seiten wie<strong>der</strong>gegeben. Die Reihenfolge stellt keine Wertung <strong>der</strong> vorgebrachten Inhalte dar. Die Stellungnahmen<br />

wurden zum besseren Verständnis gekürzt.)<br />

Behörden <strong>und</strong> sonstige<br />

Träger öffentlicher Belange<br />

Regionale Planungsgemeinschaft<br />

Uckermark-Barnim<br />

Schreiben vom 25.05.2011<br />

Anregungen (Bedenken <strong>und</strong> Hinweise)<br />

Hinweise:<br />

Durch die Regionale Planungsstelle wurden in Zusammenarbeit<br />

mit den Fachämtern <strong>der</strong> LK Uckermark <strong>und</strong> Barnim Planungskriterien<br />

für PV-Anlagen erarbeitet.<br />

Die Fläche lässt sich nach <strong>der</strong>zeitigem Kenntnisstand wie folgt<br />

bewerten:<br />

Negativkriterium:<br />

Abwägungskriterien mit negativer<br />

Wirkung:<br />

Abwägungskriterien mit pos. /<br />

neg. Wirkung:<br />

Abwägungskriterium mit positiver<br />

Wirkung:<br />

Positivkriterien:<br />

Bodenwertzahl (BWZ) > 25<br />

hochwertiges Landschaftsbild<br />

<strong>und</strong> 500 m-Puffer zum Freiraumverb<strong>und</strong><br />

des LEP B-B<br />

keine<br />

500 m-Puffer zu GE-Gebieten<br />

<strong>und</strong> Elektrofreileitungen<br />

Randstreifen Schienenwege<br />

Vorschlag zur Abwägung<br />

Der Hinweis ist berücksichtigt.<br />

Eine Beurteilung <strong>der</strong> Flächeneignung für eine PV-Anlage erfolgte<br />

anhand <strong>der</strong> Planungskriterien.<br />

Die Planung wird nicht geän<strong>der</strong>t.<br />

Die Bewertung wird zur Kenntnis genommen.<br />

Als Abwägungskriterium mit positiver Wirkung wäre zusätzlich<br />

noch die Nähe zum geplanten Eignungsgebiet für die Windnutzung<br />

Nr. 34 Blumberg, gem. Festlegungskarte <strong>Beteiligung</strong>sverfahren,<br />

Stand: Entwurf 2011, zu nennen.<br />

Bezogen auf das Landschaftsbild wird eingeschätzt, dass die<br />

weitestgehend ausgeräumte <strong>und</strong> ackerbaulich genutzte Fläche<br />

des Plangebietes keine ausgeprägte Landschaftsbildqualität<br />

aufweist. Das Plangebiet wird zudem von drei oberirdisch geführten<br />

Hochspannungsleitungen überspannt. Das Landschaftsbild<br />

stellt daher hier, bezogen auf den konkreten Fall,<br />

kein Abwägungskriterium mit negativer Wirkung dar.<br />

Bezogen auf die Abwägungskriterien mit pos. / neg. Wirkung<br />

ist zu ergänzen, dass die Ortsrandlage, neben einem Gewerbepark,<br />

zwischen Verkehrsstrassen gelegen, hier durchaus für<br />

das Vorhaben spricht, da so die weitere Zersiedelung <strong>der</strong><br />

Landschaft vermieden werden kann. Das es sich um bislang<br />

Stand: 08.06.2012 2

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