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Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger ...

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ANLAGE 3 Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Solarpark Werneuchen 1“<br />

Abwägungsvorschläge zu den Stellungnahmen im Rahmen <strong>der</strong> Behörden- <strong>und</strong> Trägerbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Behörden <strong>und</strong> sonstige<br />

Träger öffentlicher Belange<br />

Stadtwerke Werneuchen<br />

Abstimmungstermin am<br />

21.05.2012<br />

Anregungen (Bedenken <strong>und</strong> Hinweise)<br />

kV-Freileitung Neuenhagen-Wustermark-Hennigsdorf wird in<br />

diesem Bereich ca. 72 m betragen. Derzeit wird die Feintrassierung<br />

erarbeitet, welche im 3. Quartal 2012 fertig gestellt<br />

wird <strong>und</strong> wo genaue Angaben zu Schutzbereich <strong>und</strong> zu den<br />

neuen Maststandorten zu entnehmen sind. Das Planfeststellungsverfahren<br />

wird ca. im 1. Quartal 2013 eröffnet.<br />

Es wird angestrebt die Baustellenzufahrten, die bei <strong>der</strong> Errichtung<br />

<strong>der</strong> neuen Maststandorte erfor<strong>der</strong>lich sind, über das bestehende<br />

Wegenetz zu realisieren, allerdings kann zum heutigen<br />

Zeitpunkt eine zusätzliche Flächeninanspruchnahme für<br />

temporäre Baustraßen nicht ausgeschlossen werden. Im Bereich<br />

<strong>der</strong> neu zu errichtenden Maststandorte sind technologische<br />

Flächen erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Eine Beeinträchtigung des geplanten Trassenverlaufes <strong>der</strong><br />

380-kV-Leitung Neuenhagen-Wustermark-Hennigsdorf (Nordring<br />

Berlin) einschließlich des Schutzstreifens durch den geplanten<br />

Solarpark ist auszuschließen. Für Kreuzungen <strong>und</strong><br />

Parallelführungen mit den Höchstspannungsleitungen <strong>der</strong><br />

50HzT sind technische Detailabstimmungen mit 50HzT erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Im Bereich des Regenrückhaltebeckens ist die Rampe für die<br />

Feuerwehr zu berücksichtigen. Das Regenrückhaltebecken<br />

dient gleichzeitig als Feuerlöschteich.<br />

Von <strong>der</strong> Gewerbeparkstraße ist in Verlängerung eine Zufahrt<br />

zum Regenrückhaltebecken für den Leitungsträger <strong>und</strong> die<br />

Feuerwehr vorzusehen.<br />

Der Regenwasserkanal ist von einer Überbauung freizuhalten,<br />

gemessen von <strong>der</strong> Mitte <strong>der</strong> Einstiegsschächte 2,5 m nach<br />

je<strong>der</strong> Seite.<br />

Vorschlag zur Abwägung<br />

Die Hinweise werden berücksichtigt.<br />

Parallel zum Regenwasserkanal wird eine 6 m breite Fläche,<br />

die auch als Baustellenzufahrt genutzt werden kann, von Bebauung<br />

freigehalten <strong>und</strong> mit einem Leitungsrecht zugunsten<br />

des Unternehmensträgers belastet. Der nicht überbaubare<br />

Bereich <strong>der</strong> Schutzstreifen weist eine Breite von insgesamt rd.<br />

130 m auf, damit sollten ausreichend Flächen bei Errichtung<br />

<strong>der</strong> Maststandorte zur Verfügung stehen.<br />

Die Planung wird nicht geän<strong>der</strong>t.<br />

Der Hinweis wird berücksichtigt.<br />

Die überarbeiteten textlichen Festsetzungen berücksichtigen<br />

die vorab genannten For<strong>der</strong>ungen. Die 50hertz Transmission<br />

wird nach Fortschreibung <strong>der</strong> Planung erneut am Verfahren<br />

beteiligt.<br />

Die Planung wird entsprechend den o.g. Hinweisen geän<strong>der</strong>t.<br />

Der Hinweis wird berücksichtigt.<br />

Das Geh-, Fahr- <strong>und</strong> Leitungsrecht wird um die Fläche <strong>der</strong><br />

Feuerwehrzufahrt erweitert.<br />

Die Planung wird geän<strong>der</strong>t.<br />

Der Hinweis ist berücksichtigt.<br />

Die Planung wird nicht geän<strong>der</strong>t.<br />

Der Hinweis wird berücksichtigt.<br />

Der Regenwasserkanal wird mit einer Breite von 5 m aus <strong>der</strong><br />

überbaubaren Fläche herausgenommen.<br />

Stand: 08.06.2012 16

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