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Beschlussvorlage

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<strong>Beschlussvorlage</strong>für die Stadtverordnetenversammlung Werneuchen<strong>Beschlussvorlage</strong> Nr.:Tagesordnungspunkt:Einreicher: Bürgermeister öffentlichnichtöffentlichBehandelt im:Ortsbeirat: Seefeld-Löhme am: 16.06.2010Ausschuss: A 3 am: 30.06.2010Hauptausschuss am: 15.07.2010 Datum der StVV: 29.07.2010Betreff: Überackerter Feldweg in Seefeld Flur 1 Flurstück 49Beschluss:Die Stadtverordnetenversammlung Werneuchen beschließt:1. Den Beschluss 57/2000 hinsichtlich des Flurstücks 49 der Flur 1 Gemarkung Seefeldaufzuheben.2. Den Beschluss 57/2000 hinsichtlich des Flurstücks 49 der Flur 1 Gemarkung Seefeldaufzuheben und das Flurstück von der BVVG zu erwerben.Begründung 1.Am 02.12.1998 hat die Gemeinde Seefeld, inzwischen eingemeindet zur Stadt Werneuchen, dieZuordnung des Flurstücks beantragt.Das Grundbuch wies am 03.10.1990 die Eintragung Eigentum des Volkes, Rechtsträger Rat derGemeinde Seefeld aus.Es wurde im Kataster / Integrationsregister mit 2 Nutzungsarten ausgewiesen, Acker undVerkehrsfläche.Mit Sammelzuordnungsbescheid vom 18.6.1996 stellte der Präsident der BVS einenEigentumsübergang auf die BVVG fest.Der Zuordnungsantrag der Stadt wurde durch das Bundesamt zur Regelung offnerVermögensfragen mit folgender Begründung abgewiesen:Die BVVG hat der Aufhebung dieses Bescheides und der Zuordnung an die Gemeinde nichtzugestimmt. Das Flurstück wurde zu den relevanten Stichtagen landwirtschaftlich genutzt. Bei derLiegenschaft handelt es sich nicht um kommunales Verwaltungsvermögen (Art. 21 Abs. 2 desEinigungsvertrages). Dieser Artikel setzt voraus, dass ein Vermögenswert am 01.10.1989 und am03.10.1990 für eine öffentliche Aufgabe genutzt worden ist (z.B. als öffentlicher Weg).Anhaltspunkte für eine öffentliche Widmung waren im vorliegenden Fall nicht erkennbar.Der Zuschnitt der Fläche auf der Flurkarte ist allein kein Nachweis für die Verwendung alsöffentlicher Weg, auch die Rechtsträgerschaft allein begründet keinen Zuordnungsanspruch.Nunmehr ergab sich im Jahr 2000, mittels einer Vereinbarung mit der BVVG(Zuordnungsvereinbarung), die Möglichkeit der Übernahme des Weges in kommunales Eigentum.Diese Vereinbarung basiert auf § 2 Abs. 1 S. 6 Vermögenszuordnungsgesetz (also durch Einigungder Beteiligten in Form einer Vereinbarung).Mit Beschluss 57/2000 vom 21.12.2000 wurde durch die damalige Gemeindevertretung Seefeld dieÜbernahme des o. g. überackerten Feldweges von der BVVG beschlossen.Mit der Zuordnungsvereinbarung verpflichtet sich die Stadt, den Weg in dem bereits vorhandenenFlurstücksbett wieder herzustellen.Für das Flurstück 49 besteht jedoch keine Möglichkeit der Anbindung an die B 158, somit ist eineWiederherstellung des Weges ausgeschlossen und von uns auch nicht angestrebt. Somit ist eineZuordnungsvereinbarung nicht möglich.


Begründung zu 2.Die Pächter der anliegenden Gartenanlage begehen und befahren zum Erreichen der Anlage mitunserer Duldung und Unterstützung (wahrscheinlich seit mehr als 35 Jahre) die Flurstücke 273 und158 je teilweise.Dadurch ist ein Weg entstanden, der zum Verlust von Landwirtschaftsflächen geführt hat.Der Landwirtschaftsbetrieb ist nur bereit, die beanspruchte Teilfläche für einen Weg herzugeben,wenn er im Gegenzug eine andere Fläche dafür erhält.Darüber hinaus verläuft auf der Wegestrecke des Flurstücks 273 ein Niederspannungskabel, dasdie Gartenanlage mit Energie versorgt.Deshalb schlägt die Verwaltung im Rahmen der Daseinsvorsorge und im Rahmen derAufgabenerfüllung einer Gemeinde – hier die Gewährleistung des öffentlichen Verkehrs sowie derharmonischen Gestaltung der Gemeindeentwicklung - den Ankauf des Flurstücks 49 alsTauschfläche von der BVVG für den Verlust von Landwirtschaftsflächen vor.Anlagen:Luftbildauszug mit TauschvorschlagBeschluss vom 21.12.2000Haushaltsrechtliche Auswirkungen:zu 1. keinezu 2. Mittel sind im Haushaltsplan enthaltenBürgermeisterFachamtStellungnahme des Ortsbeirates:Datum Mitglieder Ja-Stimmen Nein-Stimmen Stimmenthaltungen16.06.2010 5 5 0 0Stellungnahme der Fachausschüsse:Ausschuss Datum Mitglieder Ja-Stimmen Nein-Stimmen StimmenthaltungenA 3 30.06.2010 4 3 0 1A 1 15.07.2010 7Beschluss der Stadtverordnetenversammlung:BeschlussfähigkeitGesetzliche Mitgliederzahl: 19 dafür:davon anwesend:Abstimmungdagegen:Stimmenthaltung:Befangenheit wurde erklärt durch: ……………………………………………………………..Die Richtigkeit der Angaben über Beschlussfähigkeit und Abstimmung werden bescheinigt. Zur Sitzung unter Mitteilung der Tagesordnungist rechtzeitig und ordnungsgemäß eingeladen worden. Die Beschlussfähigkeit der Stadtverordnetenversammlung ist gegeben.Werneuchen, 29.07.2010……………………………….Vorsitzende der StVV……………………………….Stadtverordnete/r

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