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Bebauungsplan „Energiepark Weesow-Willmersdorf“

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Stadt Werneuchen<strong>Bebauungsplan</strong>„Energiepark <strong>Weesow</strong>-Willmersdorf“Begründung einschl. Umweltberichtgemäß § 9 Abs. 8 BauGBStand: in der Fassung vom 11. Juni 2010


Auftraggeber: ProCon GmbH Nordparkstraße 3003044 CottbusAuftragnehmer:Projektleitung:Bearbeitung:GRUPPE PLANWERKStadtplaner Architekten IngenieureDipl.-Ing. Siegfried ReibetanzDipl.-Ing. Ines BöhmDipl.-Ing. Cornelia SchuchPariser Straße 110719 BerlinProjektleitung:Bearbeitung:Bosch & Partner GmbHDr. Dieter GünnewigDipl.-Ing. Michael PüschelDipl.-Geogr. Alexandra RohrDipl.-Ing. Helke de BeerLister Damm 130163 Hannoverin Zusammenarbeit mitBÖF – Büro für Ökologie undForstplanungDipl.-Ing. FAss HerzogCornelia BeckerThomas GauslingChristine KubalMatthias StoeferHafenstr. 2834125 KasselGaßner, Groth, Siederer & Coll.Partnerschaft von RechtsanwältenDr. Markus BehnischEnergieForum BerlinStralauer Platz 3410243 Berlin


<strong>Bebauungsplan</strong> „Energiepark <strong>Weesow</strong>-Willmersdorf“InhaltsverzeichnisGRUPPE PLANWERKInhaltsverzeichnisSeiteTEIL A PLANUNGSGEGENSTAND ..................................................................................11 Veranlassung und Erforderlichkeit.........................................................................12 Plangebiet..............................................................................................................32.1 Abgrenzung des Geltungsbereiches......................................................................32.2 Bestandsbeschreibung ..........................................................................................52.3 Fachgesetze, Planungsvorgaben / planerische Ausgangssituation ......................8TEIL BPLANINHALT.......................................................................................................121 Entwicklung der Planungsüberlegungen .............................................................121.1 Flächenkonzept für den Solarpark.......................................................................151.2 Technische Planung des Solarparks ...................................................................212 Intention des Planes ............................................................................................213 Wesentlicher Planinhalt .......................................................................................224 Abwägung, Begründung der einzelnen Festsetzungen .......................................234.1 Festsetzungen der Erstnutzung / befristeten Nutzung / nach § 9 Abs. 2 Nr. 1BauGB (Planzeichnung A)...................................................................................234.2 Nachrichtliche Übernahme in Planzeichnung A...................................................374.3 Festsetzungen der Folgenutzung nach § 9 Abs. 2 Nr. 2 Satz 2 BauGB(Planzeichnung B) ...............................................................................................374.4 Nachrichtliche Übernahme in Planzeichnung B...................................................38TEIL C UMWELTBERICHT ..............................................................................................391 Entwicklung der Planungsüberlegungen aus umweltfachlicher Sicht..................391.1 Veranlassung.......................................................................................................391.2 Festsetzungen und Bedarf an Grund und Boden ................................................402 Umweltfachliche Anforderungen und Ziele des Umweltschutzes ........................472.1 Umweltprüfung, FFH-Vorprüfung, Artenschutz....................................................472.2 Fachgesetze ........................................................................................................482.3 Landschaftsplanung.............................................................................................492.4 Regionalplan Uckermark-Barnim.........................................................................512.5 Landesentwicklungsplan (LEP B-B) ....................................................................5111.06.2010


<strong>Bebauungsplan</strong> „Energiepark <strong>Weesow</strong>-Willmersdorf“InhaltsverzeichnisGRUPPE PLANWERK2.6 Bauleitplanung .....................................................................................................523 Beschreibung der ermittelten Umweltauswirkungen, Planungsalternativen undSchutzmaßnahmen..............................................................................................533.1 Gebietsbeschreibung...........................................................................................533.2 Projektwirkungen des Vorhabens ........................................................................533.3 Beschreibung der Schutzgüter ............................................................................593.4 FFH-Verträglichkeitsvorprüfung für das FFH-Gebiet „<strong>Weesow</strong>er Luch“..............803.5 Artenschutzbeitrag...............................................................................................843.6 Vermeidungs- / Minimierungsmaßnahmen..........................................................853.7 Flächenkonzept ...................................................................................................863.8 Zu verwendende Pflanzen ...................................................................................903.9 Pflegekonzept ......................................................................................................913.10 Artenschutzmaßnahmen......................................................................................923.11 Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz ..................................................................................934 Geplante Maßnahmen zur Überwachung erheblicher Umweltauswirkungen......965 Prüfung anderweitiger Planungsmöglichkeiten und Entwicklung des Gebietesohne Vorhaben ....................................................................................................966 Beschreibung der Untersuchungsmethoden und Hinweise auf Schwierigkeitenund Datenlücken..................................................................................................987 Allgemeinverständliche Zusammenfassung ........................................................998 Literatur- und Quellenverzeichnis ......................................................................106TEIL D AUSWIRKUNGEN DES BEBAUUNGSPLANES ..............................................1081 Auswirkungen auf den Haushalt und die Finanz- und Investitionsplanung .......1082 Auswirkungen auf die Wirtschaft .......................................................................1083 Auswirkungen auf die Umwelt ...........................................................................109TEIL E VERFAHREN .....................................................................................................1101 Verfahrensablauf ...............................................................................................110TEIL FANHANG............................................................................................................1151 Liste der textlichen Festsetzungen, Rechtsgrundlagen .....................................1152 Biotoptypen im Untersuchungsraum..................................................................11811.06.2010


<strong>Bebauungsplan</strong> „Energiepark <strong>Weesow</strong>-Willmersdorf“PlanungsgegenstandGRUPPE PLANWERKTeil A Planungsgegenstand1 Veranlassung und ErforderlichkeitDie Aufstellung des <strong>Bebauungsplan</strong>es „Energiepark <strong>Weesow</strong>-Willmersdorf“ soll die planungsrechtlichenVoraussetzungen schaffen, um auf Flächen zwischen den Ortsteilen <strong>Weesow</strong>und Willmersdorf eine Photovoltaik-Freiflächenanlage mit ca. 178,3 ha bebaubarer Flächezu errichten. Die ProCon GmbH, als Projektentwickler, hat dieses Vorhaben in engerZusammenarbeit mit dem Partner juwi Solar GmbH als dem Generalunternehmer undSystemintegrator sowie einem nationalen Modulhersteller angestoßen.Das geplante Vorhaben soll für eine zeitlich befristete Dauer von max. 25 Jahren auf gegenwärtigausschließlich landwirtschaftlich genutzten (Ackerbau) und durch ortsansässigeLandwirtschaftsbetriebe bewirtschafteten Flächen realisiert werden.Die Standortwahl bezieht sich auf landwirtschaftlich genutzte Grundstücksflächen mit einemniedrigen Bodenwert (Bodenwerte überwiegend zwischen 30 – 50 und verbreitet < 30 unddamit überwiegend unter dem Durchschnitt des Landkreises Barnim, der bei einer Bodenwertzahlvon 33 liegt 1 - vgl. hierzu auch Teil B, Kap. 1).Im Mai 2008 hat die Landesregierung Brandenburg die „Energiestrategie 2020 des LandesBrandenburg“ beschlossen. Ziel sind eine sichere und wirtschaftliche Energieversorgung zurSenkung der CO 2 -Emissionen sowie ein Beitrag zum Wirtschaftwachstum im Land Brandenburg.Das Land Brandenburg hat damit eine eigene, die europäische und nationale Strategieunterstützende integrierte Energie- und Klimaschutzpolitik entwickelt. Der Anteil der erneuerbarenEnergien am Primärenergieverbrauch soll bis 2020 auf 20 % steigen.Darüber hinaus existieren auch auf regionaler Ebene ernsthafte Bestrebungen, den Stellenwerterneuerbarer Energien nachhaltig zu verbessern. So hat der Kreistag des LandkreisesBarnim folgerichtig mit dem Beschluss zur Integrierten Wirtschaftsentwicklungsstrategie dasProjekt „BARUM Energie “ als Schwerpunktprojekt der kreislichen Entwicklung definiert. 2 Damitwurde der für eine zukunftsfähige Klimaschutzpolitik erforderlichen Strukturpolitik und derdamit verbundenen Schaffung von Arbeitsplätzen höchste Priorität eingeräumt. Der Landkreiswill die Chancen, die mit der Initiative „BARUM Energie “ verbunden sind, nutzen und hatsich dazu entschlossen, eine Nullemissionsstrategie als Grundlage einer nachhaltigen Entwicklungdes Landkreises Barnim umzusetzen.12LANDESAMT FÜR BERGBAU, GEOLOGIE UND ROHSTOFFE BRANDENBURG (2007); Digitale Bodenübersichtskarte im Maßstab1:300.000 (BÜK); Kleinmachnow 2007Beschluss zur Integrierten Wirtschaftsentwicklungsstrategie (IWES), November 2007 (Beschl.Nr. 357-22/07)11.06.2010 Seite 1


<strong>Bebauungsplan</strong> „Energiepark <strong>Weesow</strong>-Willmersdorf“PlanungsgegenstandGRUPPE PLANWERKDas geplante Vorhaben kann in diesem Zusammenhang durch die Nutzung lokaler Energieträger,hier der Sonneneinstrahlung, einen Beitrag zur Wertschöpfung in der Region durchdie Bindung von Arbeitsplätzen und Know-how leisten und nicht unerheblich zur Steigerungdes Einsatzes lokaler, regenerativer Ressourcen beitragen.Die Stadt Werneuchen bereitet mit der Aufstellung des <strong>Bebauungsplan</strong>es „Energiepark<strong>Weesow</strong>-Willmersdorf“ die Umsetzung der in der Bundes- und Landesentwicklungsplanungverankerten Ziele zur verstärkten Erschließung und Nutzung regenerativer Energien aufkommunaler Ebene planungsrechtlich vor. Mit der geplanten Gesamtfläche von ca. 178,3 haals Flächenpotenzial für die Errichtung der Photovoltaikanlage würde der „Energiepark <strong>Weesow</strong>-Willmersdorf“einen nicht unerheblichen Beitrag zur Erreichung der nationalen Klimaschutzzieleleisten.Davon unabhängig ist das Interesse der Allgemeinheit an einer möglichst sicheren, jedochauch umweltverträglichen Energieversorgung ein besonders wichtiges öffentliches Interesse.Dies hat der Gesetzgeber in § 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) ausdrücklich festgehalten.Die Aufstellung des <strong>Bebauungsplan</strong>es ist aus folgenden Gründen erforderlich:- Durch die Planaufstellung soll eine geordnete städtebauliche Entwicklung des Plangebietesentsprechend § 1 Abs. 3 und 5 Baugesetzbuch (BauGB) erreicht werden. DerGeltungsbereich ist entsprechend seiner Struktur und Einbindung dem Außenbereichzugeordnet.- Durch die Aufstellung des <strong>Bebauungsplan</strong>es sollen die planungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungenfür die großflächige Errichtung von Modulen zur Gewinnung vonSolarenergie geschaffen werden. Damit wird gleichzeitig die Pflicht zur Durchführungeiner Umweltprüfung sichergestellt.- Ferner begründet sich die Notwendigkeit der Planaufstellung aus der Lage nördlich desFlora-Fauna-Habitat- (FFH-) und Naturschutzgebietes „<strong>Weesow</strong>er Luch“. Die möglichenWechselwirkungen, die sich hieraus ergeben, können nur in einem Verfahren, wiehier vorgesehen, bewältigt werden.Da die Flächen im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Stadt Werneuchen als Flächenfür die Landwirtschaft dargestellt sind, erfolgt für den Geltungsbereich des <strong>Bebauungsplan</strong>esim Parallelverfahren die Änderung des Flächennutzungsplans nach § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch.11.06.2010 Seite 2


<strong>Bebauungsplan</strong> „Energiepark <strong>Weesow</strong>-Willmersdorf“PlanungsgegenstandGRUPPE PLANWERK2 Plangebiet2.1 Abgrenzung des GeltungsbereichesDie Grenze des <strong>Bebauungsplan</strong>s „Energiepark <strong>Weesow</strong>-Willmersdorf“ verläuft• im Norden: ca. 500 m südlich der Ortslage Willmersdorf (südliche Grenze des Flurstücks101, Flur 4, Gemarkung Willmersdorf),• im Osten: entlang des ehemaligen Grabens verlängert auf den Kreuzungspunkt <strong>Weesow</strong>erDorfstraße / landwirtschaftlicher Weg (westliche Grenze der Flurstücke108, Flur 4, Gemarkung Willmersdorf),• im Süden:entlang der <strong>Weesow</strong>er Dorfstraße und des landwirtschaftlichen Weges inRichtung Trappenhof (nördliche Grenze der Flurstücke 33/2, 181, Flur 1,Gemarkung Wessow),• im Westen: die westliche Grenze des Flurstücks 20/1, Flur 1, Gemarkung <strong>Weesow</strong>,nach Nordosten abknickend entlang des baumbestandenen Feldweges (östlichdes Borgsees).Der Geltungsbereich des <strong>Bebauungsplan</strong>es hat eine Größe von 238,5 ha.Aufgrund der Größe des Plangebietes erfolgt die Darstellung in der Planzeichnung imM 1 : 5.000. Die Lage des Plangebietes ist in der Planzeichnung eindeutig dargestellt.2.1.1 Änderung des GeltungsbereichesDer Projektentwickler hat, in Absprache mit der Stadt Werneuchen und den Ortsbeiräten(Projekt-Vorbesprechung am 02.02.2010) den Geltungsbereich des <strong>Bebauungsplan</strong>es gegenüberder Anlage im Aufstellungsbeschluss zur Beschlussfassung am 17.12.2009 dahingehendverändert, dass die im Norden durch den bestehenden Plattenweg betroffenen (geteilten)Flurstücke in der Gemarkung Willmersdorf, Flur 5, Flurstück 162, und in der Flur 4,Flurstück 102, sowie in der Gemarkung <strong>Weesow</strong>, Flur 1, Flurstück 153 bis zum Flurstück 5und Flurstück 10 in den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen <strong>Bebauungsplan</strong>s einbezogenwurden. Gleichzeitig wurden die Flurstücke in der Gemarkung <strong>Weesow</strong>, Flur 1,Flurstücke 3, 6, 21/1, 21/2, 22/1, 22/2 23, 149, 176 und 178 sowie in der Gemarkung Willmersdorf,Flur 5, Flurstück 37, aus dem Geltungsbereich heraus genommen.Hintergrund für die Änderung des Geltungsbereiches war, dass Flächen im Westen des Geltungsbereiches,dies betrifft die Flurstücke in der Gemarkung <strong>Weesow</strong>, Flur 1, Flurstück 21-1und 22-2, für eine Projektentwicklung nicht zur Verfügung stehen. Diese Flurstücke sind vonRestitutionsansprüchen betroffen. Mehrere Parteien erheben Ansprüche. Mit einer gerichtli-11.06.2010 Seite 3


<strong>Bebauungsplan</strong> „Energiepark <strong>Weesow</strong>-Willmersdorf“PlanungsgegenstandGRUPPE PLANWERKchen Auseinandersetzung ist zu rechnen. Die Eigentumssituation lässt sich daher nicht zeitnahrechtssicher klären. Damit können für diese Flurstücke derzeit keine Nutzungsrechtebegründet und somit keine Bebauung mit Solaranlagen realisiert werden. Diese Flurstücke,einschließlich der angrenzenden Flurstücke, die durch die Herausnahme der o.g. Flurstückekeine Anbindung mehr an die übrigen Bauflächen haben, sollten deshalb aus dem Geltungsbereichdes <strong>Bebauungsplan</strong>es herausgenommen werden.Weitere Flurstücke (Gemarkung <strong>Weesow</strong>, Flur 1, Flurstücke 3, 6 und 176 sowie GemarkungWillmersdorf, Flur 5, Flurstück 37) wurden aus dem Geltungsbereich heraus genommen, dadiese für die Planung nicht erforderlich sind (Waldfläche, erhaltenswerte Feldgehölze).Die Kulisse für die 4. Änderung des Flächennutzungsplans wurde entsprechend angepasst.Änderung der BP-Bezeichnung in „Energiepark <strong>Weesow</strong>-Willmersdorf“Die Bezeichnung des vorhabenbezogenen <strong>Bebauungsplan</strong>es gegenüber der Anlage im Aufstellungsbeschlusszur Beschlussfassung am 17.12.2009 wurde dahingehend verändert,dass in der Bezeichnung der Ortsteil Willmersdorf mit aufgenommen wird und die neue Bezeichnungwie folgt lautete:Vorhabenbezogener <strong>Bebauungsplan</strong> „Energiepark <strong>Weesow</strong>-Willmersdorf“.Hintergrund für die Bezeichnungsänderung ist die Tatsache, dass der Geltungsbereich nachseiner Änderung, Flächen der Gemarkungen <strong>Weesow</strong> und Willmersdorf umfasst.Die Änderung des Geltungsbereiches und der Bezeichnung wurden am 30.03.2010 durchdie Mitglieder des Ausschusses für Bauen, Stadtentwicklung und Ordnung der Stadt Werneuchenund der Ortsbeiräte <strong>Weesow</strong> und Willmersdorf gebilligt und am 15.04.2010 durchdie Stadtverordneten beschlossen.Weiterführung des vorhabenbezogenen <strong>Bebauungsplan</strong>es als Bauungsplan gemäß § 8BauGBDer <strong>Bebauungsplan</strong> „Energiepark <strong>Weesow</strong>-Willmersdorf“ wurde als so genannter ‚vorhabenbezogenen’<strong>Bebauungsplan</strong> gemäß § 12 BauGB eingeleitet. Der vorhabenbezogene <strong>Bebauungsplan</strong>zielt auf ein konkretes Vorhaben ab, das durch einen Vorhabenträger realisiertwerden soll. Der Abschluss eines Durchführungsvertrages ist eine zwingende Ergänzungdes Vorhaben- und Erschließungsplanes (§ 12 Abs. 1 BauGB). Er muss mindestens dieDurchführungsverpflichtung für das vereinbarte Vorhaben mit konkreter Fristsetzung sowiedie Kostenübernahme durch den Vorhabenträger umfassen.11.06.2010 Seite 4


<strong>Bebauungsplan</strong> „Energiepark <strong>Weesow</strong>-Willmersdorf“PlanungsgegenstandGRUPPE PLANWERKAufgrund der vom Gesetzgeber vorgesehenen Änderung des EEG (vgl. Bundestagsbeschlussvom 06.05.2010, BR Drs. 284/10 (neu)), soll, die Vergütung für Solarstrom aus Freiflächenanlagenauf Ackerflächen ab dem 01.07.2010 vollständig entfallen 3 . Der Projektentwicklerhält dennoch an dem Vorhaben fest. Eine zeitnahe Umsetzung des Vorhabens lässtsich aber nicht mehr gewährleisten. Um das Vorhaben dennoch in Zukunft realisieren zukönnen, soll der <strong>Bebauungsplan</strong> nach Abstimmung zwischen dem Projektentwickler und derStadt Werneuchen am 08.06.2010 als ‚normaler’ <strong>Bebauungsplan</strong> gemäß § 8 BauGB beschlossenwerden. Damit wird eine Angebotsplanung für die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage geschaffen. Ein bestimmter Zeitraum und Umfang für eine Realisierung istdann nicht mehr vorgegeben.Die Stadt bewertet die Vorteile, die dadurch entstehen, dass aufgrund der Umstellung aufeine Angebotsplanung eine Realisierung möglich bleibt (vgl. hierzu Teil B, Kap. 1. Entwicklungder Planungsüberlegungen), aber als deutlich höher, als eine Einstellung des <strong>Bebauungsplan</strong>verfahrens.Das Verfahren über die Aufstellung des vorhabenbezogenen <strong>Bebauungsplan</strong>es ist mit denfür die ‚sonstigen’ Bebauungspläne maßgebenden Bestimmungen (vgl. §§ 2 ff. BauGB) identisch.Die verfahrenstechnischen Voraussetzungen zur Überführung in einen ‚normalen’ <strong>Bebauungsplan</strong>sind daher gegeben. Änderungen der planerischen Inhalte und Festsetzungensind damit nicht verbunden.Eine Information der zuständigen Gremien ist in den Sitzungsterminen am 23.06.2010 und29.06.2010 beabsichtigt.2.2 Bestandsbeschreibung2.2.1 Regional- und naturräumliche EinordnungDie Stadt Werneuchen gehört zum Landkreis Barnim und liegt ca. 23 km südlich von Eberswaldeund ca. 15 km nordöstlich von Berlin. Der geplante Standort des „Energieparks <strong>Weesow</strong>-Willmersdorf“liegt im Westen der Stadt Werneuchen, westlich des Ortsteiles <strong>Weesow</strong>und südlich des Ortsteils Willmersdorf.Das Plangebiet gehört naturräumlich gesehen zur Großeinheit der OstbrandenburgischenPlatte. Durch die Eiszeit wurde die Landschaft stark gegliedert. Es entstanden ausgedehnteTäler mit dazwischen liegenden Hochflächenreliefen. In der ebenen Landschaft bilden die3Vgl. BT-Drs. 17/1147 in der vom Umweltausschuss geänderten Fassung (BT-Drs. 17/1604 – Beschlussempfehlung).Gem. § 32 Abs. 3 Nr. 3 EEG erfolgt eine Vergütung nur noch für Freiflächenanlagen, die nach dem 30.06.2010 in Betriebgenommen werden, wenn diese im Geltungsbereich eines vor dem 25.03.2010 beschlossenen <strong>Bebauungsplan</strong>es errichtetund bis zum 31.12.2010 in Betrieb genommen werden.11.06.2010 Seite 5


<strong>Bebauungsplan</strong> „Energiepark <strong>Weesow</strong>-Willmersdorf“PlanungsgegenstandGRUPPE PLANWERKalleebestandenen Straßen eine sichtbare Raumstruktur. Die historischen Ortskerne entstandenan den Schnittstellen zwischen Plattenebenen und Niederungen. 42.2.2 EigentumsverhältnisseDer Geltungsbereich umfasst die Flurstücke in der Gemarkung <strong>Weesow</strong>, Flur 1, Flurstücke2, 5 tlw., 7, 10-19, 20/2, 153-156 (z.T. nur tlw.), 169 tlw., 170, in der Gemarkung Willmersdorf,Flur 4, Flurstück 102 und in der Flur 5 die Flurstücke 40 tlw., 41 tlw., 146 tlw. und 162tlw..Die Flurstücke befinden sich im Privateigentum und werden durch den LandwirtschaftsbetriebQualitz, den landwirtschaftlichen Betrieb Wolter und die LVB GmbH Seefeld-Löhmesowie durch die Eigentümer Schmacht und Wegemund landwirtschaftlich (Ackerbau) bewirtschaftet.Die Projektgesellschaft hat mit den Eigentümern bereits Vorverträge für die Nutzung der Flächenzur Gewinnung von Solarstrom über einen Zeitraum von ca. 25 Jahren abgeschlossen.Diese gelten fort, auch wenn eine Realisierung des Vorhabens nicht unmittelbar erfolgt.2.2.3 RealnutzungDie Flächen des Geltungsbereiches sind unbebaut und werden gegenwärtig als landwirtschaftlicheFlächen genutzt.Im Jahr 2002 wurde im westlichen Teilbereich des Plangebietes in Süd-Nord-Richtung eineFeldgehölzhecke mit einer Breite von 12,5 m und einer Länge von ca. 900 m angepflanzt.Das Plangebiet wird diagonal durch einen Plattenweg, der in einem Abstand von ca. 500 mbis 1.000 m parallel zur <strong>Weesow</strong>er Chaussee verläuft, gequert. Das Plangebiet wird im Südenund Westen durch landwirtschaftliche Wege begrenzt.Im Randbereich des Plangebietes bzw. angrenzend an das Plangebiet befinden sich vereinzeltBaumgruppen bzw. zusammenhängende baumbestandene Flächen sowie Alleepflanzungen.Südlich an das Plangebiet angrenzend befindet das Flora-Fauna-Habitat (FFH)- und Naturschutzgebiet(NSG) „<strong>Weesow</strong>er Luch“ (s. Teil C, Kap. 3.4).4Stadt Werneuchen, Flächennutzungsplan der Stadt Werneuchen, 200511.06.2010 Seite 6


<strong>Bebauungsplan</strong> „Energiepark <strong>Weesow</strong>-Willmersdorf“PlanungsgegenstandGRUPPE PLANWERKWestlich angrenzend liegt das Biotop Borgsee. Dieses wurde in der Vergangenheit im Rahmenvon Ausgleichsmaßnahmen saniert.Die nächstgelegene Bebauung im Ortsteil <strong>Weesow</strong> der Stadt Werneuchen befindet sich ineiner Entfernung von ca. 300 m in östlicher Richtung. Die Entfernung zur Bebauung im OrtsteilWillmersdorf beträgt ca. 500 m, zur Bebauung im Ortsteil Löhme ca. 1,2 km. In einemAbstand von jeweils ca. 500 m nach Süden bzw. Nordosten befinden sich ein bzw. zweiWindräder. Ca. 4 km in südöstlicher Richtung befindet sich der Sonderlandeplatz Werneuchen.Er ist ausgerichtet auf den Geschäftsverkehr der Berger Bau GmbH und dient demLuftsport der ansässigen Vereine.2.2.4 Schutzgutbezogene BestandsbewertungDie Beschreibung der Schutzgüter ist im Umweltbericht, Teil C, dargestellt.2.2.5 Verkehrliche ErschließungDas Plangebiet liegt zwischen den Verkehrstraßen der Bundesstraße B 158 (Berlin – BadFreienwalde) und den Landesstraßen L 30 Bernauer Chaussee (im Abschnitt des B-Plans)sowie L 236 Willmersdorfer Chaussee (im Abschnitt des B-Plans). Die Entfernung zu diesenStraßen beträgt zwischen 0,5 km und 2 km. Die Anbindung des Plangebietes an diese Straßeerfolgt gegenwärtig nur über landwirtschaftliche Wege bzw. die Dorfstraße im Ortsteil<strong>Weesow</strong>.Innerhalb des Plangebietes befindet sich ein landwirtschaftlich genutzter Plattenweg, dereine straßennetzunabhängige (Fahrrad-)Verbindung zwischen den Ortsteilen <strong>Weesow</strong>, Börnickeund Willmersdorf darstellt.2.2.6 Technische InfrastrukturIm Osten des Geltungsbereiches befindet sich ein verrohrter Graben („Hoher Graben“). DieRohre liegen in einer Tiefe von 8 bis 10 m. Zuständig ist der Wasser- und Bodenverband„Stöbber-Erpe“. Eine endgültige Eigentumsregelung für das durch Meliorationsmaßnahmenveränderte Gewässer II. Ordnung stehen noch aus.Im Westen quert das Plangebiet diagonal eine Gas-Hochdruckleitung und ein Telekommunikationskabeldes Versorgungsträgers EWE Netz AG.11.06.2010 Seite 7


<strong>Bebauungsplan</strong> „Energiepark <strong>Weesow</strong>-Willmersdorf“PlanungsgegenstandGRUPPE PLANWERK2.2.7 Kampfmittel und AltlastenDie Prüfung des Kampfmittelbeseitigungsdienstes hat derzeit keine konkreten Anhaltspunkteauf das Vorhandensein von Kampfmitteln auf den Flächen ergeben. Es ist nicht erforderlich,Maßnahmen der Kampfmittelräumung durchzuführen.Vorkommen von Altlasten sind nicht bekannt.2.3 Fachgesetze, Planungsvorgaben / planerische AusgangssituationDie Festsetzungen der baulichen Nutzung und sonstigen Nutzungen sollen mit Regelungenzur zeitlichen Geltungsdauer gemäß § 9 Abs. 2 BauGB verknüpft werden. Parallel zur Aufstellungdes <strong>Bebauungsplan</strong>es erfolgt die Änderung des Flächennutzungsplans.2.3.1 FachgesetzeBaugesetzbuch (BauGB)Baurecht auf ZeitGemäß § 9 Abs. 2 Nr. 1 Baugesetzbuch kann geregelt werden, dass im <strong>Bebauungsplan</strong>festgesetzte Nutzungen und Anlagen nur innerhalb eines bestimmten Zeitfensters zulässigsind. Voraussetzung für eine derartige Regelung ist eine kalendarische Definition der Frist.Die Folgenutzung ist entsprechend festzusetzen.Die Aufstellung eines <strong>Bebauungsplan</strong>es „für einen bestimmten Zeitraum“ erfolgt im gleichenVerfahren wie die Aufstellung von „normalen“ Bebauungsplänen. Auch sie müssen die Zieleder Raumordnung berücksichtigen und aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden.Änderung FlächennutzungsplanMit der Aufstellung eines <strong>Bebauungsplan</strong>es kann gemäß § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch gleichzeitigauch der Flächennutzungsplan geändert werden (Parallelverfahren). Der <strong>Bebauungsplan</strong>kann vor dem Flächennutzungsplan bekannt gemacht werden, wenn nach dem Standder Planungsarbeiten anzunehmen ist, dass der <strong>Bebauungsplan</strong> aus den künftigen Darstellungendes Flächennutzungsplans entwickelt sein wird.Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)Gegenwärtig ist davon auszugehen, dass von Solaranlagen auf Ackerflächen produzierterStrom bei einer Inbetriebnahme nach dem 30.06.2010 nicht mehr nach dem EEG vergütungsfähigist (vgl. unter Teil A, Kap. 2.1.1).11.06.2010 Seite 8


<strong>Bebauungsplan</strong> „Energiepark <strong>Weesow</strong>-Willmersdorf“PlanungsgegenstandGRUPPE PLANWERK2.3.2 Planungsvorgaben / planerische AusgangssituationLandesentwicklungsprogramm (LEPro 2007)Im Landesentwicklungsprogramm 5 sind die Erfordernisse der Raumordnung dargestellt.Mit den dargestellten Planungsabsichten wird den dargelegten Grundsätzen der Raumordnungzur− Entwicklung neuer Wirtschaftsfelder im ländlichen Raum durch Etablierung und Nutzungerneuerbarer Energien (§ 2 Abs. 3 LEPro),− Sicherung und Entwicklung der Naturgüter in ihrer Funktions- und Regenerationsfähigkeit(§ 6 Abs. 1 LEPro): Hierzu gehört auch die Einordnung außenbereichswirksamerMaßnahmen für den Klimaschutz zur Vermeidung oder Minderung von klimaschädlichenCO 2 -Emissionen,− Weiterentwicklung einer vielgestaltigen und zukunftsfähigen Kulturlandschaft u. a.durch eine geordnete räumliche Integration der erneuerbaren Energien in dafür geeigneteStandortbereiche (§ 4 Abs. 2 LEPro),entsprochen.Landesentwicklungsplan Berlin – Brandenburg (LEP B-B)Im Landesentwicklungsplan 6 werden die Grundsätze und Ziele der Raumordnung dargestellt.Das Plangebiet liegt in der Festlegungskarte 1 außerhalb des streng zu sichernden Freiraumverbundes,der als Ausschlussgebiet / Tabufläche für die Planung von raumbedeutsamenWindenergie- und Fotovoltaik-Freiflächenanlagen gilt (Ziel 5.2), grenzt im Süden aberan Flächen, die Bestandteil des Freiraumverbundes sind (<strong>Weesow</strong>er Luch), an.Die Gewinnung und Nutzung einheimischer Bodenschätze und Energieträger soll gemäßdem Grundsatz G 6.9 des LEP B-B als wichtiges unverzichtbares wirtschaftliches Entwicklungspotenzialräumlich gesichert werden.Dem <strong>Bebauungsplan</strong> stehen keine Ziele der Raumordnung entgegen.56Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Gemeinsame Landesplanungsabteilungder Länder Berlin und Brandenburg; Landesentwicklungsprogramm 2007 (GVBl. I S. 235)Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Gemeinsame Landesplanungsabteilungder Länder Berlin und Brandenburg; Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg (LEP B-B), Verordnung vom 31.März 2009 (GVBl. II S. 186)11.06.2010 Seite 9


<strong>Bebauungsplan</strong> „Energiepark <strong>Weesow</strong>-Willmersdorf“PlanungsgegenstandGRUPPE PLANWERKSchutzgebieteDer Geltungsbereich des <strong>Bebauungsplan</strong>es grenzt an das FFH-Gebiet und Naturschutzgebiet„<strong>Weesow</strong>er Luch" an. Für die Natura-2000-Gebiete sind in den StandarddatenbögenErhaltungsziele formuliert – s. hierzu Ausführungen Teil C, Kap. 3.4.Regionalplan Uckermark-BarnimFür die Region Uckermark-Barnim liegt der sachliche Teilplan „Windnutzung und Rohstoffsicherungund -gewinnung", genehmigt: 01.06.2001, neu veröffentlicht: 29.09.2004, Aufstellungsbeschlusszur Fortschreibung: 29.10.2007, vor. Zurzeit wird der Entwurf zur Fortschreibungauf der Grundlage der Beschlüsse der 21. Regionalversammlung vom 10.12.2009überarbeitet. Er enthält keine für die Planung relevanten Aussagen.Flächennutzungsplan (FNP)Der Flächennutzungsplan der Stadt Werneuchen vom November 2005 stellt die Flächen imGeltungsbereich überwiegend als Fläche für die Landwirtschaft dar. Der ehemalige Graben(Hoher Graben), der das Plangebiet im östlichen Bereich quert bzw. ostseitig begrenzt, ist imFlächennutzungsplan als zu öffnender Graben mit naturnaher Gestaltung (Kompensationsmaßnahme)ausgewiesen. Der Graben wurde im FNP auf einer Länge von 4,5 km gekennzeichnet.Es wird darauf hingewiesen, dass anzunehmen ist, dass nach Prüfung der Verfügbarkeitund technischen Machbarkeit nur ein Teil für Kompensationsmaßnahmen zu Verfügungstehen kann. Entlang der Ortsteilgrenzen <strong>Weesow</strong> / Willmersdorf, des Plattenweges,im westlichen Abschnitt (bestehende Hecke) und der den Plan begrenzenden Landwirtschaftswegesind die Verbreiterung, Lückenschließung und Neuanlage von Hecken zurStrukturierung der Feldflur als Maßnahmen benannt. Die baumbestandenen Flächen im Südensind nachrichtlich als Waldflächen (Darstellung im FNP) übernommen. Die sonstigenBaumgruppen sind als Feldgehölze dargestellt.Die wesentlichen Ziele des kommunalen Landschaftsplanes sind in den Flächennutzungsplander Stadt Werneuchen integriert.Bebauungspläne sind gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln.Da die Darstellungen des Flächennutzungsplans im Geltungsbereich nicht der Intentionder Planung entsprechen, ist beabsichtigt, den Flächennutzungsplan im Geltungsbereichdes vorhabenbezogenen <strong>Bebauungsplan</strong>es zu ändern und den aktuellen Planungszielenanzupassen. Gemäß § 8 Abs. 3 BauGB kann die Änderung des Flächennutzungsplanes parallelzur Aufstellung des <strong>Bebauungsplan</strong>es erfolgen (sog. Parallelverfahren). Der <strong>Bebauungsplan</strong>kann vor dem Flächennutzungsplan bekannt gemacht werden, wenn nach demStand der Planungsarbeiten anzunehmen ist, dass der <strong>Bebauungsplan</strong> aus den künftigenDarstellungen des Flächennutzungsplans entwickelt sein wird.11.06.2010 Seite 10


<strong>Bebauungsplan</strong> „Energiepark <strong>Weesow</strong>-Willmersdorf“PlanungsgegenstandGRUPPE PLANWERKGegenwärtiges PlanungsrechtDer räumliche Geltungsbereich wird zurzeit von landwirtschaftlich genutzten Flächen eingenommen.Entsprechend der Struktur und Einbindung sind diese Flächen als Außenbereicheinzustufen. Solange eine verbindliche Bauleitplanung nicht besteht, werden Bauvorhabennach § 35 Baugesetzbuch beurteilt.BodenordnungsverfahrenFür die Flächen innerhalb des Plangebietes erfolgte durch das Landesamt für Verbraucherschutz,Landwirtschaft und Flurneuordnung (LVLF) mit Datum vom 19.11.2008 der Anordnungsbeschlusszum Bodenordnungsverfahren. Das Bodenordnungsverfahren wurde am17.12.2008 im Amtsblatt der Stadt Werneuchen bekannt gemacht. Das Bodenordnungsgebietist durch zahlreiche Eigentums- und Nutzungskonflikte geprägt.Im Hinblick auf die Planungssicherheit und eine seinerzeit avisierte kurzfristige Realisierungdes Vorhabens erfolgte am 04.03.2010 eine Abstimmung zwischen dem Landesamt für Verbraucherschutz,Landwirtschaft und Flurerneuordnung, der Stadt Werneuchen, dem Vorstandsvorsitzendender Teilnehmergesellschaft und dem Projektentwickler. Im Ergebnis diesesGespräches wurde vereinbart, dass das Vorhabengebiet unter bestimmten Bedingungen(u.a. Sicherstellung einer Nutzung der das Plangebiet tangierenden Wege durch die Öffentlichkeit,Vermessung des Plangebietes durch den Vorhabenträger) aus dem Bodenordnungsgebietausgeschlossen werden kann, um die Nutzungsrechte für die geplante Photovoltaik-Freiflächenanlageim Geltungsbereich rechtssicher begründen zu können.Kriterien für die naturverträgliche Photovoltaik-Freiflächenanlage (Vereinbarung zwischenUnternehmensvereinigung Solarwirtschaft und Naturschutzbund NABU, Auszug)Zur Wahrung einer naturverträglichen Ausgestaltung der Photovoltaik-Freiflächenanlagewurden folgende Grundsätze vereinbart. Die Gesamtversiegelung der bebaubaren Flächesollte 5 % nicht übersteigen. Der Anteil der die Horizontale überdeckenden Modulfläche ander Gesamtfläche soll bei maximal 50 % liegen. Unter den aufgeständerten Modulen ist einextensiver Bewuchs zu ermöglichen und eine extensive Pflege durch Mahd zu sichern. Zurlandschaftlichen Einbindung ist die randliche Eingrünung der Baugebiete empfehlenswert.11.06.2010 Seite 11


<strong>Bebauungsplan</strong> „Energiepark <strong>Weesow</strong>-Willmersdorf“PlaninhaltGRUPPE PLANWERKTeil B Planinhalt1 Entwicklung der PlanungsüberlegungenEin Ziel der Brandenburger Energie- und Klimaschutzpolitik ist der weitere Ausbau der erneuerbarenEnergien (vgl. Teil A, Kap. 1). Ausgehend davon und bestärkt durch die erfolgreicheRealisierung des Modellprojektes „Solarpark Turnow-Preilack“ nahmen die regionalansässigen landwirtschaftlichen Familienbetriebe aus den Ortsteilen <strong>Weesow</strong> und Willmersdorfder Stadt Werneuchen mit der ProCon GmbH als Projektentwickler Kontakt auf undstellten Ihre Flächenpotenziale für die Entwicklung eines Solarparks auf Agrarflächen vor.Die Agrarbetriebe haben dabei die Wichtigkeit der Entwicklung und Erhaltung der ländlichenRäume durch eine neben der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung zukunftsweisende Nutzungdurch erneuerbare Energien als neues Existenz- und Aufgabenfeld erkannt.Die regional ansässigen Agrarbetriebe, die Stadt Werneuchen und die ProCon GmbH verfolgenmit der Entwicklung des Energieparks <strong>Weesow</strong>-Willmersdorf das Ziel, die Synergieeffekteaus der Nutzung der Sonnenenergie und dem landwirtschaftlichen Anbau optimal zu nutzenund somit einen ganz konkreten Beitrag zum Schutz des Klimas und der zukunftsorientiertenEntwicklung der ländlichen Region Werneuchen zu leisten.Die Grundstückseigentümer, die jeweiligen Bewirtschafter und die Solar-Projektentwicklungsgesellschafthaben bereits Vorverträge für die Errichtung und den Betrieb von Photovoltaikanlagenzur Erzeugung von Solarstrom geschlossen. Insoweit ist hervorzuheben, dasssich die Nutzungsrechte auf die beabsichtigte befristete Nutzung beschränken werden (s.hierzu auch nächste Seite).Ziel der angestrebten Entwicklung soll u.a. sein, die ländlichen Räume in den eingemeindetenOrtsteilen der Stadt Werneuchen als Lebens-, Wirtschafts- und Naturraum für künftigeGenerationen zu erhalten und zu attraktiv zu gestalten. Denn ländliche Räume haben vorallem dann eine Zukunft, wenn sie jungen Menschen, unabhängig von einer Subventionierungdurch EU-Agrar-Fördermittel, eine Heimat und eine Zukunftsperspektive geben können.Schwerpunkte liegen hierbei auf der Schaffung bzw. Sicherung von Arbeitsplätzen und Einkommensmöglichkeiten,der Steigerung des Freizeit- und Erholungswertes, der Verbesserungder Daseinsvorsorge sowie dem Erhalt des Natur- und Kulturerbes.Die ausgewiesenen Flächen sind landwirtschaftliche Nutzflächen, die zurzeit als Ackerflächengenutzt werden und niedrige Bodenzahlen aufweisen. Die Bodenwertzahlen lt. BÜK300 für diese Flächen liegen überwiegend zwischen 30-50 und verbreitet < 30 und damit nurteilweise über, überwiegend aber unter dem Durchschnitt des Landkreises Barnim, der beieiner Bodenwertzahl von 33 liegt. Hohe Bodenwertzahlen von > 50, wie sie z.B. im Nordostendes Landkreises Barnim vorkommen, liegen allerdings kaum vor.11.06.2010 Seite 12


<strong>Bebauungsplan</strong> „Energiepark <strong>Weesow</strong>-Willmersdorf“PlaninhaltGRUPPE PLANWERKWährend des Betriebs der Solaranlage bleiben diese Flächen quasi landwirtschaftliche Nutzflächen,die jedoch von Ackerland, d.h. den feldmäßigen Anbau von Getreidefrüchten, etc. inGrünlandflächen umgewandelt werden. Nach Ablauf der 25jährigen Solarbewirtschaftungund dem Abbau der Solarmodule stehen diese Flächen einer landwirtschaftlichen Bewirtschaftungfür den Ackerbau wiederum vollständig zur Verfügung. Über die Nutzung alsAckerland oder Grünland können dann die jeweiligen Bewirtschafter entscheiden.Gleichzeitig soll die Chance genutzt werden, den geplanten Energiepark in die bestehende„Energielandschaft“ zu integrieren und neue Möglichkeiten für den Touristik- und Naherholungscharakterdes Stadtgebietes und seiner Umgebung zu erschließen. Der Solarpark ermöglichteine Auseinandersetzung mit dem Thema „Solarenergie“ vor Ort. Durch entsprechendeBegleitung und Information könnte er eine touristische Attraktion darstellen, die einerbreiten Bevölkerung eine umweltfreundliche Energieerzeugung näher bringt.Dieser Überlegung folgt auch die Planung, die zwischen den Baufeldern, im Bereich dernicht überbaubaren Achsen (Grünachsen), frei zugängliche Durchwegungen vorsieht. Zudemsollten bei Realisierung Überlegungen angestellt werden, einen Informationspunkt zumThema „Erneuerbare Energien / Solarenergie“ einzurichten, in welchem den Besuchern dieMöglichkeiten der Solarnutzung anschaulich dargestellt werden. Alternativ käme ein Standortim Kreuzungspunkt der Achsen in Frage. Darüber hinaus wäre ein weiterer Informationspunktim Bereich des <strong>Weesow</strong>er Luchs zum FFH-Gebiet „<strong>Weesow</strong>er Luch“ wünschenswert.Der vorhandene Plattenweg im Plangebiet ist sowohl Bestandteil der Regionalparkroutedurch die acht Regionalparks um Berlin, als auch des Rad- und Wanderwegenetzes des„Berliner Barnim“ und des Konzeptes zur Regionalparkroute. Damit bestehen optimale Voraussetzungen,den Energiepark in die bestehenden touristischen Konzepte einzubinden.Aufgrund der anstehenden Änderungen im EEG und dem voraussichtlichen Wegfall derEEG-Vergütung auf Ackerflächen wird seitens des Projektentwicklers, der ProCon GmbH,eine kurzfristige Realisierung als nicht mehr realistisch eingeschätzt. In einem Gespräch mitder Stadt Werneuchen und der ProCon am 08.06.2010 wurde daher abgestimmt, den vorhabenbezogenen<strong>Bebauungsplan</strong> als ‚normalen’ <strong>Bebauungsplan</strong> gemäß § 8 BauGB zu beschließen.Damit sollen die Voraussetzungen zur Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage zu einem späteren Zeitpunkt geschaffen werden. An der zeitlichen Befristungdes <strong>Bebauungsplan</strong>es für ein solches Vorhabens bis 2037 wird festgehalten.Die bereits bestehenden Vorverträge zwischen den Grundstückseigentümern, den jeweiligenBewirtschaftern und der Solar-Projektentwicklungsgesellschaft für die Errichtung und denBetrieb von Photovoltaikanlagen zur Erzeugung von Solarstrom betreffen alle im Plangebietliegenden Grundstücksflächen und werden verlängert. Dadurch können die Nutzungsrechtein der Nutzungsbefugnis einer Gesellschaft gehalten werden und die Flächen im Zusammenhangbzw. in einer aufeinander abzustimmenden Größenordnung entwickelt werden. Esist daher davon auszugehen, dass eine Bebauung von Einzelgrundstücken nicht erfolgt. Diesist ohnehin aufgrund der dabei anfallenden Kosten für innere Erschließungsmaßnahmen und11.06.2010 Seite 13


<strong>Bebauungsplan</strong> „Energiepark <strong>Weesow</strong>-Willmersdorf“PlaninhaltGRUPPE PLANWERKder Maßnahmen zur Sicherung der Einspeisung (Errichtung Umspannwerk, Errichtung Einspeisepunkte)wirtschaftlich kaum realisierbar. Eine Realisierung wird deshalb, gerade beieinem Wegfall der EEG-Vergütung, nur auf einer größeren zusammenhängenden Flächefinanzierbar sein.Der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Werneuchen weist die Flächen im Plangebietals Flächen für die Landwirtschaft aus. Die durch den <strong>Bebauungsplan</strong> in Anspruch genommeneBaufläche (Sondergebiete) beträgt ca. 178,6 ha. Von der überbaubaren Fläche innerhalbder Sondergebiete sind max. ca. 71,4 ha tatsächlich überbaut (durch Module verschattet).Die von den Modulen überdachte Fläche soll nicht versiegelt, sondern als Grünland (ca.169,7 ha) genutzt werden.Der Anteil der Landwirtschaftsfläche im Stadtgebiet von Werneuchen beträgt insgesamt ca.65 % (7.566 ha) 7 . Das Plangebiet umfasst damit nur rd. 3,2 % der gesamten landwirtschaftlichenFläche. Der Anteil der Landwirtschaftsfläche an der Bodenfläche in der Gemarkung<strong>Weesow</strong> beträgt 81 % (909 ha), in der Gemarkung Willmersorf 72 % (928 ha). Hinzu kommt,dass die Art der landwirtschaftlichen Bodennutzung in hohem Maße von der vorhandenenWertigkeit der Böden beeinflusst wird (Bodenwerte s. Abs. 7).Der Betrieb der Photovoltaikanlagen besitzt gegenüber anderen Formen der Stromerzeugungaus regenerativen Energien sowie aus fossilen Brennstoffen Vorteile: keine Emissionen(kein Lärm, keine Luftbelastung, keine Geruchsbelastung); weitestgehend keine Abfälle; weitestgehendwartungsfrei bei langer Nutzungsdauer; hohe Zuverlässigkeit. Darüber hinauswerden die Anlagen nach Einstellung des Betriebes und nach dem Rückbau nahezu vollständigder Kreislaufwirtschaft zur Gewinnung von Rohstoffen bzw. zur Wiederverwendungzugeführt. Die Belastung der Umwelt ist daher sehr gering und nicht nachhaltig. 8Sonstiges Sondergebiet ‚Photovoltaik’ im Bereich des SonderlandeplatzesDer Flächennutzungsplan der Stadt Werneuchen weist im Bereich des SonderlandeplatzesWerneuchen eine ca. 45 ha große Fläche als sonstiges Sondergebiet für Photovoltaik-Anlagen aus. Im Rahmen der Abwägung wurde die Eignung der Fläche überprüft.Die Flächen wurden inzwischen (Februar 2010) vom Grundstückseigentümer, der BrandenburgischenBoden GmbH, zum Kauf bzw. zur Pacht ausgeschrieben. In der Ausschreibungwurde darauf hingewiesen, dass im Rahmen eines <strong>Bebauungsplan</strong>verfahrens Aussagen zuden Bodenbelastungen und deren Vereinbarkeit mit der geplanten Nachnutzung oder erforderlichenSanierungen zu treffen sind.78Angaben aus dem Flächennutzungsplan: Die Bodenfläche der Stadt Werneuchen beträgt insgesamt 11.633 ha, davonsind 7.566 ha Landwirtschaftsflächen. 909 ha befinden sich im Ortsteil Wessow, 928 ha im Ortsteil Willmersdorf.siehe gutachterliche Nachweise im Teil C Umweltbericht11.06.2010 Seite 14


<strong>Bebauungsplan</strong> „Energiepark <strong>Weesow</strong>-Willmersdorf“PlaninhaltGRUPPE PLANWERKIn der Belastungskarte des Zentraldienstes der Polizei des Landes Brandenburg – Kampfmittelbeseitigungsdienstist die Fläche des Flugplatzes Werneuchen als Kampfmittelverdachtsflächeausgewiesen. Damit sind Schäden und Belastungen, aufgrund der militärischen Vornutzungdes Grundbesitzes Munitions- und Sprengstoffablagerungen und sonstige Substanzen,von denen gesundheitliche Schäden ausgehen oder welche die Umwelt und Natur beeinträchtigenzu erwarten. Darüber hinaus wird auf schädliche Bodenveränderungen und /oder Altlasten verwiesen, welche die Nutzbarkeit einschränken können.Vor der Realisierung von Baumaßnahmen ist die Vorlage einer Bestätigung der Kampfmittelfreiheitund / oder der Nachweis einer baubegleitenden Maßnahme durch eine gemäßSprengstoffgesetz autorisierten Fachfirma gegenüber der Bauaufsichtsbehörde erforderlich.Um diese Voraussetzungen zu erreichen, ist ein hoher Untersuchungs-, Zeit- und Kostenaufwandgegeben, um überhaupt die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen durchführen unddamit eine Nachnutzung realisieren zu können.Weiter schätzt der Grundstückseigentümer den Flugplatz als Rückzugsraum für eine Vielzahlgefährdeter und besonders streng geschützter Tier- und Pflanzenarten ein. Um überhauptsicherstellen zu können, dass durch eine Nachnutzung keine geschützten Arten beeinträchtigtwerden, ist ein hoher Untersuchungs- und Zeitaufwand zur Kartierung und Ermittlung dertatsächlichen Tier- und Pflanzenarten zu erwarten. Das Ergebnis der umweltfachlichen Untersuchungenkann dazu führen, dass Ausgleichsflächen gesucht und gefunden werdenmüssen und ggf. sogar die Nachnutzung eingeschränkt wird.Zusätzlich sind potenzielle Nutzungsrechte von vornherein beschränkt, weil der Flugplatz alsSonderlandeplatz genutzt und auf den Geschäftsverkehr der Berger Bau GmbH ausgerichtetist und darüber hinaus dem Luftsport der ansässigen Vereine dient. Es existiert ein langfristigerPachtvertrag.Der Standort weist damit grundsätzlich erhebliche Probleme für eine Nachnutzung auf. Diesgilt darüber hinaus auch, weil der hohe Untersuchungs- und ggf. Sanierungsaufwand und derdamit verbundene Kosten- und Zeitaufwand vor dem Hintergrund der beabsichtigten Novellierungund der Absenkung der EEG-Vergütung eine Inanspruchnahme dieser Flächen füreinen Solarpark nicht mit der hinreichenden Planungssicherheit erlauben.Die Flächen stellen damit keine Alternative zum geplanten Standort dar.1.1 Flächenkonzept für den SolarparkBaugebieteDas Plangebiet wird durch Achsen (Grünachsen) und den verrohrten Graben, die von Bebauungfreizuhalten sind, in 7 Teilgebiete gegliedert. Die Gliederung orientiert sich an vorhandenenStrukturen: Ortsteilgrenzen, Wegeverbindungen, Heckenpflanzungen, sonstigen11.06.2010 Seite 15


<strong>Bebauungsplan</strong> „Energiepark <strong>Weesow</strong>-Willmersdorf“PlaninhaltGRUPPE PLANWERKlandschaftlichen Gegebenheiten (z.B. FFH-Gebiet, Borgsee) und ergänzt diese entsprechenddurch eine weitere nicht überbaubare Achse parallel zur bestehenden Heckenpflanzung.Der Abstand der Sondergebietsgrenzen zum südlich gelegenen <strong>Weesow</strong>er Luch beträgtzwischen 110 m und 220 m, zur westlich gelegenen Baumallee ca. 100 m.Die Errichtung der Solarmodule soll innerhalb der einzelnen Baugebiete mit einer überbaubarenGesamtfläche von ca. 178,3 ha erfolgen. Auf den überbaubaren Grundstücksflächensind bauliche Anlagen zur Stromerzeugung aus Solarenergie (Photovoltaikanlagen) sowieNebenanlagen in Form von Wechselrichtern, Transformatoren, Schaltanlagen bis zu einerBauhöhe von rd. 3 m über dem Gelände (Angabe erfolgt im <strong>Bebauungsplan</strong> als NHN-Höhe)und Einfriedungen mit transparenten Zaunanlagen bis zu einer Höhe von 2,5 m zulässig (vgl.Teil B, Kap. 1).Die Fläche, die durch die Rammung der Gestellpfosten der Modultische, sonstige technischeEinrichtungen (Wechselrichterstationen, Verteilerkästen etc.) und Wege versiegelt wird, wirdauf max. 5 % der Baufläche (bezogen auf die Fläche der Sondergebiete) beschränkt. Insoweitist hervorzuheben, dass Fundamente überhaupt nicht erforderlich sind.Die einzelnen Baufelder müssen eingezäunt werden, da die PV-Modulfläche als Energieerzeugungsanlagerechtlich vorgegebenen Sicherheitsanforderungen gerecht werden muss.Flächen für Maßnahmen zur Entwicklung von Natur und LandschaftDie Flächen zwischen den Bauflächen sowie zwischen Bauflächen und Geltungsbereichsgrenzestehen für Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen zur Verfügung. Die Gesamtflächefür Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen im Geltungsbereich des <strong>Bebauungsplan</strong>s beträgtca. 57,2 ha (inkl. Weg bzw. 55,4 ha ohne Weg) und entspricht damit 24 % der Plangebietsfläche.Die Breite der Nord-Süd-Achsen beträgt 60 m, hinzu kommen beidseitig unbebauteFlächen zwischen Zaun und Solarmodulen mit einer Breite von jeweils 10 m innerhalb derSondergebiete. Die Breite der sonstigen Achsen beträgt 40 m, zuzüglich 10 m zwischenZaun und Solarmodulen. Die Flächen zwischen den Baufeldern und der Grenze des Geltungsbereichshaben eine Breite von mindestens 10 m, ebenfalls zuzüglich 10 m im jeweiligenSondergebiet. Die vorhandene Waldfläche wird nicht in Anspruch genommen. Die vorgesehenevorgelagerte Waldrandgestaltung erfolgt außerhalb der Waldfläche, innerhalb derMaßnahmenfläche.Innerhalb der Maßnahmenflächen sind folgende Maßnahmen geplant:Zwischen den Baufeldern und entlang der Randflächen zu den Bauflächen sind unter Beachtungund Vermeidung einer möglichen Beschattung landschaftsgerechte Pflanzungen mitGehölzen und Hecken vorgesehen. Zwischen den Bauflächen und dem <strong>Weesow</strong>er Luch sindMaßnahmen vorzusehen, die das Schutzgebiet befördern. Die konkrete Festlegung derMaßnahmen erfolgt in textlichen Festsetzungen, denen das Maßnahmenkonzept zugrundeliegt (siehe hierzu Ausführungen im Teil C, Kap. 3.7 bis 3.9).11.06.2010 Seite 16


<strong>Bebauungsplan</strong> „Energiepark <strong>Weesow</strong>-Willmersdorf“PlaninhaltGRUPPE PLANWERKFlächen für die landwirtschaftliche NutzungDie von den Modulen „überdachte“ Fläche ist mit Ausnahme notwendiger Rammpfosten undWege nicht versiegelt und steht daher auch zukünftig für eine Nutzung als Grünfläche zurVerfügung. Innerhalb der Sondergebiete wird die bisherige Ackernutzung in eine extensiveGrünlandnutzung umgewandelt. Die tatsächliche Umnutzung wird durch textliche Festsetzungenim <strong>Bebauungsplan</strong> gesichert. Um zu vermeiden, dass der Boden mit chemischenMitteln unter den Modulen freigehalten wird, werden im <strong>Bebauungsplan</strong> entsprechende Vorkehrungengetroffen. Damit können auch tierökologische Aspekte berücksichtigt werden. Beider Annahme, dass max. 5 % der Fläche in den Sondergebieten für Wege und zur Befestigungder Solarmodule erforderlich sind („versiegelt“ werden, das entspricht ca. 8,9 ha),verbleiben ca. 169,7 ha, die zukünftig extensiv als Grünflächen genutzt werden können.ErschließungMotorisierter VerkehrDie verkehrstechnische Erschließung des Plangebietes sollte vorzugsweise über die LandesstraßeL 30 erfolgen. Zwischen den Ortschaften Börnicke und Löhme ist das Plangebietvon der L 30 über einen durchgängigen Plattenweg erreichbar, der für die Baufahrzeuge alsZu- und Abfahrt genutzt werden kann. Dabei sollte ein Einbahnstraßenverkehr bevorzugtwerden. Eine Verbreiterung des vorhandenen Plattenweges als Baustraße wäre nicht notwendig.Von der L 30 ist die Anbindung an die Autobahn A 11 über Löhme / Blumfeld oderBörnicke / Bernau möglich.11.06.2010 Seite 17


<strong>Bebauungsplan</strong> „Energiepark <strong>Weesow</strong>-Willmersdorf“PlaninhaltGRUPPE PLANWERKVorgeschlagene Zu- und Abfahrt Anlieferverkehr zum Plangebiet, Plangrundlage Quelle:www.maps.google.de11.06.2010 Seite 18


<strong>Bebauungsplan</strong> „Energiepark <strong>Weesow</strong>-Willmersdorf“PlaninhaltGRUPPE PLANWERKÜbersicht Plangebiet mit Anschluss an die L 30 und A 11, Plangrundlage Quelle:www.maps.google.deDie Baufelder innerhalb des Plangebietes sollen über den bestehenden Plattenweges erschlossenwerden, ggf. ergänzt durch einen weiteren befahrbaren Weg innerhalb der Ost-West-Achse (im Verlauf der Ortsteilgrenze).Nach Fertigstellung der Anlage ist davon auszugehen, dass die Anlage ca. ein- bis dreimaltäglich mit einem Pkw zu Überwachungszwecken angefahren wird. Maßnahmen zum weiterenAuf- und Ausbau der Wege außerhalb des Geltungsbereiches, über die konzeptionellenErfordernisse hinaus, sind nicht erforderlich.WegeverbindungenDie vorhandene Wegeverbindung im Plangebiet (Plattenweg) soll erhalten bleiben. Diesersoll für Fußgänger, Radfahrer und landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge nutzbar sein.Technische ErschließungÄußere technische ErschließungDer Anschluss an das übergeordnete Stromnetz ist im Zusammenhang mit der Realisierungdes Vorhabens zu klären.11.06.2010 Seite 19


<strong>Bebauungsplan</strong> „Energiepark <strong>Weesow</strong>-Willmersdorf“PlaninhaltGRUPPE PLANWERKInnere technische ErschließungEs ist davon auszugehen, dass die Leitungstrassen innerhalb der Wegeverbindungen verlaufenwerden. Konkrete Planungen sind im Zusammenhang mit der technischen Planung undnach Klärung der äußeren Anbindung (im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens) zuerstellen.Befristete NutzungEs ist beabsichtigt, die Solaranlagen nur zeitlich befristet aufzustellen. Die Laufzeit der Nutzungbeträgt maximal 25 Jahre. Nach Beendigung der Nutzung sind die Solaranlagen mitallem Zubehör zu beseitigen. Neue Zuwegungen, die im Zusammenhang mit dem Betriebder Solaranlage stehen, sind ab- bzw. rückzubauen und rückstandslos zu entfernen, wenndie Grundstückseigentümer dies wünschen. Die Sicherstellung der befristeten Nutzung erfolgtdurch eine textliche Festsetzung (vgl. Teil B, Kap. 4.1). Der Rückbau wird durch eineseitens der Projektgesellschaft bei Realisierung zu stellende Sicherheitsleistung gewährleistetund im städtebaulichen Vertrag und ggf. ergänzend in den Gestattungsverträgen geregelt.Flächenübersicht zeitlich befristete NutzungGeltungsbereichSO-Gebiete, davonSO 1SO 2SO 3SO 4SO 5SO 6SO 7überbaubare Flächeextensive Grünlandnutzung innerhalb des SO-GebietesMaßnahmenflächen (inkl. Wegefläche und Bestandshecke:1,8 ha)Wald238,5 ha178,6 ha22,3 ha15,6 ha12,2 ha58,8 ha61,3 ha1,9 ha6,5 ha178,3 ha169,7 ha57,2 ha2,7 haNutzung im Anschluss an die Photovoltaik-FreiflächenanlageNach Rückbau der Anlagen ergibt sich wieder die Möglichkeit einer ausschließlich landwirtschaftlichenNutzung. Die Flächen für die angelegten Pflanzstreifen und Wege werden nachder befristeten Nutzung wieder Flächen der landwirtschaftlichen Nutzung. Es wird angestrebt,die gestalteten Flächen nach der befristeten Nutzung zu erhalten, denn sie tragen zurGliederung der landwirtschaftlichen Fläche und zur Verbesserung der Vernetzung zwischenden Ortsteilen bei.11.06.2010 Seite 20


<strong>Bebauungsplan</strong> „Energiepark <strong>Weesow</strong>-Willmersdorf“PlaninhaltGRUPPE PLANWERKFlächenübersicht für die Nutzung im Anschluss an die befristete NutzungGeltungsbereichFlächen für die Landwirtschaft, inkl. WegeflächeWald238,5 ha235,8 ha2,7 ha1.2 Technische Planung des SolarparksDie Anlage kann im Endzustand eine Leistung von bis zu 60 Megawatt erreichen.Die Planung ist darauf ausgerichtet Solarmodule, feststehend in Reihe, zu montieren. DieGröße der Module variiert in Abhängigkeit vom Hersteller. Die Module werden mittelsLeichtmetallkonstruktion aufgeständert. Die Gestellpfosten werden hierzu in den Boden eingerammt.Die Rammtiefe beträgt in Abhängigkeit vom Boden zwischen 1,3 m und 1,5 m. Invergleichbaren Projekten wurden pro Konstruktionseinheit (Modultisch) 10 Module in derLänge und 5 Module in der Höhe eingebaut. Der Neigungswinkel der Modultische beträgt25°. Der lichte Abstand der Reihen untereinander ergibt sich aus den technischen Anforderungen,in Abhängigkeit vom regionalen Sonnenstand, um ein optimales Verhältnis zwischenVerschattung der Modulreihen untereinander und dem prognostizierten Ertrag der PV-Anlagezu erreichen. In der Regel ist von einem Abstand der Module im Lichten von ca. 4,50 m bis5,00 m auszugehen. Aufgrund des nach Norden hin abfallenden Geländes können jedochdurchaus im Ergebnis der technischen Planung größere Abstände als üblich zur Realisierungkommen.Auf den Grünlandflächen zwischen und unter den Anlagen können sich Tiere ungestört aufhalten.Die unteren Modulkanten müssen zur Verhinderung der Verschattung durch Bewuchsund Verschmutzung durch vom Boden aufspritzendes Wasser mindestens 0,8 m über demGelände angebracht sein.Nach einer Betriebsdauer von max. 25 Jahren werden die Modulträger und die weiteren Anlagenteiledes Solarparks vollständig entfernt.2 Intention des PlanesMit dem <strong>Bebauungsplan</strong> sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtungeiner Photovoltaik-Freiflächenanlage geschaffen werden. Gleichzeitig sollen die Belange derUmwelt, die Anforderungen, die ggf. aus dem benachbarten FFH-Gebiet / NSG resultieren,im <strong>Bebauungsplan</strong> Berücksichtigung finden.Darüber hinaus soll die Chance genutzt werden, die Entwicklungsziele beim Management fürdas „<strong>Weesow</strong>er Luch“ zu unterstützen und zu fördern. Die umweltfreundliche Energiegewinnunggewinnt aus Gründen des für die Allgemeinheit lebensnotwendigen Klimaschutzes eine11.06.2010 Seite 21


<strong>Bebauungsplan</strong> „Energiepark <strong>Weesow</strong>-Willmersdorf“PlaninhaltGRUPPE PLANWERKbesondere, ständig zunehmende Bedeutung. Mit dem <strong>Bebauungsplan</strong> soll hier ein wesentlicherBeitrag geleistet werden.3 Wesentlicher PlaninhaltIm Geltungsbereich des <strong>Bebauungsplan</strong>s erfolgt überwiegend die Festsetzung von Sondergebietenmit der Zweckbestimmung ‚Photovoltaik-Freiflächenanlagen’. Die Nutzung wird befristetfür einen Zeitraum von ca. 25 Jahren zugelassen. Langfristiges Nutzungsziel für dieFlächen ist ‚Landwirtschaftliche Fläche’.Die überbaubaren Flächen, innerhalb derer die Errichtung der Photovoltaik-Anlagen, einschließlichnotwendiger technischer Einrichtungen zulässig ist, werden durch Baugrenzenumfasst.Das Maß der baulichen Nutzung auf den Bauflächen ist durch die zulässige Grundflächenzahl,die die maximal projizierte Fläche der Module auf den Boden begrenzt, in Verbindungmit einer textlichen Festsetzung, die die maximal zulässige Versieglung / Bebauung durchdie Gestellpfosten der Modultische und die Fundamente der technischen Einrichtungen (z.B.Wechselrichterstationen) und die notwendigen Flächen zur Erschließung vorgibt, geregelt.Die zulässige Versiegelung / Bebauung soll maximal 5 % der Sondergebietsfläche betragen.Die zulässige Höhe soll auf ca. 3 m über Gelände (die Höhenangabe erfolgt als NHN-Höhe)beschränkt werden. Ausnahmen für technische Einrichtungen (wie vgl. TF 3) werden zugelassen.Die Freiräume zwischen den Baufeldern bzw. außen angrenzend an die Baufelder sowiezwischen den Baufeldern und dem „<strong>Weesow</strong>er Luch“ sollen als landwirtschaftliche Flächen,innerhalb derer Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur undLandschaft umgesetzt werden, festgesetzt werden. Für die Gestaltung dieser Flächen werdenim Maßnahmenkonzept konkrete Maßnahmen festgelegt, die ihren Niederschlag in dentextlichen Festsetzungen finden. Die Umsetzung des Maßnahmenkonzepts sowie die Pflegeund Bewirtschaftung werden durch Festsetzungen im <strong>Bebauungsplan</strong> gesichert.Es ist davon auszugehen, dass die Baufelder eingezäunt werden. Um dennoch die Durchlässigkeitfür Kleintiere und Vögel sicher zu stellen, wird im <strong>Bebauungsplan</strong> festgesetzt, dassdie Öffnung zwischen Oberkante Boden und Zaun mindestens 10 cm betragen muss.Die zeitliche Befristung der baulichen Nutzung ist ebenfalls als textliche Festsetzung in den<strong>Bebauungsplan</strong> aufgenommen.11.06.2010 Seite 22


<strong>Bebauungsplan</strong> „Energiepark <strong>Weesow</strong>-Willmersdorf“PlaninhaltGRUPPE PLANWERK4 Abwägung, Begründung der einzelnen FestsetzungenDie Aufstellung des <strong>Bebauungsplan</strong>es ist erforderlich, um die planungsrechtlichen Voraussetzungenfür die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage zu schaffen. Die Festsetzungeiner baulichen Nutzung erfolgt gem. § 9 Abs. 2 BauGB nur für einen befristeten Zeitraum.An diese Nutzung unmittelbar anschließend soll das Baugrundstück wieder seinerbisherigen Nutzung – Landwirtschaft – zugeführt werden. Der <strong>Bebauungsplan</strong> enthält daherin der zeichnerischen Darstellung zwei Planzeichnungen. Die Planzeichnung A gilt für dieErstnutzung (temporäre Nutzung) und die Planzeichnung B für die Folgenutzung. Die Befristungerfasst nicht den gesamten <strong>Bebauungsplan</strong>, sondern nur die im <strong>Bebauungsplan</strong> festgesetztebauliche Nutzung (Sondergebiet – Photovoltaik-Freiflächenanlagen) und die erforderlichenAusgleichs- und Ersatzmaßnahmen (Maßnahmenflächen).(Der Nummerierung der textlichen Festsetzungen wurde das Kürzel „TF“ vorangestellt, denzeichnerischen Festsetzungen das Kürzel „ZF“. Die textlichen Festsetzungen sind zudem fettgeschrieben.)4.1 Festsetzungen der Erstnutzung / befristeten Nutzung / nach § 9 Abs. 2Nr. 1 BauGB (Planzeichnung A)4.1.1 Art der baulichen NutzungSonstiges SondergebietZFDie Flächen im Plangebiet des <strong>Bebauungsplan</strong>es werden überwiegend als’Sonstiges Sondergebiet’ gemäß § 11 Abs. 2 der Baunutzungsverordnung (alsbefristete Nutzung) festgesetzt. Die Festsetzung wird dahingehend konkretisiert,dass als Zweckbestimmung ‚Photovoltaik-Freiflächenanlagen’ festgesetzt wird.Begründung:(§ 9 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 11 BauNVO)Innerhalb des Plangebietes des <strong>Bebauungsplan</strong>s ist die Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen für einen Zeitraum von max. 25 Jahren (vgl. textliche Festsetzung Nr. 14)auf einer Fläche von insgesamt ca. 178,6 ha geplant. Um diese Zwischennutzung zu ermöglichen,werden die Flächen im Geltungsbereich überwiegend als ‚Sonstiges Sondergebiet’gemäß § 11 der Baunutzungsverordnung festgesetzt, da die planungsrechtlich zu sicherndeZwischennutzung mit den gemäß Baunutzungsverordnung definierten sonstigen Baugebietskategoriennicht ermöglicht werden kann.Die südliche Begrenzung der Sondergebiete SO 5 und SO 6 orientiert sich an dem erforderlichenMindestabstand zum FFH-Gebiet und NSG „<strong>Weesow</strong>er Luch“. Der Mindestabstandzwischen „<strong>Weesow</strong>er Luch“ und der Grenze des Sondergebiets SO 5 im westlichen Ab-11.06.2010 Seite 23


<strong>Bebauungsplan</strong> „Energiepark <strong>Weesow</strong>-Willmersdorf“PlaninhaltGRUPPE PLANWERKschnitt beträgt 100 m und zum Sondergebiet SO 6 im östlichen Abschnitt 200 m. Da zwischenden Zaunanlagen und den Modulfeldern eine technisch bedingte Freifläche vorliegenwird, ist der Abstand der Module zum „<strong>Weesow</strong>er Luch“ tatsächlich noch größer.Der Abstand zur Landesstasse L 236, der nächstgelegenen öffentlichen Straße (außer Dorfstraße),beträgt ca. 400 m, so dass die Anlage von der Straße kaum wahrnehmbar sein wird.Der Zuschnitt der Sondergebiete resultiert aus den Gegebenheiten vor Ort (Ortsteilgrenzen,Wegeverbindungen, Pflanzungen) und ergänzt diese durch weitere neue Elemente.Die Festsetzung der Zweckbestimmung ‚Photovoltaik-Freiflächenanlagen’ entspricht der beabsichtigenZwischennutzung.Der Errichtung einer Solaranlage in der beabsichtigten Größenordnung wird hier der Vorrangvor dem Erhalt der bestehenden landwirtschaftlichen Nutzung eingeräumt. Die Errichtungdes Solarparks gewährleistet eine alternative und sichere Energieversorgung und entsprichtdamit der politischen Zielsetzung auf Bundes-, Landes- und Regionalebene. Die Inanspruchnahmeeiner so großen Fläche zur Aufstellung von Solarmodulen erlaubt eine Kraftwerksleistungbis zu 57 GW jährlich. Damit lassen sich ca. 15.000 Haushalte versorgen. Das Vorhabenentspricht damit dem besonderen Interesse der Allgemeinheit an einer möglichst sicheren,gleichzeitig aber auch umweltverträglichen Energieversorgung. Mit der Energieerzeugungüber Photovoltaikanlagen lassen sich die Ziele des Klimaschutzes, insbesondere denCO 2 -Ausstoß zu verringern, in besonderem Maße umsetzen. Hierbei ist insbesondere auchzu berücksichtigen, dass sich die Standortwahl auf landwirtschaftlich genutzte Flächen miteinem niedrigen Bodenwert bezieht. Die Bodenwerte lt. BÜK 300 9 für diese Flächen liegenüberwiegend zwischen 30-50 und verbreitet < 30 und damit nur teilweise über, überwiegendaber unter dem Durchschnitt des Landkreises Barnim, der bei einer Bodenwertzahl von 33liegt. Auch der Landkreis Barnim (SG Landwirtschaft) geht in seiner Stellungnahme vom18.03.2010 nur von Bodenwertzahlen gem. ALK von durchschnittlich 34 aus.Insgesamt besitzt die großräumig ausgeräumte und ackerbaulich genutzte Landschaft desPlangebietes keine ausgeprägte Landschaftsbildqualität. Die Flächen weisen nahezu keinestrukturierenden Elemente, wie Hecken, Baumalleen etc., auf (s. hierzu Umweltbericht,Teil C).9Landesamtes für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg (LBGR), Bodenübersichtskataster im M 1: 300.000,Kleinmachnow 200711.06.2010 Seite 24


<strong>Bebauungsplan</strong> „Energiepark <strong>Weesow</strong>-Willmersdorf“PlaninhaltGRUPPE PLANWERKTF 1 Zulässige Nutzungen in den Sondergebieten SO 1 bis SO 7In den Sondergebieten SO 1 bis SO 7 sind Solaranlagen und notwendigetechnische Einrichtungen für den Betrieb der Anlagen zulässig.Begründung:(§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V. mit § 11 BauNVO)Die Zweckbestimmung ‚Photovoltaik-Freiflächenanlagen’ bildet den Rahmen für die beabsichtigteEntwicklung und wird durch die textliche Festsetzung Nr. 1 näher bestimmt. Nebenden Solaranlagen werden ausschließlich notwendige technische Einrichtungen für den Betriebder Anlagen zugelassen. Hierzu zählen beispielsweise Wechselrichter, Verteilerstationen,Trafohäuser, Kabelleitungen, einschließlich Kabelschächte, u.ä..4.1.2 Maß der baulichen NutzungZFDas Maß der baulichen Nutzung im ‚Sonstigen Sondergebiet’ wird durch die maximaleGrundflächenzahl (GRZ) in Kombination mit einer maximal zulässigenHöhe der baulichen Anlagen (Bezugshöhe bildet NHN) definiert.Begründung:(Die im Plan festgesetzte GRZ wird durch eine textliche Festsetzung ergänzt, inder die maximale Versiegelung geregelt wird.)Durch die Festsetzung der maximalen Grundflächenzahl, in Kombination mit der textlichenFestsetzung zur zulässigen Versiegelung sowie von Baugrenzen und maximalen Höhen wirddas quantitative Volumen der Anlagen begrenzt und ein geformtes Massenmodell räumlichbeschrieben. Alle städtebaulich relevanten Kriterien sind damit hinreichend festgelegt undkönnen zugleich sicher beurteilt werden.Zulässige Grundflächenzahl (GRZ), zulässige VersiegelungZFFür die Sondergebiete SO 1 bis SO 7 wird eine maximal zulässige Überbauungvon 0,4 zugelassen.TF 2 Zulässige Versiegelung in den Sondergebieten SO 1 bis SO 7In den Sondergebieten SO 1 bis SO 7 darf die Versiegelung durch die Flächenfür die Aufständerung der Modultische, notwendige technische Einrichtungenfür den Betrieb der Anlagen und erforderliche Wege maximal 5vom Hundert des jeweiligen Sondergebietes betragen.(§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V. mit § 16 BauNVO)11.06.2010 Seite 25


<strong>Bebauungsplan</strong> „Energiepark <strong>Weesow</strong>-Willmersdorf“PlaninhaltGRUPPE PLANWERKBegründung:Als Maß der baulichen Nutzung nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V. m. § 16 Abs. 2 BauNVOwird für die Modulfläche als projizierte überbaute Fläche eine Grundflächenzahl (GRZ) von0,4 festgesetzt. Damit wird aber nur die Belegungsdichte der Module in den Flächen innerhalbder Baugrenzen geregelt.Die Belegungsdichte ergibt sich aus den Abständen der Modulreihen untereinander. Die Abständeresultieren aus technischen Anforderungen, in Abhängigkeit vom regionalen Sonnenstand,um ein optimales Verhältnis zwischen Verschattung der Modulreihen untereinanderund dem prognostizierten Ertrag der PV-Anlage zu erreichen (üblicher Abstand der Moduleim Lichten von ca. 4,50 m bis 5,00 m).Bei einer projizierten Fläche der Module auf den Boden in einer Breite von 3,05 m im Verhältniszu den Abständen der Modulreihen im Lichten ergibt sich eine maximale „Überbauung“und Beschattung in Höhe von max. 40 % der bebaubaren Fläche.Die von den Modulen überdachte Fläche soll nicht versiegelt, sondern als Grünland genutztwerden. Es ist daher erforderlich, für die tatsächlich zulässige Versiegelung den Versiegelungsgradzu beschränken. Dies erfolgt zusätzlich zur GRZ, die hier nur die Belegungsdichteregelt, durch die textliche Festsetzung Nr. 2.Für die Aufständerung der Modultische (Rammung der Gestellpfosten), die Fundamente derWechselrichter- und Knotenstationen sowie der Versorgungstrassen wird eine Versiegelungvon maximal 5 % der Bauflächen festgesetzt. Dies entspricht rechnerisch einer Fläche vonca. 8,9 ha bezogen auf die Sondergebietesflächen insgesamt.Der Wert entspricht damit dem empfohlenen Wert laut Vereinbarung von NABU und der UnternehmensvereinigungSolarwirtschaft (UVS) von max. 5 % (vgl. Teil A, Kap. 2.3.2).Die getroffenen Einschränkungen berücksichtigen die Anforderungen zum schonenden Umgangmit der Ressource Boden.11.06.2010 Seite 26


<strong>Bebauungsplan</strong> „Energiepark <strong>Weesow</strong>-Willmersdorf“PlaninhaltGRUPPE PLANWERKSkizze zur ErläuterungHöhe baulicher Anlagen (OK in m über NHN)ZFDie maximal zulässigen Höhen für bauliche Anlagen werden als NHN-Höhenfestgesetzt.Begründung:Um die landschaftliche Verträglichkeit und Einbindung in die Umgebung zu gewährleisten,wird die maximale Höhe der baulichen Anlagen als Obergrenze festgesetzt.Der höchste Punkt des Geländes befindet sich mit ca. 93 m über NHN innerhalb des BaufeldesSO 4. Das Gelände des Plangebietes fällt von hier nach Norden und Osten auf einer11.06.2010 Seite 27


<strong>Bebauungsplan</strong> „Energiepark <strong>Weesow</strong>-Willmersdorf“PlaninhaltGRUPPE PLANWERKLänge von jeweils ca. 1.500 m um ca. 14 m ab. Nach Süden fällt das Gelände auf 350 m umebenfalls ca. 14 m ab.Da innerhalb des Plangebietes und auch angrenzend an das Plangebiet keine geeignetenBezugspunkte vorhanden sind, nimmt der <strong>Bebauungsplan</strong> in seinen Höhenfestsetzungen aufdie Höhe über NHN Bezug. Dazu werden in der Planzeichnung Grundstücksflächen annährendgleicher Höhenlage festgelegt (Differenz rd. 2 m) und durch Knotenlinien voneinanderabgegrenzt. Die maximale Oberkante wird für jedes dieser Teil-Baufelder gesondert festgesetzt.In Abhängigkeit vom Gefälle werden Abstufungen von 1 m bzw. 2 m Höhenunterschiedvorgenommen.Die Ausgangshöhen von rd. 3 m über der tatsächlichen Geländehöhe innerhalb der einzelnenHöhenstufen orientieren sich an der maximalen Höhe der feststehenden Solarmoduleunter Berücksichtigung der erforderlichen Neigung (Höhe ca. 2,20 m) und der maximalenHöhe der Wechselrichterstationen (Höhe ca. 2,80 m).Da die Geländehöhen innerhalb eines Teil-Baufeldes variieren, kann die zulässige Höheauch die avisierte Höhe von 3 m über dem Gelände überschreiten. Da es sich hier um einetechnische Anlage handelt, bei der technisch vorgefertigte Teile verbaut werden, die in derRegel Standardmaße aufweisen, ist nicht davon auszugehen, dass dieses Spielräume ausgenutztund dadurch eine weitergehende Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zu erwartenist. Hinzu kommt, dass eine Ausnutzung der Höhen-Spielräume schon deshalb nicht erfolgenkann, da hieraus eine Verschattung der Module in der nächsten Höhenstufe, die wiederumbei 3 m über dem Gelände beginnt (festgesetzt als NHN-Höhe), resultieren würde.Bodenregulierungsarbeiten sind nicht zu erwarten. Durch die Aufständerung mittels Leichtmetallkonstruktionkann flexibel auf das natürliche Geländegefälle reagiert werden.TF 3 Überschreitung der festgesetzten Höhen in den Sondergebieten SO 1 bis SO 7In den Sondergebieten SO 1 bis SO 7 können ausnahmsweise Überschreitungender festgesetzten Höhen um bis zu 2 m für technische Einrichtungenfür den Betrieb der Anlagen zugelassen werden.Begründung:(§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V. mit § 16 BauNVO)Die bisher realisierten Vorhaben zeigen, dass es erforderlich sein kann, technische Anlagen(z.B. Knotenpunktstationen) oder Einrichtungen zur Sicherung vorzusehen, deren Höhen dieim <strong>Bebauungsplan</strong> festgesetzte Höhe überschreiten. Aus diesem Grund wird die textlicheFestsetzung Nr. 3 erforderlich.11.06.2010 Seite 28


<strong>Bebauungsplan</strong> „Energiepark <strong>Weesow</strong>-Willmersdorf“PlaninhaltGRUPPE PLANWERK4.1.3 Überbaubare Grundstücksflächen, BaugrenzenZFIn den Sondergebieten wird die überbaubare Grundstücksfläche durch äußereBaugrenzen großzügig gefasst. Der verrohrte Hohe Graben, der zwischen denBaufeldern SO 5 und SO 6 verläuft, wird aus der überbaubaren Fläche herausgenommen.Begründung:Die Festsetzung von ausschließlich äußeren Baugrenzen erfolgt, um in Verbindung mit derzulässigen überbaubaren Grundfläche und der maximalen Höhe einen ausreichenden Spielraumfür die Anordnung der Module zu schaffen.Die Baugrenzen verlaufen entlang der Sondergebietsgrenzen. Hierdurch soll, um spätereKomplikationen im Baugenehmigungsverfahren zu vermeiden, bereits im Vorfeld sicher gestelltwerden, dass sich auch die Zaunanlagen innerhalb der überbaubaren Flächen befinden.Die Errichtung der Module wird in einem Abstand von mindestens 10 m von der Baugrenzeerfolgen.Der verrohrte Hohe Graben wird aus der überbaubaren Fläche ausgegrenzt, um die Zugänglichkeitbei notwendigen Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten zu gewährleisten.4.1.4 VerkehrsflächenDie Anbindung an das öffentliche Straßenverkehrsnetz ist bisher ausschließlich durch dieDorfstraße im Ortsteil <strong>Weesow</strong> und Feldwege gegeben. Weitere Anbindungen sind durch dieBegründung entsprechender Nutzungsrechte zu regeln, da hierfür Flächen außerhalb desGeltungsbereiches in Anspruch genommen.Die Festsetzung der im Plangebiet liegenden Wege als öffentliche oder private Verkehrsflächeist nicht erforderlich, da die Erschließungswege lediglich die „innere Erschließung“ desGebietes darstellen, im Gebiet selbst kein Verkehrsaufkommen erzeugt wird und keinDurchgangsverkehr zu besorgen ist.Verkehrsflächen besonderer ZweckbestimmungZFZwischen den Baufeldern SO 1 / SO 7 und SO 2 / SO 5 / SO 6 erfolgt die Festsetzungeiner Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung ‚Fuß-, Rad-, Landwirtschaftsweg’.Begründung:Die das Plangebiet querende Wegeverbindung soll planungsrechtlich als öffentliche Wegeverbindunggesichert werden. Der bestehende Weg ist Bestandteil regionaler und überregionalerWander- und Radwegeverbindungen. Durch die Sicherung und den Ausbau im Rah-11.06.2010 Seite 29


<strong>Bebauungsplan</strong> „Energiepark <strong>Weesow</strong>-Willmersdorf“PlaninhaltGRUPPE PLANWERKmen dieses Vorhabens bietet sich die Möglichkeit, den Energiepark in ein touristisches Gesamtkonzept,welches gezielt die Chancen zur Verbindung historischer Strukturen und zukunftsweisenderTechnologien nutzt, einzubinden.Für den vorhandenen Hauptwirtschaftsweg wurde in der Vergangenheit auf die notwendigeKlärung von Baulastträgerschaft und Eigentum verzichtet, so dass Investitionen in die Unterhaltungder Anlagen wie auch mögliche darauf aufbauende touristische oder landschaftspflegerischeEntwicklungen in der gegenwärtigen Situation ausgeschlossen waren.Zwischen dem Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung, derProCon GmbH sowie dem Vorstandsvorsitzenden der Teilnehmergemeinschaft wurde festgehalten,dass die Projektgesellschaft nach weiterer Abstimmung mit den Grundstückseigentümernund der Stadt Werneuchen darauf hinwirkt , dass der Weg dauerhaft öffentlich genutztwerden kann, wenn eine Realisierung des Vorhabens vor Abschluss des Flurbereinigungsverfahrenserfolgt. Bei einer Realisierung nach Abschluss dieses Verfahrens ist nachMitteilung des Landesamtes davon auszugehen, dass im Rahmen der Bodenneuordnungöffentliche Nutzungsrechte an den im Plangebiet liegenden Wegflächen begründet werden.Die Festsetzung im <strong>Bebauungsplan</strong> erfolgt daher bereits im Vorgriff auf die zukünftig nocherfolgenden Abstimmungen, ggf. zu treffenden Vereinbarungen und u.U. erfolgenden Bodenneuordnungsmaßnahmen.Die festgesetzte Verkehrsfläche hat eine Breite von 4 m und gestattet den Begegnungsfalllandwirtschaftliches Nutzfahrzeug und Radfahrer / Fußgänger. Die Anlage eines gemeinsamennutzbaren Rad- und Landwirtschaftsweges entspricht auch der Intention des RegionalparkBarnimer Feldmark e.V. (Äußerung im Rahmen der TÖB-Beteiligung gem. § 4 Abs. 1BauGB). Gleichzeitig kann auf dieser Verkehrsfläche auch der für den Betrieb und die Wartungerforderliche Anliegerverkehr erfolgen.4.1.5 Flächen für die LandwirtschaftZFZwischen den Baufeldern und angrenzend an die Baufelder erfolgt die Festsetzungvon ‚Flächen für die Landwirtschaft’.Begründung:Mit dem <strong>Bebauungsplan</strong> wird im Geltungsbereich ein System nicht überbaubarer Flächen,bestehend aus ‚grünen’ Achsen und Grünlandflächen im Übergangsbereich zum FFH-Gebietund zu den angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen, gesichert, das für die Anwohner derbenachbarten Ortsteile und die Besucher des Solarparks einen erhöhten Erlebniswert bietensoll. Die geplanten landwirtschaftlichen Flächen sind für die Allgemeinheit zugänglich. Hierdurchkann die Einbindung des geplanten Solarparks in das übergeordnete Fuß- und Radwegenetzzwischen den Ortsteilen sichergestellt werden. Gleichzeitig entspricht das vorge-11.06.2010 Seite 30


<strong>Bebauungsplan</strong> „Energiepark <strong>Weesow</strong>-Willmersdorf“PlaninhaltGRUPPE PLANWERKsehene Wege- und Grünflächensystem dem angestrebten halböffentlichen, transparentenCharakter des Solarparks.Die Festsetzung als landwirtschaftliche Fläche erfolgt, da es sich bei den Grünlandflächenum einen Unterfall landwirtschaftlich genutzter Flächen handelt, die mit einer Kräuter-Grasmischung aus einheimischen standortgerechten Arten anzusäen sind und die entwederbeerntet (gemäht) oder beweidet werden. Das Gras kann verfüttert werden und bildet einewichtige Grundfutterquelle für Futterbaubetriebe.Die Grünlandflächen an den Rändern sollen, in Verbindung mit den Pflanzgeboten auf denMaßnahmenflächen und den sonstigen Maßnahmen, dazu beitragen, den geplanten Solarparkeinzugrünen und einen Übergangsbereich insbesondere zum „<strong>Weesow</strong>er Luch“ auszubilden.Die privaten Grünlandflächen übernehmen zudem wichtige Funktionen für die Biotopentwicklungund -verbindung. Die Flächen dienen gleichzeitig zur Kompensation von Eingriffenin Natur und Landschaft.4.1.6 Grünordnerische FestsetzungenPflanzgebote innerhalb der BauflächenTF 4 Bepflanzungen in den Sondergebieten SO 1 bis SO 7Die Flächen der Sondergebiete SO 1 bis SO 7 sind unterhalb der Solarmodule,außerhalb der versiegelten Flächen, derart zu nutzen, dass Ackerlandflächenin Grünlandflächen umgewandelt werden. Die Flächen sind mit einerKräuter-Grasmischung aus einheimischen standortgerechten Arten anzusäen.Begründung:(§ 9 Abs. 1 Nr. 20 und 25a BauGB)Unterhalb der Solarmodule, außerhalb der versiegelten Flächen, soll auch zukünftig eineNutzung als Dauergrünland als Unterfall der landwirtschaftlichen Nutzung erfolgen. Zur Reduktionder Erosion werden die SO mit einer Kräuter-Grasmischung aus einheimischenstandortgerechten Arten angesät.Pflege und Bewirtschaftung der Pflanzflächen innerhalb der BauflächenTF 5Maßnahmen der Pflege und Bewirtschaftung in den Sondergebieten SO 1 bisSO 7Die Flächen zwischen bzw. unter den Solarmodulen sind durch Schnitt zupflegen.(§ 9 Abs. 6 BauGB i.V.m. § 7 Abs. 5 BbgNatSchG)11.06.2010 Seite 31


<strong>Bebauungsplan</strong> „Energiepark <strong>Weesow</strong>-Willmersdorf“PlaninhaltGRUPPE PLANWERKBegründung:Die Festsetzungen zur Pflege- und Bewirtschaftung sind hier erforderlich, um eine Beschattungder Module durch aufwachsende Vegetation zu vermeiden.TF 6Maßnahmen zur Pflege und BewirtschaftungAuf den Flächen der Sondergebiete SO 1 bis SO 7 dürfen keine Herbizideund Pestizide ausgebracht werden.Begründung:(§ 9 Abs. 6 BauGB i.V.m. § 7 Abs. 5 BbgNatSchG)Die Festsetzung wird in den <strong>Bebauungsplan</strong> aufgenommen, da nur so eine höhere Artenvielfaltim Plangebiet und eine Reduzierung der Nährstoffeinträge in das FFH-Gebiet „<strong>Weesow</strong>erLuch“ erreicht werden kann. Zudem sind diese Regelungen Bestandteil des Pflege- undEntwicklungskonzeptes.4.1.7 Flächen mit Bindungen für Bepflanzungen und für die ErhaltungZFDie bestehende Hecke zwischen den Baufeldern SO 3 und SO 4 wird als Flächemit Bindungen für die Bepflanzung und für die Erhaltung festgesetzt.Begründung:Die Festsetzung von Sträuchern und sonstigen Bepflanzung gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 25a und bBauGB dient der Erhaltung wertvoller Vegetationsstrukturen für das Ortsbild und dem Biotopschutz.Bei der festgesetzten Fläche handelt es sich um eine bestehende Feldgehölzhecke,die durch das Amt für Flurneuordnung (AFLE - neu Landesamt für Verbraucherschutzund Flurneuordnung -LVLF) angelegt wurde. Der Erhaltung der bestehenden Hecke kommtim Zusammenhang mit dem geplanten Bauvorhaben, welches das Landschaftsbild prägenwird, eine wichtige städtebauliche Bedeutung für das Ortsbild zu.4.1.8 Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Naturund LandschaftZFAußerhalb der Bauflächen erfolgt die Festsetzung von Flächen für Maßnahmenzum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft.11.06.2010 Seite 32


<strong>Bebauungsplan</strong> „Energiepark <strong>Weesow</strong>-Willmersdorf“PlaninhaltGRUPPE PLANWERKTF 7Naturschutzfachliche Maßnahmen auf den MaßnahmenflächenAuf den Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklungvon Natur und Landschaft sind naturschutzfachliche Maßnahmen entsprechenddem Maßnahmenkonzept und der Maßnahmentabelle durchzuführen.Begründung:(§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB i.V. mit § 7 Abs. 5 BbgNatSchG)Im Plangebiet werden Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklungvon Natur und Landschaft festgesetzt. Die Maßnahmen sind im Einzelnen in der Maßnahmentabelleaufgeführt und im Maßnahmenkonzept verortet. Die Maßnahmentabelle und dasMaßnahmenkonzept sind Bestandteil der Festsetzungen des <strong>Bebauungsplan</strong>es (s. Teil FAnhang).Das Maßnahmenkonzept des „Energieparks <strong>Weesow</strong>-Willmersdorf“ sieht vor, die dort zurzeitausgeräumte Landschaft mit Kleinstrukturen in den Randstreifen und Abstandsflächen anzureichern(Lesesteinhaufen, Altholzstapel u.ä.). Die Randstreifen und Abstandsflächen werdenzur Eigenbegrünung sich selbst überlassen (zulassen natürlicher Sukzession) und odermit einer artenreichen Grünlandmischung eingesät. Eine regelmäßige Mahd dieser Flächenist – sofern im Maßnahmenkonzept und in der Maßnahmentabelle nicht anderes dargestellt –erforderlich. In diesen Abstands- und Randflächen sind auch unter Beachtung und Vermeidungeiner möglichen Beschattung der Modulfelder landschaftsgerechte Pflanzungen mitgebietsheimischen Gehölzen und Benjeshecken (sog. Totholzhecken aus dünnem Gehölzschnitt)vorgesehen. In der Abstandsfläche zum „<strong>Weesow</strong>er Luch“ sind Maßnahmen vorgesehen,die auch das Schutzgebiet an sich befördern: z.B. Sukzessionsbereiche und Obstbaumpflanzungen.Diese Strukturen erfüllen Funktionen des Biotopverbundes und tragensomit zur biologischen Vielfalt im Plangebiet bei.Die Pflanzflächen sollen zur Minimierung der Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sowiezur ökologischen Aufwertung der Ackerflächen innerhalb des Plangebietes beitragen.Die Maßnahmen entsprechen den Zielvorstellungen des Landschaftsrahmenplans des LandkreisesBarnim sowie dem Landschaftsplan der Stadt Werneuchen. Gleichzeitig dienen sieder Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft.TF 8Anpflanzung von standortheimischen GehölzenFür die lt. Maßnahmenkonzept und Maßnahmentabelle durchzuführendenPflanzmaßnahmen sind ausschließlich gebietsheimische Gehölzarten undregionaltypische Obstsorten entsprechend der Pflanzliste zu verwenden.(§ 9 Abs. 1 Nr. 20 und 25a BauGB)11.06.2010 Seite 33


<strong>Bebauungsplan</strong> „Energiepark <strong>Weesow</strong>-Willmersdorf“PlaninhaltGRUPPE PLANWERKBegründung:Zur Erhöhung der biologischen Vielfalt und zur Vermeidung der Einführung gebietsuntypischerGehölze sind ausschließlich standortheimische Gehölzarten und regionaltypischeObstsorten zu verwenden. Es dürfen nur die in der Pflanzliste erwähnten Pflanzenarten verwendetwerden (vgl. Teil F Anhang). Die Pflanzliste wird in den <strong>Bebauungsplan</strong> übernommen.Das Maßnahmenkonzept und die Maßnahmentabelle sind ebenfalls Bestandteil des<strong>Bebauungsplan</strong>es.TF 9Weg innerhalb der MaßnahmenflächeInnerhalb der Fläche ABCD ..A ist die Anlage eines Weges, einschließlichnotwendiger Zufahrten, mit einer Breite von maximal 3 m in wasser- undluftdurchlässigem Aufbau zulässig. Auch Wasser- und Luftdurchlässigkeitwesentlich mindernde Befestigungen, wie Betonunterbau, Fugenverguss,Asphaltierungen und Betonierungen sind unzulässig.Begründung:(§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB i.V. mit § 1a Abs. 1 BauNVO)Die interne Haupterschließung des Solarparks soll über den vorhanden / ggf. auszubauendenPlattenweg erfolgen. Da nicht alle Baugebiete von diesem Weg direkt angefahren werdenkönnen, wird die Anlage eines zusätzlich querenden Weges zur Erschließung der BaugebieteSO 3 und SO 4 erforderlich.Pflege und Bewirtschaftung der MaßnahmenflächenTF 10Maßnahmen der Pflege und Bewirtschaftung der MaßnahmenflächenAuf den Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklungvon Natur und Landschaft erfolgt die Pflege für die Maßnahmen M 7,M 8 und M 9 entsprechend der Maßnahmentabelle.(§ 9 Abs. 6 BauGB i.V.m. § 7 Abs. 5 BbgNatSchG)TF 11Maßnahmen zur Pflege und BewirtschaftungAuf den Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklungvon Natur und Landschaft dürfen keine Herbizide und Pestizide ausgebrachtwerden.Begründung:(§ 9 Abs. 6 BauGB i.V.m. § 7 Abs. 5 BbgNatSchG)Die Festsetzungen werden in den <strong>Bebauungsplan</strong> aufgenommen, da nur so das Erreichender Entwicklungsziele für das Plangebiet wie Entwicklung einer biologischen Vielfalt und eine11.06.2010 Seite 34


<strong>Bebauungsplan</strong> „Energiepark <strong>Weesow</strong>-Willmersdorf“PlaninhaltGRUPPE PLANWERKErhöhung des Strukturreichtums im Plangebiet sichergestellt werden kann. Zudem sind dieRegelungen Bestandteil des Pflege- und Entwicklungskonzeptes.4.1.9 Boden- und grundwasserschutzbezogene FestsetzungenTF 12Befestigung von Wegen, Stellplätzen und Zufahrten innerhalb der BaugebieteInnerhalb der Sondergebiete SO 1 bis SO 7 ist eine Befestigung von Wegen,Stellplätzen und Zufahrten nur in wasser- und luftdurchlässigem Aufbauherzustellen. Auch Wasser- und Luftdurchlässigkeit wesentlich minderndeBefestigungen, wie Betonunterbau, Fugenverguss, Asphaltierungen undBetonierungen sind unzulässig.Begründung:(§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB i.V. mit § 1a Abs. 1 BauNVO)Die Festsetzung von wasser- und luftdurchlässigen Belägen dient dem Schutz der Naturhaushaltsfunktionen.Durch die Verwendung von wasser- und luftdurchlässigen Belägen wirdsichergestellt, dass die Bodenfunktionen anteilig erhalten bleiben. Ein hoher Anteil des Niederschlagskann vor Ort versickern. Auch Wasser- und Luftdurchlässigkeit wesentlich minderndeBefestigungen, wie Betonunterbau, Fugenverguss, Asphaltierungen und Betonierungensind unzulässig.4.1.10 Sonstige FestsetzungenLeitungsrechteDie Festsetzung von Leitungsrechten für die Hochdruck-Gasleitung und ein Telekommunikationskabelder EWE Netz GmbH sind nicht erforderlich, da das Leitungsrecht als beschränktöffentliche Dienstbarkeit grundbuchlich gesichert ist. Im Plan wird durch Symbol auf denTrassenverlauf hingewiesen. Weitergehende Maßnahmen sind im <strong>Bebauungsplan</strong> nicht erforderlich.Abstimmungen mit der EWE sind im Zusammenhang mit der Umsetzung desBauvorhabens erforderlich. Durch die EWE wurde darauf hingewiesen, dass innerhalb desSchutzstreifens (jeweils 4 m links und rechts der Leitungsachse) eine örtliche Einweisungund eine Bauaufsicht durch die EWE zu erfolgen hat.Geh- und FahrechteDie Sicherung eines Geh- und Fahrrechts innerhalb der öffentlichen Verkehrsfläche besondererZweckbestimmung zugunsten des Wasser- und Bodenverbandes, wie in der Beteiligungder Träger öffentlicher Belange angeregt, ist nicht erforderlich, da die Stadt im Falle11.06.2010 Seite 35


<strong>Bebauungsplan</strong> „Energiepark <strong>Weesow</strong>-Willmersdorf“PlaninhaltGRUPPE PLANWERKeines Eigentumserwerbs bereit sein wird, eine Inanspruchnahme ihrer Flächen im allgemeinenöffentlichen Interesse zu dulden. Bis dahin gelten die bestehenden Regelungen fort.4.1.11 Gestalterische FestsetzungenEinfriedungenTF 13EinfriedungenEinfriedungen sind nur innerhalb der Bauflächen zulässig. Sie sind als Gitterzäunemit einer Höhe von max. 2,50 m zulässig. Die Einfriedungen sindohne Sockelmauern herzustellen. Der Abstand zwischen Boden und Zaunfeldmuss mindestens 0,10 m betragen.Begründung:(§ 9 Abs. 4 BauGB i.V. mit § 81 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 9 Nr. 1 BbgBO)Um die Durchlässigkeit des Plangebietes sicherzustellen, wird festgesetzt, dass Einfriedungenausschließlich innerhalb der Bauflächen zulässig sind.Um der Zielsetzung - Minimierung der Barrierewirkung der Einfriedung bzw. Zaunanlage -gerecht zu werden, sieht das Konzept für den Solarpark Einfriedungen vor, die die Sicht aufdie Grundstücke vom Landschaftsraum nicht beeinträchtigen und damit – bei Erfüllung ihrerFunktion – Offenheit und Transparenz vermitteln. Der Abstand zwischen Zaunfeld und Bodenist erforderlich, um im Schutzgebiet die Durchlässigkeit für Vögel und andere Kleintierezu gewährleisten.4.1.12 Zeitliche Befristung der NutzungenBefristete NutzungenTF 14Zeitliche BefristungDie Festsetzungen der Planzeichnung A und die zugehörigen textlichenFestsetzungen Nr. 1 bis 13 bestimmen die Zulässigkeit von Vorhaben biseinschließlich 31.12.2037; die Zulässigkeit des Betriebs von Solaranlagenist bis zum 31.12.2036 befristet. In der verbleibenden Zeit erfolgt der Rückbauder Anlagen.Die Festsetzungen der Planzeichnung B regeln die Zulässigkeit von Vorhabennach dem 31.12.2037.(§ 9 Abs. 2 BauGB)11.06.2010 Seite 36


<strong>Bebauungsplan</strong> „Energiepark <strong>Weesow</strong>-Willmersdorf“PlaninhaltGRUPPE PLANWERKBegründung:Die Zulässigkeit des Betriebs der Anlage wird auf einen Zeitraum von max. 26 Jahren unddie Zulässigkeit des Vorhabens auf einen Zeitraum von max. 27 Jahren begrenzt.Der Zeitraum für den Betrieb der Anlage von max. 26 Jahren orientiert sich an der aus naturschutzfachlicherSicht vertretbaren und wirtschaftlich für die Realisierung eines derartigenVorhabens erforderlichen Nutzungsdauer. Der Zeitraum von max. 26 Jahren berücksichtigt,dass sich ein Baubeginn und damit die Ersteinspeisung ggf. verzögern können. Es soll aberin jedem Fall sichergestellt sein, dass eine Betriebsdauer von bis zu 25 Jahren erfolgenkann. Einem maximal möglichen Betriebszeitraum hinzuzurechnen ist der Zeitraum, der fürden vollständigen Abbau der Anlage, einschließlich Wege, technische Anlagen und Neubepflanzungetc. benötigt wird. Dieser beträgt ca. 12 Monate (max. Nutzungsdauer bis 2037).4.2 Nachrichtliche Übernahme in Planzeichnung A4.2.1 Flächen für WaldZFInnerhalb des Plangebietes erfolgt die nachrichtliche Übernahme einer kleinerenWaldfläche.Begründung:Die nachrichtliche Übernahme aus dem Flächennutzungsplan erfolgt, da es sich hierbeirechtlich um Wald im Sinne des § 2 Abs. 2 LWaldG handelt.4.3 Festsetzungen der Folgenutzung nach § 9 Abs. 2 Nr. 2 Satz 2 BauGB(Planzeichnung B)4.3.1 Flächen für die LandwirtschaftZFInnerhalb des Plangebietes erfolgt die Festsetzung von Flächen für die Landwirtschaft.Begründung:Nach Abbau der Solarmodule sollen die Flächen wieder ausschließlich landwirtschaftlichgenutzt werden. Die Art der landwirtschaftlichen Nutzung ist durch die Betreiber festzulegen.Der Anregung der Unteren Naturschutzbehörde, die angepflanzten Bäume und Hecken alslandschaftsstrukturierende Elemente in die Planzeichnung B zu übernehmen wird nicht berücksichtigt.Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 25 BauGB sind Bindungen für Bepflanzungen und denErhalt von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen nicht auf Flächen für die eine11.06.2010 Seite 37


<strong>Bebauungsplan</strong> „Energiepark <strong>Weesow</strong>-Willmersdorf“PlaninhaltGRUPPE PLANWERKlandwirtschaftliche Nutzung festgesetzt ist, zulässig. In diesem Fall werden mit der Festsetzungkeine städtebaulichen Belange verfolgt. Festsetzungen allein aus Gründen des NaturundLandschaftsschutzes sind im <strong>Bebauungsplan</strong> nicht zulässig. Da die Planzeichnung Berst greift, wenn die Nutzungsdauer für die bauliche Anlage ausgelaufen ist, können städtebaulicheGründe für die geforderte Festsetzung nicht mehr angeführt werden.4.3.2 Verkehrsflächen besonderer ZweckbestimmungZFDer das Plangebiet querende Weg wird als Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung‚Fuß-, Rad-, Landwirtschaftsweg’ festgesetzt.Begründung:Die das Plangebiet querende Wegeverbindung, der ggf. im Zusammenhang mit einer Realisierungdes Vorhabens angelegt wird, soll auch nach Abbau der Solarmodule planungsrechtlichals öffentliche Wegeverbindung gesichert werden. Der Weg soll auch für den Anliegerverkehrfrei sein.Weitergehende Festsetzungen sind nicht erforderlich. Die Sicherung der Leitungsrechte istgrundbuchlich erfolgt.4.4 Nachrichtliche Übernahme in Planzeichnung B4.4.1 Flächen für WaldZFInnerhalb des Plangebietes erfolgt die nachrichtliche Übernahme einer kleinerenWaldfläche.Begründung:Die nachrichtliche Übernahme aus dem Flächennutzungsplan erfolgt, da es sich hierbeirechtlich um Wald im Sinne des § 2 Abs. 2 LWaldG handelt.11.06.2010 Seite 38


<strong>Bebauungsplan</strong> „Energiepark <strong>Weesow</strong>-Willmerdorf“UmweltberichtTeil C Umweltbericht1 Entwicklung der Planungsüberlegungen aus umweltfachlicherSicht1.1 VeranlassungDie Aufstellung des <strong>Bebauungsplan</strong>es „Energiepark <strong>Weesow</strong>-Willmersdorf“ soll die planungsrechtlichenVoraussetzungen schaffen, um auf Flächen zwischen den Ortsteilen <strong>Weesow</strong>und Willmersdorf eine Photovoltaik-Freiflächenanlage mit ca. 178,3 ha bebaubarer Flächezu errichten. Die ProCon GmbH, als Projektentwickler, hat dieses Vorhaben in engerZusammenarbeit mit dem Partner juwi Solar GmbH als dem Generalunternehmer undSystemintegrator sowie einem nationalen Modulhersteller angestoßen.Das geplante Vorhaben soll für eine zeitlich befristete Dauer von max. 25 Jahren auf gegenwärtigausschließlich landwirtschaftlich genutzten (Ackerbau) und durch ortsansässigeLandwirtschaftsbetriebe bewirtschafteten Flächen realisiert werden.Die Standortwahl bezieht sich auf landwirtschaftlich genutzte Grundstücksflächen mit einemniedrigen Bodenwert (Bodenwerte überwiegend zwischen 30 – 50 und verbreitet < 30 unddamit überwiegend unter dem Durchschnitt des Landkreises Barnim, der bei einer Bodenwertzahlvon 33 liegt 10 - vgl. hierzu auch Teil B, Kap. 1).Im Mai 2008 hat die Landesregierung Brandenburg die „Energiestrategie 2020 des LandesBrandenburg“ beschlossen. Ziel sind eine sichere und wirtschaftliche Energieversorgung zurSenkung der CO 2 -Emissionen sowie ein Beitrag zum Wirtschaftwachstum im Land Brandenburg.Das Land Brandenburg hat damit eine eigene, die europäische und nationale Strategieunterstützende integrierte Energie- und Klimaschutzpolitik entwickelt. Der Anteil der erneuerbarenEnergien am Primärenergieverbrauch soll bis 2020 auf 20 % steigen.Darüber hinaus existieren auch auf regionaler Ebene ernsthafte Bestrebungen, den Stellenwerterneuerbarer Energien nachhaltig zu verbessern. So hat der Kreistag des LandkreisesBarnim folgerichtig mit dem Beschluss zur Integrierten Wirtschaftsentwicklungsstrategie dasProjekt „BARUM Energie “ als Schwerpunktprojekt der kreislichen Entwicklung definiert. 11 Damitwurde der für eine zukunftsfähige Klimaschutzpolitik erforderlichen Strukturpolitik und derdamit verbundenen Schaffung von Arbeitsplätzen höchste Priorität eingeräumt. Der Landkreiswill die Chancen, die mit der Initiative „BARUM Energie “ verbunden sind, nutzen und hatsich dazu entschlossen, eine Nullemissionsstrategie als Grundlage einer nachhaltigen Entwicklungdes Landkreises Barnim umzusetzen.1011LANDESAMT FÜR BERGBAU, GEOLOGIE UND ROHSTOFFE BRANDENBURG (2007); Digitale Bodenübersichtskarte im Maßstab1:300.000 (BÜK); Kleinmachnow 2007Beschluss zur Integrierten Wirtschaftsentwicklungsstrategie (IWES), November 2007 (Beschl.Nr. 357-22/07)11.06.2010 Seite 39


<strong>Bebauungsplan</strong> „Energiepark <strong>Weesow</strong>-Willmerdorf“UmweltberichtDas geplante Vorhaben kann in diesem Zusammenhang durch die Nutzung lokaler Energieträger,hier der Sonneneinstrahlung, einen Beitrag zur Wertschöpfung in der Region durchdie Bindung von Arbeitsplätzen und Know-how leisten und nicht unerheblich zur Steigerungdes Einsatzes lokaler, regenerativer Ressourcen beitragen.Die Stadt Werneuchen bereitet mit der Aufstellung des <strong>Bebauungsplan</strong>es „Energiepark<strong>Weesow</strong>-Willmersdorf“ die Umsetzung der in der Bundes- und Landesentwicklungsplanungverankerten Ziele zur verstärkten Erschließung und Nutzung regenerativer Energien aufkommunaler Ebene planungsrechtlich vor. Mit der geplanten Gesamtfläche von ca. 178,3 haals Flächenpotenzial für die Errichtung der Photovoltaikanlage würde der „Energiepark <strong>Weesow</strong>-Willmersdorf“einen nicht unerheblichen Beitrag zur Erreichung der nationalen Klimaschutzzieleleisten.Davon unabhängig ist das Interesse der Allgemeinheit an einer möglichst sicheren, jedochauch umweltverträglichen Energieversorgung ein besonders wichtiges öffentliches Interesse.Dies hat der Gesetzgeber in § 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) ausdrücklich festgehalten.Die Aufstellung des <strong>Bebauungsplan</strong>es ist aus folgenden Gründen erforderlich:- Durch die Planaufstellung soll eine geordnete städtebauliche Entwicklung des Plangebietesentsprechend § 1 Abs. 3 und 5 Baugesetzbuch (BauGB) erreicht werden. DerGeltungsbereich ist entsprechend seiner Struktur und Einbindung dem Außenbereichzugeordnet.- Durch die Aufstellung des <strong>Bebauungsplan</strong>es sollen die planungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungenfür die großflächige Errichtung von Modulen zur Gewinnung vonSolarenergie geschaffen werden. Damit wird gleichzeitig die Pflicht zur Durchführungeiner Umweltprüfung sichergestellt.- Ferner begründet sich die Notwendigkeit der Planaufstellung aus der Lage nördlich desFlora-Fauna-Habitat- (FFH-) und Naturschutzgebietes „<strong>Weesow</strong>er Luch“. Die möglichenWechselwirkungen, die sich hieraus ergeben, können nur in einem Verfahren, wiehier vorgesehen, bewältigt werden.Da die Flächen im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Stadt Werneuchen als Flächenfür die Landwirtschaft dargestellt sind, erfolgt für den Geltungsbereich des <strong>Bebauungsplan</strong>esim Parallelverfahren die Änderung des Flächennutzungsplans nach § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch.1.2 Festsetzungen und Bedarf an Grund und BodenDer <strong>Bebauungsplan</strong> enthält die folgenden zusammengefassten Festsetzungen, detaillierteAussagen sind dem Kapitel 4 im Teil B der Begründung zu entnehmen.11.06.2010 Seite 40


<strong>Bebauungsplan</strong> „Energiepark <strong>Weesow</strong>-Willmerdorf“UmweltberichtArt der baulichen NutzungInnerhalb des Plangebietes des <strong>Bebauungsplan</strong>s ist die Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen für einen Zeitraum von max. 25 Jahren auf einer Fläche von insgesamtca. 178,6 ha geplant. Um diese Zwischennutzung zu ermöglichen, werden die Flächen imGeltungsbereich überwiegend als ‚Sonstiges Sondergebiet’ gemäß § 11 der Baunutzungsverordnungfestgesetzt, da die planungsrechtlich zu sichernde Zwischennutzung mit dengemäß Baunutzungsverordnung definierten sonstigen Baugebietskategorien nicht ermöglichtwerden kann.Die südliche Begrenzung des Sondergebietes SO 5 orientiert sich an dem erforderlichenMindestabstand zum FFH-Gebiet und NSG „<strong>Weesow</strong>er Luch“. Der Mindestabstand zwischen„<strong>Weesow</strong>er Luch“ und der Grenze des Sondergebiets SO 5 im westlichen Abschnitt beträgt100 m und zum Sondergebiet SO 6 im östlichen Abschnitt 200 m. Da zwischen der Zaunanlageund dem Modulfeld eine technisch bedingte Freifläche vorliegen wird, ist der Abstandder Module zum „<strong>Weesow</strong>er Luch“ tatsächlich noch größer.Der Abstand zur Landesstasse L 236, der nächstgelegenen öffentlichen Straße (außer Dorfstraße),beträgt ca. 400 m, so dass die Anlage von der Straße kaum wahrnehmbar sein wird.Der Zuschnitt der Sondergebiete resultiert aus den Gegebenheiten vor Ort (Ortsteilgrenzen,Wegeverbindungen, Pflanzungen) und ergänzt diese durch weitere neue Elemente.Die Festsetzung der Zweckbestimmung ‚Photovoltaik-Freiflächenanlagen’ entspricht der beabsichtigenZwischennutzung.Der Errichtung einer Solaranlage in der beabsichtigten Größenordnung wird daher hier derVorrang vor dem Erhalt der bestehenden landwirtschaftlichen Nutzung eingeräumt. Die Errichtungdes Solarparks gewährleistet eine alternative und sichere Energieversorgung undentspricht damit der politischen Zielsetzung auf Bundes-, Landes- und Regionalebene. DieInanspruchnahme einer so großen Fläche zur Aufstellung von Solarmodulen erlaubt eineKraftwerksleistung bis zu 57 MW jährlich. Damit lassen sich ca. 15.000 Haushalte versorgen.Das Vorhaben entspricht damit dem besonderen Interesse der Allgemeinheit an einer möglichstsicheren, gleichzeitig aber auch umweltverträglichen Energieversorgung. Mit der Energieerzeugungüber Photovoltaikanlagen lassen sich die Ziele des Klimaschutzes, insbesondereden CO 2 -Ausstoß zu verringern, in besonderem Maße umsetzen. Hierbei ist insbesondereauch zu berücksichtigen, dass sich die Standortwahl auf landwirtschaftlich genutzteFlächen mit einem niedrigen Bodenwert (Bodenwerte überwiegend zwischen 30 – 50 undverbreitet < 30) bezieht. Diese Werte liegen überwiegend unter dem Durchschnitt des LandkreisesBarnim, der bei einer Bodenwertzahl von 33 liegt.Insgesamt besitzt die großräumig ausgeräumte und ackerbaulich genutzte Landschaft desPlangebietes keine ausgeprägte Landschaftsbildqualität. Die Flächen weisen nahezu keinestrukturierenden Elemente, wie Hecken, Baumalleen etc., auf.11.06.2010 Seite 41


<strong>Bebauungsplan</strong> „Energiepark <strong>Weesow</strong>-Willmerdorf“UmweltberichtMaß der baulichen Nutzung (vgl. Teil B, Kap. 4)Als Maß der baulichen Nutzung nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V. m. § 16 Abs. 2 BauNVOwird für die Modulfläche als projizierte überbaute Fläche eine Grundflächenzahl (GRZ) von0,4 festgesetzt. Damit wird aber nur die Belegungsdichte der Module in den Flächen innerhalbder Baugrenzen geregelt.Die Belegungsdichte ergibt sich aus den Abständen der Modulreihen untereinander. Die Abständeresultieren aus technischen Anforderungen, in Abhängigkeit vom regionalen Sonnenstand,um ein optimales Verhältnis zwischen Verschattung der Modulreihen untereinanderund dem prognostizierten Ertrag der PV-Anlage zu erreichen (üblicher Abstand der Moduleim Lichten von ca. 4,50 m bis 5,00 m).Bei einer projizierten Fläche der Module auf den Boden in einer Breite 3,05 m im Verhältniszu den Abständen der Modulreihen im Lichten ergibt sich eine maximale „Überbauung“ undBeschattung in Höhe von max. 40 % der bebaubaren Fläche (ohne Berücksichtigung derFlächen für innere Versorgungstrassen und sonstige Anlagen).Die von den Modulen überdachte Fläche soll nicht versiegelt, sondern als Grünland genutztwerden. Es ist daher erforderlich für die tatsächlich zulässige Versiegelung den Versiegelungsgradzu beschränken. Dies erfolgt zusätzlich zur GRZ, die hier nur die Belegungsdichteregelt.Für die Aufständerung der Modultische (Rammung der Gestellpfosten), die Fundamente derWechselrichter- und Knotenstationen sowie der Versorgungstrassen wird eine Versiegelungvon maximal 5 % der Bauflächen festgesetzt. Dies entspricht rechnerisch einer Fläche vonca. 8,9 ha bezogen auf die Sondergebietsflächen insgesamt.Der Wert entspricht damit dem empfohlenen Wert laut Vereinbarung von NABU und der UnternehmensvereinigungSolarwirtschaft (UVS) von max. 5 % (vgl. Teil A, Kap. 2.3.2).Die getroffenen Einschränkungen berücksichtigen die Anforderungen zum schonenden Umgangmit der Ressource Boden.Weitere zeichnerische und textliche Festsetzungen (vgl. Teil B, Kap. 4)• Um die landschaftliche Verträglichkeit und Einbindung in die Umgebung zu gewährleisten,werden maximale Höhen für die baulichen Anlagen als Obergrenzen festgesetzt. DieHöhenfestsetzungen erfolgen gestaffelt unter Berücksichtigung der natürlichen Geländehöhe.Die Ausgangshöhe von rd. 3 m über der Geländeoberfläche orientiert sich an dermaximalen Höhe der feststehenden Solarmodule unter Berücksichtigung der erforderlichenNeigung (Höhe ca. 2,20 m) und der maximalen Höhe der Wechselrichterstationen(Höhe ca. 2,80 m). Durch die Höhenbeschränkung ist sichergestellt, dass sich die Anlagenin die Umgebung einfügen.11.06.2010 Seite 42


<strong>Bebauungsplan</strong> „Energiepark <strong>Weesow</strong>-Willmerdorf“Umweltbericht• In den Sondergebieten SO 1 bis SO 7 können ausnahmsweise Überschreitungen derfestgesetzten Höhen um bis zu 2 m für technische Einrichtungen für den Betrieb der Anlagenzugelassen werden. Die bisher realisierten Vorhaben zeigen, dass es erforderlichsein kann, technische Anlagen (z.B. Knotenpunktstationen) oder Einrichtungen zur Sicherungvorzusehen, deren Höhen die im <strong>Bebauungsplan</strong> festgesetzte Höhe überschreiten.• Im Sondergebiet wird die überbaubare Grundstücksfläche durch äußere Baugrenzengroßzügig gefasst. Die Festsetzung von ausschließlich äußeren Baugrenzen erfolgt, umin Verbindung mit der zulässigen überbaubaren Grundfläche und der maximalen Höheeinen ausreichenden Spielraum für die Anordnung der Module zu schaffen. Die Baugrenzenverlaufen entlang der Sondergebietsgrenzen. Hierdurch soll, um spätere Komplikationenim Baugenehmigungsverfahren zu vermeiden, bereits im Vorfeld sicher gestelltwerden, dass sich auch die Zaunanlagen innerhalb der überbaubaren Flächen befinden.Die Errichtung der Module wird in einem Abstand von mindestens 10 m von der Baugrenzeerfolgen.• Zwischen den Baufeldern SO 1 / SO 7 und SO 2 / SO 5 /SO 6 erfolgt die Festsetzungeiner Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung ‚Fuß-, Rad-, Landwirtschaftsweg’.Die das Plangebiet querende Wegeverbindung soll planungsrechtlich als öffentliche Wegeverbindunggesichert werden. Für den vorhandenen Hauptwirtschaftsweg wurde in derVergangenheit auf die notwendige Klärung von Baulastträgerschaft und Eigentum verzichtet,so dass Investitionen in die Unterhaltung der Anlagen wie auch mögliche daraufaufbauende touristische oder landschaftspflegerische Entwicklungen in der gegenwärtigenSituation ausgeschlossen waren. Die festgesetzte Verkehrsfläche hat eine Breite von4 m und gestattet den Begegnungsfall landwirtschaftliches Nutzfahrzeug und Radfahrer /Fußgänger.• Zwischen den Baufeldern und angrenzend an die Baufelder erfolgt die Festsetzung von‚Flächen für die Landwirtschaft’. Mit dem <strong>Bebauungsplan</strong> wird im Geltungsbereich einSystem nicht überbaubarer Flächen, bestehend aus ‚grünen’ Achsen und Grünlandflächenim Übergangsbereich zum FFH-Gebiet und zu den angrenzenden landwirtschaftlichenFlächen, gesichert, das für die Anwohner der benachbarten Ortsteile und die Besucherdes Solarparks einen erhöhten Erlebniswert bieten soll. Die geplanten landwirtschaftlichenFlächen sind für die Allgemeinheit zugänglich. Hierdurch kann die Einbindungdes geplanten Solarparks in das übergeordnete Fuß- und Radwegenetz zwischenden Ortsteilen sichergestellt werden. Gleichzeitig entspricht das vorgesehene Wege- undGrünflächensystem dem angestrebten halböffentlichen, transparenten Charakter des Solarparks.Die Festsetzung als landwirtschaftliche Fläche erfolgt, da es sich bei den Grünlandflächenum einen Unterfall landwirtschaftlich genutzter Flächen handelt, diese mit einerKräuter-Grasmischung aus einheimischen standortgerechten Arten anzusäen sind unddie entweder beerntet (gemäht) oder beweidet werden. Das Gras kann verfüttert werdenund bildet eine wichtige Grundfutterquelle für Futterbaubetriebe.Die Grünlandflächen an den Rändern sollen, in Verbindung mit den Pflanzgeboten auf11.06.2010 Seite 43


<strong>Bebauungsplan</strong> „Energiepark <strong>Weesow</strong>-Willmerdorf“Umweltberichtden Maßnahmenflächen und den sonstigen Maßnahmen, dazu beitragen, den geplantenSolarpark einzugrünen und einen Übergangsbereich insbesondere zum „<strong>Weesow</strong>erLuch“ auszubilden. Die privaten Grünlandflächen übernehmen zudem wichtige Funktionenfür die Biotopentwicklung und -verbindung. Die Flächen dienen gleichzeitig zur Kompensationvon Eingriffen in Natur und Landschaft.Grünordnerische Festsetzungen• Die Flächen der Sondergebiete SO 1 bis SO 7 sind unterhalb der Solarmodule, außerhalbder versiegelten Flächen, derart zu nutzen, dass Ackerlandflächen in Grünlandflächenumgewandelt werden. Diese Flächen sind mit einer Kräuter-Grasmischung aus einheimischenstandortgerechten Arten anzusäen. Unterhalb der Solarmodule, außerhalbder versiegelten Flächen, soll auch zukünftig eine Nutzung als Dauergrünland als Unterfallder landwirtschaftlichen Nutzung erfolgen.• Die Flächen zwischen bzw. unter den Solarmodulen sind durch Schnitt zu pflegen. DieFestsetzungen zur Pflege- und Bewirtschaftung sind hier erforderlich, um eine Beschattungder Module durch aufwachsende Vegetation zu vermeiden.• Auf den Flächen der Sondergebiete SO 1 bis SO 7 dürfen keine Herbizide und Pestizideausgebracht werden. Die Festsetzung wird in den <strong>Bebauungsplan</strong> aufgenommen, da nurso eine höhere Artenvielfalt im Plangebiet und eine Reduzierung der Nährstoffeinträge indas FFH-Gebiet „<strong>Weesow</strong>er Luch“ erreicht werden kann. Zudem sind diese RegelungenBestandteil des Pflege- und Entwicklungskonzeptes.• Außerhalb der Bauflächen erfolgt die Festsetzung von Flächen für Maßnahmen zumSchutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft.• Auf den Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Naturund Landschaft sind naturschutzfachliche Maßnahmen entsprechend dem Maßnahmenkonzeptdurchzuführen. Im Plangebiet werden Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zurPflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft in einer Größenordnung von insgesamtca. 55,4 ha (ohne Weg) festgesetzt.Das Maßnahmenkonzept des „Energieparks <strong>Weesow</strong>-Willmersdorf“ sieht vor, die dortzurzeit ausgeräumte Landschaft mit Kleinstrukturen in den Randstreifen und Abstandsflächenanzureichern (Lesesteinhaufen, Altholzstapel u.ä.). Die Randstreifen und Abstandsflächenwerden zur Eigenbegrünung sich selbst überlassen (zulassen natürlicherSukzession). Eine regelmäßige Mahd dieser Flächen ist – sofern im Maßnahmenkonzeptnicht anders dargestellt – erforderlich. In diesen Abstands- und Randflächen sind auchunter Beachtung und Vermeidung einer möglichen Beschattung der Modulfelder landschaftsgerechtePflanzungen mit gebietsheimischen Gehölzen und Benjeshecken (sog.Totholzhecken aus dünnem Gehölzschnitt) vorgesehen. In der Abstandsfläche zum„<strong>Weesow</strong>er Luch“ sind Maßnahmen vorgesehen, die auch das Schutzgebiet an sich befördern:z.B. Sukzessionsbereiche und Obstbaumpflanzungen. Diese Strukturen erfüllenFunktionen des Biotopverbundes und tragen somit zur biologischen Vielfalt im Plangebietbei. Gleichzeitig dienen sie der Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft und11.06.2010 Seite 44


<strong>Bebauungsplan</strong> „Energiepark <strong>Weesow</strong>-Willmerdorf“Umweltberichtzur Einbindung der Anlage in das Landschaftsbild.Die Pflanzflächen sollen zur Minimierung der Beeinträchtigungen des Landschaftsbildessowie zur ökologischen Aufwertung der Ackerflächen innerhalb des Plangebietes beitragen.Die Maßnahmen entsprechen den Zielvorstellungen des Landschaftsrahmenplansdes Landkreises Barnim sowie dem Landschaftsplan der Stadt Werneuchen.• Für die lt. Maßnahmenkonzept durchzuführenden Pflanzmaßnahmen sind zur Erhöhungder biologischen Vielfalt und zur Vermeidung der Einführung gebietsuntypischer Gehölzeausschließlich gebietsheimische Gehölzarten und regionaltypische Obstsorten zu verwenden.Es dürfen nur Pflanzenarten aus gebietsheimischen Herkünften verwendet werden,die im Erlass des Ministeriums für ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutzzur Sicherung gebietsheimischer Herkünfte bei der Pflanzung von Gehölzen in derfreien Landschaft vom 09.10.2008 gelistet sind.• Innerhalb der der mit „ABCD ..A“ gekennzeichneten Fläche ist die Anlage eines Weges,einschließlich notwendiger Zufahrten, mit einer Breite von maximal 3 m in wasser- undluftdurchlässigem Aufbau zulässig. Auch Wasser- und Luftdurchlässigkeit wesentlichmindernde Befestigungen, wie Betonunterbau, Fugenverguss, Asphaltierungen und Betonierungensind unzulässig. Die interne Haupterschließung des Solarparks soll über denvorhanden / auszubauenden Plattenweg erfolgen. Da nicht alle Baugebiete von diesemWeg direkt angefahren werden können, wird die Anlage eines zusätzlich querenden Wegeszur Erschließung der Baugebiete SO 3 und SO 4 erforderlich.• Auf den Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Naturund Landschaft erfolgt die Pflege entsprechend dem Maßnahmenkonzept.• Auf den Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Naturund Landschaft dürfen keine Herbizide und Pestizide ausgebracht werden. Die Festsetzungenwerden in den <strong>Bebauungsplan</strong> aufgenommen, da nur so das Erreichen der Entwicklungszielefür das Plangebiet wie Entwicklung einer biologischen Vielfalt und eineErhöhung des Strukturreichtums im Plangebiet sichergestellt werden kann. Zudem sinddie Regelungen Bestandteil des Pflege- und Entwicklungskonzeptes.Boden- und grundwasserschutzbezogene Festsetzungen• Innerhalb der Sondergebiete SO 1 bis SO 7 ist eine Befestigung von Wegen, Stellplätzenund Zufahrten nur in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen. Auch WasserundLuftdurchlässigkeit wesentlich mindernde Befestigungen, wie Betonunterbau, Fugenverguss,Asphaltierungen und Betonierungen sind unzulässig.Leitungsrechte• Die Festsetzung eines Leitungsrechtes für die Hochdruck-Gasleitung und eine Telekommunikationskabelder EWE Netz GmbH ist nicht erforderlich, da das Leitungsrecht alsbeschränkt öffentliche Dienstbarkeit grundbuchlich gesichert ist. Im Plan wird durchSymbol auf den Trassenverlauf hingewiesen. Weitergehende Maßnahmen sind im <strong>Bebauungsplan</strong>nicht erforderlich. Abstimmungen mit der EWE sind im Zusammenhang mit11.06.2010 Seite 45


<strong>Bebauungsplan</strong> „Energiepark <strong>Weesow</strong>-Willmerdorf“Umweltberichtder Umsetzung des Bauvorhabens erforderlich. Durch die EWE wurde darauf hingewiesen,dass innerhalb des Schutzstreifens (jeweils 4 m links und rechts der Leitungsachse)eine örtliche Einweisung und eine Bauaufsicht durch die EWE zu erfolgen hat.Gestalterische Festsetzungen• Einfriedungen sind als Gitterzäune mit einer Höhe von max. 2,50 m zulässig. Die Einfriedungensind ohne Sockelmauern herzustellen und dürfen nur innerhalb der Bauflächenerrichtet werden. Der Abstand zwischen Boden und Zaunfeld muss mindestens 0,10 mbetragen. Um der Zielsetzung - Minimierung der Barrierewirkung der Einfriedung bzw.Zaunanlage - gerecht zu werden, sieht das Konzept für den Solarpark Einfriedungen vor,die die Sicht auf die Grundstücke vom Landschaftsraum nicht beeinträchtigen und damit– bei Erfüllung ihrer Funktion – Offenheit und Transparenz vermitteln. Der Abstand zwischenZaunfeld und Boden ist erforderlich, um im Schutzgebiet die Durchlässigkeit fürVögel und andere Kleintiere zu gewährleisten.Zeitliche Befristung der Nutzungen• Die Festsetzungen der Planzeichnung A und die vorgenannten zugehörigen textlichenFestsetzungen bestimmen die Zulässigkeit von Vorhaben bis einschließlich 31.12.2037;die Zulässigkeit des Betriebs von Solaranlagen ist bis zum 31.12.2036 befristet. In derverbleibenden Zeit erfolgt der Rückbau der Anlagen.Die Festsetzungen der Planzeichnung B regeln die Zulässigkeit von Vorhaben nach dem31.12.2037.11.06.2010 Seite 46


<strong>Bebauungsplan</strong> „Energiepark <strong>Weesow</strong>-Willmerdorf“Umweltbericht2 Umweltfachliche Anforderungen und Ziele des Umweltschutzes2.1 Umweltprüfung, FFH-Vorprüfung, ArtenschutzDas Baugesetzbuch sieht vor, dass für die Belange des Umweltschutzes im Rahmen derAufstellung oder Änderung der Bauleitpläne nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB eineUmweltprüfung durchgeführt wird, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungenermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Die Umweltprüfungist als einheitliches Trägerverfahren zu verstehen, das die verschiedenen imProjektzusammenhang relevanten Umweltprüfverfahren zusammenfasst.Die Ergebnisse der Umweltprüfung werden im Umweltbericht gemäß § 2a S. 2 in Verb. mit§ 2 Abs. 4 BauGB gemäß Anlage 1 zum BauGB festgehalten und bewertet. Bei den hier darzustellendenUmweltbelangen handelt es sich insbesondere um die Schutzgüter nach demUVP-Gesetz, der Eingriffsregelung nach dem BauGB, und der Betroffenheit von Natura2000-Gebieten (FFH-Verträglichkeitsvorprüfung).Inhaltlich führt der Umweltbericht die umweltrechtlich und umweltfachlich relevanten Sachverhaltezusammen, die von der Realisierung des Energieparks berührt werden.Der räumliche Geltungsbereich des <strong>Bebauungsplan</strong>s grenzt an das NSG und gleichzeitigeFFH-Gebiet „<strong>Weesow</strong>er Luch“ (DE 3348-301). Im Rahmen einer FFH-Vorprüfung wird geprüft,ob für das FFH-Gebiet eine Verträglichkeitsprüfung gemäß § 26d BbgNatSchG durchzuführenist. Hier gilt es v. a. für bedeutende Amphibienvorkommen erhebliche Beeinträchtigungenauszuschließen.Ähnlich restriktiv wirken die artenschutzrechtlichen Verbote des § 44 BNatSchG (vgl. auch§ 38 BbgNatSchG), insbesondere wenn es sich bei den betroffenen Arten um nach Art. 12lit. b FFH-RL streng geschützte europäische Arten bzw. Art. 5 lit. d VRL geschützte Vogelartenhandelt. Die Ergebnisse des artenschutzrechtlichen Beitrags sind im Umweltbericht darzustellen.Gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG in der ab 01.03.2010 gültigen Fassung der Bekanntmachungvom 29. Juli 2009 (BGBl. Jg. 2009 Teil I Nr. 51), ist es verboten,„1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zuverletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigenoder zu zerstören,2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten währendder Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblichzu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustandder lokalen Population einer Art verschlechtert,11.06.2010 Seite 47


<strong>Bebauungsplan</strong> „Energiepark <strong>Weesow</strong>-Willmerdorf“Umweltbericht3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschütztenArten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen ausder Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören(Zugriffsverbote).“Im Einzelfall kann gemäß § 45 Abs. 7 eine Ausnahme von diesen Verboten erteilt werden,wenn insbesondere überwiegende Gründe des Gemeinwohls dies erfordern und die Artikel12, 13 und 16 der Richtlinie 92/43/EWG oder die Artikel 5 bis 7 und 9 der Richtlinie79/409/EWG nicht entgegenstehen. Ggf. kann in besonderen Fällen gem. § 67 BNatSchGeine Befreiung aus Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses erfolgen oder wenndie Anwendung der Verbotsvorschriften ansonsten zu einer unzumutbaren Belastung führenwürde.2.2 Fachgesetze2.2.1 BaugesetzbuchIm Bauleitplanverfahren zum Energiepark <strong>Weesow</strong>-Willmersdorf sind gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7BauGB die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflegezu berücksichtigen. Gemäß § 1a Abs. 3 sind die Vermeidung und der Ausgleichvoraussichtlich erheblicher Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sowie derLeistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts in gerechter Abwägung von privatenund öffentlichen Belange zu berücksichtigen.Das Verfahren der Eingriffsregelung nach § 1a Abs. 3 BauGB ist in Verbindung mit demBNatSchG (§§ 15, 16) und dem BbgNatSchG (§§ 12, 14) zu beachten. Den Anforderungender Eingriffsregelung entspricht die Darstellung von Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierungund Kompensation von Eingriffen. Überwiegend werden diese durch entsprechendeFestsetzungen im <strong>Bebauungsplan</strong> und in der Baugenehmigung umgesetzt. Zur rechtlichenAbsicherung erfolgt eine zusätzliche Konkretisierung dieser Maßnahmen in einem bereits imEntwurf vorliegenden, bis zum Satzungsbeschluss abzuschließenden städtebaulichen Vertrag.Aufgrund der räumlichen Lage des Vorhabens angrenzend an ein NSG bzw. FFH-Gebietsind gemäß § 1a Abs. 4 BauGB die Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes (§ 34)sowie des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes zu beachten (s. § 26a ff. BbgNatSchG).Im Einzelnen ergeben sich die Ziele entweder aus dem Schutzzweck der festgesetztenSchutzgebiete oder aus den Erhaltungszielen, die den einschlägigen Gebietsunterlagen zuentnehmen sind (s.u.).11.06.2010 Seite 48


<strong>Bebauungsplan</strong> „Energiepark <strong>Weesow</strong>-Willmerdorf“Umweltbericht2.2.2 Erneuerbare Energieengesetz (EEG)Gemäß § 32 Abs. 3 EEG werden die Vergütungen für Solarstrom aus Freiflächenanlagen nurdann verbindlich an den Betreiber gezahlt, wenn die in Anspruch genommenen Flächen entwederversiegelt waren, wirtschaftliche bzw. militärische Konversionsflächen sind oder aufGrünland, das zuvor drei Jahre als Ackerflächen genutzt wurden. Die EEG-Bestimmungensind vergütungsrechtliche Bestimmungen und haben daher keine zulassungsrechtliche Funktion;allerdings bauen die Wirtschaftlichkeitserwägungen des Betreibers darauf auf, dass dieim EEG vorgesehene Vergütung über die gesetzlich vorgesehene Laufzeit von 20 Jahrenauch gezahlt wird.2.3 LandschaftsplanungDas Landschaftsprogramm Brandenburg (2001) umfasst die aus Sicht der Landschaftsplanungerforderlichen überörtlichen Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege,die in die Abwägung der landesplanerischen Programme und Pläne einfließen.Die für die relevante Fläche ausgewiesenen Schutz- und Entwicklungsziele konzentrierensich auf natur- und bodenschutzfachliche Schwerpunkte: Erhalt und Wiedereinbringung charakteristischerLandschaftselemente des überwiegend landwirtschaftlich genutzten Bereichssowie die Reduzierung von Stoffeinträgen wie Düngemittel und Biozide. Darüber hinaus wirddie nachhaltige Sicherung von Niederungsböden durch eine bodenschonende, standortangepassteBewirtschaftung angestrebt, um angrenzende grundwasserbeeinflusste Mineralbödenbereichezu erhalten bzw. zu regenerieren. Ferner sind Flächeninanspruchnahmen, diezur Verminderung der Grundwasserneubildung führen, zu vermeiden. Zudem grenzt nordöstlichdes Plangebietes ein rechtlich festgesetztes Trinkwasservorbehaltsgebiet an.Der Landkreis Barnim hat im Jahre 1997 einen Landschaftsrahmenplan (LRP) veröffentlicht,der nach wie vor seine Gültigkeit hat. Er beschreibt umfassend den Zustand von Naturund Landschaft und gibt Hinweise zur Sicherung und Entwicklung von Natur und Landschaft.Der LRP wurde für den vorliegenden Umweltbericht ausgewertet. Die relevanten Aussagenzu den jeweiligen Schutzgütern finden sich in den jeweiligen Kapiteln (Kap. 3.3f).Für den Landschaftsraum, in dem das Plangebiet liegt, der sog. „Agrarlandschaft Barnimplatte“,wurden u. a. folgende Zielvorstellungen formuliert:• Erhöhung des Grünlandanteils• Verzicht auf bzw. Senken des Dünger- und Herbizideinsatzes• Anlage von Ackerrandstreifen• Biotopvernetzung (Anreicherung mit Vegetationsstrukturen wie Hecken, Feldgehölzen,Alleen)• Sicherung bestehender Trittsteinbiotope11.06.2010 Seite 49


<strong>Bebauungsplan</strong> „Energiepark <strong>Weesow</strong>-Willmerdorf“Umweltbericht• Sicherung und Pflege der KleingewässerDie Aussagen des kommunalen Landschaftsplans sind im Flächennutzungsplan der StadtWerneuchen (STADT WERNEUCHEN, November 2005) aufgenommen worden. Er gibt für dasPlangebiet folgende Hinweise (siehe a. Abb. C-1):• Das gesamte Gebiet ist als „Fläche für Landwirtschaft“ dargestellt.• Mehrere Heckenstrukturen werden als Maßnahmen vorgeschlagen (xxx-Darstellung),wobei die das Plangebiet querende Hecke bereits angelegt wurde.• Für den verrohrten „Hohe Graben“ wird vorgeschlagen, diesen wieder zu öffnen und naturnahzu gestalten.Abb. C-1: Auszug aus dem Flächennutzungsplan der Stadt Werneuchen (Stand November2005)11.06.2010 Seite 50


<strong>Bebauungsplan</strong> „Energiepark <strong>Weesow</strong>-Willmerdorf“Umweltbericht2.4 Regionalplan Uckermark-BarnimFür die Region Uckermark-Barnim liegt der sachliche Teilplan „Windnutzung und Rohstoffsicherungund -gewinnung", genehmigt 01.06.2001, neu veröffentlicht: 29.09.2004, Aufstellungsbeschlusszur Fortschreibung: 29.10.2007, vor. Er enthält keine für die Planung relevantenAussagen.2.5 Landesentwicklungsplan (LEP B-B)Die Vorhabenfläche des „Energieparks <strong>Weesow</strong>-Willmersdorf“ grenzt gemäß LEP B-B 12 imSüden an eine Fläche des Freiraumverbundes (5.2 (Z)) an, ist aber nicht Teil dieser strengzu sichernden Fläche (vgl. Abb. C-2). Nachfolgend werden die relevanten Inhalte zum Freiraumverbundzitiert:Steuerung der Freiraumentwicklung 5.2 (Z)„Der in der Festlegungskarte 1 festgelegte Freiraumverbund ist zu sichern und in seinerFunktionsfähigkeit zu entwickeln. Raumbedeutsame Inanspruchnahmen und Neuzerschneidungendurch Infrastrukturtrassen, die die räumliche Entwicklung oder Funktion des Freiraumverbundesbeeinträchtigen, sind im Freiraumverbund regelmäßig ausgeschlossen. InAusnahmefällen kann der Freiraumverbund in Anspruch genommen werden, wenn− ein öffentliches Interesse an der Realisierung einer überregional bedeutsamen Planungoder Maßnahme besteht und der Zweck dieser Inanspruchnahme nicht durchNutzung von Flächen außerhalb des Freiraumverbundes erreicht werden kann,−−eine Siedlungsentwicklung in den Zentralen Orten außerhalb des in der Festlegungskarte1 festgelegten Gestaltungsraumes Siedlung und im Rahmen der zusätzlichenEntwicklungsoption (gemäß Plansatz 4.5 (Z) Absatz 2) nachweislich nicht auf Flächenaußerhalb des Freiraumverbundes möglich ist,eine überregional bedeutsame linienhafte Infrastruktur nicht umgesetzt werden kann,ohne den Freiraumverbund in Anspruch zu nehmen. Dabei muss nachgewiesen werden,dass das Vorhaben ohne die Inanspruchnahme von Flächen des Verbundesnicht realisierbar wäre und dass die Inanspruchnahme minimiert wird.“Da das Vorhabengebiet nicht im Bereich des Freiraumverbundes liegt, unterliegt es auchnicht den strengen Restriktionen des Freiraumverbundes. Die Funktion des benachbartenFreiraumverbundes wird jedoch im Rahmen der Realisierung des Energieparks berücksichtigtund durch spezifische Maßnahmen gestärkt.12 MINISTERIUM FÜR INFRASTRUKTUR UND RAUMORDNUNG & SENATSVERWALTUNG FÜR STADTENTWICKLUNG: LandesentwicklungsplanBerlin-Brandenburg (LEP B-B) vom 31. März 2009, in Kraft getreten am 15. Mai 2009.11.06.2010 Seite 51


<strong>Bebauungsplan</strong> „Energiepark <strong>Weesow</strong>-Willmerdorf“UmweltberichtAbb. C-2: Auszug LEP B-B, Festlegungskarte 1 ,Kartenausschnitt mit Freiraumverbundim Bereich des Plangebietes2.6 BauleitplanungDer Flächennutzungsplan der Stadt Werneuchen vom November 2005 stellt die Flächen imGeltungsbereich überwiegend als Fläche für die Landwirtschaft dar. Der ehemalige Graben,der das Plangebiet im östlichen Bereich quert bzw. ostseitig begrenzt, ist im Flächennutzungsplanals zu öffnender Graben mit naturnaher Gestaltung (Kompensationsmaßnahme)ausgewiesen. Der Graben wurde im FNP auf einer Länge von 4,5 km gekennzeichnet. Eswird darauf hingewiesen, dass anzunehmen ist, dass nach Prüfung der Verfügbarkeit undtechnischen Machbarkeit nur ein Teil für Kompensationsmaßnahmen zu Verfügung stehenkann. Entlang der Ortsteilgrenzen <strong>Weesow</strong> / Willmersdorf, des Plattenweges, im westlichenAbschnitt (bestehende Hecke) und der den Plan begrenzenden Landwirtschaftswege sinddie Verbreiterung, Lückenschließung und Neuanlage von Hecken zur Strukturierung derFeldflur als Maßnahmen benannt. Die baumstandenen Flächen im Süden sind nachrichtlichals Waldflächen übernommen. Die sonstigen Baumgruppen sind als Feldgehölze dargestellt.Die wesentlichen Ziele des kommunalen Landschaftsplanes sind in den Flächennutzungsplander Stadt Werneuchen integriert.Bebauungspläne sind gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln.Da die Darstellungen des Flächennutzungsplans im Geltungsbereich nicht der Intentionder Planung entsprechen, ist beabsichtigt, den Flächennutzungsplan im Geltungsbereichdes <strong>Bebauungsplan</strong>es zu ändern und den aktuellen Planungszielen anzupassen. Gemäß § 8Abs. 3 BauGB kann die Änderung des Flächennutzungsplanes parallel zur Aufstellung des<strong>Bebauungsplan</strong>es erfolgen (sog. Parallelverfahren). Der <strong>Bebauungsplan</strong> kann vor dem Flächennutzungsplanbekannt gemacht werden, wenn nach dem Stand der Planungsarbeitenanzunehmen ist, dass der <strong>Bebauungsplan</strong> aus den künftigen Darstellungen des Flächennutzungsplansentwickelt sein wird.11.06.2010 Seite 52


<strong>Bebauungsplan</strong> „Energiepark <strong>Weesow</strong>-Willmerdorf“Umweltbericht3 Beschreibung der ermittelten Umweltauswirkungen, Planungsalternativenund Schutzmaßnahmen3.1 GebietsbeschreibungDas Vorhabengelände liegt im Landkreis Barnim nordöstlich von Berlin. Nächste Ortsteileder Stadt Werneuchen zum geplanten Vorhaben sind im Osten <strong>Weesow</strong> (SiedlungsbereichAmselhain), im Norden Willmersdorf und im Südwesten Seefeld-Löhme. Im Südosten desPlangebietes grenzt das NSG und FFH-Gebiet „<strong>Weesow</strong>er Luch“ an.Gemäß Landschaftsrahmenplan (LRP) ist das Plangebiet Teil der naturräumlichen Großeinheit79 „Ostbrandenburgische Platte“ bzw. Großlandschaft „Barnim und Lebus“ und derHaupteinheit 791 „Barnimplatte“ zuzuordnen. Bezüglich der Natur- und Kulturraumeinheitzählt der überwiegend agrarisch genutzte Vorhabenbereich zur „Barnimer Feldmark“.Geomorphologisch betrachtet weist das Gebiet eine flache Oberflächenform, bestimmt durchdie flache „Ostbrandenburgische Grundmoränenplatte“, auf. Sickerwasserbestimmte Sand-Geschiebelehm-Mosaike auf Moräneneinsenkungen herrschen im Gebiet vor. Klimatischgesehen zählt der Bereich zum mecklenburgisch-brandenburgischen Übergangsklima mitzunehmender Kontinentalität sowie großen Jahrestemperaturschwankungen und weist einenrelativ geringen Jahresniederschlag von ca. 500 – 600 mm auf. Subkontinentale Linden-Eichen-Hainbuchenwälder bilden die potenziell natürliche Vegetation des Planungsraumes. 133.2 Projektwirkungen des VorhabensDas Projektgebiet setzt sich aus dem Solarpark mit den Modulträgern und den Pflege- undEntwicklungsflächen zwischen und außerhalb der bebauten Bereiche zusammen. Der Solarparkund die Pflege- und Entwicklungsflächen bilden gemeinsam das Plangebiet bzw. dieFlächen des <strong>Bebauungsplan</strong>s.Das Projekt besteht zeitlich gestaffelt aus 2 Phasen: Dem Bau, der Anlage und dem Betriebdes Solarparks sowie der Umsetzung der Kompensationsmaßnahmen (Phase 1) folgt derRückbau der Module und die Wiederherstellung der Solarparkfläche (Phase 2).13 LANDKREIS BARNIM (1997): Landschaftsrahmenplan des Landkreises Barnim.11.06.2010 Seite 53


<strong>Bebauungsplan</strong> „Energiepark <strong>Weesow</strong>-Willmerdorf“Umweltbericht3.2.1 Phase 1: Bau, Anlage und Betrieb des SolarparksDie Errichtung der Fotovoltaik-Freiflächenanlagen wird frühestens ab 2010, beginnend vonSüden nach Norden, erfolgen. Auf der Gesamtfläche sind bei einer vollständigen RealisierungAnlagen mit einer Leistung von bis zu 57 Megawatt möglich.Es ist vorgesehen, Solarmodule feststehend in Reihe zu montieren. Dabei werden Modulemittels Leichtmetallkonstruktion aufgeständert und die Gestellpfosten in den Boden eingerammt.Die Rammtiefe kann in Abhängigkeit vom Boden zwischen 1,3 m und 1,5 m, der Neigungswinkelder Modultische 25° betragen. Der lichte Abstand der Reihen untereinanderergibt sich aus den Belangen der zu vermeidenden Verschattung.In Reihe gestellte Module bilden Stränge, welche in Vorsammlern (Verteilerkästen) zusammengefasst werden. Der gewonnene Strom wird in einem zu errichtenden Umspannwerkeingespeist.Die Auswirkungen des Solarparks lassen sich zunächst allgemein anhand der bau-, anlageundbetriebsbedingten Projektwirkungen beschreiben 14 .Baubedingte Projektwirkungen• Zu Teilversiegelung von Boden und Bodenverdichtung kommt es durch die Neuanlagevon Fahrwegen und in Abhängigkeit von den eingesetzten Baufahrzeugen im Bereichdes Solarparks und der Zuwegungen.• Mit den generellen Bautätigkeiten gehen Bodenumlagerungen einher, die Änderungender Vegetationszusammensetzung und damit Änderungen von Lebensraumbedingungenzur Folge haben (HERDEN et al. 2009).• Temporäre Geräusche, Erschütterungen und stoffliche Emissionen treten in Formvon Baulärm durch Transportfahrzeuge, Montagearbeiten und Baumaschinen (z.B. beimAufstellen und Verankern von Trägerkonstruktionen und Wechselrichtern) auf. Mit Erschütterungenist insbesondere beim Einsetzen von Rammpfählen während der normalenArbeitszeiten zu rechnen. Während der Bauphase ist mit Lkw-Verkehr auf den alsBaustraße genutzten landwirtschaftlichen Wegen zu rechnen. Bezüglich des Baustellenverkehrswird ein Konzept erarbeitet, um die Baustellentransporte auf das Notwendigstezu reduzieren und so zu führen, dass Rücksicht auf die Belange der Bürger genommenwird.14 Die nachfolgenden Angaben basieren, sofern nicht anders angegeben, im Wesentlichen auf den Erfahrungen aus demProjekt Solarpark "Turnow-Preilack" sowie dem Leitfaden zur Berücksichtigung von Umweltbelangen bei der Planung vonPV-Freiflächenanlagen. Entwurf, Stand 31.01.2007 von der ARGE MONITORING PV-ANLAGEN.11.06.2010 Seite 54


<strong>Bebauungsplan</strong> „Energiepark <strong>Weesow</strong>-Willmerdorf“UmweltberichtAnlagebedingte Projektwirkungen• Bodenversiegelung entsteht durch die Erstellung der Fundamente (z.B. für Wechselrichterstationen)und ggf. zusätzliche Erschließungswege und -anlagen. Zusätzliche Betriebsgebäudeo. ä. sind nicht vorgesehen.• Bodeninanspruchnahme entsteht durch die Anlage von wassergebundenen Wegen.• Überdeckung von Boden / Verschattung. Die überdeckte (= überbaute) Fläche einerAnlage ist die Projektion der Modulfläche auf die Horizontale. Bei der vorgesehenen starrenAnlage in Reihenaufstellung hat die überdeckte Fläche, bezogen auf die eigentlicheAufstellfläche einen Flächenanteil – unabhängig vom Zellentyp – von etwa 30 bis 35 %.Wesentliche Wirkfaktoren einer Bodenüberdeckung sind die Beschattung sowie die oberflächlicheAustrocknung der Böden durch die Reduzierung des Niederschlagswassersunter den Modulen. Die Intensität dieser Faktoren ist abhängig von der Höhe und derGröße der Moduleinheiten. So gewährleistet ein hier vorgesehener Abstand der Modulezum Boden von mindestens 80 cm einen ausreichenden Streulichteinfall zur Ausbildungeiner durchgängigen Vegetationsdecke.Abb. C-3:Skizze Querschnitt Solarpark• Bei PV-Anlagen können Lichtreflexe (bei tiefem Sonnenstand mit Einfallwinkel < 40°),Spiegelungen durch Lichtreflexe (reflektierte Umgebungsbilder, die Tieren Habitatstrukturenvortäuschen) oder die Ausbildung von polarisiertem Licht durch Reflexion(Vortäuschen von Wasseroberflächen für verschiedene Tierarten) als optische Effekteauftreten. Untersuchungen zeigen jedoch, dass Blendwirkungen tatsächlich kaum zu erwartensind und somit das Kollisionsrisiko von Vögeln mit den Solarmodulen als äußerst11.06.2010 Seite 55


<strong>Bebauungsplan</strong> „Energiepark <strong>Weesow</strong>-Willmerdorf“Umweltberichtgering einzuschätzen ist. 15Zwar wird Sonnenlicht auch durch glänzende Objekte wie bspw. Fenster- oder Aluminiumfrontenvon Gebäuden o.ä. gespiegelt. Gegenüber der direkten Sonnenblendung istaber bei der indirekten Blendwirkung durch die Moduloberflächen die tatsächliche Blendgefahrgeringer 16 :−Zum einen hat das reflektierte Sonnenlicht immer eine geringere Intensität als das direkteSonnenlicht, da nie die volle Lichtenergie reflektiert wird. Bei einer Solarzellebesteht die technische Zielsetzung, möglichst wenig Licht zu reflektieren und möglichstviel Licht zu absorbieren, um den Wirkungsgrad der Solarzelle zu erhöhen. Beireflektiertem Sonnenlicht kommt es daher selten zu einer „Absolutblendung“, sondernmeist nur zu einer sogenannten Adaptationsblendung, d.h. die Helligkeitskontrastesind zwar verringert und die Wahrnehmung von Objekten wird erschwert, aber nichtvöllig verhindert.− Zum anderen ist die Blendwirkung durch reflektiertes Sonnenlicht wegen der veränderlichenSonnenposition zeitlich und örtlich sehr begrenzt, während die Blendungdurch direktes Sonnenlicht über längere Zeit auf den Menschen einwirken kann.• Die visuelle Wirkung von PV-Anlagen wird von der Aufstellung in streng geometrischenMustern, je nach Anlagetyp punkt- oder linienförmig, sowie der Höhe der Module bestimmt.• Durch die geplante Einzäunung kommt es für mobile Tierarten zu Flächenentzug, Zerschneidungenund Barrierewirkungen.Betriebsbedingte Projektwirkungen• Aufheizen der Module / Wärmeabgabe. Im Regelfall erhitzen sich die Module auf Temperaturenbis 50°C, bei voller Leistung (Sonnenschein) können an der Moduloberflächezeitweise Temperaturen von über 60°C auftreten. Untersuchungen 17 ergaben, dass einGewächshauseffekt durch einen Solarpark nicht stattfindet, da innerhalb der Modulfelderweiterhin Luftaustausch-Prozesse ablaufen können. Zudem wurde festgestellt, dass sichdie Lufttemperatur zwischen Modulreihen und unter den Modulen nur geringfügig von derdes umgebenden Offenlandes unterscheidet. Insbesondere unterhalb der Module ist dieLufttemperatur geringer als im Vergleich zur Umgebung. Dieser Effekt lässt sich auf diefehlende Sonneneinstrahlung unter den Paneelen zurückführen und lässt sich auch unternatürlichen Bedingungen bspw. unter Bäumen beobachten. Das Mikroklima, das unter-151617HERDEN, C., RASSMUS, J. & B. GHARADJEDAGHI (2009): Naturschutzfachliche Bewertungsmethoden von Freilandphotovoltaikanlagen.BfN-Skripten 247. Bonn.MESEBERG, H. (2008): Gutachten zur Frage der Reflexblendung der Einwohner der Gemeinde Roth durch eine in derNachbargemeinde Waldalgesheim installierte Photovoltaikanlage. Im Auftrag der juwi Solar GmbH.- Berlin.GUTSCHKER & JONGUS, LANDSCHAFTSARCHITEKTEN (2010): Zwischenbericht zur mikroklimatischen Bewertung von Photovoltaikanlagenam Beispiel „Gerbach-Schneeberger Hof“. Odernheim.11.06.2010 Seite 56


<strong>Bebauungsplan</strong> „Energiepark <strong>Weesow</strong>-Willmerdorf“Umweltberichthalb der Paneele entsteht, ist daher durchaus mit klimatischen Verhältnissen zu vergleichen,die auch in der unbebauten Landschaft auftreten können.• Die bebauten Flächen sowie der umgebende Nahbereich in Richtung Süden, Osten undWesten werden zur Vermeidung von Verschattungen offen und von Schatten werfendenGehölzen freigehalten, was innerhalb der Modulflächen durch Mahd und in den RandundAbstandszonen optional auch durch Beweidung geschehen kann.• Weitere betriebsbedingte Wirkungen wie stoffliche Emissionen oder elektrische undmagnetische Felder treten nicht oder nur in sehr geringem Maße auf, da die verwendetenGleichstromkabel im Vergleich zu Wechselstromleitern bezüglich „Elektrosmog“ wenigerkritisch einzustufen sind und die Kabelstränge in wenig belebten Bodenschichtenverlegt werden. So können die ggf. auftretenden Stromstärken hier allenfalls abgeschirmtvon der belebten Umwelt (HERDEN et al. 2009) wirken. Aus diesen Gründen werden diesePunkte bei der weiteren Betrachtung außer Acht gelassen.• Im technischen Betrieb erzeugt der Solarpark keine nennenswerten Geräusche. Lediglichvon den Wechselrichtern können gelegentlich Betriebsgeräusche ausgehen. BetriebsbedingteLärmbeeinträchtigungen oder Überschreitungen der rechtlich vorgesehenenGrenzwerte der 4. BImSchV sind aber durch diese Vorhaben nicht zu erwarten.• Auch sind lärmbedingte Beeinträchtigungen bei Starkwindereignissen aus anderenAnlagen zurzeit nicht bekannt. Die Anlagen sind aus statischen Gründen so konzipiert,dass sie so wenig wie möglich Wind aufnehmen. Auch aus diesen Gründen ist lediglicheine Bodenfreiheit von max. 80 cm vorgesehen, auch wenn dies die Pflege der Flächeerschweren sollte. Auch von Dachanlagen sind windbedingte Lärmbeeinträchtigungennicht bekannt.• Mögliche negative Auswirkungen auf den Flugverkehr v.a. in der Nachbarschaft zu bestehendeFlugplätzen durch Solarparks sind bisher nicht bekannt. Beispiele von bereitsbestehenden Solarparks in der Nachbarschaft zu Flugplätzen 18 zeigen, dass durch denBetrieb eines Solarparks insoweit keine nachteiligen Wirkungen in diesem Fall auftreten.Mögliche Auswirkungen von Havariefällen bei Photovoltaik-Freiflächenanlagen:Ein Brand stellt durchaus ein potenzielles Szenario für die Zerstörung von PV-Modulen undder daraus möglichen Freisetzung von Schadstoffen dar. Hierbei ist aufgrund der FaktorenTemperatur und Zeitspanne, zwischen einem Gebäude- oder Flächenbrand zu unterscheiden.18 Bspw. betreibt die Firma Conergy seit 2004 auf dem südlichen Teil des Flughafengeländes Saarbrücken parallel zur StartundLandebahn einen Solarpark mit einer Leistung von 4,2 MW.11.06.2010 Seite 57


<strong>Bebauungsplan</strong> „Energiepark <strong>Weesow</strong>-Willmerdorf“UmweltberichtAnalysen 19 zeigen, dass von Cadmium-Tellurit (CdTe)-Modulen im Brandfall keine Gefahr fürMensch und Umwelt ausgeht. CdTe hat einen extrem hohen Schmelz- und Siedepunkt (derSchmelzpunkt liegt bei 1.041°C, der Siedepunkt bei 1.121°C). CdTe wird im Brandfall fastvollständig im geschmolzenen Glas eingekapselt. Versuche, bei denen Modulteile Flammentemperaturenzwischen 760 und 1.100°C ausgesetzt wurden, bewiesen, dass das CdTe imGlas eingeschlossen wird und nicht in die Luft gelangt. Höhere Temperaturen führten im Testdazu, dass CdTe noch stärker im Glas gebunden wurde.Im Übrigen können derart hohe Temperaturen bei den unter den Modulen vorgesehenenVegetationsbeständen bei einem Brand von vornherein ausgeschlossen werden: Die Temperatureines Brandes ist von der Dauer und von der Energie- sowie der Sauerstoffzufuhr abhängig.Bei einem Hausbrand im Freien erreichen die Temperaturen im Normalfall 800 bis900°C über eine vergleichsweise längere Dauer. Bis zu 1200°C sind ebenfalls möglich, jedochnur unter besonderen Bedingungen und für eine kurze Zeit.Bei einem Brand auf einer PV-Freiflächenanlage ist jedoch mit einer geringeren Temperaturzu rechnen. Hier brennt lediglich die Krautschicht ab, die unter den Modulen wächst. Entsprechendfehlt dem Feuer die notwendige Energiezufuhr, um höhere Temperaturen zu erreichen.Zum Beispiel werden beim Brand von Heideflächen für einen kurzen Zeitraum(< 30°Sek.) Temperaturen von max. 500 bis 800°C über dem Erdboden erreicht. 20Mögliche Anforderungen zum Brandschutz und Brandschutzkonzept im Zusammenhang mitder Prüfung und Freigabe der technischen Planung werden im Baugenehmigungsverfahrengeprüft und gegebenenfalls in der Baugenehmigung geregelt.3.2.2 Phase 2: Rückbau des SolarparksNach der Betriebsdauer von 25 Jahren werden die Modulträger und alle weiteren Anlagenteiledes Solarparks entfernt und alle Flächen wieder einer neuen landwirtschaftlichen Nutzungzugeführt.Im Einzelnen wird die ortsansässige Projekt-(Betriebs-)Gesellschaft im Rahmen des städtebaulichenVertrages mit der Stadt zum Rückbau der kompletten Anlage verpflichtet. Zusätzlichverpflichtet sich die Betreibergesellschaft bei Realisierung des Vorhabens, zur Sicherungder Rückbauverpflichtung eine Sicherheitsleistung zu Gunsten der Stadt zu hinterlegen.Neben diesen Verpflichtungen der Projekt-/ Betreibergesellschaft hat der ModulherstellerFirst Solar das branchenweit erste umfassende, vorfinanzierte Rücknahme- und Recycling-1920FIRST SOLAR 2010: Cadmiumtellurid. Stand März 2010. www.firstsolar.com/de/CdTe.phpVgl. SOLLMANN, D. & PODEWILS, C. (2009): Schatten über First Solar – Wie giftig sind Solarmodule aus Cadmiumtelluridwirklich? Aus Photon März 2009, Heftreihe, Seite 52-59, Aachen.11.06.2010 Seite 58


<strong>Bebauungsplan</strong> „Energiepark <strong>Weesow</strong>-Willmerdorf“UmweltberichtProgramm für Solarmodule entwickelt, um die Wiederverwertung von wertvollen Rohstoffenzu gewährleisten. Neben der Organisation der Modulrücknahme sieht dieses Programm imDetail einen Recyclingprozess vor, in dem rd. 90% des verwendeten Glases und des eingekapseltenHalbleitermaterials rückgewonnen werden. Nach dem Prinzip der Herstellerverantwortungwurde auch ein abgesicherter Finanzierungsplan entwickelt, dessen Vorfinanzierungvon unabhängiger Seite treuhänderisch verwaltet wird. Auf diese Weise sind Rücknahme-und Recyclingkosten in jedem Fall (unabhängig der finanziellen Lage von First Solar)abgedeckt.Nähere Angaben zum Modul-Recycling sind auf der Internetseite des Modulherstellers FirstSolar (www.firstsolar.com) zu erhalten.3.3 Beschreibung der Schutzgüter3.3.1 MenschBeschreibung des derzeitigen UmweltzustandsIn nächster Umgebung zum geplanten „Energiepark <strong>Weesow</strong>-Willmersdorf“ liegen die WerneuchenerOrtsteile Willmersdorf im Norden, <strong>Weesow</strong> im Osten und die Werneuchener SiedlungAmselhain im Südosten. Folgende Siedlungsbereiche befinden sich in nächster Nachbarschaftzum Vorhaben:−−−Der Trappenhof westlich des <strong>Weesow</strong>er Luchs (Entfernung zum Geltungsbereich rd.50 m, voraussichtliche Entfernung zum Modulfeld rd. 300 m), ab März 2010 als SportundFreizeitgelände genutzt (u.a. Paintball).Der westliche Dorfteil von <strong>Weesow</strong> (Entfernung zum Geltungsbereich rd. 250 m, voraussichtlicheEntfernung zum Modulfeld rd. 600 m).Landwirtschaftliche Gebäude im Süden von Willmersdorf (Entfernung zum Geltungsbereichrd. 430 m, voraussichtliche Entfernung zum Modulfeld rd. 450 m).− Der westliche Teil Amselhains (Entfernung zum Geltungsbereich rd. 950 m, voraussichtlicheEntfernung zum Modulfeld rd. 1.200 m).Das Plangebiet quert ein Betonplattenweg von <strong>Weesow</strong> in Richtung Borgsee, der auch alsRadweg genutzt wird. Er ist Bestandteil des Radwegenetzes im Regionalpark BarnimerFeldmark.Südlich des geplanten Energieparks verläuft ein landwirtschaftlicher Weg, der als Reitweg(teilweise Kremserweg) genutzt wird.Darüber hinaus kommt den im Geltungsbereich des <strong>Bebauungsplan</strong>es gelegenen Grundstücksflächenzurzeit keine besondere Bedeutung hinsichtlich einer landschaftsbezogenen11.06.2010 Seite 59


<strong>Bebauungsplan</strong> „Energiepark <strong>Weesow</strong>-Willmerdorf“UmweltberichtErholungsnutzung zu. Auch der LRP des Landkreises Barnim (1997) weist dem Plangebiet(PG) lediglich eine aktuell geringe Bedeutung für die landschaftsbezogene ruhige Erholungzu. Allerdings wird dem Bereich eine Eignung für Radwanderungen und Reitaktivitäten zugeschrieben:„Bei Ausbau des Rad- und Wanderwegenetzes abseits von vielbefahrenen Straßenhohes Potenzial für Aktivitäten“. Für den Bereich Sport / Tourismus formuliert der LRPhier das Ziel „Förderung / Entwicklung als ländlich geprägter Erholungsraum“. Als Maßnahmenwerden die Ausweisung von Wander-, Rad- und Reitwegen abseits vielbefahrenerStraßen und der Ausbau touristischer Infrastruktur genannt (LK BARNIM 1997).Beschreibung der voraussichtlichen Wirkungen des Vorhabens auf das SchutzgutAufgrund des relativ weiträumigen Abstands des geplanten Energieparks zu den vereinzeltenSiedlungsbereichen kann davon ausgegangen werden, dass keine anlage- und betriebsbedingtenBeeinträchtigungen durch das Vorhaben auf das Schutzgut Mensch zu erwartensind.Baubedingte Beeinträchtigungen durch Liefer- und Transportverkehr können zum gegenwärtigenZeitpunkt nicht völlig ausgeschlossen werden. Eine genaue Einschätzung kann ersterfolgen, wenn u. a. die Transport- und Lieferwege sowie die Baustelleneinrichtungsflächenfestgelegt sind. Allerdings wird spätestens im Baugenehmigungsverfahren sichergestellt,dass die baubedingten Beeinträchtigungen nicht über das unbedingt erforderliche Maß hinausgehen.Dafür wird bei Realisierung ein entsprechendes Konzept zur Transportlogistikentwickelt.Auch können baubedingte Beeinträchtigungen durch die Bautätigkeiten im Gelände (z.B.Rammarbeiten) zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht völlig ausgeschlossen werden, allerdingswerden die Arbeiten auch nur während der üblichen Arbeitszeiten stattfinden. Die Montageder Module an sich erfolgt manuell und ohne größere Geräuschemissionen.Das Konzept für den Energiepark sieht vor, die einzelnen Modulfelder separat zu umzäunen,so dass das bestehende Wegenetz sowie die Durchlässigkeit hinsichtlich bestehender Rad-,Reit- und Wanderwege erhalten bleibt und somit eine Zerschneidung bestehender Wegeverbindungennicht zu befürchten ist.Somit ist eine Störung der Erholungsfunktion des Gebietes durch anlage- und betriebsbedingteBeeinträchtigungen generell nicht zu erwarten. Auch Blendwirkungen der Modulekönnen aufgrund ihrer Ausrichtung und Positionierung nach Süden sowie der vorgesehenenAbstandszonen zu den erholungsrelevanten Wegen ausgeschlossen werden.Vielmehr kann davon ausgegangen werden, dass der Energiepark <strong>Weesow</strong>-Willmersdorfeine gewisse Öffentlichkeitswirksamkeit entfaltet, die zudem durch geplante Informationstafelnund einen Informationspunkt, an dem interessierten Besuchern Hintergrundwissen vermitteltwerden soll, mit hoher Wahrscheinlichkeit noch befördert wird.11.06.2010 Seite 60


<strong>Bebauungsplan</strong> „Energiepark <strong>Weesow</strong>-Willmerdorf“UmweltberichtWie bereits bei der Darstellung der anlagebedingten Projektwirkungen ausgeführt (vgl. Kap.3.2.1), treten zum einen Blendwirkungen durch reflektiertes Sonnenlicht wegen der veränderlichenSonnenposition zeitlich und örtlich nur sehr begrenzt auf. Zum anderen können dieseaufgrund der festen Ausrichtung der Module nach Süden auch nur von südlich gelegenenPositionen in Richtung Energiepark wahrgenommen werden. Damit sind Beeinträchtigungendes Landschaftsbildes durch Blend- und Spiegelwirkungen weitgehend auszuschließen, dadiese allenfalls nur von wenigen Standorten vom Feldweg am Luch aus wahrnehmbar sind.Der Abstand der Modulflächen vom Weg, bestehende Wald- und Feldgehölzflächen sowiedie im Maßnahmekonzept vorgesehenen Maßnahmen werden entsprechende Beeinträchtigungenbei einer Blickrichtung von Süden weitgehend unterbinden.Auch für die angrenzenden Ortschaften sind bereits wegen der Entfernung und zusätzlichder vorgesehenen Pflanzmaßnahmen keine einschlägigen Beeinträchtigungen zu erwarten:• Beim Blick von Osten aus Richtung <strong>Weesow</strong> blickt man eher parallel durch die nach Südenausgerichteten Modulreihen.• Beim Blick von Norden aus Richtung Willmersdorf auf den Energiepark blickt man auf dieRückseite der Module.Somit sind Spiegelungen ausgeschlossen.Darüber hinaus ist zum einen geplant, den Plattenweg als Radweg auszubauen. Zum anderenwird geprüft, ob der Feldweg vom Borgsee nach Willmersdorf ebenfalls als Radweg ausgebautwerden kann, um Willmersdorf an das regionale Radwegenetz anzubinden. Dabeiwürde es sich dann insgesamt um 2,6 km Radwege handeln.Weiterhin soll Reitern die Möglichkeit gegeben werden, das Energieparkgelände zu durchreiten.Dafür wird ein Reitpfad (Grasnarbe, keine gesonderte techn. Ausführung) mit 7.365 mLänge zur Verfügung stehen.Zudem wird die geplante Anlage nur für einen zeitlich befristeten Zeitraum vorhanden sein.Am Ende der genehmigten Laufzeit der Anlage nach rd. 25 Jahren wird diese wieder vollständigzurückgebaut.3.3.2 Tiere, Pflanzen und Biologische Vielfalt3.3.2.1 Pflanzen, BiotopeBeschreibung des derzeitigen UmweltzustandsDas Plangebiet wird ackerbaulich genutzt, lediglich in den Randbereichen bestehen kleinereFeldgehölze. Darüber hinaus existieren entlang des querenden Plattenweges einzelne Bäumeund Sträucher. Weiterhin besteht im westlichen Bereich eine rd. 900 m lange und 12,5 m11.06.2010 Seite 61


<strong>Bebauungsplan</strong> „Energiepark <strong>Weesow</strong>-Willmerdorf“Umweltberichtbreite Feldgehölzhecke, die 2003 dort gepflanzt wurde, vgl. auch Karte 1 „Bestand“. Einedetaillierte Darstellung ist im Anhang 2 nachzulesen.Südlich an das Plangebiet grenzt das <strong>Weesow</strong>er Luch (s.u.) an. Weiterhin ist noch der nordwestlichaber außerhalb des Plangebietes gelegene Borgsee erwähnenswert, ein geschütztesBiotop, das in den letzten Jahren im Rahmen von Ausgleichsmaßnahmen saniert wurde.Gemäß des LRP (LK BARNIM 1997) ist das gesamte Plangebiet bezüglich Arten- und Lebensgemeinschaftenvon eingeschränkter ökologischer Bedeutung. Vereinzelt befinden sichWaldbereiche im Süden des PG und in angrenzenden Bereichen, für die die „Sicherung derWaldbestände sowie Umsetzung einer ordnungsgemäßen Forstwirtschaft“ als Ziel formuliertwird. Als Maßnahme wird die Umwandlung monotoner Forsten in naturnahe Waldgesellschaften(unter Berücksichtigung der potenziellen natürlichen Vegetation) genannt.Beschreibung der voraussichtlichen Wirkungen des Vorhabens auf Pflanzen und BiotopeWie bereits beschrieben, sind durch das Vorhaben Ackerflächen betroffen. Nach der Auswertungder Biotopkartierung stellt sich die Flächeninanspruchnahme des derzeitigen Flächenkonzeptes,wie Tab C-1 dargestellt dar. Demnach sind im 238,5 ha großen Geltungsbereichdes B-Planes auf 178,6 ha Solaranlagen (Sonderbauflächen) vorgesehen. Davon istwiederum fast die gesamte Fläche Ackerfläche, lediglich bei 2,3 ha handelt es sich zurzeitum Intensivgrasland.Tab. C-1:Eingriffsbilanz – Biotopverluste durch die Ausweisung des Sondergebietes*Kartiereinheit Buchstabencodierung Flächenverlust (ha)Intensivgrasland, neben Gräsern auch verschiedenekrautige Pflanzenarten, frischer StandorteGIKM 2,33Intensiväcker LI 176,25Teilversiegelter Weg (inkl. Pflaster) OVWT 0,02Gesamt 178,6* Geltungsbereich: 238,5 ha, Sondergebiete 178,6 haWeiterhin gibt es im Plangebiet insgesamt 36 Gehölze, die alle erhalten bleiben und fallserforderlich während des Baubetriebes durch entsprechende Schutzmaßnahmen vor Beeinträchtigungund Beschädigung geschützt werden.Das Flächenkonzept sieht vor, dass rd. 55 ha für Randstreifen und Abstandsflächen mit entsprechendenlandschaftspflegerischen Maßnahmen zur Verfügung stehen.Das Maßnahmenkonzept ist in Karte 2 „Maßnahmenkonzept“ dargestellt. Es sieht folgendeMaßnahmen vor:11.06.2010 Seite 62


<strong>Bebauungsplan</strong> „Energiepark <strong>Weesow</strong>-Willmerdorf“Umweltbericht• Das Flächenkonzept des „Energieparks <strong>Weesow</strong>-Willmersdorf“ ermöglicht es, die dortzurzeit ausgeräumte Landschaft mit Kleinstrukturen in den Randstreifen und Abstandsflächenanzureichern (Lesesteinhaufen, Altholzstapel u. ä.). Dies entspricht auch denVorschlägen des Flächennutzungsplans der STADT WERNEUCHEN (1995). Die Randstreifenund Abstandsflächen werden zur Eigenbegrünung sich selbst überlassen und odermit einer artenreichen Grünlandmischung eingesät. Eine regelmäßige Mahd dieser Flächenist erforderlich, optional ist auf den Flächen außerhalb der Modulfelder auch einenBeweidung möglich. Für eine derartige Nutzung sind rd. 48 ha vorgesehen.• In diesen Abstands- und Randflächen sind auch unter Beachtung und Vermeidung einermöglichen Beschattung der Modulfelder landschaftsgerechte Pflanzungen mit gebietsheimischenGehölzen und Benjeshecken (sog. Totholzhecken aus dünnem Gehölzschnitt)vorgesehen.• In der Abstandsfläche zum <strong>Weesow</strong>er Luch sind Maßnahmen vorgesehen, die auch dasSchutzgebiet an sich befördern: z.B. Obstbaumpflanzungen und Sukzessionsbereiche.• Das landschaftspflegerische Maßnahmenkonzept sowie ggf. weitere erforderliche Maßnahmensind und werden mit der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Barnimabgestimmt, um naturschutzfachliche Belange möglichst optimal einbeziehen und bei derUmsetzung eines Maßnahmenkonzeptes berücksichtigen zu können.• Am Ende der vorgesehenen Laufzeit der Anlage nach rd. 25 Jahren wird diese vollständigwieder zurückgebaut.Die Eingriffs-Ausgleichbilanz ist in Kapitel 3.11 dargestellt.Insgesamt ist davon auszugehen, dass nach Bau, Betrieb und Rückbau der Anlage die beeinträchtigtenFunktionen des Schutzgutes Pflanzen gem. § 12 BbgNatSchG wiederhergestelltsind. Die durch das Vorhaben verursachten Beeinträchtigungen sind somit ausgeglichen.3.3.2.2 TiereIm Rahmen des <strong>Bebauungsplan</strong>verfahrens wurden durch folgende Erhebungen Informationenfür das Schutzgut Tiere gewonnen:Zum einen wurden die im Plangebiet vorkommenden Brut- und Zugvögel erfasst. Zum anderenwurde durch die Erfassung möglicher Amphibienwanderungen die Bedeutung des Plangebietesfür das <strong>Weesow</strong>er Luch sowie den Borgsee ermittelt. Dieses Vorgehen wurde mitder unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Barnim abgestimmt.Darüber wurden lokale Fachleute hinsichtlich des potenziellen Arteninventars zu Rate gezogenund diese Informationen auch für den Artenschutzbeitrag mit aufgenommen, z.B. Informationenzu Fledermausbeständen auf dem ehemaligen ADN-Gelände nordöstlich des Geltungsbereichesund zu den Rast- und Zugvögeln.11.06.2010 Seite 63


<strong>Bebauungsplan</strong> „Energiepark <strong>Weesow</strong>-Willmerdorf“Umweltbericht3.3.2.2.1 AmphibienBeschreibung des derzeitigen UmweltzustandsIm März und April 2010 wurden zur Erfassung der Amphibien insgesamt fünf Begehungen imPlangebiet durchgeführt. Bei vier Begehungen wurden zum einen die Straßen und Wege imGebiet des geplanten Energieparks nach wandernden Amphibien und Straßenopfern abgesucht.Dazu wurden bei günstiger Witterung (feucht, milde Temperaturen) die Straßen undWege mit einer starken Taschenlampe abgegangen (z. T. mehrmals). Außerdem wurde der„Borgsee“ am Westrand des geplanten Energieparks auf das Vorkommen von rufenden undlaichenden Amphibien kontrolliert. Dabei wurden die Uferbereiche mit einer starken Taschenlampeabgeleuchtet. Am „Borgsee“ wurden bei einer weiteren Kontrolle Lichtfallen zur Erfassungvon Molchen eingesetzt.Während der Kontrolle der Wege und Straßen an fünf Tagen wurden keine wandernden und/ oder überfahrenen Amphibien gefunden.Im „Borgsee“ wurden vier Arten nachgewiesen. In der Tab. C-2 sind die Amphibien-Nachweise zusammengestellt.Tab. C-2:Ergebnisse der im März und April 2010 erfassten Amphibien im „Borgsee“Art max. Anzahl Fundort NachweismethodeTeichmolch 1 ♂, 1 ♀ Borgsee (Südteil) LichtfallenErdkröte 2 ruf. ♂, 1 Adultes (tot) Borgsee (Südteil) Sicht / VerhörenKnoblauchkröte 1 (tot) Borgsee (Nordteil) SichtMoorfrosch 7 Laichballen, 1 Adultes (tot) Borgsee (Nordteil) SichtTrotz intensiver Suche wurde kein weiterer Laich gefunden.Da zum Vorkommen der Amphibien im <strong>Weesow</strong>er Luch eine aktuelle Untersuchung aus demJahr 2008 (PIERSON 2009) vorliegt, wurde auf die gezielte Untersuchung dieses Gebietesverzichtet. Während der Kontrolle der Wege sowie während der Untersuchungen zu denVögeln gab es einige Zufallsbeobachtungen am <strong>Weesow</strong>er Luch.Am <strong>Weesow</strong>er Luch wurden eine rufende Rotbauchunke und drei rufende Knoblauchkrötenfestgestellt. Wandernde Amphibien von dort in Richtung B-Plan-Bereich konnten nicht festgestelltwerden.PIERSON (2009) wies im <strong>Weesow</strong>er Luch im Jahr 2008 zwischen März und August die ArtenRotbauchunke (17 Individuen) und Moorfrosch (6 Individuen) nach. Nach älteren Erfassungenaus dem Antrag auf Ausweisung als Naturschutzgebiet (1992), dem Schutzwürdigkeitsgutachten(1993) sowie den digitalen Daten des NATURSCHUTZSTATION RHINLUCH (2006)wurden darüber hinaus das Vorkommen der Wechselkröte, der Knoblauchkröte sowie desKammmolches bestätigt (PIERSON 2009). Das Vorkommen kleiner Populationen dieser Artenwurde aufgrund der Habitatabschätzung und dem Vorhandensein potenzieller Laichgewäs-11.06.2010 Seite 64


<strong>Bebauungsplan</strong> „Energiepark <strong>Weesow</strong>-Willmerdorf“Umweltberichtser bei der Untersuchung von PIERSON (2009) bestätigt. Darüber hinaus sind dort für das<strong>Weesow</strong>er Luch auch noch Erdkröte, Teich- und Grasfrosch belegt.Bewertung und Beschreibung der voraussichtlichen Wirkungen des Vorhabens aufAmphibienAuf Grund der lang anhaltenden kalten Witterung im Februar/März 2010 kam es in diesemJahr zu einer deutlichen Verzögerung des Laich- und Rufgeschehens bei den Amphibien.Bei der Bewertung der nachgewiesenen Arten am „Borgsee“ ist daher zu berücksichtigen,dass in dieser Untersuchung lediglich der Aspekt der Frühlaicher in angemessenem Umfanguntersucht werden konnte.Die wenigen Nachweise, sowohl bezüglich der Arten-, als auch der Individuenzahlen, zeigendeutlich die geringe Eignung des Borgsees als Amphibiengewässer, zumindest für die Frühlaicher.Noch vor wenigen Jahren konnten am „Borgsee“ nicht nur wesentlich mehr Individuenz.B. des Moorfrosches und der Knoblauchkröte festgestellt werden, sondern es wurdenauch regelmäßig rufende Rotbauchunken und Wechselkröten sowie Kammmolche beobachtet(TETZLAFF mdl. Mitt., BÖF 2010). Massenhaft tote Fische nach Rückgang des Eises, aberauch noch zahlreiche Fische im Gewässer sowie Angelstellen sind ein klares Indiz für diewesentliche Ursache des Rückgangs.. Bekanntermaßen können nur Erdkröten dauerhaft infischreichen Gewässern erfolgreich reproduzieren. Alle anderen Amphibienarten werden inkurzer Zeit aus den Gewässern verdrängt bzw. die Populationen brechen zusammen, daLaich und Larven von den Fischen gefressen werden. Es ist daher sehr wahrscheinlich, dassder „Borgsee“ seine Bedeutung als Laichgewässer nicht nur für die Frühlaicher verloren hat,sondern dass dies auch auf die später laichenden Arten sowie auf den Kammmolch zutrifft.Es kann davon ausgegangen werden, dass im Bereich des geplanten Energieparks keinespeziellen Wanderkorridore von Amphibien vorhanden sind. Wie bereits beschrieben, hat der„Borgsee“ sehr wahrscheinlich keine besondere Bedeutung mehr als Laichgewässer.Nördlich des <strong>Weesow</strong>er Luchs, d.h. im Bereich des geplanten Energieparks als auch in dessenUmfeld, befinden sich weder potenziell besonders geeignete Winterverstecke, noch attraktiveAmphibien-Landlebensräume. Es ist wahrscheinlich, dass die im <strong>Weesow</strong>er Luchvorkommenden Arten zum einen im Luch und dessen direktem Umfeld überwintern und sichhier folglich die Sommer und Winter-Landlebensräume befinden.Dies gilt auch für die Knoblauchkröte, die als Winterquartier leicht grabbare sandige Standortebevorzugt. Die Winterquartiere befinden sich dabei nur wenige Meter bis 200 m (in Ausnahmefällenauch bis 1.200 m) von den Laichgewässern entfernt. Bestehende Funktionsbeziehungenbzw. gerichtete Amphibienwanderungen im Bereich der Vorhabenfläche wurdenim Rahmen der durchgeführten Amphibienkartierungen nicht nachgewiesen und sind auchan anderer Stelle nicht dokumentiert.11.06.2010 Seite 65


<strong>Bebauungsplan</strong> „Energiepark <strong>Weesow</strong>-Willmerdorf“UmweltberichtAufgrund der Tatsache, dass die Flächen des Energieparks aktuell keine Bedeutung als Lebensraumfür Amphibien aufweisen, kann davon ausgegangen werden, dass der geplanteEnergiepark zu keinen erheblichen Beeinträchtigungen von Amphibien führt.Für eine potenziell großräumigere Vernetzung stellt der Energiepark keine unüberwindbareBarriere dar. Zur Vermeidung potenzieller Zerschneidungswirkungen wird beim erforderlichenZaun der Anlage mindestens 10 cm Bodenfreiheit vorgesehen, um eine Durchlässigkeitfür Kleintiere zu gewährleisten.Darüber hinaus ermöglicht das Flächenkonzept des „Energieparks <strong>Weesow</strong>-Willmersdorf“es, neben Obstbaumpflanzungen, landschaftsgerechten Pflanzungen mit gebietsheimischenGehölzen, Anlage von Trittsteinbiotopen etc., die zurzeit ausgeräumte Landschaft im Geltungsbereichmit Kleinstrukturen anzureichern und somit auch die Lebensraumbedingungenfür Amphibien zu verbessern.3.3.2.2.2 AvifaunaZug- und Rastvögel sowie WintergästeZur Erfassung der Zug- und Rastvögel wurden im März zwei fünfstündige Kontrollen der geplantenEnergieparkfläche sowie der angrenzenden Flächen durchgeführt. Beginnend mitSonnenaufgang wurde das Gebiet zu Fuß abgegangen bzw. mit dem Fahrrad abgefahren.Auch während der drei Brutvogelkartierungen im April (s.u.) wurden die Zug- und Rastvögelmit erfasst und dokumentiert.Die Erfassung der Vögel erfolgte durch Sichtbeobachtung (Fernglas, Spektiv) und anhandihrer art-typischen Lautäußerungen.Alle beobachteten Arten sind in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt. Neben den Einstufungenin die Roten Listen von Brandenburg (RYSLAVY & MÄDLOW 2008) und Deutschland(SÜDBECK et al. 2007) sowie in die Vogelschutzrichtlinie der EU (1997) werden die Stetigkeit(Anzahl der Nachweise) während der Untersuchungen sowie die größte beobachtete (z. T.geschätzte) Anzahl angegeben.Abkürzungsverzeichnis für Tab. C-3:RLB Rote Liste Brandenburg (RYSLAVY & MÄDLOW 2008)RLD Rote Liste Deutschland (SÜDBECK et al. 2007)Kategorien der Roten Listen:2 = stark gefährdet3 = gefährdetVRL Anhang I der Vogelschutzrichtlinie der EUSte. Stetigkeit / Anzahl der BeobachtungenUG UntersuchungsgebietÜnur ÜberflugKursiv sind geschätzte Werte dargestellt.11.06.2010 Seite 66


11.06.2010 Seite 67Tab. C-3:Ergebnisse der im März und April 2010 im Bereich des geplanten Energieparks <strong>Weesow</strong> sowie in dessen Umfeld beobachtetenZug- und RastvogelartenWissenschaftlicher RL RLUGDeutscher Name NameB D VRL Stet. Maximum BemerkungHöckerschwan Cygnus olor 1 / 5 2 ÜBlässgans Anser albifrons 1 / 5 930 Ü nur Überflüge in großer Höhe ohne Beziehung zum UGGraugans Anser anser 1 / 5 2 ÜStockente Anas platyrhynchos 3 / 5 ein Paar am „Borgsee“Mäusebussard Buteo buteo 5 / 5 mind. 7 auch möglicher BrutvogelKranich Grus grus + 5 / 5 120in mehreren kleineren Trupps, einmalig 75 Tiere in einemTrupp südwestlich des <strong>Weesow</strong>er Luchs, mehrer PaareKiebitz Vanellus vanellus 2 2 1 / 5 90 ein einzelner Trupp im Zentrum des UGRingeltaube Columba palumbus 2 / 5 100Dohle Corvus monedula 1 / 5 100Saatkrähe Corvus frugilegus 1 / 5 200Feldlerche Alauda arvensis 3 5 / 5 > 250 (?)ein großer gemischter Trupp südwestlich des <strong>Weesow</strong>erLuchsStar Sturnus vulgaris 5 / 5 200nur einmalig ein großer Trupp, sonst vereinzelt oder kleineTrupps, BrutvögelWacholderdrossel Turdus pilaris 3 / 5 560 im gesamten Gebiet verteiltRotdrossel Turdus iliacus 1 / 5 19Wiesenpieper Anthus pratensis 2 1 / 5 mind. 100 starker Durchzug Anfang AprilBuchfink Fringilla coelebs 5 / 5Bergfink Fringilla montifringilla 1 / 5 30Grauammer Miliaria calandra 3 5 / 5Goldammer Emberiza citrinella 5 / 5in kleineren Trupps vor allem in Gehölzen am südlichenRand des UGin kleineren Trupps vor allem in Gehölzen am südlichenRand des UGMischung von ziehenden mit (wahrscheinlichen) Brutvögeln,nur kleinere TruppsMischung von ziehenden mit (wahrscheinlichen) Brutvögeln,nur kleinere Trupps<strong>Bebauungsplan</strong> „Energiepark <strong>Weesow</strong>-Willmerdorf“Umweltbericht


<strong>Bebauungsplan</strong> „Energiepark <strong>Weesow</strong>-Willmerdorf“UmweltberichtBewertung und Beschreibung der voraussichtlichen Wirkungen des Vorhabens aufRastvögelMit einer Untersuchung ausschließlich im März und April erfasst man nur einen Teil des jährlichenZuggeschehens. Darüber hinaus ist zu bemerken, dass der Frühjahrszug i.d.R.schneller von Statten geht, da die planungsrelevanten Arten (Kranich, Kiebitz, Gänse,Schwäne) meist keine längeren Rastpausen einlegen. Daher kann die aktuelle Bedeutungdes Gebietes für die Zug- und Rastvögel auf Grundlage der bisher erhobenen Daten nichtabschließend beurteilt werden. Für eine noch genauere Bewertung wäre eine Untersuchungüber die gesamte Zugzeit (August bis April) notwendig.Die diesjährigen Beobachtungsergebnisse unterstützen allerdings die Beobachtungen desörtlichen Ornithologen Herrn Meyer 21 , der Folgendes mitgeteilt hat:Regelmäßig können vor allem im Herbst, insbesondere wenn die Äcker zuvor mit Mais bestelltwaren, rastende Kraniche im Bereich des geplanten Energieparks beobachtet werden.Es handelt sich dabei überwiegend um kleinere Trupps, im Maximum ca. 200 Tiere, wasaber selten der Fall ist. Rastende Gänse werden im Gebiet nur äußerst selten beobachtet. Infrüheren Jahren wurden noch vermehrt Kiebitze festgestellt, in den letzten Jahren aber nurnoch sporadisch (einhergehend mit dem Verschwinden des Kiebitzes als Brutvogel und demallgemein zu beobachtenden Rückgang des Kiebitzes).Insgesamt lässt sich aus den vorliegenden Erkenntnissen folgern, dass das Plangebiet vsl.keine hervorgehobene Relevanz für durchziehende Arten aufweist. Keine der beobachtetenArten kommt mit hoher Abundanz im Plangebiet oder dessen näheren Umgebung vor. TraditionelleSchlafplätze von z.B. Kranichen und/ oder Gänsen, auf Grund derer mit einem vermehrtenAuftreten dieser Arten im UG zu rechnen wäre, sind im Umfeld des geplanten Energieparksnicht bekannt. Der nächste regelmäßig genutzte Kranichschlafplatz (im Maximumrund 200 Tiere) befindet sich in der Nähe von Biesenthal, ca. 13 km nordwestlich, und dernächste Gänseschlafplatz bei Ruhlsdorf, ca. 20 km nordwestlich von Willmersdorf (BÖF2010).Da die durchziehenden Vögel ihre Äsungsflächen in Abhängigkeit der Fruchtfolge und demvorhandenen Nahrungsangebot unterschiedlich stark nutzen und zwischen verschiedenenFlächen wechseln, ist kein starres Raumnutzungsmuster gegeben. In der das Plangebietumgebenden Kultur- und Naturlandschaft verbleiben auch nach Realisierung des Vorhabensungestörte, großflächige und v.a. geeignete Bereiche, die die Rast- und Zugvögel auch zukünftigals Ruhestätten/ Äsungsflächen dienen (können). Die ökologische Funktionalität dervon den Rast- und Zugvögeln genutzten Flächen ist daher im räumlichen Umfeld auch weiterhingegeben.21Herr MEYER ist im benachbarten Seefeld wohnhaft und als aktiver Ornithologe (er ist z.B. Weißstorch- und Kranichbetreuer)seit vielen Jahren regelmäßig in der Region unterwegs11.06.2010 Seite 68


<strong>Bebauungsplan</strong> „Energiepark <strong>Weesow</strong>-Willmerdorf“UmweltberichtAufgrund der Tatsache, dass die Flächen des Energieparkes aktuell keine besondere Bedeutungals Rastgebiet haben, kann insgesamt davon ausgegangen werden, dass durch dengeplanten Energiepark keine erheblichen Beeinträchtigungen für Zug- und Rastvögel sowieWintergäste zu erwarten sind.BrutvögelZur Erfassung Brutvögel wurden Morgenkartierungen sowie Abendkartierungen von März bisJuni durchgeführt.Bei den Abendkartierungen wurde in den Gehölzstrukturen im Umfeld des geplanten Energieparksnach Eulen gesucht. Dabei wurden Klangattrappen eingesetzt.Bei den bei Sonnenaufgang begonnenen Kartierungen wurde die Revierkartierungsmethodeangewandt. Auch die relevanten Beobachtungen aus den Zugvogelkartierungen wurden indie Auswertung aufgenommen. Allerdings ist eine abschließende Auswertung der Beobachtungenin Form von Revieren noch nicht möglich, da insbesondere bis Mitte Juni die vorgegebenenWertungszeiträume noch nicht abschließend berücksichtigt werden konnten (S.SÜDBECK et al. 2005 bzw. BIBBY et al. 1995). Daher können die Ergebnisse lediglich in einerkommentierten Artenliste dargestellt werden.Während der Brutvogelkartierung wurden insgesamt 42 Vogelarten festgestellt, von denenmindestens 37 als potenzielle Brutvogelarten eingeschätzt werden.Alle im Rahmen der Brutvogelkartierung beobachteten Arten sind in der nachfolgenden Tabellaufgeführt. Neben den Einstufungen in die Roten Listen von Brandenburg (RYSLAVY &MÄDLOW 2008) und Deutschland (SÜDBECK et al. 2007) sowie in die Vogelschutzrichtlinie derEU (1997) wird der Status angegeben.Abkürzungsverzeichnis für Tab. C-4:pBV potenzieller BrutvogelBV BrutvogelNNahrungsgast11.06.2010 Seite 69


11.06.2010 Seite 70Tab. C-4:Ergebnisse der Brutvogelkartierung im Bereich des geplanten Energieparks <strong>Weesow</strong>Deutscher Name Wissenschaftlicher Name RLBRLDVRL Status BemerkungenStockente Anas platyrhynchos pBV am „Borgsee“, wahrscheinlich Brut im <strong>Weesow</strong>er LuchWachtel Coturnix coturnix pBV 1-2 r♂Fasan Phasianus colchicus pBVRohrweihe Circus aeruginosus 3 NSchwarzmilan Milvus migrans + NRotmilan Milvus milvus 3 + NMäusebussard Buteo buteo N / pBV möglicherweise Brut im Wald südlich des geplanten EnergieparksKranich Grus grus + N / BV sehr wahrscheinlich Brut im <strong>Weesow</strong>er Luch, s.u.Ringeltaube Columba palumbus rN in Gehölzstrukturen im Randbereich des geplanten EnergieparksBuntspecht Dendrocopos major BV im Wald südlich des geplanten EnergieparksNeuntöter Lanius collurio V 3 + BV Gehölzpflanzung im südwestlichen Bereich des geplanten EnergieparksElster Pica pica pBV in Gehölzstrukturen im Randbereich des geplanten EnergieparksEichelhäher Garrulus glandarius pBV in Gehölzstrukturen im Randbereich des geplanten EnergieparksNebelkrähe Corvus corone cornix BV in Gehölzstrukturen im Randbereich des geplanten EnergieparksKolkrabe Corvus corax BV / N Brut am „Borgsee“, möglicherweise weitere Brut in Gehölz südlichgeplanten EnergieparkBlaumeise Parus caeruleus pBV im Wald südlich des geplanten EnergieparksKohlmeise Parus major BV in Gehölzstrukturen im Randbereich des geplanten EnergieparksHaubenmeise Parus cristatus pBV im Wald südlich des geplanten EnergieparksWeidenmeise Parus montanus pBV im Wald südlich des geplanten EnergieparksHeidelerche Lullula arborea V + pBV 1 s♂ am Südrand des UGFeldlerche Alauda arvensis 3 3 pBV sehr zahlreich auf der gesamten Fläche, s.u.Rauchschwalbe Hirundo rustica 3 V NFitis Phylloscopus trochilus pBV im Wald südlich des geplanten EnergieparksZilpzalp Phylloscopus collybita pBV in Gehölzstrukturen im Randbereich des geplanten EnergieparksMönchsgrasmücke Sylvia atricapilla pBV in Gehölzstrukturen im Randbereich des geplanten Energieparks<strong>Bebauungsplan</strong> „Energiepark <strong>Weesow</strong>-Willmerdorf“Umweltbericht


11.06.2010 Seite 71Deutscher Name Wissenschaftlicher Name RLBRLDVRL Status BemerkungenKlappergrasmücke Sylvia curruc pBV in Gehölzstrukturen im Randbereich des geplanten EnergieparksZaunkönig Troglodytes troglodytes pBV im Wald südlich des geplanten EnergieparksKleiber Sitta europaea pBV im Wald südlich des geplanten EnergieparksWaldbaumläufer Certhia familiaris pBV im Wald südlich des geplanten EnergieparksGartenbaumläufer Certhia brachydactyla pBV im Wald südlich des geplanten EnergieparksStar Sturnus vulgaris BV in Gehölzstrukturen im Randbereich des geplanten EnergieparksAmsel Turdus merula pBV in Gehölzstrukturen im Randbereich des geplanten EnergieparksSingdrossel Turdus philomelos pBV im Wald südlich des geplanten EnergieparksRotkehlchen Erithacus rubecula pBV im Wald südlich des geplanten EnergieparksBaumpieper Anthus trivialis pBV im Wald südlich des geplanten EnergieparksBachstelze Motacilla alba pBV in Gehölzstrukturen im Randbereich des geplanten EnergieparksBuchfink Fringilla coelebs pBV in Gehölzstrukturen im Randbereich des geplanten EnergieparksGrünfink Carduelis chloris pBV in Gehölzstrukturen im Randbereich des geplanten EnergieparksStieglitz Carduelis carduelis pBV in Gehölzstrukturen im Randbereich des geplanten EnergieparksGrauammer Miliaria calandra 3 pBV vor allem entlang des Plattenweges, mind. 7 Rev. ges.Goldammer Emberiza citrinella pBV in Gehölzstrukturen im Randbereich des geplanten EnergieparksRohrammer Emberiza schoeniclus pBV<strong>Bebauungsplan</strong> „Energiepark <strong>Weesow</strong>-Willmerdorf“Umweltbericht


<strong>Bebauungsplan</strong> „Energiepark <strong>Weesow</strong>-Willmerdorf“UmweltberichtBewertung und Beschreibung der voraussichtlichen Wirkungen des Vorhabens auf dieBrutvögelDie Anzahl der singenden Feldlerchen erscheint überdurchschnittlich. Es ist aber zu berücksichtigen,dass Feldlerchen auch auf dem Zug bereits singen und dadurch eine höhere Brutdichtesuggerieren.Auch das Vorkommen der anderen Arten kann zum jetzigen Zeitpunkt (10. Juni) nicht abschließendbewertet werden, da zum einen noch zahlreiche potenziell vorkommende Brutvogelartenfehlen, Spätankommende die Reviere noch nicht gebildet haben und zum anderenviele Arten im Durchzug sind. Bisher beschränkten sich nahezu alle Nachweise revieranzeigenderArten (außer Feldlerche) auf die Randbereiche des Untersuchungsgebietes. Die Untersuchungenund Erfassungen werden aber bis zum Abschluss der Brutperiode weitergeführt.Zusätzliche – aufgrund der momentan durchgeführten Erfassungen aber nicht zu erwartende– Erkenntnisse könnten dann noch im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrensberücksichtigt werden.Hervorzuheben ist das Kranichbrutpaar vom <strong>Weesow</strong>er Luch. Dabei handelt es sich um einentraditionellen Brutplatz, der seit vielen Jahren bekannt und jährlich besetzt ist (MEYERschriftl. Mitt.). Das Brutpaar vom <strong>Weesow</strong>er Luch ist eines von ca. zehn Brutpaaren im AltkreisBernau.Bei Realisierung des Energieparkprojektes ginge ein Teil des potenziellen Nahrungshabitatesdieses Paares verloren. Wie auch die aktuellen Untersuchungen am Standort belegen,nutzen Kraniche zur Nahrungssuche regelmäßig auch Ackerflächen. Bevorzugt werden allerdingsFeuchtwiesen, Moore u.ä. Trotzdem ist eine mögliche Beeinträchtigung des Brutgeschehensdurch den Verlust eines größeren Anteils des potenziellen Nahrungsgebietes nichtauszuschließen.Zur Vermeidung der Störung des Kranichs im <strong>Weesow</strong>er Luch während des Fortpflanzungszeitraumswird eine Bauzeitenbeschränkung in den Sondergebieten SO 4 und SO 5 innerhalbder 500 m breiten Fluchtdistanz des Kranichs definiert (siehe auch Karte „Maßnahmenkonzept“):Im Detail sollen die Baufeldfreimachung und anschließende Bautätigkeiten vonSüden her in den genannten Baufeldern beginnen und zwar innerhalb des Zeitraumes Augustbis Februar. Die Bautätigkeiten müssen bis Ende Februar in den genannten Bereichenabgeschlossen sein, damit eine Störung des Brutgeschehens (Brutzeitraum Kranich: AnfangMärz bis Ende Juli) ausgeschlossen wird.Die Vorhabensfläche bietet der bodenbrütenden Feldlerche bislang geeignete Brutplätze. ImZuge der Bauvorbereitungen werden im Bereich der Modulfelder die für die Feldlerche geeignetenHabitatstrukturen (Acker- und Brachflächen) in einem Umfang von ca. 178 ha inAnspruch genommen. Als Vermeidungsmaßnahme zur Verhinderung des Eintretens derVerbotstatbestände wird ein frühzeitiger Baubeginn spätestens zum Anfang des MonatsMärz innerhalb aller Sondergebiete mit Ausnahme der SO 4 und 5 festgelegt, für die in Teilbereichenbereits eine Baubeschränkung wegen des im Luch brütenden Kranichs (s.o.) be-11.06.2010 Seite 72


<strong>Bebauungsplan</strong> „Energiepark <strong>Weesow</strong>-Willmerdorf“Umweltberichtsteht. Die Hauptbrutzeit der Feldlerche dauert von April bis einschließlich Juli (BMVBS2008). Entsprechend ist vor diesem Zeitraum eine Etablierung von Brutstätten der Feldlerchenicht zu erwarten. Es wird davon ausgegangen, dass die Bautätigkeiten vor Einsetzen derBrutperiode eine Scheuchwirkung auf die Feldlerche entfaltet. Damit wird die Brutplatzwahlinnerhalb der Vorhabenfläche verhindert. Unter Berücksichtigung, dass im näheren und weiterenUmfeld des Vorhabens weiterhin geeignete und großräumige Offenlandflächen wieAcker- und Grünlandflächen für die Feldlerche verbleiben, ist von keiner Beeinträchtigungdes Erhaltungszustandes der lokalen Population durch die Inanspruchnahme von Offenlandflächenauszugehen. Auch nach der Vorhabenrealisierung verbleibt in den umliegenden Bereichenein ausreichend großer Lebensraum, um das langfristige Überleben der Feldlerchezu sichern.Darüber hinaus ermöglicht das Flächenkonzept des „Energieparks <strong>Weesow</strong>-Willmersdorf“es, neben Obstbaumpflanzungen, landschaftsgerechten Pflanzungen mit gebietsheimischenGehölzen, Anlage von Trittsteinbiotopen etc., die zurzeit ausgeräumte Landschaft im Geltungsbereichmit Kleinstrukturen anzureichern und somit auch die Lebensraumbedingungenfür Brutvögel zu verbessern.3.3.2.2.3 Weitere ArtengruppenNordöstlich des Planbereiches liegt das ADN-Gelände, auf dem eine Reihe von Maßnahmenfür Fledermäuse durchgeführt wurde. Die hier durchgeführten Maßnahmen dienten demBraunen Langohr, das hier sein Quartier hat. Darüber hinaus ist lt. NÄFE 22 (2010) von potenziellenVorkommen der Breitflügel- und der Zwergfeldermaus auszugehen. Beides Arten, dieeinen eindeutigen Siedlungsbezug haben und ihre Quartiere in Gebäuden haben. Da sich fürkeine der drei Arten entsprechende Quartierstrukturen im Plangebiet befinden werden durchdas Vorhaben keine Fortpflanzungs- oder Ruhestätten zerstört und keine Individuen getötet.Da während der Bauphase Bautätigkeiten bei Nacht nicht vorgesehen sind, kann es auchnicht zu einer Störung der nachtaktiven Fledermäuse innerhalb ihres Jagdhabitates durchBaulärm kommen.Zu Landsäugetieren liegen keine Kenntnisse für den Geltungsbereich vor, auch währendder Kartierungen wurden keine Beobachtungen gemacht. Im Wessower Luch sind beiPIERSSON (2009) neben dem Feldhasen, Zwerg-, Waldspitz- und Zwergspitzmaus dokumentiert.Das gleiche gilt für Reptilien. Auch für diese Artengruppe liegen keine Kenntnisse für denGeltungsbereich vor, auch während der Kartierungen wurden keine Beobachtungen ge-22NÄFE, M. (Vorsitzender Mausohr e.V.): Telefon. Auskunft vom 01.03.201011.06.2010 Seite 73


<strong>Bebauungsplan</strong> „Energiepark <strong>Weesow</strong>-Willmerdorf“Umweltberichtmacht. Im Wessower Luch wurde von PIERSSON (2010) neben der Ringelnatter auch dieBlindschleiche nachgewiesen.Im an den Geltungsbereich angrenzenden FFH-Gebiet <strong>Weesow</strong>er Luch wurde u.a. der TagfalterGroßer Feuerfalter (Lycaena dispar) im Jahre 2008 (PIERSON 2009 23 ) nachgewiesen.Möglicherweise kann der Falter auch im Geltungsbereich angetroffen werden, da er einerelativ hohe Mobilität aufweist und bereits in anderen Fällen weitab von seinen Raupenhabitatenausgemacht wurde (SÄCHSISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT, LANDWIRTSCHAFT UNDGEOLOGIE 2010 24 ). Allerdings weist der Geltungsbereich aufgrund der fehlenden Feuchtigkeitkeine für die Fortpflanzung geeigneten Biotopstrukturen für den Großen Feuerfalters auf. Eingrößeres Vorkommen der Art kann hier somit ausgeschlossen werden. Darüber hinaus wurdendort nachgewiesen: Baumweißling (Aporia crataegi), Brauner Bär (Arctia caja), Kaisermantel(Argynnis paphia), Kleiner Heufalter (Coenonympha pamphilus), Kleiner Feuerfalter(Lycaena phlaeas), Brauner Feuerfalter (Lycaena tityrus) und Gemeiner Bläuling (Polyommatusicarus).Insgesamt ist festzuhalten, dass mögliche Beeinträchtigungen dieser o.g. Arten bzw. Artengruppenüber die an den naturschutzfachlichen Zielen des Gebiets orientierte Bewältigungdes naturschutzfachlichen Eingriffs in die Biotoptypen bzw. Lebensräume kompensiert werdenkönnen. So werden die ökologischen Funktionen der vom Vorhaben beeinträchtigtenLebensstätten der o.g. (und weiterer) Artengruppen / Arten unter Berücksichtigung der imMaßnahmenkonzept genannten Maßnahmen auch nach Vorhabenrealisierung weiterhin erfüllt.Darüber hinaus wird zur Vermeidung potenzieller Zerschneidungswirkungen beim erforderlichenZaun der Anlage mindestens 10 cm Bodenfreiheit vorgesehen, um eine Durchlässigkeitfür Kleintiere zu gewährleisten.3.3.3 SchutzgebieteIm Geltungsbereich des <strong>Bebauungsplan</strong>s zum „Energiepark <strong>Weesow</strong>-Willmersdorf“ gibt eskeine naturschutzrechtlichen Schutzgebiete. Die beiden südöstlich angrenzenden Feldgehölzesollen laut Flächennutzungsplan (STADT WERNEUCHEN 2005) als geschützte Landschaftsbestandteilegem. § 34 BbgNatSchG ausgewiesen werden. Darüber hinaus grenzt im Westender Vorhabenfläche das nach § 32 BbgNatSchG geschützte Biotop „Borgsee“ an.2324PIERSON, N. (2009): Anwendung des Handbuches Natura 2000 Managementplanung in Brandenburg und Erprobung vonPep-GIS am Beispiel des „<strong>Weesow</strong>er Luch“. Diplomarbeit am Institut für Geoökologie der Universität Potsdam, unveröffentlicht.SÄCHSISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT, LANDWIRTSCHAFT UND GEOLOGIE (2010):Großer Feuerfalter. Stand April 2010:www.smul.sachsen.de/umwelt/natur/18380.htm.11.06.2010 Seite 74


<strong>Bebauungsplan</strong> „Energiepark <strong>Weesow</strong>-Willmerdorf“UmweltberichtSüdlich an das Plangebiet grenzt das Naturschutzgebiet und FFH-Gebiet „<strong>Weesow</strong>er Luch“(DE 3348-301) an. Ausführungen hierzu vgl. Kap. 3.4.3.3.4 BodenBeschreibung des derzeitigen Umweltzustands:Gemäß LRP (LK BARNIM 1997) liegt das Plangebiet in der Planungseinheit „AgrarlandschaftBarnimplatte“ und ist geomorphologisch dem Bereich „flache Grundmoränen“ zuzuordnen.Das PG liegt im Bereich sickerwasserbestimmter Sand-Geschiebelehm-Mosaike auf Moräneneinsenkungen.Die Bodenzahlen lt. BÜK 300 für diese Flächen liegen überwiegend zwischen 30-50 undverbreitet < 30 und damit nur teilweise über, überwiegend aber unter dem Durchschnitt desLandkreises Barnim, der bei einer Bodenwertzahl von 33 liegt. Hohe Bodenwertzahlen von> 50, wie sie z.B. im Nordosten des Landkreises Barnim vorkommen, liegen allerdings kaumvor 25 ).Der westliche Teil des PG weist ein hohes bis sehr hohes potenzielles Schadstoffakkumulationsvermögenauf, darüber hinaus besteht in weiten Teilen des ausschließlich ackerbaulichgenutzten Plangebietes eine sehr hohe potenzielle Winderosionsgefährdung (BÜK 300).Über das Liegenschaftskataster wurden die aktuellen ALK-Werte angefordert. Weiterhin beauftragtendie Bewirtschaftungsbetriebe der Flächen aktuelle Untersuchungen zur konkretenBestimmung der Bodenwertzahlen. Es ist davon auszugehen, dass Ergebnisse die aktuellenamtlichen ALK-Daten betreffend und zu den ermittelten Bodenproben Mitte Mai vorliegenwerden.Beschreibung der voraussichtlichen Wirkungen des Vorhabens auf das SchutzgutDa die Trägerkonstruktionen für die Solarmodule gerammt werden, wird nur ein kleiner Teilder Fläche des Energieparks tatsächlich überbaut (vorauss. max. 5 % der Gesamtfläche,z.B. für Modulträger, Unterhaltungswege in wassergebundener Ausführung, Grundflächender Wechselrichterhäuschen). Die Baustelleneinrichtungsflächen werden nach Abschluss derBauarbeiten zurückgebaut, das Gleiche gilt für die Anlage und die Wege am Ende der genehmigtenLaufzeit der Anlage nach rd. 25 Jahren.Darüber hinaus wirkt nach Fertigstellung der Anlage die Ausbildung einer geschlossenenVegetationsdecke der hohen Winderosionsgefahr entgegen.25LANDESAMT FÜR BERGBAU, GEOLOGIE UND ROHSTOFFE BRANDENBURG (2007): Digitale Bodenübersichtskarte im Maßstab 1:300.000 8BÜK 3009. Kleinmachnow11.06.2010 Seite 75


<strong>Bebauungsplan</strong> „Energiepark <strong>Weesow</strong>-Willmerdorf“UmweltberichtInsgesamt ist davon auszugehen, dass nach Bau, Betrieb und Rückbau der Anlage die beeinträchtigtenFunktionen des Schutzgutes Boden gem. § 12 BbgNatSchG wiederhergestelltsind. Die durch das Vorhaben verursachten Beeinträchtigungen sind somit ausgeglichen.3.3.5 WasserBeschreibung des derzeitigen UmweltzustandsDas Plangebiet liegt im Einzugsbereich des Neuenhagener Mühlenfließ (Großeinzugsbereich„Untere Spree“). Fließgewässer sind im Plangebiet direkt nicht vorhanden, lediglich der imPlangebiet verrohrte Hohe Graben quert in rd. 10 m Tiefe das Plangebiet, im <strong>Weesow</strong>erLuch fließt der Hohe Graben wieder oberirdisch. Stillgewässer befinden sich in Randlage desPlangebietes: Der Borgsee im Nordwesten sowie einzelne Kleingewässer im <strong>Weesow</strong>erLuch.Der Untersuchungsraum liegt nach Aussage des Landesumweltamtes innerhalb des geplantenGewässerentwicklungskonzeptes „Erpe“, das voraussichtlich im nächsten Jahr abgeschlossensein wird und die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie verfolgt.Die Grundwasserfließrichtung des Plangebietes ist nach Süden in Richtung des <strong>Weesow</strong>erLuchs gerichtet. Die Grundwasserneubildungsrate ist gem. LRP (LK BARNIM 1997) in weitenTeilen des Plangebietes hoch bis sehr hoch, grundwassernahe Standorte befinden sich abernur im Bereich des <strong>Weesow</strong>er Luchs, hier beträgt der mittlere Grundwasser-Flurabstand ca.0,8 m.Zwar weisen die meisten Flächen des Plangebietes gem. LRP (LK BARNIM 1997) keine unmittelbareGefährdung des Grundwassers durch flächenhaft eindringende Schadstoffe auf,eine Beeinträchtigung des Grundwassers kann aber aufgrund der langjährigen intensivenlandwirtschaftlichen Nutzung der Flächen nicht ausgeschlossen werden.Im Zentrum des Plangebietes stellt der LRP einen Bereich mit der Zielsetzung „Schutz desGrundwassers in Gebieten mit hoher Grundwassergefährdung“ dar. Als Maßnahme wird eineangepasste Nutzung (Ausschluss von Nutzungen, die mit Grundwasser belastenden Stoffenumgehen / Sicherung einer geordneten Abwasserversorgung) genannt.Beschreibung der voraussichtlichen Wirkungen des Vorhabens auf das SchutzgutMit erheblichen negativen anlage- und betriebsbedingten Umweltauswirkungen auf dasSchutzgut ist nicht zu rechnen. Aufgrund des geringen Versiegelungsgrades im Bereich derAnlage (vorauss. rd. 5 % der Gesamtfläche, z.B. für Unterhaltungswege in wassergebundenerAusführung, Grundflächen der Wechselrichterhäuschen) kann das anfallende Oberflächenwasserdirekt vor Ort versickern. Daher ist von keiner Beeinträchtigung der Grundwasserneubildungauszugehen. Die nahezu ganzjährig geschlossene Vegetationsdecke auf rd.240 ha steigert zudem die Puffer- und Rückhaltefunktion in den obersten Bodenschichten11.06.2010 Seite 76


<strong>Bebauungsplan</strong> „Energiepark <strong>Weesow</strong>-Willmerdorf“Umweltberichtund mindert Tendenzen zu oberflächigem Abfluss und Erosion beispielsweise bei Starkregenereignissen.Darüber hinaus sind Fließ- und Stillgewässer nicht vom Vorhaben betroffen.Generell wird sich die Änderung der aktuellen Ackernutzung in eine extensive Nutzung derSolarflächen positiv auf die Grundwassersituation auswirken. Da die Flächen des Energieparksnicht gedüngt werden, wird dies zu einem verminderten Nährstoffeintrag in das Grundwasserführen.Zur Vermeidung von baubedingten Beeinträchtigungen des Grundwassers in der Baustelleneinrichtungsflächemüssen ggf. entsprechende Vorkehrungen vor Ort getroffen werden.Insgesamt ist davon auszugehen, dass nach Bau, Betrieb und Rückbau des Energieparksdie beeinträchtigten Funktionen des Schutzgutes Wasser gem. § 12 BbgNatSchG wiederhergestelltsind. Die durch das Vorhaben verursachten Beeinträchtigungen sind somit ausgeglichen.3.3.6 Luft/KlimaBeschreibung des derzeitigen UmweltzustandsDie Flächen des Energieparks <strong>Weesow</strong>-Willmersdorf befinden sich in einem Kaltluftentstehungsgebiet(LK Barnim 1997). Vorbelastungen bestehen im Plangebiet zurzeit keine. SiedlungsklimatischeBelastungsräume sind im Umfeld des Plangebietes ebenfalls nicht bekannt.Beschreibung der voraussichtlichen Wirkungen des Vorhabens auf das SchutzgutVon dem Vorhaben gehen keine bau-, anlage- oder betriebsbedingten Auswirkungen aus,die zu erheblichen Beeinträchtigungen auf das Schutzgut Klima / Luft führen, zumal keine(siedlungs-)klimatischen Belastungsräume im Umfeld des Plangebietes liegen.3.3.7 Landschaft(sbild)Beschreibung des derzeitigen UmweltzustandsDas Plangebiet liegt gem. LRP (LK BARNIM 1997) im Bereich des Landschaftsbildsubtyps„Agrarlandschaft des Barnim“ innerhalb einer „ausgeräumten Agrarlandschaft“ mit großflächiglandwirtschaftlich genutzten Flächen und weist nahezu keine strukturierenden Elementeauf. Der relativ strukturarme Bereich liegt im schwach reliefierten Platten- und Hügelland undist weitgehend eben. Das Gelände steigt auf einer Länge von rd. 2 km von rd. 80 m ü. NNsüdlich Willmersdorf nach Süden hin auf max. 93,5 m ü. NN nördlich des Trappenhofs bzw.11.06.2010 Seite 77


<strong>Bebauungsplan</strong> „Energiepark <strong>Weesow</strong>-Willmerdorf“Umweltbericht85 m in der südöstlichen Ecke des Plangebietes bei <strong>Weesow</strong> an, um dann relativ schnell aufrd. 75 m ü. NN zum <strong>Weesow</strong>er Luch hin abzufallen.Daher kommt den wenigen im Plangebiet vorkommenden Gehölzelemente eine besondereBedeutung für das Landschaftsbild zu.Abb. C-4: Blick vom Plattenweg nach SüdenAbb. C-5: PlattenwegAbb. C-6: Blick vom Borgsee nach SüdostenAbb. C-7: Blick vom Borgsee nach SüdostenInsgesamt besitzt die großräumig ausgeräumte und ackerbaulich genutzte Landschaft desPlangebietes keine ausgeprägte Landschaftsbildqualität. Auch der LRP (LK BARNIM 1997)stuft die Bedeutung des Landschaftsbildes im Bereich des PG als „mittel“ ein. Als Zielsetzungnennt der LRP hier die vorrangige Aufwertung des Landschaftsbildes und die Beseitigungvon Landschaftsbildbeeinträchtigungen. Entwicklungsziel der Planungseinheit „AgrarlandschaftBarnimplatte“ sind u. a. die Entwicklung und Ergänzung von punktuellen und linearenLandschaftselementen.Diese Einschätzung hat die Regionale Planungsgemeinschaft mit ihrem Schreiben vom05.03.2010 bestätigt. Sie hat insofern ausgeführt, dass das Plangebiet als Raum mit „geringwertigemLandschaftsbild“ einzustufen sei. Dies gelte trotz des südlich angrenzendenNSG und FFH-Gebietes „<strong>Weesow</strong>er Luch“.11.06.2010 Seite 78


<strong>Bebauungsplan</strong> „Energiepark <strong>Weesow</strong>-Willmerdorf“UmweltberichtAls Vorbelastung wird im LRP die fehlende Einbindung des Ortes <strong>Weesow</strong> in die Landschaftdargestellt. Darüber hinaus bestehen Vorbelastungen außerhalb des Plangebietes durch diezwei Windräder sowie die verfallenden Gebäude des ADN-Geländes östlich der Kreisstraße.Beschreibung der voraussichtlichen Wirkungen des Vorhabens auf das SchutzgutDas geringe Relief des Plangebietes sowie die vorgesehenen Abstände der Modulfelder zuSiedlungen und Straßen werden dafür sorgen, dass die Modulfelder nicht zu einer besonderserheblichen Beeinträchtigung des Landschaftsbildes führen werden.Wie bereits bei der Darstellung der anlagebedingten Projektwirkungen ausgeführt (vgl. Kap.3.2.1), sind zum einen Blendwirkungen durch reflektiertes Sonnenlicht wegen der veränderlichenSonnenposition zeitlich und örtlich sehr begrenzt. Zum anderen können diese aufgrundder festen Ausrichtung der Module nach Süden auch nur von Positionen südlich des Energieparkswahrgenommen werden. Damit sind Beeinträchtigungen des Landschaftsbildesdurch Blend- und Spiegelwirkungen weitgehend auszuschließen, da diese nur von wenigenStandorten vom Feldweg am Luch aus evtl. wahrgenommen werden können. Der Abstandder Modulflächen vom Weg, bestehende Wald- und Feldgehölzflächen sowie die vorgesehenenMaßnahmen werden entsprechende Beeinträchtigungen weitgehend unterbinden.Darüber hinaus sind, wie auch Karte 2 „Maßnahmenkonzept“ zu entnehmen ist, in den RandundAbstandszonen auf rd. 55 ha Maßnahmen vorgesehen, wie z.B. landschaftsgerechtePflanzungen mit gebietsheimischen Gehölzen und Benjeshecken (sog. Totholzhecken ausdünnem Gehölzschnitt) an der West und Nordgrenze des Plangebietes, Anlage einesFeuchtbiotops, Obstbaumpflanzungen und Sukzessionsbereiche mit weiteren Kleinstrukturen,die die visuellen Beeinträchtigungen durch die Modulfelder minimieren, für eine Auflockerungund eine vielfältige Struktur im Plangebiet sorgen werden und insgesamt der landschaftsgerechtenGestaltung und Aufwertung des gesamten Bereiches dienen.Am Ende der genehmigten Laufzeit der Anlage nach rd. 25 Jahren wird diese zurückgebaut.Insgesamt ist davon auszugehen, dass nach Bau, Betrieb und Rückbau des Energieparksdie beeinträchtigten Funktionen des Schutzgutes Landschaft gem. § 12 BbgNatSchG wiederhergestelltsind. Die durch das Vorhaben verursachten Beeinträchtigungen sind somitausgeglichen.3.3.8 Kultur- und SachgüterBeschreibung des derzeitigen UmweltzustandsFür das Plangebiet sind keine kulturhistorischen Siedlungsformen bzw. -elemente bekannt.Erhebliche Beeinträchtigungen dieses Schutzgutes durch das Vorhaben können somit ausgeschlossenwerden.11.06.2010 Seite 79


<strong>Bebauungsplan</strong> „Energiepark <strong>Weesow</strong>-Willmerdorf“Umweltbericht3.4 FFH-Verträglichkeitsvorprüfung für das FFH-Gebiet „<strong>Weesow</strong>er Luch“3.4.1 AufgabenstellungDas Naturschutzgebiet (NSG) und gleichzeitige FFH-Gebiet DE 3348-301 „<strong>Weesow</strong>er Luch“grenzt südlich an den Geltungsbereich des <strong>Bebauungsplan</strong>s zum „Energiepark <strong>Weesow</strong>-Willmersdorf“ an und ist nicht Teil des B-Plangebietes. Mit der FFH-Verträglichkeitsvorprüfungist festzustellen, ob von der Umsetzung des Energieparks keine erheblichen Beeinträchtigungenfür das FFH-Gebiet in seinen für die Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteilenausgehen.3.4.2 Übersicht über das SchutzgebietDas Schutzgebiet hat eine Größe von 58 ha, befindet sich westlich der Ortschaft <strong>Weesow</strong>und grenzt an die südliche Grenze des Geltungsbereichs Energiepark <strong>Weesow</strong>-Willmersdorfan.Abb. C-8: Lage des Plangebietes angrenzend an das FFH-Gebiet „<strong>Weesow</strong>er Luch“11.06.2010 Seite 80


<strong>Bebauungsplan</strong> „Energiepark <strong>Weesow</strong>-Willmerdorf“UmweltberichtNach Aussage des Naturschutzfonds Brandenburg (KORTHALS, mündl. Auskunft v.11.02.2010) liegt noch kein konkreter Managementplan für das FFH-Gebiet „<strong>Weesow</strong>erLuch“ vor, sondern wird erst in diesem Jahr erstellt. Nähere Aussagen zum FFH-Gebiet ausdem Jahre 2003 werden aus dem Standard-Datenbogen in Kap. 3.4.3 gemacht. Informationenzum NSG liegen aus dem Jahre 1997 mit einer NSG-Verordnung und dem Landschaftsrahmenplan(LK BARNIM 1997) vor. Diese sowie aktuellere Informationen zum FFH-Gebietaus dem Jahre 2009 (PIERSON) werden nachfolgend geschildert:Schutzzweck des NSG ist gemäß § 3 der Naturschutzgebietsverordnung 26 die Erhaltung undEntwicklung des Gebiets− insbesondere als Standort der Feuchtwiesen, Seggenriede, Röhrichte und Kleingewässer,−−−−insbesondere als Lebensraum verschiedener Amphibien-, Vogel- und Libellenarten,insbesondere als Trittsteinbiotop in einer ausgeräumten Agrarlandschaft im überregionalenSchutzgebietssystem des Barnim,wegen der Vielfalt, besonderen Eigenart und landschaftlichen Schönheit des <strong>Weesow</strong>erLuchs und seiner Umgebung,mit seinem natürlichen Wasserhaushalt und der Wasserspeicherfähigkeit desFeuchtgebiets.Nach dem LRP (LK BARNIM 1997) handelt es sich bei diesem NSG um mit Feuchtgebietenumgebene Kleingewässer. Das Gebiet weist diverse Sukzessionsstadien wie Hochstaudenfluren,Seggenriede, Schilfröhrichte und Gebüsche auf und hat große Bedeutung für Amphibienund Vögel sowie seltene Pflanzenarten (beispielsweise Schachblume). Als Ziel formuliertder LRP die Erhaltung des Feuchtlebensraumes mit standorttypischer Biotopausprägung.Als Beeinträchtigungen für das wichtige Trittsteinbiotop im großräumig agrarisch genutztenRaum nennt der LRP (LK BARNIM 1997) Wasserstandsabsenkungen und den Verzichtauf extensive Mahd (Sukzessionsfolge). Weitere Konflikte erwachsen diesem Rückzugsgebietfür Arten bzw. Individuen der Barnimer Feldmark auch durch die intensive Landwirtschaftin der Umgebung.Auch PIERSON (2009) nennt Vorkommen von Rotbauchunke, Kammmolch und Großem Feuerfalterals stark gefährdete Tierarten mit besonderer arealgeologischer Bedeutung im <strong>Weesow</strong>erLuch. Das Gebiet sei zudem ausgleichendes Landschaftselement für den Wasserhaushaltsowie Schutzzone und Ausstrahlungsgebiet der heimischen Amphibien- und Libellenfauna.Des Weiteren nutzen Vogelarten wie beispielsweise Weißstorch, Neuntöter undHeidelerche das Gebiet als Trittsteinbiotop. Insbesondere für Amphibien fehlen allerdingslineare Korridore für artspezifische Wanderungen. Des Weiteren wird die umgebende landwirtschaftlicheIntensivnutzung negativ für das FFH-Gebiet bewertet: Nährstoffeinträge26 MINISTER F. UMWELT, NATURSCHUTZ UND RAUMORDNUNG (1997): Verordnung über das Naturschutzgebiet „<strong>Weesow</strong>er Luch“.11.06.2010 Seite 81


<strong>Bebauungsplan</strong> „Energiepark <strong>Weesow</strong>-Willmerdorf“Umweltbericht(Stickstoffeintrag insbesondere aus der Luft) aus angrenzenden intensiv genutzten Ackerflurenhaben eine indirekte Düngung des FFH-Gebietes zur Folge und stehen der angestrebtenAusmagerung der Grünlandflächen im <strong>Weesow</strong>er Luch entgegen. Zudem wird eine ebenfallsunerwünschte Verlandung sowie Eutrophierung der Kleingewässer gefördert.Darüber hinaus wird dem <strong>Weesow</strong>er Luch ein hoher Erholungswert zugeschrieben. So nutzenWanderer, Radfahrer sowie Reiter (mit Kutschen) insbesondere die ehemaligen landwirtschaftlichenWege rund um das Gebiet.3.4.3 Vorkommen und ErhaltungszieleDer Standard-Datenbogen 27 enthält folgende Angaben zum Gebiet:Lebensraumtypen des Anhang I:3150: Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions6510: Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)Amphibien des Anhang II:−−Rotbauchunke (Bombina bombina)Kamm-Molch (Triturus cristatus)Wirbellose des Anhang II:−Großer Feuerfalter (Lycaena dispar)andere bedeutende Arten der Fauna und Flora:−−−−Schachbrettblume (Fritillaria meleagris)Grasfrosch (Rana temporaria)Wurzelnde Simse (Scirpus radicans)Sumpf-Sternmiere (Stellaria palustris)27LANDESUMWELTAMT BRANDENBURG ABTEILUNG ÖKOLOGIE, NATURSCHUTZ, WASSER (2003): Standard-Datenbogen für dasFFH-Gebiet DE 3348-301 „<strong>Weesow</strong>er Luch“11.06.2010 Seite 82


<strong>Bebauungsplan</strong> „Energiepark <strong>Weesow</strong>-Willmerdorf“UmweltberichtGebietsmerkmale:− Binnengewässer (stehend und fließend, 13 %); Moore, Sümpfe, Uferbewuchs (3 %);Heide, Gestrüpp, Macchia, Garrigue, Phyrgana (11 %); feuchtes und mesophilesGrünland (18 %); Melioriertes Grünland (51 %); Nadelwald (3 %); Kunstforsten (z.B.Pappelbestände oder exotische Gehölze) (9 %).Andere Gebietsmerkmale:− Bedeutendes Vorkommen von Amphibienarten, u. a. der Rotbauchunke im Bereichder Barnimplatte mit angrenzenden artenreichen Feucht- und Frischwiesen.Güte und Bedeutung:− Zweitgrößtes Vorkommen der Schachbrettblume (Fritillaria meleagris) in Brandenburg.Gebietsmanagement und maßgebliche Pläne:−Erhaltung oder Entwicklung der Lebensraumtypen nach Anhang I und der Arten nachAnhang II der FFH-Richtlinie. Wasserhaltung sichern, Objekt / Fläche nicht publikmachen, Mahd, kein flächiges Befahren, Anlage von Pufferzonen, Anhebung des(Grund-)Wasserstandes.3.4.4 Voraussichtliche BeeinträchtigungenEs findet keine Flächeninanspruchnahme durch den Energiepark statt. Auswirkungen durchden Baubetrieb (Lärm, Beunruhigung) lassen sich zwar nicht vollständig auszuschließen,allerdings lassen sich Beeinträchtigungen mit hoher Wahrscheinlichkeit ausschließen.Da der Energiepark zum einen durch den bestehenden Weg vom Luch getrennt ist und zumanderen einen Abstand des am nächsten befindlichen Modulfeldes von mindestens 100 mzum NSG bzw. FFH-Gebiet <strong>Weesow</strong>er Luch aufweist, kann davon ausgegangen werden,dass nicht mit anlage- oder betriebsbedingten Beeinträchtigungen für das Schutzgebiet gerechnetwerden muss.Die Anreicherung des Plangebietes mit Kleinstrukturen, wie im Maßnahmenkonzept vorgesehen,berücksichtigt die Lebensraumansprüche der Amphibienarten des <strong>Weesow</strong>er Luchs,wie z.B. durch Lesesteinhaufen oder Altholzstapel als Winterquartier für die Rotbauchunke.Diese Maßnahmen können und sollen auch als Trittsteinbiotope für die im LRP (LK BARNIM1997) geforderte Vernetzung des <strong>Weesow</strong>er Luchs und des Borgsees dienen [vgl. Karte 2:„Maßnahmenkonzept“].11.06.2010 Seite 83


<strong>Bebauungsplan</strong> „Energiepark <strong>Weesow</strong>-Willmerdorf“UmweltberichtNeben der Anlage von amphibienfreundlichen Habitatstrukturen werden zudem Schwellenoder ähnliche Ausstattungsmerkmale des Energieparks mit potenzieller Barrierewirkung fürdie Artengruppe möglichst vermieden, um Wanderungsbewegungen zu fördern. So ist beispielsweisebeim erforderlichen Zaun der Anlage rd. 10 cm Bodenfreiheit vorgesehen, umeine Durchlässigkeit für Kleintiere zu gewährleisten.Generell wird sich die Änderung der aktuellen Ackernutzung in eine extensive Nutzung derSolarflächen nördlich des FFH-Gebietes auf rd. 240 ha positiv auf die Nährstoffsituation des<strong>Weesow</strong>er Luchs auswirken. Da die Flächen des Energieparks nicht gedüngt werden, wirddies zu einem verminderten Nährstoffeintrag auf dem Wasser- und Luftwege in das Schutzgebietführen und somit die angestrebte Ausmagerung des dortigen Grünlandes befördernsowie die Eutrophierung der dort bestehenden Gewässer reduzieren.Somit wird der Energiepark <strong>Weesow</strong>-Willmersdorf die angestrebten Managementziele fürdas FFH-Gebiet „<strong>Weesow</strong>er Luch“ nicht beeinträchtigen und wird diese durch vereinzelteMaßnahmen sogar positiv unterstützen und beeinflussen können. Es kann daher festgehaltenwerden, dass weder durch den Bau, durch die Anlage noch durch den Betrieb der Solaranlageeine Unverträglichkeit mit den Erhaltungszielen des FFH-Gebietes „<strong>Weesow</strong>er Luch“ausgeht. Die Durchführung einer FFH-Verträglichkeitsprüfung ist nicht erforderlich.3.5 ArtenschutzbeitragDas Eintreten der Verbotstatbestände nach § 44 (1) BNatSchG wurde für das im Untersuchungsgebietzum Vorhaben Energiepark „<strong>Weesow</strong>-Willmersdorf“ vorkommende Artenspektrumgeprüft.Für alle, vom Vorhaben betroffene Arten des Anhang IV FFH-RL und Vogelarten der VRLdes Untersuchungsraums lassen sich die Zugriffsverbote des § 44 BNatSchG (1) Nr. 1(Nachstellen, Fangen, Verletzen, Töten), (1) Nr. 2 (Störung während der Fortpflanzungs-,Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs-, Wanderungszeiten) sowie (1) Nr. 3 (Entnahme, Beschädigung,Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten) generell oder unter Berücksichtigungartspezifischer Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen bzw. artspezifischer CEF-Maßnahmen (siehe Kap. 3.7) ausschließen.Ein Erfordernis zur Zulassung einer Ausnahme nach § 45 (7) BNatSchG ist nicht gegeben.Ferner wird davon ausgegangen, dass die artenschutzrechtliche Zulassungsvoraussetzungfür das Vorhaben gegeben ist.Detaillierte Ausführungen sind dem Artenschutzbeitrag zu entnehmen.11.06.2010 Seite 84


<strong>Bebauungsplan</strong> „Energiepark <strong>Weesow</strong>-Willmerdorf“Umweltbericht3.6 Vermeidungs- / MinimierungsmaßnahmenZur Vermeidung bzw. Minimierung erheblicher oder nachhaltiger Beeinträchtigungen(§ 15 Abs. 1 BNatSchG und § 12 BbgNatSchG) werden bei Bau, Anlage und Betrieb derAnlage folgende Vermeidungs- bzw. Minimierungsmaßnahmen berücksichtigt.Tab. C-5:Vermeidungs- / MinimierungsmaßnahmenSchutzgutmögliche Vermeidungs- / Minimierungsmaßnahmen auf der Ebene der<strong>Bebauungsplan</strong>ungPflanzen / Tiere /biologische VielfaltBodenWasserLandschaft / Landschaftsbild• Grundsätzliche Wahl einer möglichst Flächen sparenden Aufstellung.• Bestehende Gehölze und Gehölzbestände entlang der Wege sowie diebestehende Heckenpflanzung im westlichen Abschnitt bleiben erhalten undwerden ggf. während des Baubetriebes durch entsprechende Schutzmaßnahmenvor Beeinträchtigung und Beschädigung geschützt.• Ausführung von ggf. erforderlichen Rodungsarbeiten in der Zeit vom 1.Oktober bis 28. Februar (§ 39 (5) BNatSchG).• Frühzeitiger Baubeginn spätestens zum Anfang des Monats März zu Vergrämungder Feldlerche in den Baufeldern, mit Ausnahme der Ausschlussbereichefür den Kranich (s.u.)• Bauzeitenbeschränkung in den südlichen Bereichen der SondergebieteSO 4 und SO 5 (Anfang März bis bis Ende Juli) zum Schutz des Kranichsim <strong>Weesow</strong>er Luch.• Verzicht auf eine großflächige Beleuchtung der Anlage zum Schutz vonTieren vor Lockwirkung der Lichtquellen, sofern erforderlich Einsatz vonKaltstrahlern, sog. Natriumdampfhochdruck-HSE/T-Lampen.• Einfriedungen durch Gitterzäune sind ohne Sockelmauern herzustellen.• Beim erforderlichen Zaun der Anlage ist mind. 10 cm Bodenfreiheit vorgesehen,um eine Durchlässigkeit für Kleintiere zu gewährleisten.• Weitest möglicher Verzicht auf Bodenversiegelung; Minimierung der Fundamentflächenz.B. durch Verwendung von Erddübeln.• Planung kurzer Erschließungs- und Anfahrtswege (Reparatur und Wartung);schwere Befestigungen sollten ausgeschlossen werden.• Sorgfältige Entsorgung der Baustelle von Restbaustoffen, Betriebsstoffenetc.• Weitest möglicher Verzicht auf Bodenversiegelung; Minimierung der Fundamentflächenz.B. durch Verwendung von Erddübeln oder Rammprofilen.• Verwendung visuell unauffälliger Zäune oder Sichtverschattung durch Abpflanzung.• Herstellung des energetischen Verbundes mit dem Leitungsnetz der Energieversorgungsunternehmenmittels Erdverkabelung.• Vermeidung von ungebrochenen und leuchtenden Farben (Farbgebungder Anlage sollte sich in das Landschaftsbild einfügen), Reduzierung vonReflexionsmöglichkeiten.11.06.2010 Seite 85


<strong>Bebauungsplan</strong> „Energiepark <strong>Weesow</strong>-Willmerdorf“Umweltbericht3.7 FlächenkonzeptDie Errichtung und der Betrieb des „Energieparks <strong>Weesow</strong>-Willmersdorf“ verursacht Eingriffe.Diese sind generell gemäß § 10 bis 18 BbgNatSchG durch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmenauszugleichen. Diese Maßnahmen sollten sich an den Zielvorstellungen des Landschaftsrahmenplans(LK BARNIM 1997) und des Landschaftsplans (STADT WERNEUCHEN2005) orientieren (vgl. Kap. C 2.4 Landschaftsplanung).Ein Ausgleich erfolgt für die beeinträchtigten Schutzgüter, indem Flächen mit geringer naturschutzfachlicherBedeutung aufgewertet werden.Das Flächenkonzept hat die Aufgabe, gleichzeitig unterschiedliche Anforderungen zu erfüllen.Dies sind:−−−Vermeidung und Schadensbegrenzung,Erhaltungsmaßnahmen im Sinne der artenschutzrechtlichen Prüfung undAusgleich- und Ersatzmaßnahmen im Sinne der Eingriffsregelung.Auf Grundlage der naturschutzfachlichen Vorgaben wurde für den Energiepark ein Flächenkonzeptunter folgenden Zielvorstellungen entwickelt.−−Erhöhung der Artenvielfalt im Plangebiet,Landschaftliche Einbindung mit gebietsheimischen Arten,− Anreicherung mit Vegetationsstrukturen wie (Benjes-)Hecken, Feld- und Obstgehölzenzur Biotopvernetzung (standortheimisch; regionaltypisches Obst),− Schaffung neuer Trittsteinbiotope (u. a. für Rotbauchunke, Kammmolch), wichtig zurVernetzung Luch - Borgsee,− Vermeidung von Zerschneidungswirkungen durch einzeln gezäunte Solarfelder undEinhaltung eines Zaunabstand vom Boden von rd. 10 cm,− Extensive Nutzung des gesamten Plangebietes (Solarfelder: Mahd) und damit auchReduzierung der Nährstoffeinträge in das <strong>Weesow</strong>er Luch,−−−Nutzung des Plangebietes für Spaziergänger und Reiter erhalten und ausbauen,Maßnahmen zur Umweltbildung und –information (Einrichtung von Info-Punkten),Durchführung eines Monitoring über die Umweltfolgen über mindestens 10 Jahre.Da im Energiepark die Aufstellung nicht nachgeführter Solarmodule in Reihenaufstellungvorgesehen ist, wird von einem weitgehenden Funktionsverlust der Biotop- bzw. Habitattypendurch Verschattung ausgegangen. Der Versiegelungsgrad durch die Anlage liegt beimax. 5 % der Flächen. Die verbleibenden Abstandsflächen zwischen den einzelnen Modulenkönnen dennoch in Teilen die Funktionen Grünland übernehmen.11.06.2010 Seite 86


<strong>Bebauungsplan</strong> „Energiepark <strong>Weesow</strong>-Willmerdorf“UmweltberichtFür die Vermeidung und Kompensation sind die ca. 55 ha großen Abstands- und Randflächender Solaranlage vorgesehen.Das Maßnahmenkonzept ist in Karte 2 „Maßnahmenkonzept“ dargestellt, die einzelnenMaßnahmen sind in Tabelle Tab. C-7 erläutert. Es sieht folgende Maßnahmen vor:• Das Flächenkonzept des Energieparks <strong>Weesow</strong>-Willmersdorf ermöglicht es, die dort zurzeitausgeräumte Landschaft mit Kleinstrukturen in den Randstreifen und Abstandsflächenanzureichern (Lesesteinhaufen, Altholzstapel u. ä.). Dies entspricht auch den Vorschlägendes Flächennutzungsplans der STADT WERNEUCHEN (1995). Die Randstreifenund Abstandsflächen werden zur Eigenbegrünung sich selbst überlassen (Zulassen natürlicherSukzession). Eine regelmäßige Mahd dieser Flächen ist erforderlich, optional istauf den Flächen außerhalb der Modulfelder auch einen Beweidung möglich. Für einederartige Nutzung sind rd. 48 ha vorgesehen.• In diesen Abstands- und Randflächen sind auch unter Beachtung und Vermeidung einermöglichen Beschattung der Modulfelder landschaftsgerechte Pflanzungen mit gebietsheimischenGehölzen und Benjeshecken (sog. Totholzhecken aus dünnem Gehölzschnitt)vorgesehen (zu verwendende Pflanzen s. Kap. 3.8).• Die Maßnahmen werden baubegleitend oder spätestens in der sich direkt an die Bauphaseanschließenden Pflanzperiode umgesetzt.• In der Abstandsfläche zum <strong>Weesow</strong>er Luch sind Obstbaumpflanzungen und Sukzessionsbereichevorgesehen, die auch das Schutzgebiet an sich befördern.• Das landschaftspflegerische Maßnahmenkonzept sowie ggf. weitere erforderliche Maßnahmenwurde mit der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Barnim abgestimmt,um naturschutzfachliche Belange möglichst optimal einbeziehen und bei der Umsetzungeines Maßnahmenkonzeptes berücksichtigen zu können.• Am Ende der vorgesehenen Laufzeit der Anlage nach rd. 25 Jahren wird diese vollständigwieder zurückgebaut.Auf diese Weise lässt sich insgesamt eine Verbesserung der derzeitigen Situation erreichen.Zum einen ergibt sich durch die extensivere Nutzung und Aufwertung der Abstands- undRandbereiche eine höhere Vielfalt und Lebensraumqualität für die freilandbewohnenden Arten,zum anderen wird sich die Änderung der aktuellen Ackernutzung in eine extensive Nutzungder Solarflächen nördlich des FFH-Gebietes auf rd. 240 ha positiv auf die Nährstoffsituationdes <strong>Weesow</strong>er Luchs auswirken. Da die Flächen des Energieparks nicht gedüngtwerden, wird dies zu einem verminderten Nährstoffeintrag auf dem Wasser- und Luftwege indas Schutzgebiet führen und somit die angestrebte Ausmagerung des dortigen Grünlandesbefördern sowie die Eutrophierung der dort bestehenden Gewässer reduzieren.Maßnahmen zur Verbesserung der Situation im <strong>Weesow</strong>er Luch:Die Untere Naturschutzbehörde hat im Rahmen der Trägerbeteiligung in ihrer Stellungnahmevom 2.6.2010 die im Maßnahmenkonzept des Vorentwurfes vorgesehene Anlage eines11.06.2010 Seite 87


<strong>Bebauungsplan</strong> „Energiepark <strong>Weesow</strong>-Willmerdorf“UmweltberichtKleingewässers kritisch bewertet und statt dessen Maßnahmen zur Aufwertung und Optimierungder Wasserverhältnisse im FFH Gebiet „<strong>Weesow</strong>er Luch“ gefordert.In Gesprächen mit der UNB (Frau Hartfiel) und dem Wasser- und Bodenverband „Stöbber-Erpe“ (Herr Engel) am 9.6.2010 hat sich ergeben, dass zurzeit keine konkreten Maßnahmenzur Aufwertung des <strong>Weesow</strong>er Luchs festgelegt werden können. Hintergrund ist, dass zurZeit für dieses Gebiet weder Planungen der Naturschutzverwaltung (z.B. Managementplan)noch vom Wasser- und Bodenverband „Stöbber-Erpe“ vorliegen, auf die zurückgegriffenwerden könnte.Auch wenn, wie in Kap. 3.4 festgestellt, durch das Vorhaben keine Auswirkungen auf das<strong>Weesow</strong>er Luch zu erwarten sind, erklärt sich die Projektgesellschaft aber bereit, im Falleeiner Realisierung des Vorhabens „Energiepark <strong>Weesow</strong>“ insgesamt 10.000.- € für die Realisierungvon Maßnahmen im Bereich <strong>Weesow</strong>er Luch bereitzustellen, um hier eine Verbesserungder Lebensbedingungen hier wildlebender Tiere und Pflanzen zu unterstützen.In Abstimmung mit der UNB am 9.6.2010 wird dafür das im Entwurf des Maßnahmenkonzeptesvorgesehene Kleingewässer einschließlich seiner Nebenflächen (Röhricht, Sukzession,Feldgehölz) aus dem Maßnahmenkonzept herausgenommen. Es ist in diesem Bereich nunlediglich eine mehrreihige Gehölzpflanzung entlang des Weges als Sichtschutz vorgesehen.Tab. C-6:MaßnahmenübersichtArt der MaßnahmeFlächengröße (ha)Anlage von Strauchpflanzungen 3,81Entwicklung und Pflege von extensivem artenreichen Grünland 37,62Entwicklung und Pflege von extensiver artenreicher Grünlandbrache 11,88Sukzession ohne Pflanzung 1,77Erhalt und Sicherung bestehender Biotope 1,21Gesamt 56,29Art der MaßnahmeLänge (m)Anlage von Benjeshecken 360Waldrandgestaltung 515Art der MaßnahmeAnzahlAnlage von Trittsteinbiotopen 20Pflanzung von Laubbäumen 6Pflanzung von Obstbäumen 76Erhalt bestehender Einzelgehölze 3611.06.2010 Seite 88


<strong>Bebauungsplan</strong> „Energiepark <strong>Weesow</strong>-Willmerdorf“UmweltberichtTab. C-7:Liste der EinzelmaßnahmenMaßnahmen-Nr.M 1.1M 1.2M 1.3M 1.4M 1.5M 2.1M 3.1BezeichnungPflanzung einer dreireihigen Strauchhecke aus mind. 8 verschiedenen gebietsheimischenStraucharten (siehe Pflanzliste) nördlich des SO 1 bzw. nordöstlich des SO 7,Pflanzabstand 1 x 1,5 mPflanzung einer mehrreihigen Strauchhecke aus mind. 8 verschiedenen gebietsheimischenLaubbaum- und Straucharten (siehe Pflanzliste) nördlich des SO 6, Pflanzabstand1 x 1,5 mPflanzung einer dreireihigen Strauchhecke aus mind. 8 verschiedenen gebietsheimischenStraucharten (siehe Pflanzliste) westlich des SO 3, Pflanzabstand 1 x 1,5 mPflanzung von vier mehrreihigen Strauchhecken aus mind. 8 verschiedenen gebietsheimischenStraucharten (siehe Pflanzliste) zwischen den SO 4 und SO 5, Pflanzabstand2 x 2 mPflanzung einer mehrreihigen Strauchhecke aus mind. 8 verschiedenen gebietsheimischenLaubbaum- und Straucharten (siehe Pflanzliste) südöstlich des SO 6, Pflanzabstand1 x 1,5 mWaldrandgestaltung durch Anpflanzung von mind. 8 verschiedenen gebietsheimischenStraucharten (siehe Pflanzliste) im Südwesten der SO 3 und 4, Pflanzabstand 1 x 1,5 mAnlage von Benjeshecken mit gebietsheimischem Gehölzschnitt zwischen den SO 4 und5Fläche[ha]1,00,770,581,170,29--M 3.2 Anlage einer Benjeshecke mit gebietsheimischem Gehölzschnitt nordwestlich des SO 1 -M 4M 5M 6.1M 6.2Anlage von insgesamt 20 Trittsteinbiotopen durch Anhäufung von gebietsheimischemAltholz oder SteinenPflanzung von 6 Stieleichen (Quercus robur) südöstlich des SO 6 entlang des Plattenweges,Pflanzabstand 15 mGruppenweise Pflanzung von insgesamt 32 Obstbäumen regionaltypischer Obstsortensüdlich der SO 4 und 5Gruppenweise Pflanzung von 6 Obstbäumen regionaltypischer Obstsorten südwestlichdes SO 2----M 6.3 Reihenpflanzung aus 28 Obstbäumen regionaltypischer Obstsorten westlich des SO 1,Pflanzabstand 12 m-M 6.4M 7M 8Reihenpflanzung von 10 Obstbäumen regionaltypischer Obstsorten (siehe Pflanzliste)östlich des SO 5; Pflanzabstand 15 mEntwicklung von artenreichem Extensivgrünland durch Eigenentwicklung (keine Ansaat;jährliche Mahd, Entfernung des Mähguts)Entwicklung artenreichen Grünlandbrachen durch Eigenentwicklung (keine Ansaat;Mahd alle 3 Jahre, abschnittsweise, Entfernung des Mähguts)-37,6211,88M 9 Sukzession (Keine Ansaat bzw. Pflanzung) 1,7711.06.2010 Seite 89


<strong>Bebauungsplan</strong> „Energiepark <strong>Weesow</strong>-Willmerdorf“Umweltbericht3.8 Zu verwendende PflanzenFür die im Maßnahmenkonzept vorgesehenen Pflanzmaßnahmen sind ausschließlich folgendegebietsheimische Gehölzarten und regionaltypische Obstsorten des ostdeutschenTieflandes 28 zu verwenden. Das Vermehrungsgut muss von den anerkannten Erntebeständendes Ernteregisters des Landes Brandenburg gewonnen werden. Entsprechende Herkunftsnachweiseder verwendeten Pflanzen sind zu erbringen.Tab. C-8:PflanzlisteLaubbäumeAcer campestre*Acer pseudoplatanusPrunus padus*Quercus petraea*Quercus roburSorbus aucupariaFeld-AhornBerg-AhornTraubenkirscheTrauben-EicheStiel-EicheEberescheObstbäumev Malus sylvestris agg.v Pyrus pyraster agg.Wild-ApfelWild-BirneSträucher*Carpinus betulusCornus sanguineaCorylus avellanaCrataegus laevigataCrataegus monogynaEuonymus europaeusFrangula alnusPrunus padusHainbucheBlutroter HartriegelHaselnussZweigriffliger WeißdornEingriffliger WeißdornPfaffenhütchenFaulbaumTraubenkirsche28gem. Erlass des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz zur Sicherung gebietsheimischerHerkünfte bei der Pflanzung von Gehölzen in der freien Landschaft vom 9. Oktober 200811.06.2010 Seite 90


<strong>Bebauungsplan</strong> „Energiepark <strong>Weesow</strong>-Willmerdorf“Umweltberichtv Prunus spinosaRhamnus catharticaRosa caninaRosa corymbifera agg.Rosa rubiginosa agg.v Sambucus nigraSorbus torminalisViburnum opulusSchleheKreuzdornHunds-RoseHecken-RoseWein-RoseSchwarzer HolunderElsbeereSchneeball* Diese Gehölzarten unterliegen dem Forstvermehrungsgesetz (FoVG) undden damit verbundenen gültigen Herkunftsgebieten.vNur Vermehrungsgut aus virusfreien Beständen zugelassen3.9 PflegekonzeptDas Pflegekonzept sieht für den gesamten nicht bebauten Geltungsbereich des <strong>Bebauungsplan</strong>seine Reihe von Maßgaben vor, die in erster Linie den Anforderungen aus−−−Vermeidung und Schadensbegrenzung,Erhaltungsmaßnahmen im Sinne der artenschutzrechtlichen Prüfung undAusgleich- und Ersatzmaßnahmen im Sinne der Eingriffsregelung dienen.Es gilt:• Die Pflege erfolgt über den gesamten Zeitraum, in dem der Energiepark in Betrieb ist(vorgesehen ist eine Betriebsdauer von max. 25 Jahren).• Die zu pflegenden Bereiche erstrecken sich auf den gesamten nicht bebauten Geltungsbereichdes <strong>Bebauungsplan</strong>s.• Düngung und der Einsatz von Pestiziden ist unzulässig.Pflegemaßnahmen:- Die Flächen der Solaranlage werden gehölzfrei gehalten.- Die Flächen zwischen bzw. unter den Solarmodulen werden extensiv genutzt. Die Flächesoll durch Schnitt ein- bis zweimal pro Jahr offen gehalten werden, wobei das Mähgut zuberäumen ist.11.06.2010 Seite 91


<strong>Bebauungsplan</strong> „Energiepark <strong>Weesow</strong>-Willmerdorf“Umweltbericht- Die Rand- und Abstandsflächen werden ebenfalls in unterschiedlichen zeitlichen Abständen,wie in Karte 2 dargestellt, gemäht. Optional ist auf diesen Flächen außerhalb derModulfelder auch eine Beweidung möglich.Nach der Betriebsdauer von max. 25 Jahren werden die Modulträger und alle weiteren Anlagenteiledes Energieparks entfernt und die Fläche in die landwirtschaftliche Nutzung rückgeführt.Abschließend werden die Pflegemaßnahmen im Maßnahmekonzept erfasst und durch Festsetzungim <strong>Bebauungsplan</strong> verbindlich geregelt.3.10 ArtenschutzmaßnahmenNeben den in vorangegangenen Kapiteln beschriebenen Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmensowie den flächenhaften Maßnahmen des Maßnahmenkonzeptes sind aucheine Reihe anderer Maßnahmen erforderlich, die weniger auf die habitat- und schutzgutbezogeneKompensation ausgerichtet sind, als vielmehr an den durch das Vorhaben beeinträchtigtenLebensraumansprüchen einzelner Arten, wie sie im Artenschutzbeitrag beschriebensind.Tab. C-9:ArtenschutzmaßnahmenSchutzgut mögliche Vermeidungs- / Minimierungsmaßnahmen auf der Ebene der <strong>Bebauungsplan</strong>ungTiere• Frühzeitiger Baubeginn spätestens zum Anfang des Monats März zur Vergrämungder Feldlerche in den Baufeldern, mit Ausnahme der Ausschlussbereiche für denKranich (s.u.)• Bauzeitenbeschränkung in den südlichen Bereichen der Sondergebiete SO 4 undSO 5 (Anfang März bis bis Ende Juli) zum Schutz des Kranichs im <strong>Weesow</strong>er Luch.• Ausführung von ggf. erforderlichen Rodungsarbeiten in der Zeit vom 1. Oktober bis28. Februar (§ 39 (5) BNatSchG).• Beim erforderlichen Zaun der Anlage ist mind. 10 cm Bodenfreiheit vorgesehen, umeine Durchlässigkeit für Kleintiere zu gewährleisten.11.06.2010 Seite 92


11.06.2010 Seite 933.11 Eingriffs-Ausgleichs-BilanzTab. C-10: Tabellarische Gegenüberstellung der Konflikte und der naturschutzfachlichen MaßnahmenSchutzgut Beschreibung des Eingriffs/beeinträchtigte FunktionPflanzenÜberplanung von Ackerlebensräumen (Modulfelder,Unterhaltungswege)Überplanung von Intensivgrasland frischerStandorte (Modulfelder, Unterhaltungswege)Fläche/Anzahl176,25 ha2,33 haMaßnahmeEntwicklung von extensivem Grünland imBereich der ModulfelderEntwicklung von extensiven und artenreichemGrünland in den Randstreifen undAbstandsflächen (M7)Entwicklung von extensiver und artenreicherGrünlandbrache in den Randstreifen undAbstandsflächen (M8)Ausweisung von Sukzessionsflächen (M9)Anlage von Strauchpflanzungen (M1)Anlage von Benjeshecken (M3)Waldrandgestaltung (M2.1)Erhalt bestehender EinzelbäumePflanzung von Laub- und Obstbäumen(M5, M6)Fläche/Anzahl167,05 ha37,62 ha11,88 ha1,77 ha3,81ha360 lfm515 lfm36 St82 StAnmerkung<strong>Bebauungsplan</strong> „Energiepark <strong>Weesow</strong>-Willmerdorf“Umweltbericht


11.06.2010 Seite 94Schutzgut Beschreibung des Eingriffs/beeinträchtigte FunktionTiereÜberplanung von Ackerlebensräumen (Modulfelder,Unterhaltungswege)Überplanung von Intensivgrasland frischerStandorte (Modulfelder, Unterhaltungswege)Fläche/Anzahl176,25 ha2,30 haMaßnahmeEntwicklung von extensivem Grünland imBereich der ModulfelderEntwicklung von extensiven und artenreichemGrünland in den Randstreifen undAbstandsflächen (M7)Entwicklung von extensiver und artenreicherGrünlandbrache in den Randstreifen undAbstandsflächen (M8)Ausweisung von Sukzessionsflächen (M9)Anlage von Strauchpflanzungen (M1)Anlage von Benjeshecken (M3)Waldrandgestaltung (M2.1)Erhalt bestehender EinzelbäumePflanzung von Laub- und Obstbäumen(M5, M6)Anlage von Trittsteinbiotopen (Reisig-, Altholzstapel,Steinhaufen)Fläche/Anzahl167,05 ha37,62 ha11,88 ha1,77 ha3,81ha360 lfm515 lfm36 St82 St20 StAnmerkung<strong>Bebauungsplan</strong> „Energiepark <strong>Weesow</strong>-Willmerdorf“Umweltbericht


11.06.2010 Seite 95Schutzgut Beschreibung des Eingriffs/beeinträchtigte FunktionBoden/WasserVerzicht auf Düngung auf sämtlichen FlächenLandschaftVorübergehender Verlust von belebtemOberboden durch die Anlage von Baustelleneinrichtungsflächenund Bauwegen.Vorübergehender Verlust von belebtemOberboden durch die Anlage von Unterhaltungswegeninnerhalb des Modulfeldes (5 %der Gesamtfläche für Unterhaltungswege inwassergebundener Ausführung, GrundflächenWechselrichter)Beeinträchtigung des Landschaftsbildesdurch die ModulfelderFläche/AnzahlNN ha8,9 haMaßnahmeDie Baustelleneinrichtungsflächen sowie dieBauwege werden nach Fertigstellung desEnergieparks zurückgebautNach der genehmigten Laufzeit werden dieüberbauten Flächen wieder zurückgebautDurch die Schaffung von extensivem Grünlandim Bereich der Modulfelder und denMaßnahmen in den Randstreifen und Abstandsflächenwird der hohen Winderosionsgefährdungauf den Flächen entgegengewirktund steigert zudem die Puffer- undRückhaltefunktion in den obersten Bodenschichtenund mindert Tendenzen zu oberflächigemAbfluss und Erosion beispielsweisebei StarkregenereignissenAnlage von Strauchpflanzungen (M1)Einbindung des Energieparks in die LandschaftdurchLandschaftsgerechte Gestaltung der Randstreifenund AbstandsflächenAnlage von Strauchpflanzungen (M1)Anlage von Benjeshecken (M3)Waldrandgestaltung (M2)Pflanzung von Laub- und Obstbäumen(M5, M6)Fläche/AnzahlNN ha178,6 ha234,5 ha234,5ha3,81 hainsg.55,4 ha3,81 ha360 lfm515 lfm82 StAnmerkung<strong>Bebauungsplan</strong> „Energiepark <strong>Weesow</strong>-Willmerdorf“Umweltbericht


<strong>Bebauungsplan</strong> „Energiepark <strong>Weesow</strong>-Willmerdorf“Umweltbericht4 Geplante Maßnahmen zur Überwachung erheblicher UmweltauswirkungenNach § 4c BauGB ist es Aufgabe der Kommunen, die erheblichen Umweltauswirkungen, dieauf Grund der Durchführung der Bauleitpläne eintreten, zu überwachen, um v. a. unvorhergesehenenachteilige Auswirkungen frühzeitig zu ermitteln und ggf. geeignete Abhilfemaßnahmenergreifen zu können.Aus diesem Grunde wird im Falle einer Realisierung des Vorhabens neben einer Umweltbaubegleitungein Monitoring über die Umweltfolgen etabliert. Einzelheiten werden nachBauantragsstellung im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens zwischen der Projektgesellschaft,dem Landesumweltamt und der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt. DasMonitoring wird voraussichtlich folgende Aspekte behandeln:- Evaluierung der Wirkungen des Baues des Energieparks auf die Avifauna und Amphibienin den unterschiedlichen Phasen seiner Entstehung und seines Betriebes. Dabei wird im1., 3. und 5. Standjahr der Anlage im Geltungsbereich des <strong>Bebauungsplan</strong>s avifaunistischeUntersuchungen mit jeweils 3 bis 4 Begehungen durchgeführt sowie mögliche Amphibienwanderungenerfasst.- Erfolgs- und Effizienzkontrolle der im Rahmen der Eingriffskompensation umzusetzendenflächigen Pflegemaßnahmen- Erfolgs- und Effizienzkontrolle von ggf. erforderlichen speziellen Artenschutzmaßnahmen.Die Ergebnisse werden mit einem Gutachten belegt und mit der unteren Naturschutzbehördeabgestimmt.5 Prüfung anderweitiger Planungsmöglichkeiten und Entwicklungdes Gebietes ohne VorhabenDie Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage setzt zum einen Standorte voraus, andenen sich Eingriffe in naturschutzfachlich bedeutende Flächen möglichst vermeiden lassen,zum anderen werden gemäß § 32 Abs. 3 EEG 2009 die Vergütungen für Solarstrom ausFreiflächenanlagen nur dann verbindlich an den Betreiber gezahlt, wenn die in Anspruchgenommenen Flächen entweder versiegelt waren, wirtschaftliche oder militärische Konversionsflächenoder Grünland sind, das zuvor drei Jahre als Ackerfläche genutzt wurde.Diese Voraussetzungen erfüllen die Flächen des geplanten Energieparks.Für alternative Standorte im Gemeindegebiet oder an dieses angrenzend haben sich keinerealisierbaren Nutzungskonzepte ergeben.11.06.2010 Seite 96


<strong>Bebauungsplan</strong> „Energiepark <strong>Weesow</strong>-Willmerdorf“UmweltberichtGeprüft wurde auch die Nutzung des Flugplatzes Werneuchen, dessen Flächen inzwischenvom Grundstückseigentümer, der Brandenburgischen Boden GmbH zum Kauf bzw. zurPacht ausgeschrieben worden.Dieser Standort weist folgende Punkte auf, die eine wirtschaftlich vertretbare Nachnutzungu.U. sogar grundsätzlich ausschließen:- In der Belastungskarte des Zentraldienstes der Polizei des Landes Brandenburg, Kampfmittelbeseitigungsdienst,ist die Fläche des Flugplatzes Werneuchen als Kampfmittelverdachtsflächeausgewiesen. Damit sind Schäden und Belastungen, aufgrund der militärischenVornutzung des Grundbesitzes Munitions- und Sprengstoffablagerungen und sonstigeSubstanzen, von denen gesundheitliche Schäden ausgehen oder welche die Umweltund Natur beeinträchtigen zu erwarten. Darüber hinaus wird auf schädliche Bodenveränderungenund / oder Altlasten verwiesen, welche die Nutzbarkeit einschränken können.- Vor der Realisierung von Baumaßnahmen ist die Vorlage einer Bestätigung der Kampfmittelfreiheitund / oder der Nachweis einer baubegleitenden Maßnahme durch eine gemäßSprengstoffgesetz autorisierte Fachfirma gegenüber der Bauaufsichtsbehörde erforderlich.Um diese Voraussetzungen zu erreichen und eine Nachnutzung realisieren zu können,ist ein hoher Untersuchungs-, Zeit- und Kostenaufwand notwendig.- Weiter schätzt der Grundstückseigentümer den Flugplatz als Rückzugsraum für eine Vielzahlgefährdeter und besonders streng geschützter Tier- und Pflanzenarten ein. Um überhauptsicherstellen zu können, dass durch eine Nachnutzung keine geschützten Artenbeeinträchtigt werden, ist ein hoher Untersuchungs- und Zeitaufwand zur Kartierung undErmittlung der tatsächlichen Tier- und Pflanzenarten zu erwarten. Das Ergebnis der umweltfachlichenUntersuchungen kann dazu führen, dass Ausgleichsflächen gesucht undgefunden werden müssen und ggf. sogar die Nachnutzung eingeschränkt wird.- Weiterhin sind potenzielle Nutzungsrechte von vornherein beschränkt, weil der Flugplatzals Sonderlandeplatz genutzt und auf den Geschäftsverkehr der Berger Bau GmbH ausgerichtetist und darüber hinaus dem Luftsport der ansässigen Vereine dient. Es existiertein langfristiger Pachtvertrag.Im Ergebnis ist festzustellen, dass der Flugplatz Werneuchen als Standort für eine Photovoltaik-Freiflächenanlagegrundsätzlich keinen geeigneten Alternativstandort darstellt. Dies giltdarüber hinaus auch, weil der hohe Untersuchungs- und ggf. Sanierungsaufwand und derdamit verbundene Kosten- und Zeitaufwand vor dem Hintergrund der beabsichtigten Novellierungeine Inanspruchnahme dieser Flächen für einen Solarpark nicht mit der hinreichendenPlanungssicherheit erlauben.Ohne das Vorhaben würden die Flächen des Geltungsbereiches weiterhin landwirtschaftlichgenutzt, darüber hinaus würde sich diese landwirtschaftliche Intensivnutzung sich weiterhinnegativ auf das FFH-Gebiet „<strong>Weesow</strong>er Luch“ auswirken: Nährstoffeinträge (Stickstoffeintraginsbesondere aus der Luft) aus angrenzenden intensiv genutzten Ackerfluren führen weiterhinzu einer indirekte Düngung des FFH-Gebietes und stünden der angestrebten Ausmage-11.06.2010 Seite 97


<strong>Bebauungsplan</strong> „Energiepark <strong>Weesow</strong>-Willmerdorf“Umweltberichtrung der Grünlandflächen im <strong>Weesow</strong>er Luch entgegen. Zudem würde die ebenfalls unerwünschteVerlandung sowie Eutrophierung der Kleingewässer weiter gefördert.6 Beschreibung der Untersuchungsmethoden und Hinweise aufSchwierigkeiten und DatenlückenDie durchgeführten Erfassungen der Biotope, Amphibien und Brutvögel wurden mit der UnterenNaturschutzbehörde des Landkreises Barnim abgestimmt. Darüber hinaus erfolgte ergänzendnoch eine Potenzialabschätzung hinsichtlich der Fledermäuse.Die Kartierung der Biotoptypen fand vom 12. bis 13.04.2010 statt. Aussagen zur Ausbildungeinzelner Vegetationseinheiten erfolgten aufgrund des frühen Kartiertermins i. d. R. nicht, dain den meisten Fällen die Vegetation noch nicht weit genug entwickelt war. Aus diesemGrund konnte auch das grundsätzlich nicht zu erwartende Vorkommen von natürlichen Lebensräumenvon gemeinschaftlichem Interesse im Plangebiet außerhalb des FFH-Gebietes„<strong>Weesow</strong>er Luch“ (s. § 19 Abs. 2 Zif. 1 BNatSchG) noch nicht abschließend ausgeschlossenwerden.Zur Erfassung der Zug- und Rastvögel wurden im März zwei fünfstündige Kontrollen der geplantenEnergieparkfläche sowie der angrenzenden Flächen durchgeführt. Beginnend mitSonnenaufgang wurde das Gebiet zu Fuß abgegangen bzw. mit dem Fahrrad abgefahren.Auch während der drei Brutvogelkartierungen im April (s.u.) wurden die Zug- und Rastvögelmit erfasst und dokumentiert. Die Erfassung der Vögel erfolgte durch Sichtbeobachtung(Fernglas, Spektiv) und anhand ihrer arttypischen Lautäußerungen. Mit einer Untersuchungausschließlich im März und April erfasst man nur einen Teil des jährlichen Zuggeschehens.Darüber hinaus ist zu bemerken, dass der Frühjahrszug i.d.R. schneller von Statten geht, dadie planungsrelevanten Arten (Kranich, Kiebitz, Gänse, Schwäne) meist keine längerenRastpausen einlegen. Daher kann die aktuelle Bedeutung des Gebietes für die Zug- undRastvögel auf Grundlage der bisher erhobenen Daten nicht abschließend beurteilt werden.Die diesjährigen Beobachtungsergebnisse werden allerdings durch die Beobachtungen lokaleOrtskenner unterstützt. Somit ist nicht mit davon abweichenden Beobachtungen und Bewertungsergebnissenzu rechnen.Die Erfassung Brutvögel erfolgte von März bis Juni. Dabei wurden neben Morgenkartierungenauch Abendkartierungen durchgeführt. Bei den Abendkartierungen wurde in den Gehölzstrukturenim Umfeld des geplanten Energieparks nach Eulen gesucht. Dabei wurdenKlangattrappen eingesetzt. Bei den bei Sonnenaufgang begonnenen Kartierungen die Revierkartierungsmethodeangewandt. Auch die relevanten Beobachtungen aus den Zugvogelkartierungenwurden in die Auswertung aufgenommen.11.06.2010 Seite 98


<strong>Bebauungsplan</strong> „Energiepark <strong>Weesow</strong>-Willmerdorf“Umweltbericht7 Allgemeinverständliche ZusammenfassungDie Aufstellung des <strong>Bebauungsplan</strong>es „Energiepark <strong>Weesow</strong>-Willmersdorf“ soll die planungsrechtlichenVoraussetzungen schaffen, um auf Flächen zwischen den Ortsteilen <strong>Weesow</strong>und Willmersdorf eine Photovoltaik-Freiflächenanlage mit ca. 178,3 ha bebaubarer Flächezu errichten. Die ProCon GmbH ist in diesem Verfahren Projektentwickler und entwickeltdieses Vorhaben in enger Zusammenarbeit mit dem Partner juwi Solar GmbH als dem Generalunternehmerund Systemintegrator sowie einem nationalen Modulhersteller.Das geplante Vorhaben soll für eine zeitlich befristete Dauer von max. 25 Jahren auf gegenwärtigausschließlich landwirtschaftlich genutzten (Ackerbau) und durch ortsansässigeLandwirtschaftsbetriebe bewirtschafteten Flächen realisiert werden.Die Standortwahl bezieht sich auf landwirtschaftlich genutzte Grundstücksflächen mit einemniedrigen Bodenwert (Bodenwerte überwiegend zwischen 30 – 50 und verbreitet < 30). DieseWerte liegen überwiegend unter dem Durchschnitt des Landkreises Barnim, der bei einerBodenwertzahl von 33 liegt.Die Stadt Werneuchen bereitet mit der Aufstellung des <strong>Bebauungsplan</strong>s „Energiepark <strong>Weesow</strong>-Willmersdorf“die Umsetzung der in der Bundes- und Landesentwicklungsplanung verankertenZiele zur verstärkten Erschließung und Nutzung regenerativer Energien auf kommunalerEbene planungsrechtlich vor. Mit der geplanten Gesamtfläche von ca. 178,6 ha alsFlächenpotenzial für die Errichtung der Photovoltaikanlage würde der „Energiepark <strong>Weesow</strong>-Willmersdorf“ einen nicht unerheblichen Beitrag zur Erreichung der nationalen Klimaschutzzieleleisten.Die Aufstellung des <strong>Bebauungsplan</strong>es ist aus folgenden Gründen erforderlich:• Durch die Planaufstellung soll eine geordnete städtebauliche Entwicklung des Plangebietesentsprechend § 1 Abs. 3 und 5 Baugesetzbuch (BauGB) erreicht werden. Der Geltungsbereichist entsprechend seiner Struktur und Einbindung dem Außenbereich zugeordnet.• Durch die Aufstellung des <strong>Bebauungsplan</strong>es sollen die planungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungenfür die großflächige Errichtung von Modulen zur Gewinnung vonSolarenergie geschaffen werden. Damit wird gleichzeitig die Pflicht zur Durchführung einerUmweltprüfung sichergestellt.• Ferner begründet sich die Notwendigkeit der Planaufstellung aus der Lage nördlich desFlora-Fauna-Habitat- (FFH-) und Naturschutzgebietes „<strong>Weesow</strong>er Luch“. Die möglichenWechselwirkungen, die sich hieraus ergeben, können nur in einem Verfahren, wie hiervorgesehen, bewältigt werden.11.06.2010 Seite 99


<strong>Bebauungsplan</strong> „Energiepark <strong>Weesow</strong>-Willmerdorf“UmweltberichtVorgehensweise und Bedarf an Grund und BodenInnerhalb des Plangebietes des <strong>Bebauungsplan</strong>s ist die Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen für einen Zeitraum von max. 25 Jahren auf einer Fläche von insgesamtca. 178,6 ha geplant. Um diese Zwischennutzung zu ermöglichen, werden die Flächen imGeltungsbereich überwiegend als ‚Sonstiges Sondergebiet’ gemäß § 11 der Baunutzungsverordnungfestgesetzt.Die südliche Begrenzung des Sondergebietes SO 5 orientiert sich an dem erforderlichenMindestabstand zum FFH-Gebiet und NSG „<strong>Weesow</strong>er Luch“. Der Mindestabstand zwischen„<strong>Weesow</strong>er Luch“ und der Grenze des Sondergebiets SO 5 im westlichen Abschnitt beträgt100 m und zum Sondergebiet SO 6 im östlichen Abschnitt 200 m. Der Abstand zur LandesstaßeL 236, der nächstgelegenen öffentlichen Straße (außer Dorfstraße), beträgt ca.400 m, so dass die Anlage von der Straße kaum wahrnehmbar sein wird. Der Zuschnitt derSondergebiete resultiert aus den Gegebenheiten vor Ort (Ortsteilgrenzen, Wegeverbindungen,Pflanzungen) und ergänzt diese durch weitere neue Elemente.Als Maß der baulichen Nutzung wird für die Modulfläche als projizierte überbaute Fläche eineGrundflächenzahl (GRZ) von 0,4 festgesetzt. Die Belegungsdichte ergibt sich aus den Abständender Modulreihen untereinander. Die Abstände resultieren aus technischen Anforderungen,in Abhängigkeit vom regionalen Sonnenstand, um ein optimales Verhältnis zwischenVerschattung der Modulreihen untereinander und dem prognostizierten Ertrag der PV-Anlagezu erreichen (üblicher Abstand der Module im Lichten von ca. 4,50 bis 5,00 m). Bei einerprojizierten Fläche der Module auf den Boden ergibt sich eine maximale „Überbauung“ undBeschattung in Höhe von max. 40 % der bebaubaren Fläche. Für die Aufständerung der Modultische(Rammung der Gestellpfosten), die Fundamente der Wechselrichter- und Knotenstationensowie der Versorgungstrassen wird eine Versiegelung von maximal 5 % der Bauflächenfestgesetzt. Dies entspricht rechnerisch einer Fläche von ca. 8,9 ha bezogen auf dieSondergebietsflächen insgesamt.Die von den Modulen überdachte Fläche soll nicht versiegelt, sondern als Grünland genutztwerden.Auswirkungen auf die UmweltAufgrund des relativ weiträumigen Abstands des geplanten Energieparks zu den vereinzeltenSiedlungsbereichen kann davon ausgegangen werden, dass keine anlage- und betriebsbedingtenBeeinträchtigungen durch das Vorhaben auf das Schutzgut Mensch zu erwartensind.Baubedingte Beeinträchtigungen durch Liefer- und Transportverkehr können zum gegenwärtigenZeitpunkt nicht völlig ausgeschlossen werden. Eine genaue Einschätzung kann ersterfolgen, wenn u. a. die Transport- und Lieferwege sowie die Baustelleneinrichtungsflächenfestgelegt sind. Allerdings wird spätestens im der Baugenehmigungsverfahren sichergestellt,11.06.2010 Seite 100


<strong>Bebauungsplan</strong> „Energiepark <strong>Weesow</strong>-Willmerdorf“Umweltberichtdass die baubedingten Beeinträchtigungen nicht über das unbedingt erforderliche Maß hinausgehen.Zurzeit wird ein entsprechendes Konzept zur Transportlogistik entwickelt.Auch können baubedingte Beeinträchtigungen durch die Bautätigkeiten im Gelände (z.B.Rammarbeiten) zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht völlig ausgeschlossen werden, allerdingswerden die Arbeiten auch nur während der üblichen Arbeitszeiten stattfinden. Die Montageder Module an sich erfolgt manuell und ohne größere Geräuschemissionen.Das Konzept für den Energiepark sieht vor, die einzelnen Modulfelder separat zu umzäunen,sodass das bestehende Wegenetz sowie die Durchlässigkeit hinsichtlich bestehender Rad-,Reit- und Wanderwege erhalten bleibt und somit eine Zerschneidung bestehender Wegeverbindungennicht zu befürchten ist.Somit ist eine Störung der Erholungsfunktion des Gebietes durch anlage- und betriebsbedingteBeeinträchtigungen generell nicht zu erwarten. Auch Blendwirkungen der Modulekönnen aufgrund ihrer Ausrichtung und Positionierung nach Süden sowie der vorgesehenenAbstandszonen zu den erholungsrelevanten Wegen und den angrenzenden Ortschaften ausgeschlossenwerden.Darüber hinaus ist zum einen vorgesehen, den Plattenweg als Radweg auszubauen undWillmersdorf an das regionale Radwegenetz anzubinden.Durch das Vorhaben sind fast ausschließlich Ackerflächen betroffen. Gem. Flächenkonzeptsind im 238,5 ha großen Geltungsbereich des B-Planes auf 178,6 ha Solaranlagen (Sonderbauflächen)vorgesehen. Davon ist wiederum fast die gesamte Fläche Ackerfläche, lediglichbei 2,3 ha handelt es sich zurzeit um Intensivgrasland. Weiterhin gibt es im Plangebiet insgesamt36 Gehölze, die alle erhalten bleiben und falls erforderlich während des Baubetriebesdurch entsprechende Schutzmaßnahmen vor Beeinträchtigung und Beschädigung geschütztwerden.Im Plangebiet des Energieparks wurden zum einen die vorkommenden Brut- und Zugvögelerfasst. Zum anderen wurde durch die Erfassung möglicher Amphibienwanderungen die Bedeutungdes Plangebietes für das <strong>Weesow</strong>er Luch sowie den Borgsee ermittelt. Dieses Vorgehenwurde mit der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Barnim abgestimmt.Darüber wurden lokale Fachleute hinsichtlich des potenziellen Arteninventars zu Rate gezogenund diese Informationen auch für den Artenschutzbeitrag mit aufgenommen.Die Erfassung der Amphibien kommt zu dem Ergebnis, dass sowohl die Flächen des Energieparks,als auch der Borgsee aufgrund seines hohen Fischbesatzes aktuell keine Bedeutungfür als Lebensraum für Amphibien haben. Es kann auch davon ausgegangen werden,dass der Bereich des geplanten Energieparks keine spezielle Funktion für Amphibienwanderungenz.B. zwischen Borgsee und <strong>Weesow</strong>er Luch besitzt. Somit führt der geplante Energieparkzu keinen erheblichen Beeinträchtigungen von Amphibien.11.06.2010 Seite 101


<strong>Bebauungsplan</strong> „Energiepark <strong>Weesow</strong>-Willmerdorf“UmweltberichtAuch die Erfassung der Rast- und Zugvögel kam zu dem Ergebnis, dass das Plangebiet keinehervorgehobene Relevanz für durchziehende Arten aufweist.Weiterhin wurden im Plangebiet insgesamt 42 Vogelarten festgestellt, von denen mindestens37 als potenzielle Brutvogelarten eingeschätzt werden. Allerdings ist eine abschließendeAuswertung der Beobachtungen in Form von Revieren noch nicht möglich, da insbesonderebis Mitte Juni die vorgegebenen Wertungszeiträume noch nicht abschließend berücksichtigtwerden konnten. Die Untersuchungen werden aber bis zum Abschluss der Brutperiode fortgeführt.Festzuhalten bleibt, dass die Anzahl der singenden Feldlerchen überdurchschnittlich erscheint.Es ist aber zu berücksichtigen, dass Feldlerchen auch auf dem Zug bereits singenund dadurch eine höhere Brutdichte suggerieren.Die Vorhabenfläche bietet der bodenbrütenden Feldlerche bislang geeignete Brutplätze. ImZuge der Bauvorbereitungen werden im Bereich der Modulfelder die für die Feldlerche geeignetenHabitatstrukturen (Acker- und Brachflächen) in einem Umfang von ca. 178 ha inAnspruch genommen. Als Vermeidungsmaßnahme zur Verhinderung des Eintretens derVerbotstatbestände wird ein frühzeitiger Baubeginn spätestens zum Anfang des MonatsMärz innerhalb aller Sondergebiete mit Ausnahme der SO 4 und 5 festgelegt, für die in Teilbereichenbereits eine Baubeschränkung wegen des im Luch brütenden Kranichs (s.o.) besteht.Es wird davon ausgegangen, dass die Bautätigkeiten vor Einsetzen der Brutperiodeeine Scheuchwirkung auf die Feldlerche entfaltet. Damit wird die Brutplatzwahl innerhalb derVorhabenfläche verhindert.Hervorzuheben ist auch das Kranichbrutpaar im <strong>Weesow</strong>er Luch. Dabei handelt es sich umeinen traditionellen Brutplatz, der seit vielen Jahren bekannt und jährlich besetzt ist. ZurVermeidung der Störung dieses Brutpaares während des Fortpflanzungszeitraums wird eineBauzeitenbeschränkung in den Sondergebieten SO 4 und SO 5 innerhalb der 500 m breitenFluchtdistanz des Kranichs definiert.Darüber hinaus ermöglicht es das Flächenkonzept des „Energieparks <strong>Weesow</strong>-Willmersdorf“, neben Obstbaumpflanzungen, weiteren landschaftsgerechten Pflanzungen mitgebietsheimischen Gehölzen sowie Anlage von Lesesteinhaufen, die zurzeit ausgeräumteLandschaft im Geltungsbereich mit Kleinstrukturen anzureichern, und auch die Lebensraumbedingungenfür Amphibien, etliche Vogelarten und andere Tierarten zu verbessern.Für eine potenziell großräumigere Vernetzung stellt der Energiepark keine unüberwindbareBarriere dar. Zur Vermeidung potenzieller Zerschneidungswirkungen wird beim erforderlichenZaun der Anlage mindestens 10 cm Bodenfreiheit vorgesehen, um eine Durchlässigkeitfür Kleintiere zu gewährleisten.11.06.2010 Seite 102


<strong>Bebauungsplan</strong> „Energiepark <strong>Weesow</strong>-Willmerdorf“UmweltberichtDa die Trägerkonstruktionen für die Solarmodule gerammt werden, wird nur ein kleiner Teilder Fläche des Energieparks tatsächlich überbaut (vorauss. max. 5% der Gesamtfläche, z.B.für Modulträger, Unterhaltungswege in wassergebundener Ausführung, Grundflächen derWechselrichterhäuschen). Die Baustelleneinrichtungsflächen werden nach Abschluss derBauarbeiten zurückgebaut, das Gleiche gilt für die Anlage und die Wege am Ende der genehmigtenLaufzeit der Anlage nach rd. 25 Jahren. Darüber hinaus wirkt nach Fertigstellungder Anlage die Ausbildung einer geschlossenen Vegetationsdecke der hohen Winderosionsgefahrentgegen. Somit sind keine nachteiligen Umweltwirkungen auf das Schutzgut Bodenzu erwarten.Für die Schutzgüter Wasser, Klima und Kultur und sonstige Sachgüter sind keine nachteiligenUmweltwirkungen zu erwarten.Das geringe Relief des Plangebietes sowie die vorgesehenen Abstände der Modulfelder zuSiedlungen und Straßen werden dafür sorgen, dass die Modulfelder nicht zu einer besonderserheblichen Beeinträchtigung des Landschaftsbildes führen werden.Das Maßnahmenkonzept (s. u.) sieht in den Rand- und Abstandszonen auf rd. 55 ha eineVielzahl von Maßnahmen vor, die die visuellen Beeinträchtigungen durch die Modulfelderminimieren, für eine Auflockerung und eine vielfältige Struktur im Plangebiet sorgen werdenund insgesamt der landschaftsgerechten Gestaltung und Aufwertung des gesamten Bereichesdienen.MaßnahmenkonzeptDas Maßnahmenkonzept sieht folgende Maßnahmen vor:• Das Flächenkonzept des „Energieparks <strong>Weesow</strong>-Willmersdorf“ ermöglicht es, die dortzurzeit ausgeräumte Landschaft mit Kleinstrukturen in den Randstreifen und Abstandsflächenanzureichern (Lesesteinhaufen, Altholzstapel u. ä.). Dies entspricht auch denVorschlägen des Flächennutzungsplans der STADT WERNEUCHEN (1995). Die Randstreifenund Abstandsflächen werden zur Eigenbegrünung sich selbst überlassen und odermit einer artenreichen Grünlandmischung eingesät. Eine regelmäßige Mahd dieser Flächenist erforderlich, optional ist auf den Flächen außerhalb der Modulfelder auch einenBeweidung möglich. Für eine derartige Nutzung sind rd. 48 ha vorgesehen.• In diesen Abstands- und Randflächen sind auch unter Beachtung und Vermeidung einermöglichen Beschattung der Modulfelder landschaftsgerechte Pflanzungen mit gebietsheimischenGehölzen und die Anlage von Benjeshecken (sog. Totholzhecken aus dünnemGehölzschnitt) vorgesehen.• In der Abstandsfläche zum <strong>Weesow</strong>er Luch sind Maßnahmen vorgesehen, die auch dasSchutzgebiet an sich befördern: z.B. Anlage von Trittsteinbiotopen, Obstbaumpflanzungenund Sukzessionsbereiche.Am Ende der vorgesehenen Laufzeit der Anlage nach rd. 25 Jahren wird diese vollständigwieder zurückgebaut.11.06.2010 Seite 103


<strong>Bebauungsplan</strong> „Energiepark <strong>Weesow</strong>-Willmerdorf“UmweltberichtAuf diese Weise lässt sich insgesamt eine Verbesserung der derzeitigen Situation erreichen.Zum einen ergibt sich durch die extensivere Nutzung und Aufwertung der Abstands- undRandbereiche eine höhere Vielfalt und Lebensraumqualität für die freilandbewohnenden Arten,zum anderen wird sich die Änderung der aktuellen Ackernutzung in eine extensive Nutzungder Solarflächen nördlich des FFH-Gebietes auf rd. 240 ha positiv auf die Nährstoffsituationdes <strong>Weesow</strong>er Luchs auswirken. Da die Flächen des Energieparks nicht gedüngtwerden, wird dies zu einem verminderten Nährstoffeintrag auf dem Wasser- und Luftwege indas Schutzgebiet führen und somit die angestrebte Ausmagerung des dortigen Grünlandesbefördern sowie die Eutrophierung der dort bestehenden Gewässer reduzieren.FFH-Verträglichkeitsvorprüfung für das FFH-Gebiet „<strong>Weesow</strong>er Luch“Das Naturschutzgebiet (NSG) und gleichzeitige FFH-Gebiet DE 3348-301 „<strong>Weesow</strong>er Luch“grenzt südlich an den Geltungsbereich des <strong>Bebauungsplan</strong>s zum „Energiepark <strong>Weesow</strong>-Willmersdorf“ an und ist nicht Teil des B-Plangebietes.FFH-Verträglichkeitsvorprüfung kommt zu dem Ergebnis, dass der Energiepark <strong>Weesow</strong>-Willmersdorf die angestrebten Managementziele für das FFH-Gebiet „<strong>Weesow</strong>er Luch“ nichtbeeinträchtigt wird und diese durch vereinzelte Maßnahmen sogar positiv unterstützen undbeeinflussen können. Weder durch den Bau, durch die Anlage noch durch den Betrieb derSolaranlage ist eine Unverträglichkeit mit den Erhaltungszielen des FFH-Gebietes „<strong>Weesow</strong>erLuch“ zu erwarten.ArtenschutzbeitragDas Eintreten der Verbotstatbestände nach § 44 (1) BNatSchG wurde für das im Untersuchungsgebietzum Vorhaben Energiepark „<strong>Weesow</strong>-Willmersdorf“ vorkommende Artenspektrumgeprüft.Für alle, vom Vorhaben betroffene Arten des Anhang IV FFH-RL und Vogelarten der VRLdes Untersuchungsraums lassen sich die Zugriffsverbote des § 44 BNatSchG (1) Nr. 1(Nachstellen, Fangen, Verletzen, Töten), (1) Nr. 2 (Störung während der Fortpflanzungs-,Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs-, Wanderungszeiten) sowie (1) Nr. 3 (Entnahme, Beschädigung,Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten) generell oder unter Berücksichtigungartspezifischer Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen bzw. artspezifischer CEF-Maßnahmen (siehe Kap. 3.7) ausschließen.Ein Erfordernis zur Zulassung einer Ausnahme nach § 45 (7) BNatSchG ist nicht gegeben.Ferner wird davon ausgegangen, dass die artenschutzrechtliche Zulassungsvoraussetzungfür das Vorhaben gegeben ist.Geplante Maßnahmen zur Überwachung erheblicher UmweltauswirkungenNach § 4c BauGB ist es Aufgabe der Kommunen, die erheblichen Umweltauswirkungen, dieauf Grund der Durchführung der Bauleitpläne eintreten, zu überwachen, um v. a. unvorher-11.06.2010 Seite 104


<strong>Bebauungsplan</strong> „Energiepark <strong>Weesow</strong>-Willmerdorf“Umweltberichtgesehene nachteilige Auswirkungen frühzeitig zu ermitteln und ggf. geeignete Abhilfemaßnahmenergreifen zu können.Aus diesem Grunde wird neben einer Umweltbaubegleitung ein Monitoring über die Umweltfolgenüber mindestens 5 Jahre etabliert. Dieses wird folgende Aspekte behandeln: Evaluierungder Wirkungen des Baues des Energieparks auf die Avifauna und Amphibien in denunterschiedlichen Phasen seiner Entstehung und seines Betriebes, Erfolgs- und Effizienzkontrolleder im Rahmen der Eingriffskompensation umzusetzenden flächigen Pflegemaßnahmenund Erfolgs- und Effizienzkontrolle von ggf. erforderlichen speziellen Artenschutzmaßnahmen.11.06.2010 Seite 105


<strong>Bebauungsplan</strong> „Energiepark <strong>Weesow</strong>-Willmerdorf“Umweltbericht8 Literatur- und QuellenverzeichnisARBEITSGEMEINSCHAFT BERLIN-BRANDENBURGISCHER ORNITHOLOGEN (ABBO) (2001): Die Vogelwelt von Brandenburgund Berlin. – Verlag Natur und Text, Rangsdorf, 684 S.ARGE MONITORING PV-ANLAGEN (2007): Leitfaden zur Berücksichtigung von Umweltbelangen bei der Planung vonPV-Freiflächenanlagen. Entwurf, Stand 28.11.2007. BMU [Hrsg.].BAUER, H.-G., BEZZEL, E. & W. FIEDLER (2005): Das Kompendium der Vögel Mitteleuropas. 3 Bände. – 2. vollst.überarb. Auflage, AULA-Verlag, Wiebelsheim.BbgNatSchG: Brandenburgisches Naturschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Mai 2004(GVBl. I S. 350, zuletzt geändert am 29. Oktober 2008, GVBl. I S. 266).BIBBY, C.J., BURGESS, N.-D. & D. A. HILL (1995): Methoden der Feldornithologie. – Neumann Verlag, Radebeul.BMVBS (2008): Richtlinien für die landschaftspflegerische Begleitplanung im Straßenbau (RLBP), Entwurf Juni2008.BNatSchG: Bundesnaturschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Juli 2009 (BGBl. Jg. 2009Teil I Nr. 51).BÖF (2010): Vegetationskundliche und faunistische Erfassungen Energiepark <strong>Weesow</strong>-Willmersdorf.EEG: Erneuerbare-Energien-Gesetz vom 25. Oktober 2008, BGBl. I S. 2074, zuletzt geändert am 22. Dezember2009, BGBl. I S. 3950.FFH-RL: Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowieder wildlebenden Tiere und Pflanzen.FIRST SOLAR 2010: Kadmiumtellurid. Stand März 2010. www.firstsolar.com/de/CdTe.phpGUTSCHKER & JONGUS, LANDSCHAFTSARCHITEKTEN (2010): Zwischenbericht zur mikroklimatischen Bewertung vonPhotovoltaikanlagen am Beispiel „Gerbach-Schneeberger Hof“. Odernheim.HERDEN, C., RASSMUS, J. & B. GHARADJEDAGHI (2009): Naturschutzfachliche Bewertungsmethoden von Freilandphotovol-taikanlagen.BfN-Skripten 247. Bonn.KORTHALS (2010; Naturschutzfonds Brandenburg): Mündliche. Auskunft v. 11.02.2010.LANDESAMT FÜR BERGBAU, GEOLOGIE UND ROHSTOFFE BRANDENBURG (2007): Digitale Bodenübersichtskarte im Maßstab1: 300.000 8BÜK 3009. KleinmachnowLANDESUMWELTAMT BRANDENBURG ABTEILUNG ÖKOLOGIE, NATURSCHUTZ, WASSER (2003): Standard-Datenbogen fürdas FFH-Gebiet DE 3348-301 „<strong>Weesow</strong>er Luch“LANDKREIS BARNIM (1997): Landschaftsrahmenplan des Landkreises Barnim.LEP B-B: Verordnung über den Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg vom 31.03.2009MESEBERG, H. (2008): Gutachten zur Frage der Reflexblendung der Einwohner der Gemeinde Roth durch eine inder Nachbargemeinde Waldalgesheim installierte Photovoltaikanlage. Im Auftrag der juwi SolarGmbH.- Berlin.11.06.2010 Seite 106


<strong>Bebauungsplan</strong> „Energiepark <strong>Weesow</strong>-Willmerdorf“UmweltberichtMINISTER F. UMWELT, NATURSCHUTZ UND RAUMORDNUNG (1997): Verordnung über das Naturschutzgebiet „<strong>Weesow</strong>erLuch“.MINISTERIUM FÜR LANDWIRTSCHAFT, UMWELTSCHUTZ UND RAUMORDNUNG DES LANDES BRANDENBURG (Hrsg. 2001):Landschaftsprogramm Brandenburg.NÄFE, M. (Vorsitzender Mausohr e.V.): Telefon. Auskunft vom 01.03.2010PIERSON, N. (2009): Anwendung des Handbuches Natura 2000 Managementplanung in Brandenburg und Erprobungvon Pep-GIS am Beispiel des „<strong>Weesow</strong>er Luch“. Diplomarbeit am Institut für Geoökologieder Universität Potsdam, unveröffentlicht.REGION UCKERMARK-BARNIM 2004: Sachlicher Teilplan „Windnutzung und Rohstoffsicherung und -gewinnung".Genehmigt am 01.06.2001, neu veröffentlicht am 29.09.2004, Aufstellungsbeschluss zur Fortschreibungam 29.10.2007.RYSLAVY, T. & W. MÄDLOW (2008): Rote Liste und Liste der Brutvögel des Landes Brandenburg 2008. - Naturschutzund Landschaftspflege in Brandenburg 17 (4) (Beilage), 107 S.SÄCHSISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT, LANDWIRTSCHAFT UND GEOLOGIE (2010):Großer Feuerfalter. Stand April2010: www.smul.sachsen.de/umwelt/natur/18380.htm.SOLLMANN, D. & PODEWILS, C. (2009): Schatten über First Solar – Wie giftig sind Solarmodule aus Cadmiumtelluridwirklich? Aus Photon März 2009, Heftreihe, Seite 52-59, Aachen.STADT WERNEUCHEN 1995: Flächennutzungsplan.SÜDBECK, P., ANDRETZKE, H., FISCHER, S., GEDEON, K., SCHIKORE, T., SCHRÖDER, K. & C. SUDFELDT (2005): Methodenstandardszur Erfassung der Brutvögel Deutschlands. – RadolfzellSÜDBECK, P., BAUER, H.-G., BOSCHERT, M., BOYE, P. & W. KNIEF (2007): Rote Liste der Brutvögel Deutschlands – 4.Fassung, 30.11.2007. – Berichte zum Vogelschutz 44: 23-81.VRL: Richtlinie 2009/147/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über dieErhaltung der wildlebenden Vogelarten (kodifizierte Fassung).11.06.2010 Seite 107


<strong>Bebauungsplan</strong> „Energiepark <strong>Weesow</strong>-Willmerdorf“Auswirkungen des <strong>Bebauungsplan</strong>sGRUPPE PLANWERKTeil D Auswirkungen des <strong>Bebauungsplan</strong>es1 Auswirkungen auf den Haushalt und die Finanz- und InvestitionsplanungDie Kosten des <strong>Bebauungsplan</strong>verfahrens und sonstiger im Zusammenhang mit der Planungzu erstellender Gutachten übernimmt die Projektentwicklungsgesellschaft. Die erforderlichenTätigkeiten zur Steuerung des Verfahrens sowie zur Wahrnehmung hoheitlicher Aufgabenwerden von den Mitarbeitern der Stadt Werneuchen durchgeführt.Durch die Stadt Werneuchen sind Gelder für die Wartung, Unterhaltung einer ggf. realisiertenöffentlichen Wegeverbindung in den Haushalt einzustellen.2 Auswirkungen auf die WirtschaftDas Vorhaben wird in einem strukturschwachen Gebiet mit einer lediglich geringen wirtschaftlichenEntwicklung realisiert. Allein aufgrund der Größe des Gesamtvorhabens handeltes sich um ein prestigeträchtiges Projekt, was für die Betriebsdauer von bis zu 25 Jahrenden regionalen Standort aufwerten kann. Dazu kann man den Solarpark in das regionaleTourismuskonzept einbinden und die Synergieeffekte nutzen. Die bestehende Erholungsnutzungin der Stadt Werneuchen könnte durch eine weitere Form der Freizeitnutzung - Industrieund Tourismus – ergänzt werden. Die Einbindung des Solarparks in ein touristisches Gesamtkonzeptbietet sich an, da der das Gebiet querende Plattenweg Bestandteil der Regionalparkroutedurch die acht Regionalparks um Berlin, des Rad- und Wanderwegenetzes des„Berliner Barnim“ und des Konzeptes zur Regionalparkroute ist.Sowohl während der Phase der Bautätigkeit als auch während des Betriebes werden durchdas Vorhaben Arbeitsplätze entstehen. Die Solarindustrie ist in Brandenburg ein Umweltwachstumsmarkt.So wurden beispielsweise rund 41 % aller in Deutschland gefertigten Solarmodulein der Region Berlin-Brandenburg produziert. In der Fertigung von Solarmodulenund -anlagen sind mittlerweile 1.400 Arbeitsplätze entstanden. Hinzu kommen ca. 500 weitereArbeitsplätze im Bereich Handwerk und Großhandel.Die Betreibergesellschaft wird während der Betriebsphase Unternehmen für die Sicherung,Wartung und Pflege der Anlage sowie die Öffentlichkeitsarbeit beauftragen. Erfahrungsgemäßwerden 10-15 Mitarbeiter benötigt. Weiterhin wird mit den gegenwärtig ansässigenLandwirtschaftsbetrieben in einem Pflege- und Bewirtschaftungsvertrag vereinbart, dass fürdie gesamte Betriebszeit des Solarparks Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen durchgeführtwerden und somit ortsansässige Unternehmen mit ihren Mitarbeitern Aufträge erhalten.11.06.2010 Seite 108


<strong>Bebauungsplan</strong> „Energiepark <strong>Weesow</strong>-Willmerdorf“Auswirkungen des <strong>Bebauungsplan</strong>sGRUPPE PLANWERK3 Auswirkungen auf die UmweltDie Auswirkungen des <strong>Bebauungsplan</strong>s auf die Umwelt sind in Teil C, Kap. 7, dargestellt.11.06.2010 Seite 109


<strong>Bebauungsplan</strong> „Energiepark <strong>Weesow</strong>-Willmersdorf“VerfahrenGRUPPE PLANWERKTeil E Verfahren1 VerfahrensablaufAufstellungsbeschlussAm 17.12.2009 wurde von den Stadtverordneten der Stadt Werneuchen der Beschluss zurAufstellung des damals noch als vorhabenbezogenen <strong>Bebauungsplan</strong> „Energiepark Wessow“bezeichneten <strong>Bebauungsplan</strong>es gefasst. Der Aufstellungsbeschluss wurde gemäß § 2Abs. 1 BauGB am 17. Februar 2010 im Amtsblatt der Stadt Werneuchen, Ausgabe 2/2010,bekannt gemacht.Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGBDie frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte in der Zeit vom 18.02.2010 bis einschließlich19.03.2010 in den Räumen der Stadtverwaltung Werneuchen. Die Ankündigungder Auslegung erfolgte am 17.02.2010 im Amtsblatt der Stadt Werneuchen, Ausgabe 2/2010.Am 18.03.2010, 18.00 Uhr, fand eine Informationsveranstaltung zum <strong>Bebauungsplan</strong>-Vorentwurf in der Stadt Werneuchen statt. An der Informationsveranstaltung nahmen ca.100-120 interessierte Bürger und Bürgerinnen teil. Die Anregungen / Hinweise / Fragen wurdenin die Abwägung eingestellt und bestimmte Fragestellungen zur Standortwahl, zu denAuswirkungen im Begründungstext und Umweltbericht ergänzt.Insgesamt nahmen 17 Bürger /-innen Einsicht in die Planung. Es gingen 16 Schreiben ein.Die Ausführungen bezogen sich im Wesentlichen auf die Größe des Vorhabens, die Standortwahl,die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes, das Verfahren, die technische Planungund die Vor- und Nachteile für die Stadt Werneuchen.Ergebnis:Die Anregungen und Hinweise hatten eine Änderung im <strong>Bebauungsplan</strong> zur Folge.- Die zulässige Höhe für bauliche Anlagen wurde auf 3 m über dem Gelände begrenzt(die Festsetzung erfolgt als NHN-Höhe).In der Begründung zum <strong>Bebauungsplan</strong>-Entwurf erfolgten Änderungen, Ergänzungen undKlarstellungen.Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGBDie Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch diePlanung berührt werden kann, sowie die Nachbargemeinden (insgesamt 40) wurden mitSchreiben vom 01.03.2010 von der Planung unterrichtet und zur Äußerung auch im Hinblick11.06.2010 Seite 110


<strong>Bebauungsplan</strong> „Energiepark <strong>Weesow</strong>-Willmersdorf“VerfahrenGRUPPE PLANWERKauf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung aufgefordert. DenBehörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurde eine Frist zur Äußerung biseinschließlich 16.03.2010 eingeräumt.Insgesamt äußerten sich 29 Behörden und sonstige Träger öffentliche Belange, 5 Stellungnahmengingen außerhalb der Frist ein. Davon hatten 10 Behörden und sonstige Träger öffentlicherBelange keine Anregungen und Hinweise bzw. waren in ihren Belangen nicht betroffen.19 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gaben Anregungen bzw. Hinweiseab. 11 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange äußerten sich nicht zum<strong>Bebauungsplan</strong>-Vorentwurf. Es wird davon ausgegangen, dass ihre Belange von der Planungnicht berührt sind.In Ergänzung dazu wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu einerPlanungskonferenz am 08.03.2010 eingeladen. Im Rahmen dieses Termins wurde den Trägernöffentlicher Belange Gelegenheit gegeben, ihre Anregungen und Hinweise mündlichvorzutragen. Den Termin nahmen 2 Träger öffentlicher Belange wahr, die Anregungen wurdenin die Abwägung aufgenommen.Ergebnis:Infolge der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgtenÄnderungen des <strong>Bebauungsplan</strong>-Entwurfes.Zeichnerische und textliche Festsetzungen:- Die Baufelder SO 2 und SO 3 wurden zusammen gezogen.- Die Höhenbegrenzung im Plan erfolgte unter Bezugnahme auf NHN-Höhen.- Der verrohrte Graben wurde aus der überbaubaren Fläche herausgenommen. Durchdie Herausnahme des Grabens entstehen an dieser Stelle zwei Baufelder. Die nichtüberbaubare Fläche zwischen diesen Baufeldern hat eine Breite von 10 m.- Der das Plangebiet querende Plattenweg wird als Verkehrsfläche besondererZweckbestimmung ‚Fuß-, Rad- und Landwirtschaftsweg’ in den Planzeichnungen Aund B festgesetzt (Herausnahme des öffentlichen Wegerechts).- Ergänzung einer Pflanzliste als Anlage zum Maßnahmenkonzept. Die Sicherstellungder Verwendung erfolgt durch Ergänzung der textlichen Festsetzung Nr. 8.- Die unterirdische Gas-Hochdruckleitung und das Telekommunikationskabel der EWENetz AG werden als unterirdische Leitung dargestellt (da gemäß den übersandtenUnterlagen, die Lage der Leitungen identisch ist, erfolgt die Darstellung nur einerLinie).In der Begründung zum <strong>Bebauungsplan</strong>-Entwurf erfolgten Änderungen, Ergänzungen undKlarstellungen.11.06.2010 Seite 111


<strong>Bebauungsplan</strong> „Energiepark <strong>Weesow</strong>-Willmersdorf“VerfahrenGRUPPE PLANWERKDarüber hinaus erfolgten Planänderungen aufgrund des weiteren PlanungsfortschrittsZeichnerische und textliche Festsetzungen:- Die Baugrenzen wurden auf die Baufeldgrenzen verschoben.- Die Breiten der Achsen zwischen den Baufeldern wurden jeweils von 80 m auf 60 m(vertikale Achsen) und von 60 m auf 40 m (horizontale Achsen) reduziert. Die Achseentlang der westlichen Geltungsbereichsgrenze auf 100 m reduziert.- Die Baufelder werden, unter Einhaltung eines Mindestabstandes von 100 m zum<strong>Weesow</strong>er Luch, nach Süden erweitert.- Im Bereich der Ortsteilgrenze zwischen <strong>Weesow</strong> und Willmersdorf wird durchzeichnerische und textliche Festsetzung die Möglichkeit zur Anlage eines wasserundluftdurchlässigen Weges mit einer Breite von maximal 3 m zur Erschließung derBaufelder eingeräumt.Änderungsbeschlüsse Geltungsbereich und TitelDie Stadtverordnetenversammlung der Stadt Werneuchen hat in ihrer Sitzung am15.04.2010 beschlossen, den Geltungsbereich und den Titel des <strong>Bebauungsplan</strong>es zu ändern.Aufgrund eines redaktionellen Versehens wurde in der amtlichen Bekanntmachung am 21.April 2010 im Amtsblatt Stadt Werneuchen, Ausgabe Nr. 4/2010, die zeichnerische Darstellungdes veränderten <strong>Bebauungsplan</strong>-Geltungsbereichs noch nicht korrekt abgebildet. DieKorrektur erfolgte am 19. Mai 2010 im Amtsblatt der Stadt Werneuchen, Ausgabe Nr.5/2010.Änderungs- und OffenlegungsbeschlussDie Stadtverordnetenversammlung der Stadt Werneuchen hat in ihrer Sitzung am15.04.2010 den Entwurf des <strong>Bebauungsplan</strong>es „Energiepark <strong>Weesow</strong>-Willmersdorf“ nacherfolgter frühzeitiger Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicherBelange sowie nach Planungsfortschritt gebilligt und beschlossen die Planfassungvom März 2010, mit Ergänzungen vom April 2010, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauereines Monats öffentlich auszulegen.Die Ankündigung der öffentlichen Auslegung des <strong>Bebauungsplan</strong>es erfolgte am 21. April2010 im Amtsblatt der Stadt Werneuchen, Ausgabe 4/2010.Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGBDer Entwurf des <strong>Bebauungsplan</strong>s in der Fassung 30. April 2010 mit Begründungstext, einschließlichUmweltbericht, Artenschutzbeitrag, eingeschlossener FFH-Vorprüfung sowie die11.06.2010 Seite 112


<strong>Bebauungsplan</strong> „Energiepark <strong>Weesow</strong>-Willmersdorf“VerfahrenGRUPPE PLANWERKumweltrelevanten Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeitwurden in der Zeit vom 03.05.2010 bis einschließlich 04.06.2010 im Bauamt der Stadt Werneuchen,Am Markt 5, während der Dienstzeiten (Mo-Fr 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Mo 13.00Uhr bis 15.00 Uhr, Di 13.00 Uhr bis 18.30 Uhr, Do 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr) zu jedermannsEinsicht öffentlich ausgelegt.Es erfolgten keine mündlichen oder schriftlichen Äußerungen.Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGBDie Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch diePlanung berührt werden kann, sowie die Nachbargemeinden (insgesamt 40) wurden, parallelzur öffentlichen Auslegung, mit Schreiben vom 29.04.2010 erneut zur Stellungnahme zum<strong>Bebauungsplan</strong>-Entwurf aufgefordert. Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belangewurde eine Frist von einem Monat nach Eingang des Schreibens eingeräumt.Insgesamt äußerten sich 23 Behörden und sonstige Träger öffentliche Belange. Davon hatten11 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange keine Anregungen und Hinweisebzw. waren in ihren Belangen nicht betroffen. 12 Behörden und sonstige Träger öffentlicherBelange gaben Anregungen bzw. Hinweise ab. 17 Behörden und sonstige Träger öffentlicherBelange äußerten sich nicht. Es wird davon ausgegangen, dass ihre Belange von der Planungnicht berührt sind.Ergebnis:Infolge der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgtenÄnderungen des <strong>Bebauungsplan</strong>es. Hierbei handelt es sich um redaktionelle Änderungen,die Grundzüge der Planung sind hiervon nicht berührt.Zeichnerische und textliche Festsetzungen:- Die bestehende Hecke zwischen den Baufeldern SO 3 und SO 4 wird als ‚Fläche mitBindungen für die Bepflanzung und für die Erhaltung’ festgesetzt.- In der textlichen Festsetzung TF 4, die die Bepflanzung unterhalb der Solarmoduleregelt, wird die Einsaat einer Kräuter-Grasmischung aufgenommen.- Sicherstellung der Eingrünung (dreireihige Pflanzreihe) entlang der nördlichen,östlichen und westlichen Geltungsbereichsgrenze (sofern noch nicht vorgesehen)durch Aufnahme in das Maßnahmenkonzept und die Maßnahmentabelle (Bestandteildes <strong>Bebauungsplan</strong>s – s.u.).- Der Hinweis, dass Gehölzbestände mindestens acht verschiedene Arten enthaltensollen, wurde ebenfalls in die Maßnahmentabelle aufgenommen.11.06.2010 Seite 113


<strong>Bebauungsplan</strong> „Energiepark <strong>Weesow</strong>-Willmersdorf“VerfahrenGRUPPE PLANWERK- In der textlichen Festsetzung TF 13 wird ergänzt, dass Einfriedungen nur innerhalbder Bauflächen zulässig sind.Sonstige Änderungen- Die Maßnahme zur Anlage eines Kleingewässers einschließlich Nebenflächen(Röhricht, Sukzession, Feldgehölz) wird aus dem Maßnahmenkonzept herausgenommen. In diesem Bereich ist nun eine mehrreihige Gehölzpflanzung alsSichtschutz vorgesehen. Da aufgrund fehlender Planung zurzeit Maßnahmen imWessower Luch nicht festgelegt werden können, erklärt sich der Investor bereit, imFalle einer Realisierung des Vorhabens „Energiepark <strong>Weesow</strong>-Willmersdorf“insgesamt 10.000.- € zweckgebunden für die Realisierung von Maßnahmen imBereich <strong>Weesow</strong>er Luch bereitzustellen.- Die Pflanzliste wurde mit dem Erlass des Ministeriums für ländliche Entwicklung,Umwelt und Verbraucherschutz zur Sicherung gebietsheimischer Herkünfte bei derPflanzung von Gehölzen in der freien Landschaft vom 09.10.2008 abgeglichen.In der Begründung zum <strong>Bebauungsplan</strong> erfolgten Ergänzungen und Klarstellungen.Darüber hinaus erfolgten Planänderungen aufgrund des weiteren Planungsfortschritts- Fortführung des ursprünglich als ‚vorhabenbezogener’ <strong>Bebauungsplan</strong> ausgestaltetenBebauungspans als ‚normaler’ <strong>Bebauungsplan</strong> gemäß § 8 BauGB.- Hieraus resultiert, zur Sicherstellung der vorgesehenen Pflanz- und Pflegemaßnahmen,die Aufnahme des Maßnahmenkonzeptes, der Maßnahmentabelle und derPflanzliste in den <strong>Bebauungsplan</strong> (ursprünglich war die Sicherung über den Durchführungsvertragbeabsichtigt.).11.06.2010 Seite 114


<strong>Bebauungsplan</strong> „Energiepark <strong>Weesow</strong>-Willmersdorf“VerfahrenGRUPPE PLANWERKTeil F Anhang1 Liste der textlichen Festsetzungen, RechtsgrundlagenTextliche Festsetzungen - Planzeichnung ATF 1 Zulässige Nutzungen in den Sondergebieten SO 1 bis SO 7In den Sondergebieten SO 1 bis SO 7 sind Solaranlagen und notwendigetechnische Einrichtungen für den Betrieb der Anlagen zulässig.(§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V. mit § 11 BauNVO)TF 2 Zulässige Versiegelung in den Sondergebieten SO 1 bis SO 7In den Sondergebieten SO 1 bis SO 7 darf die Versiegelung durch die Flächenfür die Aufständerung der Modultische, notwendige technische Einrichtungenfür den Betrieb der Anlagen und erforderliche Wege maximal 5vom Hundert des jeweiligen Sondergebietes betragen.(§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V. mit § 16 BauNVO)TF 3 Überschreitung der festgesetzten Höhen in den Sondergebieten SO 1 bis SO 7In den Sondergebieten SO 1 bis SO 7 können ausnahmsweise Überschreitungender festgesetzten Höhen um bis zu 2 m für technische Einrichtungenfür den Betrieb der Anlagen zugelassen werden.(§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V. mit § 16 BauNVO)TF 4 Bepflanzungen in den Sondergebieten SO 1 bis SO 7Die Flächen der Sondergebiete SO 1 bis SO 7 sind unterhalb der Solarmodule,außerhalb der versiegelten Flächen, derart zu nutzen, dass Ackerlandflächenin Grünlandflächen umgewandelt werden. Die Flächen sind mit einerKräuter-Grasmischung aus einheimischen standortgerechten Arten anzusäen.(§ 9 Abs. 1 Nr. 20 und 25a BauGB)TF 5Maßnahmen der Pflege und Bewirtschaftung in den Sondergebieten SO 1 bisSO 7Die Flächen zwischen bzw. unter den Solarmodulen sind durch Schnitt zupflegen.(§ 9 Abs. 6 BauGB i.V.m. § 7 Abs. 5 BbgNatSchG)TF 6Maßnahmen zur Pflege und BewirtschaftungAuf den Flächen der Sondergebiete SO 1 bis SO 7 dürfen keine Herbizideund Pestizide ausgebracht werden.(§ 9 Abs. 6 BauGB i.V.m. § 7 Abs. 5 BbgNatSchG)11.06.2010 Seite 115


<strong>Bebauungsplan</strong> „Energiepark <strong>Weesow</strong>-Willmersdorf“VerfahrenGRUPPE PLANWERKTF 7Naturschutzfachliche Maßnahmen auf den MaßnahmenflächenAuf den Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklungvon Natur und Landschaft sind naturschutzfachliche Maßnahmen entsprechenddem Maßnahmenkonzept und der Maßnahmentabelle durchzuführen.(§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB i.V. mit § 7 Abs. 5 BbgNatSchG)TF 8Anpflanzung von standortheimischen GehölzenFür die lt. Maßnahmenkonzept und Maßnahmentabelle durchzuführendenPflanzmaßnahmen sind ausschließlich gebietsheimische Gehölzarten undregionaltypische Obstsorten entsprechend der Pflanzliste zu verwenden.(§ 9 Abs. 1 Nr. 20 und 25a BauGB)TF 9Weg innerhalb der MaßnahmenflächeInnerhalb der Fläche ABCD ..A ist die Anlage eines Weges, einschließlichnotwendiger Zufahrten, mit einer Breite von maximal 3 m in wasser- undluftdurchlässigem Aufbau zulässig. Auch Wasser- und Luftdurchlässigkeitwesentlich mindernde Befestigungen, wie Betonunterbau, Fugenverguss,Asphaltierungen und Betonierungen sind unzulässig.(§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB i.V. mit § 1a Abs. 1 BauNVO)TF 10Maßnahmen der Pflege und Bewirtschaftung der MaßnahmenflächenAuf den Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklungvon Natur und Landschaft erfolgt die Pflege für die Maßnahmen M 7,M 8 und M 9 entsprechend der Maßnahmentabelle.(§ 9 Abs. 6 BauGB i.V.m. § 7 Abs. 5 BbgNatSchG)TF 11Maßnahmen zur Pflege und BewirtschaftungAuf den Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklungvon Natur und Landschaft dürfen keine Herbizide und Pestizide ausgebrachtwerden.(§ 9 Abs. 6 BauGB i.V.m. § 7 Abs. 5 BbgNatSchG)TF 12Befestigung von Wegen, Stellplätzen und Zufahrten innerhalb der BaugebieteInnerhalb der Sondergebiete SO 1 bis SO 7 ist eine Befestigung von Wegen,Stellplätzen und Zufahrten nur in wasser- und luftdurchlässigem Aufbauherzustellen. Auch Wasser- und Luftdurchlässigkeit wesentlich minderndeBefestigungen, wie Betonunterbau, Fugenverguss, Asphaltierungen undBetonierungen sind unzulässig.(§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB i.V. mit § 1a Abs. 1 BauNVO)11.06.2010 Seite 116


<strong>Bebauungsplan</strong> „Energiepark <strong>Weesow</strong>-Willmersdorf“VerfahrenGRUPPE PLANWERKTF 13EinfriedungenEinfriedungen sind nur innerhalb der Bauflächen zulässig. Sie sind als Gitterzäunemit einer Höhe von max. 2,50 m zulässig. Die Einfriedungen sindohne Sockelmauern herzustellen. Der Abstand zwischen Boden und Zaunfeldmuss mindestens 0,10 m betragen.(§ 9 Abs. 4 BauGB i.V. mit § 81 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 9 Nr. 1 BbgBO)TF 14Zeitliche BefristungDie Festsetzungen der Planzeichnung A und die zugehörigen textlichenFestsetzungen Nr. 1 bis 13 bestimmen die Zulässigkeit von Vorhaben biseinschließlich 31.12.2037; die Zulässigkeit des Betriebs von Solaranlagenist bis zum 31.12.2036 befristet. In der verbleibenden Zeit erfolgt der Rückbauder Anlagen.Die Festsetzungen der Planzeichnung B regeln die Zulässigkeit von Vorhabennach dem 31.12.2037.(§ 9 Abs. 2 BauGB)Rechtsgrundlagen, Verordnungen- Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004(BGBl. I, S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I,S. 2585)- Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke - Baunutzungsverordnung(BauNVO) in der Bekanntmachung der Neufassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I, S.132), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 22. April 1993 (BGBl. I, S. 466)- Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts -Planzeichenverordnung 1990 (PlanzV 90) vom 18. Dezember 1990 (BGBl. I, 1991 S. 58)- Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.September 2008 (GVBl. I / 08, S.226), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom11. März 2010 (GVBl. I / 10)- Gesetz über den Naturschutz und die Landschaftspflege im Land Brandenburg (BrandenburgischesNaturschutzgesetz - BbgNatSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom26. Mai 2004, GVBl. I S. 350)11.06.2010 Seite 117


<strong>Bebauungsplan</strong> „Energiepark <strong>Weesow</strong>-Willmersdorf“Anhang2 Biotoptypen im UntersuchungsraumDer ca. 836 ha große Untersuchungsraum liegt westlich der Ortschaft <strong>Weesow</strong> und umfasstdie in der folgenden Tabelle aufgeführten Biotoptypen. Die Kartierung der Biotoptypen fandvom 12. bis 13.04.2010 statt. Aussagen zur Ausbildung einzelner Vegetationseinheiten erfolgtenaufgrund des frühen Kartiertermins i. d. R. nicht, da in den meisten Fällen die Vegetationnoch nicht weit genug entwickelt war. Daher war auch keine Zuordnung zu LRT möglich.Tab. F-1:Biotoptypen im UntersuchungsraumCode Biotoptyp Schutz Gefährdung(RL)FG GräbenFlächengröße(ha)FGB Naturnahe, beschattete Gräben (§) 0,21FGOU Weitgehend naturfern, ohne Verbauung, unbeschattet 1,61FGOUT Weitgehend naturfern, ohne Verbauung, unbeschattet, trocken0,76gefallen oder nur stellenweise Wasser führendFGOB Weitgehend naturfern, ohne Verbauung, beschattet 0,01SK Perennierende Kleingewässer (Sölle, Kolke, Pfuhle etc.< 1 ha)SKU Naturnah, unbeschattet § 3 1,37SKB Naturnah, beschattet § 3 0,13SR Röhrichtgesellschaften an StandgewässernSRGP Schilfröhricht § V 6,93RSRuderale Pionier-, Gras- und StaudenflurRSB Zwei- und mehrjährige ruderale Stauden und Distelfluren 2,31GMFrischwiesen und FrischweidenGMW Frischweiden, Fettweiden 4,53GMF Frischwiesen 34,31GMR Ruderale Wiesen 2,81GTTrockenrasenGTSR Kennartenarme Rotstraußgrasfluren auf Trockenstandorten § 3 4,26GAGrünlandbrachenGAFP Grünlandbrache feuchter Standorte, von Schilf dominiert § 1,43GAM Grünlandbrache frischer Standorte 5,18GIIntensivgraslandGIKM Intensivgrasland, neben Gräsern auch verschiedene krautige38,72Pflanzenarten, frischer StandorteBL Flächige Laubgebüsche 0,4BLFS Strauchweidengebüsche § 3 0,52BLM Laubgebüsche frischer Standorte 0,43BLMH Laubgebüsche frischer Standorte, überwiegend heimische1,35ArtenBFFeldgehölzeBFR Feldgehölze frischer und/oder reicher Standorte (§) 3 3,60BH Hecken und WindschutzstreifenBHOH Ohne Überschirmung, geschlossen, überwiegend heimische3 1,36GehölzeBHOL Ohne Überschirmung, lückig, überwiegend heimische Gehöl- 3 0,0511.06.2010 Seite 118


<strong>Bebauungsplan</strong> „Energiepark <strong>Weesow</strong>-Willmersdorf“AnhangCode Biotoptyp Schutz Gefährdung(RL)Flächengröße(ha)zeBHB Von Bäumen überschirmt (> 10 % Überschirmung 0,15BHBH Von Bäumen überschirmt (> 10 % Überschirmung, geschlossen,3 2,54überwiegend heimische GehölzeBR Alleen und BaumreihenBRA Alleen §§ 0,07BRAL Alleen lückig oder hoher Anteil an geschädigten Bäumen, §§ 2,11überwiegend heimische BaumartenBRRG Baumreihen mehr oder weniger geschlossen und im gesunden2,45Zustand, überwiegend heimische ArtenBRRN Baumreihen mehr oder weniger geschlossen und im gesunden0,06Zustand, überwiegend nicht heimische ArtenBE Solitärbäume und BaumgruppenBEG Einschichtige oder kleine Baumgruppen 0,03BS Flächige Obstbestände (Streuobstwiesen)BSG Genutzte Streuobstwiesen § 1 0,13BSO Aufgelassene Obstbestände mit unterschiedlichem Unterwuchs(§) 3 0,18BG Standorttypischer Gehölzsaum an Gewässern § 3 0,29WL Laubholzforste (weitgehend naturferne Forste und ausSukzession hervorgegangene Wälder mit nicht heimischenHolzarten)WLR Robinienforst /-wald 0,43WLRW Robinienforst /-wald mit Birke 0,44WLRQ Robinienforst /-wald mit Eiche 0,62WLP Pappelforst 2,28WLPMWQ Pappelforst mit mehreren Laubholzarten in gleichen Anteilen3,41u. a. Birke , EicheWLAQ Erlenforst mit Eiche 1,09WN Nadelholzforste (weitgehend naturferne Forste)WNK Kiefernforst 1,87WF Laubholzforste mit Nadelholzarten (naturferne Forste)WFRK Robinienforst mit Kiefer 8,87LIIntensiv genutzte ÄckerLI Intensiv genutzte Äcker 667,90LBAckerbrachenLB Ackerbrachen 2,65PEOffene Sport- und ErholungsanlagenPER Reitplätze und Rennbahnen (offener Boden) 2,1314OS Kerngebiet, Wohn- und MischgebietOSDL Dörfliche Bebauung/Dorfkern, ländlich 11,0248OL Landwirtschaft und TierhaltungOLB Gebäude bäuerlicher Landwirtschaft 2,3664OV VerkehrsflächenOVSB Straßen mit Asphalt oder Betondecken 1,0817OVWO Unbefestigter Weg 4,7069OVWW Weg mit wasserdurchlässiger Befestigung 0,3082OVWT Teilversiegelter Weg (inkl. Pflaster) 4,079011.06.2010 Seite 119


<strong>Bebauungsplan</strong> „Energiepark <strong>Weesow</strong>-Willmersdorf“AnhangFließgewässerGerade, weitgehend naturferne Gräben, die jedoch nicht verbaut (FGOU) sind, sind im Untersuchungsraumregelmäßig zu finden. Häufig verlaufen sie parallel zu Wegen oder trennenAcker- oder Grünlandschläge voneinander. In einem Fall ist der Graben stellenweise trockengefallen (FGOUT). Ein Graben war z. T. beschattet und weitgehend naturfern (FGOT). DieBreite der Gräben schwankt i. d. R. zwischen 1 m und 2 m. Ein relativ naturnaher und voneiner Erlenreihe beschatteter Graben (FGB) verläuft im FFH-Gebiet „<strong>Weesow</strong>er Luch“.Standgewässer (einschließlich Uferbereiche, Röhricht, etc.)Toteislöcher (Sölle) sind innerhalb der landwirtschaftlichen Nutzflächen im Untersuchungsraumregelmäßig anzutreffen. Teilweise schließt sich eine Verlandungszone aus Schilf an,stellenweise sind einzelne Weiden oder Weidengebüsche im Anschluss an die Wasserflächevorhanden. Der größte Teil der Sölle ist naturnah und unbeschattet (SKU). Auch der Borgseeim Nordwesten des Untersuchungsraumes wurde so kartiert. Ursprünglich handelte essich hier um eine zusammenhängende Wasserfläche, die in den 1970er Jahren durch einenlandwirtschaftlichen Weg getrennt wurde. Im Südwesten des FFH-Gebietes „<strong>Weesow</strong>erLuch“ liegen drei naturnahe, beschattete Sölle (SKB) innerhalb eines Pappelbestandes.Vor allem im „<strong>Weesow</strong>er Luch“ sind großflächig Schilfröhrichte (SRGP) ausgebildet. ZumTeil befinden sie sich im Nahbereich eines wassergefüllten Toteisloches, einige liegen jedochauch in feuchten Mulden innerhalb von Grünlandbeständen.RuderalflurenDie Ruderalfluren entlang der landwirtschaftlichen Wege wurden im Untersuchungsraumteilweise als zwei- und mehrjährige ruderale Stauden und Diestelfluren (RSB) angesprochen.Gras- und StaudenflurenEine von Pferden genutzte Frischweide (GMW) liegt am südwestlichen Rande der Ortschaft<strong>Weesow</strong>. Auf den anderen Grünländern im Süden des Untersuchungsraumes herrschtMahdnutzung vor. Diese Bestände wurden als Frischwiesen (GMF) kartiert. Nach dem zumKartierzeitpunkt erkennbaren Aufwuchs sind sie aufgrund des regelmäßigen Vorkommensvon Wiesen-Labkraut (Galium album) dem Verband der Glatthaferwiesen (Arrhenatherion)zuzuordnen. Als weitere krautige Arten kommen Sauerampfer (Rumex acetosa), Wiesenkerbel(Anthriscus sylvestris), Löwenzahn (Taraxacum officinale), Schafgarbe (Achillea millefolium)und Wiesen-Bärenklau (Heracleum sphondylium) stetig in den Beständen vor. Eine Zuordnungzum LRT 6510 Magere Flachland-Mähwiesen war aufgrund der frühen Jahreszeitnicht möglich.Kleine Grünlandbereiche in Südwesten des „<strong>Weesow</strong>er Luches“ werden nicht mehr regelmäßiggenutzt und weisen daher Ruderalisierungserscheinungen auf (GMR).11.06.2010 Seite 120


<strong>Bebauungsplan</strong> „Energiepark <strong>Weesow</strong>-Willmersdorf“AnhangAm westlichen Rand des FFH-Gebietes „<strong>Weesow</strong>er Luch“ befindet sich ein magerer Grünlandbestand(GTSR), der von Schaf-Schwingel (Festuca ovina) und Rot-Straußgras(Agrostis tenuis) dominiert wird. Auch unter den krautigen Arten sind vermehrt Magerkeitszeigerwie Gewöhnliches Ferkelkraut (Hypochoaeris radicata) oder Kleiner Sauerampfer(Rumex acetosella) zu finden. Bei den Moosen kommen die auch auf Sandmagerrasen häufigenArten Brachythecium albicans und Polytrichum piliferum vor.Grünlandbrachen frischer Standorte (GAM) sind häufig im Anschluss an Gehölzgruppenausgebildet, wo eine Nutzung aufgrund schlechter Erreichbarkeit schwierig ist. Als Grünlandbrachefeuchter Standorte, von Schilf dominiert wurden die Flächen um den Borgsee imNordwesten des Untersuchungsraumes kartiert (GAFP).Unter Intensivgrasland, frischer Standorte, in dem neben Gräsern auch verschiedene krautigePflanzenarten vorkommen (GIKM), wurden mehrheitlich großflächige Bestände gefasst,die im Anschluss an Ackerflächen in der ausgeräumten intensiv bewirtschafteten Agrarlandschaftzu finden sind.Laubgebüsche, Feldgehölze, Alleen, Baumreihen und BaumgruppenIm Bereich des <strong>Weesow</strong>er Luches sind in bodenfeuchten bis nassen Bereichen mehrereStrauchweidengebüsche (BLFS) zu finden. Dieser Biotoptyp ist nach § 33 BbgNatSchG geschütztund gilt als gefährdeter Biotoptyp. In weniger nassen Bereichen sind Laubgebüschefrischer Standorte aus überwiegend heimischen Arten (BLMH) ausgebildet. Die meisten Beständeliegen inselartig in der landwirtschaftlichen Nutzfläche eingebettet. Häufige Arten sindWeißdorn (Crataegus spec.) oder Schwarzer Holunder (Sambucus nigra).Flächige von Bäumen geprägte Gehölzbestände in der offenen Feldflur wurden unter Feldgehölzefrischer und/oder reicher Standorte (BFR) gefasst. Vereinzelt werden die Beständevon Pappeln dominiert. Der Biotoptyp stellt ein wichtiges Strukturelement in der ansonstenstark ausgeräumten Landschaft dar. Linear ausgebildete Bestände finden sich bevorzugtentlang der Wege oder als Windschutz innerhalb großer Ackerflächen. Je nach Ausbildungwurden geschlossene Hecken und Windschutzstreifen aus heimischen Arten ohne Überschirmung(BHOH, BHOL), oder überschirmte Bestände (BHB, BHBH) unterschieden. Dieaus heimischen Arten aufgebauten Hecken gelten als gefährdeter Biotoptyp.Alleen (BRA) sind entlang der den Untersuchungsraum im Norden und Osten begrenzendenStraßen zu finden. Sie sind nach § 31 BNatSchG geschützt und stellen in Brandenburg einbesonders typisches Landschaftselement dar.Stellenweise sind kurze Baumreihen im Bereich der Wege vorhanden. Es existieren lückigeoder geschlossene Bestände aus heimischen Arten (BRRG) bzw. ein Robinien-Bestand derals geschlossene Baumreihe aus überwiegend nicht heimischen Arten (BRRN) erfasst wurde.11.06.2010 Seite 121


<strong>Bebauungsplan</strong> „Energiepark <strong>Weesow</strong>-Willmersdorf“AnhangEine kleine Baumgruppe bestehend aus drei Baumweiden (BEG) grenzt an ein Toteisloch imSüdosten des FFH-Gebietes „<strong>Weesow</strong>er Luch“ an. Ebenfalls im Südosten des FFH-Gebietesbefindet sich eine kleine Streuobstwiese auf Grünland, die augenscheinlich genutzt wird(BSG). Dieser Biotoptyp ist nach § 33 BbgNatSchG geschützt und gilt als extrem gefährdeterBiotoptyp. Entlang eines Grabens östlich der Streuobstwiese ist ein einseitiger, einreihigerErlensaum (BG) ausgebildet. Auch hierbei handelt es sich um einen nach § 33 BbgNatSchGgeschützten und gefährdeter Biotoptyp. Eine kleine Fläche mit hohem Unterwuchs im östlichenUntersuchungsraum wurde als aufgelassener Obstbestand (BSO) auskartiert.Wälder und ForsteDie Waldbestände im Untersuchungsraum sind allesamt naturfernen Forsten zuzuordnen.Dabei lassen sich Laubholzforste, Nadelholzforste und Laubholzforste mit Nadelholzanteilunterscheiden. Eine natürliche Bodenflora war nicht festzustellen. Alle Bestände befindensich im Südteil des Untersuchungsgebietes.Bei den Laubholzforsten handelt es sich vorwiegend um Robinienforste (WLR), zum Teil istals Nebenbaumart Birke (WLRW) oder Eiche (WLRQ) beigemischt. Weiterhin existierenPappelforste (WLP) sowie ein größerer Bestand eines Pappelforstes, dem mehrere Laubholzartenin etwa gleichen Teilen beigemischt sind. Dabei handelt es sich u. a. um Birke undEiche (WLPMWQ).Am südöstlichen Rand befindet sich im Anschluss an einen Graben ein Erlenforst mit Eiche(WLAQ). Der Bestand ist bodentrocken und dicht gepflanzt. Eine typische Krautschicht istnicht ausgebildet.Ein Kiefernforst (WNK) liegt am westlichen Ende des FFH-Gebietes „<strong>Weesow</strong>er Luch“.Ein größerer Waldbestand zwischen westlich des FFH-Gebietes wurde als Laubholzforst mitNadelholzarten kartiert. Es handelt sich um einen Robinienforst mit regelmäßig beigemischterKiefer (WFRK).ÄckerAlle Äcker des Untersuchungsgebietes sind intensiv genutzt (LI). Sie nehmen den weitausgrößten Anteil des Gebietes ein und prägen damit den Raum. Angebaut werden in ersterLinie Raps oder Getreide. Eine weitere Unterteilung der Bestände erfolgte nicht, da es sichi. d. R. um Übergänge zwischen Sand- und Lehmäckern handelt. Der überwiegende Teildürfte sich als Äcker auf lehmigem Sand ansprechen lassen. Im Norden des Untersuchungsraums,südlich von Willmersdorf, ist eine Fläche als Ackerbrache (LB) anzusprechen.Biotope der Grün- und FreiflächenIm Norden der Ortschaft <strong>Weesow</strong> existieren Bereiche, die stark durch Pferdesport geprägtsind (PER). Ein Teil dieser Bereiche liegt randlich innerhalb der Ortschaft. Es handelt sichdabei um die Außenanlagen eines Reiterhofes. Zum Teil erstrecken sie sich auch auf die11.06.2010 Seite 122


<strong>Bebauungsplan</strong> „Energiepark <strong>Weesow</strong>-Willmersdorf“Anhangbenachbarten Grünländer. Da durch die intensive Nutzung nur noch Rohboden vorhandenist, wurden die Bereiche gesondert erfasst und auskartiert.Bebaute Gebiete, Verkehrsanlagen und SonderflächenUnter diese Obereinheit fallen die stark anthropogen geprägten Biotope der Siedlungsflächen.Neben der Ortschaft <strong>Weesow</strong> mit seiner ländlich geprägten, dörflichen Bebauung(OSDL) im Osten des Untersuchungsraumes ist im Norden noch die Ortschaft Willmersdorfangeschnitten. Im Süden existieren einige Einzelgebäude, die als Gebäude bäuerlicherLandwirtschaft (OLB) erfasst wurden.Weiterhin gehören hierher die Verkehrsflächen. Neben asphaltierten Straßen (OVSB), dieden Untersuchungsraum im Norden und Osten begrenzen, gibt es innerhalb des GebietesWege mit wasserdurchlässiger Befestigung (OVWW) und einen teilversiegelten Weg(OVWT). Bei der großen Mehrzahl der Wege handelt es sich jedoch um unbefestigte Wege(OVWO).11.06.2010 Seite 123

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