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Bebauungsplan „Energiepark Weesow-Willmersdorf“

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<strong>Bebauungsplan</strong> „Energiepark <strong>Weesow</strong>-Willmersdorf“PlaninhaltGRUPPE PLANWERKbesondere, ständig zunehmende Bedeutung. Mit dem <strong>Bebauungsplan</strong> soll hier ein wesentlicherBeitrag geleistet werden.3 Wesentlicher PlaninhaltIm Geltungsbereich des <strong>Bebauungsplan</strong>s erfolgt überwiegend die Festsetzung von Sondergebietenmit der Zweckbestimmung ‚Photovoltaik-Freiflächenanlagen’. Die Nutzung wird befristetfür einen Zeitraum von ca. 25 Jahren zugelassen. Langfristiges Nutzungsziel für dieFlächen ist ‚Landwirtschaftliche Fläche’.Die überbaubaren Flächen, innerhalb derer die Errichtung der Photovoltaik-Anlagen, einschließlichnotwendiger technischer Einrichtungen zulässig ist, werden durch Baugrenzenumfasst.Das Maß der baulichen Nutzung auf den Bauflächen ist durch die zulässige Grundflächenzahl,die die maximal projizierte Fläche der Module auf den Boden begrenzt, in Verbindungmit einer textlichen Festsetzung, die die maximal zulässige Versieglung / Bebauung durchdie Gestellpfosten der Modultische und die Fundamente der technischen Einrichtungen (z.B.Wechselrichterstationen) und die notwendigen Flächen zur Erschließung vorgibt, geregelt.Die zulässige Versiegelung / Bebauung soll maximal 5 % der Sondergebietsfläche betragen.Die zulässige Höhe soll auf ca. 3 m über Gelände (die Höhenangabe erfolgt als NHN-Höhe)beschränkt werden. Ausnahmen für technische Einrichtungen (wie vgl. TF 3) werden zugelassen.Die Freiräume zwischen den Baufeldern bzw. außen angrenzend an die Baufelder sowiezwischen den Baufeldern und dem „<strong>Weesow</strong>er Luch“ sollen als landwirtschaftliche Flächen,innerhalb derer Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur undLandschaft umgesetzt werden, festgesetzt werden. Für die Gestaltung dieser Flächen werdenim Maßnahmenkonzept konkrete Maßnahmen festgelegt, die ihren Niederschlag in dentextlichen Festsetzungen finden. Die Umsetzung des Maßnahmenkonzepts sowie die Pflegeund Bewirtschaftung werden durch Festsetzungen im <strong>Bebauungsplan</strong> gesichert.Es ist davon auszugehen, dass die Baufelder eingezäunt werden. Um dennoch die Durchlässigkeitfür Kleintiere und Vögel sicher zu stellen, wird im <strong>Bebauungsplan</strong> festgesetzt, dassdie Öffnung zwischen Oberkante Boden und Zaun mindestens 10 cm betragen muss.Die zeitliche Befristung der baulichen Nutzung ist ebenfalls als textliche Festsetzung in den<strong>Bebauungsplan</strong> aufgenommen.11.06.2010 Seite 22

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