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Bebauungsplan „Energiepark Weesow-Willmersdorf“

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<strong>Bebauungsplan</strong> „Energiepark <strong>Weesow</strong>-Willmersdorf“PlanungsgegenstandGRUPPE PLANWERKDas geplante Vorhaben kann in diesem Zusammenhang durch die Nutzung lokaler Energieträger,hier der Sonneneinstrahlung, einen Beitrag zur Wertschöpfung in der Region durchdie Bindung von Arbeitsplätzen und Know-how leisten und nicht unerheblich zur Steigerungdes Einsatzes lokaler, regenerativer Ressourcen beitragen.Die Stadt Werneuchen bereitet mit der Aufstellung des <strong>Bebauungsplan</strong>es „Energiepark<strong>Weesow</strong>-Willmersdorf“ die Umsetzung der in der Bundes- und Landesentwicklungsplanungverankerten Ziele zur verstärkten Erschließung und Nutzung regenerativer Energien aufkommunaler Ebene planungsrechtlich vor. Mit der geplanten Gesamtfläche von ca. 178,3 haals Flächenpotenzial für die Errichtung der Photovoltaikanlage würde der „Energiepark <strong>Weesow</strong>-Willmersdorf“einen nicht unerheblichen Beitrag zur Erreichung der nationalen Klimaschutzzieleleisten.Davon unabhängig ist das Interesse der Allgemeinheit an einer möglichst sicheren, jedochauch umweltverträglichen Energieversorgung ein besonders wichtiges öffentliches Interesse.Dies hat der Gesetzgeber in § 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) ausdrücklich festgehalten.Die Aufstellung des <strong>Bebauungsplan</strong>es ist aus folgenden Gründen erforderlich:- Durch die Planaufstellung soll eine geordnete städtebauliche Entwicklung des Plangebietesentsprechend § 1 Abs. 3 und 5 Baugesetzbuch (BauGB) erreicht werden. DerGeltungsbereich ist entsprechend seiner Struktur und Einbindung dem Außenbereichzugeordnet.- Durch die Aufstellung des <strong>Bebauungsplan</strong>es sollen die planungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungenfür die großflächige Errichtung von Modulen zur Gewinnung vonSolarenergie geschaffen werden. Damit wird gleichzeitig die Pflicht zur Durchführungeiner Umweltprüfung sichergestellt.- Ferner begründet sich die Notwendigkeit der Planaufstellung aus der Lage nördlich desFlora-Fauna-Habitat- (FFH-) und Naturschutzgebietes „<strong>Weesow</strong>er Luch“. Die möglichenWechselwirkungen, die sich hieraus ergeben, können nur in einem Verfahren, wiehier vorgesehen, bewältigt werden.Da die Flächen im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Stadt Werneuchen als Flächenfür die Landwirtschaft dargestellt sind, erfolgt für den Geltungsbereich des <strong>Bebauungsplan</strong>esim Parallelverfahren die Änderung des Flächennutzungsplans nach § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch.11.06.2010 Seite 2

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