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Bebauungsplan „Energiepark Weesow-Willmersdorf“

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<strong>Bebauungsplan</strong> „Energiepark <strong>Weesow</strong>-Willmersdorf“PlaninhaltGRUPPE PLANWERKlandschaftlichen Gegebenheiten (z.B. FFH-Gebiet, Borgsee) und ergänzt diese entsprechenddurch eine weitere nicht überbaubare Achse parallel zur bestehenden Heckenpflanzung.Der Abstand der Sondergebietsgrenzen zum südlich gelegenen <strong>Weesow</strong>er Luch beträgtzwischen 110 m und 220 m, zur westlich gelegenen Baumallee ca. 100 m.Die Errichtung der Solarmodule soll innerhalb der einzelnen Baugebiete mit einer überbaubarenGesamtfläche von ca. 178,3 ha erfolgen. Auf den überbaubaren Grundstücksflächensind bauliche Anlagen zur Stromerzeugung aus Solarenergie (Photovoltaikanlagen) sowieNebenanlagen in Form von Wechselrichtern, Transformatoren, Schaltanlagen bis zu einerBauhöhe von rd. 3 m über dem Gelände (Angabe erfolgt im <strong>Bebauungsplan</strong> als NHN-Höhe)und Einfriedungen mit transparenten Zaunanlagen bis zu einer Höhe von 2,5 m zulässig (vgl.Teil B, Kap. 1).Die Fläche, die durch die Rammung der Gestellpfosten der Modultische, sonstige technischeEinrichtungen (Wechselrichterstationen, Verteilerkästen etc.) und Wege versiegelt wird, wirdauf max. 5 % der Baufläche (bezogen auf die Fläche der Sondergebiete) beschränkt. Insoweitist hervorzuheben, dass Fundamente überhaupt nicht erforderlich sind.Die einzelnen Baufelder müssen eingezäunt werden, da die PV-Modulfläche als Energieerzeugungsanlagerechtlich vorgegebenen Sicherheitsanforderungen gerecht werden muss.Flächen für Maßnahmen zur Entwicklung von Natur und LandschaftDie Flächen zwischen den Bauflächen sowie zwischen Bauflächen und Geltungsbereichsgrenzestehen für Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen zur Verfügung. Die Gesamtflächefür Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen im Geltungsbereich des <strong>Bebauungsplan</strong>s beträgtca. 57,2 ha (inkl. Weg bzw. 55,4 ha ohne Weg) und entspricht damit 24 % der Plangebietsfläche.Die Breite der Nord-Süd-Achsen beträgt 60 m, hinzu kommen beidseitig unbebauteFlächen zwischen Zaun und Solarmodulen mit einer Breite von jeweils 10 m innerhalb derSondergebiete. Die Breite der sonstigen Achsen beträgt 40 m, zuzüglich 10 m zwischenZaun und Solarmodulen. Die Flächen zwischen den Baufeldern und der Grenze des Geltungsbereichshaben eine Breite von mindestens 10 m, ebenfalls zuzüglich 10 m im jeweiligenSondergebiet. Die vorhandene Waldfläche wird nicht in Anspruch genommen. Die vorgesehenevorgelagerte Waldrandgestaltung erfolgt außerhalb der Waldfläche, innerhalb derMaßnahmenfläche.Innerhalb der Maßnahmenflächen sind folgende Maßnahmen geplant:Zwischen den Baufeldern und entlang der Randflächen zu den Bauflächen sind unter Beachtungund Vermeidung einer möglichen Beschattung landschaftsgerechte Pflanzungen mitGehölzen und Hecken vorgesehen. Zwischen den Bauflächen und dem <strong>Weesow</strong>er Luch sindMaßnahmen vorzusehen, die das Schutzgebiet befördern. Die konkrete Festlegung derMaßnahmen erfolgt in textlichen Festsetzungen, denen das Maßnahmenkonzept zugrundeliegt (siehe hierzu Ausführungen im Teil C, Kap. 3.7 bis 3.9).11.06.2010 Seite 16

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