10.07.2015 Aufrufe

Bebauungsplan „Energiepark Weesow-Willmersdorf“

Bebauungsplan „Energiepark Weesow-Willmersdorf“

Bebauungsplan „Energiepark Weesow-Willmersdorf“

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Bebauungsplan</strong> „Energiepark <strong>Weesow</strong>-Willmerdorf“Umweltberichtder Umsetzung des Bauvorhabens erforderlich. Durch die EWE wurde darauf hingewiesen,dass innerhalb des Schutzstreifens (jeweils 4 m links und rechts der Leitungsachse)eine örtliche Einweisung und eine Bauaufsicht durch die EWE zu erfolgen hat.Gestalterische Festsetzungen• Einfriedungen sind als Gitterzäune mit einer Höhe von max. 2,50 m zulässig. Die Einfriedungensind ohne Sockelmauern herzustellen und dürfen nur innerhalb der Bauflächenerrichtet werden. Der Abstand zwischen Boden und Zaunfeld muss mindestens 0,10 mbetragen. Um der Zielsetzung - Minimierung der Barrierewirkung der Einfriedung bzw.Zaunanlage - gerecht zu werden, sieht das Konzept für den Solarpark Einfriedungen vor,die die Sicht auf die Grundstücke vom Landschaftsraum nicht beeinträchtigen und damit– bei Erfüllung ihrer Funktion – Offenheit und Transparenz vermitteln. Der Abstand zwischenZaunfeld und Boden ist erforderlich, um im Schutzgebiet die Durchlässigkeit fürVögel und andere Kleintiere zu gewährleisten.Zeitliche Befristung der Nutzungen• Die Festsetzungen der Planzeichnung A und die vorgenannten zugehörigen textlichenFestsetzungen bestimmen die Zulässigkeit von Vorhaben bis einschließlich 31.12.2037;die Zulässigkeit des Betriebs von Solaranlagen ist bis zum 31.12.2036 befristet. In derverbleibenden Zeit erfolgt der Rückbau der Anlagen.Die Festsetzungen der Planzeichnung B regeln die Zulässigkeit von Vorhaben nach dem31.12.2037.11.06.2010 Seite 46

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!