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Bebauungsplan „Energiepark Weesow-Willmersdorf“

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<strong>Bebauungsplan</strong> „Energiepark <strong>Weesow</strong>-Willmersdorf“PlaninhaltGRUPPE PLANWERKmen dieses Vorhabens bietet sich die Möglichkeit, den Energiepark in ein touristisches Gesamtkonzept,welches gezielt die Chancen zur Verbindung historischer Strukturen und zukunftsweisenderTechnologien nutzt, einzubinden.Für den vorhandenen Hauptwirtschaftsweg wurde in der Vergangenheit auf die notwendigeKlärung von Baulastträgerschaft und Eigentum verzichtet, so dass Investitionen in die Unterhaltungder Anlagen wie auch mögliche darauf aufbauende touristische oder landschaftspflegerischeEntwicklungen in der gegenwärtigen Situation ausgeschlossen waren.Zwischen dem Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung, derProCon GmbH sowie dem Vorstandsvorsitzenden der Teilnehmergemeinschaft wurde festgehalten,dass die Projektgesellschaft nach weiterer Abstimmung mit den Grundstückseigentümernund der Stadt Werneuchen darauf hinwirkt , dass der Weg dauerhaft öffentlich genutztwerden kann, wenn eine Realisierung des Vorhabens vor Abschluss des Flurbereinigungsverfahrenserfolgt. Bei einer Realisierung nach Abschluss dieses Verfahrens ist nachMitteilung des Landesamtes davon auszugehen, dass im Rahmen der Bodenneuordnungöffentliche Nutzungsrechte an den im Plangebiet liegenden Wegflächen begründet werden.Die Festsetzung im <strong>Bebauungsplan</strong> erfolgt daher bereits im Vorgriff auf die zukünftig nocherfolgenden Abstimmungen, ggf. zu treffenden Vereinbarungen und u.U. erfolgenden Bodenneuordnungsmaßnahmen.Die festgesetzte Verkehrsfläche hat eine Breite von 4 m und gestattet den Begegnungsfalllandwirtschaftliches Nutzfahrzeug und Radfahrer / Fußgänger. Die Anlage eines gemeinsamennutzbaren Rad- und Landwirtschaftsweges entspricht auch der Intention des RegionalparkBarnimer Feldmark e.V. (Äußerung im Rahmen der TÖB-Beteiligung gem. § 4 Abs. 1BauGB). Gleichzeitig kann auf dieser Verkehrsfläche auch der für den Betrieb und die Wartungerforderliche Anliegerverkehr erfolgen.4.1.5 Flächen für die LandwirtschaftZFZwischen den Baufeldern und angrenzend an die Baufelder erfolgt die Festsetzungvon ‚Flächen für die Landwirtschaft’.Begründung:Mit dem <strong>Bebauungsplan</strong> wird im Geltungsbereich ein System nicht überbaubarer Flächen,bestehend aus ‚grünen’ Achsen und Grünlandflächen im Übergangsbereich zum FFH-Gebietund zu den angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen, gesichert, das für die Anwohner derbenachbarten Ortsteile und die Besucher des Solarparks einen erhöhten Erlebniswert bietensoll. Die geplanten landwirtschaftlichen Flächen sind für die Allgemeinheit zugänglich. Hierdurchkann die Einbindung des geplanten Solarparks in das übergeordnete Fuß- und Radwegenetzzwischen den Ortsteilen sichergestellt werden. Gleichzeitig entspricht das vorge-11.06.2010 Seite 30

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