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Bebauungsplan „Energiepark Weesow-Willmersdorf“

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<strong>Bebauungsplan</strong> „Energiepark <strong>Weesow</strong>-Willmersdorf“PlaninhaltGRUPPE PLANWERKschnitt beträgt 100 m und zum Sondergebiet SO 6 im östlichen Abschnitt 200 m. Da zwischenden Zaunanlagen und den Modulfeldern eine technisch bedingte Freifläche vorliegenwird, ist der Abstand der Module zum „<strong>Weesow</strong>er Luch“ tatsächlich noch größer.Der Abstand zur Landesstasse L 236, der nächstgelegenen öffentlichen Straße (außer Dorfstraße),beträgt ca. 400 m, so dass die Anlage von der Straße kaum wahrnehmbar sein wird.Der Zuschnitt der Sondergebiete resultiert aus den Gegebenheiten vor Ort (Ortsteilgrenzen,Wegeverbindungen, Pflanzungen) und ergänzt diese durch weitere neue Elemente.Die Festsetzung der Zweckbestimmung ‚Photovoltaik-Freiflächenanlagen’ entspricht der beabsichtigenZwischennutzung.Der Errichtung einer Solaranlage in der beabsichtigten Größenordnung wird hier der Vorrangvor dem Erhalt der bestehenden landwirtschaftlichen Nutzung eingeräumt. Die Errichtungdes Solarparks gewährleistet eine alternative und sichere Energieversorgung und entsprichtdamit der politischen Zielsetzung auf Bundes-, Landes- und Regionalebene. Die Inanspruchnahmeeiner so großen Fläche zur Aufstellung von Solarmodulen erlaubt eine Kraftwerksleistungbis zu 57 GW jährlich. Damit lassen sich ca. 15.000 Haushalte versorgen. Das Vorhabenentspricht damit dem besonderen Interesse der Allgemeinheit an einer möglichst sicheren,gleichzeitig aber auch umweltverträglichen Energieversorgung. Mit der Energieerzeugungüber Photovoltaikanlagen lassen sich die Ziele des Klimaschutzes, insbesondere denCO 2 -Ausstoß zu verringern, in besonderem Maße umsetzen. Hierbei ist insbesondere auchzu berücksichtigen, dass sich die Standortwahl auf landwirtschaftlich genutzte Flächen miteinem niedrigen Bodenwert bezieht. Die Bodenwerte lt. BÜK 300 9 für diese Flächen liegenüberwiegend zwischen 30-50 und verbreitet < 30 und damit nur teilweise über, überwiegendaber unter dem Durchschnitt des Landkreises Barnim, der bei einer Bodenwertzahl von 33liegt. Auch der Landkreis Barnim (SG Landwirtschaft) geht in seiner Stellungnahme vom18.03.2010 nur von Bodenwertzahlen gem. ALK von durchschnittlich 34 aus.Insgesamt besitzt die großräumig ausgeräumte und ackerbaulich genutzte Landschaft desPlangebietes keine ausgeprägte Landschaftsbildqualität. Die Flächen weisen nahezu keinestrukturierenden Elemente, wie Hecken, Baumalleen etc., auf (s. hierzu Umweltbericht,Teil C).9Landesamtes für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg (LBGR), Bodenübersichtskataster im M 1: 300.000,Kleinmachnow 200711.06.2010 Seite 24

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