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Bebauungsplan „Energiepark Weesow-Willmersdorf“

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<strong>Bebauungsplan</strong> „Energiepark <strong>Weesow</strong>-Willmersdorf“PlanungsgegenstandGRUPPE PLANWERKSchutzgebieteDer Geltungsbereich des <strong>Bebauungsplan</strong>es grenzt an das FFH-Gebiet und Naturschutzgebiet„<strong>Weesow</strong>er Luch" an. Für die Natura-2000-Gebiete sind in den StandarddatenbögenErhaltungsziele formuliert – s. hierzu Ausführungen Teil C, Kap. 3.4.Regionalplan Uckermark-BarnimFür die Region Uckermark-Barnim liegt der sachliche Teilplan „Windnutzung und Rohstoffsicherungund -gewinnung", genehmigt: 01.06.2001, neu veröffentlicht: 29.09.2004, Aufstellungsbeschlusszur Fortschreibung: 29.10.2007, vor. Zurzeit wird der Entwurf zur Fortschreibungauf der Grundlage der Beschlüsse der 21. Regionalversammlung vom 10.12.2009überarbeitet. Er enthält keine für die Planung relevanten Aussagen.Flächennutzungsplan (FNP)Der Flächennutzungsplan der Stadt Werneuchen vom November 2005 stellt die Flächen imGeltungsbereich überwiegend als Fläche für die Landwirtschaft dar. Der ehemalige Graben(Hoher Graben), der das Plangebiet im östlichen Bereich quert bzw. ostseitig begrenzt, ist imFlächennutzungsplan als zu öffnender Graben mit naturnaher Gestaltung (Kompensationsmaßnahme)ausgewiesen. Der Graben wurde im FNP auf einer Länge von 4,5 km gekennzeichnet.Es wird darauf hingewiesen, dass anzunehmen ist, dass nach Prüfung der Verfügbarkeitund technischen Machbarkeit nur ein Teil für Kompensationsmaßnahmen zu Verfügungstehen kann. Entlang der Ortsteilgrenzen <strong>Weesow</strong> / Willmersdorf, des Plattenweges,im westlichen Abschnitt (bestehende Hecke) und der den Plan begrenzenden Landwirtschaftswegesind die Verbreiterung, Lückenschließung und Neuanlage von Hecken zurStrukturierung der Feldflur als Maßnahmen benannt. Die baumbestandenen Flächen im Südensind nachrichtlich als Waldflächen (Darstellung im FNP) übernommen. Die sonstigenBaumgruppen sind als Feldgehölze dargestellt.Die wesentlichen Ziele des kommunalen Landschaftsplanes sind in den Flächennutzungsplander Stadt Werneuchen integriert.Bebauungspläne sind gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln.Da die Darstellungen des Flächennutzungsplans im Geltungsbereich nicht der Intentionder Planung entsprechen, ist beabsichtigt, den Flächennutzungsplan im Geltungsbereichdes vorhabenbezogenen <strong>Bebauungsplan</strong>es zu ändern und den aktuellen Planungszielenanzupassen. Gemäß § 8 Abs. 3 BauGB kann die Änderung des Flächennutzungsplanes parallelzur Aufstellung des <strong>Bebauungsplan</strong>es erfolgen (sog. Parallelverfahren). Der <strong>Bebauungsplan</strong>kann vor dem Flächennutzungsplan bekannt gemacht werden, wenn nach demStand der Planungsarbeiten anzunehmen ist, dass der <strong>Bebauungsplan</strong> aus den künftigenDarstellungen des Flächennutzungsplans entwickelt sein wird.11.06.2010 Seite 10

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