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Beschluss-Nr. 11/29/12 - Widmung des Geh

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<strong>12</strong>345678910<strong>11</strong><strong>12</strong>13141516171819202<strong>12</strong>2232425262728<strong>29</strong>3031323334353637<strong>Beschluss</strong>vorlagefür die Stadtverordnetenversammlung Werneuchen<strong>Beschluss</strong>vorlage <strong>Nr</strong>.: <strong>11</strong>/<strong>29</strong>/<strong>12</strong> Tagesordnungspunkt: 16Einreicher: Bürgermeister öffentlichnichtöffentlichBehandelt im:Ausschuss: A 4 am: 03.07.20<strong>12</strong>Hauptausschuss am: 19.07.20<strong>12</strong> Datum der SVV: 02.08.20<strong>12</strong>Betreff: <strong>Widmung</strong> <strong>des</strong> <strong>Geh</strong>- und Radweges an der L 235 zwischen Werneuchen unddem Ortsteil Weesow<strong>Beschluss</strong>:Die Stadtverordnetenversammlung Werneuchen beschließt gemäß § 6 <strong>des</strong> BrandenburgischenStraßengesetzes (BbgStrG) in der derzeit gültigen Fassung die <strong>Widmung</strong> <strong>des</strong> Radweges an derLan<strong>des</strong>straße L 235 zwischen Werneuchen und Weesow mit folgenden Festsetzungen1. Lage: Gemarkung Werneuchen Flur 2, Flurstücke 2517, 2519, 2521 und 2523Gemarkung Weesow Flur 2, Flurstücke 353, 355, und 357 (vgl. Anl. 1a+1b)2. Straßenname: (keine Benennung)3. Klassifizierung: Sonstige öffentliche Straße nach § 3 Abs. 5 Ziffer 2 BbgStrG(beschränkt öffentlicher Weg – <strong>Geh</strong>- und Radweg)4. Funktion/ <strong>Widmung</strong>sbeschränkungen: Die <strong>Widmung</strong> wird auf folgende Benutzungsarten festgelegt:Sonderweg für Fußgänger und Radfahrer5. Träger der Straßenbaulast: Stadt WerneuchenDie <strong>Widmung</strong> ist mit Rechtsbehelfsbelehrung öffentlich bekannt zu machen und wird einen Tagnach der öffentlichen Bekanntmachung wirksam.Begründung:Mit <strong>Beschluss</strong> vom 16.<strong>12</strong>.2010 haben die Stadtverordneten festgelegt, dass die Verkehrsfläche <strong>des</strong><strong>Geh</strong>- und Radweges an der L 235 zwischen Werneuchen und dem Ortsteil Weesow in die Baulastder Stadt Werneuchen übergeht. Zwischenzeitlich wurde die Baumaßnahme und der Grunderwerban den Verkehrsflächen abgeschlossen. Mit der <strong>Widmung</strong> erfüllt die Stadt ihre Verpflichtung gegenüberdem Land Brandenburg aus dem Bewilligungsbescheid für die Fördermittel.Haushaltsrechtliche Auswirkungen:Die Unterhaltung der Verkehrsflächen ist im Verwaltungshaushaltder Stadt Werneuchen jährlich einzuplanen.383940BürgermeisterSachgebietsleiter/ in


<strong>12</strong>3456789Stellungnahme der Fachausschüsse:Ausschuss Datum Mitglieder Ja-StimmenNein-StimmenStimmenthaltungenA 4 03.07.20<strong>12</strong> 4 4 0 0A 1 19.07.20<strong>12</strong> 7 (5) kein Votum<strong>Beschluss</strong> der Stadtverordnetenversammlung:<strong>Beschluss</strong>fähigkeitAbstimmungGesetzliche Mitgliederzahl: 19 dafür: 14davon anwesend: 14 dagegen: 0Stimmenthaltung: 0Befangenheit wurde erklärt durch: ……………………………………………………………..Die Richtigkeit der Angaben über <strong>Beschluss</strong>fähigkeit und Abstimmung werden bescheinigt. Zur Sitzung unter Mitteilungder Tagesordnung ist rechtzeitig und ordnungsgemäß eingeladen worden. Die <strong>Beschluss</strong>fähigkeit der Stadtverordnetenversammlungist gegeben.Werneuchen, 02.08.20<strong>12</strong>……………………………….Vorsitzende der SVV10……………………………….Stadtverordnete/r

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