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Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger ...

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ANLAGE 3 Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Solarpark Werneuchen 1“<br />

Abwägungsvorschläge zu den Stellungnahmen im Rahmen <strong>der</strong> Behörden- <strong>und</strong> Trägerbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Behörden <strong>und</strong> sonstige<br />

Träger öffentlicher Belange<br />

Landkreis Barnim<br />

Schreiben vom 30.05.2012<br />

Strukturentwicklungsamt<br />

Anregungen (Bedenken <strong>und</strong> Hinweise)<br />

Hinweise:<br />

Die Angabe über die Lage <strong>der</strong> Trassen „rechte <strong>und</strong> linke Trasse“<br />

sollte in westlich bzw. östlich geän<strong>der</strong>t werden (S. 4, Pkt.<br />

2.2.6).<br />

Mit <strong>der</strong> vorliegenden Planung wird eine Fläche des Bebauungsplanes<br />

„Gewerbepark Seefeld“ (Fläche für Regenrückhaltebecken)<br />

überplant. Zwar bleibt das vorhandene Rückhaltebecken<br />

erhalten, wie aus <strong>der</strong> Planzeichnung ersichtlich ist,<br />

aber nur deshalb, weil es sich vor Ort nicht dort befindet, wo<br />

es mittels BP „Gewerbepark Seefeld“ festgesetzt ist. Aufgr<strong>und</strong><br />

dieser vorhandenen Unstimmigkeiten sind unbedingt weitere<br />

Aussagen, auch hinsichtlich <strong>der</strong> Eingriffsregelung, erfor<strong>der</strong>lich.<br />

(S. 10, Kap. 2.3.2)<br />

Anregung:<br />

Der Bebauungsplan „Gewerbepark Seefeld“ fehlt außerdem<br />

als nachrichtliche Übernahme in <strong>der</strong> Plandarstellung. Nach § 9<br />

Abs. 6 BauGB soll <strong>der</strong> Bebauungsplan fachplanerische Festsetzungen<br />

nachrichtlich übernehmen.<br />

Vorschlag zur Abwägung<br />

Der Hinweis wird berücksichtigt.<br />

Die Planung wird nicht geän<strong>der</strong>t.<br />

Der Hinweis ist berücksichtigt.<br />

Unabhängig von <strong>der</strong> Lage des Regenrückhaltebeckens bleibt<br />

dieses von dem geplanten Vorhaben unberührt, daher sind<br />

Eingriffe sicher auszuschließen.<br />

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan enthält eine Festsetzung,<br />

die klar stellt, dass alle bisherigen Festsetzungen <strong>und</strong><br />

baurechtlichen Vorschriften, die verbindliche Regelungen zur<br />

Art <strong>der</strong> Nutzung (hier: Regenrückhaltebecken) enthalten, außer<br />

Kraft treten. S. auch nächste Zeile.<br />

Die Planung wird nicht geän<strong>der</strong>t.<br />

Die Anregung wird nicht berücksichtigt.<br />

Es ist zum Zeitpunkt nicht mehr nachvollziehbar, wieso das<br />

Regenrückhaltebecken weiter westlich errichtet wurde. Das<br />

Regenrückhaltebecken ist im Bestand vorhanden, als Flurstück<br />

gr<strong>und</strong>buchlich gesichert <strong>und</strong> die vorhandene Fläche<br />

ausreichend. Erweiterungsflächen nach Osten, in <strong>der</strong> Abgrenzung,<br />

die <strong>der</strong> Festsetzung im B-Plan „Gewerbepark Seefeld“<br />

entsprechen würde, sind nicht erfor<strong>der</strong>lich. Die Festsetzungen<br />

des Bebauungsplans „Gewerbepark Seefeld“ sind an dieser<br />

Stelle überholt. Seitens <strong>der</strong> Stadtwerke Werneuchen wurde<br />

<strong>der</strong> Überplanung nicht wi<strong>der</strong>sprochen.<br />

Bei <strong>der</strong> planungsrechtlichen Beurteilung von Vorhaben muss<br />

gr<strong>und</strong>sätzlich auch die fortschreitende Beurteilung <strong>und</strong> Verän<strong>der</strong>ung<br />

von Nutzungsstrukturen <strong>und</strong> Nutzungsarten beachtet<br />

werden <strong>und</strong> auch dass die Festsetzungen von 1992 dabei<br />

nicht mehr den heutigen Gegebenheiten entsprechen müssen.<br />

Stand: 08.06.2012 8

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