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Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger ...

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ANLAGE 3 Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Solarpark Werneuchen 1“<br />

Abwägungsvorschläge zu den Stellungnahmen im Rahmen <strong>der</strong> Behörden- <strong>und</strong> Trägerbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Behörden <strong>und</strong> sonstige<br />

Träger öffentlicher Belange<br />

Untere Wasserbehörde<br />

SG Bevölkerungsschutz<br />

Anregungen (Bedenken <strong>und</strong> Hinweise)<br />

Bei <strong>der</strong> Erfassung <strong>der</strong> Fauna ist beson<strong>der</strong>es Augenmerk auf<br />

die Amphibien zu richten. Es ist zu prüfen, ob es sich bei dem<br />

Regenrückhaltebecken um ein Laichgewässer o<strong>der</strong> einen<br />

Ganzjahreslebensraum handelt. Wichtig ist die Erfassung <strong>der</strong><br />

Wan<strong>der</strong>korridore bzw. Wan<strong>der</strong>beziehungen zu dem angrenzenden<br />

FFH-Gebiet.<br />

Aufgr<strong>und</strong> dieser unvollständigen Unterlagen kann aus <strong>der</strong><br />

Sicht <strong>der</strong> UNB noch keine Zustimmung zum geplanten Standort<br />

gegeben werden.<br />

Anregung:<br />

Es wird dringend empfohlen, die querende Leitung zur Regenwasserableitung<br />

nicht zu überbauen. Die Leitung sollte im<br />

Plan dargestellt werden.<br />

Hinweise:<br />

In den vorliegenden Unterlagen sind keine Aussagen zum<br />

Brandschutz enthalten.<br />

Zu beachtende gesetzliche Gr<strong>und</strong>lagen für Photovoltaikfreiflächenanlagen<br />

existieren nicht, somit ergeben sich aus den<br />

Gr<strong>und</strong>sätzen für den Einsatz von unter Spannung stehenden<br />

Anlagen abgeleitete Hinweise für den Betreiber einer solchen<br />

Anlage, wie z.B.<br />

1. GUV-I 8677 „Elektrische Gefahren an <strong>der</strong> Einsatzstelle“,<br />

2. VDE DIN 0132 „Brandbekämpfung an elektrischen Anlagen“.<br />

Vorschlag zur Abwägung<br />

prüft, ob ein Eintrag in das Gr<strong>und</strong>buch erfolgen soll.<br />

Die Planung wird nicht geän<strong>der</strong>t.<br />

Der Hinweis wird berücksichtigt.<br />

Aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> räumlichen Trennung des Geltungsbereichs vom<br />

FFH-Gebiet „Börnicke“ durch die B 158 sind Wan<strong>der</strong>beziehungen<br />

nur in eingeschränktem Maße zu erwarten.<br />

Die laufenden Amphibienerfassungen schließen das Regenrückhaltebecken<br />

mit ein. <strong>Ergebnis</strong>se dazu werden zur förmlichen<br />

<strong>Beteiligung</strong> vorliegen.<br />

Die Planung wird nicht geän<strong>der</strong>t.<br />

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.<br />

Die UNB wird nach Fortschreibung <strong>der</strong> Unterlagen erneut am<br />

Verfahren beteiligt.<br />

Die Planung wird nicht geän<strong>der</strong>t.<br />

Die Anregung wird berücksichtigt.<br />

Der Regenwasserkanal wird als unterirdische Leitung im Plan<br />

dargestellt. Die erfor<strong>der</strong>lichen Flächen für den Kanal <strong>und</strong> zur<br />

Wartung werden aus <strong>der</strong> überbaubaren Fläche herausgenommen.<br />

Die Planung wird geän<strong>der</strong>t.<br />

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.<br />

Anfor<strong>der</strong>ungen zum Brandschutz <strong>und</strong> ein Brandschutzkonzept<br />

werden im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Prüfung <strong>und</strong> Freigabe <strong>der</strong><br />

technischen Planung im Baugenehmigungsverfahren geprüft<br />

<strong>und</strong> geregelt. Da die Erfüllung <strong>der</strong> Brandschutzauflagen Voraussetzung<br />

für die Erteilung <strong>der</strong> Baugenehmigung ist, ist davon<br />

auszugehen, dass diese auch eingehalten werden.<br />

Weitergehende Regelungen im Bebauungsplan sind nicht<br />

erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Die Planung wird nicht geän<strong>der</strong>t.<br />

Stand: 08.06.2012 10

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