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Inhalt - BeagleFriends - DAS Magazin

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<strong>BeagleFriends</strong> - <strong>DAS</strong> <strong>Magazin</strong><br />

Was leistet eine Hundehaftpflichtversicherung?<br />

Die jeweilige Versicherungsgesellschaft zahlt bei Schadensereignissen, die eine Verletzung oder<br />

eine sonstige Gesundheitsschädigung oder im schlimmsten Fall den Tod von Menschen<br />

(Personenschaden) oder Tieren zur Folge hat. Des Weiteren zahlt sie auch bei Beschädigung oder<br />

Vernichtung von Sachen (Sachschaden) sowie bei Vermögensschäden, die nicht die Folge eines<br />

Personen- oder Sachschadens sind. Die Hundehalterhaftpflichtversicherung bietet üblicherweise<br />

weltweiten Versicherungsschutz, für Auslandsaufenthalte aber meist nur bis zu einem Jahr.<br />

Der Versicherungsschutz reicht bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssumme, die übrigens<br />

mindestens bei drei Millionen Euro für Sach- und Personenschäden liegen sollte. Bei mehreren<br />

Schäden während des Versicherungsjahres in der Regel jedoch nicht mehr als das Doppelte der<br />

beantragten Deckungssumme.<br />

Aber Achtung! Eine Haftpflichtversicherung, die für alle Schadensereignisse aufkommt, gibt<br />

es nicht! In jeder Haftpflichtversicherung gibt es deshalb so genannte Ausschlüsse.<br />

Nicht versichert ist zum Beispiel:<br />

� die gewerbliche und betriebliche Verwendung von Hunden<br />

� Schäden an sogenannten Figuranten (z. B. Hilfsperson eines Hundetrainers)<br />

� Schäden die vorsätzlich herbeigeführt wurden<br />

� selbst erlittene Schäden<br />

Ab wann gilt der Versicherungsschutz?<br />

Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt.<br />

Voraussetzung ist, dass der so genannte Erst-Beitrag nach Aufforderung unverzüglich bezahlt wird<br />

und auch die jeweils weiteren Beiträge termingerecht eingezahlt werden. Der Versicherungsschutz<br />

besteht für die festgelegte Vertragsdauer.<br />

Mit dem Tod des Hundes erlischt der Vertrag automatisch wegen Risikowegfalles und bedarf<br />

keiner extra Kündigung. Eine entsprechende Meldung an die Versicherungsgesellschaft sollte<br />

allerdings erfolgen.<br />

Seite 20

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