Inhalt - BeagleFriends - DAS Magazin
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<strong>BeagleFriends</strong> - <strong>DAS</strong> <strong>Magazin</strong><br />
Was leistet eine Hundehaftpflichtversicherung?<br />
Die jeweilige Versicherungsgesellschaft zahlt bei Schadensereignissen, die eine Verletzung oder<br />
eine sonstige Gesundheitsschädigung oder im schlimmsten Fall den Tod von Menschen<br />
(Personenschaden) oder Tieren zur Folge hat. Des Weiteren zahlt sie auch bei Beschädigung oder<br />
Vernichtung von Sachen (Sachschaden) sowie bei Vermögensschäden, die nicht die Folge eines<br />
Personen- oder Sachschadens sind. Die Hundehalterhaftpflichtversicherung bietet üblicherweise<br />
weltweiten Versicherungsschutz, für Auslandsaufenthalte aber meist nur bis zu einem Jahr.<br />
Der Versicherungsschutz reicht bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssumme, die übrigens<br />
mindestens bei drei Millionen Euro für Sach- und Personenschäden liegen sollte. Bei mehreren<br />
Schäden während des Versicherungsjahres in der Regel jedoch nicht mehr als das Doppelte der<br />
beantragten Deckungssumme.<br />
Aber Achtung! Eine Haftpflichtversicherung, die für alle Schadensereignisse aufkommt, gibt<br />
es nicht! In jeder Haftpflichtversicherung gibt es deshalb so genannte Ausschlüsse.<br />
Nicht versichert ist zum Beispiel:<br />
� die gewerbliche und betriebliche Verwendung von Hunden<br />
� Schäden an sogenannten Figuranten (z. B. Hilfsperson eines Hundetrainers)<br />
� Schäden die vorsätzlich herbeigeführt wurden<br />
� selbst erlittene Schäden<br />
Ab wann gilt der Versicherungsschutz?<br />
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt.<br />
Voraussetzung ist, dass der so genannte Erst-Beitrag nach Aufforderung unverzüglich bezahlt wird<br />
und auch die jeweils weiteren Beiträge termingerecht eingezahlt werden. Der Versicherungsschutz<br />
besteht für die festgelegte Vertragsdauer.<br />
Mit dem Tod des Hundes erlischt der Vertrag automatisch wegen Risikowegfalles und bedarf<br />
keiner extra Kündigung. Eine entsprechende Meldung an die Versicherungsgesellschaft sollte<br />
allerdings erfolgen.<br />
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