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ANSICHTEN • Ein Informationsdienst zur Golfplatzerweiterung des Lindner Hotel & Sporting Club Wiesensee • Ausgabe 1 • August 2006<br />
Die rechtliche Seite –<br />
Wer Beschliesst was?<br />
Ob auf Landes- oder Gemeindeebene,<br />
das Bundesbaugesetz setzt bei Planungen<br />
im öffentlichen Raum auf einen<br />
breiten Konsens in der Bevölkerung.<br />
Bei <strong>den</strong> Planungsschritten, die <strong>für</strong> die<br />
Erweiterung eines Golfplatzes nötig sind,<br />
können die Bürger mindestens vier Mal<br />
sämtliche Pläne einsehen und ihre Wünsche,<br />
Anregungen und Be<strong>den</strong>ken äußern.<br />
Im Folgen<strong>den</strong> wer<strong>den</strong> die zwei Schritte des<br />
Planungsverfahrens und der aktuelle Stand<br />
vorgestellt:<br />
1. Schritt: Änderung<br />
des Flächennutzungsplans.<br />
Der Flächennutzungsplan einer Gemeinde<br />
legt fest, wie ihre Flächen genutzt wer<strong>den</strong><br />
dürfen. Eine Gemeinde kann sie beispielsweise<br />
als Acker- oder Bauland ausweisen<br />
oder ein Sondernutzungsrecht erteilen. Details,<br />
wer diese Gebiete und in welcher Form<br />
beanspruchen darf, sind nicht Gegenstand<br />
des Flächennutzungsplans.<br />
Um einen bestehen<strong>den</strong> Flächennutzungsplan<br />
überhaupt ändern zu dürfen, muss die<br />
Verbandsgemeinde die „Aufstellung der Än-<br />
§derung des Flächennutzungsplans“ beschließen.<br />
Damit ist noch nichts verabschiedet, es<br />
handelt sich lediglich um eine Absichtserklärung<br />
der Gemeinde, sich mit <strong>den</strong> neuen Plänen<br />
zu beschäftigen.<br />
Die „Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplans“<br />
wurde am 28. März<br />
2006 vom Rat der Verbandsgemeinde Westerburg<br />
beschlossen.<br />
Der Rat der Gemeinde Pottum, auf<br />
dessen Gemarkung der Platz überwiegend<br />
entstehen soll, hat am 5. Mai 2006<br />
der Aufstellung zugestimmt.<br />
Im Anschluss wird nun allen Behör<strong>den</strong> und<br />
Trägern öffentlicher Belange die Möglichkeit<br />
gegeben, sich zu <strong>den</strong> neuen Plänen zu äußern<br />
(sog. landesplanerische Stellungnahme).<br />
Anschließend wer<strong>den</strong> diese <strong>den</strong> Bürgern<br />
offengelegt und auch sie können ihre<br />
Wünsche, Anregungen und Be<strong>den</strong>ken mit<br />
einbringen.<br />
All diese Stellungnahmen diskutiert der<br />
Gemeinderat. Beschließt er, dass Einwände<br />
gerechtfertigt sind, dann müssen diese in<br />
einem neuen Entwurf des Flächennutzungsplans<br />
eingearbeitet wer<strong>den</strong>.<br />
Dieser wird wiederum <strong>den</strong> Bürgern und<br />
Jugend auf <strong>den</strong> PLatz!<br />
Jugendarbeit wird im Golfclub Wiesensee<br />
großgeschrieben. 45 Kinder und Jugendliche<br />
zwischen 3 und 18 Jahren trainieren je<strong>den</strong><br />
Donnerstag und Freitag auf dem Platz.<br />
Ein Viertel von ihnen kommt direkt aus<br />
<strong>den</strong> umliegen<strong>den</strong> Gemein<strong>den</strong>.<br />
Nicht mal EUR 7 im Monat kostet das Training<br />
<strong>für</strong> Kinder bis 14 Jahren. „Es ist toll zu sehen,<br />
wie schon die Kleinen dabei sind. Sie sind<br />
sehr begeisterungsfähig und stolz, wenn sie<br />
<strong>den</strong> Ball treffen“, freut sich Anja Stotz, Leiterin<br />
der Golfschule Wiesensee.<br />
8<br />
Behör<strong>den</strong> zur Stellungnahme vorgelegt. Dieser<br />
Prozess kann nochmals wiederholt wer<strong>den</strong>,<br />
d. h. allein beim Flächennutzungsplan<br />
wer<strong>den</strong> Bürgerinnen und Bürger bis zu drei<br />
Mal angehört.<br />
Ist der neue Flächennutzungsplan mit oder<br />
ohne Änderungen beschlossen beginnt der ...<br />
2. Schritt: VorhabenbezogenerBebauungsplan.<br />
Auch hier muss erst von der Gemeinde die<br />
„Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans“<br />
beschlossen wer<strong>den</strong>, damit überhaupt<br />
darüber diskutiert wer<strong>den</strong> kann.<br />
Über <strong>den</strong> Beschluss der Aufstellung entscheidet<br />
rein die Ortsgemeinde Pottum.<br />
Danach wer<strong>den</strong> Behör<strong>den</strong> befragt und <strong>den</strong><br />
Bürgern die Pläne offengelegt. Alle Stellungnahmen<br />
diskutiert wiederum der Gemeinderat.<br />
Kommt er zu dem Schluss, dass Einwände<br />
berechtigt sind, wer<strong>den</strong> diese in einem neuen<br />
Entwurf eingebracht.<br />
Auch dieser geht wieder in die Abstimmung<br />
mit <strong>den</strong> Behör<strong>den</strong> bzw. wird <strong>den</strong> Bürgern präsentiert.<br />
Dieser Prozess kann bis zu zwei Mal<br />
wiederholt wer<strong>den</strong>.<br />
Impressum<br />
Herausgeber: Lindner Hotels AG, Düsseldorf<br />
Verantwortlich Otto Lindner jun.<br />
<strong>für</strong> <strong>den</strong> Inhalt: Vorstand Lindner Hotels AG<br />
Inhaltliche Konzeption<br />
und Redaktion: Ulrika Brandt, Lindner Hotels AG<br />
Bildredaktion: Saskia Bahr<br />
Lindner Unternehmensgruppe<br />
Düsseldorf<br />
Gestaltung/ Stefan M. Oehlen<br />
Produktion: Ilona Bruckmann<br />
Lindner Unternehmensgruppe<br />
Düsseldorf<br />
Druck: K+S Druck Schneider GmbH<br />
Hövel<br />
Auflage: 13.000 Exemplare<br />
Distribution: Verlag & Druck Linus Wittich<br />
Wäller Wochenspiegel, Föhren<br />
Ansichten<br />
im Internet: www.lindner.de<br />
Bezugsquelle: Lindner Hotel & Sporting Club<br />
Wiesensee<br />
Am Wiesensee<br />
56457 Westerburg/Westerwald<br />
Telefon 02663-991-451<br />
Telefax 02663-991-460<br />
info.wiesensee@lindner.de<br />
Stand: 08. August 2006