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ANSICHTEN • Ein Informationsdienst zur Golfplatzerweiterung des Lindner Hotel & Sporting Club Wiesensee • Ausgabe 1 • August 2006<br />

Die rechtliche Seite –<br />

Wer Beschliesst was?<br />

Ob auf Landes- oder Gemeindeebene,<br />

das Bundesbaugesetz setzt bei Planungen<br />

im öffentlichen Raum auf einen<br />

breiten Konsens in der Bevölkerung.<br />

Bei <strong>den</strong> Planungsschritten, die <strong>für</strong> die<br />

Erweiterung eines Golfplatzes nötig sind,<br />

können die Bürger mindestens vier Mal<br />

sämtliche Pläne einsehen und ihre Wünsche,<br />

Anregungen und Be<strong>den</strong>ken äußern.<br />

Im Folgen<strong>den</strong> wer<strong>den</strong> die zwei Schritte des<br />

Planungsverfahrens und der aktuelle Stand<br />

vorgestellt:<br />

1. Schritt: Änderung<br />

des Flächennutzungsplans.<br />

Der Flächennutzungsplan einer Gemeinde<br />

legt fest, wie ihre Flächen genutzt wer<strong>den</strong><br />

dürfen. Eine Gemeinde kann sie beispielsweise<br />

als Acker- oder Bauland ausweisen<br />

oder ein Sondernutzungsrecht erteilen. Details,<br />

wer diese Gebiete und in welcher Form<br />

beanspruchen darf, sind nicht Gegenstand<br />

des Flächennutzungsplans.<br />

Um einen bestehen<strong>den</strong> Flächennutzungsplan<br />

überhaupt ändern zu dürfen, muss die<br />

Verbandsgemeinde die „Aufstellung der Än-<br />

§derung des Flächennutzungsplans“ beschließen.<br />

Damit ist noch nichts verabschiedet, es<br />

handelt sich lediglich um eine Absichtserklärung<br />

der Gemeinde, sich mit <strong>den</strong> neuen Plänen<br />

zu beschäftigen.<br />

Die „Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplans“<br />

wurde am 28. März<br />

2006 vom Rat der Verbandsgemeinde Westerburg<br />

beschlossen.<br />

Der Rat der Gemeinde Pottum, auf<br />

dessen Gemarkung der Platz überwiegend<br />

entstehen soll, hat am 5. Mai 2006<br />

der Aufstellung zugestimmt.<br />

Im Anschluss wird nun allen Behör<strong>den</strong> und<br />

Trägern öffentlicher Belange die Möglichkeit<br />

gegeben, sich zu <strong>den</strong> neuen Plänen zu äußern<br />

(sog. landesplanerische Stellungnahme).<br />

Anschließend wer<strong>den</strong> diese <strong>den</strong> Bürgern<br />

offengelegt und auch sie können ihre<br />

Wünsche, Anregungen und Be<strong>den</strong>ken mit<br />

einbringen.<br />

All diese Stellungnahmen diskutiert der<br />

Gemeinderat. Beschließt er, dass Einwände<br />

gerechtfertigt sind, dann müssen diese in<br />

einem neuen Entwurf des Flächennutzungsplans<br />

eingearbeitet wer<strong>den</strong>.<br />

Dieser wird wiederum <strong>den</strong> Bürgern und<br />

Jugend auf <strong>den</strong> PLatz!<br />

Jugendarbeit wird im Golfclub Wiesensee<br />

großgeschrieben. 45 Kinder und Jugendliche<br />

zwischen 3 und 18 Jahren trainieren je<strong>den</strong><br />

Donnerstag und Freitag auf dem Platz.<br />

Ein Viertel von ihnen kommt direkt aus<br />

<strong>den</strong> umliegen<strong>den</strong> Gemein<strong>den</strong>.<br />

Nicht mal EUR 7 im Monat kostet das Training<br />

<strong>für</strong> Kinder bis 14 Jahren. „Es ist toll zu sehen,<br />

wie schon die Kleinen dabei sind. Sie sind<br />

sehr begeisterungsfähig und stolz, wenn sie<br />

<strong>den</strong> Ball treffen“, freut sich Anja Stotz, Leiterin<br />

der Golfschule Wiesensee.<br />

8<br />

Behör<strong>den</strong> zur Stellungnahme vorgelegt. Dieser<br />

Prozess kann nochmals wiederholt wer<strong>den</strong>,<br />

d. h. allein beim Flächennutzungsplan<br />

wer<strong>den</strong> Bürgerinnen und Bürger bis zu drei<br />

Mal angehört.<br />

Ist der neue Flächennutzungsplan mit oder<br />

ohne Änderungen beschlossen beginnt der ...<br />

2. Schritt: VorhabenbezogenerBebauungsplan.<br />

Auch hier muss erst von der Gemeinde die<br />

„Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans“<br />

beschlossen wer<strong>den</strong>, damit überhaupt<br />

darüber diskutiert wer<strong>den</strong> kann.<br />

Über <strong>den</strong> Beschluss der Aufstellung entscheidet<br />

rein die Ortsgemeinde Pottum.<br />

Danach wer<strong>den</strong> Behör<strong>den</strong> befragt und <strong>den</strong><br />

Bürgern die Pläne offengelegt. Alle Stellungnahmen<br />

diskutiert wiederum der Gemeinderat.<br />

Kommt er zu dem Schluss, dass Einwände<br />

berechtigt sind, wer<strong>den</strong> diese in einem neuen<br />

Entwurf eingebracht.<br />

Auch dieser geht wieder in die Abstimmung<br />

mit <strong>den</strong> Behör<strong>den</strong> bzw. wird <strong>den</strong> Bürgern präsentiert.<br />

Dieser Prozess kann bis zu zwei Mal<br />

wiederholt wer<strong>den</strong>.<br />

Impressum<br />

Herausgeber: Lindner Hotels AG, Düsseldorf<br />

Verantwortlich Otto Lindner jun.<br />

<strong>für</strong> <strong>den</strong> Inhalt: Vorstand Lindner Hotels AG<br />

Inhaltliche Konzeption<br />

und Redaktion: Ulrika Brandt, Lindner Hotels AG<br />

Bildredaktion: Saskia Bahr<br />

Lindner Unternehmensgruppe<br />

Düsseldorf<br />

Gestaltung/ Stefan M. Oehlen<br />

Produktion: Ilona Bruckmann<br />

Lindner Unternehmensgruppe<br />

Düsseldorf<br />

Druck: K+S Druck Schneider GmbH<br />

Hövel<br />

Auflage: 13.000 Exemplare<br />

Distribution: Verlag & Druck Linus Wittich<br />

Wäller Wochenspiegel, Föhren<br />

Ansichten<br />

im Internet: www.lindner.de<br />

Bezugsquelle: Lindner Hotel & Sporting Club<br />

Wiesensee<br />

Am Wiesensee<br />

56457 Westerburg/Westerwald<br />

Telefon 02663-991-451<br />

Telefax 02663-991-460<br />

info.wiesensee@lindner.de<br />

Stand: 08. August 2006

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